AN/1530/2023
Den krisenhaften Arbeitskräftemangel bei der Stadt Köln bekämpfen: Menschen mit Behinderung, Einschränkung oder Lernbeeinträchtigung besonders in den Fokus nehmen
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SPD Antrag nach § 3
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.08.2023 AN/1530/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 07.09.2023 Den krisenhaften Arbeitskräftemangel bei der Stadt Köln bekämpfen: Menschen mit Behinderung, Einschränkung oder Lernbeeinträchtigung besonders in den Fokus nehmen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 07.09.2023 aufzunehmen: Der Rat der Stadt beschließt: 1. Das Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement identifiziert gemeinsam mit dem Personalrat, der StadtAG Behindertenpolitik, der Gesamtschwerbehindertenvertretung und der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln eventuelle Hürden in Bewerbungsver- fahren und Ausschreibungen für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen und mögliche Barrieren für die Einstellung und legt dem Rat bis zur Ratssitzung im Dezember eine Strategie vor, wie diese beseitigt werden können. 2. Gleichzeitig soll dem Rat aufgezeigt werden, welche Einsatzbereiche in der Stadtver- waltung für Menschen mit Behinderungen, Lernbeeinträchtigungen und Einschränkun- gen besonders geeignet sind und wie es gelingen kann, dort mehr Menschen mit Be- hinderung zu beschäftigen. 3. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie und bis wann erreicht werden kann, dass mindestens fünf Prozent der Neueinstellungen in der Stadtverwaltung Menschen mit Behinderung sind. Begründung: - 2 - Trotz der Fortschritte in der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung steht die Stadt Köln immer noch vor bedeutenden Herausforderungen, insbesondere im Bereich ihrer eigenen Be- schäftigungsmöglichkeiten. Denn Menschen mit Behinderung müssen nach wie vor mit Barri- eren bei der Einstellung als Arbeitskräfte der Stadt rechnen. Dies führt zu ungenutzten Res- sourcen an Potenzial und Talent. Die öffentliche Verwaltung steht in einer besonderen Verantwortung, sich aktiv dafür einzuset- zen, Barrieren abzubauen und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit Behinderung ihre Fähigkeiten voll entfalten können. Durch die Förderung von Chancengleich- heit und den Zugang zu qualifizierten Arbeitsplätzen können wir nicht nur das Leben der be- troffenen Personen verbessern, sondern auch die Vielfalt und Innovationskraft unserer Stadt stärken und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Seit 2009 konnte die Verwaltung ihren Anteil an Arbeitnehmer*innen mit einer Schwerbehin- derung zwar in jedem Jahr steigern. 2021 betrug dieser Anteil 9 Prozent, während die öffent- lichen Arbeitgebenden in NRW insgesamt auf einen Anteil von 7 Prozent und diejenigen im gesamten Bundesgebiet auf 6,5 Prozent kommen. Aber das überdurchschnittliche Ergebnis sollte dabei vor allem Ansporn sein, auf diesem Feld noch besser zu werden – zumal es be- rechtigte Kritik an der Berechnung der Quote gibt. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung bei der Stadt reicht alleine nicht aus, um ein aussagekräftiges Bild zu erhal- ten, wie es um die Teilhabe bestellt ist. Der Grund ist die Einberechnung der im aktiven Dienst erkrankten Beschäftigten, die erst während ihrer Laufbahn schwerbehindert wurden, etwa durch ein höheren Alter. Die Integration von Menschen mit erst im späteren Lebensverlauf erworbenen Behinderungen stellt zwar einen wichtigen Teilaspekt der Inklusionsbemühungen dar. Dieser darf jedoch nicht den Blick auf die Qualifizierung und Integration derjenigen Arbeit- nehmer*innen verstellen, deren erste Ausbildungs- und Berufserfahrungen originär von der Absenkung von Barrieren und Diskriminierungen abhängen. Die Verwaltung sollte die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinde- rung als veritable Möglichkeit zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels begreifen. In diesem Rahmen sollte sie sämtliche Bewerbungsverfahren und Zugangsmöglichkeiten auf mögliche Barrieren überprüfen und von diesen befreien. Dass die Stadt hier Nachholbedarf hat, zeigte sich zuletzt am Beispiel der Fachpraktiker*innen Büromanagement. Trotz vakanter Stellen wurde nicht allen erfolgreichen Absolvent*innen der Ausbildung eine Anschlussbeschäftigung bei der Stadtverwaltung angeboten. Ungenutztes Potential war in der Verwaltung der Stadt Köln zuletzt zum Beispiel bei der Infor- mationstechnologie identifiziert worden. So wurde aufgrund weiterhin vorhandener Barrieren keine*r der Bewerbenden auf die Arbeits - und Ausbildungsstellen angenommen. Gemeldet wurde hierzu, dass die Unterstützung durch notwendige technische Hilfsmittel etwa für sehbe- hinderte Menschen gefehlt habe bzw. nicht (rechtzeitig) angeschafft worden sei. Auch im Bereich der Grünflächenpflege könnten mehr Menschen mit Lernbeeinträchtigungen oder Behinderungen eingesetzt werden. Die Anforderungen und der Lehrplan in den Ausbil- dungen müssten zur Erreichung dieses Ziels allerdings angepasst werden. Im Bereich der Ausbildung könnte etwa mehr Gewicht auf die praktischen Aspekte und damit einen alternati- ven Vermittlungsweg gelegt werden. Auch bei den Bewerbungsverfahren besteht Bedarf zur Umgestaltung, sodass sich die Chancen behinderter Menschen auf Einstellung und Weiter- kommen verbessern. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender - 3 -
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1530/2023
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 28.08.2023
- Erstellt
- 28.08.2023 11:10