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AN/1530/2023

Den krisenhaften Arbeitskräftemangel bei der Stadt Köln bekämpfen: Menschen mit Behinderung, Einschränkung oder Lernbeeinträchtigung besonders in den Fokus nehmen

SPD Antrag nach § 3 28.08.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2023, TOP 3.1.3

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

5531 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.08.2023 
 
AN/1530/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.09.2023 
 
Den krisenhaften Arbeitskräftemangel bei der Stadt Köln bekämpfen: Menschen mit 
Behinderung, Einschränkung oder Lernbeeinträchtigung besonders in den Fokus 
nehmen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 07.09.2023 
aufzunehmen: 
 
 
Der Rat der Stadt beschließt:  
1. Das Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement identifiziert gemeinsam mit dem 
Personalrat, der StadtAG Behindertenpolitik, der Gesamtschwerbehindertenvertretung 
und der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln eventuelle Hürden in Bewerbungsver-
fahren und Ausschreibungen für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen 
und mögliche Barrieren für die Einstellung und legt dem Rat bis zur Ratssitzung im 
Dezember eine Strategie vor, wie diese beseitigt werden können.  
2. Gleichzeitig soll dem Rat aufgezeigt werden, welche Einsatzbereiche in der Stadtver-
waltung für Menschen mit Behinderungen, Lernbeeinträchtigungen und Einschränkun-
gen besonders geeignet sind und wie es gelingen kann, dort mehr Menschen mit Be-
hinderung zu beschäftigen.  
3. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie und bis wann erreicht werden kann, dass 
mindestens fünf Prozent der Neueinstellungen in der Stadtverwaltung Menschen mit 
Behinderung sind.  
  
 
Begründung:

- 2 - 
 
Trotz der Fortschritte in der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung steht die Stadt Köln 
immer noch vor bedeutenden Herausforderungen, insbesondere im Bereich ihrer eigenen Be-
schäftigungsmöglichkeiten. Denn Menschen mit Behinderung müssen nach wie vor mit Barri-
eren bei der Einstellung als Arbeitskräfte der Stadt rechnen. Dies führt zu ungenutzten Res-
sourcen an Potenzial und Talent. 
Die öffentliche Verwaltung steht in einer besonderen Verantwortung, sich aktiv dafür einzuset-
zen, Barrieren abzubauen und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen mit 
Behinderung ihre Fähigkeiten voll entfalten können. Durch die Förderung von Chancengleich-
heit und den Zugang zu qualifizierten Arbeitsplätzen können wir nicht nur das Leben der be-
troffenen Personen verbessern, sondern auch die Vielfalt und Innovationskraft unserer Stadt 
stärken und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. 
Seit 2009 konnte die Verwaltung ihren Anteil an Arbeitnehmer*innen mit einer Schwerbehin-
derung zwar in jedem Jahr steigern. 2021 betrug dieser Anteil 9 Prozent, während die öffent-
lichen Arbeitgebenden in NRW insgesamt auf einen Anteil von 7 Prozent und diejenigen im 
gesamten Bundesgebiet auf 6,5 Prozent kommen. Aber das überdurchschnittliche Ergebnis 
sollte dabei vor allem Ansporn sein, auf diesem Feld noch besser zu werden – zumal es be-
rechtigte Kritik an der Berechnung der Quote gibt. Die Beschäftigungsquote von Menschen 
mit Behinderung bei der Stadt reicht alleine nicht aus, um ein aussagekräftiges Bild zu erhal-
ten, wie es um die Teilhabe bestellt ist. Der Grund ist die Einberechnung der im aktiven Dienst 
erkrankten Beschäftigten, die erst während ihrer Laufbahn schwerbehindert wurden, etwa 
durch ein höheren Alter. Die Integration von Menschen mit erst im späteren Lebensverlauf 
erworbenen Behinderungen stellt zwar einen wichtigen Teilaspekt der Inklusionsbemühungen 
dar. Dieser darf jedoch nicht den Blick auf die Qualifizierung und Integration derjenigen Arbeit-
nehmer*innen verstellen, deren erste Ausbildungs- und Berufserfahrungen originär von der 
Absenkung von Barrieren und Diskriminierungen abhängen.  
Die Verwaltung sollte die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinde-
rung als veritable Möglichkeit zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels begreifen. In diesem 
Rahmen sollte sie sämtliche Bewerbungsverfahren und Zugangsmöglichkeiten auf mögliche 
Barrieren überprüfen und von diesen befreien. Dass die Stadt hier Nachholbedarf hat, zeigte 
sich zuletzt am Beispiel der Fachpraktiker*innen Büromanagement. Trotz vakanter Stellen  
wurde nicht allen erfolgreichen Absolvent*innen der Ausbildung eine Anschlussbeschäftigung 
bei der Stadtverwaltung angeboten.  
Ungenutztes Potential war in der Verwaltung der Stadt Köln zuletzt zum Beispiel bei der Infor-
mationstechnologie identifiziert worden. So wurde aufgrund weiterhin vorhandener Barrieren 
keine*r der Bewerbenden auf die Arbeits - und Ausbildungsstellen angenommen. Gemeldet 
wurde hierzu, dass die Unterstützung durch notwendige technische Hilfsmittel etwa für sehbe-
hinderte Menschen gefehlt habe bzw. nicht (rechtzeitig) angeschafft worden sei. 
Auch im Bereich der Grünflächenpflege könnten mehr Menschen mit Lernbeeinträchtigungen 
oder Behinderungen eingesetzt werden. Die Anforderungen und der Lehrplan in den Ausbil-
dungen müssten zur Erreichung dieses Ziels allerdings angepasst werden. Im Bereich der 
Ausbildung könnte etwa mehr Gewicht auf die praktischen Aspekte und damit einen alternati-
ven Vermittlungsweg gelegt werden. Auch bei den Bewerbungsverfahren besteht Bedarf zur 
Umgestaltung, sodass sich die Chancen behinderter Menschen auf Einstellung und Weiter-
kommen verbessern.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzender

- 3 -

Beratungsverlauf (1)

07.09.2023 Rat
TOP 3.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1530/2023
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
28.08.2023
Erstellt
28.08.2023 11:10