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3075/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.09.2024 betreffend „Bau von E-Ladesäulen beschleunigen“ (AN/1047/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.10.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 29.10.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7116 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/64/1 
AN/1047/2024 
Vorlagen-Nummer 24.10.2024 
 3075/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 29.10.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln aus 
der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.09.2024 betreffend „Bau von E-
Ladesäulen beschleunigen„ (AN/1047/2024) 
 
Frage 1: 
 
„Wie viele Unternehmen haben sich bereits für solche Rahmenverträge interessiert und wie 
viele Verträge wurden tatsächlich geschlossen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 die Verwaltung beauftragt, mit 
den interessierten Anbieterinnen und Anbietern für die Planung, den Bau und Betrieb von öf-
fentlicher Ladeinfrastruktur einen Standardvertrag abzuschließen. Dieser ist den Unternehmen 
in einem ersten Schritt als Blanko-Vertrag digital zu übermitteln. Seit dem 01.02.2024 kann 
jedes Unternehmen über ein online-Kontaktformular um die Übersendung des Rahmenvertra-
ges bitten. 
 
Insgesamt haben 37 Unternehmen um Übersendung des Rahmenvertrages gebeten, ein Ver-
tragsverhältnis liegt in 21 Fällen vor, in keinem Fall erfolgte eine Ablehnung. 
 
Frage 2: 
 
„Welche konkreten Zahlen liegen der Verwaltung zu E-Ladesäulen, die auf Basis der Rah-
menverträge errichtet werden, vor? (Anzahl Genehmigungen, Anzahl im Bau und Anzahl im 
Betrieb befindlicher Säulen)“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Zeitraum vom 01.02.2024 bis zum 19.09.2024 wurden durch die Vertragspartnerinnen und 
Vertragspartnern insgesamt 718 Anträge für die Standortvorprüfung eingereicht. 
 
Alle bis zum 14.03.2024 eingegangenen 297 Anträge befinden sich in der Vorprüfung, womit 
die mit der Vorprüfung beauftragten Ämter ausgelastet sind. Die dabei zu berücksichtigenden 
Aspekte sind vielfältig und umfassen Belange von 18 Ämtern bzw. Organisationseinheiten. 
Die Aspekte der nach Montage der Ladeinfrastruktur auf Jahre fixierten Straßennutzung sind 
komplex und finden sich in der Richtlinie - Gestattung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen 
Straßenraum in Köln wieder.

2 
 
Mit Rückfrage der beteiligten Ämter wurden weitere offene Punkte der Klärung offenbar, die in 
eine Überarbeitung der Richtlinie eingeflossen sind, die dann am 16.07.2024 allen Vertrags-
partnern zur Verfügung gestellt sowie auf der Homepage veröffentlicht wurde. Die modifizierte 
Richtlinie enthält jetzt beispielsweise vereinfachte Zulassungskriterien bezüglich des Lärm-
schutzes, die den Antragsteller von sonst erforderlichen Einzelnachweisen befreit.  
 
Nach Umstellung der Systemanpassung für das Gestattungsverfahren werden dann die nach 
dem 14.03.2024 eingegangenen Anträge in das Verfahren gegeben. 
. 
 
Frage 3: 
 
„Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Derzeit erfolgt die Systemanpassung für das Gestattungsverfahren. 
 
Im Einzelnen: 
 
Phase 1: Standortvorprüfung: 
 
Nachdem die Unterlagen eingereicht worden sind, wird eine Prüfung durch die Stadt Köln 
durchgeführt. Das Prüfverfahren für einen beantragten Standort wird vorzeitig abgebrochen, 
sobald eine der folgenden Prüfkriterien negativ beschieden wird und eine Realisierung des 
Standortes dadurch ausgeschlossen ist. 
 
Anhand der angeführten Kriterien wird für jeden Einzelfall eine Einstufung hinsichtlich der Ge-
stattungsfähigkeit vorgenommen, da diese nicht alle automatisch als Ausschlusskriterium gel-
ten. So kann beispielsweise das Kriterium „Marktbetrieb“ zu der Einstufung „kritisch“ durch die 
Verwaltung führen, so dass der Antragsteller selbst beurteilen kann, ob der Standort trotz ein-
geschränkter Nutzungsmöglichkeiten noch wirtschaftlich ist. 
 
 Vollständig 
 Plausibel 
 Standort vergeben 
 ÖPNV geplant 
 Mobilstation geplant 
 Ausreichender Parkraum (bei Erreichen einer Obergrenze im Bezirk) 
 Straßenbaulastträger Stadt Köln 
 Straßenverkehrsbehörde Stadt Köln 
 Grundstückseigentümer Stadt Köln 
 Öffentlich-rechtliche Widmung 
 Parkplatz vorhanden 
 Planungsauftrag 
 Umbauauftrag 
 Fahrradstraße geplant 
 Marktbetrieb (soweit erkennbar) 
 Reservierung für Außengastronomie 
 Regelmäßige Veranstaltungen, Feste o.ä. 
 
Mit Eintritt in die Prüfungsphase 2 erfolgt eine Prüfung des umsetzungsreifen Entwurfes unter 
folgenden Kriterien:  
 Vollständig 
 Plausibel 
 Parkraumbewirtschaftung 
 Barrierearm 
 Umbau erforderlich

3 
 
 Grünfläche betroffen 
 Baumschutz berücksichtigt 
 Bodendenkmal berücksichtigt 
 Gebäudedenkmal berücksichtigt 
 Regelzeichnung berücksichtigt 
 Beschilderungsplan StVO-konform 
 Markierungsplan StVO-konform 
 Breite Komponentenfeld eingehalten 
 Nutzungsbeschränkung Parkplatz (Ladezone, Behindertenparkplatz o.ä.) 
 Verkehrssicherheit 
 Aufgrabungssperre 
 
Im Falle einer positiven Einstufung durch die Verwaltung ist die jeweils zuständige Bezirksver-
tretung gemäß oben angeführtem Ratsbeschluss angemessen zu beteiligen. 
Für die Abwicklung des gesamten Prozesses sind von der Standortvoranfrage bis zur Inbe-
triebnahme rund 1,5 Jahre anzusetzen. Durch die Prozessoptimierung des Abbruches von 
Vorgängen ohne Erfolgsaussichten wird unnötiger weiterer Planung- und Prüfaufwand redu-
ziert. Durch die Überarbeitung der Richtlinie wurde mehr Klarheit zu den Planungsvorgaben, 
geschaffen, womit wiederum Ablehnungsgründe durch den Planenden vorher erkannt werden. 
Weiterhin wurden Einzelnachweise durch vereinfachte Regeln ersetzt. Erfahrungen zur Auf-
wandsminimierung und Zeitverkürzung durch diese Maßnahmen liegen derzeit noch nicht vor.  
 
Das Büro für Ladeinfrastruktur hat am 1. Februar 2024 den Betrieb mit einem Mitarbeiter ohne 
Personalzusetzung aufgenommen. Dieser ist neben dem eigentlichen operativen Geschäft im 
Gestattungsverfahren auch für die notwendigen Systemanpassungen entsprechend der Vor-
gaben sowie das Berichtswesen eingesetzt, und wickelt parallel auch unter anderem Bürger-
beschwerden ab. Derzeit kann weder eine Urlaubsvertretung noch zusätzliches Personal in 
dieser Organisationseinheit eingesetzt werden. 
 
 
Frage 4: 
 
„Wie viele Ladesäulen haben die Stadtwerke Köln bisher errichtet?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Mit Stand 01.10.2024 hat der SWK insgesamt 302 Ladesäulen in Betrieb genommen, 58 wei-
tere befinden sich aktuell im Bau, davon sind 22 errichtet und werden zeitnah in Betrieb ge-
hen. 
 
Frage 5: 
 
„Inwieweit gibt es auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Beschleunigung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Da die Prüfkriterien einheitlich für die gesamte Ladeinfrastruktur gelten, sind hier keine zusätz-
lichen Beschleunigungsmaßnahmen möglich. Ein Verzicht auf die Berücksichtigung einzelner 
Belange würde rechtliche Aspekte oder substanzielle Belange der Stadtplanung betreffen.  
 
Aufgrund der durch die Kartellbehörde kurzfristig auferlegte Marktöffnung ist die EDV-ge-
stützte Bearbeitung mit zahlreichen manuellen Zwischenschritten erforderlich. Hier könnte mit-
telfristig eine Optimierung auch auf die Bearbeitungszeiten wirksam werden. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

29.10.2024 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3075/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.10.2024
Erstellt
07.10.2024 10:13