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1637/2021

Integriertes Handlungskonzept (IHK) Lindweiler

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 18.05.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.06.2021, TOP 5.2

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

5967 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/152/1 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 1637/2021 
Freigabedatum 
 18.05.2021 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Integriertes Handlungskonzept (IHK) Lindweiler 
Umgestaltung des Pingenweges zwischen Volkhovener Weg und Unnauer Weg 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Maßnahme startet auftragsgemäß am 03.05.2021. Für die vertragsmäßige Auftragserfüllung sind 
eine Korrektur der zu gering bemessenen Fläche sowie eine Deckung der Mehrkosten dringend er-
forderlich. Aufgrund von Folgeaufträgen der beauftragten Künstler und bereits eingeleiteter Verkehrs-
sperrungen und Verkehrsumleitungen ist eine Projektverschiebung nicht möglich und die Deckung 
der Finanzierungslücke kurzfristig notwendig. Die künstlerische Aufwertung in der geplanten Qualität 
und Ausführung hat für die Lindweiler Bewohner*innen eine große Bedeutung, da der Tunnel seit 
vielen Jahren ein Angstraum ist. 
 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2021 gem. § 8 (1) der Haushaltssat-
zung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2021 eine vom Hpl. 2020/2021 abweichende Verwendung 
von Zuschussmitteln im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen in Höhe von 17.328,00 €, um das beauftragte Kunstprojekt Pingenweg planmäßig umzu-
setzen. Die Deckung der Mehraufwendungen wird im Teilergebnisplan durch eine budgetneutrale 
Umschichtung aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sicherge-
stellt. 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
18.05.2021    gez. Reker  gez. Kienitz

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  17.328,00€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat am 16.12.2014 das „Integrierte Handlungskonzept (IHK) Köln-Lindweiler“ sowie die Um-
setzung der darin vorgesehenen Projekte beschlossen. Die Umsetzung wird im Rahmen des Pro-
grammes „Soziale Stadt“ aus Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und des Landes NRW mit 
einem Zuschuss von 80 % zu den zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Die Programmumsetzung 
erfolgt seit 2015. 
 
Das Projekt „Umgestaltung des Pingenweges zwischen Volkhovener Weg und Unnauer Weg“ besteht 
aus vier aufeinander folgenden Teilprojekten "Entwässerung", "Straßenbau", "Sanierung Brücken-
wände", "Kunstprojekt Brückenwände". Die ersten drei Teilprojekte wurden erfolgreich in 2020/2021 
abgeschlossen.  
 
Der Pingenweg ist durch eine lange, schmale DB-Unterführung gekennzeichnet, die die Stadtteile 
Lindweiler und Heimersdorf verbindet. Die Unterführung ist eine wichtige Wegeverbindung für Rad-
fahrende und Fußgänger*innen. Mit der abschließenden künstlerischen Gestaltung der Wände soll 
die schmale Unterführung breiter, heller und freundlicher wirken und somit das Sicherheitsgefühl der 
Menschen vor Ort deutlich erhöhen.

3 
 
Das Projekt wird im Rahmen der Städtebauförderung mit 80 % der zuwendungsfähigen Kosten von 
24.710,00 € gefördert (Förderbetrag 19.768,00 €). Der städtische Eigenanteil liegt bei 20 % (4.942,00 
€). Die Stadt hat mit Zustimmung des Fördergebers die GAG Immobilien AG mit der gesamten Durch-
führung des Projektes beauftragt und einen Weiterleitungsvertrag mit der GAG Immobilien AG abge-
schlossen. Nach Abschluss und Abrechnung des Projektes werden die im Vertrag bewilligten Kosten 
von derzeit 24.710,00 € an die GAG erstattet. 
 
Nach einer Angebotseinholung wurde die Umsetzung des Kunstprojektes an das Künstlerteam 
„Goodlack“ vergeben. Nun wurde festgestellt, dass bei der Angebotseinholung und damit bei der 
Preiskalkulation durch Goodlack ein um 150 qm zu geringes Aufmaß zugrunde gelegt wurde. Hier-
durch entstehen Mehrkosten in Höhe von 11.538,00 €. Zusätzlich ist ein weiterer Finanzierungsbau-
stein über bezirksorientierte Mittel aufgrund notwendiger Priorisierungen zurückgestellt worden, so 
dass weitere 5.790,00 € zu decken sind. Der Deckungsbedarf liegt bei insgesamt 17.328,00 €.  
 
 
Finanzierung: 
 
Insgesamt betragen die Kosten für die künstlerische Umgestaltung der Unterführung bei nunmehr  
675 qm 47.038,00 €. Hierfür stehen im Haushalt in Teilplanzeile 15 Mittel in Höhe von 24.710,00 € zur 
Verfügung, die zu 80 % vom Land gefördert werden. Die GAG Immobilien AG übernimmt weitere 
5.000,00 €. Somit ergibt sich ein zu deckender Fehlbedarf in Höhe von 17.328,00 €. Der an die GAG 
weiterzuleitende Betrag ist nach Genehmigung der Mehrkosten entsprechend von 24.710,00 € auf 
42.038,00 € zu erhöhen. Von einer Nachförderung der Mehrkosten durch den Fördergeber ist nicht 
auszugehen. 
 
Die noch erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 17.328,00 € werden innerhalb des Teilergebnis-
plans durch eine budgetneutrale Umschichtung aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen bereitgestellt. Der Kostenanteil für die Stadt an dem Projekt liegt damit bei 
42.038,00 €.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Volkhovener Weg
  • Unnauer Weg
  • Pingenweg

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Details

Aktenzeichen
1637/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
18.05.2021
Erstellt
30.04.2021 08:54