1637/2021
Integriertes Handlungskonzept (IHK) Lindweiler
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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
5967 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/152/1 152/1 Vorlagen-Nummer 1637/2021 Freigabedatum 18.05.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 GO NRW. Betreff Integriertes Handlungskonzept (IHK) Lindweiler Umgestaltung des Pingenweges zwischen Volkhovener Weg und Unnauer Weg Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 17.06.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Die Maßnahme startet auftragsgemäß am 03.05.2021. Für die vertragsmäßige Auftragserfüllung sind eine Korrektur der zu gering bemessenen Fläche sowie eine Deckung der Mehrkosten dringend er- forderlich. Aufgrund von Folgeaufträgen der beauftragten Künstler und bereits eingeleiteter Verkehrs- sperrungen und Verkehrsumleitungen ist eine Projektverschiebung nicht möglich und die Deckung der Finanzierungslücke kurzfristig notwendig. Die künstlerische Aufwertung in der geplanten Qualität und Ausführung hat für die Lindweiler Bewohner*innen eine große Bedeutung, da der Tunnel seit vielen Jahren ein Angstraum ist. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2021 gem. § 8 (1) der Haushaltssat- zung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2021 eine vom Hpl. 2020/2021 abweichende Verwendung von Zuschussmitteln im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen in Höhe von 17.328,00 €, um das beauftragte Kunstprojekt Pingenweg planmäßig umzu- setzen. Die Deckung der Mehraufwendungen wird im Teilergebnisplan durch eine budgetneutrale Umschichtung aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sicherge- stellt. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 18.05.2021 gez. Reker gez. Kienitz 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 17.328,00€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat am 16.12.2014 das „Integrierte Handlungskonzept (IHK) Köln-Lindweiler“ sowie die Um- setzung der darin vorgesehenen Projekte beschlossen. Die Umsetzung wird im Rahmen des Pro- grammes „Soziale Stadt“ aus Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und des Landes NRW mit einem Zuschuss von 80 % zu den zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Die Programmumsetzung erfolgt seit 2015. Das Projekt „Umgestaltung des Pingenweges zwischen Volkhovener Weg und Unnauer Weg“ besteht aus vier aufeinander folgenden Teilprojekten "Entwässerung", "Straßenbau", "Sanierung Brücken- wände", "Kunstprojekt Brückenwände". Die ersten drei Teilprojekte wurden erfolgreich in 2020/2021 abgeschlossen. Der Pingenweg ist durch eine lange, schmale DB-Unterführung gekennzeichnet, die die Stadtteile Lindweiler und Heimersdorf verbindet. Die Unterführung ist eine wichtige Wegeverbindung für Rad- fahrende und Fußgänger*innen. Mit der abschließenden künstlerischen Gestaltung der Wände soll die schmale Unterführung breiter, heller und freundlicher wirken und somit das Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort deutlich erhöhen. 3 Das Projekt wird im Rahmen der Städtebauförderung mit 80 % der zuwendungsfähigen Kosten von 24.710,00 € gefördert (Förderbetrag 19.768,00 €). Der städtische Eigenanteil liegt bei 20 % (4.942,00 €). Die Stadt hat mit Zustimmung des Fördergebers die GAG Immobilien AG mit der gesamten Durch- führung des Projektes beauftragt und einen Weiterleitungsvertrag mit der GAG Immobilien AG abge- schlossen. Nach Abschluss und Abrechnung des Projektes werden die im Vertrag bewilligten Kosten von derzeit 24.710,00 € an die GAG erstattet. Nach einer Angebotseinholung wurde die Umsetzung des Kunstprojektes an das Künstlerteam „Goodlack“ vergeben. Nun wurde festgestellt, dass bei der Angebotseinholung und damit bei der Preiskalkulation durch Goodlack ein um 150 qm zu geringes Aufmaß zugrunde gelegt wurde. Hier- durch entstehen Mehrkosten in Höhe von 11.538,00 €. Zusätzlich ist ein weiterer Finanzierungsbau- stein über bezirksorientierte Mittel aufgrund notwendiger Priorisierungen zurückgestellt worden, so dass weitere 5.790,00 € zu decken sind. Der Deckungsbedarf liegt bei insgesamt 17.328,00 €. Finanzierung: Insgesamt betragen die Kosten für die künstlerische Umgestaltung der Unterführung bei nunmehr 675 qm 47.038,00 €. Hierfür stehen im Haushalt in Teilplanzeile 15 Mittel in Höhe von 24.710,00 € zur Verfügung, die zu 80 % vom Land gefördert werden. Die GAG Immobilien AG übernimmt weitere 5.000,00 €. Somit ergibt sich ein zu deckender Fehlbedarf in Höhe von 17.328,00 €. Der an die GAG weiterzuleitende Betrag ist nach Genehmigung der Mehrkosten entsprechend von 24.710,00 € auf 42.038,00 € zu erhöhen. Von einer Nachförderung der Mehrkosten durch den Fördergeber ist nicht auszugehen. Die noch erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 17.328,00 € werden innerhalb des Teilergebnis- plans durch eine budgetneutrale Umschichtung aus der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bereitgestellt. Der Kostenanteil für die Stadt an dem Projekt liegt damit bei 42.038,00 €.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Volkhovener Weg
- Unnauer Weg
- Pingenweg
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Details
- Aktenzeichen
- 1637/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.05.2021
- Erstellt
- 30.04.2021 08:54