V/0806/2005
Übertragung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Münster auf die Stadtwerke Münster GmbH einschl
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Beschlussvorlage
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V/0806/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Übertragung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Münster auf die Stadtwerke Münster GmbH einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen Beratungsfolge 18.10.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 25.10.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 26.10.2005 Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH Vorberatung 08.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung 09.11.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster verkauft mit Wirkung zum 01.01.2006 der Stadtwerke Münster GmbH die in ihrem Eigentum stehenden, sich im Stadtgebiet befindenden Straßenbeleuchtungsanla- gen einschließlich des vorhandenen Lagerbestandes sowie der Straßenbeleuchtungsanlagen, deren Errichtung veranlasst bzw. im Bau ist. Der zum 31.12.2004 bewertete Bestand wird zu einem Kaufpreis von 20.830.000,00 € veräußert. Eine Nachbewertung der Zu- und Abgänge des Anlagenbestandes des Jahres 2005 (ca. +175 Leuchten à 1.700 €) sowie des Lagerbestandes (aktuell ca. 320.000 €) erfolgt zum Eigentumsübergang. Nähere Details zum Übergang sind in einem zwischen den Parteien abzuschließenden Kauf- vertrag geregelt. 2. Die Stadt Münster überträgt der Stadtwerke Münster GmbH die bauvorbereitende Planung und Errichtung, die Änderung, die Erneuerung, die Instandhaltung und den Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen in ihrem Stadtgebiet. Die grundsätzlichen Gestaltungsfragen, die Beleuchtungsplanung (z.B. Anzahl und Standorte der Leuchten) sowie die Auswahl der Leuch- tentypen verbleiben beim Tiefbauamt der Stadt. Nähere Bestimmungen sind in einem zwischen den Parteien abzuschließenden Straßenbeleuchtungsvertrag geregelt. Für die vorgenannten Dienstleistungen (Betrieb, Instandhaltung u. Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen ein- schließlich Stromkosten) wird seitens der Stadtwerke eine monatliche Pauschale von 12,66 € /Leuchte zzgl. gesetzlicher MWSt. (= 14,69 €) in Rechnung gestellt . Durch diesen Vertrag wird die nach den gesetzlichen Bestimmungen der Stadt Münster obliegende Verkehrssiche- rungs- und Beleuchtungspflicht nicht berührt. Vorlagen-Nr.: V/0806/2005 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier Ruf: 492 20 00 E-Mail: ReinkemA@stadt-muenster.de Datum: 10.10.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0806/2005 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Verträge (Kaufvertrag, Straßenbeleuchtungs- vertrag) zum Vollzug vorgenannter Beschlüsse abzuschließen. 4. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, die auf der Basis der vorste- henden Beschlusspunkte notwendigen Entscheidungen zu treffen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6700.590.0000.0 Straßenbeleuchtung Stadtwerke 2006 4.456.000 € (zzgl. Pauscha- lenanteil für Be- standsverände- rungen aus 2005) Einnahmen Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6700.345.0100.1 Erlöse a. Verkauf Straßenbe- leuchtung 2005 8.000.000 € 6700.345.0100.1 Erlöse a. Verkauf Straßenbe- leuchtung 2006 12.830.000 € (zzgl. Kaufpreis für Bestandsver- änderungen aus 2005 sowie die Übernahme des Lagerbestandes) Begründung: a) Ausgangslage und Anlass Bereits seit längerer Zeit führen die Stadtwerke Münster für die Stadt Münster bei den Straßen- beleuchtungsanlagen Dienstleistungen in einem Verhältnis von rd. 85% gegenüber von 15% städtischer Dienstleistung durch. Dieses Verhältnis resultiert z.T. auch daher, dass die Ver- kehrssicherungs- und Beleuchtungspflicht originär eine städtische Verpflichtung ist, zu dessen Erfüllung sich die Stadt Münster Dritter bedienen kann. Vor dem Hintergrund des parlamentarischen Auftrags, die Geschäftsfelder der Stadtwerke Münster zu stärken (vgl. dazu Vorlage Nr. 788/2002) und im Rahmen von Haushaltskonsolidie- rung auch Möglichkeiten zu prüfen, das Vermögen im Konzern sinnvoll zu positionieren und ggf. noch bestehende weitere Synergiepotenziale zu heben, haben die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster GmbH geprüft, ob und inwiew eit es sinnvoll ist, das Vermögen und damit verbundene Aufgaben neu zu ordnen. In einem ersten Schritt ist daher das Vermögen für eine Übertragung auf die Stadtwerke Münster bewertet und in einem zweiten Schritt sind die daraus resultierenden Konsequenzen für eine neue Vertragsgestaltung bestimmt worden. - 3 - V/0806/2005 b) Kaufpreisermittlung für die Übertragung des Vermögens Zur Ermittlung des Wertes der Straßenbeleuchtungsanlagen haben die Stadtwerke Müns- ter GmbH am 13.05.05 die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschafts- prüfungsgesellschaft (im Folgenden WIBERA) beauftragt. In gemeinsamen Sitzungen mit Vertretern der Stadtwerke sowie der Stadt Münster mit dem Berater ist sowohl das Mengenge- rüst wie auch der Zustand einvernehmlich festgestellt worden. Im Stadtgebiet Münster befinden sich damit per 31.12.04 differenziert nach 7 Anlagetypen 25.285 Leuchten. Für die Kaufpreisbemessung hat die WIBERA verschiedene Aspekte in die Bewertungs- überlegungen einbezogen, wie z.B. die angemessen Bestimmung eines Kaufpreises nach der Gemeindeordnung (§ 90 GO), Abschreibungsüberlegungen nach betriebsgewöhnlicher Nut- zungsdauer und steuerlichen Gesichtspunkten, die Wahrung der Kontinuität hinsichtlich der bi- lanziellen Übertragung von der Stadt auf die Stadtwerke Münster GmbH sowie Abwägungen zwischen Anschaffungskostenrestwerten gegenüber Sachzeitwerten. Im Ergebnis kommt die WIBERA bei der Wertfeststellung dazu, die Substanzwerte der Stra- ßenbeleuchtungsanlagen als Maßstab für die Kaufpreisbemessung heranzuziehen und be- stimmt das zu bewertende Anlagevermögen (Mengengerüst zum 31.12.2004) mit einem An- schaffungskostenrestwert zum 31.12.05 von 20.830 T €. Eine Nachbewertung der Zu- und Abgänge des Anlagenbestandes des Jahres 2005 erfolgt zum Eigentumsübergang. c) Konsequenzen der Übertragung - Beleuchtungsvertrag Bereits vor der Übertragung sind seitens der Stadtwerke Münster GmbH eine Reihe von Dienst- leistungen im Wesentlichen in den Bereichen Wartung und Instandhaltung erbracht worden, die in einem entsprechenden Dienstleistungsvertrag zwischen den Beteiligten Stadt und Stadtwer- ke Münster GmbH geregelt waren. Durch die Übertragung des Eigentums an der Straßenbeleuchtung ist diese Zuständigkeit er- gänzend um Faktoren aus der Finanzierung des Ankaufs, der Veränderung des Strombezugs (Energiekosten) und Klarstellungen der Schnittstellen und Verantwortlichkeiten bei Planung, Projektierung und bei Ersterrichtung der Straßenbeleuchtungsanlagen, der Erneuerung und Änderung, sowie der Instandhaltung und des Betriebs und Maßnahmen zur Energieeinsparung in einem neu abzuschließenden Straßenbeleuchtungsvertrag zu regeln. Maßgeblich ist hier, dass die Stadt Münster als originär Verantwortliche bestimmt, wann, wo und mit welchen Qualitäten die Straßenbeleuchtung in der Stadt Münster umgesetzt wird. Bei Ersterrichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen ist durch den Vertrag gesichert, dass die bis- herigen Usancen wie Einbindung von evtl. Fördermitteln, die Abrechnung und Heranziehung von Beitragspflichtigen nach den geltenden Gesetzen beibehalten wird. Erst nach erfolgter end- gültiger Fertigstellung und Abrechnung von Maßnahmen werden diese Anlagen später kosten- frei an die Stadtwerke übertragen. Für die Erfüllung der Aufgaben des Straßenbeleuchtungsvertrages erhalten die Stadtwerke als Entgelt eine monatliche Pauschale in Höhe von 12,66 €/Leuchte zzgl. MWSt. (= 14,69 €). Bei einem Bestand zum 31.12.04 von anfänglich 25.285 Leuchten ergibt sich damit ein monat- licher Aufwand von 320.108,10 € zzgl. MWSt. bzw. ein Jahresaufwand von 3.841.297,20 €. zzgl. MWSt. (= 4.455.904,75 € brutto). In dieser Pauschale sind alle anfallenden Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Erneuerung einschließlich Stromkosten sowie Kapitaldienst gemäß der definierten Betriebsweise bei Beginn des Straßenbeleuchtungsvertrages abgegolten. Dabei sind die Bestandteile der Pauschale für Strombezugskosten, Instandhaltungskosten und Erneuerungskosten preisindexiert. - 4 - V/0806/2005 d) Beschäftigungsauswirkungen bei der Stadt und den Stadtwerken Durch das heute bestehende Aufgabenverteilungsmuster sind mit der Erfüllung der städtischen Verkehrsicherungs- und Beleuchtungsverpflichtung bei der Stadt Münster, Tiefbauamt, 2 Mit- arbeiter und bei den Stadtwerken Münster 14 Mitarbeiter beschäftigt. Angesichts der laufen- den Übertragungsverhandlungen ist eine der beiden Stellen im Tiefbauamt durch eine interne Umsetzung bereits freigezogen. Der verbleibende Mitarbeiter wird voraussichtlich im Rahmen des Betriebsübergangs zu den Stadtwerken Münster wechseln. Daraus ergibt sich die Möglich- keit, zum nächsten Stellenplan 2,0 Stellen einzusparen. Die daraus resultierende Personalkosteneinsparung wird sich auf rund 98.000 €/Jahr belaufen. Bei den Stadtwerken könnte durch die Übertragung des Vermögens das Aufgabenfeld langfris- tig auch unter Eröffnung weiterer Synergiepotenziale gesichert werden. e) Vor-/ Nachteile der Übertragung Durch die Übertragung des Vermögens im Konzern Stadt Münster auf die Stadtwerke Münster- lassen sich folgende Vorteile aufzeigen: Der städtische Einfluss auf die Ausgestaltung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Münster bleibt uneingeschränkt gewahrt. Die Stadt Münster bestimmt wo, wann und in welchen Quali- tätsstandards die Stadtwerke die Beleuchtungsaufgaben für die Stadt Münster erfüllen. Die Innovationen des städtischen Tiefbauamtes durch eine Mitarbeitererfindung zur langfristi- gen Senkung der Wartungskosten werden ebenfalls vertraglich verankert in den nächsten vier Jahren weiter umgesetzt. Durch den Einkauf von „Beleuchtung“ in der Stadt können im Konzern Stromsteuervorteile in einer Größe von z.Z. 60.000 € p.a. gehoben werden. Hinsichtlich der Strompreisgestaltung für den Strom in den anderen Strombezugsstellen der Stadt Münster bzgl. des Gesamtstromliefer- vertrages, bei dem der Strom für den Anteil Straßenbeleuchtungsanlagen einen preisdämpfen- den Charakter hat, haben die Stadtwerke Münster zugesichert, dass die Ausgliederung des Straßenbeleuchtungsanteils kostenneutral erfolgt. D.h., die Stromkostensumme für die Stra- ßenbeleuchtung und die übrige Stromabnahme der Stadt Münster wird sich – abgesehen von der verringerten Stromsteuer – nicht verändern. Allerdings wird der Stromanteil der Straßenbe- leuchtung, der zukünftig über die Leuchtenpauschale abgerechnet wird, aufgrund des Lastgan- ges spezifisch günstiger, während der „Restlastgang“ der Stadt Münster, der weiter über den Liefervertrag mit den Stadtwerken abgewickelt wird, spezifisch teurer wird. Beide Effekte in Summe neutralisieren sich aber vollständig. Für die Neuanlage von Beleuchtungseinrichtungen ist im Beleuchtungsvertrag sichergestellt, dass sowohl der Einsatz von Fördermitteln wie auch die Abrechnung durch die Stadt Münster nach Kommunalabgabengesetz (KAG) und Baugesetzbuch (BauGB) erhalten bleibt. Durch die Vermögensübertragung innerhalb des Konzerns auf die Stadtwerke werden Haus- haltsmittel für die Haushaltskonsolidierung freigesetzt und die Allokation des Vermögens im Stadtkonzern bei den Stadtwerken aufgrund ihres Gesellschaftszwecks sachgerecht vollzogen. Als Nachteile lassen sich z.Z. die MWSt.-Belastungen auf die Rechnungen der Stadtwerke für die Beleuchtungspauschalen feststellen. Dabei gilt der Hinweis, dass auch in der Vergangenheit die Stadt Münster für bezogene Sach- und Dienstleistungen MWSt. zu zahlen hatte, so dass in der Differenz im Wesentlichen die Kapitalkostenanteile der Stadtwerke mehrwertsteuerbelastet sind (rd. 230.000 € MWSt. p.a. auf den Kapitaldienst). - 5 - V/0806/2005 f) Finanzielle Konsequenzen Der Kaufpreis für das zu übertragende Vermögen beträgt rd. 20,8 Mio. Euro zzgl. der Be- standsveränderungen 2005 zu Anschaffungskosten, zzgl. des Lagerbestands zum 31.12.2005 zu Restbuchwerten. Von dieser Summe sind in 2005 nach Abschluss der Verträge 8 Mio. Euro und in 2006 ca. 12 Mio. Euro an die Stadt Münster zu zahlen. Nach dem neuen Beleuchtungsvertrag mit der Stadtwerke Münster GmbH betragen die Kos- ten für die Straßenbeleuchtung inkl. des Kapitaldienstanteils im Jahre 2006 3.841.297,20 € zzgl. MWSt. sowie zzgl. des Pauschalenanteils für die Bestandsveränderungen aus 2005. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0806/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 07.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37