1429/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrssituation Kalscheurer Weg“ Aktenzeichen 45/24 B
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664 Vorlagen-Nummer 1429/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO– „Verkehrssituation Kalscheurer Weg„ Aktenzeichen 45/24 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Bezirksvertre- tung Rodenkirchen beschließt, dass die Verwaltung die Planung für einen Gehweg auf dem Kalscheurer Weg im Zuge der Erschließungsmaßnahmen für den vorhabenbezogenen Be- bauungsplan Nr. 65412/02 (3258/2024) erstellt. Der Gehweg soll im Abschnitt zwischen der Plangebietsgrenze im Nordosten bis zur Kendenicher Straße gebaut werden. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zu Punkt 1: Der Petent spricht sich für die Umsetzung von verkehrsberuhigten Maßnahmen auf dem Kalscheurer Weg aus. Aufpflasterungen und Schwellen werden im Kölner Stadtgebiet nicht mehr zur Verkehrsberuhi- gung gebaut. Sie verursachen zusätzlichen Lärm, können beim Überfahren Fahrzeugschäden verursachen, behindern Rettungsdienste sowie den Busverkehr und sind unterhaltungsinten- siv. Auf dem Kalscheurer Weg wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Zwischen Kendeni- cher Straße und Oberer Komarweg wurden beidseitig Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn markiert. Der einseitige Radweg zwischen Zollstockgürtel und Kendenicher Straße hat keine Benutzungspflicht. Daher kann auch in dem Abschnitt auf der Fahrbahn gefahren werden. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Fahrbahnverengungen unterbrechen die Rad- verkehrsführung und erhöhen somit die Verkehrsgefährdung für Radfahrende. Aus den genannten Gründen sind keine baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf dem Kalscheurer Weg geeignet. Zu Punkt 2: Die verkehrsrechtliche Situation wurde bereits in 04/2022 geprüft (siehe 213/19 B Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung). Aktuell hat sich seitdem vor Ort verkehrsrechtlich keine Veränderung ergeben. Eine Voraussetzung für einen Fußgängerüberweg besteht daher nicht. Zu Punkt 3: Die Gehwegsituation am Kalscheurer Weg ist bekannt. Es gibt bereits Pläne, um einen Geh- weg auf der östlichen Seite des Kalscheurer Wegs zu errichten. Am 12.12.2024 hat der Rat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan-Entwurf (vorha- benbezogener Bebauungsplan) Nr. 65412/02 Arbeitstitel: Integrative Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock gefasst (3258/2024). Die zum Vorhaben gehörigen Er- schließungsmaßnahmen berücksichtigen den Bau eines öffentlichen Gehwegs durch die Vor- habenträgerin. Außerdem wird ein Fußgängerüberweg an der südwestlichen Grenze des Plangebiets vor einer Kindertageseinrichtung geplant. Die Stadt Köln plant die Herstellung eines Gehwegs ab der Plangebietsgrenze im Nordosten, sodass eine durchgehende Verbindung bis zur Kendenicher Straße geschaffen wird. In die- sem Abschnitt ist ebenfalls ein Fußgängerüberweg vorgesehen. 3 Vor dem Gehwegausbau sind Leitungsverlegungen der RheinEnergie erforderlich. Die Pla- nung und die Koordinierung der Bauarbeiten muss zwischen Vorhabenträgerin, RheinEnergie und Stadt Köln abgestimmt werden, sobald der o.g. Satzungsbeschluss rechtskräftig ist. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Zu Punkt 4: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bedankt sich bei dem Petenten, spricht sich aber gegen die Vorschläge aus und folgt der verkehrlichen Empfehlung der Verwaltung. Der Polizei sind zu diesem Sachverhalt keine Verkehrsverstöße bekannt. Die Verwaltung hat die Polizei gebeten, im Rahmen der personellen Möglichkeiten vor Ort Kontrollen durchzufüh- ren. Es liegen keine aktuellen Verkehrserhebungen vor. Da die Polizei bisher keine Auffälligkeiten in diesem Bereich feststellen konnte, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, entspre- chende Erhebungen in Auftrag zu geben. zu Linie 131: Möglichkeit 1: Eine Wendefahrt des Busses in dem genannten Bereich ist auf den ersten Blick grundsätzlich möglich, wenn die entsprechende Infrastruktur hergestellt werden würde, d.h. der Bau einer Wendeanlage inklusive Haltestelle. Nachteilig wäre der deutlich weitere Fußweg zum Eingang des Friedhofes sowie die Notwendigkeit, den Kalscheurer Weg queren zu müs- sen, um zum Eingang zu gelangen. Diese planungs- und kostenintensive bauliche Maßnahme ist eine erhebliche Verschlechterung für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen. Möglichkeit 2: Eine Wendefahrt des Busses in dem genannten Bereich ist auf den ersten Blick grundsätzlich möglich, wenn die entsprechende Infrastruktur hergestellt werden würde, d.h. der Bau einer Wendeanlage inklusive Haltestelle. Die Grünfläche würde voraussichtlich stark eingeschränkt. zu Linie 138: Die vorgeschlagene Änderung des Linienwegs der Linie 138 ist aus verkehrsplanerischen und betrieblichen Gründen der KVB nicht zu empfehlen. Der vorgeschlagene Linienweg ist deut- lich länger. Dadurch würden sich die Fahrzeit verlängern und folglich auch die Kosten erhö- hen. Ein zusätzliches Fahrgastpotential für das GVZ Eifeltor ist auf dem vorgeschlagenen Li- nienweg nicht zu erwarten. Insgesamt betrachtet sind beide Linienvorschläge aus verkehrsplanerischen, KVB betriebli- chen und wirtschaftlichen Gründen nicht zu empfehlen, da so lange die Linie 138 über den Kalscheurer Weg verkehrt, der Bau einer separaten Wendeanlage für die Linie 131 nicht erfor- derlich ist, da die Wendefahrt weiterhin über den Kreisverkehr erfolgen kann. Aus den oben genannten Gründen ist die vom Petenten vorgeschlagene Abpollerung aus ver- kehrstechnischer Sicht nicht zu empfehlen und die Verwaltung empfiehlt, die jetzige Verkehrs- situation beizubehalten. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Der Wunsch des Petenten würde für die vorgeschlagene Änderung des Linienwegs der Linie 138 mit einer Umweltverschmutzung einhergehen, zumal dieser vorgeschlagene Linienweg deutlich länger wäre. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen spricht sich deshalb gegen diese 4 Maßnahme aus. Eine Beibehaltung der aktuellen Verkehrssituation, wie empfohlen, würde zu keinen negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz führen. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Eingabe Anlage 2a Linie 138 Anlage 2b Oberer Komarweg
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die vom Petenten aufgeführten Wünsche bezüglich der Straßenbahnlinien sind verkehrstechnisch und wirtschaftlich nicht zu empfehlen. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1429/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.07.2025
- Erstellt
- 08.05.2025 10:31