1435/2020
Beantwortung der Anfrage AN/0065/2020 der Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ in der BV Köln-Chorweiler gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Hier: Stellungnahme der Verwaltung
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5134 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löbach Sa Vorlagen-Nummer 1435/2020 Freigabedatum am 25.05.2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.06.2020 Beantwortung der Anfrage AN/0065/2020 der Fraktion "Bündnis 90 / Die Grünen" in der BV Köln-Chorweiler gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Hier: Stellungnahme der Verwaltung Die Anbieter im Bereich Freizeitgestaltung sind schon seit längerem dabei, die Angebote als Kom- plettpaket auszubauen. Sie bieten u.a. Einkaufs und Übernachtungsmöglichkeiten, um die Kunden länger an sich zu binden und das Erlebnis als kleinen Urlaub vom Alltag vermarkten zu können. Das Phantasialand in der Nähe von Köln ist ein gutes Beispiel dafür. Dort werden ganzjährig sogenannte Events und Galas angeboten bis zur Silvesterfeier, bei denen eine längere Anreise nur dann Sinn macht, wenn man dort Übernachtungsmöglichkeiten hat. Auch die Freizeitbäder haben diesen Trend erkannt und versuchen ihr Angebot auszubauen oder haben es schon erweitert. In Chorweiler ist auch ein Freizeitbad ansässig, das Aqualand. Hier wäre der Ausbau des Angebotes auch eine Möglichkeit, verregnete Sommer, zu heiße Sommer und den Rest des Jahres optimal zu nutzen. Unsere Fragen an die Verwaltung, die, falls notwendig auch im nichtöffentlichen Teil beantwortet werden können. 1) Liegen der Verwaltung Pläne oder Anträge vor, das Aqualand in Chorweiler mit Übernach- tungsmöglichkeiten zu erweitern? a) Wenn ja, wie weit ist das Verfahren in der Bearbeitung, wie ist der Sachstand? Ergänzende Fragen aus der 49. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 23.01.2020 In der Niederschrift vom 28.01.2020 zur 49. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler sind unter 7.2.6 „Freizeitbad Chorweiler, Anfrage der Fraktion Bündnis ‚90/ Die Grünen AN/0065/2020 ergänzende Fragen zur Anfrage festgehalten, die als Fragenblock Nr. 2 im Folgenden aufgeführt und im Weiteren beantwortet werden: 2) Laut Bezirksvertreter Herrn Kleinjans soll natürlich im Landschaftsschutzgebiet keine Bebau- ung stattfinden, daher ergänzt er seine Anfrage dahingehend, in welchem Bereich im benann- ten Gebiet das Landschaftsschutzgebiet liegt. Laut Ratsmitglied Herrn Welter stellt sich nicht nur die Frage nach dem Landschaftsschutzge- biet, sondern auch nach den Frischluftschneisen, und was der B-Plan für diesen Bereich vor- sieht. 2 Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1) Pläne zu Übernachtungsmöglichkeiten am Aqualand Der Verwaltung liegen erste Pläne zur Errichtung eines Hotels im Bereich der süd-westlichen Park- platzfläche und auf einem Teilbereich des nord-westlich an das Aqualand angrenzenden städtischen Parkplatz-Grundstücks vor. Neben der Schaffung von Baurecht zugunsten eines Hotels soll auf der Fläche des ergänzenden nord-westlichen Grundstücks die bestehende Parkplatzfläche als Stellplatz- anlage ausgebaut und planungsrechtlich gesichert werden. Zu 1a) Planungsstand Für die Errichtung eines Hotels an diesem Standort ist die Schaffung von Planungsrecht im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Im Zuge dessen soll zeitlich paral- lel der Flächennutzungsplan geändert werden. Gegenwärtig finden Gespräche zwischen der Vorhabenträgerin und dem Liegenschaftsamt zum Ver- kauf der städtischen Liegenschaft an die Vorhabenträgerin statt. Darüber hinaus steht noch ein An- trag der Vorhabenträgerin auf Einleitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens aus, welcher den Bearbeitungsbeginn des Bebauungsplanverfahrens von Seiten der Verwaltung bildet. Zu 2) Festsetzungen des Landschaftsplans, Frischluftschneisen und Inhalte des zu erarbei- tenden Bebauungsplans Wie unter 1a) aufgeführt, ist noch kein Planverfahren eingeleitet und eine genaue Abgrenzung des Plangebietes noch nicht erfolgt. Der Standort des Aqualandes mit der süd-westlich angrenzenden Parkplatzfläche an der Merianstraße ist aus dem Landschaftsplan ausgenommen. Die westlich an- grenzende Fläche des heutigen, ergänzenden Parkplatzes ist Teil des im Landschaftsplan festgesetz- ten Landschaftsschutzgebiet L 5 LSG „Freiraum und Grünverbindungen um Blumenberg, Chorweiler und Seeberg bis Esch“. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes L5 ist die Erhaltung und Wiederstellung der Leis- tungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung kleinklimatisch wichtiger Grünver- bindungen durch und um verdichtete Baubereiche, sowie die Sicherung von Vernetzungsmöglichkei- ten und von Pufferzonen um ökologisch wertvolle Bereiche. Weitere Gründe für die Formulierung die- ses Landschaftsschutzes sind ferner die Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesonde- re im Übergangsbereich zur freien Landschaft und im Landschaftsraum von Haus Fühlingen, sowie insbesondere die Sicherung wichtiger Grünverbindungen zum Worringer Bruch und Chorbusch. Die Vereinbarkeit des Planvorhabens mit den Belangen des Landschaftsschutzes und mögliche Aus- wirkungen auf Frischluftschneisen werden im weiteren Planverfahren geprüft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Merianstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1435/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.08.2020
- Erstellt
- 13.05.2020 13:42