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3549/2019

Anfrage der Freien Wähler Köln vom 17.09.2018 Gebäudeschäden durch erste Baumaßnahmen auf der Bonner Straße - AN/1181/2018

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.11.2019, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2629 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/691/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3549/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 
 
Anfrage der Freien Wähler Köln vom 17.09.2018 Gebäudeschäden durch erste Baumaßnahmen 
auf der Bonner Straße - AN/1181/2018 
Anfrage der Freien Wähler Köln: 
 
Ist der Verwaltung bekannt, dass während oder nach den Baumfällungen (2017), oder seit Beginn der 
vorlaufenden Arbeiten auf der Bonner Straße, insbesondere zwischen Marktstraße und Bayenthalgür-
tel, bauliche Schäden (Risse, Absenkungen...) an Gebäuden entstanden sind? 
 
Wenn ja:  
a) wie viele solcher Fälle sind derzeit aktenkundig? 
b) inwieweit sind die Baumfällungen oder die Bauarbeiten für diese Schäden verantwort-
lich? 
c) Hat möglicherweise der Schwerlastverkehr oder die derzeitige Verkehrsführung nahe der 
Häuser diese Schäden verursacht? 
d) Sind weitere Untersuchungen oder Entschädigungszahlungen an betroffene Hausbesit-
zer geplant? 
 
Wenn nein: 
e) An wen können sich dann betroffene Hausbesitzer wenden? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Antwort der Verwaltung zu Fragen a bis e 
 
Durch eine Beschwerde an Frau Oberbürgermeisterin Reker wurden seitens einer Anwohnerpartei 
Schäden und Lärmbelästigungen aktenkundig.  
Untersuchungen durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ergaben keine 
Zusammenhänge der Schäden bezogen auf die Baumfällungen und das vorhandene Tempolimit für 
den Schwerlastverkehr. Dies konnte anhand der vor der Baumaßnahme durchgeführten Beweissiche-
rung zweifelsfrei geklärt werden. 
 
Im Frühjahr 2019 wurde ein weiterer Schaden seitens eines Hauseigentümers gegenüber der Stadt 
angezeigt. Dieser liegt im Verantwortungsbereich der Stadt bzw. der Baumaßnahme der RheinEner-
gie. In Rücksprache mit den Projektleitern der RheinEnergie und der Stadt Köln wurde ein Gutachter 
durch die RheinEnergie eingesetzten, um den Schaden zu erfassen.  
Mit dem Eigentümer wurde einvernehmlich vereinbart, nach Fertigstellung der Arbeiten der Rhein-
Energie, die Schäden durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aufnehmen 
zu lassen. Die Instandsetzung erfolgt dann nach Absprache mit dem Eigentümer.

2 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt sind dies die einzigen aktenkundigen Beschwerden zu Schäden während der 
Baumaßnahme. Sollten weitere Schäden auftreten, welche der Baumaßnahme zuzuordnen sind, 
werden diese über das städtische Anliegerbüro (Bonner Straße 242) aktenkundig gemacht und an die 
Projektleitung zur weiteren Bearbeitung eingereicht.

Beratungsverlauf (1)

11.11.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3549/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.11.2019
Erstellt
10.10.2019 12:26