3549/2019
Anfrage der Freien Wähler Köln vom 17.09.2018 Gebäudeschäden durch erste Baumaßnahmen auf der Bonner Straße - AN/1181/2018
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2629 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/691/0 Vorlagen-Nummer 3549/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 Anfrage der Freien Wähler Köln vom 17.09.2018 Gebäudeschäden durch erste Baumaßnahmen auf der Bonner Straße - AN/1181/2018 Anfrage der Freien Wähler Köln: Ist der Verwaltung bekannt, dass während oder nach den Baumfällungen (2017), oder seit Beginn der vorlaufenden Arbeiten auf der Bonner Straße, insbesondere zwischen Marktstraße und Bayenthalgür- tel, bauliche Schäden (Risse, Absenkungen...) an Gebäuden entstanden sind? Wenn ja: a) wie viele solcher Fälle sind derzeit aktenkundig? b) inwieweit sind die Baumfällungen oder die Bauarbeiten für diese Schäden verantwort- lich? c) Hat möglicherweise der Schwerlastverkehr oder die derzeitige Verkehrsführung nahe der Häuser diese Schäden verursacht? d) Sind weitere Untersuchungen oder Entschädigungszahlungen an betroffene Hausbesit- zer geplant? Wenn nein: e) An wen können sich dann betroffene Hausbesitzer wenden? Antwort der Verwaltung: Antwort der Verwaltung zu Fragen a bis e Durch eine Beschwerde an Frau Oberbürgermeisterin Reker wurden seitens einer Anwohnerpartei Schäden und Lärmbelästigungen aktenkundig. Untersuchungen durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ergaben keine Zusammenhänge der Schäden bezogen auf die Baumfällungen und das vorhandene Tempolimit für den Schwerlastverkehr. Dies konnte anhand der vor der Baumaßnahme durchgeführten Beweissiche- rung zweifelsfrei geklärt werden. Im Frühjahr 2019 wurde ein weiterer Schaden seitens eines Hauseigentümers gegenüber der Stadt angezeigt. Dieser liegt im Verantwortungsbereich der Stadt bzw. der Baumaßnahme der RheinEner- gie. In Rücksprache mit den Projektleitern der RheinEnergie und der Stadt Köln wurde ein Gutachter durch die RheinEnergie eingesetzten, um den Schaden zu erfassen. Mit dem Eigentümer wurde einvernehmlich vereinbart, nach Fertigstellung der Arbeiten der Rhein- Energie, die Schäden durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aufnehmen zu lassen. Die Instandsetzung erfolgt dann nach Absprache mit dem Eigentümer. 2 Zum jetzigen Zeitpunkt sind dies die einzigen aktenkundigen Beschwerden zu Schäden während der Baumaßnahme. Sollten weitere Schäden auftreten, welche der Baumaßnahme zuzuordnen sind, werden diese über das städtische Anliegerbüro (Bonner Straße 242) aktenkundig gemacht und an die Projektleitung zur weiteren Bearbeitung eingereicht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3549/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.11.2019
- Erstellt
- 10.10.2019 12:26