3538/2017
Protokoll der Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 09.10.2017
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 3538/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.01.2018 Protokoll der Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 09.10.2017 In der Anlage erhalten Sie das Protokoll der Vorbesprechung am 09.10.2017 mit der Bitte um Kennt- nisnahme.
BeiratsVB 2017-10-09
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Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 09.10.2017 Teilnehmer/innen: Beirat: Herr von der Stein, Herr Tschirner, Herr S chmitz Verwaltung: Herr Distelrath, Frau Kröger, Frau Boshalt, Frau Hofmann Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz 1. Errichtung einer Schutzhütte für Besuchergruppen im Lindenthaler Wild- park, Marcel-Proust-Promenade Kitschburger Str., K-Lindenthal, L 17, EZ 2 Beschreibung der Maßnahmen: Der Lindenthaler Wildpark wird vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen be- trieben. Besonders bei Neuanschaffungen erfolgt die Unterstützung durch einen en- gagierten und finanzstarken Förderverein. Die vorhandene Schutzhütte reicht als Regenunterstand für Kindegruppen nicht mehr aus. Deshalb soll eine Holzhütte in ähnlicher Bauweise ergänzt werden. Der geplante Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe zum asphaltierten Weg und außerhalb des Kronentraufbereichs der Bestandbäume. Für die tragenden Balken wird das Bauwerk auf Punktfundamenten erreichtet. Die Dacheindeckung wird aus Dachpfan- nen bestehen, das Oberflächenwasser wird kontrolliert in die Wiesenflächen geleitet und dort versickert. Das Erscheinungsbild der Hütte wird an die Landschaft ange- passt ein. Eingriff / Kompensation: Bei der achteckigen Form der Holzkonstruktion mit einem Durchmesser von 6,00 m ergibt sich eine neu überbaute Grundfläche von knapp 36 qm. Zur Kompensation des Eingriffs wird eine Fläche im städtischen Rheinpark in gleicher Größe entsiegelt. Befreiungsvoraussetzungen: Die Notwendigkeit eines Unterstandes für Besucher ist durch die Lage des Wildpark im Stadtwald gegeben, da alternativ wenig Möglichkeiten bestehen sich bei Regen oder kurzen Unwettern unter zu stellen. Eine Ablehnung des Antrags für die 2. Un- wetterschutzhütte wäre nicht zeitgemäß und würde zu einer verminderten Attraktivität des stark frequentierten Erholungsbereichs führen. Umweltbildung (ob privat oder durch pädagogische Einrichtungen) ist im städtischen Großraum ein wichtiges Angebot für Kinder. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden mit diesem Hintergrund die Vo- raussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG gesehen, da das öffentliche Interesse an einer Schutzhütte gegenüber den entgegenstehenden Be- lange von Natur und Landschaft überwiegt. Entscheidung: Zugestimmt unter der Bedingung, dass der UNB ein Konzept mit Darstellung des aktuellen Ausbauzustandes vorgelegt wird. Neubauten innerhalb des Ge- ländes sind zukünftig zu beschränken. 2. Errichtung einer Lagerhütte für Anbauteile von M aschinen im Lindenthaler Wildpark, Marcel-Proust-Promenade Kitschburger Str., K-Lindenthal, L 17, EZ 2 Beschreibung der Maßnahmen: Die vorhandenen Lagermöglichkeiten für Anbauteile von Maschinen sind ausge- schöpft. Im nicht öffentlich zugänglichen Bereich zwischen Personalunterkunft und Außenzaun soll daher eine Überdachung gebaut werden, die für Besucher nicht ein- sehbar sein wird. Durch die Minimierung von Witterungseinflüssen wird sich die Le- bensdauer verlängern und der Pflegeaufwand für die Geräte verkürzen lassen. Seit- lich soll außerdem Brennholz gelagert werden, das momentan in mehreren, kleinen Stapeln zum Trocknen auf der Fläche gelagert wird. Der neue Geräte- und Brennholzschuppen soll eine lichte Höhe von 3,20m aufwei- sen, was zusammen mit dem Dach eine Gesamthöhe von knapp 4,70m ergibt. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Schlepper die Anbauteile ohne Zwischen- transport erreicht. Eingriff / Kompensation: Die Grundfläche von 6,5m x 9,8m (gut 60qm) wird vollversiegelt und mit Streifenfun- damenten für die Balkenkonstruktion versehen, nach Angaben des Antragstellers handelt es sich derzeit um eine Oberflächen aus wassergebundenem Deckmaterial. Als Kompensation wird eine Fläche im Rheinpark entsiegelt, der ebenfalls vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen als öffentliche Grünanlage betrieben wird. Als Ersatz wurde seitens des Fördervereins die Pflanzung von Einzelbäumen inner- halb des Wildparks angeboten. Diese Art von Kompensation vor Ort eignet sich we- gen der regelmäßigen Durchforstungsmaßnahmen des Tierparks nicht. Hier ist die städtische Forstverwaltung für Nachpflanzungen im Rahmen der Forstwirtschaft zu- ständig, die unberührt bleibt von den Verboten des Landschaftsplans. Festgelegte Ersatzpflanzungen wären folglich kaum nachzuhalten und auf ihren dauerhaften Er- halt hin zu kontrollieren. Artenschutz: Über die gerade erwähnte Kompensation hinaus eignet sich nach Rücksprache mit dem zuständigen Naturschutzwart die Ergänzung von 10 Fledermauskästen inner- halb des Wildparks zur Minderung des Eingriffs (Überbauung von Freiflächen). Die inzwischen zahlreichen Gebäude (Personalunterkunft, Toilettenanlage, Heu- und Strohlager, Geräteunterstand) sind dabei auf ihre Eignung für die Aufhängung der Ersatzquartiere zu prüfen. Befreiungsvoraussetzungen: Es besteht ein hohes, öffentliches Interesse an der Existenz des kostenfrei zugängli- chen Wildparks im Stadtteil Lindenthal. Der Bereich des geplanten Gebäudes ist Teil des Betriebshofes, der für die Öffentlichkeit weder zugänglich noch in Gänze einseh- bar ist. Die beantragte Überdachung der überwiegend teilversiegelten Flächen beein- trächtigt den Charakter des Schutzgebietes nicht erheblich. Deshalb wird aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde die Voraussetzung für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG gesehen, wonach das öffentliche Interesse die entgegenstehenden Belange von Natur und Landschaft überwiegt. Entscheidung: Zugestimmt, unter der bei TOP 1 genannten Bedingung und den beschriebenen Kompensationsmaßnahmen (Entsiegelung Rheinpark und Fledermauskästen). 3. Modernisierung und Ergänzung der Parkplatzbeleuc htung beim Tennisclub Lese Grün-Weiß, Friedrich-Schmidt Str. 99, L17, EZ 2 Beschreibung der Maßnahmen: Gleichzeitig mit einer Modernisierung der vorhandenen Leuchten am vereinseigenen Parkplatz beim Tennisclub sollen drei weitere Lampenstandorte errichtet werden. Der Verein weiß bereits um die Auflagen zur Leuchtmittelauswahl innerhalb von Land- schaftsschutzgebieten (max. 2700 Kelvin Farbtemperatur, nach unten gerichtete Lampen, zeitliche Beschränkung in den Abend-/ Nachtstunden). Eingriff / Kompensation: Bei der Auswahl der geplanten Leuchtenstandorte wurden die vorhandenen, älteren Einzelbäume und die geschnittene Hecke im Kopfbereich der Parkflächen berück- sichtigt. Zu den Eichen wird durchgehend ein Mindestabstand von 5m gehalten, was im vorliegenden Fall etwa dem Kronentraufbereich entspricht. Die Leitungsverlegung erfolgt innerhalb einer Scherrasenflächen, quert eine Wegefläche, wird durch eine schmalblättrige Kirschlorbeerhecke, durch gepflasterte Stellplätze und die geteerte Fahrbahn geführt. Zusätzlich ist im Bereich von Wurzelräumen zur Eingriffsminde- rung eine Handschachtung vorgesehen. Artenschutz: Da es sich um die Ergänzung einer vorhandenen Parkplatzbeleuchtung handelt sind keine (zusätzlichen), negativen Beeinträchtigungen durch die beantragte Maßnahme zu erwarten. Bei der Ortsbegehung war auffällig, dass lediglich der kreuzende Weg (Marcel-Proust-Promenade) ebenfalls eine Beleuchtung aufwies, nicht jedoch die Zu- fahrt von der Friedrich-Schmidt-Straße aus und die in Richtung Vereinsgelände. Befreiungsvoraussetzungen: Durch die unzureichende Beleuchtung besteht ein Verletzungsrisiko für die Mitglieder des Tennisclubs. Außerdem wird das Sicherheitsgefühl für Besucher der Gastrono- mie gesteigert. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Be- freiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG gesehen, da die Durchführung der Vorschriften in diesem Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abwei- chung bei Einhaltung der Nebenbestimmungen zur Beleuchtung (s.o.) mit den Be- langen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Entscheidung: Zugestimmt, sofern 1. Alle Leuchten nach den vorgegebenen Standards (max. 2700 Kelvin Farb- temperatur und nach unten gerichtete Lampen, deren Gehäuse dicht sind) mo- dernisiert werden 2. Eine Beschränkung der Lichtemission in den Abend- und Nachtstunden (Ab- schaltzeit um 22 Uhr) statt findet und 3. Die Masten (Lichtpunkte) nicht höher sind als im Bestand 4. Sanierung des Rheinparkcafés, zur Änderung einer Gaststätte mit mehr als 40 Gastplätzen durch Umbau und Erweiterung, Auenweg ohne Nummer, L13; EZ 2 Beschreibung der Maßnahmen: Das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Köln kümmert sich um das unter Denk- malschutz stehende Rheinparkcafe am Auenweg im Rheinpark. Das 1957 im Rah- men der Bundesgartenschau entstandene Cafe steht seit 2013 leer. Die Planung zur Revitalisierung des Gebäudes erfolgt im Auftrag der Stadt Köln, Amt für Wirtschaftsförderung / Abt. Arbeitsmarktförderung. Das Hauptproblem der Gesamtanalage liegt nach Angaben der Architekten in der fehlenden vertikalen inneren Erschließung aller Nutzungsebenen. Hauptaufgabe der Revitalisierung ist daher die erstmalige Erstellung einer inneren Erschließung sowie die Ertüchtigung aller technischen Gebäudeausrüstungen auf der Grundlage heutiger Standards, sodass das Gebäude wieder als Cafe genutzt werden kann. Eingriff / Kompensation: Auf einer unterkellerten Ruderalfläche soll eine Trafostation errichtet werden. Hierbei erfolgt die Inanspruchnahme von Vegetationsfläche sowie von bereits befestigter Fläche. Zudem ist vorgesehen, den angrenzenden Weg geringfügig zu verbreitern. Durch die Maßnahmen werden insgesamt 70 qm Fläche neu versiegelt. Bei einem unmittelbar an die wieder zu nutzende Fläche grenzenden Bergahorn er- folgt eine Spundung während der Baumaßnahme zur Erweiterung des Kellers, wel- che wegen den Anforderungen an die Belüftung notwendig ist. An dem Einzelbaum wird ein fachgerechter Kronenschnitt vorgenommen. Nur, wenn sich während der Bauarbeiten herausstellt, dass erhebliche Zugwurzeln gekappt werden müssen, soll der Baum gefällt werden. Dies würde außerhalb der Vogelbrutzeit (1.Okt. bis 28.Feb.) erfolgen. Weitere Fällungen von Gehölzen sind nicht erforderlich. Der Baubeginn ist für Anfang 2018 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich mehrere Monate mit dem Ziel bis Ende 2018 die Baumaßnahme abgeschlossen zu haben. Artenschutz: Bei Einhaltung von Nebenbestimmungen zum Thema Vermeidung transparenter Glaselemente (Vogelschlag), Beschränkung der Beleuchtung und Beauftragung ei- ner ökologischen Baubegleitung (potenzielle Baumfällung) bestehen gegen das Bau- vorhaben keine artenschutzrechtlichen Bedenken. Befreiungsvoraussetzungen: Die Sanierung und Instandsetzung des Rheinparkcafes stellt ein öffentliches Interes- se dar. Durch die Wiederinbetriebnahme des denkmalgeschützten Gebäudes ge- winnt der Rheinpark an Attraktivität. Der Erhalt der Bausubstanz ist auch wün- schenswert, um einen Neubau zu vermeiden. Eine Veränderung des Charakters des Landschaftsschutzgebietes ist nicht zu be- fürchten. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes wird nicht beeinträchtigt. In der Abwägung überwiegt das öffentliche Interesse der Revitalisierung des Rhein- parkcafes gegenüber den entgegenstehenden Belangen von Natur und Landschaft. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Be- freiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen. Entscheidung: Zugestimmt, unter den Bedingungen: 1. Einholung einer Stellungnahme der Architekten mi t der Erklärung, wa- rum die Erweiterung des Kellers nicht so umgeplant werden kann, damit der Bergahorn keiner potentiellen Gefährdung mehr ausgesetzt ist. 2. Wurzelsuchgraben per Handschachtung VOR Baubegin n mit fachkundi- ger Beurteilung zur Standfestigkeit des Baumes. 5. Anlage einer Baustraße im Jugendpark zur Andienu ng der Baustelle zur Sa- nierung des Fuß-/ Radweg auf dem Mülheimer Hafendamm, K-Mülheim, L 13, EZ 1 Beschreibung der Maßnahmen: Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln (671) plant die Erneuerung des Fuß- und Radweges auf der Dammkrone des Mülheimer Ha- fendamms von Rheinkilometer 691 bis zur Brücke über die Mülheimer Hafenein- fahrt (Katzenbuckel). Die Böschung zum Hafen ist zu steil für die eingesetzten Fahrzeuge, der Ram- penfuß bietet mit ca. 1,60 m nicht ausreichend Platz zum Wenden. Daher soll zur Andienung der Baustelle eine Baustraße über die Halbinsel des Jugenparks mit zwei Rampen zum Hafendamm hin angelegt werden. Eingriff / Kompensation: Als Baustraße wird der bestehende Weg auf der Jugendpark-Halbinsel, ein unbe- festigter, ca. 2 Meter breiter Pfad, mit einem Geotextil und Schotter ertüchtigt. Die 2 Rampen werden in der gleichen Weise in den Gehölzschneisen für die Schilder der Rheinschifffahrt bis zur Deichkrone angelegt. Gehölze müssen nicht entfernt werden, wahrscheinlich müssen überhängende Äste des Gehölzstreifens zurückgeschnitten werden. Die Baustraße wird nach Beendigung der Bautätigkeit vollständig zurückgebaut. Artenschutz: Da die Bauausführung im Winter erfolgen soll, bestehen keine artenschutzrechtli- chen Bedenken. Befreiungsvoraussetzungen: Die Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur stellt ein öffentliches Interesse dar. Die Sanierung des Weges ist notwendig. Die Beeinträchtigungen durch die Maßnahme verändern weder den Charakter des Landschaftsschutzgebietes noch laufen sie dem besonderen Schutzzweck zuwi- der. Die Maßnahme ist nur temporär, nachfolgend können sämtliche Flächen wie- derhergestellt werden. Daher überwiegt das öffentliche Interesse gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft und eine Befreiung kann aus Sicht der UNB nach § 67 (1) Nr.1 BNatSchG in Aussicht gestellt werden. Entscheidung: Zugestimmt 6. Neuverlegung einer Trink- und einer Abwasserleit ung im Weidenweg (ge- meinsame Maßnahme der Rheinenergie und der StEB, ausgeführt durch die Rheinenergie) in Köln-Poll, L 13, EZ 1 Beschreibung der Maßnahmen: Das Liegenschaftsamt der Stadt Köln betreibt am Weidenweg in Köln-Poll eine Trinkwasserleitung zur Versorgung des städtischen Campingplatzes. An diese Wasserleitung haben sich über die Jahre andere Anlieger angeschlossen und rechnen den Trinkwasserbedarf über private Zwischenzähler mit dem Camping- platz ab. Bei den vielen Entnahmen sind viele Wasserverluste zu beklagen und es gibt immer wieder Streitigkeiten bei den Abrechnungen zwischen Anliegern und Campingplatzbetreiber. Um zukünftig eine geordnete, verlustarme und hygienisch überwachte Trinkwas- ser- und Abwasserversorgung zu gewährleistet wurde in 2015 eine Vereinbarung zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln und der Rheinenergie über den Aufbau einer Trinkwasserversorgung am Weidenweg getroffen. Ebenso wurde die StEB mit dem Bau einer Abwasserleitung beauftragt. Die StEB stellte bereits 2016 einen Antrag auf Verlegung in Tieflage (Befreiungs- genehmigung 12/16). Aufgrund technischer Probleme der Tieflage soll nun jedoch gemeinsam mit der Rheinenergie in offener Bauweise der Kanal für die Trink- und Abwasserversorgung hergestellt werden. In Abstimmung zwischen Rheinenergie und StEB wird mit der Trinkwasserleitung NL DN 100 eine Brauchwasserleitung DN 80 sowie ein PE-Schutzrohr und ein Stromkabel im gleichen Leitungsgraben mitverlegt. Eingriff / Kompensation: Die vorgesehene Leitungstrasse sieht eine Grabentiefe von 1,50 m vor, die ge- samte Trassenbreite beträgt max. 0,8 m im Bereich der landwirtschaftlichen Nutz- fläche. Im Bereich der Fahrbahn des Weidenweges wird die Grabenbreite auf max. 0,7 m verringert. Die Arbeitsraumbreite beträgt bei Arbeiten mit seitlichem Arbeitsgerät 5,00 – 5,40 m. Damit kommt man auf eine Gesamtbreite von max. 6,2 m. Die Leitungen und Kabel werden auf einer Sandbettung von 10 cm verlegt und der Graben anschließend mit einem Sand-Kies-Gemisch verfüllt. Bei Arbeiten „Vor Kopf“ erfolgt die Ausschachtung und Verfüllung vor bzw. hinter dem Graben, ohne seitliche Arbeitsgeräte. Die Arbeitsraumbreite beträgt 2,5 m bis 3,0 m je nachdem welcher Bagger eingesetzt wird. Der Baubeginn soll im Oktober / November 2017 im Bereich der Ackerflächen stattfinden. Die Bauzeit beträgt ca. 14 Tage. Für die Verlegung im Weidenweg muss bis zum Ende der Herbstferien Anfang November gewartet werden, damit die Zufahrt zum Campingplatz immer gewährleistet ist. Eine Fällung von Gehölzen ist nicht erforderlich. Entlang des Weidenwegs wer- den einige Gehölze im Vorgriff auf die Maßnahme, außerhalb der Vogelbrutzeit zurückgeschnitten. Im Bereich von Wurzeln sind in Absprache mit der ÖBB Handschachtungen gem. DIN18920 erforderlich. Im Bereich der Ackerfläche wird der Oberboden abgeschoben und seitlich gela- gert, eine Baustraße wird angelegt und dann Abschluss der Baumaßnahme fach- gerecht zurückgebaut. Aufgrund der dauerhaften Bodenbeeinträchtigung verbleibt nach Rückbau der Maßnahme ein Defizit von 1.812 BW-Punkten, dass über das Ökokonto der Rheinenergie abgerechnet wird. Artenschutz: Da die Kanalverlegungen außerhalb der Vogelbrutzeiten überwiegend entlang der Straße und lediglich auf einer Länge von 245m in einer Ackerfläche verlaufen, sind keine negativen Beeinträchtigungen durch die beantragte Maßnahme zu er- warten. Befreiungsvoraussetzungen: Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser und die ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers stellt auch im baulichen Außenbereich ein öffentliches Interesse dar. Auf Grund der vollständigen Wiederherstellung der Flächen nach der Bau- maßnahme ist der Eingriff zeitlich befristet und der Charakter des Schutzgebietes wird nicht nachthaltig beeinträchtigt. Die Befreiungsvoraussetzungen nach § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG werden aus Sicht der UNB als gegeben angesehen, da das öffentliche Interesse an einer geordne- ten Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung gegenüber den Belangen von Na- tur und Landschaft überwiegt. Entscheidung: Zugestimmt 7. Bauvorhaben Parkhauserweiterung, Heilig Geist-Kr ankenhaus, Grasegge- rstr. 105, 50737 Köln-Longerich, L 8, EZ 1 Beschreibung der Maßnahmen: Das Parkhaus des Heilig-Geist-Krankenhauses soll aufgrund des hohen Bedarfs an Stellplätzen für Mitarbeiter und Besucher um 66 Stellplätze erweitert werden. Das Grundstück liegt im planerischen Innenbereich. Da die Parkhauserweiterung jedoch sehr stark an den Grundstücksrand und damit an das L8 heranreicht, müssen acht angrenzende Laubbäume im L8 zurückgeschnitten werden. Nach fachlicher Bewertung des Grünflächenamtes kann durch die notwendigen Rück- schnitte ein Überleben der Bäume nicht dauerhaft gesichert werden. Daher wer- den die betroffenen 8 Laubbäume mit geringem bis mittlerem Stamm-Umfang (0,4 – 1,2m St.-U.) bilanziert. Eingriff / Kompensation: Analog der städtischen Baumschutzsatzung sind 8 Ersatzbäume zu pflanzen. Da eine Ersatzpflanzung nicht auf dem Grundstück erfolgen kann, wird eine Ersatz- geldzahlung von 8 x 678,- € = 5.424,- € erforderlich. Artenschutz: Da es sich um Rückschnitte an überwiegend jungen Gehölzen handelt und diese außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, sind keine negativen Beeinträchtigungen durch die beantragte Maßnahme für den Artenschutz zu erwarten. Befreiungsvoraussetzungen: Für die Errichtung des zusätzlichen Parkdecks in randlicher Lage ist der Eingriff in insgesamt 8 Bäume mit mittlerem bzw. geringem Stammumfang innerhalb des Schutzgebietes nicht zu vermeiden. Der Charakter des Schutzgebiets wird hierdurch insgesamt nicht erheblich beein- trächtigt. Somit wird aus Sicht der UNB eine Befreiung nach § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG in Aussicht gestellt und der Eingriff ist auch auf Grund der Nachpflan- zung mit den Belangen von Natur und Landschaft vereinbar. Eine Ablehnung des Antrags würde in diesem Fall eine unzumutbare Belastung für den Vorhabenträ- ger darstellen. Entscheidung: Zugestimmt, mit der Maßgabe, dass das zu vereinbarende Ersatzgeld zweckgebunden für die Neupflanzung von Bäumen in Schutzgebieten verwendet wird. Sonstiges: 1. Anfrage der DB wegen Ausbau der S11 zwischen Köl n-Hbf. und Berg.- Gladbach Besteht Interesse, das Vorhaben bereits in diesem frühen Stadium - derzeit wer- den die Scoping- Unterlagen zusammengestellt – vorstellen zu lassen? DB macht das Angebot, in eine ordentliche Sitzung zu kommen. Die Idee kam bei den Austauschgesprächen Naturschutz mit der DB in Vorberei- tung des Projektes auf. Teilnehmer waren Vertreter der anerkannten Natur- schutzverbände, BioStationen, Naturschutzbehörden. Entscheidung: Die Anfrage zur frühzeitigen Beteiligung wird grundsätzlich begrüßt. Herr v.d. Stein bittet, mit der DB und NVR zu klären, zu welchem Zeitpunkt eine Einbin- dung des Naturschutzbeirates zielführend ist. Evtl. sollte der Scoping-Termin so- wie die Prüfung zur möglichen Beibehaltung der 1-gleisigen Variante noch abge- wartet werden. 2. Mitteilung zum Sachstand Generalsanierung Haupt start- und Landebahn 14L/32R des FKB In der nächsten Beiratssitzung am 13.11.2017 wird die UNB über den aktuellen Stand des Verfahrens kurz berichten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3538/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.01.2018
- Erstellt
- 16.11.2017 14:28