Mandari Insight

3538/2017

Protokoll der Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 09.10.2017

Mitteilung BV 12.01.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 29.01.2018, TOP 6.2

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

BeiratsVB 2017-10-09

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

378 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3538/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.01.2018 
 
Protokoll der Vorbesprechung des Naturschutzbeirates am 09.10.2017 
In der Anlage erhalten Sie das Protokoll der Vorbesprechung am 09.10.2017 mit der Bitte um Kennt-
nisnahme.

BeiratsVB 2017-10-09

21314 Zeichen

Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 09.10.2017  
 
Teilnehmer/innen: 
 
 
Beirat:  Herr von der Stein, Herr Tschirner, Herr S chmitz 
 
Verwaltung: Herr Distelrath, Frau Kröger, Frau Boshalt, Frau Hofmann 
 
 
Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land- 
schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz 
 
 
1. Errichtung einer Schutzhütte für Besuchergruppen  im Lindenthaler Wild- 
park, Marcel-Proust-Promenade Kitschburger Str., K-Lindenthal, L 17, EZ 2 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Der Lindenthaler Wildpark wird vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen be- 
trieben. Besonders bei Neuanschaffungen erfolgt die Unterstützung durch einen en- 
gagierten und finanzstarken Förderverein. 
Die vorhandene Schutzhütte reicht als Regenunterstand für Kindegruppen nicht mehr 
aus. Deshalb soll eine Holzhütte in ähnlicher Bauweise ergänzt werden. Der geplante 
Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe zum asphaltierten Weg und außerhalb 
des Kronentraufbereichs der Bestandbäume. Für die tragenden Balken wird das 
Bauwerk auf Punktfundamenten erreichtet. Die Dacheindeckung wird aus Dachpfan- 
nen bestehen, das Oberflächenwasser wird kontrolliert in die Wiesenflächen geleitet 
und dort versickert. Das Erscheinungsbild der Hütte wird an die Landschaft ange- 
passt ein. 
Eingriff / Kompensation: 
Bei der achteckigen Form der Holzkonstruktion mit einem Durchmesser von 6,00 m 
ergibt sich eine neu überbaute Grundfläche von knapp 36 qm. Zur Kompensation des 
Eingriffs wird eine Fläche im städtischen Rheinpark in gleicher Größe entsiegelt. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die Notwendigkeit eines Unterstandes für Besucher ist durch die Lage des Wildpark 
im Stadtwald gegeben, da alternativ wenig Möglichkeiten bestehen sich bei Regen 
oder kurzen Unwettern unter zu stellen. Eine Ablehnung des Antrags für die 2. Un- 
wetterschutzhütte wäre nicht zeitgemäß und würde zu einer verminderten Attraktivität 
des stark frequentierten Erholungsbereichs führen. 
Umweltbildung (ob privat oder durch pädagogische Einrichtungen) ist im städtischen 
Großraum ein wichtiges Angebot für Kinder. 
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden mit diesem Hintergrund die Vo- 
raussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG gesehen, da das 
öffentliche Interesse an einer Schutzhütte gegenüber den entgegenstehenden Be- 
lange von Natur und Landschaft überwiegt. 
 
Entscheidung:

Zugestimmt unter der Bedingung, dass der UNB ein Konzept mit Darstellung 
des aktuellen Ausbauzustandes vorgelegt wird. Neubauten innerhalb des Ge- 
ländes sind zukünftig zu beschränken. 
 
2. Errichtung einer Lagerhütte für Anbauteile von M aschinen im Lindenthaler 
Wildpark, Marcel-Proust-Promenade Kitschburger Str., K-Lindenthal, L 17, 
EZ 2 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Die vorhandenen Lagermöglichkeiten für Anbauteile von Maschinen sind ausge- 
schöpft. Im nicht öffentlich zugänglichen Bereich zwischen Personalunterkunft und 
Außenzaun soll daher eine Überdachung gebaut werden, die für Besucher nicht ein- 
sehbar sein wird. Durch die Minimierung von Witterungseinflüssen wird sich die Le- 
bensdauer verlängern und der Pflegeaufwand für die Geräte verkürzen lassen. Seit- 
lich soll außerdem Brennholz gelagert werden, das momentan in mehreren, kleinen 
Stapeln zum Trocknen auf der Fläche gelagert wird. 
 
Der neue Geräte- und Brennholzschuppen soll eine lichte Höhe von 3,20m aufwei- 
sen, was zusammen mit dem Dach eine Gesamthöhe von knapp 4,70m ergibt. Nur 
so kann gewährleistet werden, dass der Schlepper die Anbauteile ohne Zwischen- 
transport erreicht. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Die Grundfläche von 6,5m x 9,8m (gut 60qm) wird vollversiegelt und mit Streifenfun- 
damenten für die Balkenkonstruktion versehen, nach Angaben des Antragstellers 
handelt es sich derzeit um eine Oberflächen aus wassergebundenem Deckmaterial. 
 
Als Kompensation wird eine Fläche im Rheinpark entsiegelt, der ebenfalls vom Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen als öffentliche Grünanlage betrieben wird. 
 
Als Ersatz wurde seitens des Fördervereins die Pflanzung von Einzelbäumen inner- 
halb des Wildparks angeboten. Diese Art von Kompensation vor Ort eignet sich we- 
gen der regelmäßigen Durchforstungsmaßnahmen des Tierparks nicht. Hier ist die 
städtische Forstverwaltung für Nachpflanzungen im Rahmen der Forstwirtschaft zu- 
ständig, die unberührt bleibt von den Verboten des Landschaftsplans. Festgelegte 
Ersatzpflanzungen wären folglich kaum nachzuhalten und auf ihren dauerhaften Er- 
halt hin zu kontrollieren. 
 
Artenschutz: 
Über die gerade erwähnte Kompensation hinaus eignet sich nach Rücksprache mit 
dem zuständigen Naturschutzwart die Ergänzung von 10 Fledermauskästen inner- 
halb des Wildparks zur Minderung des Eingriffs (Überbauung von Freiflächen). Die 
inzwischen zahlreichen Gebäude (Personalunterkunft, Toilettenanlage, Heu- und 
Strohlager, Geräteunterstand) sind dabei auf ihre Eignung für die Aufhängung der 
Ersatzquartiere zu prüfen. 
 
Befreiungsvoraussetzungen:

Es besteht ein hohes, öffentliches Interesse an der Existenz des kostenfrei zugängli- 
chen Wildparks im Stadtteil Lindenthal. Der Bereich des geplanten Gebäudes ist Teil 
des Betriebshofes, der für die Öffentlichkeit weder zugänglich noch in Gänze einseh- 
bar ist. Die beantragte Überdachung der überwiegend teilversiegelten Flächen beein- 
trächtigt den Charakter des Schutzgebietes nicht erheblich. 
 
Deshalb wird aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde die Voraussetzung für eine 
Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG gesehen, wonach das öffentliche Interesse 
die entgegenstehenden Belange von Natur und Landschaft überwiegt. 
 
Entscheidung:  
Zugestimmt, unter der bei TOP 1 genannten Bedingung und den beschriebenen 
Kompensationsmaßnahmen (Entsiegelung Rheinpark und Fledermauskästen). 
 
3. Modernisierung und Ergänzung der Parkplatzbeleuc htung beim Tennisclub 
Lese Grün-Weiß, Friedrich-Schmidt Str. 99, L17, EZ 2 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Gleichzeitig mit einer Modernisierung der vorhandenen Leuchten am vereinseigenen 
Parkplatz beim Tennisclub sollen drei weitere Lampenstandorte errichtet werden. Der 
Verein weiß bereits um die Auflagen zur Leuchtmittelauswahl innerhalb von Land- 
schaftsschutzgebieten (max. 2700 Kelvin Farbtemperatur, nach unten gerichtete 
Lampen, zeitliche Beschränkung in den Abend-/ Nachtstunden). 
Eingriff / Kompensation: 
Bei der Auswahl der geplanten Leuchtenstandorte wurden die vorhandenen, älteren 
Einzelbäume und die geschnittene Hecke im Kopfbereich der Parkflächen berück- 
sichtigt. Zu den Eichen wird durchgehend ein Mindestabstand von 5m gehalten, was 
im vorliegenden Fall etwa dem Kronentraufbereich entspricht. Die Leitungsverlegung 
erfolgt innerhalb einer Scherrasenflächen, quert eine Wegefläche, wird durch eine 
schmalblättrige Kirschlorbeerhecke, durch gepflasterte Stellplätze und die geteerte 
Fahrbahn geführt. Zusätzlich ist im Bereich von Wurzelräumen zur Eingriffsminde- 
rung eine Handschachtung vorgesehen. 
Artenschutz: 
Da es sich um die Ergänzung einer vorhandenen Parkplatzbeleuchtung handelt sind 
keine (zusätzlichen), negativen Beeinträchtigungen durch die beantragte Maßnahme 
zu erwarten. Bei der Ortsbegehung war auffällig, dass lediglich der kreuzende Weg 
(Marcel-Proust-Promenade) ebenfalls eine Beleuchtung aufwies, nicht jedoch die Zu- 
fahrt von der Friedrich-Schmidt-Straße aus und die in Richtung Vereinsgelände. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Durch die unzureichende Beleuchtung besteht ein Verletzungsrisiko für die Mitglieder 
des Tennisclubs. Außerdem wird das Sicherheitsgefühl für Besucher der Gastrono- 
mie gesteigert. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Be- 
freiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG gesehen, da die Durchführung der Vorschriften 
in diesem Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abwei-

chung bei Einhaltung der Nebenbestimmungen zur Beleuchtung (s.o.) mit den Be- 
langen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.  
 
Entscheidung:  
Zugestimmt, sofern  
1. Alle Leuchten nach den vorgegebenen Standards (max. 2700 Kelvin Farb- 
temperatur und nach unten gerichtete Lampen, deren Gehäuse dicht sind) mo- 
dernisiert werden 
2. Eine Beschränkung der Lichtemission in den Abend- und Nachtstunden (Ab- 
schaltzeit um 22 Uhr) statt findet und 
3. Die Masten (Lichtpunkte) nicht höher sind als im Bestand 
 
4. Sanierung des Rheinparkcafés, zur Änderung einer  Gaststätte mit mehr als 
40 Gastplätzen durch Umbau und Erweiterung, Auenweg ohne Nummer, 
L13; EZ 2 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Köln kümmert sich um das unter Denk- 
malschutz stehende Rheinparkcafe am Auenweg im Rheinpark. Das 1957 im Rah- 
men der Bundesgartenschau entstandene Cafe steht seit 2013 leer. 
 
Die Planung zur Revitalisierung des Gebäudes erfolgt im Auftrag der Stadt Köln, Amt 
für Wirtschaftsförderung / Abt. Arbeitsmarktförderung.  
Das Hauptproblem der Gesamtanalage liegt nach Angaben der Architekten in der 
fehlenden vertikalen inneren Erschließung aller Nutzungsebenen. Hauptaufgabe der 
Revitalisierung ist daher die erstmalige Erstellung einer inneren Erschließung sowie 
die Ertüchtigung aller technischen Gebäudeausrüstungen auf der Grundlage heutiger 
Standards, sodass das Gebäude wieder als Cafe genutzt werden kann. 
Eingriff / Kompensation: 
Auf einer unterkellerten Ruderalfläche soll eine Trafostation errichtet werden. Hierbei 
erfolgt die Inanspruchnahme von Vegetationsfläche sowie von bereits befestigter 
Fläche. Zudem ist vorgesehen, den angrenzenden Weg geringfügig zu verbreitern. 
Durch die Maßnahmen werden insgesamt 70 qm Fläche neu versiegelt. 
 
Bei einem unmittelbar an die wieder zu nutzende Fläche grenzenden Bergahorn er- 
folgt eine Spundung während der Baumaßnahme zur Erweiterung des Kellers, wel- 
che wegen den Anforderungen an die Belüftung notwendig ist. An dem Einzelbaum 
wird ein fachgerechter Kronenschnitt vorgenommen. Nur, wenn sich während der 
Bauarbeiten herausstellt, dass erhebliche Zugwurzeln gekappt werden müssen, soll 
der Baum gefällt werden. Dies würde außerhalb der Vogelbrutzeit (1.Okt. bis 
28.Feb.) erfolgen.  
Weitere Fällungen von Gehölzen sind nicht erforderlich.  
 
Der Baubeginn ist für Anfang 2018 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 
mehrere Monate mit dem Ziel bis Ende 2018 die Baumaßnahme abgeschlossen zu 
haben.  
Artenschutz:

Bei Einhaltung von Nebenbestimmungen  zum Thema Vermeidung transparenter 
Glaselemente (Vogelschlag), Beschränkung der Beleuchtung und Beauftragung ei- 
ner ökologischen Baubegleitung (potenzielle Baumfällung) bestehen gegen das Bau- 
vorhaben keine artenschutzrechtlichen Bedenken. 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die Sanierung und Instandsetzung des Rheinparkcafes stellt ein öffentliches Interes- 
se dar. Durch die Wiederinbetriebnahme des denkmalgeschützten Gebäudes ge- 
winnt der Rheinpark an Attraktivität. Der Erhalt der Bausubstanz ist auch wün- 
schenswert, um einen Neubau zu vermeiden. 
 
Eine Veränderung des Charakters des Landschaftsschutzgebietes ist nicht zu be- 
fürchten. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes wird nicht beeinträchtigt. 
In der Abwägung überwiegt das öffentliche Interesse der Revitalisierung des Rhein- 
parkcafes gegenüber den entgegenstehenden Belangen von Natur und Landschaft.  
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Be- 
freiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen. 
 
Entscheidung:  
 
Zugestimmt, unter den Bedingungen: 
1. Einholung einer Stellungnahme der Architekten mi t der Erklärung, wa- 
rum die Erweiterung des Kellers nicht so umgeplant werden kann, damit 
der Bergahorn keiner potentiellen Gefährdung mehr ausgesetzt ist. 
2. Wurzelsuchgraben per Handschachtung VOR Baubegin n mit fachkundi- 
ger Beurteilung zur Standfestigkeit des Baumes. 
 
5. Anlage einer Baustraße im Jugendpark zur Andienu ng der Baustelle zur Sa- 
nierung des Fuß-/ Radweg auf dem Mülheimer Hafendamm, K-Mülheim, L 
13, EZ 1 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln (671) plant die 
Erneuerung des Fuß- und Radweges auf der Dammkrone des Mülheimer Ha- 
fendamms von Rheinkilometer 691 bis zur Brücke über die Mülheimer Hafenein- 
fahrt (Katzenbuckel). 
Die Böschung zum Hafen ist zu steil für die eingesetzten Fahrzeuge, der Ram- 
penfuß bietet mit ca. 1,60 m nicht ausreichend Platz zum Wenden. 
Daher soll zur Andienung der Baustelle eine Baustraße über die Halbinsel des 
Jugenparks mit zwei Rampen zum Hafendamm hin angelegt werden. 
Eingriff / Kompensation: 
Als Baustraße wird der bestehende Weg auf der Jugendpark-Halbinsel, ein unbe- 
festigter, ca. 2 Meter breiter Pfad, mit einem Geotextil und Schotter ertüchtigt. Die 
2 Rampen werden in der gleichen Weise in den Gehölzschneisen für die Schilder 
der Rheinschifffahrt bis zur Deichkrone angelegt.  
Gehölze müssen nicht entfernt werden, wahrscheinlich müssen überhängende 
Äste des Gehölzstreifens zurückgeschnitten werden. 
Die Baustraße wird nach Beendigung der Bautätigkeit vollständig zurückgebaut.

Artenschutz: 
Da die Bauausführung im Winter erfolgen soll, bestehen keine artenschutzrechtli- 
chen Bedenken.  
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur stellt ein öffentliches Interesse dar. Die 
Sanierung des Weges ist notwendig. 
Die Beeinträchtigungen durch die Maßnahme verändern weder den Charakter des 
Landschaftsschutzgebietes noch laufen sie dem besonderen Schutzzweck zuwi- 
der. Die Maßnahme ist nur temporär, nachfolgend können sämtliche Flächen wie- 
derhergestellt werden. Daher überwiegt das öffentliche Interesse gegenüber den 
Belangen von Natur und Landschaft und eine Befreiung kann aus Sicht der UNB 
nach § 67 (1) Nr.1 BNatSchG in Aussicht gestellt werden.  
 
Entscheidung:  
 
Zugestimmt 
 
6. Neuverlegung einer Trink- und einer Abwasserleit ung im Weidenweg (ge- 
meinsame Maßnahme der Rheinenergie und der StEB, ausgeführt durch die 
Rheinenergie) in Köln-Poll, L 13, EZ 1 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Das Liegenschaftsamt der Stadt Köln betreibt am Weidenweg in Köln-Poll eine 
Trinkwasserleitung zur Versorgung des städtischen Campingplatzes. An diese 
Wasserleitung haben sich über die Jahre andere Anlieger angeschlossen und 
rechnen den Trinkwasserbedarf über private Zwischenzähler mit dem Camping- 
platz ab. Bei den vielen Entnahmen sind viele Wasserverluste zu beklagen und es 
gibt immer wieder Streitigkeiten bei den Abrechnungen zwischen Anliegern und 
Campingplatzbetreiber.  
 
Um zukünftig eine geordnete, verlustarme und hygienisch überwachte Trinkwas- 
ser- und Abwasserversorgung zu gewährleistet wurde in 2015 eine Vereinbarung 
zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Köln und der Rheinenergie über den 
Aufbau einer Trinkwasserversorgung am Weidenweg getroffen. Ebenso wurde die 
StEB mit dem Bau einer Abwasserleitung beauftragt.  
Die StEB stellte bereits 2016 einen Antrag auf Verlegung in Tieflage (Befreiungs- 
genehmigung 12/16). Aufgrund technischer Probleme der Tieflage soll nun jedoch 
gemeinsam mit der Rheinenergie in offener Bauweise der Kanal für die Trink- und 
Abwasserversorgung hergestellt werden. 
In Abstimmung zwischen Rheinenergie und StEB wird mit der Trinkwasserleitung 
NL DN 100 eine Brauchwasserleitung DN 80 sowie ein PE-Schutzrohr und ein 
Stromkabel im gleichen Leitungsgraben mitverlegt. 
Eingriff / Kompensation: 
Die vorgesehene Leitungstrasse sieht eine Grabentiefe von 1,50 m vor, die ge- 
samte Trassenbreite beträgt max. 0,8 m im Bereich der landwirtschaftlichen Nutz- 
fläche. Im Bereich der Fahrbahn des Weidenweges wird die Grabenbreite auf

max. 0,7 m verringert. Die Arbeitsraumbreite beträgt bei Arbeiten mit seitlichem 
Arbeitsgerät 5,00 – 5,40 m. Damit kommt man auf eine Gesamtbreite von max. 
6,2 m. Die Leitungen und Kabel werden auf einer Sandbettung von 10 cm verlegt 
und der Graben anschließend mit einem Sand-Kies-Gemisch verfüllt.  
Bei Arbeiten „Vor Kopf“ erfolgt die Ausschachtung und Verfüllung vor bzw. hinter 
dem Graben, ohne seitliche Arbeitsgeräte. Die Arbeitsraumbreite beträgt 2,5 m 
bis 3,0 m je nachdem welcher Bagger eingesetzt wird.  
 
Der Baubeginn soll im Oktober / November 2017 im Bereich der Ackerflächen 
stattfinden. Die Bauzeit beträgt ca. 14 Tage. Für die Verlegung im Weidenweg 
muss bis zum Ende der Herbstferien Anfang November gewartet werden, damit 
die Zufahrt zum Campingplatz immer gewährleistet ist. 
 
Eine Fällung von Gehölzen ist nicht erforderlich. Entlang des Weidenwegs wer- 
den einige Gehölze im Vorgriff auf die Maßnahme, außerhalb der Vogelbrutzeit 
zurückgeschnitten. Im Bereich von Wurzeln sind in Absprache mit der ÖBB 
Handschachtungen gem. DIN18920 erforderlich. 
 
Im Bereich der Ackerfläche wird der Oberboden abgeschoben und seitlich gela- 
gert, eine Baustraße wird angelegt und dann Abschluss der Baumaßnahme fach- 
gerecht zurückgebaut. 
 
Aufgrund der dauerhaften Bodenbeeinträchtigung verbleibt nach Rückbau der 
Maßnahme ein Defizit von 1.812 BW-Punkten, dass über das Ökokonto der 
Rheinenergie abgerechnet wird. 
Artenschutz: 
Da die Kanalverlegungen außerhalb der Vogelbrutzeiten überwiegend entlang der 
Straße und lediglich auf einer Länge von 245m in einer Ackerfläche verlaufen, 
sind keine negativen Beeinträchtigungen durch die beantragte Maßnahme zu er- 
warten. 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser und die ordnungsgemäße Entsorgung 
des Abwassers stellt auch im baulichen Außenbereich ein öffentliches Interesse 
dar. Auf Grund der vollständigen Wiederherstellung der Flächen nach der Bau- 
maßnahme ist der Eingriff zeitlich befristet und der Charakter des Schutzgebietes 
wird nicht nachthaltig beeinträchtigt.  
Die Befreiungsvoraussetzungen nach § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG werden aus Sicht 
der UNB als gegeben angesehen, da das öffentliche Interesse an einer geordne- 
ten Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung gegenüber den Belangen von Na- 
tur und Landschaft überwiegt. 
 
Entscheidung:  
 
Zugestimmt

7. Bauvorhaben Parkhauserweiterung, Heilig Geist-Kr ankenhaus, Grasegge- 
rstr. 105, 50737 Köln-Longerich, L 8, EZ 1 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Das Parkhaus des Heilig-Geist-Krankenhauses soll aufgrund des hohen Bedarfs 
an Stellplätzen für Mitarbeiter und Besucher um 66 Stellplätze erweitert werden. 
Das Grundstück liegt im planerischen Innenbereich. Da die Parkhauserweiterung 
jedoch sehr stark an den Grundstücksrand und damit an das L8 heranreicht, 
müssen acht angrenzende Laubbäume im L8 zurückgeschnitten werden. Nach 
fachlicher Bewertung des Grünflächenamtes kann durch die notwendigen Rück- 
schnitte ein Überleben der Bäume nicht dauerhaft gesichert werden. Daher wer- 
den die betroffenen 8 Laubbäume mit geringem bis mittlerem Stamm-Umfang (0,4 
– 1,2m St.-U.) bilanziert.  
Eingriff / Kompensation: 
Analog der städtischen Baumschutzsatzung sind 8 Ersatzbäume zu pflanzen. Da 
eine Ersatzpflanzung nicht auf dem Grundstück erfolgen kann, wird eine Ersatz- 
geldzahlung von 8 x 678,- € = 5.424,- € erforderlich. 
Artenschutz:  
Da es sich um Rückschnitte an überwiegend jungen Gehölzen handelt und diese 
außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, sind keine negativen Beeinträchtigungen 
durch die beantragte Maßnahme für den Artenschutz zu erwarten. 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Für die Errichtung des zusätzlichen Parkdecks in randlicher Lage ist der Eingriff in 
insgesamt 8 Bäume mit mittlerem bzw. geringem Stammumfang innerhalb des 
Schutzgebietes nicht zu vermeiden.  
Der Charakter des Schutzgebiets wird hierdurch insgesamt nicht erheblich beein- 
trächtigt. Somit wird aus Sicht der UNB eine Befreiung nach § 67 (1) Nr. 2 
BNatSchG in Aussicht gestellt und der Eingriff ist auch auf Grund der Nachpflan- 
zung mit den Belangen von Natur und Landschaft vereinbar. Eine Ablehnung des 
Antrags würde in diesem Fall eine unzumutbare Belastung für den Vorhabenträ- 
ger darstellen.  
 
Entscheidung:  
 
Zugestimmt,  
mit der Maßgabe, dass das zu vereinbarende Ersatzgeld zweckgebunden für 
die Neupflanzung von Bäumen in Schutzgebieten verwendet wird. 
 
 
 
Sonstiges: 
 
1. Anfrage der DB wegen Ausbau der S11 zwischen Köl n-Hbf. und Berg.-
Gladbach

Besteht Interesse, das Vorhaben bereits in diesem frühen Stadium - derzeit wer- 
den die Scoping- Unterlagen zusammengestellt – vorstellen zu lassen? DB macht 
das Angebot, in eine ordentliche Sitzung zu kommen. 
 
Die Idee kam bei den Austauschgesprächen Naturschutz mit der DB in Vorberei- 
tung des Projektes auf. Teilnehmer waren Vertreter der anerkannten Natur- 
schutzverbände, BioStationen, Naturschutzbehörden. 
 
 
Entscheidung:  
 
Die Anfrage zur frühzeitigen Beteiligung wird grundsätzlich begrüßt. Herr v.d. 
Stein bittet, mit der DB und NVR zu klären, zu welchem Zeitpunkt eine Einbin- 
dung des Naturschutzbeirates zielführend ist. Evtl. sollte der Scoping-Termin so- 
wie die Prüfung zur möglichen Beibehaltung der 1-gleisigen Variante noch abge- 
wartet werden. 
 
 
2. Mitteilung zum Sachstand Generalsanierung  Haupt start- und Landebahn 
14L/32R des FKB 
 
In der nächsten Beiratssitzung am 13.11.2017 wird die UNB über den aktuellen 
Stand des Verfahrens kurz berichten.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3538/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.01.2018
Erstellt
16.11.2017 14:28