A-W/0042/2017
Verkehrsberuhigung Dülmener Straße
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Stellungnahme der Verwaltung vom 19.02.2018
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A-Ww Jo0o42 [R2OAF 61.42.0002 19.02.2018 Frau Wegmann 6127 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-West Bezirksverwaltung West Über Herrn Stadtbaurat Denstorff „Verkehrsberuhigung Dülmener Straße“ Antrag Ifd. Nr. A-W/0042/2017 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- West vom 27.10.2017 Mit dem o.g. Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen: Für die Dülmener Straße werden folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchge- führt: - - In Höhe des Lebensmittelgeschäfts EDEKA und der Zuwegung in das Wohngebiet Albachtener Straße wird eine neue, dritte kombinierte Fußgänger-Radfahrer Am- pelanlage errichtet. - An allen drei Ampelanlagen wird der Straßenraum mit fahrbahndynamischen Auf- pflasterungen versehen. - Die Ampelschaltung ist von der Kreuzung Dülmener Straße/ Weseler Straße/ Ost- hofstraße bis zum Kreisverkehr simultan anzulegen, um Phasen des Verkehrsflus- ses und der Fahrzeugruhe im Straßenraum zu ermöglichen. Der o.g. Antrag wurde unter Beteiligung der zuständigen Fachämter der Verwaltung und der Polizei mit folgendem Ergebnis geprüft: Die Dülmener Straße im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Dülmener Straße/ Lin- denallee/ Rottkamp und dem Knotenpunkt Dülmener Straße/ Osthofstraße/ Weseler Stra- ße/ Oberort ist als Landesstraße (L 551) und Ortsdurchfahrt mit einer zulässigen Höchst- geschwindigkeit von 50 km/h deklariert. Der ca. 600 m lange Straßenabschnitt weist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m auf. Die Straßenzuständigkeit liegt bei der Stadt Münster. In- nerhalb des besagten Straßenabschnittes befindet sich im Bereich der Bären-Apotheke und des Kirchplatzes jeweils eine Fußgängerampel, die mit einer Anforderung durch die Fußgänger betrieben wird. Der Kreisverkehr im Westen des Straßenabschnitts bietet ebenfalls eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer. Am Donnerstag, den 18.01.2018 wurde eine Verkehrszählung unter Berücksichtigung der querenden Fußgänger und Radfahrer über die Dülmener Straße im Bereich des EDEKA- Marktes durchgeführt. Die Zählung hat ergeben, dass hier in der Spitzenstunde (7.00 - 8.00 Uhr) 19 Fußgänger und 4 Radfahrer die Fahrbahn überquert haben. In dieser Spit- zenstunde ist von einer Verkehrsbelastung von ca. 800 Kfz auf der Dülmener Straße aus- zugehen (Angaben aus der Verkehrszählung vom 17.11.2015). Die Unfallauswertung der letzten drei Jahre für den gesamten Straßenabschnitt hat erge- ben, dass keine besonders auffällige Unfalllage besteht. Insgesamt haben sich 4 Ver- kehrsunfälle mit Personenschaden in verschiedenen Bereichen des 600 m langen Stra- Renabschnitts ereignet. Hierbei sind keine „Überschreiten-Unfälle“ (Unfälle mit querenden Fußgängern) von der Polizei aufgenommen worden. Laut den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, Ausgabe 2002) sind Que- rungsanlagen erst dann notwendig, wenn die Verkehrsstärke mehr als 1000 Kfz in der Spitzenstunde im Querschnitt und die Geschwindigkeit Vzul 50 km/h beträgt. Da hier die Verkehrsbelastung bei unter 1000 Kfz/h liegt, ist demnach eine Querungsanlage im Be- reich des EDEKA-Marktes nicht erforderlich. Dies wird durch die geringe Anzahl an que- renden Fußgängern bestärkt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrszahlen (800 Kfz/Spitzenstunde, 20 Fußgänger) und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird eine Lichtsignalanlage erst bei mehr als 100 querenden Fußgängern in der Spitzenstunde als notwendig erachtet. Grundsätzlich ist die Errichtung einer Fußgängerampel sinnvoll, wenn Unfälle zu erwarten sind oder sich ereignet haben, die durch eine Lichtsignalsteuerung hätten vermieden werden können. Auffällige Zeichen hierfür sind eine Häufung von Unfäl- len zwischen Kraftfahrzeugen und querenden Fußgängern oder Radfahrern. Diese Anzei- chen sind hier nicht aufgetreten. Fahrbahndynamische Aufpflasterungen sind als verkehrsberuhigende Elemente in Tempo- 30-Zonen oder bei Tempo 30 auf Strecke zugelassen. Durch den Einbau von Aufpflaste- rungen kann ein Straßenabschnitt zwar unattraktiv gestaltet werden, doch sinkt die Wohn- qualität durch die verstärkte Lärmentwicklung, die durch abruptes Bremsen und lautstar- kes Wiederbeschleunigen etc. hervorgerufen wird. Zudem stehen der verminderte Fahr- komfort für den Fahrverkehr (insbesondere Linienverkehr und Rettungsfahrzeuge) sowie neu entstehende Schleichverkehre dem Einbau von Aufpflasterungen entgegen. Aufgrund dieser negativen Aspekte werden Aufpflasterungen in Hauptverkehrs- und Sammelstraßen nicht eingebaut, sondern nur in weniger befahrenen Wohn- und Erschließungsstraßen. Mit der beschlossenen Vorlage V/0378/2017 „Ausstattung der innerstädtischen Kreisver- kehrsplätze mit Fußgängerüberwegen“ sollen alle Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehres . Dülmener Straße/ Lindenallee/ Rottkamp mit Fußgängerüberwegen und der zugehörigen Beleuchtung im Jahr 2019 ausgestattet werden. Somit wird eine eindeutige und allgemein verständliche Regelung des Vorrangs der Fußgänger erzielt. Es wird von einer allgemei- nen Verringerung der Einfahr- und Ausfahrgeschwindigkeit der Kraftfahrer und somit ei- nem Sicherheitsgewinn für Fußgänger und Radfahrer ausgegangen. Dieser Fußgänger- überweg ist nur ca. 60 m von dem geforderten Standort einer neuen Fußgängerampel ent- fernt. Aus Wartezeitgründen werden Fußgängerampeln. in Münster i. d. R. mit Doppelanwurf ge- schaltet. Das bedeutet, dass Fußgänger innerhalb einer Umlaufzeit von 90 Sekunden zweimal eine kurze Freigabezeit erhalten. Dieses ist bereits an den vorhandenen Fußgän- gerampeln umgesetzt. Zudem wurden im Jahr 2017 an beiden Fußgängerampeln die Fußgängergrünzeiten von 8 auf 10 Sekunden angehoben. . Aus den o.g. Gründen sollten die Vorschläge der SPD-Fraktion zu weiteren verkehrsberu- higenden Maßnahmen auf der Dülmener Straße nicht weiter verfolgt werden. Durch die geringe Anzahl der querenden Fußgänger und Radfahrer im Bereich des EDEKA-Marktes kann dem Wunsch einer zusätzlichen dritten Fußgängerampel nicht nachgekommen wer- den. Es ist den Fußgängern zuzumuten, die sich in 60 m Entfernung befindliche Que- rungsstelle am Kreisverkehr zu nutzen, die im Jahr 2019 mit einer zusätzlichen Markierung (Fußgängerüberweg) und Beleuchtung ausgestattet wird. Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. Krause
Originalantrag
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_ ; _ Fraktion in der STADT MÜNSTER Bezirksvertretung j Münster-West 26. OKT. 2017. 1 Arek für Bürgar- u. Aaiwse Vie Beazirkeverwaltung Wet Herrn Eu Y-M/ooY2/2017 Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster — West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster 48163 Münster, 26.10.2017 Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen. Für die Dülmener Straße werden folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchgeführt: s In Höhe des Lebensmittelgeschäfts EDEKA und der Zuwegung in das Wohngebiet Albachtener Str. wird eine neue dritte kombinierte Fußgänger-Radfahrer Ampelanlage errichtet. ° An.allen drei Ampelanlagen wird der Straßenraum mit fahrbahndynamischen Aufpflasterungen versehen. « Die Ampelschaltung ist von der Kreuzung Dülmener Str,/Weseler Str./ Osthofstr. bis zum Kreisverkehr simultan auszulegen, um Phasen des Verkehrsflusses und der Fahrzeugruhe im Straßenraum zu ermöglichen. Begründung: Die Dülmener Straße ist eine rd. 600 Meter lange Durchgangsstraße, die als 6,50 Meter breite Trasse den Ortskern in Münster — Albachten durchschneidet. Entlang dieser Straße befinden sich ein Zugang zur Ludgeruskirche, 2 große Lebensmitteldiscounter, eine Tankstelle, Apotheke, 3 Arztpraxen, Drogeriemarkt, 3 Bäckereien mit Cafes, Poststation, Sparkasse, die Volksbank, 2 Frisörgeschäfte, eine Gaststätte, ein Blumengeschäft, Schneiderei, Versicherungsbüros, Fahrschule, 3 Bushaltestellen und weltere kleinere Geschäfte, die der ortsnahen Versorgung dienen. Direkten Zugang zur Dülmener Straße hat auch das das Haus Kamillus der Alexianer mit 24 behinderten Menschen, das AOW Jugendheim und das AWO Seniorenzentrum mit 66 Pflegeplätzen. Die Dülmener Straße ist räumlich prägend und mit dem wachsenden Verkehr zugleich dominant. Die Verkehrsdichte ist zumindest tagsüber teilweise so hoch, dass auf dieser Teilstrecke schon jetzt nicht mehr als 30 km/h gefahren werden kann. Dies gilt insbesondere zu Rash-Hour-Zeiten. Entlang der Dülmener Str. gibt es aufgrund der Lage der Geschäfte für Fußgänger und Fahrradfahrer einen hohen Querungsbedarf, Die beiden im Abstand von ca. 200 Metern angeordneten ampelgesteuerten Überquerungsmöglichkeiten liegen — besonders für ältere Menschen - zu weit auseinander, um punktgenau den Zielort zu erreichen. Deshalb ist es sinnvoll, in Höhe des Lebensmitteigeschäfts EDEKA und der Zuwegung in das Wohngebiet Albachtener Str, eine neue dritte Fußgänger — Ampelanlage zu errichten. Mitglieder der SPD-Fraktion: Beate Kretzschmar, Vorsitzende Stephan Brinktrine Udo Junge Raimund Köster Elke Kraut-Kleinschmidt Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West Die Dülmener Straße muss auch von Schüler/innen, die zur Grundschule gehen, überquert werden. Die hohe Verkehrsdichte und die Geschwindigkeiten dienen jedenfalls nicht der Schulwegsicherung. Gleiches gilt für Fußgänger und Radfahrer, Kinder, Jugendliche und ältere Menschen. : Der Vorrang des Verkehrs auf der Dülmener Straße muss zugunsten der Menschen, die Versorgungsbedarf haben, unbedingt minimiert werden. Eine Entschleunigung des Verkehrs wird die Gefahren für ältere, junge, behinderte Menschen sowie Schulkinder deutlich reduzieren und die Aufenthaltsqualität in diesem für Albachten wichtigen Geschäftsraum verbessern Es geht darum, die Dominanz des Verkehrs zurück zu nehmen, damit sich der Verkehr und die übrigen Verkehrsteilnehmer halbwegs gleichgewichtig wahrnehmen können. Um dies zu gewährleisten, soll die Ampelschaltung simultan geschaltet werden. Bei einer Simultanschaltung gibt es Phasen, in der der Straßenraum mit Verkehr belegt ist (Verkehrsgrünphase). Die Fußgängerampeln stehen auf Rot. Demgegenüber gibt es bei einer Rotphase für den Verkehr dann Phasen, in der der Straßenraum über die gesamte Stecke verkehrsfrei ist. in dieser Zeit können dann die Menschen den Straßenraum überqueren. Die Phasen von Verkehrsfluss und Phasen der Ruhe wechseln sich ab. Um den Verkehrsfluss zu entschleunigen und um den Autofahrern die besondere Fahrsituation zu verdeutlichen, soll jeweils an den Ampelanlagen die Fahrbahn mit sogenannten fahrbahndynamischen Aufpflasterungen angehoben werden. Die fahrbahndynamischen Aufpflasterungen sind so zu gestalten, dass es zu keiner ruckartigen Erhöhung, sondern es nur zu einer schwellenartigen Wirkung kommt, um eine Geschwindigkeitsdämpfung zu erzielen. An der Dülmener Straße muss auch deshalb etwas geschehen, weil sich in den nächsten Jahren mit dem Zuzug von über 1800 Menschen nach Albachten die Situation entlang der Straße sicherlich verschärfen wird. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Lebens- und Aufenthaltsqualität in diesem Straßenraum ist dringend notwendig. Hierzu dient auch der Einbezug des Kirchplatzes an der Dülmener Straße in den Ortsmittelpunkt. Die räumliche Wiedereingliederung der Kirche in den Ortsmittelpunkt würde sich sehr positiv für das Stadtbild und den Verkehrsraum auswirken. Für die SPD - Fraktion Raimund Köster Mitglieder der SPD-Fraktion: Beate Kretzschmar, Vorsitzende Stephan Brinktrine Udo Junge Raimund Köster Elke Kraut-Kleinschmidt \ | ı
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Dülmener Straße
- Osthofstraße
- Weseler Straße
- Lindenallee
- Rottkamp
- Albachtener Straße
- Hofstraße
- Oberort
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0042/2017
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 26.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37