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A-W/0042/2017

Verkehrsberuhigung Dülmener Straße

Antrag an die BV West 26.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 07.06.2018, TOP 8.3

Stellungnahme der Verwaltung vom 19.02.2018

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 19.02.2018

6309 Zeichen

A-Ww Jo0o42 [R2OAF

61.42.0002 19.02.2018
Frau Wegmann 6127

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksvertretung Münster-West

Bezirksverwaltung West
Über Herrn Stadtbaurat Denstorff

„Verkehrsberuhigung Dülmener Straße“

Antrag Ifd. Nr. A-W/0042/2017 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-
West vom 27.10.2017

Mit dem o.g. Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West wurde die
Verwaltung beauftragt, zu prüfen:

Für die Dülmener Straße werden folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchge-
führt: -

- In Höhe des Lebensmittelgeschäfts EDEKA und der Zuwegung in das Wohngebiet
Albachtener Straße wird eine neue, dritte kombinierte Fußgänger-Radfahrer Am-
pelanlage errichtet.

- An allen drei Ampelanlagen wird der Straßenraum mit fahrbahndynamischen Auf-
pflasterungen versehen.

- Die Ampelschaltung ist von der Kreuzung Dülmener Straße/ Weseler Straße/ Ost-
hofstraße bis zum Kreisverkehr simultan anzulegen, um Phasen des Verkehrsflus-
ses und der Fahrzeugruhe im Straßenraum zu ermöglichen.

Der o.g. Antrag wurde unter Beteiligung der zuständigen Fachämter der Verwaltung und
der Polizei mit folgendem Ergebnis geprüft:

Die Dülmener Straße im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Dülmener Straße/ Lin-
denallee/ Rottkamp und dem Knotenpunkt Dülmener Straße/ Osthofstraße/ Weseler Stra-
ße/ Oberort ist als Landesstraße (L 551) und Ortsdurchfahrt mit einer zulässigen Höchst-
geschwindigkeit von 50 km/h deklariert. Der ca. 600 m lange Straßenabschnitt weist eine
Fahrbahnbreite von 6,50 m auf. Die Straßenzuständigkeit liegt bei der Stadt Münster. In-
nerhalb des besagten Straßenabschnittes befindet sich im Bereich der Bären-Apotheke
und des Kirchplatzes jeweils eine Fußgängerampel, die mit einer Anforderung durch die
Fußgänger betrieben wird. Der Kreisverkehr im Westen des Straßenabschnitts bietet
ebenfalls eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer.

Am Donnerstag, den 18.01.2018 wurde eine Verkehrszählung unter Berücksichtigung der
querenden Fußgänger und Radfahrer über die Dülmener Straße im Bereich des EDEKA-
Marktes durchgeführt. Die Zählung hat ergeben, dass hier in der Spitzenstunde (7.00 -
8.00 Uhr) 19 Fußgänger und 4 Radfahrer die Fahrbahn überquert haben. In dieser Spit-
zenstunde ist von einer Verkehrsbelastung von ca. 800 Kfz auf der Dülmener Straße aus-
zugehen (Angaben aus der Verkehrszählung vom 17.11.2015).

Die Unfallauswertung der letzten drei Jahre für den gesamten Straßenabschnitt hat erge-
ben, dass keine besonders auffällige Unfalllage besteht. Insgesamt haben sich 4 Ver-
kehrsunfälle mit Personenschaden in verschiedenen Bereichen des 600 m langen Stra-
Renabschnitts ereignet. Hierbei sind keine „Überschreiten-Unfälle“ (Unfälle mit querenden
Fußgängern) von der Polizei aufgenommen worden.

Laut den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA, Ausgabe 2002) sind Que-
rungsanlagen erst dann notwendig, wenn die Verkehrsstärke mehr als 1000 Kfz in der
Spitzenstunde im Querschnitt und die Geschwindigkeit Vzul 50 km/h beträgt. Da hier die
Verkehrsbelastung bei unter 1000 Kfz/h liegt, ist demnach eine Querungsanlage im Be-
reich des EDEKA-Marktes nicht erforderlich. Dies wird durch die geringe Anzahl an que-
renden Fußgängern bestärkt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrszahlen (800
Kfz/Spitzenstunde, 20 Fußgänger) und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird eine
Lichtsignalanlage erst bei mehr als 100 querenden Fußgängern in der Spitzenstunde als
notwendig erachtet. Grundsätzlich ist die Errichtung einer Fußgängerampel sinnvoll, wenn
Unfälle zu erwarten sind oder sich ereignet haben, die durch eine Lichtsignalsteuerung
hätten vermieden werden können. Auffällige Zeichen hierfür sind eine Häufung von Unfäl-
len zwischen Kraftfahrzeugen und querenden Fußgängern oder Radfahrern. Diese Anzei-
chen sind hier nicht aufgetreten.

Fahrbahndynamische Aufpflasterungen sind als verkehrsberuhigende Elemente in Tempo-
30-Zonen oder bei Tempo 30 auf Strecke zugelassen. Durch den Einbau von Aufpflaste-
rungen kann ein Straßenabschnitt zwar unattraktiv gestaltet werden, doch sinkt die Wohn-
qualität durch die verstärkte Lärmentwicklung, die durch abruptes Bremsen und lautstar-
kes Wiederbeschleunigen etc. hervorgerufen wird. Zudem stehen der verminderte Fahr-
komfort für den Fahrverkehr (insbesondere Linienverkehr und Rettungsfahrzeuge) sowie
neu entstehende Schleichverkehre dem Einbau von Aufpflasterungen entgegen. Aufgrund
dieser negativen Aspekte werden Aufpflasterungen in Hauptverkehrs- und Sammelstraßen
nicht eingebaut, sondern nur in weniger befahrenen Wohn- und Erschließungsstraßen.

Mit der beschlossenen Vorlage V/0378/2017 „Ausstattung der innerstädtischen Kreisver-
kehrsplätze mit Fußgängerüberwegen“ sollen alle Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehres .
Dülmener Straße/ Lindenallee/ Rottkamp mit Fußgängerüberwegen und der zugehörigen
Beleuchtung im Jahr 2019 ausgestattet werden. Somit wird eine eindeutige und allgemein
verständliche Regelung des Vorrangs der Fußgänger erzielt. Es wird von einer allgemei-
nen Verringerung der Einfahr- und Ausfahrgeschwindigkeit der Kraftfahrer und somit ei-
nem Sicherheitsgewinn für Fußgänger und Radfahrer ausgegangen. Dieser Fußgänger-
überweg ist nur ca. 60 m von dem geforderten Standort einer neuen Fußgängerampel ent-
fernt.

Aus Wartezeitgründen werden Fußgängerampeln. in Münster i. d. R. mit Doppelanwurf ge-
schaltet. Das bedeutet, dass Fußgänger innerhalb einer Umlaufzeit von 90 Sekunden
zweimal eine kurze Freigabezeit erhalten. Dieses ist bereits an den vorhandenen Fußgän-
gerampeln umgesetzt. Zudem wurden im Jahr 2017 an beiden Fußgängerampeln die
Fußgängergrünzeiten von 8 auf 10 Sekunden angehoben. .

Aus den o.g. Gründen sollten die Vorschläge der SPD-Fraktion zu weiteren verkehrsberu-
higenden Maßnahmen auf der Dülmener Straße nicht weiter verfolgt werden. Durch die
geringe Anzahl der querenden Fußgänger und Radfahrer im Bereich des EDEKA-Marktes
kann dem Wunsch einer zusätzlichen dritten Fußgängerampel nicht nachgekommen wer-
den. Es ist den Fußgängern zuzumuten, die sich in 60 m Entfernung befindliche Que-
rungsstelle am Kreisverkehr zu nutzen, die im Jahr 2019 mit einer zusätzlichen Markierung
(Fußgängerüberweg) und Beleuchtung ausgestattet wird.

Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.

Krause

Originalantrag

5103 Zeichen

_ ; _ Fraktion in der
STADT MÜNSTER Bezirksvertretung
j Münster-West
26. OKT. 2017.
1 Arek für Bürgar- u. Aaiwse Vie
Beazirkeverwaltung Wet

Herrn Eu Y-M/ooY2/2017

Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster — West

Herrn Stephan Brinktrine

Pantaleonplatz 7

48161 Münster 48163 Münster, 26.10.2017

Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen.
Für die Dülmener Straße werden folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchgeführt:

s In Höhe des Lebensmittelgeschäfts EDEKA und der Zuwegung in das Wohngebiet
Albachtener Str. wird eine neue dritte kombinierte Fußgänger-Radfahrer
Ampelanlage errichtet.

° An.allen drei Ampelanlagen wird der Straßenraum mit fahrbahndynamischen
Aufpflasterungen versehen.

« Die Ampelschaltung ist von der Kreuzung Dülmener Str,/Weseler Str./ Osthofstr. bis
zum Kreisverkehr simultan auszulegen, um Phasen des Verkehrsflusses und der
Fahrzeugruhe im Straßenraum zu ermöglichen.

Begründung:

Die Dülmener Straße ist eine rd. 600 Meter lange Durchgangsstraße, die als 6,50 Meter
breite Trasse den Ortskern in Münster — Albachten durchschneidet.

Entlang dieser Straße befinden sich ein Zugang zur Ludgeruskirche, 2 große
Lebensmitteldiscounter, eine Tankstelle, Apotheke, 3 Arztpraxen, Drogeriemarkt,

3 Bäckereien mit Cafes, Poststation, Sparkasse, die Volksbank, 2 Frisörgeschäfte, eine
Gaststätte, ein Blumengeschäft, Schneiderei, Versicherungsbüros, Fahrschule, 3
Bushaltestellen und weltere kleinere Geschäfte, die der ortsnahen Versorgung dienen.
Direkten Zugang zur Dülmener Straße hat auch das das Haus Kamillus der Alexianer mit 24
behinderten Menschen, das AOW Jugendheim und das AWO Seniorenzentrum mit 66
Pflegeplätzen.

Die Dülmener Straße ist räumlich prägend und mit dem wachsenden Verkehr zugleich
dominant. Die Verkehrsdichte ist zumindest tagsüber teilweise so hoch, dass auf dieser
Teilstrecke schon jetzt nicht mehr als 30 km/h gefahren werden kann. Dies gilt insbesondere
zu Rash-Hour-Zeiten.

Entlang der Dülmener Str. gibt es aufgrund der Lage der Geschäfte für Fußgänger und
Fahrradfahrer einen hohen Querungsbedarf, Die beiden im Abstand von ca. 200 Metern
angeordneten ampelgesteuerten Überquerungsmöglichkeiten liegen — besonders für ältere
Menschen - zu weit auseinander, um punktgenau den Zielort zu erreichen.

Deshalb ist es sinnvoll, in Höhe des Lebensmitteigeschäfts EDEKA und der Zuwegung in
das Wohngebiet Albachtener Str, eine neue dritte Fußgänger — Ampelanlage zu errichten.

Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine

Udo Junge

Raimund Köster

Elke Kraut-Kleinschmidt

Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West

Die Dülmener Straße muss auch von Schüler/innen, die zur Grundschule gehen, überquert
werden. Die hohe Verkehrsdichte und die Geschwindigkeiten dienen jedenfalls nicht der
Schulwegsicherung. Gleiches gilt für Fußgänger und Radfahrer, Kinder, Jugendliche und
ältere Menschen. :

Der Vorrang des Verkehrs auf der Dülmener Straße muss zugunsten der Menschen, die
Versorgungsbedarf haben, unbedingt minimiert werden.

Eine Entschleunigung des Verkehrs wird die Gefahren für ältere, junge, behinderte
Menschen sowie Schulkinder deutlich reduzieren und die Aufenthaltsqualität in diesem für
Albachten wichtigen Geschäftsraum verbessern

Es geht darum, die Dominanz des Verkehrs zurück zu nehmen, damit sich der Verkehr und
die übrigen Verkehrsteilnehmer halbwegs gleichgewichtig wahrnehmen können.

Um dies zu gewährleisten, soll die Ampelschaltung simultan geschaltet werden. Bei einer
Simultanschaltung gibt es Phasen, in der der Straßenraum mit Verkehr belegt ist
(Verkehrsgrünphase). Die Fußgängerampeln stehen auf Rot.

Demgegenüber gibt es bei einer Rotphase für den Verkehr dann Phasen, in der der
Straßenraum über die gesamte Stecke verkehrsfrei ist.

in dieser Zeit können dann die Menschen den Straßenraum überqueren.

Die Phasen von Verkehrsfluss und Phasen der Ruhe wechseln sich ab.

Um den Verkehrsfluss zu entschleunigen und um den Autofahrern die besondere
Fahrsituation zu verdeutlichen, soll jeweils an den Ampelanlagen die Fahrbahn mit
sogenannten fahrbahndynamischen Aufpflasterungen angehoben werden.

Die fahrbahndynamischen Aufpflasterungen sind so zu gestalten, dass es zu keiner
ruckartigen Erhöhung, sondern es nur zu einer schwellenartigen Wirkung kommt, um eine
Geschwindigkeitsdämpfung zu erzielen.

An der Dülmener Straße muss auch deshalb etwas geschehen, weil sich in den nächsten
Jahren mit dem Zuzug von über 1800 Menschen nach Albachten die Situation entlang der
Straße sicherlich verschärfen wird.

Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Lebens- und Aufenthaltsqualität in diesem
Straßenraum ist dringend notwendig.

Hierzu dient auch der Einbezug des Kirchplatzes an der Dülmener Straße in den
Ortsmittelpunkt. Die räumliche Wiedereingliederung der Kirche in den Ortsmittelpunkt würde
sich sehr positiv für das Stadtbild und den Verkehrsraum auswirken.

Für die SPD - Fraktion
Raimund Köster

Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine

Udo Junge

Raimund Köster

Elke Kraut-Kleinschmidt

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Beratungsverlauf (1)

07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Dülmener Straße
  • Osthofstraße
  • Weseler Straße
  • Lindenallee
  • Rottkamp
  • Albachtener Straße
  • Hofstraße
  • Oberort

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Details

Aktenzeichen
A-W/0042/2017
Typ
Antrag an die BV West
Datum
26.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37