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2080/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.06.2024 (TOP 10.2.7) betreffend "Linksrheinische Verlängerung der Stadtbahnlinie 13 bis zum Rhein"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 16.09.2024, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3643 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2080/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.09.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.06.2024 (TOP 10.2.7) betreffend 
"Linksrheinische Verlängerung der Stadtbahnlinie 13 bis zum Rhein" 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Auskunft, warum die Verknüp-
fung der beiden Bahnen nicht auch über die östliche Verlängerung des Bayenthalgürtels ent-
lang der südlichen Tangente des Bismarckturms, geprüft worden ist. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Variante über die östliche Verlängerung des Bayenthalgürtels entlang der südlichen Tan-
gente des Bismarckturms wurde untersucht, wird aber wegen nachfolgender Aspekte nicht be-
vorzugt: 
 
Die Verlängerung des Bayenthalgürtels in Richtung Rheinufer ist derzeit eine Einbahnstraße 
mit Parkstreifen auf beiden Seiten. An der Einmündung zum „Oberländer Ufer“ ist keine Licht-
signalanlage vorhanden. Die Querschnittsbreite des Fahrstreifens für den motorisierten Indivi-
dualverkehr (MIV) des Bayenthalgürtels ist schmaler als die der Straße „An der Altenburger 
Mühle“. Für eine zweigleisige Führung über den Bayenthalgürtel ist ein Eingriff in die Grünflä-
che im Bereich des Bismarkturms erforderlich. An der Einmündung des Bayenthalgürtels auf 
das „Oberländer Ufer“ befindet sich die Haltestelle Bayenthalgürtel. Im Haltestellenbereich 
würden die Gleise zusammengeführt werden, was für den Betriebsablauf problematisch sein 
kann. Außerdem kann die Haltestelle dementsprechend nicht von der Linie 13 genutzt wer-
den. 
 
Die Straße „An der Alteburger Mühle“ wird momentan im Zweirichtungsverkehr befahren, wo-
bei ein Parkstreifen auf beiden Seiten angeordnet ist. Die Gleise könnten in den vorhandenen 
Straßenraum integriert werden. An der Einmündung zum „Oberländer Ufer“ ist bereits eine 
Lichtsignalanlage vorhanden, die angepasst werden könnte. Der Kreuzungswinkel begünstigt 
eine Einfädelung der Gleise aus bzw. in Richtung Rodenkirchen.  
 
Die Verlängerung des Bayenthalgürtels hat eine Neigung von ca. 4,2%. Im Regelfall soll die 
Längsneigung von 4% nicht überschritten werden und ist damit schon im grenzwertigen Be-
reich. Außerdem sind die erforderlichen Ausrundungen im Bereich der Neigungswechsel, öst-
lich der Haltestelle Bayenthalgürtel (Linie 13) und vor dem „Oberländer Ufer“ aufgrund der ge-
gebenen Platzverhältnisse schwierig umzusetzen. Die Längsneigung der Straße „An der Alt-
enburger Mühle“ ist wesentlich geringer und daher besser geeignet. Zudem sind die Radien 
auf der Einmündung des Bayenthalgürtels wesentlich enger, als bei einer Trassierung über 
die Straße „An der Altenburger Mühle“, was bei einer Befahrung zu erhöhten Lärmemissionen

2 
 
führt. 
 
Da die Straße „An der Alteburger Mühle“  
 
 eine geringere Längsneigung hat,  
 eine größere Querschnittsbreite für zwei Gleise zur Verfügung stellt, 
 günstigere Radien für den Stadtbahnbetrieb ermöglicht 
 und an der Einmündung in das „Oberländer Ufer“ bereits eine Lichtsignalanlage vor-
handen ist, die noch um eine Bahnübergang- und Straßensignalisierung (Büstra) er-
gänzt werden muss,  
 
wird für eine mögliche Verknüpfung mit der Rheinuferbahn die Weiterführung über die Straße 
„An der Alteburger Mühle“ bevorzugt und könnte weitergehend untersucht werden. Ob eine 
Verknüpfung mit der Rheinuferbahn den betrieblichen Erfordernissen entspricht, ist in den 
weitergehenden Planungen gesondert zu bewerten.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Oberländer Ufer
  • An der Alteburger Mühle
  • Bayenthalgürtel

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Details

Aktenzeichen
2080/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.08.2024
Erstellt
28.06.2024 09:11