V/0084/2017
Schuletat 2017, Mittelzuweisung an die städtischen Schulen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
12813 Zeichen
V/0084/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Schuletat 2017; Mittelzuweisung an die städtischen Schulen Beratungsfolge 16.02.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Vorbemerkungen: Entsprechend den Regelungen des nordrhein -westfälischen Schulgesetzes (§§ 79, 94, 95 und 96) ist der S chulträger u. a. für die ordnungsgemäße Sachausstattung der Schulen zuständig. Finanzielle Konkretisierungen oder inhaltliche Beschreibungen, wie „ordnungsgemäß“ zu defini e- ren ist, gibt es - außer im Bereich der Lernmittelfreiheit - nicht. Somit ist die Be reitstellung der Schuletatmittel dem Grunde, nicht aber der Höhe nach eine Pflichtaufgabe der Stadt Münster. Den städtischen Schulen und Einrichtungen werden zur Finanzierung der unterrichtlichen Sac h- kosten (u.a. Lehrmittel, Verbrauchsmaterialien, Reparat uren, Beschaffungen) erhebliche Hau s- haltsmittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Das 1987 vom d a- maligen Schulausschuss beschlossene System der Mittelbereitstellung und Mittelbewirtschaftung wurde seitdem ständig weiterentwickelt und optimiert. Zum Haushalt 2017 wurden keine grundle- genden Verlagerungen oder Anpassungen in der Systematik der Mittelb erechnung bzw. -zu- weisung vorgenommen. Veränderungen der Mittelkontingente der Schulen ergeben sich somit insbesondere durch Schüler- und Klassenzahländerungen bzw. Änderungen bei für Sondermittel relevanten Basiszahlen. 1. Haushaltsmittel für Schulen und Einrichtungen Die Haushaltsmittel, die den Schulen und Einrichtungen zur eigenverantwortlichen Bewir t- schaftung zur Verfügung gestellt werden, sind im Haushaltsplan (Teilergebnisplan) im Pr o- duktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“ in der Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ unter den entsprechenden schulformbezogenen Produkten veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0084/2017 Auskunft erteilt: Herr Müller Ruf: 492 40 33 E-Mail: MuellerHt@stadt-muenster.de Datum: 25.01.2017 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0084/2017 2. Verteilung der Haushaltsmittel Das Grundsystem für die Verteilung der Haushaltsmittel an die Schulen basiert auf der vor Jahren vorgenommenen Aufteilung der Haushaltsmittel zu jeweils einem Drittel als einhei t- licher Sockelbetrag, als Schülerbetrag und als Klassenbetrag. Diese Beträ ge wurden en t- sprechend der Haushaltsentwicklung seit 1987 fortgeschrieben. Darüber hinaus ergaben sich Modifizierungen bzw. zusätzliche Beträge für Verlagerungen oder besondere Einze l- fallregelungen aufgrund von Gremienbeschlüssen (z. B. für Integrative För derung, Folge- kosten für “Medienentwicklungsplan”, „Referenzschulen“ usw.). Für 2017 ergeben sich folgende Hauptbestandteile in der Mittelverteilung für den überwi e- genden Teil der allgemeinbildenden Schulen folgende Beträge: Schulform Sockelbetrag Betrag je Klasse Betrag je Schüler Grundschulen 1.446,57 € 157,97 € 7,30 € Hauptschulen 3.521,63 € 257,54 € 11,56 € Realschulen 3.150,46 € 184,08 € 7,41 € Gymnasien 6.307,86 € 178,17 € 7,68 € Förderschulen 2.681,44 € 292,39 € 23,48 € Unter Berücksichtigung der vorgenannten Beträge (auf d er Basis der Schülerstatistik 15.10.2016) und aller weiteren Komponenten wurden die Mittelkontingente der einzelnen Schulen ermittelt. Die Mittelzuweisung bei den Berufskollegs erfolgt seit 2008 unter spezifizierter „gewicht e- ter“ Berücksichtigung der Sc hülerzahlen in den unterschiedlichen schulischen Angeboten und Bildungsgängen. Für die Berufskollegs stehen als Schuletatmittel für das Haushaltsjahr 2017 insgesamt 438.995,53 € zur Verfügung. Bei den „ Sonstigen Schulen und Einrichtungen “ (Abendrealschule, Abendgymnasium, Gesamtschule Münster -Mitte, Gesamtschule Münster -Ost, Grundschulwerkstatt, Helen - Keller-Schule, PRIMUS -Schule, PTA -Berufsfachschule, Projekt „Interim“, Seku ndarschule Roxel) ergeben sich zum Teil individuelle Berechnungsmodelle aufgrund der spezifischen Situation oder Entwicklung. Insgesamt werden den städtischen Schulen und Einrichtungen - ohne die zu einem späte- ren Zeitpunkt dem Schulbudget zugewiesenen Schulbuchmittel (s. Ziffer 4) - Haushaltsmit- tel von insgesamt 1.798.318,69 € für 2017 zur Verfügung gestellt . Eine Ü bersicht der Mi t- telkontingente der einzelnen Schulen ist als Anlage 1 beigefügt. Schulform- / produktbezo- gen ergibt sich folgende Übersicht: Schulform Klas- sen SuS Anteil Schüler Mittelkon- tingent Anteil Mittel Betrag / SuS Grundschulen 412 9.822 22,50% 403.904,28 € 22,46% 41,12 € Hauptschulen 69 1.431 3,28% 150.541,80 € 8,37% 105,20 € Realschulen 132 3.548 8,13% 162.383,38 € 9,03% 45,77 € Gymnasien 399 9.442 21,63% 375.545,25 € 20,88% 39,77 € Förderschulen 34 405 0,93% 50.894,92 € 2,83% 125,67 € Berufskollegs 802 16.603 38,03% 438.995,53 € 24,41% 26,44 € Sonst. Schulen + Einrichtungen 112 2.402 5,50% 216.053,53 € 12,01% 89,95 € insgesamt 1.960 43.653 100,00% 1.798.318,69 € 100,00% 41,20 € Bei dem „Betrag/Schüler/in (SuS)“ handelt es sich lediglich um die mathematische Rechengröße. 3 V/0084/2017 Diese Mittel werden von den Schulen selbstständig über die von der Stadt Münster eing e- richteten Schulgirokonten bewirtschaftet. Es erfolgen quartalsweise Abschlagszahlungen auf die Mittelkontingente, die über vierteljährliche automatisierte Verwendungsnachweise der Schulen nachträglich im Haushalt abgebildet werden. 3. Sondermittel 3.1 Integrative / inklusive / sonderpädagogische Förderung an Schulen Seit 2013 wird Sc hulen, in denen eine entsprechende Förderung im gemeinsamen Unterricht erfolgt, ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 110,00 € je förderbedürftigem/r Schüler/in zur Verfügung gestellt. Hierdurch sollen sowohl spezielle Fördermaterialien für diese Schüler, ab er auch flankierende Materialien für die Regelschüler/innen f i- nanziert werden können. Der Gesamtbetrag für 872 berücksichtigte Schüler*innen beläuft sich insgesamt auf ca. 96.000,00 €. Dieser Betrag weist Jahr für Jahr eine steigende Tendenz auf, die derzeit noch aus den zurückgehenden Schülerkosten bei den Förderschulen ausgeglichen werden können. 3.2 Folgekosten „Programm Grundschule” Zur Verbesserung der Haushaltssituation der kleineren Grundschulen werden seit vielen Jahren zusätzliche Mittel bei Schulen mit bis zu 8 Klassen nach Größe gesta f- felt zur Verfügung gestellt. In 2017 belaufen sich diese auf insgesamt ca. 6.200,00 €. 3.3 Folgekosten Medienentwicklungsplan Neben den im Rahmen des Medienentwicklungsplanes bereit gestellten laufenden Mitteln werden im Schuletat zur Abdeckung der Kosten für Verbrauchsmaterialien, Ergänzungsbeschaffungen außerhalb des Mediene ntwicklungsplanes, Software usw. in 2017 den Schulen insgesamt ca. 320.000,00 € zur Verfügung gestellt (Sockelb e- trag je Schule in Höhe von 1.000,00 € - Primarstufenschulen - bzw. 2.000,00 € - Se- kundarstufenschulen - zuzüglich einheitlich 7,50 € je Schüler*in). 3.4 Sachmittelausstattung für herkunftssprachlichen Unterricht Im Schuljahr 2016/2017 nehmen ca. 900 Kinder am herkunftssprachlichen Unterricht teil. Hierfür wird ein Sachkostenzuschuss von 4,10 € je Kind in den Schuletat der Stammschule (Lerno rte des herkunftssprachlichen Unterrichts) eingestellt (Gesam t- summe ca. 3.700,00 €), damit spezielle Lehrmittel bereitgestellt werden. Zusätzliche Mittel für die Schulbücher werden separat im Rahmen des Schulbuchbudgets zug e- wiesen. 3.5 Sachmittel für Ganztagsschulen In 2017 stehen den Schulen mit Ganztagsangeboten u. a. 45,00 € je Teilnehmer zur Verfügung, um damit sowohl flankierende Lehr - und Lernmittel (30,00 € je TN) als auch Ersatz für Küchenausstattungen (Töpfe, Küchenmaterialien; 15,00 € / TN) zu beschaffen. Insgesamt werden für die Sachausstattung „Ganztagsangebote“ (ohne „OGTS“ im Primarstufenbereich; hier werden durch das Amt 51 Mittel zur Verfügung gestellt) ca. 214.000,00 € zur Verfügung gestellt. 4 V/0084/2017 3.6 Mittel für die Lehrerbüchereien Um in den Schulen sowohl Materialien für die generelle Unterrichtsvorbereitung sowie analog den von den Schülern/innen zu beschaffende Bücher der Lernmittelfreiheit für Lehrkräfte zur Nutzung in der Schule vorzuhalten, werden den Schulen gestaffelt nach Schulfo rmen jährlich zwischen 400,00 € und 1.000,00 € - insgesamt ca. 47.000,00 € - zur Verfügung gestellt 3.7 Mittel für „Referenzschulen“ Im Zusammenhang mit der Vorlage V/0759/2015 „ Neukonzeption der zeitnahen und potenzialorientierten Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen in Münster - Ausbau und Weiterentwicklung der kommunalen Konzeption“ wurde für Referenzschulen und durch die Zuwanderung besonders b e- lastete Grundschulen ein Betrag von 50.000,00 € als einmalige Sachmittelpauschale (1.000,00 € / Schule) zur Verfügung gestellt. Derzeit sind hiervon noch keine Mittel in den genannten Mittelkontingenten enthalten. Es ist angedacht, allen Schulen, die bis- her einmalig entsprechende Mittel erhalten haben, im laufenden Jahr e rneut Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen. Soweit w eitere Schulen unterjährig die Vorausse t- zungen „neu“ erfüllen, werden auch für diese Bereitstellungen bedarfsweise im Laufe des Jahres vorgenommen. Eine Verteilung der Mittel erfolgt dann zum Beginn de s neuen Schuljahres 2017/2018. Zusätzliche Mittel für spezielle Schulbücher werden separat im Rahmen des Schu l- buchbudgets zugewiesen. 3.8 Sonstige Sondermittel Bei einigen Schulen werden aufgrund der besonderen Situation spezielle zusätzliche Pauschalen für besondere Zwecke (z. B. für den zusätzlichen Aufwand aufgrund mehrerer Schulstandorte) gewährt. Hierfür werden insgesamt ca. 7.000,00 € zur Ver- fügung gestellt. 3.9 Gesamtzuordnung Etatmittel Um die prozentualen Anteile der verschiedenen Kompon enten des Schuletats aufz u- zeigen, sind diese in einer schulformbezogenen Gesamtübersicht in der Anlage 2 dargestellt. Dort findet sich auch eine - rein mathematische - Darstellung der Mitte l- kontingente der einzelnen Schulformen nach Kosten je Schule, Klass e und Sch ü- ler*in. 4. Haushaltsmittel für die Schulbuchbeschaffungen (Schulträgeranteil) Im Schuljahr 201 6/2017 bewirtschaftet der überwiegende Teil der Schulen die Schulbuc h- mittel als Schulbudget zusammen mit dem Schuletat. Diesen Schulen w erden im Sommer für das Schuljahr 2017/2018 Mittel in Höhe von voraussichtlich ca. 1.350.000,00 € zur Ver- fügung gestellt und auf die Schulgirokonten überwiesen. Hierdurch wird bei diesen Schulen eine erhebliche zusätzliche Flexibilisierung ermöglicht, da neben den „ klassischen“ Schul- büchern (entsprechend der Lernmittelfreiheit) verstärkt auch andere Medien eingesetzt werden. Deren Finanzierung ist somit innerhalb des Schulbudgets sicherzustellen, ohne dass auf die formalen Abgrenzungen zwischen Schulbuch- und Schuletat geachtet werden muss. Die Schulbuchmittel werden zum Schuljahr 2017/2018 hin erneut europaweit für 5 Jahre ausgeschrieben. Hierdurch werden sich voraussichtlich teilweise neue Lieferanten für die Schulbücher ergeben. 5 V/0084/2017 Die Zuweisung für die Schulbuch mittel für das Schuljahr 201 7/2018 erfolgt zur Mitte des Jahres 2017 auf der Basis der dann absehbaren Schülerzahlen des Schuljahres 2017/2018 und der Abrechnung des Schuljahres 201 6/2017. Sie können daher in dieser Vorlage noch nicht mit berücksichtigt werden. Der Fachausschuss wird regelmäßig nach Etatverabschiedung über die nach dem festgele gten Berechnungssystem errechneten Mittelkontingente der Schulen und Einrichtungen informiert. Die vorgenannten Haushaltsmittel, über welche die Schulen bereits in Kenntnis gesetzt wurden, st e- hen für das Jahr 201 7 zur eigenständigen Bewirtschaftung zur Verfügung. Hierzu gehört auch, dass die Schulen - nach Schulformen gestaffelt - bis zu maximal 25 % bis 35 % der laufenden Mittel ansparen dürfen, um diese Mittel i n Folgejahren zweckentsprechend einsetzen zu können. Per 31.12.2016 belief sich der angesparte Betrag aller Schulen auf insgesamt ca. 700.000,00 €. In Abstimmung mit den Schulen sind perspektivisch weitere Flexibilisierungen und Weiterentwick- lungen grundsätzlich vorstellbar. Dies betrifft ausdrücklich auch eine weitere Flexibilisierung und vor allem Individualisierung im Bereich des Medienentwicklungsplanes (siehe hierzu Vorlage V/0916/2015). Soweit sich hier Veränderungen ergeben, wird dem Ausschuss für Sch ule und Weiterbildung darüber berichtet. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Übersicht über die Mittelkontingente der Schulen 2017 Anlage 2: Schulformbezogene Gesamtübersicht
26.01.2017_Anlage 2 zur Vorlage V_0084_2017
1764 Zeichen
Anlage 2 Schulform Schulen Klas- sen SuS Mittelkon- tingent Betrag / Schule Betrag / Klasse Betrag / SuS Grundschulen 45 412 9.822 403.904,28 € 8.975,65 € 980,35 € 41,12 € Hauptschulen 6 69 1.431 150.541,80 € 25.090,30 € 2.181,77 € 105,20 € Realschulen 9 132 3.548 162.383,38 € 18.042,60 € 1.230,18 € 45,77 € Gymnasien 11 399 9.442 375.545,25 € 34.140,48 € 941,22 € 39,77 € Förderschulen 4 34 405 50.894,92 € 12.723,73 € 1.496,91 € 125,67 € Berufskollegs 6 802 16.603 438.995,53 € 73.165,92 € 547,38 € 26,44 € Sonst. Schulen + Einrichtungen 10 112 2.402 216.053,53 € 21.605,35 € 1.929,05 € 89,95 € insgesamt 91 1.960 43.653 1.798.318,69 € 19.761,74 € 917,51 € 41,20 € Basisbeträge MEP-Folgekosten Einzelzuschläge Zuschlag gem. Unterricht Ganztagszuschläge Schulform Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag Anteil Grundschulen 222.579,89 € 19,33% 118.665,00 € 37,05% 8.254,39 € 49,31% 26.730,00 € 27,87% 27.675,00 € 12,92% Hauptschulen 59.402,40 € 5,16% 22.732,50 € 7,10% 2.722,40 € 16,26% 14.740,00 € 15,37% 50.944,50 € 23,79% Realschulen 84.883,38 € 7,37% 44.610,00 € 13,93% 0,00 € 0,00% 13.420,00 € 13,99% 19.470,00 € 9,09% Gymnasien 222.450,85 € 19,32% 92.815,00 € 28,98% 2.894,40 € 17,29% 10.120,00 € 10,55% 47.265,00 € 22,07% Förderschulen 32.016,42 € 2,78% 10.037,50 € 3,13% 240,00 € 1,43% 0,00 € 0,00% 8.601,00 € 4,02% Berufskollegs 428.995,54 € 37,26% 0,00 € 0,00% 650,00 € 3,88% 9.350,00 € 9,75% 0,00 € 0,00% Sonst. Schulen 100.903,53 € 8,76% 31.445,00 € 9,82% 1.980,00 € 11,83% 21.560,00 € 22,48% 60.165,00 € 28,10% gesamt 1.151.232,01 € 100,00% 320.305,00 € 100,00% 16.741,19 € 100,00% 95.920,00 € 100,00% 214.120,50 € 100,00% Anteil an gesamt 64,02% 17,81% 0,93% 5,33% 11,91%
26.01.2017_Anlage 1 zur Vorlage V_0084_2017
4591 Zeichen
Anlage 1 Schule Kl. SuS Mittel Mittel / SuS Aegidii-Ludgeri-Schule 5 129 6.096,69 € 47,26 € Annetteschule Angelmodde 6 153 6.479,83 € 42,35 € Annetteschule Nienberge 9 206 7.377,10 € 35,81 € Clemensschule 6 146 6.376,23 € 43,67 € Dietrich-Bonhoeffer-Schule 8 159 6.814,00 € 42,86 € Dreifaltigkeitsschule 12 290 9.754,21 € 33,64 € Gottfried-von-Cappenberg-Schule 11 264 8.771,44 € 33,23 € Davertschule Amelsbüren 12 263 9.354,61 € 35,57 € Grundschule Loevelingloh 4 93 5.546,11 € 59,64 € Grundschule Sprakel 5 140 6.919,49 € 49,42 € Hermannschule 7 170 6.849,03 € 40,29 € Idaschule 15 357 11.509,72 € 32,24 € Kardinal-von-Galen Schule 8 211 7.693,60 € 36,46 € Kreuzschule 8 216 7.437,60 € 34,43 € Ludgerusschule Hiltrup 16 401 12.578,89 € 31,37 € Marienschule Hiltrup 8 184 7.404,00 € 40,24 € Marienschule Roxel 16 387 11.931,69 € 30,83 € Martinischule 8 177 7.085,90 € 40,03 € Mauritzschule 8 205 7.494,80 € 36,56 € Michaelschule 12 266 9.059,01 € 34,06 € Nikolaischule 16 409 13.137,29 € 32,12 € Norbertschule 11 257 10.007,84 € 38,94 € Overbergschule 6 137 6.653,03 € 48,56 € Pleisterschule 4 109 5.782,91 € 53,05 € Grundschule am Kinderbach 8 176 7.615,60 € 43,27 € Theresienschule 8 197 7.266,40 € 36,89 € Thomas-Morus-Schule 12 288 10.384,61 € 36,06 € Bodelschwinghschule 8 215 7.642,80 € 35,55 € Johannisschule 8 166 6.917,60 € 41,67 € Martin-Luther-Schule 8 198 7.281,20 € 36,77 € Matthias-Claudius-Schule Münster 11 250 11.084,24 € 44,34 € Melanchthonschule 9 192 7.609,90 € 39,63 € Paul-Schneider-Schule 12 245 9.418,21 € 38,44 € Pötterhoekschule 7 156 7.301,83 € 46,81 € Wartburgschule 16 390 31.726,09 € 81,35 € Mosaikschule 12 326 9.867,01 € 30,27 € Eichendorffschule 9 203 8.102,70 € 39,91 € Grundschule Berg Fidel 2 32 6.947,76 € 217,12 € Astrid Lindgren Schule 5 126 6.492,29 € 51,53 € Grundschule Kinderhaus-West 11 222 18.024,84 € 81,19 € Ludgerusschule Albachten 13 313 10.582,58 € 33,81 € Margaretenschule 8 211 7.693,60 € 36,46 € Matthias-Claudius-Schule Handorf 8 194 7.552,00 € 38,93 € Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 8 213 8.163,20 € 38,32 € Peter-Wust-Schule 8 180 8.114,80 € 45,08 € Schule Kl. SuS Mittel Mittel / SuS Geistschule 17 275 30.205,01 € 109,84 € Hauptschule Hiltrup 15 307 22.747,65 € 74,10 € Waldschule Kinderhaus 12 281 32.104,37 € 114,25 € Droste-Hauptschule 2 41 9.817,67 € 239,46 € Hauptschule Wolbeck 13 284 24.529,99 € 86,37 € Hauptschule Coerde 10 243 31.137,11 € 128,14 € Erich-Klausener-Schule 20 592 20.318,78 € 34,32 € Fürstin-von-Gallitzin-Schule 9 206 12.313,64 € 59,77 € Erna-de-Vries-Realschule 17 468 18.032,70 € 38,53 € Paul-Gerhardt Realschule 2 52 6.953,94 € 133,73 € Johannes-Gutenberg-Realschule 22 579 22.278,11 € 38,48 € Geschwister-Scholl-Realschule 17 418 33.417,20 € 79,95 € Realschule Roxel 2 37 6.745,29 € 182,31 € Realschule Wolbeck 20 570 21.225,76 € 37,24 € Realschule im Kreuzviertel 23 626 21.097,96 € 33,70 € Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 50 1.207 38.693,62 € 32,06 € Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 42 970 41.668,70 € 42,96 € Geschwister-Scholl-Gymnasium 27 643 42.224,19 € 65,67 € Gymnasium Paulinum 39 949 32.583,61 € 34,33 € Gymnasium Wolbeck 41 985 32.395,13 € 32,89 € Immanuel-Kant-Gymnasium 32 727 27.455,16 € 37,77 € Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 24 566 23.245,82 € 41,07 € Pascal-Gymnasium 40 900 31.081,66 € 34,54 € Ratsgymnasium 30 716 42.741,84 € 59,70 € Schillergymnasium 34 808 32.201,08 € 39,85 € Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 40 971 31.254,44 € 32,19 € Hans-Böckler-Berufskolleg 163 3.002 121.187,80 € 40,37 € Adolph-Kolping-Berufskolleg 110 2.287 80.512,99 € 35,20 € Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 127 2.768 72.525,44 € 26,20 € Anne-Frank-Berufskolleg 58 1.202 45.023,52 € 37,46 € Ludwig-Erhard-Berufskolleg 146 3.095 52.977,45 € 17,12 € Hansa-Berufskolleg 198 4.249 66.768,33 € 15,71 € Albert-Schweitzer-Schule 13 169 16.868,63 € 99,81 € Uppenbergschule 8 102 16.004,52 € 156,91 € Richard-von-Weizsäcker-Schule 6 47 9.138,34 € 194,43 € Erich-Kästner-Schule 7 87 8.883,43 € 102,11 € PTA Berufsfachschule 2 76 11.100,00 € 146,05 € Abendrealschule 18 348 14.212,58 € 40,84 € Abendgymnasium 20 383 18.225,20 € 47,59 € Helen-Keller-Schule 13 144 14.552,33 € 101,06 € Sekundarschule Roxel 18 406 37.258,75 € 91,77 € Gesamtschule Mitte 20 573 55.902,11 € 97,56 € Gesamtschule Münster Ost 4 111 19.173,69 € 172,74 € Primus-Schule 17 361 38.628,87 € 107,01 € Grundschulwerkstatt 0 0 940,00 € 0,00 € Projekthaus Interim 0 0 6.060,00 € 0,00 € Gesamtsumme 1.919 42.608 1.798.318,69 € 42,21 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Loevelingloh 4
- Kinderhaus 12
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0084/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37