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AN/2214/2021

Solardächer für Nippes

Antrag nach § 3 BV5 (Die Linke) 18.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.11.2021, TOP 8.2.1

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Die Linke BV5)

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Sachstandsbericht BV

4663 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2214/2021
Stand: 15.10.2025 
Sachstandsbericht  
Solardächer für Nippes 
- Antrag der Linken - 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes bittet, den Stadtratsbeschluss Klimanotstand vom 09.07.2019 
(Vorlagen-Nummer 2081/2019), konsequent im Stadtbezirk Nippes umzusetzen und den 
Stadtrat zu beauftragen: 
 
1. Auf allen bestehenden städtischen Gebäuden im Stadtbezirk Nippes sollen nach Möglich-
keit Solardächer (Photovoltaik-Anlagen) errichtet werden.  
2. In einem offenen und transparenten Verfahren sollen sich Genossenschaften um den Be-
trieb der Anlagen bewerben.  
3. Die Anlagen sollen von einer Bürger*innen-Energie-Genossenschaft betrieben werden, die 
möglichst aus der Region kommt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln unterstützt bei der Planung, dem Bau sowie der In-
standhaltung ihrer Objekte Vorhaben, Dächer oder Fassaden zu begrünen sowie Solarstrom-
Anlagen (Photovoltaik) zu installieren und prüft diese Optionen zugunsten des Klima- und Ar-
tenschutzes. Photovoltaik (PV) ist ein wichtiger Baustein für nachhaltige und ökologische 
Energieversorgung. Auf vielen Schulen gibt es geeignete Flächen, um dort Photovoltaikanla-
gen zu installieren. Insbesondere bei Neubauten und großen Sanierungen ist die Installation 
von PV-Anlagen ein wesentliches Element der technischen Ausrüstung. Auch im Bestand 
werden immer mehr PV-Anlagen nachgerüstet. Inzwischen sind bei den Gebäuden der Ge-
bäudewirtschaft bereits an mehr als 80 Standorten Photovoltaikanlagen installiert. Die Anzahl 
wird kontinuierlich größer. 
Hierbei wird zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden unterschieden: Bei bestehenden 
Gebäuden sind die Möglichkeiten zur Dachbegrünung und zur Installation von Solarstrom-An-
lagen abhängig von den baulichen Gegebenheiten hinsichtlich der statischen Eignung, der 
Dachform, der Dachdeckung und der Ausrichtung (Verschattungen) sowie im Einzelfall von 
Urheberrechten. Daher ist die Errichtung von Photovoltaik (PV) nicht immer realisierbar. Wenn 
die genannten Rahmenbedingungen erfüllt werden, dann kann eine solche Maßnahme am 
ehesten verbunden mit einer grundlegenden Sanierungsmaßnahme umgesetzt werden.

2 
 
Insbesondere bei der Nachrüstung stellt sich jedoch häufig heraus, dass scheinbar geeignete 
Dächer zunächst saniert werden müssen, bevor dort eine PV-Anlage installiert werden kann. 
Hier ist man zugleich mit steigenden Anforderungen an die Dachkonstruktionen konfrontiert. 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln muss zwingend selbst Betreiber der PV-Anlagen sein, 
damit der Strom aus den PV-Anlagen selber vor Ort für den Eigenbedarf zum Beispiel der 
Schulen genutzt werden kann. Dadurch können die Strombezugskosten für den jeweiligen 
Standort reduziert werden. 
Die Verwaltung prüft daneben neue, alternative Systeme für den Bestand wie zum Beispiel 
Solarfolien auf ihre Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit (auch in Bezug auf ihren Rückbau und 
die Kreislauffähigkeit). 
Trotz des Beschlusses des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft im Dezember 2019, auf al-
len städtischen Bestandsgebäuden mit geeigneten Dächern Photovoltaikanlagen zu errichten 
(Vorlagen-Nummer AN/1605/2019), ist nur eine sukzessive Umsetzung möglich. Aktuell kön-
nen Lieferengpässe ebenfalls zu zeitlichen Verzögerungen führen.  
Um den Beschluss zur Ausstattung der Bestandsgebäude mit Photovoltaik zu forcieren, hat 
die Gebäudewirtschaft das Modell eines Pacht- und Betreibervertrags erarbeitet, mit dessen 
Hilfe eine deutliche Zunahme von Photovoltaikdächern möglich wird. Das Vertragsmuster 
sieht eine Verpachtung der städtischen Dachflächen an die RheinEnergie, die Installation ei-
ner PV-Anlage durch RheinEnergie sowie die Gebrauchsüberlassung der PV-Anlage an die 
Gebäudewirtschaft zur Nutzung des erzeugten Solarstroms in den städtischen Gebäuden vor. 
Bereits seit 2010 installiert die städtische Gebäudewirtschaft bei Neubauten und größeren Sa-
nierungen von Dächern Solarstrom-Anlagen. Abweichungen zu dieser Forderung sind aus-
schließlich aus gewichtigen und nachvollziehbaren Gründen möglich (siehe auch in den Ener-
gieleitlinien der Stadt Köln). Damit leistet sie einen deutlichen Beitrag zur Senkung der Ener-
giekosten, aber auch zur Reduzierung des Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes. Insbesondere bei 
neueren Anlagen wird dabei ein erheblicher Anteil des erzeugten Stromes in den jeweiligen 
Gebäuden direkt selbst verbraucht. Teilweise bis zu 90 Prozent. 
Nächste Schritte: 
Fortführung des Photovoltaik-Programms. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
10.10.2026

Antrag nach § 3 (Die Linke BV5)

3648 Zeichen

Bezirksvertretung Nippes 
 
Markus Frank 
Florastr.61 
50733 Köln 
Mobil: 0172/6646315 
Mail: linkebvnippes@web.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/2214/2021 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Ratesund der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Solardächer für Nippes 
- Antrag der Linken - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
er Einzelmandatsträger von DIE LINKE. beantragt folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksver-
tretung Nippes am 04.11.21 und bittet Sie, diesen auf die Tagesordnung zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes bittet, den Stadtratsbeschluss Klimanotstand vom 09.07.2019 (Vor-
lagen-Nummer 2081/2019), konsequent im Stadtbezirk Nippes umzusetzen und den Stadtrat zu 
beauftragen: 
 
1. Auf allen bestehenden städtischen Gebäuden im Stadtbezirk Nippes sollen nach Möglichkeit 
Solardächer (Photovoltaik-Anlagen) errichtet werden.  
 
2. In einem offenen und transparenten Verfahren sollen sich Genossenschaften um den Betrieb 
der Anlagen bewerben.  
 
3. Die Anlagen sollen von einer Bürger*innen-Energie-Genossenschaft betrieben werden, die 
möglichst aus der Region kommt. 
 
Begründung: 
 
Die Bedeutung der Klimakrise wurde im Sonderbericht des IPCC (Weltklima-rat) über globale Er-
wärmung über 1.5 ° C  deutlich. Die Folgen des Klimawandels werden erhebliche Auswirkungen 
auf die Gesundheit, Lebensqualität und Wirtschaft der Weltbevölkerung haben. 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin   Frau Oberbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert    Henriette Reker 
Neusser Str. 450    Hist. Rathaus 
50733 Köln     50667 Köln

Die Stadt Köln hat mit dem vom Rat am 14.02.2019 beschlossenen Konzept „KölnKli-maAktiv 
2022“: „Maßnahmen (beschlossen), die bis 2022 rechnerisch einen Minderungs-beitrag hinsichtlich 
der CO2-Emissionen in Höhe von 11.678t erbringen werden: 
 
Das Altbausanierungsprogramm mit der Förderung der energetischen Sanierung von Alt-gebäuden 
in Höhe von jährlich 1 Mio. Euro, Stromsparinitiativen für private Haushalte, Unternehmen und In-
stitutionen, Beratung hinsichtlich der energetischen Sanierung und der Wärmeversorgung von Ge-
bäuden durch Fernwärme sowie Beratung hinsichtlich der Investition in Photovoltaik sind wichtige 
Bausteine dieses Konzepts. 
 
Die Voraussetzungen für die Umsetzungen dieses Konzepts sind bereits geschaffen, die Maß-
nahmen begonnen worden. Das auch für Köln gültige Klimaschutzziel erfordert bis 2030 eine Hal-
bierung der CO2-Emissionen gegenüber 1990. Ab 2019 müssen gemäß KölnKlimaAktiv 2022 bei 
einer Annahme einer linearen Absenkung bis 2030 rechnerisch jährlich 262.000t CO2-
Minderungen erreicht werden, im Zeitraum von 2019 bis 2022 ins-gesamt etwas mehr als 1 Mio. 
Tonnen CO2“. 
 
Auch der Stadtbezirk Nippes wird von den Auswirkungen des Klimawandels nicht verschont wer-
den. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln errichtet nur auf Neubauten Solardächer (Photovoltaik-
Anlagen). Doch die vorhandenen städtischen Gebäude im Stadtbezirk sind bisher ungenutzt. Des-
halb ist es notwendig, die Energiewende konsequent und zügig umzusetzen. Um die Akzeptanz 
bei den Bürger*innen zu erhöhen, ist eine breite Beteiligung der Bürger*innen wichtig. Dies kann 
besonders durch Bürger*innen-Energie-Genossenschaften wie z.B. Solargenossenschaft Essen 
eG gewährleistet werden. 
 
Gerade Bürger*innen-Energie-Genossenschaften verfügen sowohl über das Wissen als auch über 
die technische Expertise, um einen schnellen Ausbau der PV-Anlagen zu gewährleisten. 
 
 
 
gez. Markus W. Frank

Beratungsverlauf (1)

04.11.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2214/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Die Linke)
Datum
18.10.2021
Erstellt
20.10.2021 15:47