0136/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Radwege in Köln, Az.: 07/24
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 22.01.2025 0136/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 28.01.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Radwege in Köln, Az.: 07/24 Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sit- zung vom 09.12.2024 zur oben genannten Bürgereingabe beraten und beschlossen, den Vorgang dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Beschlussvorlage Ausschuss BAB
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3758/2024 Freigabedatum 25.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - Radwege in Köln, Az.: 07/24 Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die Eingabe. Der weitere Beschlusstext wird in der Sitzung formuliert. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 09.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Anlage 2 Eingabe
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Günter Pröhl Freitag, 12. Januar 2024 An den Rat der Stadt Köln Geschäftsstelle des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50 667 K Ö L N - Altstadt-Nord Betr.: Bürgerantrag (Anregung) gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein – Westfalen in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit stelle ich folgende Anregung (Bürgerantrag): Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 1. Für jeden Stadtbezirk werden Untersuchungen der Fahrradwege (StVO Zeichen 237, 240 und 241) durchgeführt und veröffentlicht, - die den Zustand (Löcher, Wurzelwerk, Risse u. a.) - die Breite festhalten. 2. Außerdem werden auch bei Straßen mit Hubbeln die seitliche Durchfahrt für Fahrräder haben, auf die Eignung für Fahrräder geprüft. 3. Es wird für jeden Stadtbezirk eine Prioritätenliste erstellt, in der aufgeführt wird, in welche Reihenfolge und geplanten Durchführungszeitraum die Verbesserung durchgeführt werden sollen. 4. Bei Fahrradverengungen, wie auf der Wilhelm – Sollmann – Straße am Altonaer Platz in Longerich, wird die Fahrradspur weitergezogen, damit der Fahrradverkehr Vorrang vor dem mehrspurigen Fahrzeugverkehr hat. Ggfls. wird die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in diesem Bereich eingerichtet. 5. Fahrradweg gem. Zeichen 237, 240 und 241 der StVO Anlage 2 zu § 41 Abs. 1, die Schäden aufweisen sind mit entsprechenden Warnhinweisschildern auszustatten, wie z. B. „Radwegschäden“. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Schilder mit Zeichen 237, 240, 241 zu entfernen bzw. zu ändern, um die Radfahrerinnen und Radfahrer von der Radwegenutzungspflicht zu befreien. Begr.: Viele Radwege in Köln sind nicht mehr in einwandfreiem Zustand. Dies sollte dokumentiert werden und aufgezeigt werden, Beispiele, die mit Fotos in der Anlage beigefügt sind: Auf der Ackerstraße in Buchheim sind die seitlichen Fahrradstreifen neben den Hubbeln teilweise in gefährlichem Zustand. Herler Straße in Buchheim: Gemeinsamer Fuß- / Radweg etwa 1.45 m statt der 2,50 m gem. ERA. Auf der Olpener Straße (Nr. 704 bis 864) in Brück ist, insbesondere der Fahrradweg Richtung Bensberg, in sehr schlechtem Zustand. Im Anhang sind Bilder, die in diesem Bereich aufgenommen wurden. An der Olpener Straße 750 ist an einer Engstelle auch noch ein Briefkasten montiert. Auf den Bildern Olpener757 und Olpener gegenüber der Hans – Schulten – Straße nur etwa 1,20 m breit. Auf Bild Olpener 864A ist der Fahrradweg durch Wurzelwerk angehoben. In Poll sind an der Siegburger Straße in der Nähe der Stadtbahnhaltestelle Südbrücke Fahrradwege, die von PKW eingeengt werden und auch beschädigt sind. (Pl_Siegb). In Köln Stammheim ist auf dem gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg an der Düsseldorfer Straße Richtung Leverkusen Schilder „Radweg schäden“ hinzugefügt worden. Hinweise: In einigen Bundesländern ist die Anwendung der ERA 2010 verbindliche Voraussetzung für eine finanzielle Förderung, so in Nordrhein-Westfalen. Die ERA sind bundesweit nicht eingeführt, wohl aber in Nordrhein-Westfalen. baulicher Radweg: Regelbreite 2,00 m (bei geringer Radverkehrsstärke 1,60 m) zuzüglich Sicherheitstrennstreifen 0,75 m zu Längsparkstreifen bzw. 0,50 m zur Fahrbahn. Gemeinsame Geh- und Radwege: VwV-StVO: Zu Zeichen240 -1 -I: Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt. Zu § 2 – II 20 bb) Zeichen 240 – gemeinsamer Geh- und Radweg – innerorts mindestens 2,50 m Mit freundlichen Grüßen Günter Pröhl Der Name darf veröffentlicht werden. Anlagen Anlage 1 Anlage Herler Straße Anlage Olpener Straße Anlage Siegburger Straße Anlage 1 Düsseldorfer Straße in Stammheim /Dünnwalder Kommunalweg Neußer Straße in Weidenpesch Wilhelm-Sollmann-Straße / Altonaer Platz Anlage Herler Straße in Köln – Buchheim kurz vor der gleichnamigen Stadtbahnhaltestelle Aufnahmen 2017 Gemeinsamer Fuß- / Radweg etwa 1,45 breit, statt der ERA – Mindestbreite von 2,50 m. Olpener Straße Haus 864A Haus 750 mit Briefkasten Haus 757 in Brück Gegenüber H. – Schulten – Straße Siegburger Straße in Poll, Nähe der Straßenbahnhaltestelle Südbrücke
Anlage 3 Auszug aus dem BP BAB 09.12.24
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 Fax: (0221) E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 14.01.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 09.12.2024 öffentlich 2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO - Radwege in Köln, Az.: 07/24 3758/2024 Geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe- tenten für die Eingabe und bittet die Verwaltung, dass die Anregungen geprüft werden und gegebenenfalls bei der Umsetzung des Radwegesanierungsprogramms berück- sichtigt werden. Zudem wird die Eingabe an die Bezirksvertretungen Nippes und Mül- heim verwiesen und dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis gegeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0136/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.01.2025
- Erstellt
- 14.01.2025 08:12