Mandari Insight

0136/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Radwege in Köln, Az.: 07/24

Mitteilung Ausschuss 22.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 28.01.2025, TOP 6.2.14

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Beschlussvorlage Ausschuss BAB

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Auszug aus dem BP BAB 09.12.24

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

476 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 22.01.2025 
 0136/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 28.01.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Radwege in Köln, Az.: 07/24 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat in seiner Sit-
zung vom 09.12.2024 zur oben genannten Bürgereingabe beraten und beschlossen, 
den Vorgang dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Beschlussvorlage Ausschuss BAB

685 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3758/2024 
Freigabedatum 
25.11.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - Radwege in Köln, Az.: 07/24  
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für 
die Eingabe. 
 
Der weitere Beschlusstext wird in der Sitzung formuliert.  
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 09.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Anlage 2 Eingabe

4402 Zeichen

Günter Pröhl  
 
Freitag, 12. Januar 2024 
An den  
Rat der Stadt Köln 
Geschäftsstelle des Ausschusses für 
Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretungen  
Ludwigstraße 8 
50 667  K Ö L N  - Altstadt-Nord 
Betr.: Bürgerantrag (Anregung) gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein – Westfalen in 
Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln 
Sehr geehrte Damen und Herren! 
Hiermit stelle ich folgende Anregung (Bürgerantrag): 
Der Rat der Stadt Köln möge beschließen: 
1. Für jeden Stadtbezirk werden Untersuchungen der Fahrradwege (StVO Zeichen 237,
240 und 241) durchgeführt und veröffentlicht,
- die den Zustand (Löcher, Wurzelwerk, Risse u. a.)
- die Breite
festhalten.
2. Außerdem werden auch bei Straßen mit Hubbeln die seitliche Durchfahrt für
Fahrräder haben, auf die Eignung für Fahrräder geprüft.
3. Es wird für jeden Stadtbezirk eine Prioritätenliste erstellt, in der aufgeführt wird, in
welche Reihenfolge und geplanten Durchführungszeitraum die Verbesserung
durchgeführt werden sollen.
4. Bei Fahrradverengungen, wie auf der Wilhelm – Sollmann – Straße am Altonaer Platz
in Longerich, wird die Fahrradspur weitergezogen, damit der Fahrradverkehr Vorrang
vor dem mehrspurigen Fahrzeugverkehr hat. Ggfls. wird die
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in diesem Bereich eingerichtet.

5. Fahrradweg gem. Zeichen 237, 240 und 241 der StVO Anlage 2 zu § 41 Abs. 1, die
Schäden aufweisen sind mit entsprechenden Warnhinweisschildern auszustatten, wie
z. B. „Radwegschäden“.
Sollte dies nicht möglich sein, sind die Schilder mit Zeichen 237, 240, 241 zu
entfernen bzw. zu ändern, um die Radfahrerinnen und Radfahrer von der
Radwegenutzungspflicht zu befreien.
Begr.: 
Viele Radwege in Köln sind nicht mehr in einwandfreiem Zustand. Dies sollte dokumentiert 
werden und aufgezeigt werden,  
Beispiele, die mit Fotos in der Anlage beigefügt sind: 
Auf der Ackerstraße in Buchheim sind die seitlichen Fahrradstreifen neben den Hubbeln 
teilweise in gefährlichem Zustand.  
Herler Straße in Buchheim: Gemeinsamer Fuß- / Radweg etwa 1.45 m statt der 2,50 m gem. 
ERA.  
Auf der Olpener Straße (Nr. 704 bis 864) in Brück ist, insbesondere der Fahrradweg Richtung 
Bensberg, in sehr schlechtem Zustand.  
Im Anhang sind Bilder, die in diesem Bereich aufgenommen wurden.  
An der Olpener Straße 750 ist an einer Engstelle auch noch ein Briefkasten montiert. Auf den 
Bildern Olpener757 und Olpener gegenüber der Hans – Schulten – Straße nur etwa 1,20 m 
breit.  
Auf Bild Olpener 864A ist der Fahrradweg durch Wurzelwerk angehoben.  
In Poll sind an der Siegburger Straße in der Nähe der Stadtbahnhaltestelle Südbrücke 
Fahrradwege, die von PKW eingeengt werden und auch beschädigt sind. (Pl_Siegb).  
In Köln Stammheim ist auf dem gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg an der Düsseldorfer 
Straße Richtung Leverkusen Schilder „Radweg schäden“ hinzugefügt worden.  
Hinweise: 
In einigen Bundesländern ist die Anwendung der ERA 2010 verbindliche Voraussetzung für 
eine finanzielle Förderung, so in Nordrhein-Westfalen. Die ERA sind bundesweit nicht 
eingeführt, wohl aber in Nordrhein-Westfalen.  
baulicher Radweg: 
Regelbreite 2,00 m (bei geringer Radverkehrsstärke 1,60 m) 
zuzüglich Sicherheitstrennstreifen 0,75 m zu Längsparkstreifen bzw. 0,50 m zur Fahrbahn.

Gemeinsame Geh- und Radwege: 
VwV-StVO:  
Zu Zeichen240 -1 -I: 
Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der 
Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs 
vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs 
genügt. 
Zu § 2 – II 20 bb) Zeichen 240 – gemeinsamer Geh- und Radweg – innerorts mindestens  
2,50 m  
Mit freundlichen Grüßen 
Günter Pröhl 
Der Name darf veröffentlicht werden. 
Anlagen 
Anlage 1 
Anlage Herler Straße  
Anlage Olpener Straße  
Anlage Siegburger Straße

Anlage 1 
Düsseldorfer Straße in Stammheim /Dünnwalder 
Kommunalweg 
Neußer Straße in Weidenpesch Wilhelm-Sollmann-Straße / Altonaer Platz

Anlage 
Herler Straße in Köln – Buchheim kurz vor der gleichnamigen Stadtbahnhaltestelle 
Aufnahmen 2017  
Gemeinsamer Fuß- / Radweg etwa 1,45 breit, statt der ERA – Mindestbreite von 2,50 m.

Olpener Straße 
 Haus 864A 
  Haus 750 mit Briefkasten 
 Haus 757

in Brück 
Gegenüber H. – Schulten – Straße

Siegburger Straße in Poll, Nähe der Straßenbahnhaltestelle Südbrücke

Anlage 3 Auszug aus dem BP BAB 09.12.24

876 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon: (0221) 221 26144 
Fax:  (0221)  
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 14.01.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 09.12.2024 
öffentlich 
2.1 Bürgereingabe nach § 24 GO - Radwege in Köln, Az.: 07/24 
3758/2024 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe-
tenten für die Eingabe und bittet die Verwaltung, dass die Anregungen geprüft werden 
und gegebenenfalls bei der Umsetzung des Radwegesanierungsprogramms berück-
sichtigt werden. Zudem wird die Eingabe an die Bezirksvertretungen Nippes und Mül-
heim verwiesen und dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis gegeben.  
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (1)

28.01.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0136/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.01.2025
Erstellt
14.01.2025 08:12