1345/2024
Betonsanierung der Kulturbrücke in Köln-Chorweiler
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 1345/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Betonsanierung der Kulturbrücke in Köln-Chorweiler Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Beton- sanierung der Kulturbrücke. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen auf Basis einer Kostenschätzung der Abteilung Bürgerhäuser/Bürgerzentren im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren rund 95.000 €. Die Finanzierung erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2024 im Teilergebnis- plan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senior*innen in der Produktgruppe 0507, Betrieb, Un- terhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 95.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltung und Integration des ehemals landesgeförderten Objektes „Kulturbrücke“, Athe- ner Ring in Köln-Chorweiler, obliegt dem Bürgerzentrum Chorweiler. Grundlage für diese An- bindung waren die seinerzeitigen Förderrichtlinien und die damit verbundenen Auflagen. Die Kulturbrücke wurde aus Mitteln des Programms „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbe- darf“ gefördert. Die Zweckbindung und Förderung ist nach 25 Jahren Ende 2021 ausgelaufen. Die Räumlichkeiten der Kulturbrücke werden für soziale und kulturelle Zwecke genutzt. Sie stehen für Vereine, Initiativen und private Veranstalter als kultureller Treffpunkt und als Semi- narräume zur Verfügung. Bei der Kulturbrücke handelt es sich um ein Bauwerk aus den 1990er Jahren, das ursprüng- lich als Balkenbrücke mit Mittelfeldträger und Trapezplatte ausgeführt wurde. Die Brücke wurde als Sichtbetonkonstruktion errichtet, mit unverputzter Oberfläche ohne Anstrich oder Ähnlichem. Im Rahmen des Förderprogramms „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbe- darf“ wurde das Bauwerk mit Seminarräumen bebaut. Zur Brückenprüfung nach DIN 1076 gehören eine umfangreiche Hauptprüfung, die alle sechs 3 Jahre durchgeführt wird sowie darüber hinaus alle drei Jahre eine einfache Prüfung zur Be- wertung des Zustandes der Sichtbetonkonstruktion. Ein Gutachten aus dem Jahr 2020 im Rahmen der regelmäßigen Brückenprüfung führt bereits Mängel beziehungsweise Schäden am Beton auf. Bei der letzten Prüfung Ende 2023 wurden an den Betonoberflächen an der Unterseite der Brückenkonstruktion diverse Betonschäden in unterschiedlicher Form, Größe und Ausprägung festgestellt. Es handelt sich zum Beispiel um einzelne sowie flächendeckende Risse, Abplatzungen des Betons, feuchte Stellen an Fugen, mangelhafte Fugenausbildungen mit teils fehlendem Fugenmaterial und Stellen mit fehlendem Verfüllmörtel im Bereich von Schalungsankern. Die Bewertung des Gutachtens durch die Abteilung Bürgerhäuser/Bürgerzentren nach den Aspekten Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit (Haltbarkeit/Stabilität) ergab Folgendes: Standsicherheit: Der Mangel/Schaden durch Abplatzung mit freiliegender Bewehrung am Unterbau der Pfei- ler/Stütze beeinträchtigt die Standsicherheit des Bauteils, hat jedoch keinen sicherheitsgefähr- denden Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks. Das Bauwerk ist damit nicht einsturz- gefährdet, der Schaden muss jedoch behoben werden. Verkehrssicherheit: Der Mangel/Schaden beeinträchtig geringfügig die Verkehrssicherheit; die Verkehrssicherheit ist jedoch noch gegeben. Es ist aber eine Schadensbeseitigung erforderlich. Dauerhaftigkeit (Haltbarkeit/Stabilität): Der Mangel/Schaden durch Risse, Abplatzungen und mangelhafte Fugenausbildung beein- trächtigt die Dauerhaftigkeit des Bauteils. Die Schadensausbreitung oder Folgeschädigung anderer Bauteile kann nicht ausgeschlossen werden. Eine Schadensbeseitigung ist erforder- lich, damit auf mittelfristige Sicht eine vollständige Erneuerung der Betonfassade vermieden wird. Bisher wurden an dem Bauwerk nur kleinere Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Damit die Schäden nicht weiter fortschreiten und die damit verbundenen, notwendigen Sanierungskos- ten nicht weiter steigen, besteht ein kurz- bis mittelfristiger Sanierungsbedarf. Um das Bau- werk zudem nach der Betonsanierung langfristig vor weiteren Schäden am Beton beziehungs- weise am Betonstahl zu schützen, soll ein Oberflächenschutzsystem (OS4) aufgebracht wer- den. Da der Mangelbeseitigungsumfang im Rahmen der Stahlbetonsanierungsrichtlinie noch als geringfügig, also als nicht standsicherheitsgefährdend beschrieben wird, ist eine Sanierung ohne vorherige Ingenieursplanung alleine mit Eigenüberwachung durch die Abteilung Bürger- häuser/Bürgerzentren zulässig, wenn diese durch einen Fachbetrieb ausgeführt wird. Nach Beschluss dieser Vorlage werden neue Angebote von geeigneten Fachfirmen nach den Vorgaben der Vergaberichtlinien der Stadt Köln eingeholt, um die wirtschaftlichste Durchfüh- rung zu gewährleisten. Kosten und Finanzierung Die geschätzten Kosten für die Sanierung der Kulturbrücke Chorweiler belaufen sich auf rund 95.000 Euro. Die Kosten wurden durch die Abteilung Bürgerhäuser/Bürgerzentren ermittelt, basierend auf Anfragen bei diversen Fachfirmen Ende 2023. Bei der Ermittlung der jetzigen Kosten wurden Kostensteigerungen durch aktuelle Markt-/Einkaufspreise berücksichtigt. 4 Die Finanzierung erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Haushaltsplan 2024 im Teilergebnis- plan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senior*innen in der Produktgruppe 0507, Betrieb, Un- terhaltung und Förderung von Bürgerhäusern/-zentren, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Auswirkungen auf das Klima Der Betrieb von Gebäuden führt zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Die Auswirkungen auf das Klima sind bei einer Sanierung grundsätzlich günstiger zu bewerten als bei einem alternativen Abriss und Neubau eines Gebäudes. Die Betonsanierung der Kulturbrücke ist alternativlos und die Wahl der Baustoffe durch die vorhandene Bausubstanz im Wesentlichen vorgegeben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1345/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.05.2024
- Erstellt
- 18.04.2024 12:20