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Mittelfreigabe für PopkulturKöln e.V. (Proberaumzentrum Delmenhorster Straße 20)

Beschlussvorlage Ausschuss 1446/2023 vom 01.06.2023

Stand: Am 12.06.2023 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle VII/VII/5 Vorlagen-Nummer 1446/2023 Freigabedatum 01.06.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelfreigabe für PopkulturKöln e.V. (Proberaumzentrum Delmenhorster Straße 20) Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt: a) die Entwicklung der Hitzelerstr. 125 in eine Wohnresidenz nicht weiter zu verfolgen und die für diese Entwicklung vorgesehenen Mittel in Höhe von 462.000 € (0432/2021) für andere Projekte zu nutzen. b) die Fördersumme für Popkultur Köln e.V. von 210.000 € (0432/2021) auf insgesamt 390.500 € im Haushaltsjahr 2023 zu erhöhen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Projekts „Hitzelerstraße“. c) die Restmittel in Höhe von 281.500 € wie folgt zu verteilen: a. 135.500 € für die Erschließung eines neuen Atelier-/Proberaums und Ausstel- lungsstandortes (1477/2023) b. 146.000 € für die Absicherung des Risikozuschlages bei möglichen Baukosten- steigerungen im Rahmen der Erstellung des Atelierstandortes Delmenhorster Straße 20 (Vorlage erfolgt im August 2023). Des Weiteren beschließt der Finanzausschuss: die Freigabe investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 390.500 € im Haus- haltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung für den PopkulturKöln e.V. zur Schaffung von 12 Proberäumen in der Liegenschaft Delmenhorster Straße 20. Die Mittel werden außerplanmäßig be- reitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Minderauszahlungsermächtigun- gen im Teilfinanzplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung. Ausschuss Kunst und Kultur 06.06.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 390.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 39.050,00 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Förderung PopkulturKöln e.V. (Proberaumzentrum Delmenhorster Str. 20) Der Verein PopkulturKöln e.V. möchte in der Halle auf dem Hof der Liegenschaft Delmenhors- ter Straße 20 ein Proberaumzentrum errichten, dessen Herstellung aktuell mit einem Gesamt- volumen von 390.500 € kalkuliert wurde. Die in 2021 beschlossene Förderung i.H.v. 210.000 € (0432/2021) bezog sich damals bereits auf dieselbe Liegenschaft, lediglich die Lokalisierung der Räume war eine andere. So sollten die Proberäume im Hauptgebäude geschaffen wer- den, nicht in der Halle. Aus statischen und Gründen des Brandschutzes erweist sich die Halle jedoch als besserer Standort zur Realisierung des Vorhabens. Um das Proberaumzentrum zu realisieren, ist somit eine weitere Förderung von PopkulturKöln e.V. mit zusätzlich 180.500 € erforderlich. Die Kostensteigerung ist im Wesentlichen auf die deutlich höheren Kosten für Baumaterialien zurückzuführen. Insbesondere die schwer ent- flammbaren Materialien sind derzeit kaum verfügbar und kostenintensiv in der Beschaffung. Das Kulturraummanagement hat die Halle angemietet und würde die Fläche an den Popkul- turKöln e.V. untervermieten. Den Aus- und Umbau der Halle, die Bauleitung und Bauüberwa- 3 chung organisiert Popkultur Köln e.V. in Eigenregie mit der hier angestrebten finanziellen Un- terstützung durch die Stadt Köln. Da der PopkulturKöln e.V. ein gemeinnütziger Verein ist, kann er aus rechtlichen Gründen keine größeren Finanzreserven anlegen. Somit ist er auch nicht in der Lage, einen Eigenanteil von 20 % zu leisten. Da der Umbau und der spätere Be- trieb des Proberaumzentrums jedoch einen hohen öffentlichen Wert haben, ist die vollumfäng- liche Förderung gerechtfertigt. In dem eingeschossigen ehemaligen Lagergebäude werden 12 Musikproberäume nach dem Raum-in-Raum-Prinzip neu eingebaut. Die komplett im Trockenausbau mit schwimmendem Zementestrich hergestellte Anlage ist 2-hüftig mit einer Mittelgang-Erschließung und zwei Ret- tungswegen versehen. Die Gesamtnutzfläche beträgt rd. 370 m². Die Proberäume werden mit schallisolierenden Materialien ausgestattet, so dass störende Interferenzen weitestgehend auszuschließen sind. Das Proberaumzentrum wird PopkulturKöln e.V. betreiben. Bei einer Nutzfläche von rund 370 m² wird der Quadratmeter für 13,00 € an die Musiker*innen und Bands vermietet Dieses Modell setzt Punkt 2 des Beschlusses AN/0968/2022 um. Sachverhalt Hitzelerstraße 125 Mit Beschluss 0432/2021 wurde die Verwaltung beauftragt, Mittel in Höhe von 462.000 € als Anteil der Kulturverwaltung für die potentielle Entwicklung der Liegenschaft Hitzelerstraße 125 vorzuhalten. Damit verbunden war der Auftrag, eine Machbarkeitsstudie inkl. einer Kostenkal- kulation zu einer Umwandlung des Gebäudes in eine Wohnresidenz für Künstler*innen im Rentenalter erstellen zu lassen. Das gültige Planungsrecht lässt im Bereich der angesproche- nen Liegenschaft lediglich Wohneinheiten mit je einem untergeordneten Arbeits-/ Atelierzim- mer zu. Dies erfüllt nicht die normalen Anforderungen an Atelierräume. Eine erste Kostenschätzung deutet darauf hin, dass allein die Machbarkeitsstudie über 100.000 € liegen würde. Überdies existiert eine Kostenkalkulation aus 2018, welche den finan- ziellen Aufwand für eine Wohnnutzung in der vorliegenden Liegenschaft auf über 2,8 Millionen € beziffert. Vor dem Hintergrund, dass das Gebäude seit fünf Jahren leer steht, und der seit- her massiv gestiegenen Baukosten kann davon ausgegangen werden, dass mit einer Ver- dopplung der erforderlichen Investition zu rechnen ist. Die Kombination aus einer nur beding- ten Eignung der Liegenschaft für die angestrebte Nutzung sowie der Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens lässt die Weiterverfolgung des Vorhabens nicht sinnvoll erscheinen. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme benötigten investiven Auszahlungsermächtigun- gen in Höhe von 390.500 € stehen im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung zur Verfügung. Mit Beschluss 0432/2021 wurden Mittel von 210.000 € für den PopkulturKöln e.V zur Errich- tung von 12 bis 15 Proberäumen festgelegt. Die Mittel stehen bei Finanzstelle 4110-0416-0- 2000 Atelierflächen/Proberäume in Immobilien zur Verfügung, davon in Teilplanzeile 11 - Aus- zahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 210.000 € und zusätzliche Mittel in Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 180.500 € aus der Projektentwicklung „Hitzelerstraße“ (0432/2021). Die Mittel in Höhe von 390.500 € werden im Haushaltsjahr 2023 außerplanmä- ßig im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416 - Kulturförde- rung, Teilplanzeile 11 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 9075- 0416-0-AZ05 bereitgestellt. Da die zu leistende Zuwendung mit einer mehrjährigen, zeitbezogenen Gegenleistungsver- pflichtung verbunden wird, ist diese als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) zu akti- vieren und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung (10 Jahre) aufzulö- sen. Demnach fallen Folgeaufwendungen ab Beginn der Gegenleistung (voraussichtlich ab 2024) durch die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 39.050,00 € p.a. 4 an. Diese werden über den Teilergebnisplan des Kulturraummanagements in der Produkt- gruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen finan- ziert. Die in den Jahren ab 2025 erforderlichen Aufwendungen von 39.050,00 € p.a. wird das Dezer- nat für Kunst und Kultur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund zeitaufwendiger verwaltungsinterner Abstimmungsprozesse konnte die Vorlage nicht früher finalisiert werden. Eine verspätete Freigabe der Fördermittel hätte eine Gefährdung des Gesamtprojektes zufolge.

Beratungsverlauf

  1. 06.06.2023

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.9, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 12.06.2023 zuletzt

    Finanzausschuss

    TOP 7.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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