AN/2295/2021
Gemeinsamer Änderungsantrag zu Top 3.2 "Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)
3228 Zeichen
SPD-Fraktion Fraktion DIE LINKE FDP-Fraktion Fraktion Die Fraktion An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Frau Ausschussvorsitzende Sabine Pakulat Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.10.2021 AN/2295/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 Gemeinsamer Änderungsantrag zu Top 3.2 "Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden gemeinsamen Änderungsantrag zu Top 3.2 „Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremi- ums“ auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.10. zu nehmen: Beschluss: Der Beschluss wird mit den folgenden Änderungen gefasst (durch Fettdruck bzw. Streichung hervorgehoben): Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, umgehend ein Begleitgremium Deutzer Hafen einzurichten. Das Begleitgremium berät den Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung In- nenstadt in Fragen, die mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusam- menhängen. Das Begleitgremium besteht aus folgenden Mitgliedern: Dezernent für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft als Vorsitzender des Be- gleitgremiums Vertreter*innen der Fraktionen im Rat (7) Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt (4) Vertreter*innen der Bezirksvertretung Porz (5) Vertreter*in des Mietervereins Köln (1) und des Haus und Grundbesitzervereins (1) Vertreter*innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (2), der Industrie- und Handels- kammer (1) und der Handwerkskammer (1) - 2 - Weitere zugeladene Fachexpert*innen, zum Beispiel eine Vertreter*in DGNB (Deut- sche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen), Expert*in für nachhaltige Energiever- sorgung Das Begleitgremium ist für die Dauer einer Wahlperiode des Rates eingesetzt, so dass mit jeder neuen Ratsperiode über die Zusammensetzung neu zu entscheiden ist. Getagt wird planmäßig zweimal jährlich in öffentlichen Sitzungen. Nach Bedarf können weite- re Sitzungen durchgeführt werden. Die Vor- und Nachbereitung der Arbeit des Begleitgremiums liegt in der Verantwortung des Stadtplanungsamtes. Die Grundlage der Arbeit Begleitgremiums bildet seine Geschäftsordnung. Begründung: Der Rat hat am 27. September 2018 den Integrierten Plan als städtebauliches Konzept ge- mäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Der Integrierte Plan besteht aus einem Gesamt- plan sowie einem Handbuch. Die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens soll durch ein umfassendes Beteili- gungskonzept begleitet werden, die Öffentlichkeit intensiv eingebunden werden. Nachdem während des Kooperativen Verfahrens ein Begleitgremium bestanden hat, ist in dem Integrierten Plan erneut die Einrichtung eines Begleitgremiums vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann Michael Weisenstein Geschäftsführer SPD-Fraktion Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE Ulrich Breite Michael Hock Geschäftsführer FDP-Fraktion Geschäftsführer Fraktion Die Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2295/2021
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (Linke)
- Datum
- 28.10.2021
- Erstellt
- 27.10.2021 17:17