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AN/2295/2021

Gemeinsamer Änderungsantrag zu Top 3.2 "Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums"

Gem. Änderungsantrag (Linke) 28.10.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.01.2022

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Linke)

3228 Zeichen

SPD-Fraktion 
Fraktion DIE LINKE 
FDP-Fraktion 
Fraktion Die Fraktion 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Frau Ausschussvorsitzende 
Sabine Pakulat 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.10.2021 
 
AN/2295/2021 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 
 
Gemeinsamer Änderungsantrag zu Top 3.2 "Städtebauliche Entwicklung Deutzer 
Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremiums" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende, 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden gemeinsamen Änderungsantrag zu 
Top 3.2 „Städtebauliche Entwicklung Deutzer Hafen Köln: Einrichtung eines Begleitgremi-
ums“ auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.10. zu nehmen: 
 
Beschluss: 
Der Beschluss wird mit den folgenden Änderungen gefasst (durch Fettdruck bzw. Streichung 
hervorgehoben): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, umgehend ein Begleitgremium 
Deutzer Hafen einzurichten.  
Das Begleitgremium berät den Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung In-
nenstadt in Fragen, die mit der städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusam-
menhängen. 
Das Begleitgremium besteht aus folgenden Mitgliedern: 
 Dezernent für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft als Vorsitzender des Be-
gleitgremiums 
 Vertreter*innen der Fraktionen im Rat (7) 
 Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt (4) 
 Vertreter*innen der Bezirksvertretung Porz (5) 
 Vertreter*in des Mietervereins Köln (1) und des Haus und Grundbesitzervereins (1) 
 Vertreter*innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (2), der Industrie- und Handels-
kammer (1) und der Handwerkskammer (1)

- 2 - 
 
 Weitere zugeladene Fachexpert*innen, zum Beispiel eine Vertreter*in DGNB (Deut-
sche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen), Expert*in für nachhaltige Energiever-
sorgung 
Das Begleitgremium ist für die Dauer einer Wahlperiode des Rates eingesetzt, so dass mit 
jeder neuen Ratsperiode über die Zusammensetzung neu zu entscheiden ist. 
Getagt wird planmäßig zweimal jährlich in öffentlichen Sitzungen. Nach Bedarf können weite-
re Sitzungen durchgeführt werden. 
Die Vor- und Nachbereitung der Arbeit des Begleitgremiums liegt in der Verantwortung des 
Stadtplanungsamtes. 
Die Grundlage der Arbeit Begleitgremiums bildet seine Geschäftsordnung. 
 
Begründung: 
Der Rat hat am 27. September 2018 den Integrierten Plan als städtebauliches Konzept ge-
mäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Der Integrierte Plan besteht aus einem Gesamt-
plan sowie einem Handbuch. 
Die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens soll durch ein umfassendes Beteili-
gungskonzept begleitet werden, die Öffentlichkeit intensiv eingebunden werden. 
Nachdem während des Kooperativen Verfahrens ein Begleitgremium bestanden hat, ist in 
dem Integrierten Plan erneut die Einrichtung eines Begleitgremiums vorgesehen. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Mike Homann Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
SPD-Fraktion 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE 
 
Ulrich Breite Michael Hock 
Geschäftsführer 
FDP-Fraktion 
Geschäftsführer 
Fraktion Die Fraktion

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2295/2021
Typ
Gem. Änderungsantrag (Linke)
Datum
28.10.2021
Erstellt
27.10.2021 17:17