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1513/2023

Beantwortung einer Anfrage (BV): Sachstand Baugebiet Damiansweg in Volkhoven/Weiler (AN/0805/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 06.06.2023, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2316 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1513/2023 
Freigabedatum 10.05.2023  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage (BV) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BV 6): 
Sachstand Baugebiet Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler (AN/0805/2023) 
Fragen an die Verwaltung: 
 
1. Wie ist der Zeitplan für die Fertigstellung des gesamten Baugebietes? 
 
2. Gibt es Verzögerungen? 
a) Wenn ja, warum und wie lange? 
 
3. Sind alle Einfamilienhäuser verkauft? 
a) Wenn nicht, wie viele fehlen noch? 
b) Wie viele Grundstücke sind verkauft, wie viele verpachtet? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 62547/02 „Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler“ ist seit dem 
05.05.2021 rechtswirksam. 
 
Da es sich bei dem genannten Bebauungsplan nicht um einen vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan im Sinne des § 12 BauGB handelt, besteht 
somit kein Durchführungsvertrag – und damit auch keine Durchführungsverpflichtung nach 
§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB – mit den hinter dem Bebauungsplan stehenden Investorinnen 
GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln sowie der Fa. Vista Reihenhaus GmbH & Co. KG mit Sitz 
in Monheim am Rhein sowie der Fa. Dornieden Generalbau GmbH mit Sitz in Mönchenglad-
bach. 
 
Gleichwohl wurde mit der Investorenseite zur Realisierung der Ziele des Bebauungsplanes 
innerhalb angemessener Frist sowie zu Kostenübernahmen Regelungen in einem städtebauli-
chen Vertrag und in einem Erschließungsvertrag getroffen. Eine im städtebaulichen Vertrag 
enthaltene Vereinbarung bezieht sich explizit auf die zeitnahe Schaffung von Wohnraum in-
klusive sozial gefördertem Wohnungsbau: Die Investorinnen habe sich vertraglich verpflichtet, 
alle Vorhaben im Vertragsgebiet spätestens bis zum 01.03.2025 fertigstellen. 
 
Zur Stand der Vergabe der Grundstücke sowie zum konkreten Zeitplan der Investorinnen (so-
wie eventuell bestehenden Verzögerungen) liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor, da 
die bauliche Umsetzung und Realisierung – unter Wahrung der vertraglichen Vereinbarung 
mit der Stadt Köln – eine privatwirtschaftliche Angelegenheit ist. Ausweislich der Katasterda-
ten ist die Parzellierung der Grundstücke bereits erfolgt.

Beratungsverlauf (1)

06.06.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Damiansweg

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Details

Aktenzeichen
1513/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.05.2023
Erstellt
05.05.2023 14:08