1513/2023
Beantwortung einer Anfrage (BV): Sachstand Baugebiet Damiansweg in Volkhoven/Weiler (AN/0805/2023)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
2316 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1513/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2023 Beantwortung einer Anfrage (BV) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BV 6): Sachstand Baugebiet Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler (AN/0805/2023) Fragen an die Verwaltung: 1. Wie ist der Zeitplan für die Fertigstellung des gesamten Baugebietes? 2. Gibt es Verzögerungen? a) Wenn ja, warum und wie lange? 3. Sind alle Einfamilienhäuser verkauft? a) Wenn nicht, wie viele fehlen noch? b) Wie viele Grundstücke sind verkauft, wie viele verpachtet? Antwort der Verwaltung: Der Bebauungsplan Nr. 62547/02 „Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler“ ist seit dem 05.05.2021 rechtswirksam. Da es sich bei dem genannten Bebauungsplan nicht um einen vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan im Sinne des § 12 BauGB handelt, besteht somit kein Durchführungsvertrag – und damit auch keine Durchführungsverpflichtung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB – mit den hinter dem Bebauungsplan stehenden Investorinnen GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln sowie der Fa. Vista Reihenhaus GmbH & Co. KG mit Sitz in Monheim am Rhein sowie der Fa. Dornieden Generalbau GmbH mit Sitz in Mönchenglad- bach. Gleichwohl wurde mit der Investorenseite zur Realisierung der Ziele des Bebauungsplanes innerhalb angemessener Frist sowie zu Kostenübernahmen Regelungen in einem städtebauli- chen Vertrag und in einem Erschließungsvertrag getroffen. Eine im städtebaulichen Vertrag enthaltene Vereinbarung bezieht sich explizit auf die zeitnahe Schaffung von Wohnraum in- klusive sozial gefördertem Wohnungsbau: Die Investorinnen habe sich vertraglich verpflichtet, alle Vorhaben im Vertragsgebiet spätestens bis zum 01.03.2025 fertigstellen. Zur Stand der Vergabe der Grundstücke sowie zum konkreten Zeitplan der Investorinnen (so- wie eventuell bestehenden Verzögerungen) liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor, da die bauliche Umsetzung und Realisierung – unter Wahrung der vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt Köln – eine privatwirtschaftliche Angelegenheit ist. Ausweislich der Katasterda- ten ist die Parzellierung der Grundstücke bereits erfolgt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Damiansweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1513/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 05.05.2023 14:08