0304/2022
241. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Stadtbezirken 3, Köln-Lindenthal und 4, Köln-Ehrenfeld; Arbeitstitel: "Alsdorfer Straße" in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld; Hier: Anhörung des Stadtentwicklungsausschuss
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Anlage 5 Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
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Darstellung und Bewertung der zur 241. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel
"Alsdorfer Straße“ in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sons-
tiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom
18.03.2021 bis zum 03.05.2021 durchgeführt und wurde durch einen Scopingtermin am 25.03.2021 ergänzt. Im Zeitraum der Beteiligung sind zwölf
Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. Keine der Stellungnahmen ist verspätet eingegangen. Das Dezernat 52 (Abfallwirtschaft einschließlich
anlagenbezogener Umweltschutz) der Bezirksregierung Köln ist nachträglich im Zeitraum von 14.05.2021 bis 15.06.2021 beteiligt worden.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufen-
den Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt.
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung
Begründung
1 28.04.2021 Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - (Verkehr, IGVP und ÖPNV)
Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung Köln
bestehen keine Bedenken gegen die o.g. Maßnahme.
In Ihrer Begründung (unter Pkt. 4.4.2 auf S. 6) ist dargelegt,
dass die ehemals im Plangebiet befindliche Gleistrasse bzw.
Gleisharfe bereits vor Jahren aufgegeben und zwischenzeit-
lich entwidmet (bzw. von Bahnbetriebszwecken freigestellt)
worden ist. Dies haben wir zur Kenntnis genommen.
Hinweis: Im aktuellen Regionalplan Köln ist die ehemalige
Gleistrasse noch dargestellt, wie von Ihnen in der Begrün-
dung ebenfalls erwähnt (unter Pkt. 4.2 auf S. 6). Insofern
empfehle ich diesbezüglich auch die Beteiligung der Regio-
nalplanungsbehörde (Dezernat 32 unserer Bezirksregierung
Köln) an diesem Bauleitplanverfahren – sofern noch nicht
geschehen.
Kenntnisnahme
Dem Hinweis wird gefolgt.
Im Rahmen der landesplanerischen Anfrage nach § 34 (1)
LPlG NRW wurde durch Dezernat 32 bestätigt, dass gegen
die Bauleitplanung keine raumordnerischen Bedenken be-
stehen und dass der regionalplanerisch gesicherte Schie-
nenweg durch die vorbereitende Bauleitplanung nicht betrof-
fen ist und in nachfolgenden Planungs- und Genehmigungs-
verfahren zu beachten ist.
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2 25.03.2021 Bezirksregierung Köln - Dezernat 35.4 - (Denkmalschutz)
Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen
bezüglich Bundes- und landeseigener Denkmäler keine
Bedenken.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
3 16.04.2021 Bezirksregierung Köln - Dezernat 53 - (Immissionsschutz - einschl. Anlagenbezogener Umweltschutz)
§50 BlmSchG i.V. mit Betriebsbereichen nach §3 Abs. 5a
BlmSchG
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb von angemes-
senen Sicherheitsabständen nach §3 Abs. 5c BlmSchG
bzw. Achtungsabständen ohne Detailkenntnisse nach
KAS- 18 bezogen auf Betriebsbereiche nach §3 Abs. 5a
BlmSchG („Störfallbetriebe“), für die das Dezernat 53 der
Bezirksregierung Köln immissionsschutzrechtlich zustän-
dige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass seitens der Firma
RheinEnergie AG am Standort Widdersdorfer Straße 194
in 50825 Köln mittlerweile keine Lagerung von Erdgas
mehr erfolgt und dass der entsprechende Behälter gasfrei
und stillgelegt ist. Die Firma RheinEnergie AG hat gegen-
über der Bezirksregierung Köln den Verzicht für die Nut-
zung der Genehmigungen für den Lagerbehälter erklärt.
Beim v. g. Standort handelt es sich somit nicht mehr um ei-
nen Betriebsbereich nach §3 Abs. 5a BlmSchG.
Hinweis zur Zuständigkeit
Für die im Umfeld des Plangebietes befindliche Firma Max
Becker GmbH & Co. KG, Widdersdorfer Straße 194, 50825
Köln, ist das Dezernat 52 der Bezirksregierung Köln zu-
ständige immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und
Überwachungsbehörde. Eine interne Beteiligung des De-
zernats 52 ist von hier nicht erfolgt.
Kenntnisnahme
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
Das Dezernat 52 der Bezirksregierung Köln wurde nachträg-
lich beteiligt. (Siehe Stellungnahme Nr. 13)
4 03.05.2021 Handwerkskammer zu Köln
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Das o.g. städtebauliche Planungskonzept sieht eine teil-
weise Umwandlung der Art der baulichen Nutzung von In-
dustrie zu Gewerbe vor. Zeitgleich werden die Betriebsar-
ten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 neu geglie-
dert, um die geplante unmittelbar angrenzende Wohnbau-
fläche nördlich der Alsdorfer Straße zu ermöglichen. Zu-
sätzlich soll der Flächennutzungsplan im Bereich der Als-
dorfer Straße - von der bisherigen Darstellung einer Ge-
werbefläche hin zu einer Wohnbaufläche - geändert wer-
den.
Da das Plangebiet aktuell vorwiegend gewerblich genutzt
wird, wird es absehbar zu unverträglichen Konflikten zwi-
schen Wohn- und Gewerbenutzung kommen. Es ist zu be-
fürchten, dass gegen umliegende Betriebe nachträglich
Auflagen erwirkt werden, welche die gewerblichen Stand-
orte bedrohen oder erhebliche Investitionen erforderlich
machen.
Die heranrückende Wohnbebauung führt dazu, dass ge-
werblich nutzbare Fläche verloren geht und somit die Flä-
chenkonkurrenz und der Nutzungskonflikt zwischen Woh-
nen und Gewerbe, insbesondere wie hier in innerstädti-
schen Lagen, zunehmend verschärft werden. Nicht nach-
vollziehbar ist die aufgestellte Behauptung, dass durch die
vorliegenden Planungen die ansässigen Gewerbebetriebe
vor der heranrückenden Wohnbebauung geschützt und ihr
Bestehen bzw. ihre Fortentwicklung vor Ort gesichert wer-
den.
Vielmehr stellt der Verlust von zentralen Gewerbeflächen
das stadtplanerische Leitbild „Stadt der kurzen Wege“ vor
immer größere Hürden. Bei Verlust von innerstädtischen
Betriebsstandorten verlängern sich die Anfahrtswege, um
die ansässige Wohnbevölkerung mit Dienstleistungen und
Waren zu versorgen.
Lage und Rahmenbedingungen des betrieblichen Stand-
orts sind für Handwerksbetriebe aber ein zentraler wirt-
schaftlicher Erfolgsfaktor. Entscheidet der Standort doch
Der Stellungnahme
wird nicht gefolgt.
Hinweis: Der angesprochene Belang ist nicht FNP relevant.
Zur Vermeidung einer stadtplanerischen Konfliktsituation
mit der geplanten heranrückenden Wohnbebauung nördlich
der Alsdorfer Straße wird das gesamte Plangebiet auf den
Abstandserlass vom 06.06.2007 umgestellt.
Im Rahmen der gutachterlichen Betrachtung wurden die
aus schalltechnischer Sicht relevanten Nutzungen betrach-
tet.
Die Anpassung der Zonierung gemäß dem aktuellen Ab-
standserlass 2007 führt zu keiner Einschränkungen der
möglichen Nutzungen.
Durch die Darstellung einer gemischten Baufläche im FNP
entsteht kein Widerspruch zur u.a. Festsetzung eines allge-
meinen Wohngebiets (WA) im Bebauungsplan. Die Auswei-
sung des Gebiets als gemischte Baufläche soll die in Ehren-
feld geschätzte gemischte Nutzung bestärken. Dies tangiert
aber nicht die vorhandene Wohnnutzung, da diese auch in
einem im FNP dargestellten Bereich mit gemischter Bauflä-
che zulässig ist.
Nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe können grund-
sätzlich auch in gemischten Bauflächen angesiedelt werden.
Die Darstellung als Wohnbaufläche ist so beabsichtigt, damit
das bereits konkrete Vorhaben „Wohnbebauung Alsdorfer
Straße“, das zur Zeit durch ein Bebauungsplanverfahren vor-
bereitet wird, ermöglicht werden kann.
Es handelt sich um eine vergleichsweise kleine Fläche (circa
1,6 ha), die zur Wohnbaufläche wird, und stellt damit keine
Einschränkung der „Ehrenfelder Mischung dar. Der größte
Teil der Fläche im Änderungsbereich verbleibt als Gewerbe-
fläche und sichert damit langfristig die heute bestehende Nut-
zung ab.
Ein Großteil der Fläche bleibt als Gewerbeflächen und kann
sich weiterentwickeln.
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beispielsweise über die Nähe zu potenziellen Kunden und
Geschäftspartnern, die Anbindung an das Straßennetz und
die Verfügbarkeit schneller Internetverbindungen.
Die Nutzungskonkurrenz wird in Köln aufgrund der Wohn-
raumnachfrage immer größer. In den vergangenen Jahren
wurden immer mehr Handwerksbetriebe zugunsten von
Wohnnutzung überplant oder durch heranrückendes Woh-
nen verdrängt. Klassische Gewerbe- und Mischgebietsflä-
chen verschwinden. Eine intensive Bautätigkeit verschärft
den Wettbewerb um frei verfügbare bzw. freiwerdende Flä-
chen. Dies erhöht den Kostendruck und führt zu immensen
Bodenpreissteigerungen. Weitere Entwicklungen wie wach-
sende baurechtliche und umweltrechtliche Standards, Mo-
bilitätseinschränkungen und Sensibilität von Anwohnern
gegenüber Emittenten verschärfen die Situation.
Gegen die aktuelle Entwicklung der Entmischung spricht
der immer stärker werdende Wunsch von Politik, Handwerk
und Gesellschaft nach Nutzungsmischung und der „Stadt
der kurzen Wege“.
Dementsprechend bitten wir Sie eingehend, unsere Beden-
ken hinsichtlich der zu erwartenden Belastungen für unsere
vor Ort ansässigen Mitgliedsbetriebe (u.a. Widdersdorfer
Str. Nr. 215 und Nr. 219) und des Verlustes weiterer von
unseren Mitgliedern benötigten Gewerbeflächen bei die-
sem Verfahren – aber auch bei künftigen Planungen - ab-
schließend zu berücksichtigen.
5 03.05.2021 Industrie- und Handelskammer zu Köln
Die 241. Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein all-
gemeines Wohngebiet anstelle eines Gewerbegebietes er-
möglichen. Dazu werden die umliegenden Baugebiete ge-
ändert. GI wird GE, GE wird MI. Ebenfalls geändert wurden
zwei angrenzende Bebauungspläne. Rein planerisch dür-
fen so die Nachbarschaftskonflikte minimiert werden. In der
Der Stellungnahme
wird nicht gefolgt.
Siehe Begründung Nr. 4 Handwerkskammer zu Köln
Im Zuge der Erstellung des Stadtentwicklungskonzepts Wirt-
schaft wurde bereits ein Gewerbe- und Industrieflächengut-
achten von der Stadt Köln in Auftrag gegeben, welches
stadtweite Gewerbe- und Industrieflächenbedarfe analysiert
und darstellt. Vor diesem Hintergrund werden für das Gebiet
der Rahmenplanung Braunsfeld Müngersdorf Ehrenfeld im
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Realität sehen wir jedoch einmal die Überplanung von ge-
werblichen Unternehmen und zu anderen Konflikte durch
heranrückende Wohnbebauung.
Der Standort hat eine lange industrielle und gewerbliche
Geschichte. Den Strukturwandel anerkennend, erwarten
wir einen Transformationsprozess, der die ansässigen Un-
ternehmen mitnimmt. Das hier gezeigte planerisches Vor-
gehen welches eine FNP- Änderung, die Änderungen von
zwei Bebauungsplänen sowie der Aufstellung eines neuen
Bebauungsplanes benötigt, um eine Wohnbebauung zu re-
alisieren, ist nicht transformativ und gefährdet die Existenz
und die Weiterentwicklung der Unternehmen in der Nach-
barschaft.
Zielbildprozess/Max Becker-Areal unter anderem Wirt-
schaftsflächen- und Wohnbauflächenpotenziale in qualitati-
ver Weise analysiert, diskutiert und berücksichtigt. Ein Er-
gebnis des Prozesses wird im zweiten Halbjahr 2021 erwar-
tet. In der darauf folgenden Fortschreibung der Rahmenpla-
nung, mit deren Beginn Ende des Jahres 2021 zu rechnen
ist, wird das Ergebnis aufgegriffen und gegebenenfalls er-
gänzt und verfeinert. (s. Vorlage AN/0220/2020 Ratsbe-
schluss vom 06.02.2020)
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt den Bezirksvertretun-
gen Lindenthal und Ehrenfeld, dem Beschluss der Vorlage
zu folgen und ergänzend zu folgenden Punkten die notwen-
digen Beschlüsse, Anträge und sonstige Maßnahmen einzu-
leiten. Der konkrete Bedarf an Industrie- und Gewerbeflä-
chen (GI und GE inkl. Zonierung) für das Rahmenplangebiet
muss konkret ermittelt werden, um aktuelle wie auch die zu-
künftige Gewerbeentwicklung in ausreichendem Umfang ge-
währleisten zu können. Dies muss entsprechend parallel zur
laufenden Ausweitung von Wohnbauflächen erfolgen.
Ziel des Sachstandsberichtes war es, an die Systematik der
Maßnahmenliste anzuknüpfen und an Hand dieser den
Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen rückblickend zu
dokumentieren. Die Entwicklung (Niederschrift über die Sit-
zung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngers-
dorf / Ehrenfeld am 02.03.2021) und Umwandlung des Ge-
bietes kann perspektivisch nur in einer neuen Form der
Rahmenplanung und nicht mehr mit Einzelmaßnahmen be-
schrieben und gesteuert werden. Somit können die gestell-
ten Hinweise zur Entwicklung des Gebietes vor allem mit
der Fortschreibung der Rahmenplanung vertiefend bearbei-
tet werden.
Die beteiligten Akteure wie die Bezirksvertretung Lindenthal,
die Bezirksvertretung Ehrenfeld, der Rahmenplanungsbeirat
sowie die interessierte Öffentlichkeit wurden frühzeitig durch
eine Onlinebeteiligung und Öffentlichkeitsveranstaltung zur
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Planung involviert. Zum Rahmenplanungsbeirat gehören
nicht nur einzelne ortsansässige Unternehmen sondern
auch Interessensgemeinschaften wie der Arbeitskreis Wirt-
schaft und Verwaltung Braunsfeld „wibra“.
6 06.04.2021 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Köln
Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen
keine Bedenken.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
7 25.03.2021 DB Services Immobilien GmbH -Niederlassung Köln - Liegenschaftsmanagement
Hinweis: Ihr geplantes Bau-/Planungsvorhaben befindet
sich in einem Umkreis von mehr als 200 Metern von akti-
ven Bahnbetriebsanlagen der Deutschen Bahn AG.
Grundsätzlich gehen wir aufgrund der gegebenen Entfer-
nung davon aus, dass ihr Vorhaben keinen Einfluss
auf den Bahnbetrieb haben wird. Vorsorglich weisen wir
jedoch auf Ihre Sorgfaltspflicht als Vorhabenträger hin.
Ihre geplanten Maßnahmen dürfen keine negativen Aus-
wirkungen auf Bahnanlagen haben.
Auswirkungen auf Bahndurchlässe sowie Sichtbehinde-
rungen der Triebfahrzeugführer durch Blendungen, Refle-
xionen oder Staubentwicklungen sind zu vermeiden. Au-
ßerdem ist zu beachten, dass Bahnübergänge durch er-
höhtes Verkehrsaufkommen und den Einsatz schwer bela-
dener Baufahrzeuge nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
8 29.04.2021 Stadtwerke Köln GmbH - Abteilung Liegenschaften
(AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH, Rheinische NETZGesellschaft mbH – Leitplanung, Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Häfen
und Güterverkehr Köln AG, HGK A 1)
Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
9 29.04.2021 Rheinische NETZGesellschaft mbH –Leitplanung-
Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
10 29.04.2021 Kölner Verkehrs-Betriebe AG
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Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme vorgelegt:
Bezirksregierung Köln
Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln
Nahverkehr Rheinland GmbH
Häfen und Güterverkehr Köln AG
Thyssengas GmbH - Abteilung Netzbetrieb
Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
11 29.04.2021 Häfen und Güterverkehr Köln AG
Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
12 12.04.2021 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Gegen die geplante Änderung des FNP bestehen aus Sicht
der StEB Köln keine Bedenken.
Kenntnisnahme Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
13 31.05.2021 Dezernat 52 Abfallwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz
Hinweis: Bitte beteiligen Sie die für Altdeponien und Bo-
denschutz zuständigen städtischen Ämter im Verfahren.
Der Stellungnahme
wird gefolgt.
Die städtischen Ämter wurden in der frühzeitigen Beteiligung
i.S.d. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. In Bezug auf Altdeponien
und Bodenschutz wurden am 30.04.2021 folgende Hinweise
durch das Amt 574/2 Umweltplanung und Umweltvorsorge
gegeben.
Folgende Stellungnahmen von den Dienststellen:
Amt für Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirt-
schaftsbehörde (572)
Gegen die beabsichtigte Änderung der planerischen Dar-
stellung im FNP bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Zu den Belangen der IWA wurde und wird in den parallel
stattfindenden B- und VEP-Verfahren umfassend Stellung
genommen.
Vorsorgender Bodenschutz (Amt für Umweltplanung
und Umweltvorsorge 574/2)
Sollte Bodenmaterial von außerhalb auf die betreffenden
Flächen verbracht werden, sind die Belange des § 12
BBodSchV zu berücksichtigen.
Anlage 6 Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
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A N L A G E 6 1 Darstellung und Bewertung der zur 241. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Stadtbezirken 3, Köln-Lindenthal und 4, Köln- EhrenfeldArbeitstitel: "Alsdorfer Straße" in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt Nr.34 am 25. August 2021 öffentlich bekannt gemacht und erfolgte als Aushang vom 30.08.2021 bis zum 13.09.2021 einschließlich. Es sind insgesamt sieben schriftliche Stellungnah- men fristgerecht vorgebracht worden. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertre- tungen, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates werden die Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Begründung 1 Schriftlich per E-Mail am 31.08.2021 Die Anwohnerzahl der hier betrachteten Lage ist in den letz- ten Jahren durch neue Wohnungsbauprojekte stark gewach- sen und weiterer Wohnungsbau kündigt sich an. Bereits heute gibt es einen Mangel an Kindertagesstätten und Schu- len. Dieser wird sich weiter verschärfen, daher sollten ent- sprechende Einrichtungen im Plangebiet vorgesehen und auch gegenüber etwaigen Gewerbeansiedlungen bevorzugt werden. In dem ausgehängten Plan vermisse ich klare Ausweisungen, wo diese dringend benötigten Nutzungen vorgesehen sind. Hier sehe ich Nachbesserungsbedarf. Ich wäre Ihnen und den beteiligten Planern sehr dankbar, wenn dies berücksichtigt werden könnte. Der Stellungnahme wird gefolgt. Die geplante Kapazität der derzeitigen Schulstandorte ist ausreichend, um die laut Einwohnerprognose zu- künftig erwarteten Grundschüler*innen rechnerisch auf- nehmen zu können. Dennoch werden Erweiterungen an bestehenden Schulstandorten geprüft. Auf Grund des neu entstehenden Bedarfes und des Ausbaubedarfs im Stadtteil wurde der Bedarf für eine oder zwei neue Kitas bereits vom Fachamt angemel- det. Die planerische Sicherung der Flächen kann in den nachgeordneten Bebauungsplanverfahren vorge- nommen werden. Im Flächennutzungsplan ist die Dar- stellung von Kitas grundsätzlich nicht vorgesehen. 2 Schriftlich per E-Mail am 03.09.2021 Die Notwendigkeit dieser Planänderung kann ich nachvollzie- hen, um die Neubebauung an der Alsdorfer Straße zu ermög- lichen. Allerdings verstehe ich nicht, warum die Fläche für die Neu- bebauung in Ehrenfeld nun als Wohnbebauung ausgewiesen wird, während die angrenzenden Braunsfelder Flächen als Mischgebiet ausgewiesen sind. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Durch die Darstellung einer gemischten Baufläche im FNP entstehe kein Widerspruch zur u.a. Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) im Bebauungs- plan. Die Ausweisung des Gebiets als gemischte Bau- fläche soll die in Ehrenfeld bestehende gemischte Nut- A N L A G E 6 2 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Begründung Zur Information: Diese Änderung wurde auch im Rahmenpla- nungsbeirat vorgestellt. Dort sagte die Verwaltung: Auch wenn derzeit weite Flächen auf der Braunsfelder Seite im ak- tuellen Bebauungsplan als allgemeine Wohnbebauung aus- gewiesen worden ist, so wolle man diese Fläche als Mischge- biet im Flächennutzungsplan so belassen, um eine „Ehrenfel- der Mischung“ zu ermöglichen (dies ist ja auch im Aushang so zu sehen). Darum wundert mich, dass auf der anderen Seite nun an an- grenzender neuer Ehrenfelder Fläche eine Wohnbaufläche ausgewiesen wird. Keine „Ehrenfelder Mischung“ in Ehren- feld? Diese Festlegung im Flächennutzungsplan würde sicherlich eine spätere Durchmischung in der Neubaufläche erschwe- ren. zung sichern. Dies schränkt jedoch nicht die vorhan- dene Wohnnutzung ein, da diese auch in einer im FNP dargestellten gemischten Baufläche zulässig ist. Die Darstellung als Wohnbaufläche ist so beabsichtigt, damit das bereits konkrete Vorhaben „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“, das zur Zeit durch ein Bebauungs- planverfahren vorbereitet wird, ermöglicht werden kann. Es handelt sich um eine vergleichsweise kleine Fläche (circa 1,6 ha), die keine Einschränkung der „Ehrenfelder Mischung darstellt, da die Mischung im Quartier über diese einzelne Darstellung hinausgeht. Auch auf Grundlage der Darstellung einer Wohnbauflä- che können im Bebauungsplan verschiedene Nutzun- gen festgesetzt werden. Die Darstellung einer gemisch- ten Baufläche dagegen würde auch die Ansiedlung von Gewerbe und damit einhergehende Emissionen vorbe- reiten, dieser Konflikt soll hier vermieden werden. 3 Schriftlich per E-Mail am 10.09.21 Ich schreibe Ihnen als Privatperson und als Mitglied der „Inte- ressengemeinschaft Alsdorfer Strasse.“ Ich bin als direkter Anwohner (Elsenborner Str) unmittelbar von den Folgen des anstehenden Bauprojektes betroffen. Jetzt ist mir natürlich bewusst, wie dringend Wohnraum in Köln benötigt wird und dass Sie in diesem Zusammenhang oft dem Interessenkonflikt mit den vor Ort lebenden Bürgern ausgesetzt sind. Trotzdem ist es mir und vielen anderen Mitbürgern der Elsen- borner Str nochmals wichtig, unseren Unmut zum Ausdruck zu bringen. Wie haben uns in der Vor-Corona Zeit mit einem für mich un- glaublich hohen Engagement mit der der neuen Situation be- fasst und ja zumindest Teilerfolge erzielt. Wir sind dankbar darüber, dass zumindest diese „Kompro- misse“ möglich waren. Kenntnisnahme Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde in Kölner Stadt Anzeiger (Seite 31) am 24. August 2021 und im Amts- blatt Nr.34 am 25. August 2021 öffentlich bekannt ge- macht und erfolgte als Aushang vom 30.08.2021 bis zum 13.09.2021 in den Bezirksrathäuser Ehrenfeld/Lin- denthal statt. Bis zum 20.09.21 bestand die Möglichkeit bei der Bezirksrathäuser Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahme bezieht sich beim Vorhaben- und Erschließungsplan Alsdorfer Straße auf zum einen auf das am 19.03.2019 durchgeführte Anwohner*innen- Gespräch, zu dem die damalige Bezirksbürgermeiste- rin Frau Blömer-Frerker eingeladen hatte, zum anderen A N L A G E 6 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Begründung Für uns Normal –Bürger waren die Erfolge nur zu erzielen, weil wir in unserem Kreis eine Person mit hohem Kenntnis- stand von Baugewerbe und Verwaltung hatten. Ansonsten wäre diese Bürgerbeteiligung trotz der unzähligen Stunden Aufwandes nur eine FARCE gewesen. Ich hoffe zumindest sehr, dass die wenigen und für uns Be- wohner so wichtigen Zugeständnisse auch wirklich so wie vereinbart umgesetzt werden. Nur dann ist ein einigermaßen normales Leben danach auch in den angrenzenden 3 kleinen Straßen möglich. Wir hoffen, dass Sie mit dafür Sorge tragen, dass sich insbe- sondere der Bauträger an die Vereinbarungen hält und sich nicht im Nachhinein „für nicht-beachtung freikauft“. auf die Abendveranstaltung im Rahmen der § 3(1)-Be- teiligung am 20.11.2019. Die erwähnten Zugeständnisse werden in dem B-Plan- Verfahren Alsdorfer Straße umgesetzt. Diese Planung beeinflusst den FNP, ist aber nicht maßgeblich. Das Vorhaben folgt den Zielen des Stadtentwicklungs- konzeptes Wohnen (StEK Wohnen) – vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossen – zur Deckung des prognostizierten Wohnungsbedarfes, sowie dem Rahmenplan Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld – vom Rat der Stadt Köln am 20.07.2004 beschlossen. Aufgrund des Planungsziels, die Schaffung der pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des vorgelegten Vorhabens, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Bestandteil des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Er- schließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchfüh- rungsvertrag abgeschlossen, in dem sich die Vorha- benträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet. 4 Schriftlich per E-Mail am 15.09.21 Wir hatten uns schon vor Jahren über eine Planung zur Be- bauung im Hintergrund der Alsdorfer Str. Sorgen gemacht. Da hatte die GAG, an der Spitze der Leiter Burkhard von der Mühlen, zur Anhörung der Bürger geladen. Wir haben unter anderem auf das Gelände des Schrotthänd- lers "Nellen" aus Stommeln hingewiesen. Haben darauf hin- gewiesen, dass der Boden durch jahrzehntelanges Betreiben des Schrottplatzes, Autos, Kühlschränke, Maschinen etc. kontaminiert sein müsste. (GAG wirbt heute mit für individuel- les Wohnen mit Wohlfühlatmosphäre!) (Speziell sei die Bemerkung erlaubt, dass auf dem hiesigen Grundwasser eine riesige Öllinse schwimmt. Der Verursacher Der Stellungnahme wird gefolgt. Antwort an den Bürger*innen -Anfrage per mail am 21.09.21- Der Einleitungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63457/03 „Wohnbebauung Alsdor- fer Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld“ wurde am 04.07.2019 vom Stadtentwicklungsausschuss be- schlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ge- mäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde im Rahmen ei- ner Abendveranstaltung am 20.11.2019 und daran an- schließender zweiwöchiger Frist, bis einschließlich 05.12.2019, zur Einreichung von Stellungnahmen A N L A G E 6 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Begründung konnte nie ermittelt werden. Einige Anlieger waren zwar be- reit für die Entfernung jeweils bis zu einer Million DM zuzu- steuern, der Stadt Köln war es am Ende aber doch zu teuer.) Herr von der Mühlen erklärte, dass mit "fortschreitendem Be- bauen" Proben entnommen werde sollten. Außer einem Rau- nen und Unverständnis über so eine unverschämte Äußerung verschlug es uns Anwesenden die Sprache. Es wurde aber insgesamt ruhig um das Gelände. Nun 20 Jahre später lockt das Gelände wieder... Wir waren der Einladung zur Anhörung im Bezirksrathaus mit vielen Zuhörern gefolgt. Frau Helga Blömer-Frerker CDU und Herr Josef Wirges SPD (Bezirksamt 4) und die Verwaltung hörten sich alle Meldungen an. Auch wurde wieder auf die evtl. Gefahr der Bodenverhält- nisse hingewiesen. Alle nickten, aber es gibt nichts in der ört- lichen Presse zu lesen und alles läuft in Stillschweigen. Scheint so, dass man sich gegenüber den Investoren nicht unbeliebt machen will, um von Seiten der CDU/SPD sagen zu können "wir haben den Wohnungsbau in unseren Veedeln befürwortet". Doch, ob man Wohnungsbau auf verseuchtem Boden unter- stützt bleibt unklar. Man hat nie etwas vom Umweltamt gehört oder gelesen. Wir bitten Sie um Unterstützung und Klärung der Situation. durchgeführt. Aktuell wird die nächste Öffentlichkeits- beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), die sogenannte Offenlage, vorbereitet. Aufgrund der teilweise über ein Jahrhundert andauern- den industriellen und gewerblichen Nutzung des Plan- gebietes sind dort eine Vielzahl von Altablagerungen und Altstandorten bekannt. Der östliche Teil des Plan- gebietes wurde durch einen Schrottgroßhandel ge- nutzt. Die Fläche wird im Altlastenkataster der Stadt Köln mit der Nummer 401427 geführt. Nördlich des Plangebietes schließt großräumig der Grundwasser- schaden mit der Altlastbezeichnung Nr. 40102 „Öllinse Braunsfeld“ an, dessen Schadensbereich bis in den Bereich der geplanten Wohnbebauung hineinreicht. Der hiervon abgeleitete Grundwasserschaden wird im Kataster unter der Nr. 27_19_0011 geführt. Im Rahmen einer orientierenden Erstbewertung des Untergrundes gemäß Bundesbodenschutzverordnung durch die Althoff & Lang GbR aus Juli 2020 wurde der Untergrund mit insgesamt 26 Rammkernsondierungen sondiert. Im Ergebnis der Untersuchung weist die Altlastfläche Nr. 401427 insbesondere im westlichen Grundstücks- bereich mehrere Verdachtsmomente auf. Die Gefähr- dungsabschätzungen haben ergeben, dass Belastun- gen des Bodens mit Mineralölkohlenwasserstoffen, po- lychlorierten Biphenylen (PCB), Schwermetallen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bestehen. Die Schadstoffgehalte sind an den obersten Bodenmeter beschränkt. Hinsichtlich der Überprüfungen der Bodenluft wurden lediglich unauffäl- lige Bodenluftkonzentrationen festgestellt, aus denen sich kein weiterer Handlungsbedarf ergibt. Im Rahmen der Baumaßnahme werden nahezu alle A N L A G E 6 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Begründung oberflächlichen teilweise belasteten Auffüllungsmateri- alien im Zuge der Tiefbaumaßnahmen abgetragen. In den Bereichen, die nicht unterbaut sind (Grün- und Spielflächen), erfolgt darüber hinaus ein Bodenaushub bis mindestens -0,35 m unter Geländeoberkante. Die Verunreinigungen des Oberbodens werden hierdurch beseitigt. Die danach anstehende großflächige Über- bauung des Plangebietes mit der darunter liegenden Tiefgarage stellt mit Hinblick auf die vorhandenen Alt- lasten und deren Auswirkungen eine Sicherungsmaß- nahme im Sinne des § 2 Abs. 7 Satz 2 Bundesboden- schutzgesetz dar. Der Schadensherd der „Öllinse Braunsfeld“, Nr. 40102 bzw. Nr. 27_19_0011, befindet sich in einer Tiefe von ca. 10 bis 12 m unter Geländeoberkante. Es handelt es sich um die Restbelastung einer Mineralölkohlenwas- serstoff-Verunreinigung (MKW) die im Grundwasser- Schwankungsbereich keine zusammenhängende Phase mehr bildet. Diese Verunreinigung ist dem Um- welt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln seit den 70er Jahren bekannt. Bis in die 90er Jahre hinein wurde versucht das Grundwasser durch den Einsatz verschiedener Verfahren zu sanieren. Nach Teilerfol- gen durch Rückgewinnung von Ölphase aus dem Grundwasser sind aktive Sanierungsverfahren schließ- lich eingestellt worden. Der Einsatz weiterer aktiver Sa- nierungsmaßnahmen wäre unverhältnismäßig, weil be- reits aus den Erfahrungen heraus abgeleitet werden kann, dass ein weiterer Sanierungserfolg auch bei ei- nem sehr hohem Investitionseinsatz nicht zu erwarten ist. Durch die vorliegenden fachgutachterlichen Unter- suchungsergebnisse ist festgestellt, dass die MKW- Verunreinigung ortsstabil ist, d.h. die Grundwasserver- unreinigung wird nicht durch den natürlichen Grund- wasserstrom mobilisiert und haftet ortsgebunden am A N L A G E 6 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Begründung Kapillarsaum des Gesteins im Grundwasser-Schwan- kungsbereich. Zur vorsorglichen Kontrolle dieses Zu- stands findet behördlich initiiert ein jährliches Grund- wasser-Monitoring statt. Im Zuge der Baumaßnahme entsteht eine Tiefgarage die bis zu 4,00 m in den Boden hinein reicht. Es ent- steht hierdurch eine großflächige Versiegelung des Un- tergrundes, was eine Sicherung des Schadens dar- stellt. Die Baumaßnahme wird in behördlicher Abstim- mung fachgutachterlich überwacht und die Ergebnisse dokumentiert. Eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden – Mensch nach Bundesbodenschutzverordnung wird damit ausgeschlossen. Aufgrund der jedoch im Untergrund weiterhin bestehenden Grundwasserverun- reinigung, ist die Nutzung des örtlichen Grundwassers eingeschränkt. Hierzu hat das Umwelt- und Verbrau- cherschutzamt der Stadt Köln als Untere Umwelt- schutzbehörde eine Allgemeinverfügung zur Untersa- gung der erlaubnisfreien Benutzung des Grundwassers erlassen. 5 Schriftlich per E-Mail am 20.09.21 Mit der Umgestaltung der Alsdorfer Straße und der umliegen- den Gebiete bietet sich für das Viertel die Chance, dass Fahrradwege nicht nur für das Gleisdreieck und die Alsdorfer Straße geschaffen werden, sondern auch ein größeres zu- sammenhängendes Gebiet erschlossen werden könnte, in dem Kinder ohne Risiko fahren können. Da auch gegenüber der Bahngleise ein Wohngebiet gebaut wird, könnte mit einer Überführung eines Fahrrad- und Fußweges über die Eisen- bahntrassen zum neu geplanten Spielplatz und der entste- henden Grünfläche ein größeres Gebiet als Naherholungsge- biet dienen. Die momentane Lösung der Wege entlang der Unterführung der Bahngleise stellt durch die parkenden Au- tos ein Sicherheitsrisiko dar. Vielleicht könnten Sie dies in der Planung berücksichtigen. Kenntnisnahme Die planerische Sicherung von Flächen für Fahrradver- bindungen ist nicht Gegenstand des Flächennutzungs- planes, sondern ist in den nachgeordneten Bebauungs- planverfahren vorzunehmen.. In der vom Rat der Stadt Köln am 20.07.2004 be- schlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/Müngers- dorf/Ehrenfeld ist eine Grünverbindung/n Wegeverbin- dung vorgesehen. Die Fortschreibung der Rahmenpla- nung (AN/0220/2020) wurde am 06.02.20 von dem Rat der Stadt Köln beschlossen. Der Zielbildentwurf über die Rahmenplanung in Kölner Westen stellt neue line- are Grünverbindungen für den Fuß- und Radverkehr A N L A G E 6 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Begründung (Verbindungvorhandener Grünstrukturen) dar. Der an- gesprochene Belang wird im Rahmen der Bebauungs- planverfahren berücksichtigt. 6 Schriftlich per E-Mail am 06.09.21 In der aktuellen Ausgabe des „Kölner Wochenspiegels las ich den Artikel „Alsdorfer Straße“ und die Änderung des Nut- zungsplans. Ich besuchte seinerzeit auch die öffentliche An- hörung im Bezirksrathaus Lindenthal. Dort wurde klar formu- liert, dass auf der alten Gütertrasse zum Maarweg hin, ein Zu- und Abfahrtsweg für das entstehende Parkhaus / Parkga- rage der neuen Häuser gebaut werden soll. Der nachvollzieh- bare Grund war die Entlastung der Alsdorfer Straße, der St.- Vither Straße und der Elsenborner Straße bezüglich des nach der Fertigstellung anzunehmenden höheren Verkehrs- aufkommens wegen der neuen Häuser. Was hat es also auf sich, wenn ich nun folgendes lesen muss: „Im Bereich der ehemaligen Güterbahntrasse wird eine Grünfläche ausgewie- sen.“… Was ist mit den Plänen dieses angedachten Ver- kehrswegs? Kenntnisnahme Die Rahmenplanung sieht unter anderem vor, eine Fuß- und Radwegeverbindung entlang der alten Gleist- rassen und eine Grünfläche auf der ehemaligen Gleis- harfe im Planbereich, sowie ein Wohnbaugebiet auf den Flächen eines ehemaligen Schrottplatzes sowie ei- nes ehemaligen Betriebes für Antriebselemente nörd- lich der Alsdorfer Straße angrenzend am Planbereich zu schaffen. Beide Gleistrassen der HGK AG und der KVB AG sind bereits vor Jahren aufgegeben und zwischenzeitlich entwidmet worden. Außerdem wird mit dem Bebau- ungsplan die Schaffung der planungsrechtlichen Vo- raussetzungen zur Umsetzung der in der Rahmenpla- nung vorgesehenen Fuß- und Radwegeverbindung auf der ehemaligen HGK-Trasse sowie einer Grünfläche im Bereich der Gleisharfe verfolgt. Die Zu- und Abfahrts- weg für das entstehende Parkhaus / Parkgarage der neuen Häuser ist im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 63457/03 Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld . Die Systematik des Flächennutzungsplans sieht eine abs- trahierte Darstellung der Flächennutzungen vor, in der die verkehrliche Erschließung des Plangebietes nicht Gegenstand der Darstellungen des Flächennutzungs- plans ist, solange nicht gesamtstädtische oder überört- liche verkehrliche Belange damit verbunden sind. 7 Schriftlich per E-Mail am 20.09.21 Mittelfristig soll ein mischgenutztes Quartier entstehen, das Raum für vielfältige Funktionen, wie Wohnen, Arbei- ten, Bildung, Kultur und Soziales bietet. (Auszug Aushang- plakat) 1. Es soll die neue Wohnbebauung der Pandion an Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. A N L A G E 6 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Begründung der Alsdorfer Straße ermöglicht und der Bereich städte- baulich neu geordnet werden. Da die Erschließung des Bereichs auch hinsichtlich weiterer Entwicklungen grundle- gend geordnet werden muss, rege ich an, die mittelfristig geplante Wegeverbindung zwischen Alsdorfer Straße in Richtung Osten zur „Industriestraße“ bereits jetzt in den FNP aufzunehmen. Es entspricht dem Zweck eines FNP planend weitere Entwicklungen zu steuern, auch wenn mangelnde Verkaufs- oder Ankaufsbereitschaft auf Seiten von Eigentümer und Investor die Verwirklichung dieser Er- schließung aktuell noch nicht zulassen. 2. Es wird eine Grünfläche im Bereich einer ehemaligen Güter-Bahntrasse ausgewiesen, als räumlicher Puffer zwischen dem Gewer- begebiet und der geplanten Wohnbaufläche. Die Verwal- tung wurde aufgefordert zu prüfen, wie hier eine Möglich- keit zum Fortbestand der Bauwagensiedlung Osterinsel geschaffen werden kann. Eine entsprechende Sondernut- zung sollte vorgesehen werden. 3. Es soll mischgenutztes Quartier entstehen. Die Ausweisung einer Wohnbaufläche W ist also nicht zwingend erforderlich. Zumal das nur auf dem Ehrenfelder Teil des Grundstücks und nicht auf dem Braunsfelder Teil des Grundstückes geschehen soll. Da das nicht nachvollziehbar ist sollte eine gemischte Bauflä- che M ausgewiesen werden. 4. Alternativ kann das ge- samte Grundstück Pandion als Wohnbaufläche W ausge- wiesen werden, dann müssen aber auch die südlich lie- genden Bestandsblöcke in Wohnnutzung (gültiger B-Plan 63459.04 WA allgemeine Wohngebiete) auch als Wohn- baufläche W gekennzeichnet werden. In Konflikten mit dem ansässigen Gewerbe genießen Anlieger auf Wohn- bauflächen einen höheren Schutz gegen nachteilige Be- einträchtigungen als Anlieger auf gemischten Bauflächen. Im FNP werden nur die Hauptverkehrszüge (Widders- dorfer Straße und Maarweg) dargestellt. Die Erschlie- ßung der Bebauung Alsdorfer Straße wird im Rahmen der nachgeordneten Bebauungsplanverfahren berück- sichtigt. In der Sitzung am 29.04.2021 wurde die Angelegenheit vertagt. Am 17.06.2021 hat der Stadtentwicklungsaus- schuss die Verwaltung beauftragt die Wandlung von Gewerbeflächen in öffentliche Grünflächen in der „Gleisharfe“ einzuleiten. Für die Bauwagensiedlung „Osterinsel“ soll eine Perspektive vor Ort geschaffen werden. Begleitend zur Beplanungsplanänderung wird der FNP entwickelt. Durch die Darstellung einer gemischten Baufläche im FNP entsteht kein Widerspruch zur u.a. Festsetzung ei- nes allgemeinen Wohngebiets (WA) im Bebauungs- plan. Die Ausweisung der Wohnbaufläche im Ver- gleich zur den südlich liegenden Bestandsbebauung mit Wohnnutzung, die in der FNP-Änderung als ge- mischte Baufläche dargestellt wird, ist dadurch be- gründet, dass in diesem Bereich derzeit ein Bebau- ungsplanverfahren durchgeführt wird, das dort ein Allgemeines Wohngebiet festsetzen wird. Die Wohn- bauflächen-Darstellung soll diese Entwicklung vorbe- reiten. Die Darstellung der gemischten Baufläche soll ermöglichen, dass zukünftig mehr Entwicklungs- spielraum hinsichtlich der festzusetzenden Art der baulichen Nutzung gegeben ist.
Anlage 3 beabsichtigte Darstellung
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GE M W W W WB W M GI GI GI GI M GE GI W SO KVB GE GE GE M GE W M MK SO Kloster M GI GE M M GE MI M WB GE W GI W W GE GE SO Baumarkt W M M M SO Gerichtsmed. Institut W Anlage 3 Neu - beabsichtigte Darstellung - 241. Änderung des Flächennutzungsplanes: Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Mischgebiet Kerngebiet Sondergebiet Industriegebiet Gewerbegebiet Fläche für Ver- und Entsorgung Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Bad Friedhof Gasversorgung Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Krankenhaus Post Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sportplatz Umspannwerk Verwaltung Wohnen, immissionsbelastet0 100 20050 Meter 1:10.000M.: WB W M GE MI MK SO GI Erläuterung zu „ANLAGE 3 Neu“ (Session Vorgang 0304/2022) 241. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) in den Stadtbezirken 3, Köln- Lindenthal und 4, Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: "Alsdorfer Straße" in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld Vorlage 0304/2022 hier: Änderung der Anlage 3 Am 22.02.2022 wurde in der Sitzung des Rahmenplanungsbeirats über die Vorgaben für die 241. FNP-Änderung „Alsdorfer Straße“ mit Vorlage 0304/2022 beraten. Es wurde angemerkt, dass die in Anlage 3 ausgewiesene Gemischte Baufläche (M) im Bereich des Grundstücks Alsdorfer Str. 7-9 entsprechend den im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ vorgesehenen Festsetzungen als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen werden sollte. Daher ist die „Anlage 3“ obsolet und wird durch die „Anlage 3 Neu“ ersetzt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/611/1 611/1 Weik Az Vorlagen-Nummer 0304/2022 Freigabedatum 09.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 241. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Stadtbezirken 3, Köln-Lindenthal und 4, Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: "Alsdorfer Straße" in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld Hier: Anhörung der Bezirksvertretung BV 3 und BV 4 zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur 241. Flächennutzungsplanänderung Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 241. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) "Alsdorfer Straße" in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld fortzuführen (siehe Anlage 3). Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind da- bei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (siehe Anlage 5) zu berücksichtigen. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, sofern die Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal ohne Einschränkung zustimmen. Alternative: keine Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 22.02.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.03.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bewirkt selbst keinen Effekt auf den Klima- schutz, da er kein unmittelbares Baurecht schafft. Dieser Belang wird in einem Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung einer grundsätzlichen Betrachtung unterzogen und in den nachfol- genden verbindlichen Bebauungsplänen detailliert beschrieben und bewertet. Begründung: Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unterliegt seit mehreren Jahren einem Strukturwandel, von einem vorrangig gewerblichen bzw. industriell genutzten Areal hin zu einem gemischten Quartier für Wohnen, Gewerbe und Kultur. Um diesen Prozess stadt- verträglich zu bewältigen und qualitätssichernd zu steuern, wurde für das gesamte Gebiet ein Ent- wicklungskonzept, die sogenannte "Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld", vom Rat der Stadt Köln am 20.07.2004 beschlossen. Darauf aufbauend hat der Rat der Stadt Köln mit dem Beschluss vom 06.02.2020 die Verwaltung be- auftragt, einen städtebaulichen Wettbewerb für das sogenannte Max Becker-Areal auszuloben sowie darauf aufbauend die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vorzubereiten. Bei dem Max Be- cker-Areal handelt es sich um die Flächen des Recycling Hofes der Max Becker GmbH sowie das Umspannwerk der RheinEnergie AG. Die besagte Fläche liegt innerhalb des Plangebietes der Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/ Ehrenfeld von 2004. Aufgrund der Entwicklung des Max Becker-Areals und vielfältiger weiterer Ent- wicklungen im Plangebiet bedarf die Rahmenplanung einer Fortschreibung, die ebenso Teil des Ratsbeschlusses vom 06.02.2020 ist (AN/0220/2020) ist. Dieser Fortschreibung soll ein Zielbildpro- zess (0623/2021) vorgeschaltet werden, der zugleich als inhaltliche Grundlage für die Auslobungsun- terlagen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Entwicklung des Max Becker-Areals dienen soll. Im Dezember 2021 wurde das Büro MUST Städtebau GmbH mit der Durchführung des Zielbildprozesses beauftragt. Mit der Durchführung des Zielbildprozesses wurde im Januar 2021 begonnen. Mit der Bestandanaly- se werden Themenbereiche wie Arbeiten, Wirtschaft, Leben und Wohnen, Stadtgrün und Klima, Mo- bilität und Verkehr sowie die städtebauliche Morphologie des Gebietes betrachtet. Aufbauend auf der Bestandsanalyse werden Zielbilder erarbeitet und darauf aufbauend Handlungsempfehlungen für die Fokusräume abgeleitet. Das Max-Becker-Areal ist einer diese Fokusräume. Die Ergebnisse des Zielbildprozesses sollen eine inhaltliche Grundlage für die Ausschreibung des Städtebaulichen Wettbewerbs für das Max Becker- Areal bilden und in die Fortschreibung der Rahmenplanung einfließen. Die 241. Änderung grenzt an den Fokusraum des Max-Becker-Areals an. Bereits eingeleitete Verfahren im Bereich des Rahmenpl- angebietes, wie das Vorhaben "Wohnbebauung Alsdorfer Straße", sollen fortgeführt werden. Ziel der 241. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage für Wohnbebauung nördlich der Alsdorfer Straße zu schaffen und den Änderungsbereich städtebaulich neu zu ordnen. Daher soll die Darstellung des Flächennutzungsplans in dem Bereich der Alsdorfer Straße – von der bisherigen Darstellung eines Gewerbegebietes (GE) hin zu einer Wohnbaufläche 3 (W) – geändert werden. Damit eine städtebauliche Konfliktsituation zwischen geplanter Wohnbebauung und dem angrenzen- den, bestehenden Industriegebiet (GI) verhindert werden kann, soll die bestehende Darstellung des Industriegebietes zu Gunsten eines Gewerbegebietes, geändert werden. Hiermit wird einerseits si- chergestellt, dass die zukünftige Bebauung an der Alsdorfer Straße gesunde Wohnverhältnisse bietet, andererseits werden damit die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrem Bestand und in ihrer Fortent- wicklung vor Ort gesichert. Es handelt sich um eine vergleichsweise kleine Fläche (circa 1,6 ha), die zur Wohnbaufläche wird, und stellt damit keine Einschränkung der "Ehrenfelder Mischung dar. Der größte Teil der Fläche im Änderungsbereich verbleibt als Gewerbefläche und sichert damit langfristig die heute bestehende Nutzung ab. Zudem sollen Teile des Gewerbegebietes aufgrund der vorhandenen Nutzungsmischung der ge- mischten Baufläche (M) zugeordnet werden. Zusammen mit der Ausweisung einer Grünfläche im Bereich einer ehemaligen Güter-Bahntrasse entsteht ein räumlicher Puffer zwischen dem Gewerbe- gebiet und der geplanten Wohnbaufläche. Mittelfristig soll ein mischgenutztes Quartier entstehen, das Raum für vielfältige Funktionen, wie Wohnen, Arbeiten, Bildung, Kultur und Soziales bietet. Stand des Verfahrens Mit Entscheidung vom 17.06.2021 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einlei- tung des Verfahrens zur 241. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), in den Stadtbezirken 3, Köln-Lindenthal und 4, Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: "Alsdorfer Straße" in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Vorlage 0807/2021). Der Be- schluss zur Einleitung wurde im Amtsblatt Nr.33 am 18. August 2021 öffentlich bekannt gemacht Der Bereich der 241. Änderung des FNPs umfasst rund 30 ha. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 241. FNP-Änderung erfolgte im Zeitraum vom 18.03.2021 bis ein- schließlich 03.05.2021. Eine Übersicht über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist in der Anlage 5 zu entnehmen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 34 am 25.08.2021 öffentlich bekannt gemacht und fand vom 30.08.2021 bis einschließlich 13.09.2021 in Form eines Aushangs im Bezirksrathaus Lindenthal, im Bezirksrathaus Ehrenfeld sowie im Ladenlo- kal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz, statt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet – auf der Seite der Stadt Köln – abrufbar. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Insgesamt sind sieben schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Aus diesen ergeben sich keine Än- derungen für das Planverfahren. Bei den eingegangenen Stellungnahmen wurden insbesondere folgende Themen angesprochen: es wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die neue Bebauung befürchtet, die Erschließung des Gebiets durch eine Fuß- und Radverbindung sei wünschenswert wie auch der Fortbestand der Bau- wagensiedlung "Osterinsel". Diese Belange sind nicht auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sondern vielmehr im Rahmen der nachgeordneten Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Zusätzlich wurde die Bedarfsdeckung einer wohnortnahen Versorgung mit Grundschulplätzen in Fra- ge gestellt. Um diese Situation des Grundschulmangels entgegen zu treten, sind derzeit mehrere mögliche Standorte in unmittelbarer Nachbarschaft im Gespräch. Momentan finden Abstimmungen statt, sowohl innerhalb des Plangebietes der 241. FNP-Änderung wie auch außerhalb. Des Weiteren wurde die Ausweisung der Wohnbaufläche (bisher Gewerbegebiet) im Bereich der Als- dorfer Straße angesprochen und wie diese im Einklang mit den angrenzenden Nutzungen stehe. 4 Durch die Darstellung einer gemischten Baufläche im FNP entstehe kein Widerspruch zur u.a. Fest- setzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) im Bebauungsplan. Die Ausweisung des Gebiets als gemischte Baufläche soll die in Ehrenfeld bestehende gemischte Nutzung sichern. Dies schränkt je- doch nicht die vorhandene Wohnnutzung ein, da diese auch in einer im FNP dargestellten gemisch- ten Baufläche zulässig ist. Die Darstellung als Wohnbaufläche ist so beabsichtigt, damit das bereits konkrete Vorhaben "Wohn- bebauung Alsdorfer Straße", das zur Zeit durch ein Bebauungsplanverfahren vorbereitet wird, ermög- licht werden kann. Es handelt sich um eine vergleichsweise kleine Fläche (circa 1,6 ha), die keine Einschränkung der "Ehrenfelder Mischung darstellt, da die Mischung im Quartier über diese einzelne Darstellung hinausgeht. Auch auf Grundlage der Darstellung einer Wohnbaufläche können im Bebau- ungsplan verschiedene Nutzungen festgesetzt werden. Die Darstellung einer gemischten Baufläche dagegen würde auch die Ansiedlung von Gewerbe und damit einhergehende Emissionen vorbereiten, dieser Konflikt soll hier vermieden werden. Bisherige politische Beratungen und Beschlüsse Zur vorliegenden 241. Änderung des Flächennutzungsplans 0807/2021 29.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss (Angelegenheit vertagt) 18.05.2021 Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 14.06.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss (Beschluss über die Einleitung des Verfahrens und der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch einen Aushang (Modell 1)) Weiteres Vorgehen Auf Grundlage der hier beschlossenen planerischen Vorgabe für das Verfahren der 241. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die weitere Ausarbeitung der Planung und ihre Aufbereitung für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Es ist beabsichtigt, die Beteiligung der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im 1. Quartal 2022 durchzuführen. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist für das 2. Quartal 2022 geplant. Anlagen 1. Lage des Änderungsbereiches 2. bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans 3. beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans 4. Begründung 5. Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 6. Übersicht der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Anlage 2 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans
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GE M GI W W W WB M GI GI GI GI M GE GI W SO KVB GE GE GE M GE W M MK WB SO Kloster M GI GE M M GE MI M WB GE GI W W W GE GE SO Baumarkt W M W SO Gerichtsmed. Institut M Anlage 2 - bisherige Darstellung - 241. Änderung des Flächennutzungsplanes: Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld Legende Änderungsbereich Besonderes Wohngebiet Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Mischgebiet Kerngebiet Sonderbaufläche Industriefläche Gewerbefläche Fläche für Ver- und Entsorgung Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Wasserfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Alteneinrichtung Alteneinrichtung, Standort unbestimmt Friedhof Gasversorgung Grünfläche Jugendeinrichtung Jugendeinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Kindereinrichtung Kirche Krankenhaus Post Schule Spielplatz Spielplatz, Standort unbestimmt Sportplatz Umspannwerk Verwaltung Wasserfläche Wohnen, immissionsbelastet0 100 20050 Meter 1:10.000M.: WB W M GE MI MK SO GI
Anlage 4 Begründung
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A N L A G E 4 20210713_241_FNP_Begründung_Aktuell.docx Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) zur 241. Änderung des Flächennutzungsplanes in den Stadtbezirken 3 Köln-Lindenthal und 4 Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: „Alsdorfer Straße“ in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld hier: Städtebauliche Neuordnung des Änderungsbereiches mit dem Ziel einer ver- träglichen Koexistenz von Wohnbebauung und Gewerbebetrieben sowie Darstellung einer Grünfläche auf der ehemaligen Gleisharfe 1. Beschreibung des Änderungsbereiches 2 1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches ............................ 2 1.2 Vorhandene Strukturen ................................ ................................ ........................ 2 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 3 2.1 Anlass der Planung ................................ ................................ .............................. 3 2.2 Ziel und Zweck der Änderung ................................ ................................ ............... 5 3. Verlauf des Änderungsverfahrens 6 4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 7 4.1 Landesplanerische Vorgaben ................................ ................................ ............... 7 4.2 Regionalplan ................................ ................................ ................................ ........ 7 4.3 Landschaftsplan ................................ ................................ ................................ ... 8 4.4 Bebauungspläne ................................ ................................ ................................ .. 8 4.4.1 Bebauungsplan Nummer 63459/02 „Widdersdorfer Straße“ 8 4.4.2 Bebauungsplan Nummer 63459/04 „Stolberger Straße“ 8 4.4.3 Bebauungsplan Nummer 63457/03 „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ 9 4.4.4 Fluchtlinienplan Nummer 4102 Blatt 2 9 4.5 Sonstige Planungen ................................ ................................ ............................. 9 5. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) 9 5.1 Bisherige Darstellung ................................ ................................ ........................... 9 5.2 Beabsichtigte Darstellung ................................ ................................ ..................... 9 2 1. Beschreibung des Änderungsbereiches 1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches Der Änderungsbereich der 241. Flächennutzungsplanänderung liegt an der südlichen Grenze des Stadtteils Ehrenfeld und an der nördlichen Grenze des Stadtteils Braunsfeld. Er wird durch das Straßengeviert aus Widdersdorfer Straße im Norden, Oskar-Jäger-Straße im Osten, Stolberger Straße im Süden und Maarweg im Westen umschlossen. Der Änderungs- bereich hat eine Größe von ca. 30 Hektar. Abbildung 1: Lage des Änderungsbereiches (Quelle: Stadt Köln) 1.2 Vorhandene Strukturen Der Westen und Südwesten des Änderungsbereiches ist vorwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Hier befinden sich Wohngebäude an der Alsdorfer-, Elsenborner- und St.-Vither- Straße. Weitere Wohngebäude liegen im Norden des Plangebietes, entlang der Widdersdor- fer Straße. Darüber hinaus sind einige Betriebswohnungen im Osten an der Oskar-Jäger- Straße vorhanden. Der Großteil des übrigen Plangebietes wird vorwiegend gewerblich genutzt. Er wird damit, bis auf den Westen und Süden, durch einen kleinteiligen Mix aus von Büronutzungen, Lager- hallen, Einzelhandelsbetrieben sowie kleinen bis mittelgroßen Gewerbebetrieben verschie- denster Branchen geprägt. Auf Grund des Strukturwandels innerhalb des Plangebietes wurden industrielle und gewerbli- che Nutzungen zugunsten von Wohnnutzung sowie einer nicht erheblich belästigenden Ge- werbenutzung in der Vergangenheit aufgegeben. Dabei bilden der Maarweg im Westen und 3 die Oskar-Jäger-Straße im Osten die Hauptentwicklungsachsen für die benannten Nutzun- gen. Die übrige gewerbliche Nutzung bleibt hierbei in zweiter Reihe zurück. Im Zentrum des Plangebietes befindet sich eine brachliegende Grünfläche, bei der es sich um eine ehemalige Gleisharfe handelt. Die Gleisharfe sowie einige wenige erhaltene histori- sche Gebäude, wie die Fabrikhalle an der Widderdorferstraße 217, verweisen auf die lang zurückreichende industrielle Nutzung des Änderungsbereiches. Die nähere Umgebung des Plangebietes wird im Wesentlichen durch großflächige Gewerbe- betriebe, mit einem Schwerpunkt im Nord-Osten, Süd-Osten und Westen, geprägt. Im Osten und Süd-Westen schließen sich Wohnnutzungen an. Im Nord-Westen befinden sich ein Um- spannwerk sowie ein großer Recyclinghof. 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 2.1 Anlass der Planung Das große zusammenhängende Gewerbegebiet Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld unter- liegt seit mehreren Jahren einem Strukturwandel. Um diesen Prozess stadtverträglich zu be- wältigen, wurde für das gesamte Gebiet ein Entwicklungskonzept, die sogenannte „Rahmen- planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld“, vom Rat der Stadt Köln am 20.07.2004 be- schlossen. Die Rahmenplanung sieht unter anderem vor, auf den Flächen eines ehemaligen Schrottplatzes sowie eines ehemaligen Betriebes für Antriebselemente, nördlich der Alsdor- fer Straße eine Wohnbaufläche angrenzend an das bestehende Wohnquartier an der Alsdor- fer Straße, St. Vither Straße und Elsenborner Straße zu schaffen. Am 01.10.2015 hat der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) einen Beschluss über die Einlei- tung des Verfahrens zur 184. Änderung des Flächennutzungsplanes Arbeitstitel: „Brauns- feld/Ehrenfeld“ in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld getroffen. Ziel dieses Beschlusses war es, die in der Rahmenplanung getroffenen räumlichen Entwicklungsmaßgaben, auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung umzusetzen. Als weiteren Beitrag zur Umsetzung des Rahmenplans hat der StEA in seiner Sitzung am 04.07.2019 beschlossen, für die ehemals gewerblich genutzten Flächen nördlich der Alsdor- fer Straße, ein Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohn- bebauung Alsdorfer Straße“ einzuleiten. Neuere Entwicklungen, welche zur Zeit der Aufstellung der Rahmenplanung noch nicht ab- sehbar waren, haben jedoch zu einer städtebaulichen Neubewertung einzelner Teilgebiete des Rahmenplanbereichs geführt. So hat der Rat der Stadt Köln mit dem Beschluss vom 06.02.2020 die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Wettbewerb für das sog. Max- Becker-Areal auszuloben sowie darauf aufbauend die Einleitung eines Bebauungsplanver- fahrens vorzubereiten. Bei dem Max-Becker-Areal handelt es sich um die Flächen des Re- cycling Hofes der Max Becker GmbH sowie das Umspannwerk der RheinEnergie AG. Da beide Nutzungen perspektivisch aufgegeben werden, soll mit dem Ratsbeschluss ein städte- baulicher Entwicklungsprozess in die Wege geleitet werden. Dadurch soll mittelfristig ein mischgenutztes Quartier entstehen, in dem u.a. die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Bildung, Kultur sowie Soziales gebündelt werden. 4 Diese Quartiersentwicklung ist in der bestehenden Rahmenplanung nicht vorgesehen und hätte weitreichende Folgen für das restliche Rahmenplangebiet. Insbesondere würde sich damit der Nutzungsmix im Rahmenplangebiet verschieben, ggf. planerische Gemengelagen zwischen Wohnen und Gewerbe bzw. Industrie entstehen sowie die verkehrliche Belastung zunehmen. Deswegen sieht der oben genannte Ratsbeschluss zusätzlich eine Überarbei- tung des gesamten Rahmenplans vor. Im Anschluss an diesen Prozess soll eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen, mit der die Überarbeitung der Rahmenplanung planungsrechtlich umgesetzt wird. Die 184. Flächennutzungsplanänderung wurde damit obsolet und der entsprechende Beschluss zur Einleitung ist durch den StEA am 29.04.2021 aufgehoben worden. Abbildung 2: Gesamte Planungen im Gebiet (Quelle: Stadt Köln) Aufgrund der Entwicklung des Max Becker-Areals und vielfältiger weiterer Entwicklungen im Plangebiet bedarf die Rahmenplanung einer Fortschreibung, die ebenso Teil des Ratsbe- schlusses vom 06.02.2020 (AN/0220/2020) ist. Dieser Fortschreibung soll ein Zielbildprozess (0623/2021) vorgeschaltet werden, der zugleich als inhaltliche Grundlage für die Auslo- bungsunterlagen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Entwicklung des Max Becker-Areals dienen soll (siehe Abbildung 2). Im Dezember 2021 wurde das Büro MUST Städtebau GmbH mit der Durchführung des Zielbildprozesses beauftragt. 5 Mit der Durchführung des Zielbildprozesses wurde im Januar 2021 begonnen. Mit der Be- standanalyse werden Themenbereiche wie Arbeiten, Wirtschaft, Leben und Wohnen, Stadt- grün und Klima, Mobilität und Verkehr sowie die städtebauliche Morphologie des Gebietes betrachtet. Aufbauend auf der Bestandsanalyse werden Zielbilder erarbeitet, wo daraus Handlungsempfehlungen für die Betrachtungsräume abgeleitet werden. Der StEA hat am 28.10.2021 den Beschluss gefasst, dass das Zielbild Kölner Weststadt (AN/2300/2021) als Grundlage für weitere Entwicklungen innerhalb des Betrachtungsraums dienen soll. Themen wie klimaneutrales Quartier, umweltgerechte Mobilität, Konzepte für den Umgang des Par- kens und Vielfalt vor allem in Bezug auf Gewerbe sind einige der Punkte die vertieft betrach- tet werden sollen. Das Max-Becker-Areal ist einer diese Betrachtungsräume. Bereits eingeleitete Verfahren im Bereich des Rahmenplangebietes, wie das Vorhaben „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“, sollen jedoch fortgeführt werden. Mit der Einleitung der 241. Änderung des Flächennutzungsplanes soll dies für das Vorhaben an der Alsdorfer Straße gewährleistet werden. 2.2 Ziel und Zweck der Änderung Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Wohnbebauung an der Alsdorfer Straße zu schaffen und den Änderungsbereich städte- baulich neu zu ordnen. Daher soll die Darstellung des Flächennutzungsplans in dem Bereich der Alsdorfer Straße – von der bisherigen Darstellung einer Gewerbefläche hin zu einer Wohnbaufläche – geändert werden. Damit eine städtebauliche Konfliktsituation zwischen geplanter Wohnbebauung und dem an- grenzenden bestehenden Industriegebiet (GI) verhindert werden kann, soll die bestehende Darstellung des GI zu Gunsten eines Gewerbegebietes (GE), geändert werden. Hiermit wird einerseits sichergestellt, dass die zukünftige Bebauung an der Alsdorfer Straße gesunde Wohnverhältnisse bietet, andererseits werden damit die ansässigen Gewerbebetriebe in ih- rem Bestand und in ihrer Fortentwicklung vor Ort gesichert. Zusätzlich sollen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung Wegeverbindungen ermöglicht werden, um eine Durchläs- sigkeit für den Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten. Um mögliche Konflikte zwischen Gewerbebetrieben und Wohnbebauung auch auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu verhindern, sollen zudem die im Änderungsbereich lie- genden Bebauungspläne Nummer 63459/02 (Widdersdorfer Straße) und Nummer 63459/04 (Stolberger Straße) geändert werden. Ziel dieser Änderungen ist es, eine städtebaulich und immissionsschutzrechtlich verträgliche Planung zu realisieren. Mit der beschriebenen Ände- rung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage gem. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB (sog. „Entwicklungsgebot“) für die Änderung der beiden Bebauungspläne geschaffen werden. Um die langfristige Entwicklung der Gleisharfe zu einer öffentlichen Grünfläche planungs- rechtlich vorzubereiten, soll der entsprechende Bereich mit dieser Flächennutzungsplanän- derung als Grünfläche dargestellt werden. 6 3. Verlauf des Änderungsverfahrens Das Verfahren der 241. Änderung des Flächennutzungsplanes baut inhaltlich auf der Pla- nung zur 184. Änderung des Flächennutzungsplanes auf und steht in einem engen planeri- schen Zusammenhang zu den Bebauungsplänen Nummer 63459/02 (Widdersdorfer Straße), Nummer 63459/04 (Stolberger Straße) und Nummer 63457/03 (Wohnbebauung Alsdorfer Straße). Es handelt sich bei der 241. Änderung um ein eigenständiges Flächennutzungs- plan-Änderungsverfahren, für das eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt wer- den wird. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. Mit Entscheidung vom 17.06.2021 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 241. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP), in den Stadtbezirken 3, Köln-Lindenthal und 4, Köln-Ehrenfeld Arbeitstitel: "Alsdorfer Straße" in Köln-Ehrenfeld/-Braunsfeld sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung (Vorlage 0807/2021). Der Beschluss zur Einleitung wurde im Amtsblatt Nr. 33 am 18.08.2021 öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 241. FNP-Änderung erfolgte im Zeitraum vom 18.03.2021 bis einschließlich 03.05.2021. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 34 am 25.08.2021 öffentlich bekannt gemacht. Sie fand vom 30.08.2021 bis einschließ- lich 13.09.2021 in Form eines Aushangs im Bezirksrathaus Lindenthal, im Bezirksrathaus Ehrenfeld sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt im Stadthaus Deutz, statt. Die Planunterlagen waren zudem über das Internet, auf der Seite der Stadt Köln, abrufbar. Insgesamt sind sieben schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Aus diesen ergeben sich keine Änderungen für das Planverfahren. Bei den eingegangenen Stellungnahmen wurden insbesondere folgende Themen angespro- chen: es wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die neue Bebauung befürchtet, die Er- schließung des Gebiets durch eine Fuß- und Radverbindung sei wünschenswert wie auch der Fortbestand der Bauwagensiedlung „Osterinsel“. Diese Belange sind nicht auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sondern vielmehr im Rahmen der nachgeordneten Bebauungs- planverfahren zu berücksichtigen. Zusätzlich wurde die Bedarfsdeckung einer wohnortnahen Versorgung mit Grundschulplät- zen in Frage gestellt. Um diese Situation des Grundschulmangels entgegen zu treten, sind derzeit mehrere mögliche Standorte in unmittelbarer Nachbarschaft im Gespräch. Momentan finden Abstimmungen statt, sowohl innerhalb des Plangebietes der 241. FNP-Änderung wie auch außerhalb. Des Weiteren wurde die Ausweisung der Wohnbaufläche (bisher Gewerbegebiet) im Bereich der Alsdorfer Straße angesprochen und wie diese im Einklang mit den angrenzenden Nut- zungen stehe. Die Ausweisung der Wohnbaufläche im Vergleich zur der südlich liegenden Bestandsbebau- ung mit Wohnnutzung, die in der FNP-Änderung als gemischte Baufläche dargestellt wird, ist dadurch begründet, dass in diesem Bereich derzeit ein Bebauungsplanverfahren durchge- 7 führt wird, das dort ein Allgemeines Wohngebiet festsetzen soll. Die Wohnbauflächen-Dar- stellung bereitet diese Entwicklung vor. Die Darstellung der gemischten Baufläche soll er- möglichen, dass zukünftig mehr Entwicklungsspielraum hinsichtlich der festzusetzenden Art der baulichen Nutzung gegeben ist. 4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 4.1 Landesplanerische Vorgaben Die im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW formulierten Ziele und Grundsätze sind gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ROG zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Nachfolgend aufgeführte Ziele und Grundsätze sind in diesem Planungsverfahren und für die städtebauliche Konzep- tion wesentlich: 6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung "Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölkerungsent- wicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den natur- räumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotentialen auszurichten. […]." 6.1-5 Grundsatz Leitbild "nachhaltige europäische Stadt" "Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der "nachhaltigen europäischen Stadt" kompakt ge- staltet werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und Bauleitplanung sollen durch eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und siedlungsstrukturell optimierte Zuordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Redu- zierung des Verkehrsaufkommens beitragen. […]." 6.1-6 Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung "Planungen und Maßnahmen der Innenentwicklung haben Vorrang vor der Inanspruch- nahme von Flächen im Außenbereich. Die gezielte Erhaltung und Neuschaffung von Freiflä- chen im Innenbereich aus städtebaulichen Gründen ist hiervon unbenommen." 6.1-8 Grundsatz Wiedernutzung von Brachflächen „Durch Flächenrecycling sollen Brachflächen neuen Nutzungen zugeführt werden. Dabei sol- len isoliert im Freiraum liegende Flächen einer Freiraumnutzung zugeführt werden. Zu den Nachfolgenutzungen regionalbedeutsamer Brachflächen soll frühzeitig ein regionales Kon- zept erarbeitet werden. Im Hinblick auf die Wiedernutzung ggf. belasteter Brachflächen soll der Altlastenverdacht im Planungsprozess frühzeitig geklärt werden.“ Mit der anvisierten Neustrukturierung des Plangebietes soll diesen Anforderungen entspro- chen werden. Die hier beschriebene Planung verfolgt eine den Außenbereich schonende, baulich verdichtete und die vorhandenen Infrastrukturen nutzende Konzeption. Die Flächen- nutzungsplanänderung legt die Grundlagen für ein nutzungsgemischtes und gut erschlosse- nes Quartier mit hoher Wohnqualität dar. Gleichzeitig soll die Flächennutzenplanänderung den bestehenden Gewerbebetrieben eine Bestandsperspektive vor Ort geben und eine Koexistenz mit der Wohnbebauung vorbereiten. 4.2 Regionalplan 8 Im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Köln ist für den Änderungsbereich Allgemeiner Sied- lungsbereich (ASB) festgelegt. Gemäß Ziel 2-3 LEP NRW hat sich die Siedlungsentwicklung innerhalb der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche zu vollziehen. Die geplante Nutzung entspricht der Funktion eines ASB. Die landesplanerischen Ziele in Bezug auf den Siedlungsraum (vgl. Kap. 6 LEP NRW) werden beachtet. Die Bezirksregierung hat bei der landesplanerischen Abstimmung gemäß §34 Abs. 1 LPlG keine raumordnerischen Bedenken erhoben. Darüber hinaus sichert der Regionalplan einen Schienenweg für den überregionalen und re- gionalen Verkehr. Die Darstellung im Regionalplan ist für die 241. FNP-Änderung hinfällig, da in der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durch die HGK AG und KVB AG als Eigentümer der Fläche keine Einwände gegenüber der Überplanung des Schienenweges gemacht wurden und die Stadt Köln plant, die Herausnahme der Darstellung im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans einzubringen. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan Köln wird durch die geänderte Planung nicht berührt, da innerhalb des Plangebietes keine Festsetzungen oder Entwicklungsziele des Landschaftsplans berührt werden, sondern die Flächen insgesamt im baulichen Innenbereich und somit außerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans Köln liegen. 4.4 Bebauungspläne 4.4.1 Bebauungsplan Nummer 63459/02 „Widdersdorfer Straße“ Der rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 63459/02 „Widdersdorfer Straße“ setzt im Be- reich der Grundstücke Widdersdorfer Straße 199 – 205 und 207 – 211 ein Industriegebiet (GI) fest. Im restlichen Geltungsbereich ist Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Der Stadtent- wicklungsausschuss hat am 17.06.2021 beschlossen, diesen Bebauungsplan zu ändern. Mit der Änderung soll die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 zur Vermeidung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbe- bauung nördlich der Alsdorfer Straße erfolgen. 4.4.2 Bebauungsplan Nummer 63459/04 „Stolberger Straße“ Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nummer 63459/04 „Stolberger Straße“ - nördlich der Stolberger Straße bis einschließlich der ehemaligen Gleisanlagen der HGK AG zwischen Maarweg und Oskar-Jäger-Straße - wurden drei unterschiedliche Bauge- biete festgesetzt – Allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete. Außerdem wurden im Bebauungsplan die Gleistrassen der HGK AG und der KVB AG als Flächen für Bahnanlagen festgesetzt. Beide Gleistrassen sind bereits vor Jahren aufgegeben und zwi- schenzeitlich entwidmet worden. Außerdem wird mit dem Bebauungsplan die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der in der Rahmenplanung vorgese- henen Fuß- und Radwegeverbindung auf der ehemaligen HGK-Trasse sowie einer Grünflä- che im Bereich der Gleisharfe verfolgt. Schließlich sollen die Erschließungsflächen von ei- nem Teilbereich des Gewerbegebietes planungsrechtlich gesichert werden. Der Stadtent- wicklungsausschuss hat am 17.06.2021 beschlossen, diesen Bebauungsplan zu ändern. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung verkleinert sich im nördlichen Bereich der Geltungs- bereich, an diese Stelle tritt der Bebauungsplan „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“. Mit der 9 Änderung soll die Neugliederung der Betriebsarten nach dem Abstandserlass vom 06.06.2007 zur Vermeidung einer planerischen Konfliktsituation mit der geplanten Wohnbe- bauung nördlich der Alsdorfer Straße erfolgen. 4.4.3 Bebauungsplan Nummer 63457/03 „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ Für das Gebiet südlich der Gleisharfe und nördlich der Alsdorfer Straße hat der Stadtent- wicklungsausschuss in seiner Sitzung vom 04.07.2019 die Einleitung eines Bebauungsplan- verfahrens beschlossen. Der Arbeitstitel des Vorhabens lautet „Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln - Braunsfeld / Ehrenfeld“. Der Geltungsbereich dieses Verfahrens liegt im Gel- tungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nummer 63459/04 „Stolberger Straße“. Der Geltungsbereich des Vorhabens „Wohnbebauung Alsdorfer Straße“ wird deshalb bei der oben beschriebenen Änderung des Bebauungsplanes „Stolberger Straße“ ausgespart. 4.4.4 Fluchtlinienplan Nummer 4102 Blatt 2 Für eine Teilfläche im Südwesten des FNP-Änderungsgebietes liegt ein rechtsverbindlicher Fluchtlinienplan „Plan Nr. 4102 Blatt 2„ vor, der aus dem Jahr 1937 stammt. Der Plan setzt Fluchtlinien im Kreuzungsbereich Stolberger Straße und Maarweg fest. 4.5 Sonstige Planungen Die 2004 beschlossene Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld stellt für den südwestlichen Teil des Änderungsbereiches eine Wohnnutzung dar. Die ehemalige Gleis- harfe wird als Grünfläche ausgewiesen. Der Rest des Plangebietes wird in drei Zonen geglie- dert. In der äußeren Zone, entlang der umgrenzenden Straßen, wird die Nutzungsart „Büro/Dienstleistung“ angegeben. In der mittleren Zone und schwerpunktmäßig im Süden des Plangebietes wird als Nutzung „Dienstleistung/Gewerbe“ bestimmt. In der inneren Zone wird „Gewerbe“ festgelegt. Die Darstellung der 241. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht damit dem Nutzungskonzept der Rahmenplanung. Die hier beschriebene Flächen- nutzungsplanänderung würde damit einen Beitrag zur planungsrechtlichen Umsetzung der Rahmenplanung darstellen. Eine substanzielle Änderung des Nutzungskonzeptes, welche den hier beschriebenen Ge- bietsdarstellungen des Flächennutzungsplanes entgegenstehen könnte, ist für den Ände- rungsbereich jedoch nicht zu erwarten. 5. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) 5.1 Bisherige Darstellung Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt den südwestlichen Teil des Änderungsbereichs als gemischte Baufläche dar. Im Bereich der Grundstücke Widdersdorfer Straße 199 – 205 und 207 – 211 wird ein Industriegebiet dargestellt. Der restliche Teil des Änderungsbereiches ist als Gewerbegebiet dargestellt. Im Bereich der Alsdorfer Straße wird das verortete Signet Spielplatz dargestellt. Im zentralen südlichen sowie im zentralen östlichen Teil des Änderungsbereiches wird jeweils ein räum- lich unbestimmtes Signet Umspannwerk dargestellt. Im Süd-Osten, Nahe der Kreuzung Oskar-Jäger Straße / Stolberger Straße wird ein verortetes Signet Verwaltung dargestellt. 5.2 Beabsichtigte Darstellung 10 Es ist beabsichtigt, die ehemalige Gleisharfe als Grünfläche und den südlich angrenzenden Bereich als Wohnbaufläche (W) darzustellen. Damit soll das Nutzungskonzept der Rahmen- planung umgesetzt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben „Wohn- bebauung Alsdorfer Straße“ geschaffen werden. Diese Bereiche werden bisher als Gewerbe- gebiet dargestellt. Darüber hinaus soll die Darstellung Industriegebiet (GI) an der Widdersdorfer Straße zu Gunsten der Gebietsdarstellung Gewerbegebiet (GE) geändert werden. Damit soll eine dro- hende Gemengelage aus Wohnnutzung und industrieller Nutzung abgewendet und eine Koexistenz von Wohnbebauung und Gewerbebetrieben ermöglicht werden. Zusätzlich soll die bestehende Darstellung der gemischten Baufläche (M) am Maarweg nach Norden hin, zu Lasten des Gewerbegebietes, ausgeweitet werden. Damit würde ein städte- baulicher Übergang zwischen Wohnbaufläche, Maarweg und Gewerbeflächen westlich des Maarwegs etabliert und dem bereits heute vorhandenen Nutzungsmix aus Wohnen und Ge- werbe in diesem Bereich Rechnung getragen werden.
Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches
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Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 241. Änderung des Flächennutzungsplanes: Alsdorfer Straße in Köln-Braunsfeld/Ehrenfeld - Lage des Änderungsbereiches - Änderungsbereich 1:15.000M.:
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0304/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.03.2022
- Erstellt
- 25.01.2022 15:49