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AN/1638/2022

Einsatz von stationären Blitzern im Bezirk Köln- Mülheim

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 13.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 19.09.2022, TOP 7.2.6

Einsatz von stationären Blitzern im Bezirk Köln- Mülheim

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Einsatz von stationären Blitzern im Bezirk Köln- Mülheim

3105 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
                        
 
 
                        DIE LINKE. Fraktion 
                        in der Bezirksvertretung  
                        Köln- Mülheim  
 
                           Bezirksrathaus  
                         Köln- Mülheim 
                         Wiener Platz 2a  
                         51065 Köln 
 
 
Köln, den 12.09.2022 
 
 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Einsatz von stationären Blitzern im Bezirk Köln- Mülheim 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
Die Überwachung der Geschwindigkeit stellt einen wichtigen Teil der Verkehrsüberwachung 
dar. Ihr vorrangiges Ziel ist die Vorbeugung von Verkehrsunfällen. 
Die verwendeten Geräte werden umgangssprachlich Blitzer genannt.   
Die Verkehrsteilnehmenden sollen durch die Geschwindigkeitsüberwachung und einer  
Erhöhung des Entdeckungsrisikos zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen 
Verhalten bewegt werden.  Ob das wirklich gelingt, scheint vielfach fraglich.   
Ein Teil der Einwohner*innen bemängelt, dass die Geschwindigkeitsüberwachung in Köln 
nicht so flächendeckend sei, als dass Verhaltensänderungen hinsichtlich der Einhaltung der 
vorgegebenen Geschwindigkeit zu beobachten wären. 
Die Geschwindigkeitsüberwachung wird  in die mobile Verkehrsüberwachung und die 
stationäre Verkehrsüberwachung unterteilt.

Im Zusammenhang mit den stationären Geschwindigkeitsmessgeräten bitten wir um die 
Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. Warum stehen für den Bezirk Köln – Mülheim bislang nur drei stationäre 
Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte zur Verfügung und nach welchen Kriterien hat 
sich die Verkehrsüberwachung der Stadt Köln bei der Auswahl der Standorte  
(Holweide - Neufelder Straße/ beim Krankenhaus in Fahrtrichtung Schwabstraße, 
Holweide –Bergisch Gladbacher Straße/ Höhe Steyler Straße in Fahrtrichtung Mülheim 
und Höhenhaus Honschaftsstraße / an der Gemeinschaftsgrundschule in Fahrtrichtung 
Am Pfropfbusch) gerichtet? 
2. Gibt es Auswertungen hinsichtlich der Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen 
und einer Veränderung des Fahrverhaltens im Bereich dieser drei Standorte und wie 
sehen die Ergebnisse aus? 
3. Wieviel Geld hat die Stadt Köln durch die Verhängung der entsprechenden Bußgelder 
im Bezirk Köln- Mülheim eingenommen?  
4. Unter welchen Voraussetzungen würden weitere stationäre Geschwindigkeits- 
      messgeräte installiert werden und wie teuer wäre ein solches Unterfangen pro weiterem  
      Gerät? 
5. Welche Unterhaltungs-, bzw. Wartungskosten gibt es bei stationären 
Geschwindigkeitsmessgeräten und wie hoch sind dies pro Gerät und Jahr? 
 
 
  
Mit freundlichen Grüßen 
      gez. Beate Hane-Knoll                             Nijat Bakis                                 
      Fraktionsvorsitzende                                stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                             
     DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

19.09.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/1638/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
13.09.2022
Erstellt
13.09.2022 11:21