AN/1638/2022
Einsatz von stationären Blitzern im Bezirk Köln- Mülheim
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Einsatz von stationären Blitzern im Bezirk Köln- Mülheim
3105 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
DIE LINKE. Fraktion
in der Bezirksvertretung
Köln- Mülheim
Bezirksrathaus
Köln- Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
Köln, den 12.09.2022
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Einsatz von stationären Blitzern im Bezirk Köln- Mülheim
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
Die Überwachung der Geschwindigkeit stellt einen wichtigen Teil der Verkehrsüberwachung
dar. Ihr vorrangiges Ziel ist die Vorbeugung von Verkehrsunfällen.
Die verwendeten Geräte werden umgangssprachlich Blitzer genannt.
Die Verkehrsteilnehmenden sollen durch die Geschwindigkeitsüberwachung und einer
Erhöhung des Entdeckungsrisikos zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen
Verhalten bewegt werden. Ob das wirklich gelingt, scheint vielfach fraglich.
Ein Teil der Einwohner*innen bemängelt, dass die Geschwindigkeitsüberwachung in Köln
nicht so flächendeckend sei, als dass Verhaltensänderungen hinsichtlich der Einhaltung der
vorgegebenen Geschwindigkeit zu beobachten wären.
Die Geschwindigkeitsüberwachung wird in die mobile Verkehrsüberwachung und die
stationäre Verkehrsüberwachung unterteilt.
Im Zusammenhang mit den stationären Geschwindigkeitsmessgeräten bitten wir um die
Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum stehen für den Bezirk Köln – Mülheim bislang nur drei stationäre
Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte zur Verfügung und nach welchen Kriterien hat
sich die Verkehrsüberwachung der Stadt Köln bei der Auswahl der Standorte
(Holweide - Neufelder Straße/ beim Krankenhaus in Fahrtrichtung Schwabstraße,
Holweide –Bergisch Gladbacher Straße/ Höhe Steyler Straße in Fahrtrichtung Mülheim
und Höhenhaus Honschaftsstraße / an der Gemeinschaftsgrundschule in Fahrtrichtung
Am Pfropfbusch) gerichtet?
2. Gibt es Auswertungen hinsichtlich der Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen
und einer Veränderung des Fahrverhaltens im Bereich dieser drei Standorte und wie
sehen die Ergebnisse aus?
3. Wieviel Geld hat die Stadt Köln durch die Verhängung der entsprechenden Bußgelder
im Bezirk Köln- Mülheim eingenommen?
4. Unter welchen Voraussetzungen würden weitere stationäre Geschwindigkeits-
messgeräte installiert werden und wie teuer wäre ein solches Unterfangen pro weiterem
Gerät?
5. Welche Unterhaltungs-, bzw. Wartungskosten gibt es bei stationären
Geschwindigkeitsmessgeräten und wie hoch sind dies pro Gerät und Jahr?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1638/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 13.09.2022
- Erstellt
- 13.09.2022 11:21