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Einsatz von stationären Blitzern im Bezirk Köln- Mülheim

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1638/2022 vom 13.09.2022

Stand: Am 19.09.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim Bezirksrathaus Köln- Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln Köln, den 12.09.2022 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Einsatz von stationären Blitzern im Bezirk Köln- Mülheim Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, Die Überwachung der Geschwindigkeit stellt einen wichtigen Teil der Verkehrsüberwachung dar. Ihr vorrangiges Ziel ist die Vorbeugung von Verkehrsunfällen. Die verwendeten Geräte werden umgangssprachlich Blitzer genannt. Die Verkehrsteilnehmenden sollen durch die Geschwindigkeitsüberwachung und einer Erhöhung des Entdeckungsrisikos zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten bewegt werden. Ob das wirklich gelingt, scheint vielfach fraglich. Ein Teil der Einwohner*innen bemängelt, dass die Geschwindigkeitsüberwachung in Köln nicht so flächendeckend sei, als dass Verhaltensänderungen hinsichtlich der Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit zu beobachten wären. Die Geschwindigkeitsüberwachung wird in die mobile Verkehrsüberwachung und die stationäre Verkehrsüberwachung unterteilt. Im Zusammenhang mit den stationären Geschwindigkeitsmessgeräten bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Warum stehen für den Bezirk Köln – Mülheim bislang nur drei stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte zur Verfügung und nach welchen Kriterien hat sich die Verkehrsüberwachung der Stadt Köln bei der Auswahl der Standorte (Holweide - Neufelder Straße/ beim Krankenhaus in Fahrtrichtung Schwabstraße, Holweide –Bergisch Gladbacher Straße/ Höhe Steyler Straße in Fahrtrichtung Mülheim und Höhenhaus Honschaftsstraße / an der Gemeinschaftsgrundschule in Fahrtrichtung Am Pfropfbusch) gerichtet? 2. Gibt es Auswertungen hinsichtlich der Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen und einer Veränderung des Fahrverhaltens im Bereich dieser drei Standorte und wie sehen die Ergebnisse aus? 3. Wieviel Geld hat die Stadt Köln durch die Verhängung der entsprechenden Bußgelder im Bezirk Köln- Mülheim eingenommen? 4. Unter welchen Voraussetzungen würden weitere stationäre Geschwindigkeits- messgeräte installiert werden und wie teuer wäre ein solches Unterfangen pro weiterem Gerät? 5. Welche Unterhaltungs-, bzw. Wartungskosten gibt es bei stationären Geschwindigkeitsmessgeräten und wie hoch sind dies pro Gerät und Jahr? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.6, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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