2116/2018
Beantwortung einer SPD-Anfrage nach §4; AN/0847/2018
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
6421 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/1 Wagn Az Vorlagen-Nummer 29.06.2018 2116/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 05.07.2018 Beantwortung einer SPD-Anfrage nach §4; AN/0847/2018 Hier: Neue Siedlungsbereiche in Esch/Auweiler Text der Anfrage: 1. Hält die Oberbürgermeisterin das v. g. Regionalplanänderungsverfahren betr. Esch/Auweiler weiterhin für sinnvoll und notwendig? 2. Der Rat hat die Flächen in Auweiler (6.08 Hahnerweg, 6.09 Nordwestlich Greesberger Str. mit insgesamt ca. 700 Wohneinheiten) im Rahmen der Beschlussvorlage 1028/2015, StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für Wohnungsbau, mit seiner Beschlussmehrheit zunächst zu- rückgestellt. Gemäß Ratsbeschluss vom 20.12.2016 sollte bis zum IV. Quartal 2017 eine ÖPNV-Bedarfsanalyse erstellt werden. Liegt die ÖPNV-Analyse mittlerweile vor? 3. Wie bewertet die Verwaltung die Eingriffe in Natur und Landschaft bei der Umsetzung der Siedlungsentwicklung? Inwieweit werden diese vor Ort kompensiert? 4. Welche Vorteile bzw. Chancen im Hinblick auf das Nahversorgungsangebot, die Verkehrsinf- rastruktur, das Bildungsangebot, das kulturelle Angebot, das Gasversorgungsnetz, das Ab- wassernetz, die Gesundheitsinfrastruktur und das Sportangebot böten die Siedlungserweite- rungen für Esch/Auweiler? Wie wird dies in den weiteren Planungsschritten berücksichtigt? 5. Wie stellt die Verwaltung eine erfolgreiche Kommunikation zur Verwirklichung der Woh- nungsbaupotentiale sicher? Welche Gründe sprechen für eine Siedlungsentwicklung genau an diesem Standort? Ist sie im Dialog mit der mittlerweile über 450 Mitglieder starken Bürger- initiative Auweiler? Beantwortung der Verwaltung: Zu 1. Der Bedarf an Wohnraum in Köln ist durch die Untersuchungen im Rahmen des Stadtentwick- lungskonzeptes Wohnen umfassend erfolgt und hat in der Summe einen Neubaubedarf von 59.700 WE im Zeitraum von 2017-2029 ergeben. Selbst bei Ausschöpfung sämtlicher Flächenpo- tentiale ist schon heute eine Unterdeckung von 9.500 WE zu erwarten. In diesen Flächenpotenti- alen sind allerdings die Flächen in Esch/ Auweiler bereits inkludiert. Derzeit findet eine Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln unter Vorga- be von neu auszuweisenden Siedlungsflächen statt, die aus dem Landesentwicklungsplan und den zu erwartenden Einwohnerzuwächsen abgeleitet sind. Auch diese Zahlen weisen einen er- heblichen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum nach, der durch die bestehenden Reserven nicht abgedeckt ist. Die jetzt zur Regionalplanänderung anstehenden Flächen sind in der „Interkom- 2 munalen Integrierten Raumanalyse (IIRA)“ sowie der darauf aufbauenden 4. Flächennutzungs- plan-Fortschreibung Köln Nord-West als Potentialflächen untersucht worden, in einem mehrstufi- gen Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert worden und am 24.11.2011, DS Nr. 2395/2011, vom Rat der Stadt Köln mit dem Auftrag beschlossen worden, die Regionalplanände- rung mit dem Ziel der Siedlungsflächenerweiterung durchzuführen. Die Notwendigkeit der Sied- lungsentwicklung ist weiter gegeben und das beschlossene Verfahren daher nach wie vor aktuell und sinnvoll. Zu 2.: Im Rahmen der Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde bereits eine Verlän- gerung der Stadtbahnstrecke von Ossendorf über Pesch nach Esch/Auweiler überprüft. Auf Grund der derzeitigen Siedlungsstruktur und des damit verbundenen Nachfragepotentials wäre ein wirtschaftlicher Stadtbahnbetrieb auf dieser Relation jedoch sehr unwahrscheinlich, so dass keine Fördermöglichkeiten zum Bau dieser Strecke in Anspruch genommen werden können. Der aktuelle Nahverkehrsplan sieht deshalb lediglich eine Trassenfreihaltung für diesen Korridor vor. Unbenommen davon ist im Zuge einer baulichen Entwicklung die Verbesserung der Erschließung durch Linienbusse möglich und nötig. Im 3. Nahverkehrsplan ist eine kontinuierliche Überprüfung und Optimierung des Linienbusnetzes vorgesehen, so dass auch für Esch/Auweiler entsprechen- de Verbesserungen angegangen würden, falls sich deren Notwendigkeit aufgrund einer Weiter- entwicklung der Siedlungsstruktur abzeichnet. Darüber hinaus wird im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplans stadtweit untersucht, wie die Entwicklung der verkehrlichen Infrastruktur, des Siedlungsraums und der Schutz und die Stärkung des Freiraums nachhaltig erfolgen können. Das beinhaltet die Fragestellung, welche verkehrsinfrastrukturellen Maßnahmen getroffen werden müssen, um neue oder erweiterte Sied- lungsgebiete stadt- und umweltverträglich zu erschließen. Zu 3. Im Zuge der Verfahren „Interkommunalen Integrierten Raumanalyse (IIRA)“ sowie der darauf aufbauenden 4. Flächennutzungsplan-Fortschreibung Köln Nord-West wurden die landschafts- planerischen Belange intensiv mit den Fachämtern und der Landwirtschaftskammer erörtert und abgestimmt. Grundlage dafür bildeten die Ergebnisse des ökologischen Teils der IIRA sowie der Landschaftsplan der Stadt Köln. Der Vorschlag aus der IIRA, übernommen in die 4. FNP- Fortschreibung Köln Nord-West, entspricht damit der abgestimmten Verwaltungsmeinung. Der Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft wird im weiteren Planverfahren definiert und kann in den entsprechenden Suchräumen im FNP (Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen = grüne Fläche mit T-Signatur) ortsnah erfolgen. Zu 4.: Grundsätzlich lässt sich dazu sagen, dass eine höhere Auslastung der Infrastruktur generell dazu führt, dass diese erhalten bzw. ausgebaut werden kann. Dies ist in der weiteren Planung zu be- rücksichtigen und im Detail zu untersuchen, welche Bereiche ausgebaut werden können. Zu 5.: Mit dem Kooperative Baulandmodell hat die Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der Wohnungs- wirtschaft sich bei der Schaffung neuen Baurechtes einen Kodex gegeben, welche Anforderun- gen an die soziale Infrastruktur und den öffentlich geförderten Wohnungsbau aber auch an die Verfahrens- und Gestaltungsqualitäten einzuhalten sind. Diesem Kodex folgend sind die Vorga- ben für eine zukünftige bauliche Entwicklung der neuen Siedlungsbereiche in Esch/Auweiler klar definiert. Hinsichtlich der städtischen Flächen ist dies mit der Verpflichtung zur Konzeptvergabe gekoppelt. Unabhängig davon wird die Öffentlichkeit im Rahmen der verbindlichen Bauleitpla- nung in den Planungsprozess eingebunden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2116/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 29.06.2018
- Erstellt
- 20.06.2018 07:55