Planung einer neuen Jugendeinrichtung auf dem ehemaligen Maltesergelände in Köln Kalk
Mitteilung Ausschuss 1619/2018 vom 23.05.2018
Stand: Am 21.06.2018 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss (1)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 23.05.2018 1619/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 12.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 Planung einer neuen Jugendeinrichtung auf dem ehemaligen Maltesergelände in Köln Kalk hier: Sachstand zur Interessensbekundung zur Trägerschaft Im September 2017 wurde der Jugendhilfeausschuss im Rahmen einer Mitteilung (Session Nr. 2079/2017) über den Stand der Planungen zum Neubau der neuen Jugendeinrichtung auf dem ehe- maligen Maltesergrundstück in Köln Kalk informiert. Es wurde dargestellt, dass die Fertigstellung für Ende 2020/ Anfang 2021 geplant ist und bereits kurz- fristig ein Interessenbekundungsverfahren über den AK §80 SGB VIII eingeleitet werden sollte, damit die Jugendlichen vor Ort bereits frühzeitig im Sinne der Partizipation in die Planungen einbezogen werden können. Im Unterarbeitskreis des AK §80 SGB VIII wurde ein Anforderungsprofil für Interessensbekundungen erarbeitet, das als Anlage beigefügt ist. Darüber hinaus wurde das weitere Verfahren besprochen: nach Eingang der Bewerbungen werden diese von der Jugendverwaltung geprüft und kommentiert. Für das aktuelle Interessensbekundungsverfahren für die Jugendeinrichtung in Kalk war als Frist der 14.05.2018 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen insgesamt sechs Bewerbungen folgender Trä- ger vor (in alphabetischer Reihenfolge): Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Jugendzentren Köln gGmbH Katholische Jugendagentur Köln gGmbH Pavillon e.V. Veedel e.V./ Fair stärken Gez. Dr. Klein -
2017-11-KriterienInteressensbekundung - Anlage JHA
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Anlage zur Mitteilung 1619/2018 - Muster Interessensbekundung Trägerschaft Jugendeinrichtung Kalk, ehemaliges Maltesergrundstück Voraussetzungen/ Informationen für den Träger: Adresse und Beschreibung der Räumlichkeiten Datum der Fertigstellung/ des Beginns Die Finanzierung erfolgt gemäß der Richtlinien zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Anforderungen an eine Interessensbekundung für die Trägerschaft von zukünftigen Jugendeinrichtungen und -treffs Informationen zum Träger Kurzbeschreibung: Datum der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Leitbild Erwartet wird: Kenntnis des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln Vorlage eines standortbezogenen Konzeptes über ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, das die Erfordernisse der jeweils gültigen Richtlinie widerspiegelt – insbesondere im Hinblick auf Erreichen der Kernzielgruppe der 12 – 17jährigen Mädchen und Jungen Bereitschaft zu Abend- und Wochenend- und Ferienöffnungszeiten Bereitschaft zur Vernetzung und Kooperation mit im Stadtbezirk relevanten Akteuren Umsetzung eines partizipativen Grundgedankens Darstellung der Qualitätssicherung in der Jugendarbeit Darstellung eines eventuellen Arbeitsschwerpunktes: z.B. Sport / Jugendkultur Gute Kenntnisse der sozialen Lage/ Struktur vor Ort Einstellung von Fachpersonal im Sinne der Richtlinie Mitgliedschaft in einem Dachverband (keine Bedingung für JugZ gGmbH) Interessenbekundungen bitte bis zum 14.05.2018 an das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung, Frau Förster. Eine vorherige Abstimmung mit der Bezirksjugendpflege im Stadtbezirk ist sinnvoll. Stand 03/2018
Beratungsverlauf
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21.06.2018 zuletzt
TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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