V/0468/2017
Bebauungsplan Nr. 553 - Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung
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Berichtsvorlage
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V/0468/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 553: Gremmendorf - Albersloher Weg / Angelsachsenweg Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge 10.10.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 12.10.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 553 „Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg“ öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan nach § 30 (3) Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Einbettung in den Konversionsprozess Mit Beschluss im Rat am 21.03.2012 (Vorlage Nr. V/0111/2012/1) wurde die Verwaltung im Zuge des Konversionsprozesses beauftragt, ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept für die ca. 800 Wohneinheiten der britischen Stationierungskräfte unter besonderer Berücksichtigung stä d- tebaulicher und wohnungsstrategischer Aspekte zu erarbeiten. Die Ve rwaltung hat dieses Stand- orte-Entwicklungskonzept Briten -Wohnungen in Münster im Sinne ein er städtischen Ziel - und Positionsbestimmung dem Rat am 07.11.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt (Vorlage Nr. V/0728/2012/1) – im Rat erfolgte eine einhellige Zustimmung zum Zielkonzept. Für den Standort Angelsachsenweg ist im Standorte-Entwicklungskonzept der Erhalt der Gebäu- desubstanz und des vorhandenen Gartenstadt-Charakters vorgesehen. Anbauten sollen bei g e- gebener Denkmalverträglichkeit durch einheitliche Vorga ben ermöglicht werden. Außerdem gibt das Konzept vor, ergänzende Regelungen zur Gestaltung unversiegelter Flächen, zu Einfriedu n- gen und Nebenanlagen auf den Privatgrundstücken zu treffen. Die ehemalige Siedlung für britische Offiziere weist einen besonders hohen Zeugniswert auf und wurde daher – als einzige der insgesamt 18 britischen Wohnsiedlungen in Münster – nach § 2 (2) Denkmalschutzgesetz Nordrhein -Westfalen (DSchG) unter Denkmalschutz gestellt. Die Unte r- schutzstellung stellt eine – gemessen an ander e Instrumentarien – weitgehende Sicherung der Bestandsstrukturen sicher. Die Umsetzung der o.a. Zielsetzungen kann jedoch nicht hinreichend allein über den denk malpflegerischen Erlaubnisvorbehalt gesteuert werden, sodass ergänzende Regelungen zum Erhalt de s Gartenstadtcharakters und der städ tebaulichen Qualitäten in einem (einfachen) Bebauungsplan zu treffen sind. Vorlagen-Nr.: V/0468/2017 Auskunft erteilt: Herr Beck / Herr Husmann Ruf: 492 61 42 / 492 61 94 E-Mail: BeckDaniel@stadt-muenster.de Husmann@stadt-muenster.de Datum: 26.09.2017 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0468/2017 Die Siedlung gehört zu den wenigen britischen Wohnstandorten, für die bislang seitens der Bun- desanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) noch kein Vermarktungsverfahren durchgeführt wurde. Kerninhalte der Planung Für die Zielstellungen im Plangebiet des zur Offenlegung ans tehenden Bebauungsplans Nr. 553 sind folgende Inhalte wichtig: Die Charakteristik der baulichen Kubatur der Bestands gebäude un d der großen Gärten wird im Bestand fixiert. Bauliche Nachverdichtungen, die ggf. bei Anwendung von § 34 BauGB möglich wären, werden verhindert. Für die Bestandsgebäude werden im Bebauungsplan wohnflächenoptimierende Anbauten als bauliches Angebot ermöglicht. Voraussetzung für die Realisierung eines Vorhabens ist, dass die denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Vorgärten werden durch den Ausschluss von Stellplätzen, Einfriedungen und Nebe n- anlagen von jeglicher Bebauung freigehalten . Prägende Bäume und Baumgruppen we r- den im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt. Um den ruhenden Verkehr im Plangebiet zu ordnen, werden die bestehenden Garage n- standorte im Bebauungsplan aufgegriffen und planungsrechtlich gesichert. Zusätzlich werden sieben weitere Flächen für Garagen an Hauptbaukörpern, die bislang noch über keine unmittelbar zugeordneten Garagen verfügen, vorgesehen. Auf den neu ausgewi e- senen Garagenflächen können alternativ auch offene, ebenerdige Stellplätze angelegt werden. Einfriedigungen und Nebenanlagen werden gesondert reglementiert, um den Garte n- stadtcharakter der Siedlung zu wahren. Detailliertere Inhalte der Planung sind den Anlagen 1 -3 (Begründung, Textliche Festsetzungen und Planzeichnung) zu dieser Vorlage zu entnehmen. Verfahrensaspekte und fachbehördliche Anregungen im Verfahren Mit der Vorlage Nr. V/0737/2012 „Beschlüsse zur Aufstellung von Bebauungsplänen für die Standorte Briten Wohnungen“ wurde für den aktuell zu beplanenden St andort die Aufstellung eines Bebauungsplans mit den o.g. Zielsetzungen bereits beschlossen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im b eschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer formalisierten Umweltprüfung n ach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer förmlichen frühzeitigen Unterrichtung und Erörte- rung der Öffentlichkeit und der Behörden und berührten sonstigen Träger öffentlicher Bela nge gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird im Sinne des § 13 (2) 1 i.V.m. § 13a (2) 1 BauGB abg e- sehen. Ungeachtet dieser Verfahrenserleichterung haben fachliche Abstimmungen bedarfsbezo- gen innerhalb der Verwaltung der Stadt Münster stattgefunden. Vonseiten der Unteren Landschaftsbehörde wurden Anre gungen zur Planung eingebracht. Der Anregung, sämtliche al s erhaltenswert eingestuften Bäume zum Erhalt festzusetzen, wird nicht gefolgt. Im Rahmen der städtebaulichen Abwägung ist ein Interessenau sgleich erzielt worden, sodass der Bebauungsplan -Entwurf im Ergebnis weitere prägende, insb esondere großkronige Bäume zum Erhalt vorsieht. Zudem wurde seitens der Unteren Wasserbehörde angeregt, im Bebauungsplan Festsetzungen zur verzögerten Abführung und Verdunstung zu treffen. Dieser Anregung wird nicht gefolgt, da der Bebauungsplan auch im Sinne der Wasserwirtschaft die Bestandsituation absichert und eine signifikante Nachverdichtung ja gerade verhindert. Gegenüber der heutigen planungsrechtlichen Situation, nach der sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB bemisst, unterbindet 3 V/0468/2017 der Bebauungsplan somit eine i n Teilbereichen grundsätzlich mögliche Nachverdichtung und eine damit verbundene Z unahme des Regenwasserabflusses. Eine Begrünung der Dachflächen künftiger Anbauten und neuer Garagen und die Verwendung wasserdurchlässiger Oberfläche n- materialien bei neuen privaten Zuwegungen, Zufahrten sowie offenen, ebenerdigen Stellplätzen werden gleichwohl empfo hlen. Der Bebauungsplan -Entwurf enthält einen entsprechenden, nicht verbindlichen, Hinweis. Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 (1) BauGB wurde nicht in Betracht gezogen, da keine bzw. nur marginale Auswirkungen der Planung auf die Öffentlichkeit zu erwar- ten sind. Der Plangeltungsbereich steht – mit Ausnahme der Liegenschaften für öffentliche Ver- kehrsflächen – im Eigentum der BImA, sodass keine unmittelbare Betroffenheit einzelner Bürg e- rinnen und Bürger ersichtlich ist. Der aufzustellende Bauleitplan enthält als einfacher Bebauungsplan nur einzelne Festsetzungen, die sich primär au f die ohnehin erfolgte denkmalpflegerische Unterschutzstellung beziehen und diese in ihrer erhaltenden Wirkung auf die Bausubstanz und den Gartenstadt -Charakter unter- stützen. Der Bebauungsplan stellt sicher, dass an diesem Standort keine signifikante Nachv er- dichtung erfolgt. Dies ist zur Flankierung der denkmalpflegerischen Ziele für diese Britenwoh n- siedlung geboten. Kostenaspekte Mit der Realisierung des Bebauungsplans können im Zusammenhang mit der notwendigen Übernahme der Entwässerungskanäle in der süd westlichen Stichstraße mittelfristig Kosten für die Stadt Münster entstehen. Die Übernahme ist in Prüfung. Eine Kostenschätzung kann noch nicht vorgenommen werden. Weiteres Verfahren Die Offenlage des Bebauungsplans soll in den Monaten November und Dezem ber erfolgen. Die Rechtskraft des Bebauungsplans ist vorbehaltlich der Erkenntnisse und Befassung mit den Anr e- gungen aus der Offenlegung für April 2018 realistisch. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Begründung 2. Textliche Festsetzungen 3. Planverkleinerung 4. Denkmalkarteikarte Angelsachsenweg
V-0468-2017-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen
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Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 3 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 553: Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Anbauten Innerhalb der zeichnerisch gekennzeichneten Anbaubereiche kann je Hauptbaukörper ein eingeschossiger Anbau mit der Dachform Flachdach zugelassen werden. Die Grundfläche des Anbaus darf maximal 25,0 m² betragen. Die Unterkante Decke des Anbaus darf die Unterkante Decke Erdgeschoss des Hauptbaukörpers nicht überschreiten (§ 9 (1) 1 BauGB i. V. m. § 16 (3) 1 BauNVO). 1.2 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 1.2.1 In den zeichnerisch gekennzeichneten Vorgartenbereichen sind Nebenanlagen – einschließlich Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter – nicht zuläs- sig (§ 9 (1) 4 BauGB i. V. m. § 14 (1) BauNVO). 1.2.2 Die Grundfläche der Nebenanlagen darf maximal 20,0 m² je Grundstück, die Höhe maximal 2,2 m betragen (§ 9 (1) 4 i.V.m. § 9 (3) BauGB und § 16 (2) 4 BauNVO). 1.2.3 Stellplätze sind ausschließlich auf den hierfür festgesetzten Flächen (Ga) als Ga- ragen oder o ffene, ebenerdige Stellplä tze zulässig und dürfen eine Länge von 6,0 m und eine Breite von 3,5 m nicht überschreiten. Je Hauptbaukörper ist nur ei- ne Garage oder ein offener, ebenerdiger Stellplatz zulässig (§ 9 (1) 4 BauGB i. V. m. § 12 (6) BauNVO). 1.3 Baumerhalt Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 (1) 25 b BauGB). 1.4 Immissionsschutz Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. Gebäudeseiten müssen bei Errichtung, Änderung und Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Sinne des § 48 BauO NRW das resultierende Schalldämmmaß entsprechend den Lärmpegelbereichen (LPB) nach DIN 4109 einhalten. Um auch ausreichende Luftaustausc hraten in der Nachtzeit bei g e- schlossenen Fenstern zu erreichen, sind in den Schlafzimmern, die zu den mit LP III und IV gekennzeichneten Baugrenzen orientiert sind, schallgedämmte Lüfter vorzusehen (§ 9 (1) 24 BauGB). Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0468/2017 Bebauungsplan Nr. 553 Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 3 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Vorgärten und Einfriedigungen 2.1.1 Die zeichnerisch gekennzeichneten Vorgartenbereiche sind mit Ausnahme der er- forderlichen Zufahrten und Zuwegungen als Rasenflächen zu erhalten bzw. anz u- legen. In den Vorgartenbereichen sind keine Einfriedig ungen zulässig (§ 86 (1) 4 und 5 BauO NRW). 2.1.2 Einfriedigungen auf Flächen, die den öffentlichen Verkehrsflächen und der festg e- setzten Fläche mit Geh - Fahr- und Leitungsrechten (GFL -AE) und nicht den Vor- gartenbereichen zugewandt sind, sind in Form einer Hecke aus heimischen, standortgerechten Laubgehöl zen bis maximal 2,0 m Höhe zulässig. Solche H e- cken können auch mit blickdurchlässigen Einfried igungen in gleicher Höhe kombi- niert werden (§ 86 (1) 5 BauO NRW). 2.1.3 Blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (z.B. Mauer, Holzzaun) sind nur im rüc k- wärtigen, straßenabgewandten Grundstücksbereich auf Höhe der Grundstück s- grenze unmittelbar im Anschluss eines Doppel- oder Reihenhauses zulässig. Die Sichtschutzanlage darf eine Gesamtlänge von 3,0 m und eine Höhe von 2,0 m nicht überschreiten (§ 86 (1) 5 BauO NRW). 3 Hinweise 3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden- zentrum `Planen - Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.2 Baudenkmal Die ehem. Siedlung für britische Offiziere am Angelsachsenweg ist mit ihren innerhalb des Geltungsbereiches befindlichen Wohngebäuden mit allen Bestandteilen (Garagen, Gä r- ten, Straßen- und Wegeführungen, die Straßenbeleuchtung und Trafohäuschen) aus der Zeit zwischen 1951 und 1955 in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen wor den. Baudenkmäler zu beseitigen, zu verändern, an einen anderen Ort zu verbringen oder die bisherige Nutzung zu ändern, bedarf nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. In allen Fällen muss ein Antrag ge- stellt werden. 3.3 Bodendenkmale Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung ei- nes Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbes chaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Bebauungsplan Nr. 553 Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 3 Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL - Ar- chäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 3.4 Kampfmittel Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen zurzeit nicht vor. Eine Bescheinigung auf Kampfmittelfreiheit ist vor Beginn der Bauarbeiten dem Bauordnungsamt vorzulegen. Soll- ten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten un- verzüglich einzustellen und die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 3.5 Altlasten Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unverzüglich das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu informieren. 3.6 Artenschutz Aus Gründen des Artenschutzes sind Gehölzentnahmen außerhalb der Brut - und Au f- zuchtzeiten, d. h. im Herbst / Winter zwischen Oktober und Februar des Folgejahres durchzuführen. Bei Sanierungen, Um- und Ausbauten der vorhandenen Gebäude sind die Brutzeiten gebäudebrütender Arten zu beachten. Gegebenen falls ist eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. 3.7 Entwässerung Es wird empfohlen, die Dachflächen der Anbauten und neu errichteter Garagen vollflächig mit mindestens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und zu begrünen sowie bei neuen pri- vaten Zuwegungen, Zufahrten und offenen, ebenerdigen Stellplätzen wasserdurchlässige Materialien (z.B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterr a- sen o.ä.) zu verwenden.
V-0468-2017-Anlage-4-Denkmalkarteikarte
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Stadt Stadtte il Stadtbezirk Gemarkung Listenteil Tag der Erfassu ng Gremmendorf Süd-Ost Münster und Hiltrup A 22.04.2013 MÜNSTER Straße Stat. Bezirk Gauß-Krüger-Koordinaten Klasse Tag der Eintra- Angelsachsenweg 3-19, 20, 21-47 (ungerade) 81 D gung 2L,, O~. l.O/f, BezeichnungfTyp Ehemalige Siedlung für britische Offiziere , Angelsachsenweg 3-47 einschließlich Wohngebäuden, Garagen , Gärten, Straßen- und Wegeführung, Stra- ßenbeleuchtunQ und Trafohäuschen Städtische Denkmalbehörde 1. / Ä"<V Mechthild Mennebröcker Literatur Tippach , Thomas : Wohnungsbau für die Besat zungs- und Stationierungsstreitkräfte in Westfalen . In: Westfalen . Denkmalpflege in Westfalen . Auf sätze und Berichte der Jahre 1999-2003. Hefte für Geschichte , Kunst und Volkskunde, Bd. 81 , 2003 Dr. Niemeyer, Marion: Gutachten zur Begründung des Denkmalwertes , LWL- Denkmalpflege , Land schafts- und Baukultur in Westfalen Karte Siehe Anlage Film-Nr. Digital Neg.-N r. Karte Maßstab Seiten- zahl 8 Hausakte Objekt- Nr. 2020 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0468/2017 Ehemalige Siedlung für britische Offiziere , Angelsachsenweg 3-47 Wertung Denkmalwert ist die Siedlung Angelsachsenweg 3-47 bestehend aus den Wohnhäusern mit Terrassen , angebauten Pergolen usw., die ange bauten Einzelgaragen bzw. freistehenden Sammelgaragen , die Gärten, die Straßen- und Wegeführungen , die Straßenbeleuchtung und Trafo häuschen aus der Zeit zwischen 1951-1955. Die Gebäude sind im Äu ßeren wie Inneren einschließlich wandfester Ausstattung - bis auf einige Sanitärräume - unverändert erhalten und tragen mit allen Bestandteilen zum Denkmalwert bei. 1 Nach der Kapitulation wurde im Sommer 1945 im Nordwesten Deutsch lands eine britische Zone eingerichtet , die die heutigen Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umfasste. Verwaltet wurde die Zone zunächst von einem dezentral or ganisierten Hauptquartier der Besatzer in den ostwestfälischen Städten Bünde, Minden, Bad Oeynhausen . Gleichzeitig bezogen die britischen Truppen die Kasernenanlagen vor allem in den Garnisonsstandorten der Besatzungszone . Schon bald nach Ende des Zweiten Weltkrieges begannen die britischen Truppen, ihre Familien nach Deutschland nachkommen zu lassen. 1948 führten die Briten ihre Truppen zunächst auf Friedensstärke zurück , wobei man vor allem auf langgediente Soldaten zurückgriff, wodurch der Anteil ver heirateter Militärangehöriger drastisch stieg. Sie hatten ein Anrecht auf Familienzusammenführung, was zu einem hohen Bedarf an Wohnraum führte. Zusammenführung und Beschaffung des Wohnraums war zu diesem Zeitpunkt eine rein britische Angele~enheit und wurde unter dem Begriff ,Operation Union' durchgeführt. 1 Vergl. Gutachten zum Denkmalwert der Siedlung für Britische Offiziere in Münster Gremmendorf, Angelsachsenweg 3-47 der LWL-Denkmalpflege vom 30.08.13. Das Gutachten ist Bestandteil der Denkmalkarteikarte und des Eintragungsbe scheides. 2 Tippach, Thomas: Wohnungsbau für die Besatzungs- und Stationierungsstreitkräfte in Westfalen. In: Westfalen. Denkmalpfl ege in Westfalen. Aufsätze und Berichte der Jahre 1999-2003. Hefte für Geschichte , Kunst und Volkskunde , Bd. 81, 2003, S. 241. Objekt-Nr. 2020 Die Wohnraumbeschaffung versuchte man zunächst durch Beschlag nahme bestehender Wohnungen und Häuser zu lösen. langfristig wähl te man den Weg , für die britischen Besatzer bzw. Alliierten neue Sied lungen zu bauen. Hierzu entwickelten ab 1950 die Länder zusammen mit der britischen Armee das Bauprogramm ,Build II', dem sich bis in die 1960er Jahre zahlreiche, z.T. schnell aufeinander folgende Nachfolge programme anschlossen. Gingen die ersten Truppenerhöhungen über wiegend von britischer Seite aus, so nahmen ab 1950 weltpolitische Ereignisse auf die Stationierung Besatzer- bzw. Alliertentruppen Ein fluss. Insbesondere der Ausbruch des Koreakrieges löste bei der Bun desregierung den Wunsch nach einer Verstärkung der Truppen aus, was u.a. zu dem Bauprogramm Build-111 führte . Bereits 1948 hatte auf britischer Seite eine Arbeitsgruppe den Unter kunftsbedarf für Soldaten mit Familie ermittelt mit dem Ergebnis, dass ca. 420 Wohneinheiten , darunter ca. 140 Offiziershäuser, notwendig waren. Die Beschaffung dieser Wohnungen war ab 1948 nicht mehr britische Angelegenheit , sondern Aufgabe der Länder. Noch im selben Jahr entschied man sich für einen flächendeckenden Neubau von Sol datenwohnungen im Rahmen eines weiteren Bauprogramms (Build 11) und beteiligte die Rheinische bzw. Westfälische Heimstätte ab 1950 bei dessen Umsetzung. 3 Um die architektonische Qualität der Gebäude sicherzuste llen, wurden 1950 zudem Privatarchitekten mit den Entwurfsarbeit en der verschiede nen Haustypen beauftragt: Walter Köngeter und Alfons Leitl, die 1950 Pläne für das um 66 Wohnungen aufgestockte Build II-Programm ent wickelten (486 Einheiten).4 1950/51 folgten Build III+ IV, 1952/53 Build V-VII, 1954 und 1955 Build VIII-XIV, wobei je nach Standort sowohl Planverfasser wie auch Bauträger wechselten . Ausgangspunkt aller 3 Politisches Ziel war die Förderung Gemeinnütziger Wohnungsbaugese llschaften. Gleichzeitig hielt man diese Lösung für kostensparend . 4 Erstes Programm war die ,Operation Union', dann folgte das zweite Programm, dass folgerichtig als ,Build II' bezeichnet wurde. 2 Ehemalige Siedlung für britische Offiziere, Angelsachsenweg 3-47 Build-Programme war das Anforderungsprofil des britischen Militärs, das Wohnungsgröße und -ausstattung, Geschoßzahl , Bebauungsdichte , zuge lassene Baustoffe und Art der Bauausführung weitgehend festleg te. Dabei erwies sich die zweigeschossige, unterkellerte Ausführung als heller Putzbau mit flachem Satteldach und bündig in der Fläche sitzen den Fenstern als wichtige Konstante über alle Build-Programme hinweg und wurde schnell zum Erkennungsmerkmal der britischen Besatzer bzw. Alliiertensiedlungen. Darüber hinaus sollten die Siedlungen gene rell im Einzugsbereich der zugehörigen Kasernen liegen und jedes Haus mit einer eigenen Garage ausgestattet sein. Die Umsetzung dieser Vor gaben lag beim Wiederaufbauministerium und bei den Bauträgern (s.o.). Die betroffenen Städte und Gemeinden wurden an der Auswahl der Bauplätze beteiligt, um den Kommunen Einfluss auf die eigene städ tebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Die letzte Entscheidung aber lag bei den zuständigen Behörden auf britischer Seite.5 Schwierigkeiten mit den kommunalen Entscheidungsträgern waren sel ten, da die Kasernen in der Regel am Rand der Stadt- bzw. Ortszentren lagen, wo ausreichend Bauland zur Verfügung stand. Es zeigte sich allerdings bald, dass die Bedarfsberechnungen der Briten stetig korri giert werden mussten, da zuverlässige Voraussagen zum Anteil verhei rateter Soldaten nur kurzfristig geleistet werden konnten. Dies führte dazu, dass man die überwiegende Zahl der Siedlungen sukzessive er weitern musste, wie die über mehrere Build-Programme gewachsene Siedlung am Angelsachsenweg in Münster Gremmendorf beispielhaft dokumentiert . Trotz der nicht ganz einfachen Planungsvoraussetzung gelangen nach Aussage des Wiederaufbauminis teriums „vorbildliche Anlagen", die „neuzeitliche[„ .], städtebauliche[„.] Vorstellungen verwirk lichten" und „auch in baukulture ller Hinsicht erzieherisch wirken sollten".6 In der ehemaligen Garnisonstadt Münster sind ab 1950 ca. zwanzig Siedlungen unterschiedlicher Größe für britische Armeeangehörige ent standen. Sie liegen im näheren Umfeld der vier Standorte Gremmendorf (York-Kaserne) , Gievenbeck (Oxford-Kaserne) , Uppenberg (Lincoln- 5 Tippach S. 250. 6 Zitat des Wiederaufba uministeriums nach Tippach S 252. Objekt-Nr. 2020 Kaserne), Rumphorst und Coerde (Portsmouth-Kaserne. 7 Die Bautätig keit setzte mit dem zweiten Programm zur Errichtung von Besatzerwoh nungen ein, das die Bezeichnung Build-11 erhielt (Nachfolgeprogramm des Land Operation Union-Programms von 1949/50). Zu den ersten Standorten, die in der Stadt mit neuen Wohnbauten ver sehen wurden, gehörte die York-Kaserne. Für die Offiziere der dort seit ca. 1947 /48 stationierten Einheiten entstanden südlich der Kaserne am Heeremann Weg (heute Angelsachsenweg) Einfamilienhäuser, für die Unteroffiziere errichtete man östlich der Kaserne Wohnungen am Lilien thalweg. Diese räumliche Trennung der Dienstgrade blieb bei der Um setzung weiterer Build-Programme bestehen, wobei man die Siedlung der Offiziershäuser am Angelsachsenweg sukzessive vergrößerte ,8 während für die niedrigeren Dienstgrade mehrere neue Siedlungs schwerpunkte im Osten Gremmendorfs hinzukamen. Die Offiziere wohnten bis zur Fertigstel lung der neuen Häuser am An gelsachsenweg in den Offiziers- und Unteroffiziershäusern der ehemali gen Luftnachrichtenkaserne am Gustav-Tweer-Weg und Paul Engelhard-Weg sowie in mehreren Privathäusern , die zu diesem Zweck beschlagnahmt worden waren. Im Mai 1950 teilte der British Resident Mr. Godrich der Stadt Münster mit, dass die Entscheidung für den Neu bau von 48 Wohnungen gefallen sei. Das zuständige Wiederaufbaumi nisterium übergab einen großen Teil der praktischen Umsetzung der Neuen Heimat als Bauträger; Das Planungsamt der Stadt Münster ent wickelte umgehend ein Siedlungskonzept für den Geländestreifen zwi- 7 Erste Wohneinheiten entstanden 1951 für Offiziere und Unteroffiziere in den Stadt teilen Uppenberg, Rumphorst/Coerde und Gremmendorf. Bereits im Jahr darauf folgt eine erste Erweiterung dieser Siedlungen im Zuge des Build-111-Programms , wobei auch hier Wohnraum für höhere Ränge entstand. Gleichzeitig errichtete man erst mals eine Siedlung in Gievenbeck . Alle vier Standorte werden sukzessive bis in die frühen 1960er bzw. bis Mitte der 1960er Jahre erweitert (zuletzt Coerde 1964/65),7 wobei - dem verfügbaren Bauland , leitplanerischen Zielsetzungen u.ä. geschuldet - zumeist mehrere Siedlungsschwerpunkte entstanden. 8 Es kam für die Offiziere lediglich 1952 eine kleine Häuserreihe am Wiegandweg hinzu. 3 Ehemalige Siedlung für britische Offiziere, Angelsachsenweg 3-47 sehen Umgehungsbahn und ehemaliger Luftnachrichtenkaserne (23.5.1950). Standort , städtebauliches Konzept mit einer Vielzahl an Reihenhäusern entsprachen nicht dem Build-Programm und fanden daher keine Zustimmung der Briten. Mit der Neuen Heimat entwicke lte die Stadt eine neue städtebauliche Lösung - weiter südlich - am Heeremannweg (heute Angelsachsenweg) für die durch das Build-Programm vorgegebenen Einfamilienhäuser des Typs V, die 1951/52 in großen Teilen realisiert wurde. Der Bautyp war auf Wunsch der britischen Armee 1950 von den beiden Architekten Le onhard Schulze und Wilhelm Hesse aus Köln entworfen worden. Als Grundlage für die Offizierswohnungen diente ihr Wohnungstyp für das ZECO-Programm (Wohnungen für das Zonale Exekutivbüro) , der die Britische Armee überzeugt hatte. Ende Oktober wurde der Bauantrag eingereicht, im Januar folgte der Bauschein und am 22.6.1951 waren neun von ursprünglich vierzehn geplanten Häusern fertig gestellt, die giebel- bzw. traufständig mit rückwärtig angefügten Garagen frei auf den großen Grundstücken an einer vom Angelsachsenweg abgehenden Stichstraße stehen. Den Planern stand nur ein einziger Haustyp zur Ver fügung und dennoch gelang durch lockere Reihung der Gebäude, ver schiedenartige Ausrichtung zur Straße, offene Vorgärten und eine planmäßig erhöhte Lage eine gleichermaßen lebhafte wie großzügige Siedlungsstruktur . Bei den Gebäuden handelt es sich um vollunterkellerte , zweigeschossi ge Putzbauten über L-förmigem Grundriss mit flachem Satteldach, dass über dem vorspring enden Gebäudeteil (Treppenhaus und Küche) abge schleppt ist. Alle Häuser verfügten über einen überdachten Freisitz (Pergola) und Balkone. Mit insgesamt 189qm Wohnfläche lagen die Häuser deutlich über den vorgesehen 165qm des Bauprogramms. Im Erdgeschoß befanden sich die repräsentativen Wohnräume , im Obergeschoss die privaten Zim mern von Eltern und Kindern. Das Dach war nicht ausgebaut. Objekt-Nr. 2020 Zur Straße haben Hesse und Schulze die Garderobe, Gästetoilette, Personalraum (Mädchenzimmer) bzw. Treppenhaus und daran an schließend eine lange, schmale Küche mit Speisekammer angeordnet, wobei das Haus verhältnismäßig kleine Fensteröffnungen zur Straße besitzt. Dagegen ist das zum Garten liegende Wohn- bzw. Esszimmer großzügig durchfenstert. Das große Wohnzimmer hatte man auf aus drücklichen Wunsch der Briten zudem mit einem offenen Kamin ausge stattet. Im Obergeschoss gibt es neben dem Familienbad und separater Toilette ein großes Elternschlafzimmer, das über eine Ankleide mit dem Bad verbunden war. Es verfügt zudem über ein zweites Nebenzimmer, das durch einen Stichflur von der Treppendiele getrennt war. Ausstat tung und Struktur des Elternbereichs waren auf diese Weise großzügig und komfortabel ausgestattet und unterscheiden sich deutlich von den deutschen Baugepflogenheiten . Wie der Parkettboden im Wohnzimmer, die Eichenholztreppe der Diele, die Einbauschränke in Schlafzimmern und Ankleideraum beispielhaft zeigen , weisen die Häuser eine gehobene wandfeste Ausstattung auf, die von den Briten im Build-Programm festgelegt worden war. Die quali tätvolle handwerkliche Ausführung war dagegen dem Können der aus führenden Handwerker geschuldet. Wie detailliert die Vorgaben waren zeigt die Vorgabe eines bestimmten Herdtyps, mit dem die Einbaukü chen ausgestattet wurden. Insgesamt lagen die Häuser weit über dem Standard der wenigen Neubauten, die in der noch weitgehend zerstör ten Stadt Münster entstanden. Bauten des Bui/d-111-Programms am Angelsachsenweg Kurz nach Inkrafttreten der Operation Build-11 begann im Mai 1950 die Planung für das nächste Bauprogramm, da das Ersuchen der Bundes republik um Aufstockung der stationierten Truppen schnell zu weiterem Wohnungsbedarf geführt hatte. Am Angelsachsenweg wurden von der Neuen Heimat die noch nicht realisierten fünf Häuser des Build-11- Programms sowie neun weitere Bauten am Angelsachsenweg errichtet , die alle dem vorgegebenen Typ V folgten. 4 Ehemalige Siedlung für britische Offiziere , Angelsachsenweg 3-47 Sie entstanden zwischen September 1951 und Januar 1952 nach Plä nen des Münsteraner Architekten Ernst Horst, wobei man bemerkens werterweise für die Häuser Angelsachsenweg 5 bis 19 den Typs V als Doppelhaus (DH) umsetze , die man zu Kettenhäuser addierte. Angel sachsenweg 3, 4, 14a und 14-20 errichtete man als Einzelhäuser (EH). Bemerkenswert ist die Ausführung als DH deshalb, weil die Briten nachwievor die Zulassung Reihenhäuser für ihre Offiziere offiziell ab lehnten . Man ist bislang davon ·ausgegangen , dass diese Art der Be bauung in Build-111 für Offiziere noch ausgeschlossen war.9 Beide Vari anten weisen eine identische Innenstruktur und wandfeste Ausstattung auf. Es wurde aber nicht nur die ursprünglich für Unteroffiziere vorgesehene Reihenhauslösung umgesetzt, zugleich verkleinerte man die Gärten , um eine größere Ausnutzung der verfügbaren Siedlungsfläche zu ermögli chen.10 Um die Kosten zu senken, reduzierte man zudem die Wohnf lä che auf 154 qm, was zu einer Modifizierung der Grundrisse führte . Die Treppendie le wurde deutlich verkleinert (gewendelte Treppe) und seit lich angeordnet. Die Küche verlagerte man zur Gartenseite, wodurch sich der Wohn- und Essbereich deutlich verkleinerte . Durch die Verlagerung der Treppe ver änderte sich die Organisation der privaten Räume im Obergeschoss , in dem die Ank leide zwischen Kinder- und Elternschlafzimmer rückte und der direkte Zugang zum Bad entfiel. Der zweite Nebenraum mit Stichflur entfiel, wodurch der komfortable, private Bereich für die Erwachsenen aufgegeben wurde . Man verzichtet also auf ein Zimmer und organisierte das Raumpro gramm um, wobei man sich nicht nur erstmals den deutschen Wohnvor stellungen annäherte , sondern auf Wunsch des zuständigen Ministeri- 9 Tippach S. 254 mit Anm. 106_ 10 Nach Vorgabe des Wiederaufbauministerium s durften max. 12 Einheiten pro ha für Offiizierswohnung en nicht überschritten werden_ Objekt-Nr. 2020 ums identische Grundstrukturen mit seitlichem Treppenhaus wählte, damit für die geplante Nachnutzung durch heimische Mieter eine un komplizierte Teilung in zwei Wohneinheiten möglich war.11 Die Qualität der Ausstattung blieb dagegen gleichbleibend hoch, wobei man den Briten in langwieri~en Verhandlungen den Verzicht auf einen Kamin abringen konnte.1 Für die Kettenhäuser am Angelsachsenweg 3-19 verwendete man diese neue Variante Typ V/ EH von Build III als Dop pelhausvariante und fügte sie mittels Garagen zu einer durchlaufenden Häuserkette entlang des Angelsachsenweges. Build IVN: Angelsachsen weg 21-27 Im August 1952 wird die Stadt Münster vom Wiederaufbauministerium aufgefordert, weitere Grundflächen für den Wohnungsbedarf der briti schen Soldaten vorzuschlagen. Bauträger ist dieses Mal die Provinzielle Treuhandstelle für Wohnungs- und Kleinsiedlungswesen der ,Westfä lisch-Lippischen Heimstätte' in Dortmund , die dem Planungsamt der Stadt nahelegt , sich „nach wirtschaftliche n und fachtechnischen Erwä gungen [für ein] Gelände im näheren Zusammenhang mit den südlich der Kaserne Gremmendorf bereits ausgeführten Offiziers[ .. . ] Wohnungen gemäß Build III" zu entscheiden .13 Bis August 1952 entwi ckelte die Stadt einen Bebauungsplan für insgesamt 19 Offiziersbauten am Wiegandweg 14 und drei Wohneinheiten am Angelsachsenweg . Das Sonderbüro für Besatzungsbau der Westfälisch -Lippischen Wohnstätte entwarf für beide Gremmendorfer Standorte eine neue Variante von Typ V für die Offiziershäuser, die ab Juli 1953 errichtet wurden . Am Wie gandweg hat man die Wohneinheiten als Doppelhäuser , am Ange lsach senweg als ein Reihenhaus mit freistehender Sammelgarage westlich der Kettenhäuser realisiert. Diese Reihenhauslösung war - nach lan- 11 Die kleine Kammer neben dem Bad im Erdgeschoß ging auf den ausdrücklich en Wunsch der deutschen Seite zurück. 12 Tippach s. 254f. 13 Schreiben des Bauträgers an Stadt und Kreis Münster mit Datum vom 17_9_ 1951. Bauregistratur der Stadt Münster 61/301 1. 14 Bebauungspl an 2937. Bauregistratur der Stadt Münster 61/301 1 _ 5 Ehemalige Siedlung für britische Offiziere, Angelsachsenweg 3-47 gern Widerstand - mit dem Build-IV-Programm nun auch offiziell von britischer Seite für Offiziershäuser akzeptiert. Mit Zustimmung der Briten fallen darüber hinaus die Grundstücke und Häuser etwas kleiner aus, was an der zunehmend angespannten Haushaltssituation der Bundes regierung lag. Für die Offizierswohnungen sah das Build-IV-Programm ca. 115qm vor, was den Wohneinheiten des Reihenhauses in etwa entspricht. 15 Mit der Reduzierung der Gebäudegröße ging eine Vereinfachung des Raum programms einher, so dass nur eine kleine Treppendiele mit Garderobe und WC sowie Küche, Ess- und Wohnzimmer im Erdgeschoß zur Ver fügung standen. Im Obergeschoss waren vier, z.T. sehr kleine Schlaf räume und ein kleineres Wannenbad untergebracht, wobei das kleins ten Zimmer für das Personal (Mädchenzimmer) vorgesehen war. Die Ausstattung ist etwas einfacher, da man auf offene Kamine und Wand schränke verzichtete , wobei die Qualität der handwerklichen Ausführung gleich blieb. Das Reihenhaus dokumentiert anschaulich die Verände rung im Wohnungsbau für britische Soldaten um 1952/53, die auf den wachsenden Einfluss der deutschen Seite zurückgeht. Dies lag wohl maßgeb lich an der Auflösung des Besatzungstatus ' im Jahr 1952, mit dem die Bundesregierung zwar weiterhin in enger Absprache mit den britischen Entscheidungsträgern , aber erstmals allein verantwortlich diese Aufgabe wahrnahm. Build VNI : Ange/sachsenweg 27-49 Mitte 1952 entwickelte die Westfälisch-Lippische Wohnstätte zusammen mit dem Stadtplanungsamt Münster den Bebauungsplan für die Erweite rung der Siedlung nach Südwesten. Auf dem ehemaligen Kruken- 15 Die entsprechende Bauakte steht nicht zur Verfügung, weshalb die Frage nach dem Architekten zunächst noch offen bleibt und keine genauen Angaben zu Planungs und Bauzeit sowie den Quadratmeterzahlen gemacht werden können. Es stehen für das Reihenhaus Angelsachsenweg 21 -27 die Angaben der Broschüre des Stadtpla nungsamte s zu den britischen Wohnungen im Stadtgebiet Münster zur Verfügung , wobei die dort angegebene Quadratmeterzah l von ca. 137-160qm eindeutig zu hoch ist. Objekt-Nr. 2020 kamp'schen Garten, der sich südwestlich an das Reihenhaus Angel sachsenweg 21-27 anschloss, sollten weitere Offizierswohnungen ent stehen. Dabei ist es nicht die Westfälisch-Lippische Heimstätte , sondern der entwerfende Architekt Peter Poelzig, der im Oktober 1954 für die West fälische Handwerksbau AG Dortmund als neuer Bauträgerin den Bauan trag einreicht. Poelzig betrieb in Duisburg ein Bauatelier und entwickelte im Auftrag des nordrheinwestfälischen Finanzbauamtes mit Karl Schuck für das Build-Vl-Programm zwei neue Typenpläne - Typ III und Typ IV-, so dass nun - zusammen mit Typ V - insgesamt drei Haustypen für Offi ziershäuser zur Verfügung standen. Ziel war es, eine weitere Differen zierung nach Dienstgradgruppen zu ermög lichen, die Typ III mit einer Wohnfläche von ca. 140qm und Typ IV mit ca. 120qm für Offiziere vor sah, während der Typ V nun mit einer Wohnf läche von 1 OOqm für Sub alternoffiziere verfügbar war. Am Angelsachsenweg errichtete man an einer neuen Stichstraße mit kleinem Wendehammer acht Gebäude mit insgesamt 10 Wohneinhei ten, bei denen es sich um drei Varianten der beiden neuen Typen han delt: Typ III wird als Einfamilienhaus , der Typ IV sowohl als Einfamilien wie auch als Doppelhaus ausgeführt wurde . Dabei konzentrierte man die Einfamilienhäuser auf dem ruhigeren, leicht erhöht liegenden Be reich am Wendehammer, während die Doppelhäuser am Anfang der neuen Stichstraße stehen. Kleine zumeist geschwungene Wege führen von der Straße zu den Eingängen der Häuser, die der Architekt nach Norden - zum Angelsachsenweg hin - ausgerichtet hat. Jedes einzelne Wohnhaus steht - wie die übrigen der Siedlung - leicht erhöht auf einer künstlichen Anschüttung, so dass das Gelände im Ganzen, wie auch die Gärten im Einzelnen eine leicht bewegte Topographie aufweisen, wobei man auf eine Unterteilung der Gartenbereiche verzichtet. Innerhalb die ses Geländes sind die Gebäude schräg zur Stichstraße angeordnet, was zu einer aufgelockerten, abwechslungsreichen Struktur führt, die schon die bestehenden Siedlungsteile charakterisiert . 6 Ehemalige Siedlung für britische Offiziere , Angelsachsenweg 3-47 Das Baugesuch für die insgesamt 11 Wohneinheiten wurde von Poelzig im Oktober 1954 eingereicht. Noch im selben Jahr erteilte die Stadt die Baugenehmigung und bis November 1955 waren die acht Häuser fertig gestellt. Vier der acht Gebäude errichtete man als Einfamilienhäuser des Typs III mit einer Wohnfläche von ca. 160qm. Durch den Teilausbau des Daches verfügen diese Offiziershäuser - wie Typ V des Build-11-Programms - über acht Wohnräume (Wohnzimmer mit Terrasse und Elterschlafzin1mer mit Balkon). Insgesamt zeichnet sich dieser Haustyp durch eine Großzügigkeit aus, die sich auch in der Größe von Wohn - und Essraum sowie der Trennung von Bad und Toi lette zeigt (ohne den Stand der ersten Häuser am Angelsachsenweg aus dem Build-11-Programm zu erreichen) . Darüber hinaus räumt man der Diele wieder mehr Platz ein, die im Obergeschoss als Treppenflur noch größer ausfällt als im Erdgeschoss , da hier eine Treppe ins Dach zimmer führt. Zudem ist die Diele wieder in die Mitte der Traufwand ge rückt, was möglicherweise durch die Lage der Häuser zur Stichstraße begründet ist. Allerdings ist dadurch die Absicht einer nachträglichen Teilung des Hauses in zwei Wohneinhe iten, die die Doppelhäuser von Build II 1 prägt, nicht eindeutig ablesbar. 16 Die wandfeste Ausstattung und ihre handwerkliche Ausführung von Typ II 1 entsprechen dem gehobenen Standard vorausgehender Programme, wobei das Ausstattungsprogramm deutlich komfortabler ist als bei den Häusern von Build III und IV. Es fällt allerdings auf, dass das große Wohnzimmer über einen Kamin und das darüber liegende, große Schlafzimmer über Wandschränke und einen eigenen kleinen Balkon verfügt. Am Anfang der neuen Stichstraße stehen die etwas kleineren, weniger großzügig ausgestatteten Häuser des Typs IV als Doppelhaus mit Sammelgarage (nur Nr. 35 als Einzelhaus ausgeführt) . Ein Hinweis, für welchen Dienstgrad die ca. 140 qm großen Wohnungen mit sechs Zirn- 16 Darüber fehlt das zweite Badezimmer im Obergeschoß. Objekt-Nr . 2020 mern vorgesehen waren, ist den Bauakten nicht zu entnehmen. Im Ver gleich mit Typ III ist das Raumprogramm vereinfacht, wobei die Wohn räume im Erdgeschoss kleiner ausgeführt sind. Erstmalig wird innerhalb der Build-Programme auf das kleine Zimmer für Kindermädchen/ Haus haltshilfe o.ä. im Erdgeschoss verzichtet. Da auch bei diesem Haustyp Eingang und Treppe in der Mitte der Traufwand liegen, scheint eine kos tengünstige nachträgliche Teilung in zwei Wohneinheiten auch hier nicht vorbereitet zu sein. Im Wohnraum findet sich der obligatorische offene Kamin und zwei der vier Schlafzimmer im Obergeschoss verfügen über Wandschränke . Auch bei diesen Bauten entspricht die handwerkliche Umsetzung der wandfesten Ausstattung dem hohen Standard der Build VII Programme . Denkmalwertbegründung Die 1951-1955 errichtete Siedlung ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, hier der Menschen der Stadt Münster . Die Stadt Münster war seit ihrer Zugehörigkeit zu Preußen im· frühen 19. Jahrhundert ein be deutender Militärstandort und Sitz eines Oberkommandos und wurde - nach vorüber gehender Truppenreduzierung als Folge des Ersten Welt krieges - ab 1934 wieder zu einem großen Stützpunkt mit Oberkom mandostellen von Heer und Luftwaffe ausgebaut. Auch nach 1945 blie ben die zahlreichen militärischen Anlagen für die Entwicklung der Stadt von Bedeutung, da die ehemalige Garnisonstadt Truppenstandort der Britischen Rheinarmee wurde . Ende der vierziger Jahre/Anfang der fünfziger Jahre bezogen britische Einheiten einen Großteil der vorhan denen Kasernen und Kommandobehörden, die zumeist an der Periphe rie der Stadt lagen, wo sie - wie das Beispiel in Gremmendorf zeigt - Keimzellen eines neuen Siedlungswachstums wurden. Mit der Siedlung für britische Militärangehörige am Angelsachsenweg 3-45 ist daher ein signifikantes bauliches Zeugnis der Besatzungszeit erhalten, das die frühe Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik im allgemeinen, sowie der Geschichte der Stadt Münster als Militärstandort im Besonderen dokumentiert. 7 Ehemalige Siedlung für britische Offiziere, Angelsachsenweg 3-47 Insgesamt erhielten im Verlauf der Buildprogramme viele tausend Sol daten nach und nach eigene Wohnungen , die bis heute als Siedlungs komplexe die Stadtbilder prägen. Im Fall der Britensiedlung am Angel sachsenweg in Münster-Gremmendorf bilden die Häuser zudem einen frühen , 1950 planmäßig entwickelten Siedlungsschwerpunkt , die den Ausbau dieses Stadtteils nach 1945 anschaulich dokumentiert. Die Siedlung Angelsachsenweg 3-45 ist daher aus siedlungsgeschichtlichen Gründen bedeutend für die Menschen in Münster , hier der Menschen in Münster-Gremmendorf . Darüber hinaus lässt sich feststellen , dass am Angelsachsenweg zwi schen 1951 und 1955 eine Siedlung entstand, die über mehrere Build Programme hinweg bruchlos dem städtebaulichen Leitbild der moder nen Gartenstadt folgt. Dabei setzten alle Architekten und Bauträger, die mit Planung und Umsetzung der Besatzerwohnungen betraut waren, die lockere, offene Bauweise mit großen Gartengrundstücken, die versetzte Anordnung der Gebäude , die planvoll angelegte , leicht bewegte Topo graphie und den Verzicht auf ein orthogona les Straßennetz zugunsten geschwungener Wegeführung und Stichstraßen fort. Diese Art von Siedlung war richtungsweisend für die weitere Entwicklung dieser Bau aufgabe in den fünfziger Jahren , so dass letztlich der Wunsch des Wie deraufbauministeriums, mit Hilfe der Build-Programme moderne städte bauliche Anlagen zu schaffen, die „auch in baukultureller Hinsicht er zieherisch wirken sollten'', in Erfüllung gegangen ist. 17 Mit der Siedlung Angelsachsenweg 3-45 ist ein gut erhaltenes Beispiel dieser vorbildhaf ten Siedlungstyps überliefert, weshalb städtebauliche Gründe für ihre Erhaltung und Nutzung sprechen . Die Besonderheit der Häuser besteht in der konsequenten Verwendung zweigeschossiger Wohnhäuser, die als schlichte, kubische Putzbauten mit flachen , z.T. asymmetrischen Satteldächern ohne Dachüberstand und bündig in der Fläche sitzenden Fenstern ausgeführt sind. Waren Geschosszahl, Raumprogramm, Baumaterialien und Abstandsflächen 17 Tippach S. 252. Objekt-Nr. 2020 etc. weitgehend von den britischen Behörden vorgegeben (Baupro gramme) , so lag die planerische und gestalterische Umsetzung dieser Vorgaben in Händen deutscher Architekten und Handwerker . Alfons Leitl, Walter Köngeter und die ihnen folgenden Architekten entwarfen schlichte , im Inneren wie im Äußeren der Nachkriegsmoderne verpflich tete Wohnhäuser für die Offiziere der britischen Truppen, die sich pro grammatisch von den Gestaltungsprinzipien der Heimatschutzarchitek tur, welche einen Großteil des Baugeschehens der zwanziger bis vierzi ger Jahre in Westfalen bestimmte , absetzten. Dabei weisen die Häuser mit ihrer wandfesten Ausstattung eine hohe Qualität der handwerklichen Ausführung auf. In der ehemaligen Garnison- und Provinzialhauptstadt Münster blieb - wie in den ländlichen Regionen Westfalens - diese Ar chitekturrichtung für die Wohnhausarchitektur bestimmend , da die Bau herren bis weit in die fünfziger Jahre weitgehend auf die Fortsetzung tradierter Formen und Materialien setzten. Bauten der Nachkriegsmo derne waren zu Beginn der fünfziger Jahre dagegen vergleichsweise selten.18 Die Wohnhäuser am Angelsachsenweg gehören zu den frühen und seltenen Beispielen moderner Wohnhausarchitektur in Münster und besitzen somit einen hohen Zeugniswert für die Wohnhausarchitektur und -ausstattung der Nachkriegszeit dieser Stadt, so dass wissenschaft liche, hier baugeschicht liche Gründe für ihre Erhaltung und Nutzung sprechen. 18 Beispielswei se das Wohnhaus Schilgen 1951 nach Plänen von Dominikus Böhm, Haus Klockenbusch 1952 nach Plänen von Max Clemens von Hausen in der Kapi telstrasse , Wohnhaus am Pleistermühlenweg 95 1953 nach Plänen von Kurt Diening und Hans Rohling. 8
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I I I I II II I I II II I II II I II II I I II I I I I I II II II II II III II II II II II II II I II III II II II I I II II I II I II II II I II II I I II I II I I II II II II II II II II II II II III II II II II II II II II I II II II II II II II II I I I I I I II I II I II II II I IIII IIII II II II I II I I I I I II I II I I I I I I II II II II II II I I I I I I I I I II II I II II I I II II I II II II I II II II II II II I II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II -I II I II II II I II II II II II II I I II II II II II II II II II I II I I -I II II II II II II II I I II II II II I -I -I -I -I II II II II II II II II II II II II II I I I II II II II II II II I II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II Flur 171 Rampe I I I Rampe Rampe I II II I I I I II II II II II II I I III II II II II II I I II II II III III 26 30 32 34 38 22 28 11 13 42 48 46 40 15 15 a17 S 17 a 19 2123 25 5 7 9 13 a 65 171 175 167 165 173 90 92 96 98 33 Angelsachsenweg Angelsachsenweg Angelsachsenweg Angelsachsenweg Otto-Hersing-Weg Otto-Hersing-Weg Otto-Hersing-W eg Pom m ernstraße Frankenweg Norm annenweg Höftestraße Heidestra ße An der Wallhecke W iegandweg Wiegandweg Keltenweg Zum Erlenbusch Zum Erlenbusch Zum Erlenbusch Albersloher Weg Albersloher Weg Albersloher Weg 1i 19 21 23 25 15 17 8 1l 8b 8a 1k 50 84 52 6 4 36 24 20 7 44 96 54 5 94 25a 5a 2g 55 89 53 91 57 73 101 101 a 97 99 151 121 153 119 125 149 123 155 117 3 1c 3a 1b 1a 13 1f 1e 1g 111 59 61 91 157 115 159 113 93 95 57 59 35 39 65a 169 41 183a 77 75 79 85 87 51 81 83 67 69 71 10 177 181 43 94 51 29 53 31 55 45 49 27 25b 61 37 63 100 138 29 31 45 43 41 39 35 37 2 166 168 95 97 102 144 160 142 162 140 164 98 99 101 99a 101a 49 103 1d 1h 105 107 109 145 147 93a 109a 141 143 10a 5 3b 1 4a 5 14 12 27a 602 6a 6 6d 6c 6b 59 1a 5 8 22 9 62 53 a 557 6 14 53 57 c 57 b 7 52 539 11 13 51 1 4 55 55a 41j 577 591 559a 559 56 20 56a 571a 571 579 2 567 595 589 581 10 8 553 599 601 587 17 15 50 45b 45 12 12a 35a 569 14 16 18 573 39g 575a 565 41a 41b 563 47 565a 2 4a 4 47 47a 49 54 583 593b 575 593a 593 561 54a 11 13 9 19 21 23 15 17 25 29 5 31 27 7 33 16 18 12 10 20 14 32 32c 32b 32a 58 63 63a 56 61 54 57 71 69 73 55 7 38 11 24 72 70 68 12 42 43 20 45 18 15 26 4a 4 6a 5 8 6 10a 7 35 37 39 41 12a 9 14a 11 43 62 65 66 64 67 60 52 59 50 31 28 16 14a 27 14 44 34a 36 3 26a 26b 20b 26 24 18 16 8 34 38 10 36 12 28 4 30 6 32 34 5 7 3 42 584 3 44 24 36a 30a 30 590 36 32a 20a 18a 28 6 8 554 23 580 34 34a 1 550 586 40 26 22d 22e 32 22b 33 22a 21 22c 31 23 22 9 11 20 14 38 30a 38a 22 36a 40 42 40 30 34b 2f 52a 35a 2 4 6 8 603 607 605 50a 2 42a 48 41 5146 48a 39 24 2190 2189 514 513 67 348 1869 520 64 62 61 60 1206 1205 243 1652 2160 2159 2140 574 573 571 1823 1554 1546 572 570 1981 1980 1929 1865 1863 2111 2110 2113 2112 2115 2117 2119 347 196 195 267 1891 1837 1890 2165 2158 2092 2138 2139 2137 2136 2134 2135 1928 2156 2142 1979 191 1978 1864 2108 1077 1838 1781 238 236 2006 831 561 69 63 512 66 65 1828 1827 511 569 2028 299 295 324 303 297 76 58 57 282 77 56 54 75 53 73 52 66 51 65 64 63 61 59 7 5 3 2 92 91 769 2086 2080 62 174 2153 2152 2151 2150 2149 2148 2147 2146 2145 2144 2141 2128 2127 2089 2085 2084 2120 2069 2068 133 74 84 2030 2027 1961 2121 1925 1650 1804 1931 1043 104 112 97 1839 479 478 426 1226 1225 1536 1535 1079 1078 1106 184 109 108 20182017 2026 1651 2009 1983 1930 1844 1841 1840 1893 1842 2053 1327 2019 156 155 2157 2161 2109 20772076 2081 2082 2114 2116 2118 2074 2064 2063 86 1995 1964 1830 92 90 89 88 87 85 95 94 93 450 1767 1105 1031 146 145 122 144 143 1963 1962 1999 1998 1997 1993 1992 646 1994 2100 110 512 277 252 249 371 513 245 268 466 465 464 462 33 32 27 484 481 480 479 478 477 22 476 475 473 472 471 470 469 468467 17 2155 2101 428 474 190 267 244 144 143188 2098 2090 1235 505 508 487 1136 1135 2099 511 510 384 212 211 385 2133 2132 2131 2125 2124 2129 2130 504 842 2154 2143 103 102 101 2162 1120 1119 1121 364 329 1190 2126 2122 82 128 1835 1191 2000 1996 1991 1326 1829 1807 2001 104 2096 2088 2094 2087 2106 2105 2104 2102 485 506 500 111 507 509 486 971 970 1982 1976 1975 2057 400 2078 483 503 502 456 195 105 193 482 2075 2073 2072 2071 2070 2067 2066 2065 2079 2093 2095 2097 2103 100 305 491 488 2083 463 460 254 238 101 98 72 99 427 1044 1657 78 77 1194 2061 270 327 328 289 97 100 99 266 224 223 96 95 94 383359 358 98 45 194 182 2056 247 1224 352 351 441 436 123 426 427 287 274 273 367 365 349 362 347 339 331 253 348 2107 369 285 256 237 236 235 234 141 189 187 186 180 177 115 418 430 407 406 388 108 114 113 286 265 257 112 228 226 241 240 151 176 150 175 149 173 86 111 110 122 109 121 120 119 118 117 116 216 213 210 209 229 200 132 172 191 171 170 169 164 163 159 156 178155 443 442 440 448447 446 412 414 382 381 380 379 378 408 395 394393 405 392 404 391 403 390 402 445 389 401 387 399386 398397 396 411 410409439 438 425 437 424 423 435 422 434 421433 420 432 419431 417 429 416 428 415 346 340 377 361 370 368 1984 1746 647 161 1808 1747 248 175 160 154 2029 2014 1985 2062 2060 2059 142 2005 413 353 951 943 935 919 931 928 903 900 884 880 830 844 751 757 747 629 1071 103 976 1105 1115 562 574 975 974 973 581 969 968 967 946 945944 911 910 908 906 937936 923 922 934 921 933 920 918 917 578 576 1131 1030993 582 930 916 915 929 914 913 912 925 881 905 878 892 904 891 890 902 888 887 899 889 901 886 898 885 897 896 883 895 894 893 876 875 771 755 770 754 748 753752 750 749 759 758 772 756 622 628627 624 623 1130 1129 1128 1127 1126 1125 1124 1123 11071106 1104 1133 1132 1122 395 394 1073 1092 1085 1093 1072 1059 1058 1070 1057 1044 205 203 201 208 206 101 200 1020 204 1031 980979 978 977 995 1007 153 152 112 1060 1045 994 1006 991 956955 972 954953 970 952 971 580 579 577 982 573 981 996 942941940939 938 1134 575 Flur 025 Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga GaGa Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga GaGa Ga Ga Ga Bebauungsplan Nr. 553 Münster / Hiltrup 1:1000 Gemarkung: Flur: Maßstab: 171 / 25 Bebauungsplan Nr. 553 Zeichenerklärung Gremmendorf - Albersloher Weg / Angelsachsenweg Festsetzungen des Bebauungsplanes Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch § 90 Absatz 1 Satz 2 der Landesbauordnung vom 15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch einzelner Teile, sowie die Anfertigung von Ver- größerungen oder Verkleine- rungen sind verboten und wer- den aufgrund des Urheber- schutzgesetzes gerichtlich verfolgt. Plangrundlage Stand 08/2017 Der Rat der Stadt Münster hat am 07.11.2012 gemäß § 2 (1) BauGB den Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplans gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. 21 vom 16.11.2012 bekannt gemacht. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. _____ vom __________ in Kraft getreten. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt. Münster, __________ Dipl.-Ing. Tegtmeier Ltd. Städt. Vermessungsdirektor Für die städtebauliche Planung. Münster, __________ Dipl.-Ing. Denstorff Dipl.- Ing. Schowe Stadtbaurat Ltd. Städt. Baudirektor Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ bis zum __________ offengelegen. Münster, __________ Der Oberbürgermeister im Auftrag Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 i.V.m. § 13a BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossen worden. Münster, __________ Oberbürgermeister Schriftführer Bestandsangaben Flurgrenze Flurstücksgrenze Topografische Umrisslinie Baum Wohngebäude (hier mit Hausnummer und Geschosszahl) Wirtschaftsgebäude Öffentliche Gebäude I 10 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl0,25 Überbaubare Grundstücksflächen Baugrenze Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Bäume Flächen für Garagen Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen Ga Hinweise Vorgeschlagene Abgrenzung (Grundstücke) Sonstige Festsetzungen Vorgartenbereich, Ausschluss von Einfriedungen (siehe textliche Festsetzungen 1.2.1 und 2.1.1) Straßenverkehrsflächen Verkehr Straßenbegrenzungslinie Mit Gehrechten G, Fahrrechten F, Leitungsrechten L, zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger A, der Erschließungsträger E GFL AE Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 Anbaubereiche (siehe textliche Festsetzungen 1.1) Nachrichtliche Übernahme Umgrenzung von Anlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG, siehe textliche Festsetzungen 3.2) Gemarkungsgrenze 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Anbauten Innerhalb der zeichnerisch gekennzeichneten Anbaubereiche kann je Hauptbaukörper ein eingeschossi- ger Anbau mit der Dachform Flachdach zugelassen werden. Die Grundfläche des Anbaus darf maximal 25,0 m² betragen. Die Unterkante Decke des Anbaus darf die Unterkante Decke Erdgeschoss des Hauptbaukörpers nicht überschreiten (§ 9 (1) 1 BauGB i. V. m. § 16 (3) 1 BauNVO). 1.2 Nebenanlagen, ruhender Verkehr 1.2.1 In den zeichnerisch gekennzeichneten Vorgartenbereichen sind Nebenanlagen – einschließlich Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter – nicht zulässig (§ 9 (1) 4 BauGB i. V. m. § 14 (1) BauNVO). 1.2.2 Die Grundfläche der Nebenanlagen darf maximal 20,0 m² je Grundstück, die Höhe maximal 2,2 m betragen (§ 9 (1) 4 i.V.m. § 9 (3) BauGB und § 16 (2) 4 BauNVO). 1.2.3 Stellplätze sind ausschließlich auf den hierfür festgesetzten Flächen (Ga) als Garagen oder offe- ne, ebenerdige Stellplätze zulässig und dürfen eine Länge von 6,0 m und eine Breite von 3,5 m nicht überschreiten. Je Hauptbaukörper ist nur eine Garage oder ein offener, ebenerdiger Stell- platz zulässig (§ 9 (1) 4 BauGB i. V. m. § 12 (6) BauNVO). 1.3 Baumerhalt Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht besc hädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Aus- fälle sind zu ersetzen (§ 9 (1) 25 b BauGB). 1.4 Immissionsschutz Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. Gebäudeseiten müssen bei Errichtung, Änderung und Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Si nne des § 48 BauO NRW das resultierende Schall- dämmmaß entsprechend den Lärmpegelbereichen (LPB) nach DIN 4109 einhalten. Um auch ausrei- chende Luftaustauschraten in der Nachtzeit bei geschlossenen Fenstern zu erreichen, sind in den Schlafzimmern, die zu den mit LP III und IV gekennzeichneten Baugrenzen orientiert sind, schallge- dämmte Lüfter vorzusehen (§ 9 (1) 24 BauGB). 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Ba uordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2.1 Vorgärten und Einfriedigungen 2.1.1 Die zeichnerisch gekennzeichneten Vorgartenbereiche sind mit Ausnahme der erforderlichen Zu- fahrten und Zuwegungen als Rasenflächen zu erhalten bzw. anzulegen. In den Vorgartenberei- chen sind keine Einfriedigungen zulässig (§ 86 (1) 4 und 5 BauO NRW). 2.1.2 Einfriedigungen auf Flächen, die den öffentlic hen Verkehrsflächen und der festgesetzten Fläche mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten (GFL-AE) und nicht den Vorgartenbereichen zugewandt sind, sind in Form einer Hecke aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen bis maximal 2,0 m Höhe zulässig. Solche Hecken können auch mit blickdurchlässigen Einfriedigungen in gleicher Höhe kombiniert werden (§ 86 (1) 5 BauO NRW). 2.1.3 Blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (z.B . Mauer, Holzzaun) sind nur im rückwärtigen, stra- ßenabgewandten Grundstücksbereich auf Höhe der Grundstücksgrenze unmittelbar im An- schluss eines Doppel- oder Reihenhauses zulässig. Die Sichtschutzanlage darf eine Gesamtlän- ge von 3,0 m und eine Höhe von 2,0 m nicht überschreiten (§ 86 (1) 5 BauO NRW). 3 Hinweise 3.1 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN- Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum `Planen - Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.2 Baudenkmal Die ehem. Siedlung für britische Offiziere am Angelsachsenweg ist mit ihren innerhalb des Geltungsbe- reiches befindlichen Wohngebäuden mit allen Bestandteilen (Garagen, Gärten, Straßen- und Wegefüh- rungen, die Straßenbeleuchtung und Trafohäuschen) aus der Zeit zwischen 1951 und 1955 in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Ba udenkmäler zu beseitigen, zu verändern, an ei- nen anderen Ort zu verbringen oder die bisherige Nutzung zu ändern, bedarf nach § 9 Denkmalschutz- gesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. In allen Fällen muss ein Antrag gestellt werden. 3.3 Bodendenkmale Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung eines Boden- denkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürli- chen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL - Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 3.4 Kampfmittel Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen zurz eit nicht vor. Eine Bescheinigung auf Kampfmittel- freiheit ist vor Beginn der Bauarbeiten dem Bauordnungsamt vorzulegen. Sollten während der Bauarbei- ten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 3.5 Altlasten Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei den Bauarbei- ten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unverzüglich das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu informieren. 3.6 Artenschutz Aus Gründen des Artenschutzes sind Gehölzentnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten, d. h. im Herbst / Winter zwischen Oktober und Februar des Folgejahres durchzuführen. Bei Sanierungen, Um- und Ausbauten der vorhandenen Gebäude sind die Brutzeiten gebäudebrütender Arten zu beach- ten. Gegebenenfalls ist eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. 3.7 Entwässerung Es wird empfohlen, die Dachflächen der Anbauten und neu errichteter Garagen vollflächig mit mindes- tens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und zu begrünen sowie bei neuen privaten Zuwegungen, Zu- fahrten und offenen, ebenerdigen Stellplätzen wasserdurchlässige Materialien (z.B. Porenpflaster, of- fenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) zu verwenden.
V-0468-2017-Anlage-3-Planverkleinerung
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P 0,25 0,25 0,25 0,25 L E GFL AE L E P 33 27 47 93 F II II II II II II II II I II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II I I II II I I I II II 24 b II II II I 24 a II II II II I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I II I II II I I II I II I I II II II II II II II II II II II III II II II II II II II II III II II II I I I I I I I I II II II II I I I II I II I I I I I I I I I I II II II II II II I II II II II II II II II II II II II I I II II II II II II II II II II I II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II I I I II II II II II III III 26 30 32 34 22 28 11 13 42 48 46 15 15 a 17 17 a 19 21 23 25 5 7 9 13 a 65 90 92 96 98 33 Angelsachsenweg Angelsachsenweg Angelsachsenweg Angelsachsenweg Otto-Hersing-W eg Otto-Hersing-Weg Frankenweg Wiegandweg W iegandweg Keltenweg Albersloher W eg 19 21 23 25 15 17 36 24 20 44 25a 5a 89 91 73 121 119 125 123 117 13 111 115 113 57 59 35 39 65a 41 77 75 79 85 87 81 83 67 69 71 43 94 51 29 53 31 55 45 49 27 25b 61 37 63 29 31 45 43 41 39 35 37 95 97 99 101 99a 101a 49 103 105 107 109 93a 109a 27a 1a 557 559 553 563 2 4a 4 561 11 13 9 19 21 23 15 17 25 29 5 31 27 7 33 16 18 12 10 20 14 58 63 63a 61 57 71 69 73 55 38 24 72 70 68 42 43 45 26 4a 4 6a 5 8 6 10a 7 35 37 39 41 12a 9 14a 11 43 62 65 66 64 67 60 59 31 27 44 34a 36 3 26a 26b 20b 26 24 18 16 8 34 38 10 36 12 28 4 30 6 32 34 5 7 342 3 44 24 36a 30 32a 20a 28 554 23 1 550 40 26 22d 22e 32 22b 33 22a 21 22c 31 23 22 9 11 20 14 30a 40 299 295 324 303 297 76 58 57 282 77 56 54 75 53 73 52 66 51 65 64 63 61 59 7 5 3 2 92 91 769 62 133 1327 1995 1767 1031 145 199 1998 1997 1993 1992 1994 466 465 464 462 33 32 27 484 481 480 479 478 477 22 476 475 473 472 471 470 469 468 467 17 474 267 505 510 384 504 1120 1119 1121 364 329 1835 2000 1996 1991 1326 400 483 503 502 456 195 482 305 463 460 270 27 28 289 97 96 95 94 383 4 352 351 441 436 123 426 427 274 273 365 349 347 339 331 348 256 115 418 430 407 406 388 108 114 113 257 112 228 226 151 176 175 173 86 111 110 122 109 121 120 119 118 117 116 210 209 229 200 172 171 170 169 164 163 159 156 155 440 448 447 446 412 414 378 408 395 394 393 405 392 404 391 403 390 402 389 401 387 399 386 398 397 396 411 410 409 439 438 425 437 424 423 435 422 434 421 433 420 432 419 431 417 429 416 428 415 346 340 377 361 1746 413 353 919 928 903 900 884 880 103 976 1115 975 974 973 969 968 967 911 910 908 906 923 922 921 920 918 917 1131 916 915 9 914 913 912 905 878 892 904 891 890 902 888 887 899 889 901 886 898 885 897 896 883 895 894 893 875 1130 1129 1128 1127 1126 1125 1124 1123 1133 1132 1122 1092 1085 1093 208 101 980 979 978 977 112 972 970 971 1134 Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0468/2017 Gremmendorf - Albersloher Weg / Angelsachsenweg Verkleinerung - Maßstab 1:2000 Bebauungsplan Nr. 553
V-0468-2017-Anlage-1-Begruendung
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0468/2017
Begründung
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 553:
Gremmendorf – Albersloher Weg /
Angelsachsenweg
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 6
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 6
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 6
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 6
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 7
5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 8
6. Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 8
6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 8
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 9
6.2.1 Nutzungsart ....................................................................................................................... 9
6.2.2 Nutzungsdichte, bebaubare Flächen, Bauhöhe .............................................................. 10
6.2.3 Bauweise, Bauform, Firstrichtung, Material, Farbgebung ............................................... 11
6.2.4 Dachform .......................................................................................................................... 11
6.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen .............................................................................................. 11
6.2.6 Freiflächen, Begrünung ................................................................................................... 12
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................. 13
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 13
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 14
6.6 Grünflächen / Begrünung / Versiegelung .................................................................................. 14
6.6.1 öffentliche Grünflächen ................................................................................................... 14
6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 14
6.6.3 Versiegelung ..................................................................................................................... 14
6.6.4 Ausgleichsflächen ........................................................................................................... 15
6.6.5 Artenschutz ....................................................................................................................... 15
6.7 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 15
6.8 Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 16
6.9 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 16
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 17
8. Auswirkungen auf die Umwelt ............................................................................................................. 17
8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung ................................................................................. 18
8.1.1 Menschen ........................................................................................................................ 18
8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 19
8.1.3 Boden und Wasser .......................................................................................................... 20
8.1.4 Klima / Luft ...................................................................................................................... 22
8.1.5 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 22
8.1.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 22
8.2 Zusammenfassung .................................................................................................................... 23
9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 23
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 25
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
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1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
In Großbritannien besteht, vergleichbar mit dem Stationierungskonzept der Bundeswehr in
Deutschland, das politische Ziel einer umfassenden Umstrukturierung des britischen Heeres.
Zwei Kasernenareale in Münster – die York-Kaserne in Gremmendorf und die Oxfo rd-Kaserne
in Gievenbeck – sind von dieser Umstrukturierung betroffen und w urden in den vergangenen
Jahren aufgegeben.
Im Stadtgebiet Münsters wurden ausgelöst durch diese Umstrukturierung 18 Wohnstandorte
der britischen Streitkräfte frei, die sich in den Stadtteilen Gievenbeck, Sentrup, Uppenberg, Co-
erde, Rumphorst, Gremmendorf und Angelmodde befinden. Auf insgesamt etwa 36 ha Grund-
stücksfläche verteilen sich 794 Wohneinheiten in unterschiedliche Haustypen. Nach dem Frei-
zug der York-Kaserne im November 2012 in Gremmendorf – und nachfolgend auch der Oxford-
Kaserne in Gievenbeck – wurden auch sämtliche Wohnstandorte von den britischen Stationie-
rungskräften aufgegeben.
Abbildung 1: Übersicht der Britenwohnstandorte im Stadtgebiet von Münster
Die insgesa mt 18 Siedlungen wurden durch das Wiederaufbau ministerium im Rahmen eines
Sonderwohnungsprogramms – jeweils in Kasernennähe – für Offiziere bzw. Unteroffiziere der
britischen Stationierungsstreitkräfte realisiert. Sie entstanden mit Ausnahme eines Standor tes1
in den 1950er und 1960er Jahren als sogenannte „Besatzerhäuser“, wie sie in den damaligen
Antragsunterlagen genannt wurden. Während das städtebauliche Konzept von Seiten der Stadt
1 Lediglich der Wohnstandort Wilhelm-Holthaus-Weg in Gremmendorf stammt aus den 2000er Jahren und wurde als
Ersatz für einen teilabgerissenen Standort in Gievenbeck (Arnheimweg) neu errichtet.
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
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vorgegeben wurde, sind die Gebäudetypen in Zusammenarbeit mit dem briti schen Verteidi-
gungsministerium entstanden.
Viele der Wohnstandorte haben einen sehr prägenden Siedlungscharakter – insbesondere be-
zogen auf ihre prägnante städtebauliche Struktur, ihre gestalterische Einheitlichkeit und ihre
„parkartige“ Freiflächengestaltung. Sie zeichnen sich ferner durch einen hohen Wohnwert mit
teilweise modernen und noch immer zeitgemäßen Grundrissqualitäten sowie eine für ihre Ent-
stehungszeit teilweise individuelle, qualitätvolle Architektursprache aus. Die Wohnungsgrößen
in den Sied lungen betragen etwa 70 m² bis 190 m² (überwiegend Reihenhäuser), die Grund-
stücksgrößen gehen von etwa 200 m² bis sogar 1 600 m².
Abbildung 2: Übersicht der Britenwohnstandorte in Gremmendorf und Angelmodde (Stadtbezirk
Südost)
Gelegen in durchweg integrierter städtebaulicher Lage 2 weisen die Standorte unterschiedliche
Sanierungsstände auf: Speziell im energetischen Bereich ist darauf hinzuweisen, dass der Grad
der Dämmung der Gebäudeaußenwände, Dächer , Keller, Fenster und Außentüren größtenteils
dem damaligen Standard entspricht3. Gleichwohl ist die Kubatur der Gebäude unter städtebau-
lich-energetischen Gesichtspunkten vorteilhaft: Überwiegende Kompaktheit der Baumassen mit
durchgehend 2 Geschossen ohne Dachaufbauten und ohne Aus- und Anbauten.4 Die Lagequa-
2 mit Ausnahme des Standortes Von-Hünefeld-Weg / Torminweg / Köhlweg.
3 Es wird künftigen Käufern der Immobilien empfohlen, eine intensive Besichtigung der Objekte, ggf. mit Unterstüt-
zung durch Fachleute vorzunehmen und die Energiepässe in den Verkaufsexposés der Verkäuferin (Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA) intensiv zur Kenntnis zu nehmen.
4 mit wenigen standort- und objektbezogenen Ausnahmen von dieser Regel.
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
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litäten der 18 Standorte sind im Quartiers - und Stadtteilzusammenhang je differenziert zu be-
werten.
Für einen nachhaltigen und zukunftsfähigen Umgang mit den ehemaligen Wohnstandorten hat
die Stadt Münster ein gesamtstädtisches Konzept erarbeitet. Das „Standorte -
Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster – Zielkonzept für die 18 Wohnstandorte“
wurde durch den Rat im November 2012 5 beschlossen. Parallel dazu wurden ebenfalls die Auf-
stellungsbeschlüsse der Bebauungspläne gefasst. 6 Zwischenzeitlich wurden gemäß dem Ent-
wicklungskonzept für die überwiegende Anzahl der Britensiedlungen Bebauungspläne aufg e-
stellt. Die Vermarktung des Gebäudebestandes an Endnutzer durch die Bundesanstalt für I m-
mobilienaufgaben ist weit fortgeschritten. Die Siedlung am Ang elsachsenweg gehört zu den
wenigen britischen Wohnstandorten, für die bislang noch kein Vermarktungsverfahren durchg e-
führt wurde.
Das vorgenannte gesamtstädtische Konzept hat u. a. zum Ziel, die Mehrzahl der Wohnstandor-
te mit der vorhandenen städtebaulichen und gestalterischen Qualität und ihrem bemerkenswer-
ten Wohnwert im Bestand zu erhalten. Dies wird durch bauleitplanerischen Instrumenteneinsatz
(Aufstellungsbeschlüsse, Bebauungspläne mit gestalterischen Festsetzungen) flankiert7:
• zwecks dauerhafter Sicherung der Siedlungsstruktur, ihrer Dichte und Gestalt;
• zwecks Erhaltung der gestaltprägenden Elemente des Städtebaus und des öffentlichen wie
öffentlich-wirksamen privaten Freiraums;
• zwecks geordneter Strukturierung der Stellplatzflächen;
• zwecks Regelung ergänzender baulicher Optionen (Aus - und Anbau, neues Bauen im B e-
stand).
Die ehemalige Siedlung für britische Offiziere am Angelsachsenweg weist einen besonders ho-
hen Zeugniswert auf und wurde daher – als einzige der insgesamt 18 britischen Wohnsiedlun-
gen – nach § 2 (2) Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG) unter Denkmalschutz
gestellt. Die Unterschutzstellung umfasst die im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebau-
ungsplans Nr. 553 befindlichen Wohngebäude mit allen Bestandteilen (Garagen, Gä rten, Stra-
ßen- und Wegeführungen, die Straßenbeleuchtung und Trafohäuschen) aus der Zeit zwischen
1951 und 1955 (vgl. Kapitel 6.9). Durch den Denkmalschutzstatus ist eine hinreichende Siche-
rung der historischen Gebäudegrundrisse und -kubaturen gewährleistet. Der Bebauungsplan
Nr. 553 soll ergänzend hierzu Regelungen zu Bereichen, die denkmalrechtlich nicht hinreichend
steuerbar sind, treffen. Erforderlich sind insbesondere planungsrechtliche Vorgaben in Bezug
auf Lage und Umfang optionaler Anbauten, zusätzlicher Garagenstandorte sowie von Nebenan-
lagen und Einfriedigungen.
5 Vorlagen Nrn. V/0728/2012 und V/0728/2012/1 an den Rat.
6 Vorlage Nr. V/0737/2012 an den Rat.
7 Zur Sicherung der siedlungs- und stadtgeschichtlichen Bedeutung der Britenwohnsiedlungen in Münster, besonders
bezogen auf die Ablesbarkeit hoher städtebaulicher wie gestalterisch-architektonischer Qualitäten im Ensemble
oder Teilensemble, zielt das Konzept ebenfalls auf die ergänzende Anwendung des Instrumentariums Erhaltungs-
satzung und Denkmalschutz für ausgewählte Einzelgebiete ab.
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
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Abbildung 3: Auszug aus dem Entwicklungskonzept Britenwohnen - Städtebauliche Ziele für den
Standort „Angelsachsenweg“ (blau: Erhalt)
Das Planverfahren zur Schaffung von Planungsrecht wird gemäß § 13a Baugesetzbuch
(BauGB) als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt, da die entsprechenden g e-
setzlichen Voraussetzungen vorliegen:
• es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, die der Sicherung baulichen
Bestandes innerhalb des Siedlungszusammenhanges dient;
• die zulässige Gesamt-Grundfläche im Plangebiet ist kleiner als 20.000 m²;
• die Planung ermöglicht / umfasst keine Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen;
• Natura-2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt.
In diesem Zusammenhang entfällt die Durchführung einer Umweltprüfung; die Umweltbelange
werden gleichwohl in die Planung und deren Abwägung eingestellt. Eingriffe in Natur und Land-
schaft, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungs plans zu erwarten sind, gelten als erfolgt
oder zulässig; die Vermeidungsgrundsätze des § 1a (3) BauGB werden gleichwohl ebenfalls in
der Planung und deren Abwägung berücksichtigt.
Zielrichtung ist die Aufstellung eines einfachen, „nicht qualifizierten“ Bebauungsplans, der keine
Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung enthält . Die Festsetzung der Art der baulichen
Nutzung ist nicht notwendig, um die Planungsziele zu erreichen: Welche Vorhaben sich nach
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
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Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen, kann der Baunutzungsveror d-
nung entnommen werden, die über § 30 (3) i.V.m. § 34 BauGB Anwendung findet.
2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 553 befindet sich im Stadtteil Gremmendorf und
liegt innerhalb vorhandener Wohnbebauung. Der Geltungsbereich wird umfasst von
• Wohnbebauung und zugehörigen Gartenbereichen im Norden, Süden und Westen so-
wie
• zwei nicht-städtischen Grünflächen im Osten, die unmittelbar an den Albersloher Weg
mit seinem Begleitgrün angrenzen.
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Münster, Flur 171,
Flurstücke 51, 52, 53, 54, 56, 57,58, 59, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 73, 75, 76, 77, 86, 282, 295,
299, 303, Teile der Flurstücke 297, 383
Gemarkung Hiltrup, Flur 25,
Flurstücke 2, 3, 5, 7, 91, 92, 101, 103, 112, 769, 1092, 1093
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekenn-
zeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt und en t-
spricht damit den zukünftigen Nutzungen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 553 und
der darin zulässigen Nutzung werden die städtebaulichen Zielvorstellungen des Flächennu t-
zungsplans konkretisiert. Die Inhalte des Bebauungsplans entsprechen damit dem Entwic k-
lungsgebot des § 8 (2) BauGB.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen
Das Plangebiet liegt derzeit planungsrechtlich überwiegend innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteils (sogenannter Innenbereich gemäß § 34 BauGB).
Ein kleinerer , westlich des Albersloher Weges gelegener Teilbereich befindet sich im räuml i-
chen Umgriff des am 27.06.1977 in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 142 Teilabschnitt V:
„Albersloher Weg (von Paul -Engelhard-Weg bis Otto -Hersing-Weg)“, der eine öffentliche Ver-
kehrsfläche für den geplanten Ausbau des Albersloher Weges festsetzt („Straßenbebauungs-
plan“). Die östliche Geltungsbereichsgrenze des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 553 ver-
läuft entlang der heutigen bzw. geplanten Verkehrsfläche des Albersloher Weges gemäß Aus-
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
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bauplanung. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 553 tritt der überlagerte Bereich (Gemar-
kung Münster, Flur 171, Flurstücke 51, 66, 282, 295, 299, Teile der Flurstücke 297, 303, 383)
außer Kraft.
Südlich angrenzend besteht der am 11.03.1994 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 390:
„Gremmendorf - Südlich Angelsachsenweg / Westlich Otto-Hersing-Weg“. Das innerhalb dieses
Planungsgeltungsbereichs gelegene Grundstück Gemarkung Hiltrup, Flur 25, Flurstück 1093
wird von der vorliegenden Planung überlagert. Mit Inkrafttreten des Bebauungs plans Nr. 553
tritt der überlagerte Bereich des Bebauungsplans Nr. 390 außer Kraft.
Weitere Satzungen, Verordnungen oder Pläne bestehen für den Planbereich nicht.
4. Räumliche und strukturelle Situation
Lage und Nutzungsstruktur im näheren Umfeld
Das Plangebiet liegt ca. fünf K ilometer südöstlich der Innenstadt Münsters im Stadtteil Gre m-
mendorf und wird größtenteil s von Wohnbebauung umschlossen. Östlich des Plangeltungsbe-
reiches verläuft der Albersloher Weg als überörtliche Verbindungsstraße.
In unmittelbarer Nähe befindet sich das Stadtbereichszentrum Gremmendorf mit zahlreichen
Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsangeboten. Etwa 700 m südwestlich des Plangebi e-
tes liegt die Annette -von-Droste-Hülshoff-Grundschule. Der nächstgelegene Kindergarten ist
fußläufig zu erreichen, ebenso wie die Kirchen und zugehörigen Gemeindehäuser der evangeli-
schen Friedensgemeinde und der katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus (St.-Bernhard-
Kirche).
Etwa 300 m nördlich des Plangeltungsbereichs befindet sich die ehemalige York-Kaserne, auf
der in den nächsten Jahren ein multifunktionales Wohnquartier mit über 1.700 Wohneinheiten
entstehen soll. Die Planung für das künftige York -Quartier sieht vor, das bestehende Stadtbe-
reichszentrum Gremmendorf durch weitere Nahversorgungsangebote westlich des Albersloher
Weges zu erweitern.
Der ebenfalls unweit des Geltungsbereiches gelegene Freizeit - und Erholungsraum „Große
Lodden“ stellt wohnortnahe Möglichkeiten zur Naherholung sicher.
Der Standort weist hohe Lagequalitäten aus, ist stadträumlich integriert und verfügt mit dem A l-
bersloher Weg über eine gute Anbindung an das Münsteraner Stadtzentrum.
Nutzungsstruktur und visuelle Prägung im Plangebiet
Innerhalb des Plangebietes befinden sich Einzel -, Doppel- und Reihenhäuser, die in der Zeit
zwischen 1951 und 1955 für die Unterbringung britischer Offiziere der York-Kaserne errichtet
wurden.
Die ausnahmslos II -geschossigen Gebäude vermitteln mit ihren flachen Satteldächern einen
homogenen Eindruck. Durch die verschiedenartige Ausrichtung zur Straße und der teilweise
planmäßig erhöhten Lage entsteht zugleich ein spannungsreiches Gesamtbild, das durch die
zum Teil großen und offenen Vorgärten verstärkt wird. Den Wohnhäusern sind größtenteils an-
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
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gebaute Einzelgaragen und freistehende Sammelgaragen zugeordnet. Im Plangebiet befinden
sich zwei Trafostationen, deren Entstehungszeit ebenfalls auf die 1950er-Jahre datiert wird.
Die nähere Umgebung wird überwiegend von I- bis III-geschossiger Wohnbebauung geprägt.
Die Dichtewerte der umliegenden Bereiche sind angesichts des hohen Anteils an Einzel -, Dop-
pel- und Reihenhäusern relativ gering. In östlicher Richtung grenzt das Plangebiet an den A l-
bersloher Weg an.
5. Planungsziele
Die städtebaulichen Ziele für den ehemaligen Briten-Wohnstandort „Angelsachsenweg“ werden
– in Übereinstimmung mit dem gesamtstädtischen „Standorte-Entwicklungskonzept Briten -
Wohnungen in Münster – Zielkonzept für die 18 Wohnstandorte“ – wie folgt definiert:
• Erhalt des vorhandenen einheitlichen Grundcharakters einer Gartenstadt
• An-/Ausbaukonzept: Ermöglichung rückwärtiger Ausbauten an den Hauptbaukörpern
(sofern denkmalverträglich)
• Freiflächenkonzept: Einheitliche Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs,
zur Zulässigkeit von Einfriedigungen sowie Nebenanlagen auf den Privatgrundstücken.
Die erfolgte denkmalpflegerische Unterschutzstellung der Gesamtanlage (vgl. Kapitel 6.9) stellt
eine – gemessen an andere Instrumentarien – weitgehende Sicherung der Bestandsstrukturen
sicher. Die Umsetzung der o.a. Zielsetzungen kann jedoch nicht hinreichend über den den k-
malpflegerischen Erlaubnisvorbehalt gesteuert werden, sodass ergänzende Regelungen zum
Erhalt des bestehenden Gartenstadtcharakters und der städtebaulichen Qualitäten im Bebau-
ungsplan zu treffen sind.
Die Ziele der Planung werden im Bebauungsplan Nr. 553 durch entsprechende zeichnerische
und textliche Festsetzungen ausformuliert und gesichert. Der aufzustellende Bebauungsplan er-
füllt nicht die Vorrausetzungen des § 30 (1) BauGB, sodass dieser als nicht qualifizierter B e-
bauungsplan („Einfacher Bebauungsplan“) einzustufen ist.
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Zur Gewährleistung der beabsichtigten städtebaulichen Ordnung sind insbesondere die zeich-
nerischen und textlichen Festsetzungen hinsichtlich
• der überbaubaren Grundstücksflächen (bestandsorientierte Baugrenzen)
• der Zulässigkeit von Anbauten
• der Verortung von Flächen für Garagen bzw. offene, ebenerdige Stellplätze
• der Vorgärten zum Ausschluss von Nebenanlagen und Einfriedigungen in diesen Berei-
chen
von besonderer Bedeutung. Sie stellen die Grundzüge der Planung dar.
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
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Abbildung 4: Luftbild des ehemaligen Britenwohnstandorts „Angelsachsenweg“ in Gremmendorf
(2011)
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
6.2.1 Nutzungsart
Da sich im Plangebiet selbst und angrenzend Wohnbebauung befindet, wird auf die Festlegung
von Baugebietstypen auf Basis des § 1 (3) BauNVO verzichtet. Es besteht kein Regelungsbe-
darf im Bebauungsplan.
Die verbleibende Regelung nach § 34 BauGB wird vor dem Hintergrund der Planungszi ele als
ausreichend erachtet; gebietsuntypische Nutzungen sind damit (weiterhin) nicht möglich. Was
sich nach Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt, kann der Baunutzung s-
verordnung entnommen werden, die über § 30 (3) BauGB i.V.m. § 34 BauGB Anwendung fi n-
det. Gleichzeitig wird eine andersartige Nutzung mit hohem Stellplatzbedarf (beispielsweise
nicht störende Gewerbebetriebe) durch die Verortung von Flächen für Garagen bzw. offene,
ebenerdige Stellplätze oder auch aufgrund der festgelegten überbaubaren Flächen reguliert.
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 25
6.2.2 Nutzungsdichte, bebaubare Flächen, Bauhöhe
Die Siedlung Angelsac hsenweg wurde als einzige der 18 Wohnstandorte in die Denkmalliste
der Stadt Münster eingetragen (vgl. Kapitel 6.9). Vor diesem Hintergrund sind beschränkende
Regelungen hinsichtlich der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücksflächen erforderlich.
Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan mittels Baukörperfestsetzungen
zielfokussiert an den Bestandserhalt der Siedlung definiert. Auf Grundlage des zurzeit gültigen
Baurechts gemäß § 34 BauGB würde sich der Nachverdichtungsdruck auch auf die Siedlung
Angelsachsenweg übertragen und die überlieferte und charakteristische Atmosphäre nachhaltig
beeinträchtigen und zerstören. Die überbaubare Grundstücksfläche der Bestandsgebäude or i-
entiert sich deshalb am baulichen Bestand, um die städtebauliche Grundstruktur der Siedlung
zu erhalten.
Im Bebauungsplan werden für jeden Hauptbaukörper rückwärtige Anbauzonen als Hinweise
ausgewiesen. Diesbezügliche planungsrechtliche Festsetzungen werden nicht getroffen. In der
Tiefe untergeordnete Anbauten (bis zu 4,00 m) können auf dieser Grundlage zur Vergrößerung
der Wohnfläche zugelassen werden. Für die Umsetzung ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis
erforderlich. Ein Anspruch auf eine Realisierung besteht somit nicht.
Die Anbautiefe von max. 4 m entspricht einem der Gebäudetiefe des Hauptbaukörpers ang e-
messenen Maß, welches ergänzend zum Bestands erhalt die Möglichkeit eröffnet, die Wohnflä-
che merklich, zur Gartenzone hin zu vergrößern. Die Anbauzonen sind so angeordnet, dass
Anbauten nicht oder nur im geringem Maße im öffentlichen Straßenraum wirksam werden. Aus
diesem Grund werden die Anbauzonen für jeden Hauptbaukörper individuell verortet und di-
mensioniert. Die Anbauoptionen sind als Angebot zur Erweiterung der Wohnfläche wichtig und
im Sinne des nachhaltigen Erhalts von Wohnqualität und - angeboten in der Siedlung und im
Stadtteil geboten. Mit den Regelungen zum Nutzungsmaß wird den denkmalrechtlich notwendi-
gen Einschränkungen mit den Privatinteressen der künftigen Grundstückseigentümer durch die
Zulässigkeit von Anbauten in vordefinierten Bereichen abwägend Rechnung getragen.
Damit das homogene Gesamtbild und der Denkmalwert der einzelnen Hauptbaukörper nicht
beeinträchtigt werden, darf die Unterkante Decke des Anbaus die Unterkante Decke Erdg e-
schoss des Hauptbaukörpers nicht überschreiten.
Grundflächenzahl
Derzeit weisen sämtliche private Grundstücksflächen Versiegelungsanteile von unter 25 % auf.
Trotz unterschiedlicher Grundstücksgrößen – und damit einhergehend unterschiedlichen Ver-
siegelungsanteilen – wird für das gesamte Plangebiet i m Sinne der Gleichbehandlung eine ei n-
heitliche Grundflächenzahl ( GRZ) von 0,25 festgesetzt. Im Bebauungsplan wird festgesetzt,
dass die Grundfläche von Anbauten maximal 25,0 m² je Grundstück betragen darf. Dies ermög-
licht im Verhältnis zur bestehenden Wohnfläche eine maßvolle Erweiterung, ohne hierbei das
überlieferte Siedlungsbild zu beeinträchtigen.
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 25
Zahl der Vollgeschosse
Der Fortbestand der derzeitigen Geschossigkeiten der Bestandsgebäude ist durch die Den k-
maleintragung hinreichend gesichert.
Damit sich die Kubaturen der Anbauten gegenüber dem denkmalgeschützten Hauptbaukörper
baulich unterordnen, ermöglicht der Bebauungsplan nur I-geschossige Anbauten.
6.2.3 Bauweise, Bauform, Firstrichtung, Material, Farbgebung
Der Bebauungsplan beschränkt sich in seinem Regelungsumfang auf die aus städtebaulicher
und denkmalpflegerischer Sicht für den dauerhaften Erhalt der bestehenden Gestaltqualitäten
notwendigen Festsetzungen. Die zulässige Bauweise bemisst sich weiterhin nach den jeweil i-
gen Zulässigkeitsmaßstäben gemäß § 34 (1) BauGB . Im Übrigen gelten die baukonstruktiven
und gestalterischen Vorgaben, die im Rahmen der denkmalrechtlichen Erlaubnis antragsbez o-
gen vorgegeben werden.
6.2.4 Dachform
Die Dachform wird lediglich für die Wohnhäuser ergänzenden Anbauten festgesetzt. Als Dach-
form wird für die Anbauten das Flachdach festgesetzt, um diese unterzuordnen und dami t der
Architektursprache der 1950er Jahre weiterhin eine eigenständige und einheitliche Prägung zu
geben.
6.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen
Nebenanlagen
Prägend für die ehemals von den britischen Streitkräften genutzten Wohnsiedlungen sind die
freien Vorgärten, die größtenteils lediglich mit niedrigem Bewuchs (Rasen) oder Einzelbäumen
bepflanzt sind. Trotz der erf olgten Denkmal eintragung ist gestalterisch der sehr bedeutsame
und damit sensible Freiraumbereich nicht hinreichend vor Veränderungen geschützt. Damit von
den grundsätzlich zulässigen Nebenanlagen keine Störwirkungen ausgehen, werden diese im
Bebauungsplan in den Vorgartenbereichen ausgeschlossen. Fahrradabstellanlagen, Anlagen
für Abfallbehälter oder sonstige Nebenanlagen können angesichts der großen Grundstücke
auch in den rückwärtigen Gärten errichtet werden.
Des Weiteren sollen vor dem Hintergrund der die Siedlung prägenden, großen und zusammen-
hängenden Grün- und Freiflächenanteile der Grundstücke keine „Zersiedlung“ und eine mö g-
lichst geringe Versiegelung der privaten Freiflächen mit weiteren baulichen Anlagen erreicht
werden, so dass die Grundfläche für Nebenanlagen auf 20,00 m² und die Höhe auf 2,20 m be-
schränkt wird. Garagen und Stellplatzanlagen sind gemäß BauGB nicht als Nebenanlagen ein-
zustufen, so dass deren Ausmaße hier nicht einzurechnen sind.
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 25
Ruhender Verkehr
Auf Grundlage des zugrundeliegenden Stellplatzkonzeptes wird für jeden Hauptbaukörper ein
Stellplatz im Bebauungsplan zugewiesen. Die hierfür erforderlichen Flächen (Ga) werden größ-
tenteils auf den Grundrissen der bestehenden Bestandsgaragen festgesetzt. Zulässig sind aus-
schließlich Garagen und ebenerdige, offene Stellplät ze. Überdachte Stellplätze (Carports) oder
Tiefgaragen würden das homogene Siedlungsbild erheblich stören und den Denkmalwert her-
absetzen, weshalb diese im Bebauungsplan nicht vorgesehen sind.
Die Hauptbaukörper im Bereich des südwestlichen Erschließungsstiches weisen derzeit teilwei-
se keine unmittelbar zugeordneten Garagen auf, weshalb der Bebauungsplan ergänzende
Stellplatzangebote ausweist. Die Verortung der zusätzlichen Stellplatzflächen erfolgte in Anleh-
nung an die Ausrichtung bereits bestehender Garagen sowie unter Berücksichtigung der Lage
bestehender Einfriedigungen und des zu erhaltenden Baumbestandes . Teilweise werden zu-
gunsten individueller Lösungen größere Flächen für Garagen und ebenerdige, offene Stellplätze
(Ga) ausgewiesen. Um auszuschließen, dass auf diesen Flächen überproportional große Gara-
gen bzw. Stellplätze errichtet werden, wird d essen Grundfläche im Bebauungsplan durch Vor-
gabe eines maximalen Längen- und Breitenmaßes beschränkt. Die festgesetzten Maße (6,0 m
x 3,5 m) orientieren sich an den Dimensionen der bereits bestehenden Garagen und entspre-
chen somit dem Grundcharakter der Siedlung.
6.2.6 Freiflächen, Begrünung
Vorgartenbereiche
Die vorwiegend freien Vorgartenbereiche sind ein charakteristisches Siedlungsmerkmal und
tragen entscheidend zum Denkmalwert der Gesamtanlage bei. Aus diesem Grund wird festg e-
setzt, dass diese in der Planzeichnung gesondert gekennzeichneten Bereiche mit Ausnahme
der erforderlichen Zufahrten und Zuwegungen als Rasenflächen zu erhalten bzw. anzulegen
sind. Innerhalb der Grundstücksflächen, die von der der südwestlichen Stichstraße erschlossen
werden, werden keine Vorgartenbereiche definiert, da hier eine klare Abgrenzung angesichts
der orthogonalen Ausrichtung der Hauptgebäude, der Zufahrtssituation (westlich der Stichstr a-
ße) bzw. der Lage der Terrassenbereiche und deren Zugänge ( östlich der Stichstraße) nicht
möglich ist. Zudem bestehen hier bereits heute zahlreiche Einfriedigungen, sodass hier – in
deutlicher Abgrenzung zum übrigen Plangebiet – nicht der Charakter freier Vorgartenbereiche
vorherrscht.
Südlich des Bestandsgebäudes Angelsachsenweg 14a befindet sich eine derzeit öffentlich g e-
widmete Verkehrsfläche, die ungeachtet dessen als Vorgartenbereich f estgesetzt wird. Die Flä-
che wird nicht zur Abwicklung des Verkehrs benötigt, sodass diese perspektivisch an den E i-
gentümer des angrenzenden Grundstücks veräußert werden kann.
Einfriedigungen
Da Einfriedigungen jeglicher Art das Erscheinungsbild der Siedlung als Gartenstadt erheblich
beinträchtigen können, sind diese innerhalb der Vorgärten ausgeschlossen. Einfriedigungen auf
Flächen, die den öffentlichen Verkehrsflächen und der festgesetzten Fläche mit Geh- Fahr- und
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 25
Leitungsrechten (GFL-AE) und nicht den Vorgartenbereichen zugewandt sind, sind in Form ei-
ner Hecke aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen bis maximal 2,0 m Höhe zulässig.
Solche Hecken können auch mit blickdurchlässigen Einfriedigungen in gleicher Höhe kombiniert
werden (§ 86 (1) 4 und 5 BauO NRW). Mit dieser Festsetzung wird das im Straßenraum wahr-
nehmbare städtebauliche Bild in der Typik sowie eine harmonische Einheitlichkeit im Außen-
wohnbereich gesichert bzw. geschaffen.
Um die privaten Terrassenbereiche bei Doppel- und Reihenhäusern baulich-visuell abschirmen
zu können, werden blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (z.B. Mauer, Holzzaun) in den
rückwärtigen, straßenabgewandten Grundstücksbereichen zugelassen. Die Sichtschutzanlage
muss auf Höhe der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die zulässige Höhe (2,00 m) und Län-
ge (3,00 m) werden im Bebauungs plan beschränkt, damit sich die Anlage gegenüber dem
Hauptbaukörper baulich unterordnet . Insgesamt wird den privaten Bedürfnissen und Gestal-
tungsfreiheiten in Abwägung mit dem allgemeinen Ziel einer umfassenden Sicherung des tr a-
dierten Siedlungsbildes Rechnung getragen.
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung
Der Angelsachsenweg ist über den Albersloher Weg an das übergeordnete Straßennetz ange-
bunden. Durch die großzügige Dimensionierung der öffentlichen Verkehrsflächen ist innerhalb
des Angelsachsenweges eine ausreichende Anzahl an öffentlichen Besucherstellplätzen bereits
im Bestand vorhanden. Die Haupterschließung verfügt über einen einseitigen Gehweg. Trotz
des zu erwartenden Mehrverkehrs im Zusammenhang mit der geplanten Anbindung eines Teil-
bereichs des künftigen „York -Quartiers“ an den Angelsachsenweg ist der Ausbauzustand als
ausreichend einzustufen, weshalb eine Ergänzung bzw. ein Ausbau der Verkehrsanla gen im
Plangeltungsbereich nicht erforderlich ist. Die im Südwesten des Planbereichs gelegene nicht -
städtische Stichstraße wird als private Erschließungsfläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
für die Anlieger und Erschließungsträger (GFL-AE) festgesetzt.
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur
Die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas erfolgt über bestehende Leitungssysteme . Für
notwendige Verbesserungen der Telekommunikations infrastruktur sind – sofern erforderlich –
die öffentlichen Verkehrsflächen ausreichend für die gegebenenfalls ergänzende Aufnahme von
Leitungen dimensioniert.
Das im Bebauungsplan Nr. 390 „Gremmendorf - Südlich Angelsachsenweg / Westlich Otto -
Hersing-Weg“ festgesetzte Leitungsrecht für Erschließungsträger (LE-Fläche) wird in den neuen
Bebauungsplan Nr. 553 übernommen, da diese Fläche im Zuge de r Neuaufstellung überplant
wird.
Die Entwässerung erfolgt nach wie vor im Trennsystem. Das anfallende Regen- und Schmutz-
wasser kann über die vorhandenen Kanäle abgeleitet werden. Da die im Südwesten des Plan-
geltungsbereichs gelegene Stichstraße nicht in das Eigentum der Stadt Münster übergeht, wird
im Bebauungsplan zur Sicherung der Erschließung ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 25
Anlieger und Erschließungsträger (GFL-AE) festgesetzt (vgl. Kapitel 6.3). Die in diese r Straße
vorhandenen Kanäle müssen künftig öffentlich sein und sind zu erneuern.
Zudem werden die zwei bestehenden Re genwasserkanäle im Bereich des Grundstückes A n-
gelsachsenweg 15 durch Ausweisung entsprechender Leitungsrechte für Erschließungsträger
(LE) planungsrechtlich gesichert. Der Bebauungsplan ermöglicht eine spätere Alternativtrass ie-
rung entlang der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze. Über die Kanäle wird das anfal-
lende Niederschlagswasser in den südlich an das Plangebiet angrenzenden Nebengraben des
Erdelbaches transportiert (vgl. Kapitel 6.6.3).
Die Abfallentsorgung erfolgt durch eine Entsorgungsfirma. Die Verkehrsflächen sind für die Be-
fahrung von Müllfahrzeugen ausreichend dimensioniert.
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur
Das „Standorte -Entwicklungskonzept Briten- Wohnungen in Münster – Zielkonzept für die 18
Wohnstandorte“ sieht für die Britensiedlung Angelsachsenweg keinen Kita-Standort vor.
6.6 Grünflächen / Begrünung / Versiegelung
6.6.1 öffentliche Grünflächen
Ein Bedarf an öffentlichen Spielflächen besteht für diesen Bereich nicht , weshalb im Bebau-
ungsplan keine diesbezügliche Ausweisung erfolgt.
6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote
Die reichhaltige Baumkulisse ist ein besonderes Charakteristikum der Siedung. Der städtebau-
lich besonders prägende Baumbestand wird, sofern zugleich eine hohe ökologische Wertigkeit
vorliegt, zum Erhalt festgesetzt. Zur dauerhaften Sicherung wi rd im Bebauungsplan ergänzend
geregelt, dass die zum Erhalt festgesetzten Bäume nicht beschädigt, beeinträchtigt oder besei-
tigt werden dürfen und Ausfälle zu ersetzen sind.
6.6.3 Versiegelung
In den südlich an das Plangebiet angrenzende n Nebengraben (Gemarkung Hiltrup, Flur 25 ,
Flurstück 914; Gewässernummer 32742) des Erdelbaches wird über die Kanalisation Niede r-
schlagswasser eingeleitet. Eine vorherige Drosselung findet nicht statt. Zudem besteht im ge-
samten Einzugsbereich des Erdelbaches bereits ein hohes Wasseraufkommen, sodass wasser-
rechtlich derzeit eine Einleitungsmenge von 406 l/s nicht überschritten werden darf. Im Sinne
der Wasserwirtschaft wird vor diesem Hintergrund empfohlen, die Dachflächen der Anbauten
und neu errichteter Garagen vollflächig mit mindestens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und
zu begrünen. Zusätzlich wird empfohlen, bei neuen privaten Zuwegungen, Zufahrten sowie of-
fenen, ebenerdigen Stellplätzen wasserdurchlässige Materialien (z.B. Porenpflaster, offenfugige
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 25
Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) zu verwenden. Der Bebauungsplan ent-
hält einen entsprechenden Hinweis.
Gegenüber der bisherigen planungsrechtlichen Situation, nach der sich die Zulässigkeit von
Vorhaben anhand des § 34 BauGB bemisst, wirkt der Bebauungsplan einer ansonsten mögl i-
chen signifikanten Nachverdichtung entgegen. Die getroffenen Baukörperfestsetzungen verhin-
dern in Verbindung mit der Begrenzung der Grundfläche von Anbauten auf 25 m², dass die Ein-
leitungsmenge in das Fließgewässer durch die bevorstehende zivile Nachnutzung der ehemal i-
gen Britenhäuser signifikant zunimmt.
6.6.4 Ausgleichsflächen
Gemäß § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauung s-
plans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a (3) Satz 5 BauGB vor der planerischen Ent-
scheidung erfolgt oder zulässig.
Generell soll durch den Bebauungsplan der Umfang der möglichen Eingriffe minimiert werden.
Bodenversiegelungen werden auf das notwendige Maß begrenzt. Da es sich im Plangebiet um
bereits bebaute und versiegelte Bereiche handelt (Bestandsbebauung), erfolgt durch die Pl a-
nung nur ein geringer Eingriff in Form von möglichen Anbauten zur Vergrößerung der Wohnflä-
che. Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen im rückwärtigen Bereich sind gemäß § 34 BauGB
bereits im Bestand zulässig.
6.6.5 Artenschutz
Der Bebauungsplan enthält den Hinweis, dass aus Gründen des Artenschutzes Gehölzentnah-
men außerhalb der Brut - und Aufzuchtzeiten, d. h. im Herbst / Winter zwischen Oktober und
Februar des Folgejahres durchzuführen sind. Bei Sanierungen, Um - und Ausbauten der vo r-
handenen Gebäude sind die Brutzeiten gebäudebrütender Arten zu beachten. Gegebenenfalls
ist eine ökologische Baubegleitung durchzuführen.
6.7 Immissionsschutz
Das Plangebiet ist erheblichen Verkehrslärmemissionen, die von der angrenzenden Hauptver-
kehrsstraße Albersloher Weg ausgehen, ausgesetzt. Auf Grundlage der Verkehrsdaten aus
dem Lärmgutachten zum Ausbau des Albersloher Weges, Planungsbüro für Lärmschutz, Feb.
2012 wurde durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit eine Verkehrslärmpro g-
nose mit Soundplan Essential 3.0 erstellt. Die verkehrstechnischen Orientierungswerte der DIN
18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) am
Tag werden im Bereich der ersten Häuserreihe (Angelsachsenweg 3, 4 und 4a) um maximal 12
dB(A) überschritten. An den straßenabgewandten Seiten der Wohngebäude werden nur noch
geringfügige oder gar keine Überschreitungen der Orientierungswerte ermittelt. Aufgrund der
Bestandssituation und der Möglichkeit an der lärmabgewandten Seite der Gebäude Außen-
wohnbereiche zu errichten, die ein mit dem Wohnen verträgliches Lärmniveau aufweisen, kann
von aktiven Schallschutzmaßnahmen abgesehen werden.
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 25
Zur Sicherung verträglicher Innenraumpegel werden für Gebäude, in denen erhöhte Lärmei n-
wirkungen festgestellt wurden, durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109,
„Schallschutz im Hochbau“, entsprechende Vorkehrungen zum passiven Schallschutz getroffen
(Lärmpegelbereiche III und IV). Dies betrifft die im Bestand vorhandenen Gebäude Angelsac h-
senweg 3, 4, 4a und 6a. Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. Gebäudeseiten mü s-
sen bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Sinne des
§ 48 BauO NRW das resultierende Schalldämmmaß entsprechend den Lärmpegelbereichen
(LPB) nach DIN 4109 einhalten. Um auch ausreichende Luftaustauschraten in der Nachtzeit bei
geschlossenen Fenstern zu erreichen, sind in den Schlafzimmern, die zu den mit LPB III und IV
gekennzeichneten Baugrenzen orientiert sind, schallgedämmte Lüfter vorzusehen. Die Festset-
zung der Lärmpegelbereiche ist hinreichend bestimmt, da eine dem Gebäudebestand abwei-
chende Stellung der Gebäude durch die engen Baugrenzen ausgeschlossen ist. Die wei ter
westlich gelegenen Baufenster halten die Orientierungswerte für WA -Gebiete ein oder übe r-
schreiten diese nur geringfügig.
Für die Nutzung des jetzt vorhandenen Bestandes sind Lärmschutzmaßnahmen nicht erforder-
lich. Wird ein Gebäude neu errichtet, verändert und/oder erweitert, sind die festgesetzten Vo r-
kehrungen gegen den einwirkenden Verkehrslärm durch den Hauseigentümer umzusetzen.
6.8 Altlasten / Altstandorte
Innerhalb des Plangebiets sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsfl ä-
chen, die im Sinne der Außen- und Signalwirkung entsprechend gekennzeichnet werden müss-
ten, bekannt.
6.9 Denkmalschutz / Archäologie
Baudenkmäler
Als einzige der 18 ehemaligen Wohnstandorte britischer Militärangehöriger in Münster wurde
die Siedlung Angelsachsenweg in ihrer Gesamtheit in die Denkmall iste der Stadt Münster ei n-
getragen. Die Unterschutzstellung umfasst die im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebau-
ungsplans Nr. 553 befindlichen Wohngebäude mit allen Bestandteilen (Garagen, Gärten, Str a-
ßen- und Wegeführungen, die Straßenbeleuchtung und Trafohäuschen) aus der Zeit zwischen
1951 und 1955.
In der Denkmalwertbegründung werden siedlungsgeschichtliche, städtebauliche und wissen-
schaftliche (baugeschichtliche) Gründe für die Unterschutzstellung angeführt. Die Siedlung ist
ein signifikantes bauliches Zeugnis der Besatzungszeit, das die frühe Nachkriegsgeschichte der
Bundesrepublik im Allgemeinen, sowie der Geschichte der Stadt Münster als Militärstandort im
Besonderen dokumentiert.
Die errichteten Häuser bilden einen frühen, 1950 planmäßig entwic kelten Siedlungsschwer-
punkt, der den Ausbau dieses Stadtteils nach 1945 anschaulich dokumentiert. Ein weiteres
Charakteristikum ist, dass die Siedlung über mehrere Build-Programme hinweg bruchlos dem
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 25
städtebaulichen Leit bild der modernen Gartenstadt folgt. Dabei setzten alle Architekten und
Bauträger, die mit Planung und Umsetzung der Besatzerwohnungen betraut waren, die lockere,
offene Bauweise mit großen Gartengrundstücken, die versetzte Anordnung der Gebäude, die
planvoll angelegte, leicht bewegte Topographie und den Verzicht auf ein orthogonales Straßen-
netz zugunsten geschwungener Wegeführung und Stichstraßen fort. Diese Art von Siedlung
war richtungsweisend für die weitere Entwicklung dieser Bauaufgabe in den fünfziger Jahren .
Mit der Siedlung Angelsachsenweg ist ein gut erhaltenes Beispiel dieses vorbildhaften Sied-
lungstyps überliefert. Die Besonderheit der Häuser besteht in der konsequenten V erwendung
zweigeschossiger Wohnhäuser, die als schlichte, kubische Putzbauten mit flachen, z.T. asy m-
metrischen S atteldächern ohne Dachüberstand und bündig in der Fläche sitzenden Fenstern
ausgeführt sind. Die Wohnhäuser am Angelsachsenweg gehören zu den frühen und seltenen
Beispielen moderner Wohnhausarchitektur in Münster und besitzen somit einen hohen Zeug-
niswert für die Wohnhausarchitektur und -ausstattung der Nachkriegszeit dieser Stadt.
Bodendenkmäler
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkm ä-
ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befun-
de auftreten sowie Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenbefunde, Mauern, Einzelfunde
aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden.
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält hierzu einen entsprechenden
textlichen Hinweis.
7. Flächenbilanz
Plangebiet gesamt 4,61 ha 100 %
Öffentliche Verkehrsfläche 0,54 ha 11,7 %
Private Verkehrsfläche 0,10 ha 2,2 %
Bauflächen 3,97 ha 86,1 %
Tabelle 1: Flächenbilanz
8. Auswirkungen auf die Umwelt
Für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans wurde das Verfahren nach § 13a BauGB
gewählt. Eine für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens unzulässige Beeinträchtigung
der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH - bzw. Vogelschutzge-
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 25
biete) ist ebenso ausgesc hlossen wie die Begründung der Zulässigkeit eines UVP -pflichtigen
Vorhabens nach Bundes- oder Landesrecht.
Im Rahmen der beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung entfallen die formale Umwel t-
prüfung und der Umweltbericht. Die wesentlichen Umweltbelang e werden im vorliegenden U m-
weltprotokoll zusammengefasst dargestellt.
8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung
8.1.1 Menschen
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Das Bebauungsplangebiet umfasst die ehemalige Siedlung für britische Offi ziere am Angel-
sachsenweg. Die Siedlungsstruktur weist charakteristische städtebauliche und gestalterische
Qualitäten mit großen Gartenflächen auf. Die Siedlung entstand in den 1950er Jahren und ist
heute unter Denkmalschutz gestellt (s. Punkt 8.1.6).
Mit den westlich gelegenen Waldflächen „Große Lodden“ und dem Dortmund- Ems-Kanal befin-
den sich im Umfeld der Siedlung gut geeignete Naherholungsbereiche.
Lärm
Das Plangebiet ist einer erheblichen Verkehrslärmvorbelastung durch die angrenzende Haupt-
verkehrsstraße Albersloher Weg ausgesetzt. Auf Grundlage der Verkehrsdaten aus dem Lär m-
gutachten zum Ausbau des Albersloher Weges (Planungsbüro für Lärmschutz, Feb. 2012) wur-
de durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit eine Verkehrslärmprognose mit
Soundplan Essential 3.0 erstellt.
Die verkehrstechnischen Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“
für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) am Tag werden im Bereich der ersten Häuserrei-
he (Angelsachsenweg 3, 4 und 4a) um maxim al 12 dB(A) über schritten. An den straßenabg e-
wandten Seiten der Wohngebäude werden nur noch geringfügige oder gar keine Überschrei-
tungen der Orientierungswerte ermittelt. Aufgrund der Bestandssituation und der Möglichkeit, an
der lärmabgewandten Seite der Gebäude Außenwohnbereiche zu errichten, die ein mit dem
Wohnen verträgliches Lärmniveau aufweisen, kann von aktiven Schallschutzmaßnahen abg e-
sehen werden.
Zur Sicherung verträglicher Innenraumpegel werden für Gebäude, in denen erhöhte Lärmei n-
wirkungen festgestellt wurden, durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109,
„Schallschutz im Hochbau“, entsprechende Vorkehrungen zum passiven Schallschutz getroffen
(Lärmpegelbereiche III und IV). Dies betrifft die im Bestand vorhandenen Gebäude Angelsac h-
senweg 3, 4, 4a und 6a. Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. Gebäudeseiten mü s-
sen bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Sinne des
§ 48 BauO NRW das resultierende Schalldämmmaß entsprechend den Lärmpegelbereichen
(LPB) nach DIN 4109 einhalten. Um auch ausreichende Luftaustauschraten in der Nachtzeit bei
Bebauungsplan Nr. 553
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geschlossenen Fenstern zu erreichen, sind in den Schlafzimmern, die zu den mit LPB III und IV
gekennzeichneten Baugrenzen orientiert sind, schallgedämmte Lüfter vorzusehen.
Die Festsetzung der Lärmpegelbereiche ist hinreichend bestimmt, da eine dem Gebäudebe-
stand abweichende Stellung der Gebäude durch die engen Baugrenzen aus geschlossen ist.
Die weiter westlich gelegenen Baufelder halten die Orientierungswerte für Allgemeine Wohnge-
biete (WA) ein oder überschreiten diese nur geringfügig.
Für die Nutzung des jetzt vorhandenen Bestandes sind Lärmschutzmaßnahmen nicht erforder-
lich. Wird ein Gebäude neu errichtet, verändert und/oder erweitert, sind die festgesetzten Vo r-
kehrungen gegen den einwirkenden Verkehrslärm durch den Hauseigentümer umzusetzen.
Luftschadstoffe
Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Schadstoffbelastungen nach der 39. Bun-
desimmissionsschutzverordnung ist im Plangebiet auch unter Berücksich tigung des hohen Ver-
kehrsaufkommens auf dem angrenzenden Albersloher Weg aufgrund der guten Durchlüftung s-
verhältnisse auf dieser Hauptverkehrsstraße nicht zu erwarten.
8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Bei dem Plangebiet handelt es sich um die bestehende ehemalige Britensiedlung im Bereich
Angelsachsenweg. Die Siedlung zeichnet si ch durch eine geringe Bebauungs dichte und Ve r-
siegelungsrate aus mit – gemessen an heutigen Verhältnissen – großen rückwärtigen Gärten.
Die Gärten sind geprägt durch älteren Baum - und Gehölzbestand sowie Rasenflächen. Insbe-
sondere im südwestlichen Teil des Plangebietes hat sich ein dichter Baumaufwuchs entwickelt.
Bei den Bäumen in der Siedlung handelt es sich über wiegend um heimische Laubbaumarten
wie Ahorn, Hainbuchen, Eichen, Birken, Linden, vereinzelt Eschen und weitere Arten. Die Gä r-
ten dienen generell als Lebensraum für Vogel- und Fledermausarten, die an den Siedlungsraum
angepasst sind und dort relativ häufig vorkommen (zu planungsrelevanten Arten s.u. Arten-
schutz).
Die Baugrenzen umfassen die bereits bestehenden Gebäude, darüber hinaus werden rückseitig
untergeordnete, begrenzte Anbauten ermöglicht . Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen im
rückwärtigen Bereich sind bereits im Bestand gemäß § 34 BauGB zulässig. Die Grundflächen-
zahl (GRZ) wird mit 0,25 festgesetzt. Auch unter Berücksichtigung zulässiger Überschreitungen
dieser GRZ handelt es sich um eine geringe zulässige Versiegelungsrate.
Die besonders erhalt enswerten Bäume werden im Bebauungsplan festgesetzt. Die Vorausse t-
zungen für den Erhalt des nicht explizit festgesetzten Baumbestandes sind durch die eing e-
schränkten Bau- und Versiegelungspotenziale gegeben. Die Lebensraumfunktion für Tierarten
des Siedlungsraums bleibt grundsätzlich erhalten.
Bebauungsplan Nr. 553
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Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt nicht, da im
angewandten Verfahren nach § 13a BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebau-
ungsplans zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.
Artenschutz
Für die ehemalige Britensiedlung am Angelsachsenweg wurde eine Potenzialabschätzung bzw.
Artenschutzprüfung Stufe I durchgeführt. Zum Vergleich wurden Ergebnisse der Artenschut z-
prüfungen Avifauna und Fledermäuse für das Untersuchungsgebiet am Lilienthalweg in Gre m-
mendorf, ca. 350 m nordöstlich, herangezogen.
Im Ergebnis des Artenschutzgutachtens ist festzuhalten, dass durch die Aufstellung des B e-
bauungsplans noch kein e konkrete Beeinträchtigung der beiden Artengruppen Vögel und Fl e-
dermäuse absehbar ist. Erst sobald Bauanträge vorliegen, sind Auswirkungen auf die Gebäude
und die Vegetation zu prognostizieren.
Hinsichtlich der planungsrelevanten Vogelarten ist lediglich der Gartenrotschwanz innerhalb des
Planungsraumes nicht ausgeschlossen. Bei größeren Baumaßnahmen mit einem erheblichen
Eingriff in den Baumbestand ist zuvor das Vorkommen des Gartenrotschwanzes zu unters u-
chen.
Hinsichtlich der nicht planungsrelevanten, häufigen Vogelarten bleibt auch bei Beeinträchtigung
/ Vernichtung einzelner Brutreviere die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs -
und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten. Zum Schutz der Vögel sind Gehöl z-
entnahmen außerhalb der Brutzeit, d.h. zwischen Oktober und Februar des Folgejahres, durch-
zuführen. Ein diesbezüglicher Hinweis erfolgt im Bebauungsplan. Bei Sanierungen -, Um- und
Ausbauten der vorhandenen Gebäude sind die Brutzeiten gebäudebrütender Arten zu berüc k-
sichtigen.
Fledermausquartiere sind in den vorhandenen Gebäuden oder möglichen Höhlen bzw. Spalten
in den älteren Bäumen nicht ausgeschlossen. Sofern Baumaßnahmen während der Aktivität s-
phase der Fledermäuse durchgeführt werden, sind diese mit Hilfe einer ökologischen Baube-
gleitung durchzuführen.
Die ggf. erforderlichen Artenschutzmaßnahmen hinsichtlich Vogel - und Fledermausarten wer-
den im jeweiligen Bauantragsverfahren festgelegt.
8.1.3 Boden und Wasser
Derzeitige Umweltsituation/Auswirkungen der Planung
Der natürliche Boden des Plangebietes, gemäß Umweltkataster ein Podsol -Pseudogley, ist
durch die bestehende Siedlung bereits verändert. Allerdings zeichnet sich die ehemalige Briten-
siedlung durch eine geringe Versiegelungsrate aus. In den unversiegelten Bereichen kommen
die Bodenfunktionen wie Versickerung und Filterung von Niederschlagswasser noch zum Tr a-
gen. Der Bebauungsplan ermöglicht in eingeschränktem Maß Neuversiegelungen, die Grund-
flächenzahl bleibt mit einer GRZ von maximal 0,25 jedoch gering.
Oberflächengewässer befinden sich nicht im Plangebiet.
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 25
Zur Entwässerung des Plangebietes liegt eine Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde mit
folgenden wesentlichen Inhalten vor:
„Das Plangebiet entwässert in den Nebengraben des Erdelbac hs (Gewässernummer neu:
32742). Die Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser ist durch die Untere Wasserbe-
hörde bis zum 31.12.2019 befristet erteilt worden, weil keine Rückhaltung vor Einleitung in den
Nebengraben des Erdelbaches errichtet werden konnte. In einem Abstimmungstermi n vom
20.06.2007 zwischen Stadt Münster und Bezirksregierung wurden Vereinbarungen getroffen,
wie zukünftig mit Einleitungen in den Erdelbach zu verfahren sei. Einige vereinbarte Maßnah-
men sind bereits umgesetzt worden. Das o.g. Gewässer wurde umgelegt und fließt nicht mehr
durch das Wohngebiet Schlesienstraße. Im neuen Einmündungsbereich wurde eine ökologi-
sche Verbesserung des Erdelbaches ausgeführt. Der Nebengraben selbst wurde im Oberlauf
aufgeweitet und in die Grünfläche zwischen Otto- Hersing-Weg und Fr anken-/Normannenweg
verlegt. Im weiteren Verlauf (Unterhalb des Durchgangs zur Pommernstraße) gibt es noch P o-
tenzial, das Gewässer ebenfalls aufzuweiten und in die Grünfläche zu verlegen. Da es im g e-
samten Einzugsbereich des Erdelbaches schwierig zu sein s cheint, Flächen für Rückhaltungen
zu finden, wurde in der Besprechung vom 20.06.2007 mit der Bezirksregierung vereinbart, dass
„keine weitere Bebauung im E rdelbachtal durchgeführt wird.“ Unter dieser Prämisse ist eine
weitere Verdichtung im Einzugsgebiet des Erdelbaches nur dann ohne Rückhaltung möglich,
wenn die zurzeit erlaubte Einleitungswassermenge von 406 l/s nicht überschritten wird. Die limi-
tierte Einleitungsmenge kann dazu führen, dass eine geringere oder keine weitere Befestigung
im B -Plan-Gebiet ohne Rückhaltung innerhalb des Einzugsgebiets möglich ist. Alternativ ist
durch die Gemeinde nachzuweisen, dass zusätzlich anfallendes Niederschlagswas ser ortsnah
gemeinwohlverträglich beseitigt werden kann (§ 49 Landeswassergesetz-LWG). Zudem wird im
B-Plan die Möglichkeit eröffnet, im rückwärtigen Gebäudebereich Anbauten vorzunehmen. Zu-
sätzlich können neue Parkflächen geschaffen werden. Tendenziell vergrößert sich dann die a b-
zuleitende Niederschlagsfläche. Je dichter die Bebauung zukünftig wird, desto größ er wird die
Erfordernis, eine Rückhaltung innerhalb des entwässerten Gebiets vorzusehen. Die Erlaubnis
zur Einleitung von Niederschlagswasser ist durch die Untere Wasserbehörde bis zum
31.12.2019 befristet erteilt worden, weil keine Rückhaltung vor Einleit ung in den Nebengraben
des Erdelbachs errichtet werden konnte.“
Gegenüber der bisherigen planungsrechtlichen Situation, nach der sich die Zulässigkeit von
Vorhaben anhand des § 34 BauGB bemisst, wirkt der Bebauungsplan einer ansonsten mögl i-
chen signifikanten Nachverdichtung entgegen. Die getroffenen Baukörperfestsetzungen verhi n-
dern in Verbindung mit der Begrenzung der Grundfläche der Anbauten auf 25 m², dass die Ei n-
leitungsmenge in das Fließgewässer durch die bevorstehende zivile Nachnutzung der ehemal i-
gen Britenhäuser signifikant zunimmt.
Im Sinne der Wasserwirtschaft ent hält der Bebauungsplan den Hinweis, dass Dachbegr ü-
nungsmaßnahmen und die Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenmaterialien (z.B. P o-
renpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengitter steine, Schotterrasen o.ä.) bei privaten Zu-
wegungen, Zufahrten sowie offenen, ebenerdigen Stellplätzen empfohlen werden.
Altlasten/- Verdachtsflächen sind gemäß Umweltkataster im Plangebiet nicht bekannt. Zu B o-
dendenkmälern s. Punkt 8.1.6 (Kulturgüter).
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 25
8.1.4 Klima / Luft
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Das Plangebiet weist gemäß Umweltkataster keine besonderen Klimafunktionen auf. Es liegt
innerhalb der locker bebauten Siedlungsbereic he, dieser Charakter bleibt auf grund der be-
schränkten zulässigen Neuversiegelung auch zukünftig weitgehend erhalten. Maßgebliche
Auswirkungen auf den Klimawandel sind nicht zu erwarten. Der Schatten der hohen Bäume übt
an sonnigen und warmen Sommertagen mit Hitzebelastung eine Entlastungswirkung aus.
8.1.5 Landschaft / Ortsbild
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Die ausnahmslos II -geschossigen Gebäude vermitteln mit ihren flachen Satteldächern einen
homogenen Eindruck. Durch die verschiedenartige Ausrichtung zur Straße und die teilweise
planmäßig erhöhte Lage entsteht zugleich ein spannungsreiches Gesamtbild, das durch die
zum Teil großen und offenen Vorgärten verstärkt wird. Den Wohnhäusern sind größtenteils an-
gebaute Einzelgaragen und freistehende Sammelgaragen zugeordnet. Die Siedlung ist gekenn-
zeichnet durch relativ große Gärten und einen prägenden Baumbestand. Das charakteristische
Siedlungsbild der ehemaligen Britensiedlung bleibt auf Basis der Unterschutz stellung als
Denkmal (s. Punkt 8.1.6) sowie der Festsetzungen des Bebauungsplans weitgehend erhalten.
Die nähere Umgebung wird überwiegend von I - bis III-geschossiger Wohnbebauung geprägt.
Die Dichtewerte der umliegenden Bereiche sind angesichts des hohen Anteils an Einzel -, Dop-
pel- und Reihenhäusern relativ gering. Die ehemalige Britensiedlung am Angelsachsenweg fügt
sich im Bestand und in der Planung gut in die Umgebung ein.
8.1.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung
Die ehemalige Siedlung für britische Offiziere am Angelsachsenweg weist einen besonders ho-
hen siedlungsgeschichtlichen, städtebaulichen und baugeschichtlichen Zeugniswert auf und
wurde daher nach § 2 (2) Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG) unter Denkmal-
schutz gestellt. Die Unterschutzstellung umfasst die im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 553 befindlichen Wohngebäude mit allen Bestandteilen (Garagen, Gärten, Straßen - und
Wegeführungen, die Straßenbeleuchtung und Trafohäuschen) aus der Zeit zwischen 1951 und
1955. Durch den Denkmalschutzs tatus ist eine hinreichende Sicherung der historischen G e-
bäudegrundrisse und -kubaturen gewährleistet.
Der Bebauungsplan Nr. 553 trifft ergänzend hierzu Regelungen zu Bereichen, die denkmal-
rechtlich nicht hinreichend steuerbar sind. Erforderlich sind insbesondere planungsrechtliche
Vorgaben in Bezug auf Lage und Umfang optionaler Anbauten, zusätzlicher Garagenstandorten
sowie von Nebenanlagen und Einfriedigungen.
Für den Fall der Entdeckung von Bodendenkmälern enthält der Bebauungsplan einen entspr e-
chenden Hinweis (s. Punkt 6.9).
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
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8.2 Zusammenfassung
Bedingt durch die Nähe zum Albersloher Weg kommt es in der ersten Häuserreihe zu deutl i-
chen Überschreitungen der verkehrstechnischen Orientierungswerte der DIN 18005, denen
durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen begegnet wird.
Mit Blick auf den Artenschutz kann der Gartenrotschwanz als planungsrelevante Art im Bebau-
ungsplangebiet nicht ausgeschlossen werden. Es sind Bauzeitenregelungen und ggf. Auflagen
zum Artenschutz im Rahmen der Baugenehmigungen zu beachten. Der zulässige Eingriff in Na-
tur und Landschaft ist durch die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,25 auf ein geringfügiges
Maß beschränkt. Ein Ausgleich ist bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nicht erfor-
derlich. Sonstige erhebliche Umweltauswirkungen des Bebauungsplans sind nicht festzustellen.
Dem Denkmalschutz wird durch die Unterschutzstellung der Siedlung sowie ergänzende Reg e-
lungen des Bebauungsplans Rechnung getragen.
Quellenangaben
1. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Si tz Münster GmbH (2012): Albersloher Weg –
Geplanter Ausbau zwischen Angelsachsenweg und Osttor
2. Faunistische Gutachten (2017): Bebauungsplan 553 „Gremmendorf – Albersloher Weg / A n-
gelsachsenweg“, M. Schwartze
9. Gesamtabwägung
Die Planung verfolgt primä r das Ziel, die erfolgte denkmalrechtliche Unterschutzstellung der
ehemaligen Britensiedlung Angelsachsenweg durch geeignete Festsetzungen im Bebauung s-
plan zu verfestigen . Der Bebauungsplan ist ergänzend erforderlich, um den vorhandenen ein-
heitlichen Grundcharakter einer Gartenstadt dauerhaft zu sichern. Durch die Ermöglichung
rückwärtiger Ausbauten an den Hauptbaukörpern wird hierbei den heutigen Wohnraumanforde-
rungen im Hinblick auf die künftigen Eigentümer bzw. Nutzer abwägend Rechnung getragen.
Das Plangebiet ist grundsätzlich dem ungeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuor d-
nen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der den sich aus der vor-
handenen Eigenart des Gebiets ergebenden Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert.
Es werden lediglich Anbauzonen definiert, die bebaut werden können, wenn das Vorhaben den
Denkmalwert der Siedlung nicht beeinträchtigt.
Die einheitliche Form der Siedlung bleibt durch die am Bestand orientierten Festsetzungen so-
wie die erfolgte Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Münster gewahrt. Mit dem Bebau-
ungsplan wird eine geordnete Stellplatzausweisung und -anordnung vorgegeben und ein mögli-
ches ungeordnetes und siedlungsbildbeeinträchtigendes Parken in der Siedlung geleitet und
geordnet. Die Zulässigkeit von Einfriedigungen sowie Nebenanlagen auf privaten Grundstück s-
flächen wird einheitlich geregelt.
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
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Die Auswirkungen auf die Umwelt sind im Fazit überschaubar: Wesentliche Beeinträchtigungen
der Schutzgüter sind auf Basis der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht festzustellen und
auch künftig nicht zu erwarten. Hinsichtlich der planungsrelevanten Vogelarten ist lediglich der
Gartenrotschwanz innerhalb des Planungsraumes nicht ausgeschlossen. Bei größeren Bau-
maßnahmen mit einem erheblichen Eingriff in den Baumbestand ist das Vorkommen des Ga r-
tenrotschwanzes zu untersuchen. Hinsichtlich der nicht planungsrelevanten, häufigen Vogelar-
ten bleibt auch bei Beeinträchtigung / Vernichtung einzelner Brutreviere die ökologische Funkt i-
on der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten.
Im Verfahren entfällt die Erforderlichkeit der Kompensation der planungsbedingten Eingriffe in
Natur und Landschaft; Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen wurden im
Rahmen des Planungsprozesses gleichwohl geprüft und abwägend berücksichtigt. Die durch
die Planung ermöglichte Neuver siegelung beschränkt sich auf kleinflächige Anbauten, ergän-
zende Garagen bzw. offene, ebenerdige Stellplätze. Auch aufgrund der für Wohngebiete im
Stadtgebiet Münster sehr geringen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 und die – im Verhältnis zu
den umliegenden Gärten – eng gefassten Baufenster wird der für diese Siedlung typische Gar-
tenstadtcharakter dauerhaft gesichert. Durch die Planung ist gewährleistet, dass erhaltenswer-
tes Altgehölz nicht beseitigt wird. Der Bebauungsplan unterstützt ergänzend das stadtstrukturel-
le Oberziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung.
Besondere Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung –
insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der
Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, Migranten sowie die unterschiedliche
Auswirkungen auf Frauen und Männer – sind nicht ersichtlich.
Die Wahrung der bestehenden städtebaulichen und gestalterischen Qualität der Siedlungsstruk-
tur und des Denkmalwerts überwiegt im vorliegenden Planfall die Bau- und Gestaltungsfreiheit
des Einzelnen. Die weiterhin zu sichernde eigenständige und einheitliche Prägung und Charak-
teristik der Siedlung ist bedeutsam, da der prägende Bautyp des ehemaligen Britenwohnstan-
dortes in seiner Grundkonfiguration und seinen die Gestalt bestimmenden Elementen – auch in
der Ablesbarkeit der historischen Stadtteil-Entwicklung – erkennbar bleibt.
Die städtebaulich und stadtgestalterisch einschränkend wirkenden und vorgenommenen Fest-
setzungen des Bebauungsplans stellen in Abwägung mit der (künftigen) individuellen Flexibilität
und Freiheit der Eig entümerinnen und Eigentümer keinerlei besondere oder unbeabsichtigte
Härte dar. Die Gebäudetypen sind im Bestand vorhanden und deren Bestandserhalt ist das
planerische Hauptziel; zum anderen wird aktiv eine Variabilität und Optimierung der baulichen
Bestandssituation vorgesehen.
Die Verwirklichung des Bebauungsplans wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im
Umfeld des Plangebiets lebenden Menschen aufgrund der Beplanung des baulichen Bestandes
nur unwesentlich auswirken; nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht
sind nicht ersichtlich.
Bebauungsplan Nr. 553
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg
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10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Die Grundstücksflächen mit den vorhandenen Wohngebäuden stehen im Eigentum der Bun-
desanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die BImA beabsichtigt, die Liegenschaften im Rah-
men eines oder mehrerer Bieterverfahren an Endverbraucher zu veräußern.
Die öffentlichen Erschließungsflächen und Trafostandorte stehen im Eigentum der Stadt Müns-
ter. Eine Ausnahme stellt die im Südwest en des Plangebietes gelegene Stichstraße dar. Diese
soll vrsl. als Gemeinschaftsfläche der Erschließung dienenden Grundstücke an die Endverbrau-
cher veräußert werden.
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 553: Gremmendorf – Albersloher
Weg / Angelsachsenweg.
Münster, den __________
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Denstorff
Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (23)
- Höftestraße
- Pommernstraße
- Otto-Hersing-Weg
- Albersloher Weg 33
- Angelsachsenweg 3
- Frankenweg
- Wiegandweg 14
- Keltenweg
- Arnheimweg
- Torminweg
- Köhlweg
- Lilienthalweg
- Gustav-Tweer-Weg
- Pleistermühlenweg 95
- An der Wallhecke
- An den Speichern 7
- Wilhelm-Holthaus-Weg
- Paul-Engelhard-Weg
- Zum Erlenbusch
- Von-Hünefeld-Weg
- Schlesienstraße
- Normannenweg
- Osttor 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0468/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37