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1341/2018

Künftige Nutzung des "Kölner Filmhauses" in der Maybachstraße 111, 50670 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018, TOP 10.4

Anlage 2 Vorabauszug Liegenschaftsausschuss 08.05.2018

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Ansehen

Anlage 3 Vorabauszug Ausschuss Kunst und Kultur 15.05.2018

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Ansehen

Anlage 1 Wettbewerbliche Dialog mit Ergänzung 41

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Vorabauszug Liegenschaftsausschuss 08.05.2018

1980 Zeichen

Geschäftsführung  
Liegenschaftsausschuss 
Frau Lesser 
Telefon: (0221) 221-23074  
Fax       : (0221) 221-24500 
E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de 
Datum: 09.05.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses vom 08.05.2018 
öffentlich 
1.3 Künftige Nutzung des "Kölner Filmhauses" in der Maybachstraße 111, 
50670 Köln  
230/4 
1341/2018 
1.3.1 TOP 1.3 – Künftige Nutzung des „Kölner Filmhauses“, 1341/2018 
230/4 
AN/0725/2018 
RM Frank erläutert den Änderungsantrag. Den Antragstellern ist wichtig, dass die 
Zielsetzung des Ratsbeschlusses vom 18.07.2013 bei der zukünftigen Nutzung um-
gesetzt wird und auch später im Ausschreibungstext deutlich wird. Das Filmhaus soll 
von einem Träger auf Basis einer einheitlichen Konzeption gesamtverantwortlich ge-
führt und bewirtschaftet werden. Dabei können im Rahmen der Trägerschaft für Teil-
leistungen durchaus Kooperationen mit Partnern eingegangen werden. Das inhaltli-
che Dach besteht darin, dass das Filmhaus „ein Ort der Filmkunst“ sein soll.  
Weiterhin ist wichtig, dass der Liegenschaftsausschuss wieder beteiligt wird, sofern 
sich kein geeigneter Nutzer bewirbt. Von einer sektoralen Vermietung an einzelne 
Mieter soll abgesehen werden, weil dies dem Ziel des Ratsbeschlusses nach einer 
ganzheitlichen Führung des Hauses widerspricht. Der Liegenschaftsausschuss wird 
dann das weitere Vorgehen beraten. Der Ausschuss Kunst und Kultur  wird natürlich 
im weiteren Verfahren beteiligt. 
RM Struwe erklärt, dass der Änderungsantrag kurzfristig vorgelegt wurde und nach 
erster Einschätzung positiv gesehen wird. Er bittet jedoch darum, die Vorlage mit 
Änderungsantrag ohne Votum in die weitere Beratung zu geben. 
Anlage 2

Der Ausschussvorsitzende empfiehlt diesem Anliegen zu folgen und lässt dies ab-
stimmen. 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss überweist die Vorlage mit Änderungsantrag in die nach-
folgenden Gremien 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 Vorabauszug Ausschuss Kunst und Kultur 15.05.2018

4329 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Frau Kleindienst 
Telefon:  (0221) 221-23567  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 17.05.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur vom 15.05.2018 
öffentlich 
4 Allgemeine Vorlagen 
 
4.5 Künftige Nutzung des "Kölner Filmhauses" in der Maybachstraße 111, 
50670 Köln 
1341/2018 
Der Ausschuss Kunst und Kultur verweist  - wie der Liegenschaftsausschuss  – die 
Vorlage und die Änderungsanträge ohne Votum in die Sitzung des Rates. 
I. Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtische Liegenschaft Maybachstraße 111, 
50670 Köln, auch „Kölner Filmhaus“ genannt, einen Nutzer für die filmkulturellen 
Räumlichkeiten in einem wettbewerblichen Dialog mit folgenden Maßgaben zu su-
chen: 
 
1. Die Überlassung dieser Räumlichkeiten im „Kölner Filmhaus“ soll unter Be-
rücksichtigung der Vorgaben aus der erfolgten Städtebauförderung an Initiati-
ven und Institutionen aus dem Bereich der Filmkultur und Filmbildung erfol-
gen. Die Überlassung des gesamten Gebäudes mit Ausnahme der Flächen 
des Gastronomiebetriebes erfolgt durch einen langfristigen Mietvertrag zu 
subventionierten Konditionen. 
 
2. Der im Objekt befindliche Gastronomiebetrieb ist weiterhin verpachtet und 
verbleibt wie bisher unmittelbar bei der Liegenschaftsverwaltung und steht in-
soweit nicht zur Disposition.

3. Die Einrichtung „Kölner Filmhaus“ stellt einen kulturpolitisch förderungswürdi-
gen Zweck dar. Dies ist bei der Festlegung des zu zahlenden Nutzungsentgel-
tes für die filmkulturellen Räumlichkeiten zu berücksichtigen. 
 
4. Der künftige Nutzer wird dem Filmgeräteverleih Lagerräume in seinen filmkul-
turellen Räumlichkeiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. 
Darüber hinaus kann er mit weiteren filmkulturellen Partnern kooperieren. Die 
Kooperation ist konkret darzulegen. Die Erträge aus der Überlassung an den 
Filmgeräteverleih und den filmkulturellen Partnern stehen dem Nutzer zu. 
 
5. Der Nutzer soll in einem wettbewerblichen Dialog ermittelt werden. Bewer-
bungskriterien zur Teilnahme an dem wettbewerblichen Dialog sind Angaben 
über bisherige Erfahrungen im Rahmen von Kinobetrieben mit film- und medi-
enaffinen Veranstaltungen sowie den Angeboten der Filmbildung. Neben den 
darzulegenden Erfahrungen sollen die Bewerber ihre Eignung durch ein Be-
triebs- und Wirtschaftskonzept für den Betrieb des „Kölner Filmhauses“ erstel-
len. 
 
6. Wird bei diesem wettbewerblichen Dialog kein Nutzer gefunden, wird die Ver-
waltung beauftragt, die Räumlichkeiten in sektorale Nutzungen aufzuteilen 
und zu vermieten. 
 
 
II. Änderungs- bzw. Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion  
    Bündnis 90/Die Grünen – AN/0725/2018 – betr.: „TOP 1.3 – Künftige Nutzung 
    des Kölner Filmhauses“ (1341/2018)  
 
Beschluss: 
 
Die o.a. Beschlussvorlage soll wie folgt modifiziert werden: 
 
In Ziffer 1 wird als erster Abschnitt die Zielsetzung ergänzt: 
„Im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen wettbewerblichen Dialogs wird ein 
Betreiber gesucht, der das Filmhaus auf Basis einer einheitlichen Konzeption wirt-
schaftlich und inhaltlich „als Ort der Filmkunst“ (Ratsbeschluss 18.07.2013) führen 
soll. Die Konzeption soll gemäß des Ratsbeschlusses vom 18.07.2013 Kinobetrieb 
und Filmprogramm, ein film- und medienaffines Veranstaltungsangebot, Raumver-
mietung an Filmschaffende, Filminitiativen u.ä. sowie Aus- und Weiterbildungsange-
bote ggf. in Kooperation mit geeigneten filmkulturellen Partnern beinhalten“.  
 
Ziffer 6 soll wie folgt ersetzt werden: 
„Sofern der wettbewerbliche Dialog zu keinem belastbaren Vorschlag für einen Nut-
zer führt, wird nach einem vorzulegenden Sachstandsbericht das weitere Vorgehen 
vom Liegenschaftsausschuss beraten und entschieden.“  
 
 
III. Mündliche Ergänzung der Ziffer 6 des Änderungs- bzw. Zusatzantrag der  
     CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – AN/0725/2018:  
 
„Sofern der wettbewerbliche Dialog zu keinem belastbaren Vorschlag für einen Nut-
zer führt, wird nach einem vorzulegenden Sachstandsbericht das weitere Vorgehen

vom Liegenschaftsausschuss und vom Ausschuss Kunst und Kultur beraten und 
entschieden.“  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Wettbewerbliche Dialog mit Ergänzung 41

7047 Zeichen

Anlage 
 
Eckpunkte für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog „Filmhaus Köln“ 
 
Präambel: Ziele des wettbewerblichen Dialogs 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 beschlossen, den zukünftigen 
Betrieb des Filmhauses Köln im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs zu vergeben.  
Mit dem Filmhaus Köln soll ein Zentrum der Filmkultur in Köln geschaffen werden.  
Konzept des zukünftigen Betriebs ist, dass dies ein Ort der Begegnung und Kommunikation 
werden soll, an dem Filmkultur gezeigt, besprochen und aktiv vermittelt wird. Das Filmhaus 
Köln soll zur Vernetzung der Filmschaffenden beitragen und Treffpunkt der filminteressierten 
Öffentlichkeit werden. Die verschiedenen inhaltlichen Bausteine (s.u. unter: Beschreibung: 
Filmhaus Köln) sollen daher im Filmhaus Köln zu einer einheitlichen Konzeption 
zusammengeführt werden. 
Es ist beabsichtigt, den Betrieb des Filmhauses Köln für die Dauer von 10 Jahren mit einer 
Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre zu vergeben. 
 
Beschreibung: Filmhaus Köln 
Im denkmalgeschützten ehemaligen Bahnhofsverwaltungsgebäude in der Maybachstraße 
111 war seit 1998 das Kölner Filmhaus untergebracht. Auf einer Gesamtfläche von ca. 2.400 
m² gab es nachfolgendes Angebot: Aus- und Weiterbildungsangebote für Filmschaffende, 
kulturelles Kino, Büro- und Lagerräume für Filmschaffende und Filminitiativen sowie 
Beratungen und Anleitungen im Bereich der Filmproduktion von verschiedenen Trägern und 
Akteuren. Ein Filmtechnikverleih hat als Vertragspartner der Stadt Köln vor Ort agiert und 
wird seinen Filmtechnikverleih in einigen Räumen (Lager und Büro) im renovierten Filmhaus 
gemeinsam mit dem Betreiber wieder aufnehmen. In einem räumlich abgetrennten Teil des 
Gebäudes befindet sich die verpachtete Maybachgastronomie. Der gastronomische Bereich 
ist nicht Bestandteil des wettbewerblichen Dialogverfahrens und verbleibt weiterhin in der 
unmittelbaren Verwaltung der Stadt Köln. 
Dem Betreiber des Filmhauses würden nachfolgende Räumlichkeiten gemeinsam mit dem 
Filmverleih zur Verfügung stehen: 
 Kellergeschoss ca. 472 m² mit kleineren und größeren Lager-, Haustechnikräumen 
und Toilettenanlagen, 
 Erdgeschoss ca. 470 m² mit Foyer und einem Kinosaal, der mit Projektionstechnik 
ausgestattet ist, 
 1. Obergeschoss ca. 319 m² mit kleinen bis mittelgroßen Büroräumen, Küche, 
Toiletten und Seminarraum, 
 Dachgeschoss ca. 230 m² mit Büros, Küche, Toiletten und zwei Seminarräumen, 
 ca. 8 – 9 Parkplätze.

2 
 
Für gewerbliche Räume in Köln können gemäß der Veröffentlichung der Rheinischen 
Immobilienbörse nachfolgende Mietspannen herangezogen werden: 
 
Büro:  
Spitzenlage (Mediapark, u.ä.)    13,00 -21,00 €/m² 
Bevorzugte Bürolagen     11,00 -14,00 €/m² 
Stadtbezirk 1 – bevorzugte Bürolage   11,00 -18,00 €/m² 
 
Lager mit Produktionsfläche: 
mit Heizung       3,00 - 5,00 €/m² 
Stadtbezirk 1       2,00 - 5,00 €/m² 
 
In Anlehnung an die o.g. gewerbliche Mietübersicht hat die städtischen Grundwertabteilung 
ausgehend vom endgültigen Zustand, der Lage sowie aller bekannten mietwertrelevanten 
Kriterien nachfolgende Mietwerte für das Kölner Filmhaus ermittelt: Büroflächen 12,00 €/m², 
Lagerflächen 4,00 €/m² und das Foyer inkl. Filmvorführraum 8,00 €/m². 
 
Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der Flächen (Bürofläche ca. 549 m², Lagerfläche 
ca. 472 m² und Foyer inkl. Filmvorführraum ca. 470 m²) eine derzeitige Kaltmiete in Höhe 
von 12.236,00 € zuzüglich der noch nicht ermittelten Heiz- und Betriebskosten-
vorauszahlungen. 
 
Die Überlassung an den Nutzer soll allerdings zu einem reduzierten Nutzungsentgelt von 50 
% des ermittelten Mietwertes erfolgen. Die Differenz des vom Nutzer zu zahlenden 
Nutzungsentgelts zum üblichen Mietwert in Höhe von monatlich 6.118,00 € ist dann die 
städtische Subvention zum Betrieb. 
 
Das Objekt wird derzeit umfassend instandgesetzt und soll nach Abschluss der Arbeiten 
(voraussichtlich am 31.12.2018) Zentrum der Filmkultur mit nachfolgenden inhaltlichen 
Bausteinen werden:  
 Kulturelles Kino mit eigenem Filmprogramm sowie filmkulturell relevanten 
Veranstaltungsprogrammen nebst Festivals der Kölner Szene der Filmkultur 
 
 Angebote der Filmbildung, inklusive eines aktuellen Aus- und Weiterbildungs-
angebots für Filmschaffende 
 
 Vermietung von Büro- und Lagerräumen an Filmschaffende und Filminitiativen 
 
 Beratung und Anleitung für Nachwuchsfilmer und Quereinsteiger 
 
Diese inhaltlichen Bausteine und die beschriebenen Zielvorstellungen sind durch die 
Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen und den erwähnten Ratsbeschluss 
vorgegeben und können in der Konzeption ergänzt und erweitert werden. 
 
Verfahren: Voraussetzungen zur Teilnahme und Fristen 
Berechtigt zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog „Filmhaus Köln“ sind alle Bewerber, 
die folgende Voraussetzungen nachweisen:

3 
 
- mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Filmkultur oder Filmbranche 
- umfangreiche Kenntnisse der Film- und Fernsehlandschaft in Köln und NRW 
- nachweisliche kaufmännische und/oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse und 
Erfahrungen 
- Kenntnisse von Objektverwaltung und Objektmanagement 
- Erfahrung im Umgang und der Verwendung öffentlicher Gelder 
- Teamfähigkeit, Integrationsfähigkeit und Führungskompetenz 
 
Zur Bewerbung für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog ist neben einem Motivations-
schreiben und den Lebensläufen des/der mitwirkenden Personen ein Grobkonzept zum 
zukünftigen Betrieb des Filmhauses Köln einzureichen. Dieses Grobkonzept sollte maximal 
10 Seiten umfassen und muss die folgenden Informationen enthalten: 
- Erläuterung des inhaltlichen Konzeptes zur Schaffung eines Ortes der Filmkultur 
(unter Berücksichtigung der oben beschriebenen inhaltlichen Bausteine) 
- Vorlage eines Muster-Wirtschaftsplanes für die ersten zwei Jahre des Betriebs 
- Vorschlag der Betriebsform (Verein, GmbH, GbR o.ä.) 
- Darstellung, wie die lokale freie Szene der Filmkultur eingebunden wird 
- Angaben zur geplanten Kommunikation der Inhalte des Filmhauses nach außen und 
zum avisierten Publikum 
- Nennung möglicher Kooperationspartner und/oder Nutzer (Festivals, Hochschulen, 
Branche, Förderer, etc. pp.) 
 
Bewerbungen zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog „Filmhaus Köln“ können ab sofort 
bis zum 31.07.2018 an das Kulturamt der Stadt Köln, Richartzstraße 2-4, 50667 Köln 
gesendet werden. 
Die Verwaltung trifft eine Auswahl geeigneter Bewerber und lädt diese zu einem 
wettbewerblichen Dialog voraussichtlich ab August 2018 ein. Im Anschluss werden die in 
Betracht kommenden Bewerber zur Abgabe von Betreiberkonzeptionen für das Filmhaus 
Köln aufgefordert. 
Die Verwaltung wählt in gemeinsamer Beratung mit dem Beirat Filmkultur die schlüssigste 
Konzeption aus und schlägt diese den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Köln zur 
Beschlussfassung spätestens im November 2018 vor. 
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
Bei Rückfragen steht Ihnen der Referent für Popkultur und Filmkultur, Till Kniola, unter Tel.: 
0221-22123446 zur Verfügung.

Beschlussvorlage Rat

9304 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 1341/2018 
Freigabedatum 
02.05.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Künftige Nutzung des "Kölner Filmhauses" in der Maybachstraße 111, 50670 Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtische Liegenschaft Maybachstraße 111, 50670 Köln, 
auch „Kölner Filmhaus“ genannt, einen Nutzer für die filmkulturellen Räumlichkeiten in einem wettbe-
werblichen Dialog mit folgenden Maßgaben zu suchen: 
 
1. Die Überlassung dieser Räumlichkeiten im „Kölner Filmhaus“ soll unter Berücksichtigung der 
Vorgaben aus der erfolgten Städtebauförderung an Initiativen und Institutionen aus dem Be-
reich der Filmkultur und Filmbildung erfolgen. Die Überlassung des gesamten Gebäudes mit 
Ausnahme der Flächen des Gastronomiebetriebes erfolgt durch einen langfristigen Mietver-
trag zu subventionierten Konditionen. 
 
2. Der im Objekt befindliche Gastronomiebetrieb ist weiterhin verpachtet und verbleibt wie bisher 
unmittelbar bei der Liegenschaftsverwaltung und steht insoweit nicht zur Disposition. 
 
3. Die Einrichtung „Kölner Filmhaus“ stellt einen kulturpolitisch förderungswürdigen Zweck dar. 
Dies ist bei der Festlegung des zu zahlenden Nutzungsentgeltes für die filmkulturellen Räum-
lichkeiten zu berücksichtigen. 
 
4. Der künftige Nutzer wird dem Filmgeräteverleih Lagerräume in seinen filmkulturellen Räum-
lichkeiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kann er mit 
weiteren filmkulturellen Partnern kooperieren. Die Kooperation ist konkret darzulegen. Die Er-
träge aus der Überlassung an den Filmgeräteverleih und den filmkulturellen Partnern stehen 
dem Nutzer zu. 
 
5. Der Nutzer soll in einem wettbewerblichen Dialog ermittelt werden. Bewerbungskriterien zur 
Teilnahme an dem wettbewerblichen Dialog sind Angaben über bisherige Erfahrungen im 
Rahmen von Kinobetrieben mit film- und medienaffinen Veranstaltungen sowie den Angebo-
ten der Filmbildung. Neben den darzulegenden Erfahrungen sollen die Bewerber ihre Eignung 
durch ein Betriebs- und Wirtschaftskonzept für den Betrieb des „Kölner Filmhauses“ erstellen. 
 
6. Wird bei diesem wettbewerblichen Dialog kein Nutzer gefunden, wird die Verwaltung beauf-
tragt, die Räumlichkeiten in sektorale Nutzungen aufzuteilen und zu vermieten. 
Liegenschaftsausschuss 08.05.2018 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.05.2018 
Rat 07.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge    73.400 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Mit Ratsbeschluss vom 18.07.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die städtische Li egenschaft 
„Kölner Filmhaus“, Maybachstraße 111, 50670 Köln, im Rahmen des Erbbaurechts inklusive des 
Gastronomiebetriebes an einen Betreiber zu vergeben.  
 
Die Verwaltung möchte von diesem Beschluss aufgrund der nachfolgenden Gründe abweichen und 
die bestehenden Einheiten künftig vermieten. 
 
In dieser Liegenschaft hat der Verein „Kölner Filmhaus e.V.“ von 1998 bis Mitte 2012 das „Kölner 
Filmhaus“ betrieben. Zweck des Vereins war ein Ort der Filmkunst mit einem entsprechenden kult u-
rellen Kino - und Veranstal tungsprogramm als Kernangebot. Im Jahr 1995 hatte die Stadt Köln für 
diesen Zweck mit dem damaligen Trägerverein „Kölner Filmhaus e.V.“ einen Erbbaurechtsvertrag 
abgeschlossen. Das Filmhaus sollte eigenverantwortlich betrieben und sich u.a. aus den Pachter trä-
gen der Gastronomie sowie dem Vermietungsgeschäft finanzieren.  
 
Das Land NRW hat 1989 den Um - und Ausbau des Gebäudes zum Filmhaus aus Städtebauförde r-
mitteln als „Begegnungsstätte mit dem Schwerpunkt Film und Video“ mit einer 80%igen -
Anteilsfinanzierung (damals 4.512.000 DM) finanziert. 
 
Durch Insolvenz musste der Verein den Betrieb einstellen. Zum 01.04.2014 wurde der Heimfall au s-
gelöst. 
 
Bis zum 31.07.2017 wurde das Kölner Filmhaus mittels Einzelmietverträgen entsprechend der 
Zweckbindung der Städteba uförderung genutzt. Seit dem 01.08.2017 ist das Gebäude bis auf den 
Gastronomiebetrieb freigestellt, um zwingend notwendige Instandsetzungsarbeiten durchführen. Die 
Verwaltung geht davon aus, dass eine erneute filmkulturelle Nutzung ab dem 01.01.2019 mögli ch 
sein wird. Der Gastronomiebetrieb, der ebenfalls Gegenstand der Förderung war, wird von dem g e-

3 
planten wettbewerblichen Dialog nicht erfasst. Der bestehende Pachtvertrag wird angepasst und for t-
gesetzt. 
 
Ziel ist es das „Kölner Filmhaus“ dauerhaft als Ort  für Filmkultur zu reaktivieren und damit an die bi s-
herige Zweckbindung anzuknüpfen.  
 
Die Verwaltung möchte von der damaligen Beschlussfassung abweichen und den Bereich für die 
Filmkultur an einen Betreiber vermieten. Auch auf dieser Rechtsgrundlage wird eine langanhaltende 
Reaktivierung des Gebäudes durch die Zusammenarbeit mit einem Betreiber angestrebt. Durch eine 
mietvertragliche Grundlage wird eine Fehlentwicklung, wie sie in der Vergangenheit leider festzuste l-
len war, vermieden. 
 
Nach der Ausübung de s Heimfalls hat die Verwaltung festgestellt, dass der frühere Erbbaurechtne h-
mer seinen baulichen Verpflichtungen weitgehend nicht nachgekommen ist. Da der Erbbaurecht s-
nehmer mit dem betroffenen Gebäude grundsätzlich ebenso verfahren kann wie ein normaler G rund-
stückseigentümer, lässt sich auf dieser Rechtsgrundlage ein entsprechendes Verhalten nicht verme i-
den. 
 
Um dies in der Zukunft auszuschließen, favorisiert die Verwaltung das Mietmodell. Dieses Mietmodel 
ist nach der erfolgten Generalsanierung nach den g esetzlichen Bestimmungen möglich. Das Gebä u-
de ist nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in einem sanierten und mängelfreien Zustand. 
 
Die städtische Grundwertabteilung hat dementsprechend folgende anzuhaltende Mietwerte ermittelt: 
 
Für gewerbliche Räume in  Köln können gemäß der Veröffentlichung der Rheinischen Immobilienbö r-
se nachfolgende Mietspannen herangezogen werden: 
 
Büro:  
Spitzenlage (Mediapark, u.ä.) 13,00 -21,00 €/m² 
Bevorzugte Bürolagen 11,00 -14,00 €/m² 
Stadtbezirk 1 – bevorzugte Bürolage 11,00 -18,00 €/m² 
  
Lager mit Produktionsfläche:  
mit Heizung 3,00 - 5,00 €/m² 
Stadtbezirk 1 2,00 - 5,00 €/m² 
 
 
In Anlehnung an die o.g. gewerbliche Mietübersicht hat die städtischen Grundwertabteilung ausg e-
hend vom endgültigen Zustand, der Lage sowie all er bekannten mietwertrelevanten Kriterien nachfo l-
gende Mietwerte für das Kölner Filmhaus ermittelt: Büroflächen 12,00  €/m², Lagerflächen 4,00 €/m² 
und das Foyer inkl. Filmvorführraum 8,00 €/m². 
 
Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der Flächen (Bürofl äche ca. 549 m², Lagerfläche ca. 472 
m² und Foyer inkl. Filmvorführraum ca. 470 m²) eine derzeitige Kaltmiete in Höhe von 12.236,00 € 
zuzüglich der noch nicht ermittelten Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen. 
 
Die Überlassung an den Nutzer soll grundsät zlich zu einem reduzierten Nutzungsentgelt von 50  % 
des ermittelten Mietwertes erfolgen. Die Differenz des vom Nutzer zu zahlenden Nutzungsentgelts 
zum üblichen Mietwert in Höhe von monatlich 6.118,00 € ist dann die städtische Subvention zum B e-
trieb. Das Nutzungsentgelt ist hinsichtlich der Höhe noch auf seine Förderkonformität zu überprüfen. 
 
Der zukünftige Betrieb des „Kölner Filmhauses“ soll in einem wettbewerblichen Dialog vergeben we r-
den. Gesucht werden Bewerber die Erfahrungen nachweisen und Betreiberkonzepte vorlegen, die auf 
wirtschaftlich fundierten Angaben und Unterlagen den inhaltlichen Schwerpunkte auf kulturelles Kino, 
Filmbildung, Austausch- und Begegnungsort der Filmkultur und Filmgeräteverleih zu einem stimmigen 
Ganzen zusammenfügen.

4 
Die beteiligten Fachverwaltungen sichten unter Anhörung des Beirats Filmkultur die eingegangenen 
Bewerbungen und wählen in einem anschließenden wettbewerblichen Dialog den zukünftigen Nutzer 
des „Kölner Filmhauses“ aus, der im Anschluss den Fachausschüssen und d em Rat der Stadt Köln 
zur Beschlussfassung vorgestellt wird. 
 
Angestrebt wird eine Nutzungsdauer von 10 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere 5 Ja h-
re.  
 
Die Verwaltung wird nach Abschluss des wettbewerblichen Dialogs dem Rat eine erneute Beschlus s-
vorlage zur Genehmigung des langfristigen Vertrages mit dem ausgewählten Nutzer zur Entsche i-
dung vorlegen. 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Die Dringlichkeit der Angelegenheit wird damit begründet, dass das Kölner Filmhaus sofort nach sei-
ner Fertigstellung (voraussichtlich zum 01.01.2019) einem Nutzer übergeben werden soll. Die Be-
schlussfassung des Rates in seiner Sitzung am 07.06.2018 ist daher für den zeitnahen Beginn des 
Auswahlverfahrens erforderlich. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

08.05.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.05.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.06.2018 Rat
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1341/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.05.2018
Erstellt
24.04.2018 10:36