1341/2018
Künftige Nutzung des "Kölner Filmhauses" in der Maybachstraße 111, 50670 Köln
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Anlage 2 Vorabauszug Liegenschaftsausschuss 08.05.2018
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Geschäftsführung Liegenschaftsausschuss Frau Lesser Telefon: (0221) 221-23074 Fax : (0221) 221-24500 E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de Datum: 09.05.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 08.05.2018 öffentlich 1.3 Künftige Nutzung des "Kölner Filmhauses" in der Maybachstraße 111, 50670 Köln 230/4 1341/2018 1.3.1 TOP 1.3 – Künftige Nutzung des „Kölner Filmhauses“, 1341/2018 230/4 AN/0725/2018 RM Frank erläutert den Änderungsantrag. Den Antragstellern ist wichtig, dass die Zielsetzung des Ratsbeschlusses vom 18.07.2013 bei der zukünftigen Nutzung um- gesetzt wird und auch später im Ausschreibungstext deutlich wird. Das Filmhaus soll von einem Träger auf Basis einer einheitlichen Konzeption gesamtverantwortlich ge- führt und bewirtschaftet werden. Dabei können im Rahmen der Trägerschaft für Teil- leistungen durchaus Kooperationen mit Partnern eingegangen werden. Das inhaltli- che Dach besteht darin, dass das Filmhaus „ein Ort der Filmkunst“ sein soll. Weiterhin ist wichtig, dass der Liegenschaftsausschuss wieder beteiligt wird, sofern sich kein geeigneter Nutzer bewirbt. Von einer sektoralen Vermietung an einzelne Mieter soll abgesehen werden, weil dies dem Ziel des Ratsbeschlusses nach einer ganzheitlichen Führung des Hauses widerspricht. Der Liegenschaftsausschuss wird dann das weitere Vorgehen beraten. Der Ausschuss Kunst und Kultur wird natürlich im weiteren Verfahren beteiligt. RM Struwe erklärt, dass der Änderungsantrag kurzfristig vorgelegt wurde und nach erster Einschätzung positiv gesehen wird. Er bittet jedoch darum, die Vorlage mit Änderungsantrag ohne Votum in die weitere Beratung zu geben. Anlage 2 Der Ausschussvorsitzende empfiehlt diesem Anliegen zu folgen und lässt dies ab- stimmen. Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss überweist die Vorlage mit Änderungsantrag in die nach- folgenden Gremien Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 Vorabauszug Ausschuss Kunst und Kultur 15.05.2018
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Anlage 3
Geschäftsführung
Ausschuss Kunst und Kultur
Frau Kleindienst
Telefon: (0221) 221-23567
Fax : (0221) 221-24141
E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de
Datum: 17.05.2018
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der 29. Sitzung des
Ausschusses Kunst und Kultur vom 15.05.2018
öffentlich
4 Allgemeine Vorlagen
4.5 Künftige Nutzung des "Kölner Filmhauses" in der Maybachstraße 111,
50670 Köln
1341/2018
Der Ausschuss Kunst und Kultur verweist - wie der Liegenschaftsausschuss – die
Vorlage und die Änderungsanträge ohne Votum in die Sitzung des Rates.
I. Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtische Liegenschaft Maybachstraße 111,
50670 Köln, auch „Kölner Filmhaus“ genannt, einen Nutzer für die filmkulturellen
Räumlichkeiten in einem wettbewerblichen Dialog mit folgenden Maßgaben zu su-
chen:
1. Die Überlassung dieser Räumlichkeiten im „Kölner Filmhaus“ soll unter Be-
rücksichtigung der Vorgaben aus der erfolgten Städtebauförderung an Initiati-
ven und Institutionen aus dem Bereich der Filmkultur und Filmbildung erfol-
gen. Die Überlassung des gesamten Gebäudes mit Ausnahme der Flächen
des Gastronomiebetriebes erfolgt durch einen langfristigen Mietvertrag zu
subventionierten Konditionen.
2. Der im Objekt befindliche Gastronomiebetrieb ist weiterhin verpachtet und
verbleibt wie bisher unmittelbar bei der Liegenschaftsverwaltung und steht in-
soweit nicht zur Disposition.
3. Die Einrichtung „Kölner Filmhaus“ stellt einen kulturpolitisch förderungswürdi-
gen Zweck dar. Dies ist bei der Festlegung des zu zahlenden Nutzungsentgel-
tes für die filmkulturellen Räumlichkeiten zu berücksichtigen.
4. Der künftige Nutzer wird dem Filmgeräteverleih Lagerräume in seinen filmkul-
turellen Räumlichkeiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus kann er mit weiteren filmkulturellen Partnern kooperieren. Die
Kooperation ist konkret darzulegen. Die Erträge aus der Überlassung an den
Filmgeräteverleih und den filmkulturellen Partnern stehen dem Nutzer zu.
5. Der Nutzer soll in einem wettbewerblichen Dialog ermittelt werden. Bewer-
bungskriterien zur Teilnahme an dem wettbewerblichen Dialog sind Angaben
über bisherige Erfahrungen im Rahmen von Kinobetrieben mit film- und medi-
enaffinen Veranstaltungen sowie den Angeboten der Filmbildung. Neben den
darzulegenden Erfahrungen sollen die Bewerber ihre Eignung durch ein Be-
triebs- und Wirtschaftskonzept für den Betrieb des „Kölner Filmhauses“ erstel-
len.
6. Wird bei diesem wettbewerblichen Dialog kein Nutzer gefunden, wird die Ver-
waltung beauftragt, die Räumlichkeiten in sektorale Nutzungen aufzuteilen
und zu vermieten.
II. Änderungs- bzw. Zusatzantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen – AN/0725/2018 – betr.: „TOP 1.3 – Künftige Nutzung
des Kölner Filmhauses“ (1341/2018)
Beschluss:
Die o.a. Beschlussvorlage soll wie folgt modifiziert werden:
In Ziffer 1 wird als erster Abschnitt die Zielsetzung ergänzt:
„Im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen wettbewerblichen Dialogs wird ein
Betreiber gesucht, der das Filmhaus auf Basis einer einheitlichen Konzeption wirt-
schaftlich und inhaltlich „als Ort der Filmkunst“ (Ratsbeschluss 18.07.2013) führen
soll. Die Konzeption soll gemäß des Ratsbeschlusses vom 18.07.2013 Kinobetrieb
und Filmprogramm, ein film- und medienaffines Veranstaltungsangebot, Raumver-
mietung an Filmschaffende, Filminitiativen u.ä. sowie Aus- und Weiterbildungsange-
bote ggf. in Kooperation mit geeigneten filmkulturellen Partnern beinhalten“.
Ziffer 6 soll wie folgt ersetzt werden:
„Sofern der wettbewerbliche Dialog zu keinem belastbaren Vorschlag für einen Nut-
zer führt, wird nach einem vorzulegenden Sachstandsbericht das weitere Vorgehen
vom Liegenschaftsausschuss beraten und entschieden.“
III. Mündliche Ergänzung der Ziffer 6 des Änderungs- bzw. Zusatzantrag der
CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – AN/0725/2018:
„Sofern der wettbewerbliche Dialog zu keinem belastbaren Vorschlag für einen Nut-
zer führt, wird nach einem vorzulegenden Sachstandsbericht das weitere Vorgehen
vom Liegenschaftsausschuss und vom Ausschuss Kunst und Kultur beraten und
entschieden.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Wettbewerbliche Dialog mit Ergänzung 41
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Anlage Eckpunkte für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog „Filmhaus Köln“ Präambel: Ziele des wettbewerblichen Dialogs Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 07.06.2018 beschlossen, den zukünftigen Betrieb des Filmhauses Köln im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs zu vergeben. Mit dem Filmhaus Köln soll ein Zentrum der Filmkultur in Köln geschaffen werden. Konzept des zukünftigen Betriebs ist, dass dies ein Ort der Begegnung und Kommunikation werden soll, an dem Filmkultur gezeigt, besprochen und aktiv vermittelt wird. Das Filmhaus Köln soll zur Vernetzung der Filmschaffenden beitragen und Treffpunkt der filminteressierten Öffentlichkeit werden. Die verschiedenen inhaltlichen Bausteine (s.u. unter: Beschreibung: Filmhaus Köln) sollen daher im Filmhaus Köln zu einer einheitlichen Konzeption zusammengeführt werden. Es ist beabsichtigt, den Betrieb des Filmhauses Köln für die Dauer von 10 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre zu vergeben. Beschreibung: Filmhaus Köln Im denkmalgeschützten ehemaligen Bahnhofsverwaltungsgebäude in der Maybachstraße 111 war seit 1998 das Kölner Filmhaus untergebracht. Auf einer Gesamtfläche von ca. 2.400 m² gab es nachfolgendes Angebot: Aus- und Weiterbildungsangebote für Filmschaffende, kulturelles Kino, Büro- und Lagerräume für Filmschaffende und Filminitiativen sowie Beratungen und Anleitungen im Bereich der Filmproduktion von verschiedenen Trägern und Akteuren. Ein Filmtechnikverleih hat als Vertragspartner der Stadt Köln vor Ort agiert und wird seinen Filmtechnikverleih in einigen Räumen (Lager und Büro) im renovierten Filmhaus gemeinsam mit dem Betreiber wieder aufnehmen. In einem räumlich abgetrennten Teil des Gebäudes befindet sich die verpachtete Maybachgastronomie. Der gastronomische Bereich ist nicht Bestandteil des wettbewerblichen Dialogverfahrens und verbleibt weiterhin in der unmittelbaren Verwaltung der Stadt Köln. Dem Betreiber des Filmhauses würden nachfolgende Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Filmverleih zur Verfügung stehen: Kellergeschoss ca. 472 m² mit kleineren und größeren Lager-, Haustechnikräumen und Toilettenanlagen, Erdgeschoss ca. 470 m² mit Foyer und einem Kinosaal, der mit Projektionstechnik ausgestattet ist, 1. Obergeschoss ca. 319 m² mit kleinen bis mittelgroßen Büroräumen, Küche, Toiletten und Seminarraum, Dachgeschoss ca. 230 m² mit Büros, Küche, Toiletten und zwei Seminarräumen, ca. 8 – 9 Parkplätze. 2 Für gewerbliche Räume in Köln können gemäß der Veröffentlichung der Rheinischen Immobilienbörse nachfolgende Mietspannen herangezogen werden: Büro: Spitzenlage (Mediapark, u.ä.) 13,00 -21,00 €/m² Bevorzugte Bürolagen 11,00 -14,00 €/m² Stadtbezirk 1 – bevorzugte Bürolage 11,00 -18,00 €/m² Lager mit Produktionsfläche: mit Heizung 3,00 - 5,00 €/m² Stadtbezirk 1 2,00 - 5,00 €/m² In Anlehnung an die o.g. gewerbliche Mietübersicht hat die städtischen Grundwertabteilung ausgehend vom endgültigen Zustand, der Lage sowie aller bekannten mietwertrelevanten Kriterien nachfolgende Mietwerte für das Kölner Filmhaus ermittelt: Büroflächen 12,00 €/m², Lagerflächen 4,00 €/m² und das Foyer inkl. Filmvorführraum 8,00 €/m². Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der Flächen (Bürofläche ca. 549 m², Lagerfläche ca. 472 m² und Foyer inkl. Filmvorführraum ca. 470 m²) eine derzeitige Kaltmiete in Höhe von 12.236,00 € zuzüglich der noch nicht ermittelten Heiz- und Betriebskosten- vorauszahlungen. Die Überlassung an den Nutzer soll allerdings zu einem reduzierten Nutzungsentgelt von 50 % des ermittelten Mietwertes erfolgen. Die Differenz des vom Nutzer zu zahlenden Nutzungsentgelts zum üblichen Mietwert in Höhe von monatlich 6.118,00 € ist dann die städtische Subvention zum Betrieb. Das Objekt wird derzeit umfassend instandgesetzt und soll nach Abschluss der Arbeiten (voraussichtlich am 31.12.2018) Zentrum der Filmkultur mit nachfolgenden inhaltlichen Bausteinen werden: Kulturelles Kino mit eigenem Filmprogramm sowie filmkulturell relevanten Veranstaltungsprogrammen nebst Festivals der Kölner Szene der Filmkultur Angebote der Filmbildung, inklusive eines aktuellen Aus- und Weiterbildungs- angebots für Filmschaffende Vermietung von Büro- und Lagerräumen an Filmschaffende und Filminitiativen Beratung und Anleitung für Nachwuchsfilmer und Quereinsteiger Diese inhaltlichen Bausteine und die beschriebenen Zielvorstellungen sind durch die Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen und den erwähnten Ratsbeschluss vorgegeben und können in der Konzeption ergänzt und erweitert werden. Verfahren: Voraussetzungen zur Teilnahme und Fristen Berechtigt zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog „Filmhaus Köln“ sind alle Bewerber, die folgende Voraussetzungen nachweisen: 3 - mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Filmkultur oder Filmbranche - umfangreiche Kenntnisse der Film- und Fernsehlandschaft in Köln und NRW - nachweisliche kaufmännische und/oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen - Kenntnisse von Objektverwaltung und Objektmanagement - Erfahrung im Umgang und der Verwendung öffentlicher Gelder - Teamfähigkeit, Integrationsfähigkeit und Führungskompetenz Zur Bewerbung für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog ist neben einem Motivations- schreiben und den Lebensläufen des/der mitwirkenden Personen ein Grobkonzept zum zukünftigen Betrieb des Filmhauses Köln einzureichen. Dieses Grobkonzept sollte maximal 10 Seiten umfassen und muss die folgenden Informationen enthalten: - Erläuterung des inhaltlichen Konzeptes zur Schaffung eines Ortes der Filmkultur (unter Berücksichtigung der oben beschriebenen inhaltlichen Bausteine) - Vorlage eines Muster-Wirtschaftsplanes für die ersten zwei Jahre des Betriebs - Vorschlag der Betriebsform (Verein, GmbH, GbR o.ä.) - Darstellung, wie die lokale freie Szene der Filmkultur eingebunden wird - Angaben zur geplanten Kommunikation der Inhalte des Filmhauses nach außen und zum avisierten Publikum - Nennung möglicher Kooperationspartner und/oder Nutzer (Festivals, Hochschulen, Branche, Förderer, etc. pp.) Bewerbungen zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog „Filmhaus Köln“ können ab sofort bis zum 31.07.2018 an das Kulturamt der Stadt Köln, Richartzstraße 2-4, 50667 Köln gesendet werden. Die Verwaltung trifft eine Auswahl geeigneter Bewerber und lädt diese zu einem wettbewerblichen Dialog voraussichtlich ab August 2018 ein. Im Anschluss werden die in Betracht kommenden Bewerber zur Abgabe von Betreiberkonzeptionen für das Filmhaus Köln aufgefordert. Die Verwaltung wählt in gemeinsamer Beratung mit dem Beirat Filmkultur die schlüssigste Konzeption aus und schlägt diese den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung spätestens im November 2018 vor. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei Rückfragen steht Ihnen der Referent für Popkultur und Filmkultur, Till Kniola, unter Tel.: 0221-22123446 zur Verfügung.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 1341/2018 Freigabedatum 02.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Künftige Nutzung des "Kölner Filmhauses" in der Maybachstraße 111, 50670 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, für die städtische Liegenschaft Maybachstraße 111, 50670 Köln, auch „Kölner Filmhaus“ genannt, einen Nutzer für die filmkulturellen Räumlichkeiten in einem wettbe- werblichen Dialog mit folgenden Maßgaben zu suchen: 1. Die Überlassung dieser Räumlichkeiten im „Kölner Filmhaus“ soll unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der erfolgten Städtebauförderung an Initiativen und Institutionen aus dem Be- reich der Filmkultur und Filmbildung erfolgen. Die Überlassung des gesamten Gebäudes mit Ausnahme der Flächen des Gastronomiebetriebes erfolgt durch einen langfristigen Mietver- trag zu subventionierten Konditionen. 2. Der im Objekt befindliche Gastronomiebetrieb ist weiterhin verpachtet und verbleibt wie bisher unmittelbar bei der Liegenschaftsverwaltung und steht insoweit nicht zur Disposition. 3. Die Einrichtung „Kölner Filmhaus“ stellt einen kulturpolitisch förderungswürdigen Zweck dar. Dies ist bei der Festlegung des zu zahlenden Nutzungsentgeltes für die filmkulturellen Räum- lichkeiten zu berücksichtigen. 4. Der künftige Nutzer wird dem Filmgeräteverleih Lagerräume in seinen filmkulturellen Räum- lichkeiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kann er mit weiteren filmkulturellen Partnern kooperieren. Die Kooperation ist konkret darzulegen. Die Er- träge aus der Überlassung an den Filmgeräteverleih und den filmkulturellen Partnern stehen dem Nutzer zu. 5. Der Nutzer soll in einem wettbewerblichen Dialog ermittelt werden. Bewerbungskriterien zur Teilnahme an dem wettbewerblichen Dialog sind Angaben über bisherige Erfahrungen im Rahmen von Kinobetrieben mit film- und medienaffinen Veranstaltungen sowie den Angebo- ten der Filmbildung. Neben den darzulegenden Erfahrungen sollen die Bewerber ihre Eignung durch ein Betriebs- und Wirtschaftskonzept für den Betrieb des „Kölner Filmhauses“ erstellen. 6. Wird bei diesem wettbewerblichen Dialog kein Nutzer gefunden, wird die Verwaltung beauf- tragt, die Räumlichkeiten in sektorale Nutzungen aufzuteilen und zu vermieten. Liegenschaftsausschuss 08.05.2018 Ausschuss Kunst und Kultur 15.05.2018 Rat 07.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge 73.400 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit Ratsbeschluss vom 18.07.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die städtische Li egenschaft „Kölner Filmhaus“, Maybachstraße 111, 50670 Köln, im Rahmen des Erbbaurechts inklusive des Gastronomiebetriebes an einen Betreiber zu vergeben. Die Verwaltung möchte von diesem Beschluss aufgrund der nachfolgenden Gründe abweichen und die bestehenden Einheiten künftig vermieten. In dieser Liegenschaft hat der Verein „Kölner Filmhaus e.V.“ von 1998 bis Mitte 2012 das „Kölner Filmhaus“ betrieben. Zweck des Vereins war ein Ort der Filmkunst mit einem entsprechenden kult u- rellen Kino - und Veranstal tungsprogramm als Kernangebot. Im Jahr 1995 hatte die Stadt Köln für diesen Zweck mit dem damaligen Trägerverein „Kölner Filmhaus e.V.“ einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen. Das Filmhaus sollte eigenverantwortlich betrieben und sich u.a. aus den Pachter trä- gen der Gastronomie sowie dem Vermietungsgeschäft finanzieren. Das Land NRW hat 1989 den Um - und Ausbau des Gebäudes zum Filmhaus aus Städtebauförde r- mitteln als „Begegnungsstätte mit dem Schwerpunkt Film und Video“ mit einer 80%igen - Anteilsfinanzierung (damals 4.512.000 DM) finanziert. Durch Insolvenz musste der Verein den Betrieb einstellen. Zum 01.04.2014 wurde der Heimfall au s- gelöst. Bis zum 31.07.2017 wurde das Kölner Filmhaus mittels Einzelmietverträgen entsprechend der Zweckbindung der Städteba uförderung genutzt. Seit dem 01.08.2017 ist das Gebäude bis auf den Gastronomiebetrieb freigestellt, um zwingend notwendige Instandsetzungsarbeiten durchführen. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine erneute filmkulturelle Nutzung ab dem 01.01.2019 mögli ch sein wird. Der Gastronomiebetrieb, der ebenfalls Gegenstand der Förderung war, wird von dem g e- 3 planten wettbewerblichen Dialog nicht erfasst. Der bestehende Pachtvertrag wird angepasst und for t- gesetzt. Ziel ist es das „Kölner Filmhaus“ dauerhaft als Ort für Filmkultur zu reaktivieren und damit an die bi s- herige Zweckbindung anzuknüpfen. Die Verwaltung möchte von der damaligen Beschlussfassung abweichen und den Bereich für die Filmkultur an einen Betreiber vermieten. Auch auf dieser Rechtsgrundlage wird eine langanhaltende Reaktivierung des Gebäudes durch die Zusammenarbeit mit einem Betreiber angestrebt. Durch eine mietvertragliche Grundlage wird eine Fehlentwicklung, wie sie in der Vergangenheit leider festzuste l- len war, vermieden. Nach der Ausübung de s Heimfalls hat die Verwaltung festgestellt, dass der frühere Erbbaurechtne h- mer seinen baulichen Verpflichtungen weitgehend nicht nachgekommen ist. Da der Erbbaurecht s- nehmer mit dem betroffenen Gebäude grundsätzlich ebenso verfahren kann wie ein normaler G rund- stückseigentümer, lässt sich auf dieser Rechtsgrundlage ein entsprechendes Verhalten nicht verme i- den. Um dies in der Zukunft auszuschließen, favorisiert die Verwaltung das Mietmodell. Dieses Mietmodel ist nach der erfolgten Generalsanierung nach den g esetzlichen Bestimmungen möglich. Das Gebä u- de ist nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in einem sanierten und mängelfreien Zustand. Die städtische Grundwertabteilung hat dementsprechend folgende anzuhaltende Mietwerte ermittelt: Für gewerbliche Räume in Köln können gemäß der Veröffentlichung der Rheinischen Immobilienbö r- se nachfolgende Mietspannen herangezogen werden: Büro: Spitzenlage (Mediapark, u.ä.) 13,00 -21,00 €/m² Bevorzugte Bürolagen 11,00 -14,00 €/m² Stadtbezirk 1 – bevorzugte Bürolage 11,00 -18,00 €/m² Lager mit Produktionsfläche: mit Heizung 3,00 - 5,00 €/m² Stadtbezirk 1 2,00 - 5,00 €/m² In Anlehnung an die o.g. gewerbliche Mietübersicht hat die städtischen Grundwertabteilung ausg e- hend vom endgültigen Zustand, der Lage sowie all er bekannten mietwertrelevanten Kriterien nachfo l- gende Mietwerte für das Kölner Filmhaus ermittelt: Büroflächen 12,00 €/m², Lagerflächen 4,00 €/m² und das Foyer inkl. Filmvorführraum 8,00 €/m². Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der Flächen (Bürofl äche ca. 549 m², Lagerfläche ca. 472 m² und Foyer inkl. Filmvorführraum ca. 470 m²) eine derzeitige Kaltmiete in Höhe von 12.236,00 € zuzüglich der noch nicht ermittelten Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen. Die Überlassung an den Nutzer soll grundsät zlich zu einem reduzierten Nutzungsentgelt von 50 % des ermittelten Mietwertes erfolgen. Die Differenz des vom Nutzer zu zahlenden Nutzungsentgelts zum üblichen Mietwert in Höhe von monatlich 6.118,00 € ist dann die städtische Subvention zum B e- trieb. Das Nutzungsentgelt ist hinsichtlich der Höhe noch auf seine Förderkonformität zu überprüfen. Der zukünftige Betrieb des „Kölner Filmhauses“ soll in einem wettbewerblichen Dialog vergeben we r- den. Gesucht werden Bewerber die Erfahrungen nachweisen und Betreiberkonzepte vorlegen, die auf wirtschaftlich fundierten Angaben und Unterlagen den inhaltlichen Schwerpunkte auf kulturelles Kino, Filmbildung, Austausch- und Begegnungsort der Filmkultur und Filmgeräteverleih zu einem stimmigen Ganzen zusammenfügen. 4 Die beteiligten Fachverwaltungen sichten unter Anhörung des Beirats Filmkultur die eingegangenen Bewerbungen und wählen in einem anschließenden wettbewerblichen Dialog den zukünftigen Nutzer des „Kölner Filmhauses“ aus, der im Anschluss den Fachausschüssen und d em Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgestellt wird. Angestrebt wird eine Nutzungsdauer von 10 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere 5 Ja h- re. Die Verwaltung wird nach Abschluss des wettbewerblichen Dialogs dem Rat eine erneute Beschlus s- vorlage zur Genehmigung des langfristigen Vertrages mit dem ausgewählten Nutzer zur Entsche i- dung vorlegen. Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit der Angelegenheit wird damit begründet, dass das Kölner Filmhaus sofort nach sei- ner Fertigstellung (voraussichtlich zum 01.01.2019) einem Nutzer übergeben werden soll. Die Be- schlussfassung des Rates in seiner Sitzung am 07.06.2018 ist daher für den zeitnahen Beginn des Auswahlverfahrens erforderlich. Anlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1341/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.05.2018
- Erstellt
- 24.04.2018 10:36