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AN/1714/2019

Änderungantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: "Sitzen statt Parken"

Änderungsantrag BV4 (Grüne) 09.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 09.12.2019, TOP 9.2.1

Änderungsantrag (Grüne BV4)

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Änderungsantrag (Grüne BV4)

3203 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Josef Wirges  
Im Hause 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1714/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 
Änderungantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: "Sitzen statt Parken" 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Änderungsantrag zur 
Beschlussvorlage 1248/2019 „Sitzen statt Parken“.  
 
Folgende Punkte sollen ergänzt bzw. geändert werden: 
 
1. Statt „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung wird nicht 
erteilt“ soll es heißen: „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende 
Genehmigung kann in Einzelfällen erteilt werden“. 
2. Wie vom Wirtschaftsausschuss und der BV Innenstadt beschlossen: Die  
Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird für drei Jahre, 
jeweils für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres erteilt. 
3. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Für den Fall, dass die Einrichtung 
einer Außengastronomie auf Behinderte nstellplätzen, Taxiständen oder in 
einer Ladezone beantragt wird, prüft die Verwaltung, ob vor Ort eine 
Verlegung dieser Stellplätze mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die hierfür 
evtl. entstehenden Kosten trägt die Antragstellerin/der Antragsteller. 
4. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wenn die örtlichen Gegebenheiten 
es im Einzelfall sinnvoll erscheinen lassen, prüft die Verwaltung auf Antrag der 
Inhaberin bzw. des Inhabers der Gaststätte, ob eine bereits auf dem Gehweg 
vorhandene Außengastronomie er satzweise auf vor dem Lokal befindliche 
Parkplätze verlegt werden kann. 
5. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Eine physische Abgrenzung der 
Außengastronomie zur Fahrbahn hin wird auch 
dann genehmigt, wenn die Fläche in einem Bereich 
liegt, in dem die zulä ssige Höchstgeschwindigkeit 
weniger als 50 km/h beträgt, z.  B. in Tempo -30-
 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
 
Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld 
Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ 
Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - 
Vogelsang 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Str. 419-421 
50825 Köln 
Tel./Fax: 0221/22194-309 
Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de 
www.gruenekoeln.de/Bezirk4 
  clasen@netcologne.de

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Zonen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll erscheint. Dies kann z.  B. bei viel 
befahrenen Straßen der Fall sein, oder wenn besonders viele Kinder zur 
Kundschaft zählen, beispielsweise in Eiscafés. 
6. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wird die Außengastronomie auf 
Schrägparkplätzen eingerichtet, so gilt die Vorgabe, dass ein eventuell 
aufgestellter Sonnenschirm nur die genehmigte Fläche beschirmen soll, die 
Vorgabe eines symmetrischen Schirms entfällt. Ebenso entfällt bei 
Schrägparkplätzen die zwingende Vorgabe von viereckigen Tischen. 
7. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Das Sitz -Mobiliar soll nicht nur auf 
Stühle beschränkt werden, sondern es sollen auch Bänke möglich sein. 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Christiane Martin 
Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1714/2019
Typ
Änderungsantrag BV4 (Grüne)
Datum
09.12.2019
Erstellt
09.12.2019 10:22