Änderungantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: "Sitzen statt Parken"
Änderungsantrag BV4 (Grüne) AN/1714/2019 vom 09.12.2019
Stand: Am 09.12.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Änderungsantrag (Grüne BV4)
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Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Im Hause Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1714/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 Änderungantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: "Sitzen statt Parken" Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 1248/2019 „Sitzen statt Parken“. Folgende Punkte sollen ergänzt bzw. geändert werden: 1. Statt „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung wird nicht erteilt“ soll es heißen: „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung kann in Einzelfällen erteilt werden“. 2. Wie vom Wirtschaftsausschuss und der BV Innenstadt beschlossen: Die Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird für drei Jahre, jeweils für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres erteilt. 3. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Für den Fall, dass die Einrichtung einer Außengastronomie auf Behinderte nstellplätzen, Taxiständen oder in einer Ladezone beantragt wird, prüft die Verwaltung, ob vor Ort eine Verlegung dieser Stellplätze mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die hierfür evtl. entstehenden Kosten trägt die Antragstellerin/der Antragsteller. 4. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wenn die örtlichen Gegebenheiten es im Einzelfall sinnvoll erscheinen lassen, prüft die Verwaltung auf Antrag der Inhaberin bzw. des Inhabers der Gaststätte, ob eine bereits auf dem Gehweg vorhandene Außengastronomie er satzweise auf vor dem Lokal befindliche Parkplätze verlegt werden kann. 5. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Eine physische Abgrenzung der Außengastronomie zur Fahrbahn hin wird auch dann genehmigt, wenn die Fläche in einem Bereich liegt, in dem die zulä ssige Höchstgeschwindigkeit weniger als 50 km/h beträgt, z. B. in Tempo -30- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Köln-Ehrenfeld Ehrenfeld - Neuehrenfeld - Bickendorf/ Ossendorf - Bocklemünd-Mengenich - Vogelsang Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421 50825 Köln Tel./Fax: 0221/22194-309 Email: gruene-bv4@stadt-koeln.de www.gruenekoeln.de/Bezirk4 clasen@netcologne.de - 2 - Zonen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll erscheint. Dies kann z. B. bei viel befahrenen Straßen der Fall sein, oder wenn besonders viele Kinder zur Kundschaft zählen, beispielsweise in Eiscafés. 6. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wird die Außengastronomie auf Schrägparkplätzen eingerichtet, so gilt die Vorgabe, dass ein eventuell aufgestellter Sonnenschirm nur die genehmigte Fläche beschirmen soll, die Vorgabe eines symmetrischen Schirms entfällt. Ebenso entfällt bei Schrägparkplätzen die zwingende Vorgabe von viereckigen Tischen. 7. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Das Sitz -Mobiliar soll nicht nur auf Stühle beschränkt werden, sondern es sollen auch Bänke möglich sein. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Christiane Martin Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf
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09.12.2019
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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