V/0508/2014
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung:
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Beschlussvorlage
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V/0508/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: Baukosten und Beschaffungen Integrative Lerngruppen u. a.; hier: Aufhebung der Sperrvermerke für den Etat 2014 Beratungsfolge 27.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung über die Aufhebung der Sperrvermerke für Baukosten und Be- schaffungen für Integrative Lerngruppen für den Etat 2014 wird gem. § 60 GO NW genehmigt. Begründung: Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung D/0036/2014 zu ent- nehmen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Dringlichkeitsentscheidung D/0036/2014 Vorlagen-Nr.: V/0508/2014 Auskunft erteilt: Herr Watermann Ruf: 492 40 10 E-Mail: Watermann@stadt-muenster.de Datum: 31.07.2014 Öffentliche Beschlussvorlage
Dringlichkeitsentscheidung_0036_2014
8937 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
AMT FÜR SCHULE UND
WEITERBILDUNG
Dringlichkeitsentscheidung D/0036/2014
Betreff:
Baukosten und Beschaffungen Integrative Lerngruppen u.a.
hier: Aufhebung der Sperrvermerke für den Etat 2014
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Die Sperrvermerke im Haushaltsplan 2014 an den folgenden Finanzstellen werden
aufgehoben und die Haushaltsmittel werden zur Auszahlung freigegeben:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag
€
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 0080 Bauk. Integrative
Lerngruppen u.a.
Zeile 08 Baumaßnahmen 2014 90.000
Investitionsmaßnahme 0081 Besch. Integrative
Lerngruppen u.a.
Zeile 09 Erwerb von
beweglichem
Anlagevermögen
2014 30.000
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der erwarteten Regelungen des
Landesgesetzgebers und unter Berücksichtigung der Hinweise in dem Klemm -
Gutachten und dem Gutachten der kommunalen Spitzenverbände sowie der
Erfahrungen der bisher an den städt . Schulen eingerichteten integrativen Lerngruppen
Standards für Bau und Au sstattung zu entwickeln. Bis zur Festlegung der Standards
werden die notwendigen baul ichen Maßnahmen sowie Ausstattungen unter
Berücksichtigung der jeweiligen Raumsitu ation und pädag ogischen Konzepte an den
Schulen, an denen gemeinsames Lernen eing erichtet wurde, im erforderlichen Maße
umgesetzt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Im Rahmen der Etatberatungen hat der Ausschuss fü r Schule und Weiterbildung in seiner
Sitzung am 18.11.2013 beschlossen, die Maßnahme 0080 „Baukosten integrative
Lerngruppen u.a.“ mit dem Ansatz von 90.000 € sowie die Maßnahme 0081 „Beschaffungen
Integrative Lerngruppen u.a.“ mit einem Teilbetrag von 15. 000 € des Gesamtansatzes von
30.000 € mit einem Sperrvermerk zu versehen. Es wurde festgelegt, dass der Ausschuss für
Schule und Weiterbi ldung die Sperrvermerke im Rahmen von Einzelfallentscheidungen frei
geben kann. Nach Möglichkeit sollte die Vereinbarun g von Städtetag und Landesregierung
Grundlage dieser Einzelfal lentscheidung sein. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 04.12.2013 beschlossen, den gesamten Betrag
der Maßnahme 0081 „Beschaffu ngen Integrative Lerngruppen u.a.“ von 30.000 € mit einem
Sperrvermerk zu versehen, den der ASW nach den dort beschlossenen Maßgaben ggf.
aufheben kann.
Für zieldifferentes Lernen waren bisher an folgenden 8 weiterführenden Schulen der Stadt
Münster integrative Lerngruppen eingerichtet:
Geistschule
Hauptschule Coerde
Waldschule Kinderhaus
Sekundarschule Roxel
Gesamtschule Münster-Mitte
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup
Fürstin-von-Gallitzin-Schule
Schillergymnasium.
Mit diesen Schulen wurde n in den vergangenen Jahre n unter Berücksichtigung der
jeweiligen p ädagogischen Konzepte für den integrativen Unterricht auch Raum - und
Ausstattungskonzepte entwickelt. Neben der Umgestaltung der jeweiligen Klassenräume
(z.B. Akustikmaßnahmen, Ei nzeltische, Schrankflächen) beinhalt ete dies insbesondere die
Schaffung und Ausstattung von Diff erenzierungsräumen. Die Umbaumaßnahmen und
Beschaffungen wurden aus den seit 2012 im Finanzplan unter den Maßnahmenziffern 0080
und 0081 bereitgestellten Investitionsmitteln finanziert.
Das Land hat mit der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Rahmen und
Eckpunkte für die Umsetzung der UN -Behindertenkonvention in NRW gesteckt. Demnach
haben Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf einen
Anspruch d arauf, dass ihnen mindestens eine allgemeine Schule benannt wird, an der
gemeinsames Lernen eingerichtet ist.
Aufgrund der hohen Zahl der Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf,
die zum Schuljahr 2014/15 auf eine weiterführende Schule wechse ln, ist es erforderlich,
gemeinsames Lernen an den oben aufgeführten 8 Schulen fortzuführen und an zusätzlichen
weiterführenden Schulen neu einzurichten. Unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen
Verteilung auf die Schulformen und des Prinzips der Wohnort nähe wurden folgende
zusätzliche Standorte festgelegt:
Hauptschule Wolbeck
Karl-Wagenfeld-Schule
Geschwister-Scholl-Gymnasium Kinderhaus
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
Primus-Schule.
Für die zum Schuljahr 2014/15 gebildeten integrativen Klassen sind sowoh l kleinere
Umbaumaßnahmen sowie Beschaffung von Mobiliar erforderlich. Im Hinblick auf die
begrenzten Haushaltsmittel und den noch nicht definierten städtischen Standard, wurden mit
den Schulen möglichst einfache Lösungen mit dem Schwerpunkt Ausstattung erarbeitet.
Für die Ausstattung der integrativen Klassen einschließlich Differenzierungsräumen bzw . -
ecken in den Unterrichtsräumen sind durchschnittlich rd. 9.000 € anzusetzen. Es ist
vorgesehen, die Räume mit Einzeltischen, neuen Stühlen und zusätzlichem Schrankraum
neu zu möbli eren. Die Einzeltische sind flexibel, können schnell umgeräumt werden und
erleichtern so die Differenzi erung und Gruppenarbeit. Der Schrankraum ist zur
Unterbringung der zusätzlichen Arbeitsmaterialien erforderlich.
Im Schillergy mnasium, der Fürstin -von-Gallitzin-Schule und der Johannes -Gutenberg-
Realschule Hiltrup ist vorgesehen, die Räume entsprechend den bereits in den letzten
Jahren eingerichteten Integrationsklassen auszustatten. Räumlichkeiten sind in diesen
Schulen vorhanden, sodass keine größeren Umbaumaßnahmen erforderlich sind.
Die Karl-Wagenfeld-Schule hat beantragt, einen Differenzierungsraum durch Teilung eines
Klassenraumes zu schaffen, die Akustik in dem Raum zu verbessern und den Klassen - und
Differenzierungsraum mit neuem Mobiliar auszustatten.
Im Freiherr -vom-Stein-Gymnasium ist jeweils 2 Klassen der Sekundarstufe I ein
Gruppenraum zugeordnet. Um eine Sichtverbindung zu schaffen, sollen die Türen zwischen
dem Klassen- und Gruppenraum gegen Glastü ren ausgetauscht werden. Im Gruppenraum
sind zusätzliche Schränke vorgesehen. Dem Wunsch der Schule zur Ausstattung der
Inklusionsklasse mit einem active -Board und einem Beamer wird jedoch zunächst nicht
entsprochen.
Im Gymnasium Kinderhaus wird von eine m größeren Klassenraum durch eine neue
Schrankwand ein Bereich zur Differenzierung abgetrennt. Der Raum wird neu ausgestattet
und außerdem wird die Akustik verbessert.
Von den Hauptschulen hat bisher lediglich die Waldschule Kinderhaus die Ergänzung der
Ausstattung mit einigen neuen Einzeltischen beantragt.
Sofern sich der Bedarf ergibt, sollen die veranschlagten Haushaltsmittel darüber hinaus für
Maßnahmen im Rahmen der Einzelfallintegration eingesetzt werden. Dabei handelt es sich
in der Regel um klein ere Maßnahmen wie z.B. die Verbesserung der Akustik in einem
Klassenraum, um dort ein hörgeschädigtes Kind unterrichten zu können.
Inzwischen haben das Land und die kommunalen Spitzenverbände eine Einigung
hinsichtlich der Erstattung der kommunalrelevant en Kosten der Umsetzung der Inklusion im
Schulbereich erzielt. Das Land wird den Kommunen demnach in den nächsten 5 Jahren
jährlich für Investit ionsmaßen (z.B. für zusätzliche Klassen - und Differenzierungsräume,
sanitäre Ausstattu ngen und Barrierefreiheit) 25 Mio € erstatten. Die pauschalierten
Zahlungen sollen ab 2015 fließen. Das Gesetz zur Umsetzung dieser Einigung ist jedoch
noch nicht verabschiedet.
Das Gesetz wird keine konkreten Standards hinsichtlich des anzuerkennenden Raumbedarfs
und der Ausstattung für die Umsetzung der Inklusion im Schulbereich vorgeben. Das Klemm-
Gutachten und das Gutachten der kommunalen Spitzenverbände legen unterschiedliche
Standards zugrunde.
Unter Berücksichtigung der Hinweise in den Gutachten wird aktuell ein Konzept zu r
Umsetzung für die Schullandschaft der Stadt Münster entwickelt. In dem Zuge werden auch
Standards festgelegt, die dann für alle Schulen Gültigkeit haben sollen. Es ist beabsichtigt,
einen parlamentarischen Beschluss darüber noch in diesem Jahr herbeizuführen.
Die Schulverwaltung hatte sich zum Ziel gesetzt, die Maßnahmen zum Beginn des
Schuljahres 2014/2015 umgesetzt zu haben. Aufgrund der Abstimmungen mit den Schulen
und den erforde rlichen Kostenermittlungen liegen die Daten für die Entsperrung der Mitt el
erst seit wenigen Tagen vor, weswegen die Ratssitzung am 02.07.2014 nicht erreicht werden
konnte.
Um angesichts noch anstehender Ausschreibungs- und Lieferfristen zumindest zeitnah nach
Schulbeginn die Umsetzung sicherzustellen, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
I.V.
gez. gez.
Hartwig Schultheiß Angela Stähler
Stadtdirektor Vorsitzende des Ausschusses
für Schule und Weiterbildung
Münster, den 30.07.2014
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0508/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.07.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37