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V/0508/2014

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung:

Vorlagen 22.07.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 27.08.2014, TOP 13.1

Beschlussvorlage

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Dringlichkeitsentscheidung_0036_2014

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Beschlussvorlage

976 Zeichen

V/0508/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung: 
Baukosten und Beschaffungen Integrative Lerngruppen u. a.; 
hier: Aufhebung der Sperrvermerke für den Etat 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung über die Aufhebung der Sperrvermerke für Baukosten und Be-
schaffungen für Integrative Lerngruppen für den Etat 2014 wird gem. § 60 GO NW genehmigt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung D/0036/2014 zu ent-
nehmen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Dringlichkeitsentscheidung D/0036/2014 
 
 
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0508/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.07.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

Dringlichkeitsentscheidung_0036_2014

8937 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
AMT FÜR SCHULE UND 
WEITERBILDUNG 
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung D/0036/2014 
 
 
 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Baukosten und Beschaffungen Integrative Lerngruppen u.a.  
hier: Aufhebung der Sperrvermerke für den Etat 2014 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Sperrvermerke im Haushaltsplan 2014 an den folgenden Finanzstellen werden 
aufgehoben und die Haushaltsmittel werden zur Auszahlung freigegeben: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung HHJahr Betrag 
€ 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen   
Investitionsmaßnahme 0080 Bauk. Integrative 
Lerngruppen u.a. 
  
Zeile 08 Baumaßnahmen 2014 90.000 
Investitionsmaßnahme 0081 Besch. Integrative 
Lerngruppen u.a. 
  
Zeile 09 Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen 
2014 30.000 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der erwarteten Regelungen des 
Landesgesetzgebers und unter Berücksichtigung der Hinweise in dem Klemm -
Gutachten und dem Gutachten der kommunalen Spitzenverbände sowie der 
Erfahrungen der bisher an den städt . Schulen eingerichteten integrativen Lerngruppen 
Standards für Bau und Au sstattung zu entwickeln. Bis zur Festlegung der Standards 
werden die notwendigen baul ichen Maßnahmen sowie Ausstattungen unter 
Berücksichtigung der jeweiligen Raumsitu ation und pädag ogischen Konzepte an den 
Schulen, an denen gemeinsames Lernen eing erichtet wurde, im erforderlichen Maße 
umgesetzt.

II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt.  
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Im Rahmen der Etatberatungen hat der Ausschuss fü r Schule und Weiterbildung in seiner 
Sitzung am 18.11.2013 beschlossen, die Maßnahme 0080 „Baukosten integrative 
Lerngruppen u.a.“ mit dem Ansatz von 90.000 € sowie die Maßnahme 0081 „Beschaffungen 
Integrative Lerngruppen u.a.“ mit einem Teilbetrag von 15. 000 € des Gesamtansatzes von 
30.000 € mit einem Sperrvermerk zu versehen. Es wurde festgelegt, dass der Ausschuss für 
Schule und Weiterbi ldung die Sperrvermerke im Rahmen von Einzelfallentscheidungen frei 
geben kann. Nach Möglichkeit sollte die Vereinbarun g von Städtetag und Landesregierung 
Grundlage dieser Einzelfal lentscheidung sein. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen 
und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 04.12.2013 beschlossen, den gesamten Betrag 
der Maßnahme 0081 „Beschaffu ngen Integrative Lerngruppen u.a.“ von 30.000 € mit einem 
Sperrvermerk zu versehen, den der ASW nach den dort beschlossenen Maßgaben ggf. 
aufheben kann. 
 
Für zieldifferentes Lernen waren bisher an folgenden 8 weiterführenden Schulen der Stadt 
Münster integrative Lerngruppen eingerichtet: 
Geistschule 
Hauptschule Coerde 
Waldschule Kinderhaus 
Sekundarschule Roxel 
Gesamtschule Münster-Mitte 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule  
Schillergymnasium. 
 
Mit diesen Schulen wurde n in den vergangenen Jahre n unter Berücksichtigung der 
jeweiligen p ädagogischen Konzepte für den integrativen Unterricht auch Raum - und 
Ausstattungskonzepte entwickelt. Neben der Umgestaltung der jeweiligen Klassenräume 
(z.B. Akustikmaßnahmen, Ei nzeltische, Schrankflächen) beinhalt ete dies insbesondere die 
Schaffung und Ausstattung von Diff erenzierungsräumen. Die Umbaumaßnahmen und 
Beschaffungen wurden aus den seit 2012 im Finanzplan unter den Maßnahmenziffern 0080 
und 0081 bereitgestellten Investitionsmitteln finanziert. 
 
Das Land hat mit der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes Rahmen und 
Eckpunkte für die Umsetzung der UN -Behindertenkonvention in NRW gesteckt. Demnach 
haben Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf einen 
Anspruch d arauf, dass ihnen mindestens eine allgemeine Schule benannt wird, an der 
gemeinsames Lernen eingerichtet ist.  
 
Aufgrund der hohen Zahl der Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, 
die zum Schuljahr 2014/15 auf eine weiterführende Schule wechse ln, ist es erforderlich, 
gemeinsames Lernen an den oben aufgeführten 8 Schulen fortzuführen und an zusätzlichen 
weiterführenden Schulen neu einzurichten. Unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen

Verteilung auf die Schulformen und des Prinzips der Wohnort nähe wurden folgende 
zusätzliche Standorte festgelegt: 
 
Hauptschule Wolbeck 
Karl-Wagenfeld-Schule  
Geschwister-Scholl-Gymnasium Kinderhaus 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 
Primus-Schule. 
 
Für die zum Schuljahr 2014/15 gebildeten integrativen Klassen sind sowoh l kleinere 
Umbaumaßnahmen sowie Beschaffung von Mobiliar erforderlich. Im Hinblick auf die 
begrenzten Haushaltsmittel und den noch nicht definierten städtischen Standard, wurden mit 
den Schulen möglichst einfache Lösungen mit dem Schwerpunkt Ausstattung erarbeitet.  
 
Für die Ausstattung der integrativen Klassen einschließlich Differenzierungsräumen bzw . -
ecken in den Unterrichtsräumen sind durchschnittlich rd. 9.000 € anzusetzen. Es ist 
vorgesehen, die Räume mit Einzeltischen, neuen Stühlen und zusätzlichem  Schrankraum 
neu zu möbli eren. Die Einzeltische sind flexibel, können schnell umgeräumt werden und 
erleichtern so die Differenzi erung und Gruppenarbeit. Der Schrankraum ist zur 
Unterbringung der zusätzlichen Arbeitsmaterialien erforderlich.  
 
Im Schillergy mnasium, der Fürstin -von-Gallitzin-Schule und der Johannes -Gutenberg-
Realschule Hiltrup ist vorgesehen, die Räume entsprechend den bereits in den letzten 
Jahren eingerichteten Integrationsklassen auszustatten. Räumlichkeiten sind in diesen 
Schulen vorhanden, sodass keine größeren Umbaumaßnahmen erforderlich sind. 
 
Die Karl-Wagenfeld-Schule hat beantragt, einen Differenzierungsraum durch Teilung eines 
Klassenraumes zu schaffen, die Akustik in dem Raum zu verbessern und den Klassen - und 
Differenzierungsraum mit neuem Mobiliar auszustatten. 
 
Im Freiherr -vom-Stein-Gymnasium ist jeweils 2 Klassen der Sekundarstufe I ein 
Gruppenraum zugeordnet. Um eine Sichtverbindung zu schaffen, sollen die Türen zwischen 
dem Klassen- und Gruppenraum gegen Glastü ren ausgetauscht werden. Im Gruppenraum 
sind zusätzliche Schränke vorgesehen. Dem Wunsch der Schule zur Ausstattung der 
Inklusionsklasse mit einem active -Board und einem Beamer wird jedoch zunächst nicht 
entsprochen.  
 
Im Gymnasium Kinderhaus wird von eine m größeren Klassenraum durch eine neue 
Schrankwand ein Bereich zur Differenzierung abgetrennt. Der Raum wird neu ausgestattet 
und außerdem wird die Akustik verbessert. 
 
Von den Hauptschulen hat bisher lediglich die Waldschule Kinderhaus die Ergänzung der 
Ausstattung mit einigen neuen Einzeltischen beantragt.  
 
Sofern sich der Bedarf ergibt, sollen die veranschlagten Haushaltsmittel darüber hinaus für 
Maßnahmen im Rahmen der Einzelfallintegration eingesetzt werden. Dabei handelt es sich 
in der Regel um klein ere Maßnahmen wie z.B. die Verbesserung der Akustik in einem 
Klassenraum, um dort ein hörgeschädigtes Kind unterrichten zu können.  
 
Inzwischen haben das Land und die kommunalen Spitzenverbände eine Einigung 
hinsichtlich der Erstattung der kommunalrelevant en Kosten der Umsetzung der Inklusion im 
Schulbereich erzielt. Das Land wird den Kommunen demnach in den nächsten 5 Jahren 
jährlich für Investit ionsmaßen (z.B. für zusätzliche Klassen - und Differenzierungsräume, 
sanitäre Ausstattu ngen und Barrierefreiheit)  25 Mio € erstatten. Die pauschalierten 
Zahlungen sollen ab 2015 fließen. Das Gesetz zur Umsetzung dieser Einigung ist jedoch 
noch nicht verabschiedet.

Das Gesetz wird keine konkreten Standards hinsichtlich des anzuerkennenden Raumbedarfs 
und der Ausstattung für die Umsetzung der Inklusion im Schulbereich vorgeben. Das Klemm-
Gutachten und das Gutachten der kommunalen Spitzenverbände legen unterschiedliche 
Standards zugrunde.  
Unter Berücksichtigung der Hinweise in den Gutachten wird aktuell ein Konzept zu r 
Umsetzung für die Schullandschaft der Stadt Münster entwickelt. In dem Zuge werden auch 
Standards festgelegt, die dann für alle Schulen Gültigkeit haben sollen. Es ist beabsichtigt, 
einen parlamentarischen Beschluss darüber noch in diesem Jahr herbeizuführen. 
 
Die Schulverwaltung hatte sich zum Ziel gesetzt, die Maßnahmen zum Beginn des 
Schuljahres 2014/2015 umgesetzt zu haben. Aufgrund der Abstimmungen mit den Schulen 
und den erforde rlichen Kostenermittlungen liegen die Daten für die Entsperrung der Mitt el 
erst seit wenigen Tagen vor, weswegen die Ratssitzung am 02.07.2014 nicht erreicht werden 
konnte. 
 
Um angesichts noch anstehender Ausschreibungs- und Lieferfristen zumindest zeitnah nach 
Schulbeginn die Umsetzung sicherzustellen, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.  
 
 
I.V. 
 
gez.        gez. 
 
 
Hartwig Schultheiß      Angela Stähler 
Stadtdirektor       Vorsitzende des Ausschusses 
        für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Münster, den 30.07.2014

Beratungsverlauf (1)

27.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0508/2014
Typ
Vorlagen
Datum
22.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37