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0449/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 06.02.2025 (AN/0100/2025) betreffend "Fachärztlicher Bedarf im Stadtbezirk Chorweiler"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.02.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.03.2025, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7173 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 0449/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler vom 06.02.2025 (AN/0100/2025) betreffend "Fachärztlicher 
Bedarf im Stadtbezirk Chorweiler" 
 
Mit Anfrage AN/0100/2025 stellt die SPD-Fraktion die folgenden Fragen: 
 
1.  Welche Kriterien und Daten werden verwendet, um den Bedarf an Fachärzt*in-
nen (z. B. Kinderärzt*innen, Internist*innen, Psychiater*innen) im Stadtbezirk 
Chorweiler festzustellen? 
 
2.  Wie erfolgt die Zuweisung oder Ansiedlung von Facharztpraxen in den sozial be-
lasteten Stadtteilen? 
 
3.  Gibt es spezielle Förderprogramme oder Anreizsysteme, um Fachärzt*innen in 
unterversorgte Gebiete zu bringen? 
 
4.  Welche Strategien sind in Planung, um die Versorgungslücken zu schließen und 
eine niedrigschwellige Gesundheitsversorgung sicherzustellen? 
 
5.  Gibt es aktuelle Zahlen oder Berichte, die die Versorgungssituation in Chorwei-
ler analysieren? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu 1. 
 
Die Bedarfsplanung ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Ver-
sorgung gemäß § 99 Abs. 1 SGB V. Ziel der Bedarfsplanung ist es, die Niederlassung von 
Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen zu steuern und eine flächendeckende Versorgung zu 
gewährleisten.  
 
Relevante Kennziffern in der Bedarfsplanung sind die Verhältniszahl und der Versorgungs-
grad.  
 
Die Verhältniszahl gibt die Anzahl der Ärzt*innen im Verhältnis zur Bevölkerung wieder. Somit 
beschreibt die Verhältniszahl für jede Arztgruppe das Soll-Niveau zwischen Einwohnerzahl 
pro Arzt/Ärztin. Die allgemeine Verhältniszahl wird bundesweit für jedes Fachgebiet festgelegt. 
In einem weiteren Schritt wird diese Verhältniszahl anhand von demografischen Daten wie Al-
ter, Geschlecht sowie Morbiditätsdaten an die regionalen Gegebenheiten angepasst. Daraus

2 
 
ergibt sich die regionale Verhältniszahl, die den rechnerischen Bedarf für eine bestimmte Arzt-
gruppe wiederspiegelt.  
 
Der Versorgungsgrad beschreibt das Verhältnis zwischen tatsächlich vorhandenen Ärzt*innen 
(in Vollzeitäquivalenten) und der bedarfsplanerisch ermittelten Soll-Zahl der Ärzt*innen. Der 
Versorgungsgrad wird in Prozent angegeben. Bei einem Versorgungsgrad von 100 % ent-
spricht die Ist-Zahl der niedergelassenen Ärzt*innen der für den Planungsbereich errechneten 
Soll-Zahl an Ärzt*innen.  
 
Für die bedarfsgerechte räumliche Verteilung der Ärzt*innen, werden bei der Bedarfsplanung 
Versorgungsebenen unterschieden, die sog. Planungsbereiche. Die Planungsbereiche wer-
den mit zunehmendem Spezialisierungsgrad weiter gefasst. 
 
Der kleinräumigste Planungsbereich ist der Mittelbereich (MB), welcher für die hausärztliche 
Versorgung zugrunde gelegt wird. Die allgemeine fachärztliche Versorgung, zu der u.a. die 
Fachgruppe der Kinder- und Jugendärzt*innen oder Augenärzt*innen zählen, wird auf Kreis-
Ebene geplant. Chorweiler als Stadtbezirk der Stadt Köln gehört im Sinne der Bedarfsplanung 
zum Mittelbereich Köln, der wiederum gleichzusetzen ist mit dem Kreis Köln.  
 
Weitere Informationen zur Bedarfsplanung finden Sie unter https://www.kvno.de/praxis/nieder-
lassung-kooperation/bedarfsplanung. 
 
Zu 2. 
 
Zwei Mal im Jahr zum Stichtag 01.01. und 01.07. wird im Bedarfsplan festgestellt, ob es in ei-
nem Planungsbereich für die jeweilige Arztgruppe einer Versorgungsebene noch offene Nie-
derlassungsmöglichkeiten gibt. Liegt der Versorgungsgrad unter 110% können sich Ärzt*innen 
noch in dem Planungsbereich niederlassen. Dann steht es Ärzt*innen frei, sich im gesamten 
Planungsbereich niederzulassen. Ab einem Versorgungsgrad von 110 % wird ein Planungs-
bereich grundsätzlich für weitere Niederlassungen gesperrt, die Nachbesetzung eines beste-
henden Arztsitzes ist jedoch möglich. 
 
Zu 3. 
 
Die KV Nordrhein setzt sich kontinuierlich für eine bedarfsgerechte Verbesserung der Versor-
gung in versorgungsschwachen Gebieten in Nordrhein ein. In besonders groß geschnittenen 
Planungsbereichen wie dem Mittelbereich Köln bemüht sich die KV Nordrhein, die Verteilung 
der Niederlassungen im Blick zu behalten. So versucht die KV beispielsweise durch Förder-
maßnahmen positive Anreize für Ärzt*innen zu schaffen, um eine Niederlassung in Bezirken 
mit niedrigerer Arztdichte zu begünstigen.  
 
Seit 2018 gibt es daher einen Strukturfonds zur Stärkung der ambulanten Versorgung in Nord-
rhein. Der Strukturfonds beinhaltet finanzielle Maßnahmen, die unter anderem auch zur ziel-
gerichteten Niederlassungsförderung von Ärzt*innen in versorgungsschwächeren Regionen 
eingesetzt werden. Die Maßnahmen umfassen beispielsweise einen Investitionskostenzu-
schuss von bis zu 70.000 € bei Praxisgründung oder -übernahme. Um die Steuerungswirkung 
der Fördermaßnahmen zu erhöhen, orientieren sich die Fördergebiete in der hausärztlichen 
Versorgung nicht mehr nur an den Planungsbereichen. Seit dem letzten Jahr werden Förder-
gebiete auch abweichend von Planungsbereichen auf Stadtbezirksebene bestimmt, um dem 
besonderen Bedarf gerecht zu werden. So wurde Köln-Chorweiler mit der Bekanntmachung 
der aktuellen Fördergebiete (Stand: 01.01.2025) erneut als Fördergebiet bestimmt. Sofern hier 
eine Nachbesetzung stattfindet, kann die Niederlassung in der Fachgruppe der Hausärzt*in-
nen in Chorweiler gefördert werden. Nähere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten 
finden Sie unter https://www.kvno.de/praxis/niederlassung-kooperation/foerderung.  
 
Darüber hinaus konnte die KV Nordrhein im vergangenen Jahr eine Hausärztin bei der Son-
derbedarfszulassung unterstützen, so dass seit Oktober 2024 eine zusätzliche Hausärztin in 
Köln Chorweiler tätig ist.

3 
 
Zu 4. 
 
Neben den beschriebenen Fördermaßnahmen, gibt es für die Stadt Köln verschiedene Strate-
gien, um die Gesundheitsversorgung in versorgungsschwachen Stadtbezirken zu stärken und 
eine quartiersnahe Versorgung zu fördern. So wird die Stadt Köln ab 2025 bis 2027 durch das 
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit jährlich 
250.000 € gefördert, um im Kölner Norden eine Gesundheitsregion aufzubauen. Das Modell-
vorhaben zur Gesundheitsregion in Köln wird strategisch beratend von der KV Nordrhein un-
terstützt. Die Gesundheitsregion soll den Bewohnern des Kölner Nordens einen erleichterten 
Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglichen. Weitere Informationen zur Gesundheitsre-
gion in Köln finden Sie unter https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presseser-
vice/koelner-norden-wird-gesundheitsregion. 
 
Zu 5. 
 
Wie erläutert, wird die vertragsärztliche Versorgung in Chorweiler als Stadtbezirk der Stadt 
Köln in den definierten Planungsbereichen geplant. Zur Abbildung der Versorgungssituation in 
der hausärztlichen und ausgewählten Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versor-
gung, finden Sie die Kennzahlen aus dem Beschluss zur Bedarfsplanung des Landesaus-
schusses der Ärzte und Krankenkassen aus November 2024 (Stichtag: 01.07.2024).

Beratungsverlauf (1)

20.03.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0449/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.02.2025
Erstellt
07.02.2025 08:01