0449/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 06.02.2025 (AN/0100/2025) betreffend "Fachärztlicher Bedarf im Stadtbezirk Chorweiler"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
7173 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 0449/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 06.02.2025 (AN/0100/2025) betreffend "Fachärztlicher Bedarf im Stadtbezirk Chorweiler" Mit Anfrage AN/0100/2025 stellt die SPD-Fraktion die folgenden Fragen: 1. Welche Kriterien und Daten werden verwendet, um den Bedarf an Fachärzt*in- nen (z. B. Kinderärzt*innen, Internist*innen, Psychiater*innen) im Stadtbezirk Chorweiler festzustellen? 2. Wie erfolgt die Zuweisung oder Ansiedlung von Facharztpraxen in den sozial be- lasteten Stadtteilen? 3. Gibt es spezielle Förderprogramme oder Anreizsysteme, um Fachärzt*innen in unterversorgte Gebiete zu bringen? 4. Welche Strategien sind in Planung, um die Versorgungslücken zu schließen und eine niedrigschwellige Gesundheitsversorgung sicherzustellen? 5. Gibt es aktuelle Zahlen oder Berichte, die die Versorgungssituation in Chorwei- ler analysieren? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Die Bedarfsplanung ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Ver- sorgung gemäß § 99 Abs. 1 SGB V. Ziel der Bedarfsplanung ist es, die Niederlassung von Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen zu steuern und eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Relevante Kennziffern in der Bedarfsplanung sind die Verhältniszahl und der Versorgungs- grad. Die Verhältniszahl gibt die Anzahl der Ärzt*innen im Verhältnis zur Bevölkerung wieder. Somit beschreibt die Verhältniszahl für jede Arztgruppe das Soll-Niveau zwischen Einwohnerzahl pro Arzt/Ärztin. Die allgemeine Verhältniszahl wird bundesweit für jedes Fachgebiet festgelegt. In einem weiteren Schritt wird diese Verhältniszahl anhand von demografischen Daten wie Al- ter, Geschlecht sowie Morbiditätsdaten an die regionalen Gegebenheiten angepasst. Daraus 2 ergibt sich die regionale Verhältniszahl, die den rechnerischen Bedarf für eine bestimmte Arzt- gruppe wiederspiegelt. Der Versorgungsgrad beschreibt das Verhältnis zwischen tatsächlich vorhandenen Ärzt*innen (in Vollzeitäquivalenten) und der bedarfsplanerisch ermittelten Soll-Zahl der Ärzt*innen. Der Versorgungsgrad wird in Prozent angegeben. Bei einem Versorgungsgrad von 100 % ent- spricht die Ist-Zahl der niedergelassenen Ärzt*innen der für den Planungsbereich errechneten Soll-Zahl an Ärzt*innen. Für die bedarfsgerechte räumliche Verteilung der Ärzt*innen, werden bei der Bedarfsplanung Versorgungsebenen unterschieden, die sog. Planungsbereiche. Die Planungsbereiche wer- den mit zunehmendem Spezialisierungsgrad weiter gefasst. Der kleinräumigste Planungsbereich ist der Mittelbereich (MB), welcher für die hausärztliche Versorgung zugrunde gelegt wird. Die allgemeine fachärztliche Versorgung, zu der u.a. die Fachgruppe der Kinder- und Jugendärzt*innen oder Augenärzt*innen zählen, wird auf Kreis- Ebene geplant. Chorweiler als Stadtbezirk der Stadt Köln gehört im Sinne der Bedarfsplanung zum Mittelbereich Köln, der wiederum gleichzusetzen ist mit dem Kreis Köln. Weitere Informationen zur Bedarfsplanung finden Sie unter https://www.kvno.de/praxis/nieder- lassung-kooperation/bedarfsplanung. Zu 2. Zwei Mal im Jahr zum Stichtag 01.01. und 01.07. wird im Bedarfsplan festgestellt, ob es in ei- nem Planungsbereich für die jeweilige Arztgruppe einer Versorgungsebene noch offene Nie- derlassungsmöglichkeiten gibt. Liegt der Versorgungsgrad unter 110% können sich Ärzt*innen noch in dem Planungsbereich niederlassen. Dann steht es Ärzt*innen frei, sich im gesamten Planungsbereich niederzulassen. Ab einem Versorgungsgrad von 110 % wird ein Planungs- bereich grundsätzlich für weitere Niederlassungen gesperrt, die Nachbesetzung eines beste- henden Arztsitzes ist jedoch möglich. Zu 3. Die KV Nordrhein setzt sich kontinuierlich für eine bedarfsgerechte Verbesserung der Versor- gung in versorgungsschwachen Gebieten in Nordrhein ein. In besonders groß geschnittenen Planungsbereichen wie dem Mittelbereich Köln bemüht sich die KV Nordrhein, die Verteilung der Niederlassungen im Blick zu behalten. So versucht die KV beispielsweise durch Förder- maßnahmen positive Anreize für Ärzt*innen zu schaffen, um eine Niederlassung in Bezirken mit niedrigerer Arztdichte zu begünstigen. Seit 2018 gibt es daher einen Strukturfonds zur Stärkung der ambulanten Versorgung in Nord- rhein. Der Strukturfonds beinhaltet finanzielle Maßnahmen, die unter anderem auch zur ziel- gerichteten Niederlassungsförderung von Ärzt*innen in versorgungsschwächeren Regionen eingesetzt werden. Die Maßnahmen umfassen beispielsweise einen Investitionskostenzu- schuss von bis zu 70.000 € bei Praxisgründung oder -übernahme. Um die Steuerungswirkung der Fördermaßnahmen zu erhöhen, orientieren sich die Fördergebiete in der hausärztlichen Versorgung nicht mehr nur an den Planungsbereichen. Seit dem letzten Jahr werden Förder- gebiete auch abweichend von Planungsbereichen auf Stadtbezirksebene bestimmt, um dem besonderen Bedarf gerecht zu werden. So wurde Köln-Chorweiler mit der Bekanntmachung der aktuellen Fördergebiete (Stand: 01.01.2025) erneut als Fördergebiet bestimmt. Sofern hier eine Nachbesetzung stattfindet, kann die Niederlassung in der Fachgruppe der Hausärzt*in- nen in Chorweiler gefördert werden. Nähere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.kvno.de/praxis/niederlassung-kooperation/foerderung. Darüber hinaus konnte die KV Nordrhein im vergangenen Jahr eine Hausärztin bei der Son- derbedarfszulassung unterstützen, so dass seit Oktober 2024 eine zusätzliche Hausärztin in Köln Chorweiler tätig ist. 3 Zu 4. Neben den beschriebenen Fördermaßnahmen, gibt es für die Stadt Köln verschiedene Strate- gien, um die Gesundheitsversorgung in versorgungsschwachen Stadtbezirken zu stärken und eine quartiersnahe Versorgung zu fördern. So wird die Stadt Köln ab 2025 bis 2027 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit jährlich 250.000 € gefördert, um im Kölner Norden eine Gesundheitsregion aufzubauen. Das Modell- vorhaben zur Gesundheitsregion in Köln wird strategisch beratend von der KV Nordrhein un- terstützt. Die Gesundheitsregion soll den Bewohnern des Kölner Nordens einen erleichterten Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglichen. Weitere Informationen zur Gesundheitsre- gion in Köln finden Sie unter https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presseser- vice/koelner-norden-wird-gesundheitsregion. Zu 5. Wie erläutert, wird die vertragsärztliche Versorgung in Chorweiler als Stadtbezirk der Stadt Köln in den definierten Planungsbereichen geplant. Zur Abbildung der Versorgungssituation in der hausärztlichen und ausgewählten Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versor- gung, finden Sie die Kennzahlen aus dem Beschluss zur Bedarfsplanung des Landesaus- schusses der Ärzte und Krankenkassen aus November 2024 (Stichtag: 01.07.2024).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0449/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.02.2025
- Erstellt
- 07.02.2025 08:01