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SCHUA/061/2025

Besetzung des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstellen

Beschlussvorlage 20.11.2025

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Nächste Beratung: Schulausschuss, Sitzung am 03.02.2026, TOP 9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2720 Zeichen

SCHUA/061/2025
 
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Besetzung des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die 
Besetzung von Schulleitungsstellen
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
 
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
 
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Schulausschuss 03.02.2026 Vorberatung
 
Beschlussdarstellung:
Der Schulausschuss benennt
 
den Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Stefan Wiedon und
den stellv. Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Hakim El Ghazali
 
zu Mitgliedern des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die 
Besetzung von Schulleitungsstellen.
 
Die bisherigen Mitglieder werden abberufen.
 
 
Sachdarstellung:
Nach § 61 Schulgesetz NRW schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der 
Schulleiterin oder des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des 
Schulträgers aus. Sie nennt der Schulkonferenz und dem Schulträger alle 
Bewerberinnen und Bewerber, die das Anforderungsprofil der Ausschreibung erfüllen.
Die Schulkonferenz und der Schulträger können die Bewerberinnen und Bewerber zu 
einem Vorstellungsgespräch einladen und gegenüber der oberen 
Schulaufsichtsbehörde innerhalb von acht Wochen einen Vorschlag abgeben.
Denkbar sind auch mehrere Vorschläge, wie zum Beispiel eine gleichrangige 
Einschätzung bei mehreren Bewerberinnen und Bewerbern oder eine Reihenfolge.
Die Vorschläge sollen begründet werden.

Seite 2
 
Erst nach Beteiligung der Schulkonferenz und des Schulträgers trifft die obere 
Schulaufsichtsbehörde die Auswahlentscheidung nach dem Prinzip der 
Bestenauslese. Sie würdigt dabei die Stellungnahmen der Schule und des 
Schulträgers.
 
Das Vorschlagsrecht des Schulträgers gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde 
obliegt dem Schulausschuss.
Gemäß § 2 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf kann 
der Schulausschuss eine beratende Unterkommission bilden, die die 
Vorstellungsgespräche durchführt und begründete Empfehlungen abgibt.
Die von der Bezirksregierung benannten Bewerberinnen und Bewerber werden zu 
einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Vorstellungsgespräch wird nach 
Möglichkeit erst nach der Schulkonferenz terminiert. Die benannten Personen 
müssen Mitglieder des Schulausschusses sein. Auf der Grundlage des 
Vorstellungsgesprächs fertigt die Verwaltung einen Vorschlag und übermittelt diesen 
an die obere Schulaufsichtsbehörde.
 
Nach Abschluss des Besetzungsverfahrens fertigt die Verwaltung im halbjährlichen 
Rhythmus eine Informationsvorlage für den Schulausschuss, die über das Ergebnis 
des Besetzungsverfahrens sowie das Votum des Schulträgers informiert

Beratungsverlauf (1)

03.02.2026 Schulausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SCHUA/061/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
20.11.2025
Erstellt
20.11.2025 09:29