SCHUA/061/2025
Besetzung des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstellen
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Beschlussvorlage
2720 Zeichen
SCHUA/061/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Besetzung des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstellen Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Schulausschuss 03.02.2026 Vorberatung Beschlussdarstellung: Der Schulausschuss benennt den Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Stefan Wiedon und den stellv. Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Hakim El Ghazali zu Mitgliedern des Vorstellungsgremiums zur Ausübung des Vorschlagsrechts für die Besetzung von Schulleitungsstellen. Die bisherigen Mitglieder werden abberufen. Sachdarstellung: Nach § 61 Schulgesetz NRW schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus. Sie nennt der Schulkonferenz und dem Schulträger alle Bewerberinnen und Bewerber, die das Anforderungsprofil der Ausschreibung erfüllen. Die Schulkonferenz und der Schulträger können die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen und gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde innerhalb von acht Wochen einen Vorschlag abgeben. Denkbar sind auch mehrere Vorschläge, wie zum Beispiel eine gleichrangige Einschätzung bei mehreren Bewerberinnen und Bewerbern oder eine Reihenfolge. Die Vorschläge sollen begründet werden. Seite 2 Erst nach Beteiligung der Schulkonferenz und des Schulträgers trifft die obere Schulaufsichtsbehörde die Auswahlentscheidung nach dem Prinzip der Bestenauslese. Sie würdigt dabei die Stellungnahmen der Schule und des Schulträgers. Das Vorschlagsrecht des Schulträgers gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde obliegt dem Schulausschuss. Gemäß § 2 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf kann der Schulausschuss eine beratende Unterkommission bilden, die die Vorstellungsgespräche durchführt und begründete Empfehlungen abgibt. Die von der Bezirksregierung benannten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Vorstellungsgespräch wird nach Möglichkeit erst nach der Schulkonferenz terminiert. Die benannten Personen müssen Mitglieder des Schulausschusses sein. Auf der Grundlage des Vorstellungsgesprächs fertigt die Verwaltung einen Vorschlag und übermittelt diesen an die obere Schulaufsichtsbehörde. Nach Abschluss des Besetzungsverfahrens fertigt die Verwaltung im halbjährlichen Rhythmus eine Informationsvorlage für den Schulausschuss, die über das Ergebnis des Besetzungsverfahrens sowie das Votum des Schulträgers informiert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SCHUA/061/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 20.11.2025
- Erstellt
- 20.11.2025 09:29