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V/0038/2005

Atelierhaus Speicher II, Hafenweg 28

Vorlage 12.01.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 25.01.2005, TOP 4.7

Beschlussvorlage

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Anlage1-Leitlinien

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Beschlussvorlage

3677 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Atelierhaus Speicher II, Hafenweg 28 
hier: Bestätigung der Empfehlung der Jury zur Mietvertragsverlängerung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.01.2005 Kulturausschuss Entscheidung
25.01.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Kulturausschuss bestätigt die Empfehlung der Jury, den Künstlerinnen und Künstlern im Ate-
lierhaus mit 2-Jahres-Mietverträgen eine Verlängerung um 1 Jahr anzubieten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 13. Mai 2003 die Errichtung des 
Speicher II am Hafenweg 28, der mit der Ausstellungshalle zeitgenössische Kunst Münster, den 32 
Künstlerateliers und im Zusammenspiel mit den privat genutzten Flächen zu einem Zentrum für 
junge, zeitgenössische Kunst entwickelt werden soll, begrüßt. Gleichzeitig verabschiedete er „Ver-
gabeleitlinien für die Künstlerateliers im Speicher II“ (Anlage) und benannte mit Frau Puvogel, Frau 
Dr. Carina Plath, Herrn Prof. Maik Löbbert und Frau Dr. Kirkpatrick eine Jury, die eine Auswahl aus 
den Bewerbungen treffen soll und dem Kulturausschuss Künstlerinnen und Künstler empfiehlt, die 
eines der Ateliers im Speicher II erhalten sollen (Vorlagen: Nr. 372/2003 und Nr. 372/2003 E1).  
 
Dem Aufruf des Kulturamtes zur Bewerbung folgten rund 100 Künstler unterschiedlicher Sparten 
aus Münster, der Region sowie auch aus anderen Regionen. Die Jury wählte daraus 34 Künstler 
aus. In nichtöffentlichem Beschluss vom 04.02.2004 bestätigte der Kulturausschuss die Empfeh-
lungen der Jury (Vorlage: Nr. 75/2004). Insgesamt wurden mit der Wohn- und Stadtbau 20 Atelier-
Mietverträge über 2 Jahre und 12 Atelier-Mietverträge über 5 Jahre geschlossen. 
  
Zum 1. Juli 2004 und damit einen Monat später als geplant konnten die Ateliers bezogen werden.  
In der Zeit nach dem Einzug waren zunächst eine Reihe von organisatorischen, technischen 
und/oder baulichen Fragen zu lösen (z. B. fehlende Briefkästen, Beschilderungen und Klingeln). 
Dies war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass einerseits das Gebäude noch nicht voll-
Vorlagen-Nr.: 
V/0038/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Herr  Hengstmann 
Ruf: 
492-41 00 
492 41 05 
E-Mail: 
Ehlingk@stadt-muenster.de 
Hengstmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.01.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
ständig fertiggestellt war, andererseits die Wohn- und Stadtbau GmbH mit der Vermietung eines 
Atelierhauses auch Neuland betrat. Insgesamt entstand dadurch für alle Künstlerinnen und Künst-
ler eine Situation, die einen normalen Betrieb und damit auch „normales“ Arbeiten kaum zuließ. 
 
Vor diesem Hintergrund schlägt das Kulturamt vor, den Künstlerinnen und Künstlern, die ohnehin 
einen Mietvertrag mit kurzer Mietzeit besitzen (2 Jahre), eine Verlängerung um 1 Jahr anzubieten. 
Die Jury hat sich dem Vorschlag des Kulturamtes mit einstimmigem Votum angeschlossen. Durch 
die beabsichtigte einjährige Verlängerung soll erreicht werden, dass zunächst in der Anfangsphase 
etwas Ruhe einkehrt und die Künstlergemeinschaft, die sich gerade bildet, auch tatsächlich einen 
angemessenen Zeitraum zur Verfügung hat, in dem ohne unmittelbar bevorstehende Laufzeitbe-
endigung gearbeitet werden kann. 
 
Das Atelierangebot über 1 weiteres Jahr erfolgt entsprechend der „Vergabeleitlinien für die Künst-
lerateliers im Speicher II“ durch das Kulturamt. Die Verlängerungen der Mietverträge werden zwi-
schen den Künstlern und der Wohn- und Stadtbau GmbH – wie auch die Mietverträge selbst – 
vereinbart. 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Klein 
 
 
Anlage 
Leitlinien für die Vergabe der  
Künstlerateliers im Speicher II

Anlage1-Leitlinien

3199 Zeichen

Leitlinien
für die Vergabe der Künstlerateliers im
Speicher II
Präambel
Der Speicher II am Hafenweg 28 ist als Gemeinschaftsinitiative des Investors Hölker, des Landes
Nordrhein-Westfalen und der Stadt Münster umgebaut worden. Die kulturpolitische Zielsetzung für
die Errichtung des Speicher II bestand darin, in der Stadt weitere preiswerte Künstlerateliers zu
schaffen, die jungen Künstlern und Künstlerinnen den Weg in die Freiberuflichkeit ermöglichen.
Um dem hohen Stellenwert der zeitgenössischen bildenden Kunst in der Stadt zu entsprechen,
sollen die Ateliers im Speicher II zudem für weitere maßgebliche und/oder interessante
Künstlerinnen und Künstler geöffnet werden, die ggf. als ehemalige Akademieabgänger nach
Münster zurückkehren. Diese Zielrichtung, das Haus sowohl für junge, am Beginn ihrer Karriere
stehende Künstlerinnen und Künstler offen zu halten, andererseits aber auch eine Präsenz einiger
fortgeschrittener Künstlerinnen und Künstler zu schaffen und dadurch das Profil des Hauses
überregional zu schärfen, ist Ziel und Aufgabe der Atelierbesetzung.
1. Der Speicher II am Hafenweg 28 verfügt über 32 Künstlerateliers verschiedenen Zuschnitts
und unterschiedlicher Größe. Der Mietpreis beträgt durchschnittlich 2,85 
 	
 
 	
 
Nebenkosten.
2. Bewerbungen sind zu richten an das Kulturamt der Stadt Münster. Die Bewerbungen
müssen enthalten:
- Bewerbungsantrag/Begründung
- Lebenslauf
- Nachweis des künstlerischen Werdeganges/Referenzen
- geeigneter Überblick über die aktuelle und bisherige künstlerische Betätigung
Bewerbungen von Studierenden und Dozenten der Kunstakademie Münster werden nicht
berücksichtigt. Die Jury kann Ausnahmen zulassen.
3. Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt primär unter Berücksichtigung der künstlerischen
Qualität, die durch die Jury festgestellt wird. Die Jury berücksichtigt bei ihrer Entscheidung
ferner die wirtschaftlichen Voraussetzungen, den Bezug des Künstlers oder der Künstlerin
zur Stadt Münster sowie die Vielfalt unterschiedlicher Kunstrichtungen jeweils im Blick auf
die Zielsetzung des gesamten Hauses.
4. Das Auswahlverfahren erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Der Kulturausschuss bestätigt die
Entscheidungen der Jury.
5. Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jahren betragen, wobei die Regelmietzeit 5
Jahre betragen soll. Verlängerungen sind bis zu einer maximalen Nutzungszeit von 15
Jahren möglich. Ein Teil der Ateliers soll für nicht mehr als zwei Jahre vergeben werden.
6. Die Wohn- und Stadtbau  - Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH -  hat die
Verwaltung der Ateliers  übernommen und tritt als Vermieterin für die Ateliers auf.
7. Das Atelierangebot an die ausgewählten Bewerber/innen erfolgt -  vorbehaltlich der
Zustimmung der Wohn- und Stadtbau zum Mietvertragsschluss und der anschließenden
Bestätigung durch den Kulturausschuss -  durch die Mitteilung des Kulturamtes an den/die
Bewerber/in.
8. Das Kulturamt übernimmt die Geschäftsführung für die Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung der Sitzungen der Jury.
9. Die Jury kann über die Ateliervergaben hinaus weitere Bewerberinnen und Bewerber
aussuchen, die eine Nachrückliste für eventuell ausscheidende Mieter darstellt.

Beratungsverlauf (2)

25.01.2005 Kulturausschuss
TOP 9 Entscheidung
Zur Sitzung
25.01.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hafenweg 28

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0038/2005
Typ
Vorlage
Datum
12.01.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37