V/0038/2005
Atelierhaus Speicher II, Hafenweg 28
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Atelierhaus Speicher II, Hafenweg 28 hier: Bestätigung der Empfehlung der Jury zur Mietvertragsverlängerung Beratungsfolge 25.01.2005 Kulturausschuss Entscheidung 25.01.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Kulturausschuss bestätigt die Empfehlung der Jury, den Künstlerinnen und Künstlern im Ate- lierhaus mit 2-Jahres-Mietverträgen eine Verlängerung um 1 Jahr anzubieten. Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 13. Mai 2003 die Errichtung des Speicher II am Hafenweg 28, der mit der Ausstellungshalle zeitgenössische Kunst Münster, den 32 Künstlerateliers und im Zusammenspiel mit den privat genutzten Flächen zu einem Zentrum für junge, zeitgenössische Kunst entwickelt werden soll, begrüßt. Gleichzeitig verabschiedete er „Ver- gabeleitlinien für die Künstlerateliers im Speicher II“ (Anlage) und benannte mit Frau Puvogel, Frau Dr. Carina Plath, Herrn Prof. Maik Löbbert und Frau Dr. Kirkpatrick eine Jury, die eine Auswahl aus den Bewerbungen treffen soll und dem Kulturausschuss Künstlerinnen und Künstler empfiehlt, die eines der Ateliers im Speicher II erhalten sollen (Vorlagen: Nr. 372/2003 und Nr. 372/2003 E1). Dem Aufruf des Kulturamtes zur Bewerbung folgten rund 100 Künstler unterschiedlicher Sparten aus Münster, der Region sowie auch aus anderen Regionen. Die Jury wählte daraus 34 Künstler aus. In nichtöffentlichem Beschluss vom 04.02.2004 bestätigte der Kulturausschuss die Empfeh- lungen der Jury (Vorlage: Nr. 75/2004). Insgesamt wurden mit der Wohn- und Stadtbau 20 Atelier- Mietverträge über 2 Jahre und 12 Atelier-Mietverträge über 5 Jahre geschlossen. Zum 1. Juli 2004 und damit einen Monat später als geplant konnten die Ateliers bezogen werden. In der Zeit nach dem Einzug waren zunächst eine Reihe von organisatorischen, technischen und/oder baulichen Fragen zu lösen (z. B. fehlende Briefkästen, Beschilderungen und Klingeln). Dies war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass einerseits das Gebäude noch nicht voll- Vorlagen-Nr.: V/0038/2005 Auskunft erteilt: Herr Ehling Herr Hengstmann Ruf: 492-41 00 492 41 05 E-Mail: Ehlingk@stadt-muenster.de Hengstmann@stadt-muenster.de Datum: 11.01.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - ständig fertiggestellt war, andererseits die Wohn- und Stadtbau GmbH mit der Vermietung eines Atelierhauses auch Neuland betrat. Insgesamt entstand dadurch für alle Künstlerinnen und Künst- ler eine Situation, die einen normalen Betrieb und damit auch „normales“ Arbeiten kaum zuließ. Vor diesem Hintergrund schlägt das Kulturamt vor, den Künstlerinnen und Künstlern, die ohnehin einen Mietvertrag mit kurzer Mietzeit besitzen (2 Jahre), eine Verlängerung um 1 Jahr anzubieten. Die Jury hat sich dem Vorschlag des Kulturamtes mit einstimmigem Votum angeschlossen. Durch die beabsichtigte einjährige Verlängerung soll erreicht werden, dass zunächst in der Anfangsphase etwas Ruhe einkehrt und die Künstlergemeinschaft, die sich gerade bildet, auch tatsächlich einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung hat, in dem ohne unmittelbar bevorstehende Laufzeitbe- endigung gearbeitet werden kann. Das Atelierangebot über 1 weiteres Jahr erfolgt entsprechend der „Vergabeleitlinien für die Künst- lerateliers im Speicher II“ durch das Kulturamt. Die Verlängerungen der Mietverträge werden zwi- schen den Künstlern und der Wohn- und Stadtbau GmbH – wie auch die Mietverträge selbst – vereinbart. I.V. gez. Dr. Klein Anlage Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II
Anlage1-Leitlinien
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Leitlinien für die Vergabe der Künstlerateliers im Speicher II Präambel Der Speicher II am Hafenweg 28 ist als Gemeinschaftsinitiative des Investors Hölker, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Münster umgebaut worden. Die kulturpolitische Zielsetzung für die Errichtung des Speicher II bestand darin, in der Stadt weitere preiswerte Künstlerateliers zu schaffen, die jungen Künstlern und Künstlerinnen den Weg in die Freiberuflichkeit ermöglichen. Um dem hohen Stellenwert der zeitgenössischen bildenden Kunst in der Stadt zu entsprechen, sollen die Ateliers im Speicher II zudem für weitere maßgebliche und/oder interessante Künstlerinnen und Künstler geöffnet werden, die ggf. als ehemalige Akademieabgänger nach Münster zurückkehren. Diese Zielrichtung, das Haus sowohl für junge, am Beginn ihrer Karriere stehende Künstlerinnen und Künstler offen zu halten, andererseits aber auch eine Präsenz einiger fortgeschrittener Künstlerinnen und Künstler zu schaffen und dadurch das Profil des Hauses überregional zu schärfen, ist Ziel und Aufgabe der Atelierbesetzung. 1. Der Speicher II am Hafenweg 28 verfügt über 32 Künstlerateliers verschiedenen Zuschnitts und unterschiedlicher Größe. Der Mietpreis beträgt durchschnittlich 2,85 Nebenkosten. 2. Bewerbungen sind zu richten an das Kulturamt der Stadt Münster. Die Bewerbungen müssen enthalten: - Bewerbungsantrag/Begründung - Lebenslauf - Nachweis des künstlerischen Werdeganges/Referenzen - geeigneter Überblick über die aktuelle und bisherige künstlerische Betätigung Bewerbungen von Studierenden und Dozenten der Kunstakademie Münster werden nicht berücksichtigt. Die Jury kann Ausnahmen zulassen. 3. Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt primär unter Berücksichtigung der künstlerischen Qualität, die durch die Jury festgestellt wird. Die Jury berücksichtigt bei ihrer Entscheidung ferner die wirtschaftlichen Voraussetzungen, den Bezug des Künstlers oder der Künstlerin zur Stadt Münster sowie die Vielfalt unterschiedlicher Kunstrichtungen jeweils im Blick auf die Zielsetzung des gesamten Hauses. 4. Das Auswahlverfahren erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Der Kulturausschuss bestätigt die Entscheidungen der Jury. 5. Die Laufzeit der Mietverträge kann bis zu 10 Jahren betragen, wobei die Regelmietzeit 5 Jahre betragen soll. Verlängerungen sind bis zu einer maximalen Nutzungszeit von 15 Jahren möglich. Ein Teil der Ateliers soll für nicht mehr als zwei Jahre vergeben werden. 6. Die Wohn- und Stadtbau - Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH - hat die Verwaltung der Ateliers übernommen und tritt als Vermieterin für die Ateliers auf. 7. Das Atelierangebot an die ausgewählten Bewerber/innen erfolgt - vorbehaltlich der Zustimmung der Wohn- und Stadtbau zum Mietvertragsschluss und der anschließenden Bestätigung durch den Kulturausschuss - durch die Mitteilung des Kulturamtes an den/die Bewerber/in. 8. Das Kulturamt übernimmt die Geschäftsführung für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen der Jury. 9. Die Jury kann über die Ateliervergaben hinaus weitere Bewerberinnen und Bewerber aussuchen, die eine Nachrückliste für eventuell ausscheidende Mieter darstellt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hafenweg 28
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0038/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 12.01.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37