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V/0572/2011

Voruntersuchung zum Ersatz der Prinzbrücke

Vorlagen 18.08.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 13.10.2011, TOP 8.7

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_Vorlage V-0508-2011

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Ansehen

Anlage 1_Voruntersuchung Prinzbrücke

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Ansehen

Beschlussvorlage

4668 Zeichen

V/0572/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Voruntersuchung zum Ersatz der Prinzbrücke 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Voruntersuchung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (Anlage 1) wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
2. Die Verwaltung bittet die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, für die weiteren Planungen 
die Variante 5 zugrunde zu legen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die o. g. Sachentscheidung der Stadt Münster keine 
Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 04.05.2011 hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung der Stadt Münster die 
Voruntersuchung zum Ersatz der Prinzbrücke (Anlage 1) mit insgesamt fünf Planungsvarianten 
übersandt. Die Wasser-und Schifffahrtsverwaltung teilt mit, dass für den Ersatz der Prinzbrücke 
auf der Grundlage der Varianten das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden soll. Die Stadt 
Münster wird deshalb vorab um planungsrelevante Hinweise gebeten. 
 
Die Voruntersuchung mit den fünf Varianten wur de durch die städtischen Ämter mit folgendem 
Ergebnis geprüft: 
 
Bei der vorhandenen Prinzbrücke handelt es sich um ein technisches Baudenkmal. Hier wurde ein 
besonderes Konstruktionsprinzip gewählt, sodass die Brücke nicht nur ihre besondere ortsge-
Vorlagen-Nr.: 
V/0572/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.08.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0572/2011 
schichtliche Bedeutung für Hiltrup hat, sondern auch verkehrs- und technikgeschichtliche sowie 
wissenschaftliche Gründe den Denkmalwert begründen.  
 
In der Voruntersuchung zur Erneuerung der Prinzbrücke, die der Stadt zur Stellungnahme vorge-
legt wurde, wird davon ausgegangen, dass die vorhandene Brücke ersetzt werden muss.  
 
Bisher muss die Stadt Münster jedoch davon ausgehen, dass die Prinzbrücke erhalten und instand 
gesetzt werden kann. Es liegen der Denkmalpflege, hier der Bezirksregierung Münster als zustän-
dige Denkmalbehörde, keine prüffähigen Unterlagen vor. Bisher wurde die Standsicherheit der 
Brücke in verschiedenen Gutachten geprüft, aber es wurde nicht geprüft, ob und mit welchem 
Aufwand (konstruktiv und finanziell) eine Instandsetzung und weitere Nutzung der Prinzbrücke 
möglich ist.  
 
Die Stadt Münster muss daher nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand davon ausgehen, dass die 
Prinzbrücke grundsätzlich erhaltensfähig ist. Die Prüfung der Planungsvarianten erfolgte daher 
unter dem Aspekt, ob die vorhandene Brücke nach einer erforderlichen Restaurierung wieder eine 
Funktion übernehmen kann. Dies ist ausschließlich bei den Varianten 4 und 5 der Fall. In der Ge-
genüberstellung dieser beiden Varianten wird die Variante 5 als verkehrstechnisch günstiger beur-
teilt, da der Erschließungsverkehr des Gewerbegebietes Nobelstraße getrennt vom Radfahrer- und 
Fußgängerverkehr geführt wird. Dies bedeutet einen erheblichen Verkehrssicherheitsgewinn. Aus 
diesem Grund sollte für die weiteren Planungen die Variante 5 zugrunde gelegt werden. 
 
Bei den weiteren Planungen ist ferner zu berücksichtigen, dass der Raum nördlich der Prinzbrücke 
als schutzwürdiges Biotop in der Stadtbiotopkartierung ausgewiesen ist. Zudem ist der Bereich 
nördlich der L 885 in der Waldkartierung als Waldfläche ausgewiesen. 
 
Für das Vorhaben ist aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen der Planfeststellung 
eine Vorprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen. Auch ein landschaftspflegeri-
scher Begleitplan ist für das Vorhaben zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen lie-
fern Daten für die landschaftspflegerische Einschätzung der Varianten bezogen auf ihre Wirkungen 
für die Umwelt. 
 
Die Verwaltung hat vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den ASSVW die Wasser- und Schiff-
fahrtsverwaltung mit Schreiben vom 29.07.2011 gebeten, für die weiteren Planungen die Variante 
5 zugrunde zu legen. 
 
Zur ergänzenden Information ist die Vorlage V/0508/2011 „Osttor – Anlage eines Rad- und Geh-
weges von der Glasuritstraße bis Immenkamp im Zuge von Brücken- und Straßensanierungsmaß-
nahmen – Baubeschluss Straßenbau“ an den Ausschus s für Umweltschutz und Bauwesen als 
Anlage 2 beigefügt. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Voruntersuchung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung 
Anlage 2: Vorlage V/0508/2011

Anlage 2_Vorlage V-0508-2011

13598 Zeichen

- 2 - 
V/0508/2011 
nahme Immenkamp Haushaltsansatz 
€ 
Auszahlungen   2012 
2013 
1.060.000  
621.000  
 
1.060.000  
   850.000  
 
VE 2013   850.000  
Produktgruppe 1101 Abwasserableitung    
Investitionsmaß-
nahme 
0012 Verbesserung von Kanälen 
und Hausanschlüssen 
2012 
 
 
3.280.000  
gesamt in 2012  
Auszahlungen   2012 19.000  
 
 
Einzahlungen    2012 
2013 
2014 
400.000 
 
400.000  
100.000  
Investitionszuwen-
dungen vom Land 
NRW FöRi-kom-
Stra  
Summe aller Auszahlungen/Saldo - 800.000   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis ge nommen, dass die Beschlussausführung un- 
ter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der  Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristi- 
gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen: 
 
Grundlage der vorliegenden Ausbauplanung ist 
 
• der Beschluss des Planungsausschusses (Beschlussvo rlage Nr. V/0882/2000) am 
25.01.2001 nach vorheriger 
• Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup am 07.12.2000 zur Anlage eines gem. 
Rad- und Gehweges über die drei Brückenbauwerke Osttor. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Brücken- und Straßeninstandsetzung 
 
In den Jahren 1979 – 1980 wurden im Zuge des Straße nneubaus "Osttor" im Bereich Glasu- 
ritstraße und Immenkamp drei Brückenbauwerke errich tet. Im Einzelnen sind hier zu nennen 
das Brückenbauwerk über die Gleistrasse der Deutsch en Bahn AG, den Dortmund-Ems-
Kanal (DEK) sowie über die Anbindung der Straße „Zum Hiltruper See“.  
 
Im Rahmen der regelmäßigen  Überprüfungen dieser Br ückenbauwerke wurde festgestellt, 
dass die Übergangskonstruktionen (Verbindungselemen te zwischen Bauwerk und Straße) 
stark beschädigt sind. Ein Austausch dieser Verschl eißteile ist daher in den nächsten drei 
Jahren unumgänglich.  
 
Die Fahrbahn muss über eine Länge von ca. 915 m san iert werden, da sie sowohl auf der 
freien Strecke als auch im Bereich der Brückenbauwe rke durch Verschleiß und Materialer- 
müdung hervorgerufene Schadensbilder aufweist. Dies e Schäden sind innerhalb der nächs- 
ten zwei Jahre zu beseitigen. Laut Bodengutachten w ird empfohlen, sowohl die Deckschicht 
als auch die darunter liegende Binderschicht abzufr äsen und durch einen neuen Aufbau wie- 
der herzustellen. Hierzu wird eine 2-lagige 5 cm st arke Asphaltbinder-  und 3 cm Asphalt- 
deckschicht neu eingebaut.

- 3 - 
V/0508/2011 
 
Um Synergie-Effekte auszuschöpfen, soll der bereits  im Jahr 2001 beschlossene Rad- und 
Gehweg im Zuge dieser Maßnahme realisiert werden.  
 
Rad- und Gehwegausbau 
 
Die Ausführungsplanung für den Rad- und Gehweg muss te im Hinblick auf die Zielvorstel- 
lungen des vor ca. 10 Jahren erarbeiteten Vorentwur fes auf die aktuellen bautechnischen 
und straßenverkehrsrechtlichen Erfordernisse überpr üft und in Teilen modifiziert werden. 
Zielsetzung war, ergänzend zur vorhandenen Rad- und  Gehwegverbindung durch den Tun- 
nel der Deutschen Bahn AG im Rahmen der erforderlic hen Straßen- und Brückeninstandset- 
zungsmaßnahme Osttor eine ganzheitliche Zweirichtun gsradwegverbindung von der Glasu- 
ritstraße über die anbaufreie Straße Osttor bis zum Immenkamp zu schaffen.  
 
Beginnend an der Glasuritstraße wird der neue Rad- und Gehweg an den vorhandenen 
Radweg Marktallee-Hiltrup-Ost/Bahnunterführung stum pfwinklig angebunden und in einer 
Breite von 4 m niveaugleich mit dem Kfz-Verkehr auf  der neu herzustellenden Asphaltschicht 
bis zur Fußgängerlichtsignalanlage (FG-LSA) Ringstr aße/Hülsheide geführt. Die Trennung 
des Radverkehrs vom Kfz-Verkehr erfolgt mittels ein es 1 m breiten markierten und mit Leit- 
pfosten versehenen Sicherheitstrennstreifens. Fußgä ngerverkehr wird unter Anordnung des 
Verkehrszeichens 240 StVO (gem. Fuß- und Radweg) zugelassen.  
 
Nachfolgend wird der Fußgänger- und Radverkehr getr ennt auf eigenständigen Wegen mit 
Anbindung an die Meinenkampstraße und den Immenkamp  weitergeführt. Der vorhandene 
äußerst schmale 1,80 m breite nicht mehr richtlinie nkonforme Zweirichtungsradweg wird im 
Bereich Meinenkampstraße und Immenkamp zugunsten de r Radverkehrssicherheit auf 3 m 
verbreitert. Der anliegende Gehweg wird in der best ehenden Breite von 1,80 m belassen. 
Für den Fußgängerverkehr Meinenkampstraße bzw. Ostt or 54 – 58 mit Ziel Haltestelle Ring- 
straße ist im nordöstlichen Kurvenbereich Meinenkam pstraße/Osttor ein Gehweg in einer 
Breite 1,50 - 2,00 m geplant.   
 
In diesem Bereich ändert sich mit dem Umbau auch di e gegenwärtige Radverkehrsführung. 
Radfahrern wird eine Mitbenutzung des Gehweges vor Haus Nr. Osttor 46 – 50 nur noch in 
Fahrtrichtung Immenkamp unter Beibehaltung der vorh andenen Vorfahrtsregelung zuge- 
standen. Der gegenläufige Radverkehr in Fahrtrichtu ng Bahnhof Hiltrup wird ab der Meinen- 
kampstraße auf die Ortsfahrbahn geführt. Die vorhan dene rote Radwegefurt wird in modifi- 
zierter Form beibehalten.            
 
Im Bereich Meinenkampstraße – Immenkamp wird gegenw ärtig auf einem zu schmalen Sei- 
tenstreifen am Fahrbahnrand regelmäßig geparkt. Dur ch die neue Querschnittsaufteilung 
werden auf der Südseite 10 neue Längsstellplätze ausgebaut.        
 
Haltestellen Ringstraße 
 
Die neue Radverkehrsführung bedingt auch eine Versc hiebung der vorhandenen Haltestel- 
len Ringstraße. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme erfolg t ein barrierefreier Umbau mit ei- 
nem weißen 16 cm Hochbord sowie weißen taktilen Ril len- und Noppenplatten gemäß dem 
neuen aktuellen Standard der Stadt Münster (vgl. Vorlage Nr. V/0052/2011). 
 
Fußgängerlichtsignalanlagen (FG-LSA)  
 
Die FG-LSA Ringstraße/Hülsheide bleibt vom Grundsat z her erhalten. Durch die veränderte 
Straßenquerschnittsaufteilung (vorhandene Mittelins el entfällt) müssen jedoch die Signal- 
masten versetzt und die Steuerung der FG-LSA angepa sst werden. Eine Nachrüstung mit 
Blindensignalgebern ist im Sinne der Barrierefreiheit vorgesehen.

- 4 - 
V/0508/2011 
Die vorhandene Überquerungshilfe Osttor in Höhe Imm enkamp muss aufgrund der neuen 
Querschnittsaufteilung ebenso zurückgebaut werden. Um Fußgängern und Radfahrern den- 
noch eine gesicherte Überquerungshilfe anbieten zu können, wird der Knotenpunkt mit einer 
neuen FG-LSA (einschließlich Blindensignalgeber) au sgestattet. Hierdurch erfährt auch der 
Quellverkehr Ringstraße und Immenkamp eine verkehrs sichere Möglichkeit, auf die Straße 
Osttor abbiegen zu können.  
 
Baumpflanzungen 
 
Durch die Straßen- und Wegebaumaßnahmen werden Eing riffe in die vorhandene Vegetati- 
on erforderlich. Für den Wegfall der Bäume und des Verkehrsgrüns werden 6 Bäume vor Ort 
neu gepflanzt.   
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Ausschreibung ist nach der Beschlussfassung und  Vorlage des Bewilligungsbescheides 
über die Zuwendung ab dem 3. Quartal 2011 vorgesehe n. Der Baubeginn ist für das Früh- 
jahr 2012 geplant. Die Bauzeit wird auf ca. ein Jahr geschätzt.  
 
Die Stadtwerke beabsichtigen ein 1 kV-Kabel zu erneuern. Eine Kostenbeteiligung erfolgt an- 
teilig für die Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsflächen. 
 
Die schadhaften Grundstücks- und Straßenanschlussleitungen werden ebenfalls erneuert. 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 
 
Beiträge nach BauGB oder KAG können nicht erhoben werden. 
 
Die Maßnahme ist nach den „Förderrichtlinien kommun aler Straßenbau – FöRi-Kom-Stra“ 
förderfähig. Der Antrag wurde fristgerecht gestellt . Mit dem Bewilligungsbescheid wird im 3. 
Quartal 2011 gerechnet. 
 
5. Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen / Vereinbarungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
 Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderli ch. 
 
7. Sonstiges: 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem  Serviceversprechen des Tiefbau- 
amtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Zur ergänzenden Information ist die Vorlage  V/0572 /2011 „Voruntersuchung zum Ersatz der 
Prinzbrücke“ an den Ausschuss für Stadtplanung, Sta dtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft als 
Anlage beigefügt. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

- 5 - 
V/0508/2011 
Anlage

II
II96
94
II92
III90
1a
III88
III
2
Osttor
Marktallee
Hülsebrockstr. Glasuritstr.
38
2232
2095
2231
737
736
735
1458
Blatt Nr.: 1 (3)
Str. Schlüssel:
Anlage Nr.:
Plan Nr.: 10150
Projekt Nr.: 00 /020 Hi
Maßstab 1 : 250
Datum Name
bearbeitet
bearbeitet Marciniak
Marciniak
26.07.2011
26.07.2011
26.07.2011
gezeichnet
gezeichnet
geprüft
geprüft:
genehmigt :
Lageplan
Nr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Name
Name
Datum
Datum
O.Timm
Münster, den
Tiefbauamt
Osttor
von Glasuritstraße bis Immenkamp
Anlage eines Geh - und Radweges
R04555002.03
R02403001.00
R02403002.01
R04555002.02
R04555026.00
R04555003.02
R04555003.03
R04555024.00
R04555025.00
R04555027.00
R04555028.00
R04555029.00
S04555023.00
S04555027.00
S04555022.00
S03245001.00
S04555024.00
29731_12
29744_13
29639_01
29640_02
29641_03
29642_04
29643_05
29648_10
29730_11
29650_01
29651_02
29652_03
29689_01
29691_03
29692_04
29693_05
29654_01
29655_02
29656_03
29629_01
29630_02
29631_03
29633_02
29634_03
29635_04
29660_04
29661_05
29662_06
29663_07
29664_08
29665_09
29666_10
29667_01
29694_01
29686_01
29687_02
29685_01
29696_02
29681_01
29682_02
29683_03
29684_04
29677_01
29678_02
29679_03
29680_04
29688_05
29724_01
29725_02
29726_03
29717_03
29718_04
29728_05
29729_06
29719_01
29720_01
29721_02
2.50%
0+000.00
R=-200.00
0+003.58
R=-200.00
0+018.68
R=20.00
0+022.80
R=10.00
R=20.00
0+028.30
R=30.00
R=10.00
0+033.40
R=100.00
R=30.00
0+043.83
R=100.00 0+060.80
R=ooR=oo
R=ooR=oo
R=ì
0+022.50
0+049.85
0-535.00
0-505.00

P
P
P
P
P
P
30 II
Osttor
II26aII26
28 II
1
II
I
36 II
34 II
32 II
3
I
I
18
22
II II
2
II20
II
I
16
8
I
I
II
I
Weg
146
Weg
Weg
Tennishalle
Weg
4
I
I
Geh-undRadweg
Osttor
I
I
II
II
I
2a II
Nobelstraße
II I
II
2
Weg
96b
II
I
6
I
1
II96
94
I
2238
91
77
6
2448
2046
2406
102
9
7
8
120
42
117
45
114
111
115
112
116
43
118
46
44
119
47
113
144
156
2249 70
77
78
2248
124
2251
2250
2128
2132
2088
1349
1369
1014
2131
2129
504
2333
1109
Blatt Nr.: 2 (3)
Str. Schlüssel:
Anlage Nr.:
Plan Nr.: 10150
Projekt Nr.: 00 /020 Hi
Maßstab 1 : 500
Datum Name
bearbeitet
bearbeitet Marciniak
Marciniak
26.07.2011
26.07.2011
26.07.2011
gezeichnet
gezeichnet
geprüft
geprüft:
genehmigt :
Lageplan
Nr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Name
Name
Datum
Datum
O.Timm
Münster, den
Tiefbauamt
Osttor
von Glasuritstraße bis Immenkamp
Anlage eines Geh - und Radweges
R04555030.00
R04555001.02
R04555002.02
R04555004.03
R04555005.03
R04555006.03
R04555029.00
R04555031.00
R04555999.00
S:67,85
R05175005.01
R05175006.01
R05175007.01
R05175011.02
R05175012.02
R05175013.02
R05175014.02
R05175015.02
R05175016.02
S04555024.00
S04555025.00
29650_01
29651_02
29652_03
29653_04
29632_01
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29622_02
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29625_02
29626_01
29627_02
29606_01
29607_02
29608_03
29723_02
0-505.00
0-475.00
0-445.00
0-415.00
0-385.00
0-355.00
0-325.00
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0-085.00
0-055.00
0-025.00
0+005.00
BrückenundDeckensanierung
gem.VorgabeAmt66.31
/
2VWWRU
+DPP:HVWI  (PGHQ 5EI
Nobelstraße
Osttor
'257081'  (06  .$1$/

II
55
I
I
2
I
II
4
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I
8
I
I
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I
I
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56
I
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I
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I
10
I
12
8
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I
I
1
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I
I2
4
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5
I
I II
44
42 III
40
I
I
38a
38
I
30
II
Osttor
36
34
Meinenkampstraße
Hülsheide
Immenkamp
Ringstraße
Osttor
1493
2281
2081
877
575
2080
2283
2282
574
2105
314
313
36
35
316
315
317
34
2104
2103
2102
2101
2327
2100
2244
2119
2469
2237
93
2238
91
Blatt Nr.: 3 (3)
Str. Schlüssel:
Anlage Nr.:
Maßstab 1 : 250
Datum Name
bearbeitet
bearbeitet Marciniak
Marciniak
26.07.2011
26.07.2011
gezeichnet
gezeichnet
geprüft
geprüft:
genehmigt :
Lageplan
Nr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Name
Name
Datum
Datum
O.Timm
Münster, den
Tiefbauamt
Plan Nr.: 10150
Projekt Nr.: 00 /020 Hi
26.07.2011
Osttor
von Glasuritstraße bis Immenkamp
Anlage eines Geh - und Radweges
R05565042.00 R05565043.00
R05175009.00
R05175001.01
R05175002.02
R05175001.02
R05175002.01
R05175900.00
R05175003.01
R05175004.01
R05175005.01
R05175006.00
R05175008.00
R05175010.00
R04690006.00
R05175011.00
R05175012.00
R05175013.00
R05175003.02
S05175010.00
S05175009.00
S05175011.00
S05175012.00
S05175013.00
29697_01
29698_02
29699_03
29700_04
29706_01
29707_02
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29709_02
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29599_01
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29594_02
29595_03
29596_01
29597_02
29598_03
29732_01
29733_02 29734_03
29735_04
29736_01
29737_02
29738_01
29739_02
29740_03
29741_01
29742_02
0+092.00
0+105.00
0+115.00
0+130.00
0+145.00
0+155.00
0+165.00
0+177.50
0+200.00
0+220.00
0+240.00
0+255.00
0+270.00
0+285.00
0+300.00
0+315.00
0+035.00
0+065.00
W
artehalle
rückbauen
2.67% 2.59%
2.49% 2.40%
2.60% 0.00%
3.27% 3.50%
1.50%
2.74% 2.22%
1.59% 2.09%
2.50%
3.00% 2.50%
2.50%
2.50%
2.50%
2.50%3.00%
2.50%
2.50%
2.50%
2.50%
2.50%
2.50%
2.50%
2.50%
2.50%
2.50%

Die Anschlussfuge zwischen Fahrbahn 
und Kappe ist schadhaft.
Die Abdichtung 
zwischen Fahrbahn 
und Überbau muss 
erneuert werden.
Die Fahrbahn 
(Verschleißschicht) 
weist Risse und 
Auswalkungen auf. 
Die Betonoberflächen 
der Kappen müssen neu 
beschichtet werden.
Die Anschlüsse der 
Abläufe müssen 
erneuert werden 
Die Fahrbahnübergänge 
sind verschlissen und 
müssen erneuert werden.

Anlage 1_Voruntersuchung Prinzbrücke

24127 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0572/2011
Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes

Wasser- und Schifffahrtsdirektion
West

Wasser- und Schifffahrtsamt
Rheine

Prinz-Brücke Nr. 66
in DEK-km 62,405

Voruntersuchung

Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405

Inhaltsverzeichnis

l. Grundlagen

2. Zustand des vorhandenen Bauwerks

3. Abstimmung für öffentlich-rechtliches Verfahren
4. Varianten für den Ersatz der Prinz-Brücke Nr. 66
4.1 Variante 1

4.2 Variante 2

4.3 Variante 3

4.4 Variante 4

4.5 Variante 5

Anlage 1: Überschlägliche Kostenermittlung

Anlage 2: Zusammenstellung der Querschnitte

Anlage 3: Zusammenstellung der Trassierungselemente

Seite

4-5

5-6

Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 -2-

1. Grundlagen

Die Prinz- Brücke Nr. 66 überführt die Stadtstrasse „‚Osttor‘“ innerhalb des Stadtgebietes von
Münster in Ortsteil Hiltrup über den Dortmund- Ems- Kanalbei km 62,405.

Die Brücke ist die einzige Zufahrtsmöglichkeit in das Gewerbegebiet „Nobelstraße“ zwischen
Bundesbahn und Dortmund- Ems- Kanal. Zudem führt die Fuß- und Radwegverbindung vom

Ortsteil Hiltrup zum Bahnhof und zur Innenstadt von Münster über die Prinzbrücke.

Die nördlich gelegene Hochbrücke (Osttor-Straßenbrücke Nr. 67 in km 62,453) führt die
Landestraße 885 über den Dortmund-Ems-Kanal. Die Hochbrücke dient dem Kraftfahrzeugverkehr

als Verbindung zwischen Hiltrup-Ost und dem Zentrum von Hiltrup.

Im Bereich der Ortslage Hiltrup wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 18. Juli 1969 der Bau der
sogenannten „Überholstrecke Hiltrup“ genehmigt; Ziel dieses Ausbauverfahrens war die Verbreiterung
der Wasserstraße für Überholvorgänge von Schiffen sowie eine Vertiefung des Kanals. Der vorhandene
Kanalquerschnitt entspricht hinsichtlich der erforderlichen Wasserspiegelbreiten sowie der

Fahrwassertiefe den Ausbauanforderungen an die Wasserstraßenklasse Vb..

Die Durchfahrtshöhe für die Schifffahrt unter der Prinz-Brücke ist allerdings mit 4,50 m über
Normalwasserstand (NW = NN + 56,50 m) nicht ausreichend. Es ist daher eine Hebung auf 5,25 m

über oberem Grenzwasserstand (Gyo = NN + 56,90 m ) erforderlich.

Die Widerlager aus Beton mit einer Sandsteinverkleidung wurden 1936 errichtet. Der vorhandene
Überbau wurde 1907 in Duisburg als „Karl-Lehr-Brücke“ errichtet und im Jahre 1932 entsprechend
neuer Vorschriften verstärkt und umgebaut. Im Jahre 1946 wurde dieser Überbau von der Ruhr nach
Hiltrup als Ersatz für die zerstörte Brücke umgesetzt. Dabei erfolgte ein Umbau, in dem die Gehwege

nach innen gelegt werden und die Fahrbahnbreite von ursprünglich 8,50 m auf 6,00 m reduziert wurde.

Das vorhandene Kreuzungsbauwerk weist folgende Abmessungen auf:

Fahrbahnbreite 2x 3,00 m
Gehwegbreite 2x1,50m
Konstruktionshöhe 1,60 m
Stützweite 50,00 m
Lichte Weite senkrecht 47,10 m

Lichte Durchfahrtshöhe 4,50 m über NW =NN + 56,50 m

Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 -3-

2. Zustand des vorhandenes Bauwerks

Nach Überprüfung der Standsicherheit durch Ingenieurbüros weist das Bauwerk erhebliche Mängel
auf. Daher wurden in den vergangenen Jahren bereits Verstärkungen im Bogenbereich vorgenommen
sowie Beschränkungen für den Verkehr eingerichtet.

Im Zuge dieser gutachterlichen Untersuchungen wurden auch erhebliche Schäden an den
Bogenfußpußpunkten der Brücke festgestellt. Nach dem Ergebnis des Gutachtens kann die Brücke
ohne weitere Sicherungsmaßnahmen an den Bogenfußpunkten nur noch kurzfristig und unter strengen
Auflagen für den Verkehr sowie für die Kontrolle in Betrieb bleiben.

Durch eine Hilfskonstruktion an den Bogenfußpunkten kann die Prinz-Brücke nur für einen begrenzten
Zeitraum weiter betrieben werden. Diese Sanierungsmaßnahme wird im Frühjahr 2011 durchgeführt.
Auch dann darf die Brücke nur von LKW bis 30 t befahren werden, ein Begegnungsverkehr für LKW

ist zu unterbinden und ein Mindestabstand von 60 m einzuhalten.

3. Abstimmung für öffentlich rechtliches Verfahren

Auf Grund des Bauwerkszustandes ist die Prinz-Brücke Nr. 66 durch ein neues Bauwerk zu
ersetzen. Für die Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren nach $ 14 ff WaStrG

(Bundeswasserstraßengesetz) durchzuführen.

Die WSV hat für das Kreuzungsbauwerk folgende Abmessungen zu berücksichtigen:

Fahrbahnbreite 2x 3,00 m
Gehwegbreite 2x 1,50 m
Lichte Weite senkrecht 54,20 m
Lichte Durchfahrtshöhe 5,25 m über GWo = NN + 56,90 m.

Für die weitere Planung sind die Belange anderer Behörden einzubeziehen. Hier sind insbesondere
Anforderungen an die Führung des Straßenverkehrs sowie die Geh- und Radwegführung
einschließlich der Umleitungen während Bau- und Montagezeiten mit den Straßenbaulastträgern zu
klären. Die Inanspruchnahme von Flächen und Inanspruchnahme von Wald sowie Interessen des

Denkmalschutzes sind ebenfalls in die Abwägung von Planungsalternativen einzubeziehen.

Als Grundlage für eine Abstimmung dienen die hier vorgestellten Varianten.

Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 -4-

4. _Varianten für den Ersatz der Prinz-Brücke Nr. 66

Die einzelnen Varianten sind in den anliegenden Plänen jeweils im Lageplan und in Längsschnitten
dargestellt. Eine tabellarische Zusammenstellung der Querschnittswerte für die Brücke und die
Straßenrampen ist in Anlage 2 beigefügt, eine Zusammenstellung der gewählten Trassierungs-

elemente in Anlage 3. Eine Kostenschätzung für die jeweilige Variante enthält Anlage 1.

4.1 Variante 1

Variante 1 sieht einen Neubau der Brücke zwischen alter Prinz- Brücke und der Landesstraßen-

Brücke vor.

Die Montage des neuen Überbaues ist auf auf der linken Kanalseite geplant. Nach dem Bau der
neuen Widerlager wird der Überbau in die neue Lage eingeschwommen. Die Rampen an die Straße
Osttor und Föhrenweg werden ebenso wie die Zufahrten zu den Anliegern wieder angeschlossen.
Anschließend erfolgen Abbruch und Entsorgung des Überbaus der alten Prinz-Brücke und der
Widerlager.

Der Verkehr kann über das alte Bauwerk für die Bauzeit aufrecht erhalten werden.

Diese Variante hat insbesondere in der Baudurchführung einige Erschwernisse. So liegen die
Baugruben zwischen altem und neuem Widerlager auf der rechten Kanalseite sehr dicht beieinander.
Während der Bauzeit sind starke Überschneidungen für die Verkehrsführung vorhanden. Während
der Montage des Überbaus sind auf dem westlichen Ufer besondere Vorkehrungen zum Schutz der
kreuzenden Radfahrer und Fußgänger erforderlich. Die verschiedenen Zufahrten sind steiler
anzurampen, da ein größerer Höhenunterschied gegenüber dem heutigen Bauwerk zu überwinden
ist.

Da für die Straßenführung als Trassierungselement ein Bogen auf der neuen Brücke vorgesehen
werden muss, ist der Brückenquerschnitt gegenüber dem heutigen Querschnitt aufzuweiten. Eine

Vergrößerung der Verkehrsflächen ergibt sich daraus nicht.

4.2 Variante 2

Variante 2 sieht einen Neubau der Brücke nördlich der Landesstraßen-Brücke vor. Die Straße wird
im Osten an die Rampe zwischen Osttor und Landesstraße L 885 angebunden, im Westen an die

Nobelstraße. Die Kreuzungsanlage erhält zwei Bauwerke mit einer Brücke über den Dortmund-Ems-

Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 -5-

Kanal und einer Brücke über die Gemeindestrasse Föhrenweg.) nördlich der Landesstrassen-

Brücke. Die bisherige Kreuzungsstelle entfällt.

Die Montage des neuen Überbaus ist auf Montageflächen auf der linken Kanalseite vorgesehen.
Nach Neubau der Widerlager und der Brücke über die Gemeindestrasse „Föhrenweg‘“ wird der neue
Überbau in seine endgültige Lage eingeschwommen. Danach werden die Rampen angeschlossen.
Anschließend erfolgen Abbruch und Entsorgung des Überbaus der alten Prinz-Brücke und der
Widerlager.

Der Verkehr kann für die Bauzeit über das alte Bauwerk aufrecht erhalten werden.

Durch die Überführung der Straße über den Föhrenweg ist dort ein zusätzliches Brückenbauwerk
erforderlich. Die Berücksichtigung der Durchfahrtshöhe dort bedingt zusätzlich hohe Rampen mit

großen Längsneigungen.

Für die Maßnahme einschl. Montage werden Flächen benötigt, die als Wald bzw. Park genutzt
werden (Waldpark).

4.3 Variante 3

Variante 3 sieht einen Neubau der Brücke nördlich der Landesstraßen-Brücke vor. Die Straße wird
im Osten an die Rampe zwischen Osttor und Landesstraße L 885 angebunden, im Westen an die
Nobelstraße. Die Gemeindestrasse Föhrenweg wird direkt an die neue Kreuzungsanlage
angebunden. Die Kreuzungsanlage erhält daher ein Bauwerk mit der Brücke über den Dortmund-

Ems-Kanal nördlich der Landesstrassen- Brücke. Die bisherige Kreuzungsstelle entfällt.

Die Montage des neuen Überbaus ist auf Montageflächen auf der linken Kanalseite vorgesehen.
Nach Neubau der Widerlager und der Brücke über die Gemeindestrasse „Föhrenweg“ wird der neue
Überbau in seine endgültige Lage eingeschwommen. Danach werden die Rampen angeschlossen.
Anschließend erfolgen Abbruch und Entsorgung des Überbaus der alten Prinz-Brücke und der
Widerlager.

Der Verkehr auf der Straße Osttor kann für die Bauzeit über das alte Bauwerk aufrecht erhalten

werden. Für den Gemeindeweg Föhrenweg ist eine Umleitung ein zurichten.

Die Längsneigung der neuen Rampen ist deutlich geringer als in Variante 2, da die Unterführung

Föhrenweg entfällt..

Für die Maßnahme einschl. Montage werden Flächen benötigt, die als Wald bzw. Park genutzt
werden (Waldpark).

Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 -6-

4.4 Variante 4

Variante 4 sieht für die Straße Osttor und den Straßenverkehr eine gänzlich andere Lösung vor.
Westlich des Kanals wird eine Rampe von der Landesstraße Straße 885 zum Osttor unter der
Landesstraßen-Brücke errichtet. Die Rampe beginnt zwischen den Brücken über die Bahnstrecke
und den Dortmunsd-Ems-Kanal auf der Nordseite der L885. Sie führt in einer Schleife unter der
vorhandenen Landesstraßen- Brücke zum Wiederanschluss an die Gemeindestrasse „ Osttor“. Auf

der Landesstraße wird die Markierung geändert und eine Linksabbiegespur eingerichtet.
An der bisherigen Kreuzungsstelle wird als Ersatz eine Geh- und Radwegbrücke errichtet.

Zunächst wird die Rampe zur L 885 errichtet. Danach werden Behelfswiderlagern nördlich der alten
Prinz- Brücke hergestellt und die neue Rad- und Fußweg- Brücke eingeschwommen. Anschließend
wird der Überbau der alten Prinz-Brücke abgebrochen..Nach Umbau der alten Widerlager wird die

Rad- und Fußweg- Brücke umgesetzt. Zuletzt werden die Behelfswiderlager zurückgebaut.

Der Straßenverkehr kann frühzeitig verlagert werden. Verkehrsführung während Bauzeit ohne
Probleme möglich. Eine Geh- und Radwegbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal ist als Ersatz
ausreichend. Die Brücke kann auf Grund der geringeren notwendigen Bauhöhe außerhalb des
Baubereiches vorgefertigt werden und anschließend über die Wasserstraße zur Baustelle verbracht

werden.

Zur Abfangung der Rampe auf dem begrenzten Gelände zwischen Kanal und Gemeindewegen sind
Stützwände erforderlich. Für die Maßnahme werden dauerhaft Flächen benötigt, die als Wald

genutzt werden.

4.5 Variante 5

Westlich des Kanals wird eine Rampe von der Landesstraße L 885 in einer Schleife bis zum
Anschluss der Verlängerung der Nobelstraße geführt. Die Rampe beginnt wie in Variante 4
Zwischen den Brücken über die Bahnstrecke und dem Dortmund-Ems-Kanal auf der Nordseite
der L 885. Auf der Landesstraße L 885 wird die Markierung geändert und eine Linksabbiegerspur
eingerichtet.

An der bisherigen Kreuzungsstelle wird als Ersatz eine Geh- und Radwegbrücke errichtet.

Zunächst wird die Rampe zur L 885 errichtet. Danach werden Behelfswiderlagern nördlich der alten

Prinz- Brücke hergestellt und die neue Rad- und Fußweg- Brücke eingeschwommen. Anschließend

Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 =7=

wird der Überbau der alten Prinz-Brücke abgebrochen..Nach Umbau der alten Widerlager wird die

Rad- und Fußweg- Brücke umgesetzt. Zuletzt werden die Behelfswiderlager zurückgebaut.

Der Straßenverkehr kann frühzeitig verlagert werden. Verkehrsführung während Bauzeit ohne
Probleme möglich. Eine Geh- und Radwegbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal ist als Ersatz
ausreichend. Die Brücke kann auf Grund der geringeren notwendigen Bauhöhe außerhalb des
Baubereiches vorgefertigt werden und anschließend über die Wasserstraße zur Baustelle verbracht

werden.

Anlage: 1

Überschlägliche Baukostenermittlung

Variante 1
Brücke : 2.100.000,00 €
Rampen : 600.000,00 €
Brückenabbruch : 80.000,00 €
2.780.000,00 €
Variante 2
Brücke 1 : 1.800.000,00 €
Brücke 2 :-500.000,00 €
Rampen :-.800.000,00 €
Brückenabbruch : 80.000,00 €
3.180.000,00 €
Variante 3
Brücke :1.800.000,00 €
Rampen :  700.000,00 €
Brückenabbruch : 80.000,00 €
2.580.000,00 €
Variante 4
Rampe :  700.000,00 €
Stützwände : 700.000,00 €
Fuß-und Radwegbrücke : 1.000.000,00 €
Überbauabbruch : 60.000,00 €
2.460.000,00 €
Variante 5
Rampe :  640.000,00 €
Fuß-und Radwegbrücke : 1.000.000,00 €
Überbauabbruch ß 60.000,00 €

1.700.000,00 €

Wirt für die Varianten 2 und 3 eine Rad- und Fußweg- Brücke erforderlich
erhöhen sich die kosten um jeweils 900.000,00 €.

Anlage: 2

Prinz - Brücke Nr. 66
DEK - Km 62,405

Querschnitte

Rampe links Brücke Rampe rechts

3,50 / 3.50 / 3.50 / 3.00 / 1.00 1,50 / 3,00 / 3,00 / 1,50 3.00 / 2.00 / 3.50 / 3.50 /3.20/0.5
rn I | | 0 |
EEE EEE BETTER VER YERTERGIET:

0.50 / 2.00 / 2.00 / 2.75 13.75 13.75 / 1.00

vorh. Hauptrampe

vorh. Rad-und Fußweg

vorh. Föhrenweg

vorh. Zum Hiltruper See

0.50 / 1.50 / 3.25 / 3.25 / 1.50 / 0.50 1.50 / 3.25 / 3.25 / 1.50 0.50 / 3.00 / 2.00 / 3.50 / 3.50 / 3.20 / 0.50

Variante 1

Föhrenweg 0.50 /2.00 / 3.00 / 3.00 /1.70 / 0.50

Rad- und Fußweg 0.50 / 3.00 / 3.00 / 0.50

1.50 / 3.00 / 3.00 / 1.50 1.50 / 3.25 / 3.25 / 1.50 1.50 / 3.00 / 3.00 / 1.50

Variante 2

Zum Hiltruper See 4.00 / 2.75 13.75 13.75 / 1.50

Variante 3

Zum Hiltruper See

Variante 4 | 1.50 / 3.75 1 3.75 / 1.50 I
Variante 5 | 1.50 / 3,25 / 3.25(+Aufweitung) / 1 so | | |

1
[1

Anlage: 3
Prinz-Brücke Nr. 66

DEK - km 62,405

Trassenelemente

Variante Radius min.

Längsneigung max. Kuppe min. Wanne min. Bemerkung

Neubau zwischen alter Prinz-Br. Und der Landesstraßenbrücke

Neubau nördlich der Landesstraßenbrücke

Zwei Brücken erforderlich
Neubau nördlich der Landesstraßenbrücke

Eine Brücke erforderlich

Nebenbenrampe

Drei Stützwände zur Abfangung der Rampe erforderlich

„|Radfahrer und Fußgänger vom übriegen Verkehr getrennt

Nebenbenrampe

2129

502

609

608

452

2088

2137

2128

2132

1122

1198:

2289 6

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Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
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Objektbenennung Straßenbrückenanlage
Prinz-Brücke Nr. 66
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Ohjektbenennung Straßenbrückenanlage
Prinz-Brücke Nr. 66
Osjektteil Variante 2
Einzelheit Längsschnitt Nebenrampe
Ühjekfidenfir. Onekt-  TOBTEntwurf I Maßstab
Art | Teil ZK 41000/7100
Zeichnung Nr. Blatt-Ar,
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Üie Übereinstimmung mit der Ausführung wird bestätigt: OVU-dentifikation
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Datum Unterschrift, Funktlonsbez.

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Vorplanung
Wasser- und Schifffahrtsdirektion West 5
Wasser und Schifffahrtsamt Rheine
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Onjekttenennung, Staßenbrückenanlage
Prinz-Brücke Nr. 66
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Gmaelet Lageplan
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Im Auftrag
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Vorplanung
| Wasser- und Schifffahrtscirektion West
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E a 35 5 B Gerttenenug  Straßenbrückenanlage
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Vorplanung
Wasser- und Schifffahrtsdirektion West RS |
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Orjekttienennung Straßenbrückenanlage
Prinz-Brücke Nr. 66
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Vorplanung
Wasser- und Schifffahrtscirektion West LS}
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Ohiekibererurn  Straßenbrückenanlage
Prinz-Brücke Nr. 66
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Vorplanung
Wasser- und Schifffahrtsdirektion West 5
Wasser und Schifffahrtsamt Rheine wine
Orgkinn Bwaste Kliomefer 5 Koordinaten
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ektienemng __ Straßenbrückenanlage
Prinz-Brücke Nr. 66
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Aufgestellt Unterschrift [Amts-/Dienstbezeichnung
Zeichnung Unferschnit Ams-/Olenstbezeichnung
Im Auftrag
bearbeitet
gefertigt
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fi 2 ä Ä Wasser und Schifffahrtsamt Rheine wsUde
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Station 5 =] E) g S Objektbenennung Straßenbrückenanlage
ai & EI E] S Prinz-Brücke Nr. 66
| | E 2 Onjektteil Variante 4
Krümmungsband: 2650 u
= = — Einzelneit Längsschnitt Rad- und Fußweg
Ohjertidenfir. Obeert- W Entwurf Wr Mafisrab
Dart Tel_| X 11000/7100
Zeichnung Wr. Biatt-W,
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Die Übereinstimmung mit der Ausfünrung wird bestätigt: DVIU-denfifikaflon
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Oztum Unterschrift, Funktionsbez.

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Landesstraßen

Brücke Nr.67

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Vorplanung
Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
Wasser und Schifffahrtsamt Rheine WSY.de
Ras) A sr, Kicmefer 5 va, Koordinaten m
414) A |0501|062205 |0
Objektbenemnung ‚Straßenbrückenanlage
Prinz-Brücke Nr. 66
| Onjentteil Variante 5
Einzeiheit Lageplan
hjetenii. Ohjekt- [os TEntwurt Mr. Mallstatı
Dart Teil | z« 41000
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Die Ibzrenstinmung mit der Ausführung wird bestärlt: DUFU-BenFiikarion
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Ühterschift, Funkfonsbez.

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Im Auftrag
Breteitet
gefertigt
Vorplanung
Wasser- und Schifffahrtscirektion West AS |
Wasser und Schifffahrtsamt Rheine wave
Gem BWST Miomeier TE Torsten
Ant 1 28 | Wr. 28 rechts Joch
414| A ]|05[01] 062405 |0
Oeeberenun  Straßenbrückenanlage
Prinz-Brücke Nr. 66
Onerrtet Varlante 5
Einzebeit Längsschnitt Hauptramps
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Vorplanung

Wasser- und Schifffahrtsdirektion West

Wasser und Schifffahrtsamt Rheine sude
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&hteemun  Straßenbrückenanlage
Prinz-Brücke Nr. 66
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Einzahelt Längsschnitte Nebenrampe, Rad- und Fußweg
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Die Übereinstimmung mit der Ausführung wira bestärigt: DVru-Bentifikarion
ORU-hier
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Beratungsverlauf (2)

15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Glasuritstraße 38
  • Meinenkampstraße
  • Nobelstraße
  • Wasserstraße
  • Immenkamp
  • Föhrenweg 0
  • Zum Hiltruper See 0
  • Hülsebrockstraße
  • Kampstraße
  • Marktallee
  • Hülsheide
  • Ringstraße
  • Osttor 46

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0572/2011
Typ
Vorlagen
Datum
18.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37