V/0572/2011
Voruntersuchung zum Ersatz der Prinzbrücke
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4668 Zeichen
V/0572/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Voruntersuchung zum Ersatz der Prinzbrücke Beratungsfolge 15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Voruntersuchung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung bittet die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, für die weiteren Planungen die Variante 5 zugrunde zu legen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die o. g. Sachentscheidung der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Mit Schreiben vom 04.05.2011 hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung der Stadt Münster die Voruntersuchung zum Ersatz der Prinzbrücke (Anlage 1) mit insgesamt fünf Planungsvarianten übersandt. Die Wasser-und Schifffahrtsverwaltung teilt mit, dass für den Ersatz der Prinzbrücke auf der Grundlage der Varianten das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden soll. Die Stadt Münster wird deshalb vorab um planungsrelevante Hinweise gebeten. Die Voruntersuchung mit den fünf Varianten wur de durch die städtischen Ämter mit folgendem Ergebnis geprüft: Bei der vorhandenen Prinzbrücke handelt es sich um ein technisches Baudenkmal. Hier wurde ein besonderes Konstruktionsprinzip gewählt, sodass die Brücke nicht nur ihre besondere ortsge- Vorlagen-Nr.: V/0572/2011 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 05.08.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0572/2011 schichtliche Bedeutung für Hiltrup hat, sondern auch verkehrs- und technikgeschichtliche sowie wissenschaftliche Gründe den Denkmalwert begründen. In der Voruntersuchung zur Erneuerung der Prinzbrücke, die der Stadt zur Stellungnahme vorge- legt wurde, wird davon ausgegangen, dass die vorhandene Brücke ersetzt werden muss. Bisher muss die Stadt Münster jedoch davon ausgehen, dass die Prinzbrücke erhalten und instand gesetzt werden kann. Es liegen der Denkmalpflege, hier der Bezirksregierung Münster als zustän- dige Denkmalbehörde, keine prüffähigen Unterlagen vor. Bisher wurde die Standsicherheit der Brücke in verschiedenen Gutachten geprüft, aber es wurde nicht geprüft, ob und mit welchem Aufwand (konstruktiv und finanziell) eine Instandsetzung und weitere Nutzung der Prinzbrücke möglich ist. Die Stadt Münster muss daher nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand davon ausgehen, dass die Prinzbrücke grundsätzlich erhaltensfähig ist. Die Prüfung der Planungsvarianten erfolgte daher unter dem Aspekt, ob die vorhandene Brücke nach einer erforderlichen Restaurierung wieder eine Funktion übernehmen kann. Dies ist ausschließlich bei den Varianten 4 und 5 der Fall. In der Ge- genüberstellung dieser beiden Varianten wird die Variante 5 als verkehrstechnisch günstiger beur- teilt, da der Erschließungsverkehr des Gewerbegebietes Nobelstraße getrennt vom Radfahrer- und Fußgängerverkehr geführt wird. Dies bedeutet einen erheblichen Verkehrssicherheitsgewinn. Aus diesem Grund sollte für die weiteren Planungen die Variante 5 zugrunde gelegt werden. Bei den weiteren Planungen ist ferner zu berücksichtigen, dass der Raum nördlich der Prinzbrücke als schutzwürdiges Biotop in der Stadtbiotopkartierung ausgewiesen ist. Zudem ist der Bereich nördlich der L 885 in der Waldkartierung als Waldfläche ausgewiesen. Für das Vorhaben ist aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen der Planfeststellung eine Vorprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen. Auch ein landschaftspflegeri- scher Begleitplan ist für das Vorhaben zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen lie- fern Daten für die landschaftspflegerische Einschätzung der Varianten bezogen auf ihre Wirkungen für die Umwelt. Die Verwaltung hat vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den ASSVW die Wasser- und Schiff- fahrtsverwaltung mit Schreiben vom 29.07.2011 gebeten, für die weiteren Planungen die Variante 5 zugrunde zu legen. Zur ergänzenden Information ist die Vorlage V/0508/2011 „Osttor – Anlage eines Rad- und Geh- weges von der Glasuritstraße bis Immenkamp im Zuge von Brücken- und Straßensanierungsmaß- nahmen – Baubeschluss Straßenbau“ an den Ausschus s für Umweltschutz und Bauwesen als Anlage 2 beigefügt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Voruntersuchung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Anlage 2: Vorlage V/0508/2011
Anlage 2_Vorlage V-0508-2011
13598 Zeichen
- 2 - V/0508/2011 nahme Immenkamp Haushaltsansatz € Auszahlungen 2012 2013 1.060.000 621.000 1.060.000 850.000 VE 2013 850.000 Produktgruppe 1101 Abwasserableitung Investitionsmaß- nahme 0012 Verbesserung von Kanälen und Hausanschlüssen 2012 3.280.000 gesamt in 2012 Auszahlungen 2012 19.000 Einzahlungen 2012 2013 2014 400.000 400.000 100.000 Investitionszuwen- dungen vom Land NRW FöRi-kom- Stra Summe aller Auszahlungen/Saldo - 800.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis ge nommen, dass die Beschlussausführung un- ter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristi- gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen: Grundlage der vorliegenden Ausbauplanung ist • der Beschluss des Planungsausschusses (Beschlussvo rlage Nr. V/0882/2000) am 25.01.2001 nach vorheriger • Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup am 07.12.2000 zur Anlage eines gem. Rad- und Gehweges über die drei Brückenbauwerke Osttor. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Brücken- und Straßeninstandsetzung In den Jahren 1979 – 1980 wurden im Zuge des Straße nneubaus "Osttor" im Bereich Glasu- ritstraße und Immenkamp drei Brückenbauwerke errich tet. Im Einzelnen sind hier zu nennen das Brückenbauwerk über die Gleistrasse der Deutsch en Bahn AG, den Dortmund-Ems- Kanal (DEK) sowie über die Anbindung der Straße „Zum Hiltruper See“. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen dieser Br ückenbauwerke wurde festgestellt, dass die Übergangskonstruktionen (Verbindungselemen te zwischen Bauwerk und Straße) stark beschädigt sind. Ein Austausch dieser Verschl eißteile ist daher in den nächsten drei Jahren unumgänglich. Die Fahrbahn muss über eine Länge von ca. 915 m san iert werden, da sie sowohl auf der freien Strecke als auch im Bereich der Brückenbauwe rke durch Verschleiß und Materialer- müdung hervorgerufene Schadensbilder aufweist. Dies e Schäden sind innerhalb der nächs- ten zwei Jahre zu beseitigen. Laut Bodengutachten w ird empfohlen, sowohl die Deckschicht als auch die darunter liegende Binderschicht abzufr äsen und durch einen neuen Aufbau wie- der herzustellen. Hierzu wird eine 2-lagige 5 cm st arke Asphaltbinder- und 3 cm Asphalt- deckschicht neu eingebaut. - 3 - V/0508/2011 Um Synergie-Effekte auszuschöpfen, soll der bereits im Jahr 2001 beschlossene Rad- und Gehweg im Zuge dieser Maßnahme realisiert werden. Rad- und Gehwegausbau Die Ausführungsplanung für den Rad- und Gehweg muss te im Hinblick auf die Zielvorstel- lungen des vor ca. 10 Jahren erarbeiteten Vorentwur fes auf die aktuellen bautechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Erfordernisse überpr üft und in Teilen modifiziert werden. Zielsetzung war, ergänzend zur vorhandenen Rad- und Gehwegverbindung durch den Tun- nel der Deutschen Bahn AG im Rahmen der erforderlic hen Straßen- und Brückeninstandset- zungsmaßnahme Osttor eine ganzheitliche Zweirichtun gsradwegverbindung von der Glasu- ritstraße über die anbaufreie Straße Osttor bis zum Immenkamp zu schaffen. Beginnend an der Glasuritstraße wird der neue Rad- und Gehweg an den vorhandenen Radweg Marktallee-Hiltrup-Ost/Bahnunterführung stum pfwinklig angebunden und in einer Breite von 4 m niveaugleich mit dem Kfz-Verkehr auf der neu herzustellenden Asphaltschicht bis zur Fußgängerlichtsignalanlage (FG-LSA) Ringstr aße/Hülsheide geführt. Die Trennung des Radverkehrs vom Kfz-Verkehr erfolgt mittels ein es 1 m breiten markierten und mit Leit- pfosten versehenen Sicherheitstrennstreifens. Fußgä ngerverkehr wird unter Anordnung des Verkehrszeichens 240 StVO (gem. Fuß- und Radweg) zugelassen. Nachfolgend wird der Fußgänger- und Radverkehr getr ennt auf eigenständigen Wegen mit Anbindung an die Meinenkampstraße und den Immenkamp weitergeführt. Der vorhandene äußerst schmale 1,80 m breite nicht mehr richtlinie nkonforme Zweirichtungsradweg wird im Bereich Meinenkampstraße und Immenkamp zugunsten de r Radverkehrssicherheit auf 3 m verbreitert. Der anliegende Gehweg wird in der best ehenden Breite von 1,80 m belassen. Für den Fußgängerverkehr Meinenkampstraße bzw. Ostt or 54 – 58 mit Ziel Haltestelle Ring- straße ist im nordöstlichen Kurvenbereich Meinenkam pstraße/Osttor ein Gehweg in einer Breite 1,50 - 2,00 m geplant. In diesem Bereich ändert sich mit dem Umbau auch di e gegenwärtige Radverkehrsführung. Radfahrern wird eine Mitbenutzung des Gehweges vor Haus Nr. Osttor 46 – 50 nur noch in Fahrtrichtung Immenkamp unter Beibehaltung der vorh andenen Vorfahrtsregelung zuge- standen. Der gegenläufige Radverkehr in Fahrtrichtu ng Bahnhof Hiltrup wird ab der Meinen- kampstraße auf die Ortsfahrbahn geführt. Die vorhan dene rote Radwegefurt wird in modifi- zierter Form beibehalten. Im Bereich Meinenkampstraße – Immenkamp wird gegenw ärtig auf einem zu schmalen Sei- tenstreifen am Fahrbahnrand regelmäßig geparkt. Dur ch die neue Querschnittsaufteilung werden auf der Südseite 10 neue Längsstellplätze ausgebaut. Haltestellen Ringstraße Die neue Radverkehrsführung bedingt auch eine Versc hiebung der vorhandenen Haltestel- len Ringstraße. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme erfolg t ein barrierefreier Umbau mit ei- nem weißen 16 cm Hochbord sowie weißen taktilen Ril len- und Noppenplatten gemäß dem neuen aktuellen Standard der Stadt Münster (vgl. Vorlage Nr. V/0052/2011). Fußgängerlichtsignalanlagen (FG-LSA) Die FG-LSA Ringstraße/Hülsheide bleibt vom Grundsat z her erhalten. Durch die veränderte Straßenquerschnittsaufteilung (vorhandene Mittelins el entfällt) müssen jedoch die Signal- masten versetzt und die Steuerung der FG-LSA angepa sst werden. Eine Nachrüstung mit Blindensignalgebern ist im Sinne der Barrierefreiheit vorgesehen. - 4 - V/0508/2011 Die vorhandene Überquerungshilfe Osttor in Höhe Imm enkamp muss aufgrund der neuen Querschnittsaufteilung ebenso zurückgebaut werden. Um Fußgängern und Radfahrern den- noch eine gesicherte Überquerungshilfe anbieten zu können, wird der Knotenpunkt mit einer neuen FG-LSA (einschließlich Blindensignalgeber) au sgestattet. Hierdurch erfährt auch der Quellverkehr Ringstraße und Immenkamp eine verkehrs sichere Möglichkeit, auf die Straße Osttor abbiegen zu können. Baumpflanzungen Durch die Straßen- und Wegebaumaßnahmen werden Eing riffe in die vorhandene Vegetati- on erforderlich. Für den Wegfall der Bäume und des Verkehrsgrüns werden 6 Bäume vor Ort neu gepflanzt. 3. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung ist nach der Beschlussfassung und Vorlage des Bewilligungsbescheides über die Zuwendung ab dem 3. Quartal 2011 vorgesehe n. Der Baubeginn ist für das Früh- jahr 2012 geplant. Die Bauzeit wird auf ca. ein Jahr geschätzt. Die Stadtwerke beabsichtigen ein 1 kV-Kabel zu erneuern. Eine Kostenbeteiligung erfolgt an- teilig für die Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsflächen. Die schadhaften Grundstücks- und Straßenanschlussleitungen werden ebenfalls erneuert. 4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: Beiträge nach BauGB oder KAG können nicht erhoben werden. Die Maßnahme ist nach den „Förderrichtlinien kommun aler Straßenbau – FöRi-Kom-Stra“ förderfähig. Der Antrag wurde fristgerecht gestellt . Mit dem Bewilligungsbescheid wird im 3. Quartal 2011 gerechnet. 5. Genehmigungen / Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen / Vereinbarungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderli ch. 7. Sonstiges: Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbau- amtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. Zur ergänzenden Information ist die Vorlage V/0572 /2011 „Voruntersuchung zum Ersatz der Prinzbrücke“ an den Ausschuss für Stadtplanung, Sta dtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft als Anlage beigefügt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor - 5 - V/0508/2011 Anlage II II96 94 II92 III90 1a III88 III 2 Osttor Marktallee Hülsebrockstr. Glasuritstr. 38 2232 2095 2231 737 736 735 1458 Blatt Nr.: 1 (3) Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: 10150 Projekt Nr.: 00 /020 Hi Maßstab 1 : 250 Datum Name bearbeitet bearbeitet Marciniak Marciniak 26.07.2011 26.07.2011 26.07.2011 gezeichnet gezeichnet geprüft geprüft: genehmigt : Lageplan Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Name Datum Datum O.Timm Münster, den Tiefbauamt Osttor von Glasuritstraße bis Immenkamp Anlage eines Geh - und Radweges R04555002.03 R02403001.00 R02403002.01 R04555002.02 R04555026.00 R04555003.02 R04555003.03 R04555024.00 R04555025.00 R04555027.00 R04555028.00 R04555029.00 S04555023.00 S04555027.00 S04555022.00 S03245001.00 S04555024.00 29731_12 29744_13 29639_01 29640_02 29641_03 29642_04 29643_05 29648_10 29730_11 29650_01 29651_02 29652_03 29689_01 29691_03 29692_04 29693_05 29654_01 29655_02 29656_03 29629_01 29630_02 29631_03 29633_02 29634_03 29635_04 29660_04 29661_05 29662_06 29663_07 29664_08 29665_09 29666_10 29667_01 29694_01 29686_01 29687_02 29685_01 29696_02 29681_01 29682_02 29683_03 29684_04 29677_01 29678_02 29679_03 29680_04 29688_05 29724_01 29725_02 29726_03 29717_03 29718_04 29728_05 29729_06 29719_01 29720_01 29721_02 2.50% 0+000.00 R=-200.00 0+003.58 R=-200.00 0+018.68 R=20.00 0+022.80 R=10.00 R=20.00 0+028.30 R=30.00 R=10.00 0+033.40 R=100.00 R=30.00 0+043.83 R=100.00 0+060.80 R=ooR=oo R=ooR=oo R=ì 0+022.50 0+049.85 0-535.00 0-505.00 P P P P P P 30 II Osttor II26aII26 28 II 1 II I 36 II 34 II 32 II 3 I I 18 22 II II 2 II20 II I 16 8 I I II I Weg 146 Weg Weg Tennishalle Weg 4 I I Geh-undRadweg Osttor I I II II I 2a II Nobelstraße II I II 2 Weg 96b II I 6 I 1 II96 94 I 2238 91 77 6 2448 2046 2406 102 9 7 8 120 42 117 45 114 111 115 112 116 43 118 46 44 119 47 113 144 156 2249 70 77 78 2248 124 2251 2250 2128 2132 2088 1349 1369 1014 2131 2129 504 2333 1109 Blatt Nr.: 2 (3) Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: 10150 Projekt Nr.: 00 /020 Hi Maßstab 1 : 500 Datum Name bearbeitet bearbeitet Marciniak Marciniak 26.07.2011 26.07.2011 26.07.2011 gezeichnet gezeichnet geprüft geprüft: genehmigt : Lageplan Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Name Datum Datum O.Timm Münster, den Tiefbauamt Osttor von Glasuritstraße bis Immenkamp Anlage eines Geh - und Radweges R04555030.00 R04555001.02 R04555002.02 R04555004.03 R04555005.03 R04555006.03 R04555029.00 R04555031.00 R04555999.00 S:67,85 R05175005.01 R05175006.01 R05175007.01 R05175011.02 R05175012.02 R05175013.02 R05175014.02 R05175015.02 R05175016.02 S04555024.00 S04555025.00 29650_01 29651_02 29652_03 29653_04 29632_01 29633_02 29634_03 29636_01 29637_02 29679_03 29680_04 29628_01 29609_01 29610_02 29611_03 29618_01 29619_02 29620_03 29621_01 29622_02 29623_03 29624_01 29625_02 29626_01 29627_02 29606_01 29607_02 29608_03 29723_02 0-505.00 0-475.00 0-445.00 0-415.00 0-385.00 0-355.00 0-325.00 0-295.00 0-265.00 0-235.00 0-205.00 0-175.00 0-145.00 0-115.00 0-085.00 0-055.00 0-025.00 0+005.00 BrückenundDeckensanierung gem.VorgabeAmt66.31 / 2VWWRU +DPP:HVWI (PGHQ 5EI Nobelstraße Osttor '257081' (06 .$1$/ II 55 I I 2 I II 4 6 I 8 I I 16 14 I I 58 II 56 I 54 I II I 10 I 12 8 6 I I 1 145 50 II I I2 4 46 -I I 5 I I II 44 42 III 40 I I 38a 38 I 30 II Osttor 36 34 Meinenkampstraße Hülsheide Immenkamp Ringstraße Osttor 1493 2281 2081 877 575 2080 2283 2282 574 2105 314 313 36 35 316 315 317 34 2104 2103 2102 2101 2327 2100 2244 2119 2469 2237 93 2238 91 Blatt Nr.: 3 (3) Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Maßstab 1 : 250 Datum Name bearbeitet bearbeitet Marciniak Marciniak 26.07.2011 26.07.2011 gezeichnet gezeichnet geprüft geprüft: genehmigt : Lageplan Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Name Datum Datum O.Timm Münster, den Tiefbauamt Plan Nr.: 10150 Projekt Nr.: 00 /020 Hi 26.07.2011 Osttor von Glasuritstraße bis Immenkamp Anlage eines Geh - und Radweges R05565042.00 R05565043.00 R05175009.00 R05175001.01 R05175002.02 R05175001.02 R05175002.01 R05175900.00 R05175003.01 R05175004.01 R05175005.01 R05175006.00 R05175008.00 R05175010.00 R04690006.00 R05175011.00 R05175012.00 R05175013.00 R05175003.02 S05175010.00 S05175009.00 S05175011.00 S05175012.00 S05175013.00 29697_01 29698_02 29699_03 29700_04 29706_01 29707_02 29589_01 29709_02 29710_03 29592_04 29612_01 29613_02 29614_03 29615_04 29616_05 29617_06 29609_01 29610_02 29611_03 29590_01 29591_02 29702_03 29703_04 29704_05 29705_06 29668_01 29669_02 29599_01 29600_02 29601_03 29602_04 29603_05 29604_06 29605_07 29593_01 29594_02 29595_03 29596_01 29597_02 29598_03 29732_01 29733_02 29734_03 29735_04 29736_01 29737_02 29738_01 29739_02 29740_03 29741_01 29742_02 0+092.00 0+105.00 0+115.00 0+130.00 0+145.00 0+155.00 0+165.00 0+177.50 0+200.00 0+220.00 0+240.00 0+255.00 0+270.00 0+285.00 0+300.00 0+315.00 0+035.00 0+065.00 W artehalle rückbauen 2.67% 2.59% 2.49% 2.40% 2.60% 0.00% 3.27% 3.50% 1.50% 2.74% 2.22% 1.59% 2.09% 2.50% 3.00% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50%3.00% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50% Die Anschlussfuge zwischen Fahrbahn und Kappe ist schadhaft. Die Abdichtung zwischen Fahrbahn und Überbau muss erneuert werden. Die Fahrbahn (Verschleißschicht) weist Risse und Auswalkungen auf. Die Betonoberflächen der Kappen müssen neu beschichtet werden. Die Anschlüsse der Abläufe müssen erneuert werden Die Fahrbahnübergänge sind verschlissen und müssen erneuert werden.
Anlage 1_Voruntersuchung Prinzbrücke
24127 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0572/2011 Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Wasser- und Schifffahrtsdirektion West Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine Prinz-Brücke Nr. 66 in DEK-km 62,405 Voruntersuchung Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 Inhaltsverzeichnis l. Grundlagen 2. Zustand des vorhandenen Bauwerks 3. Abstimmung für öffentlich-rechtliches Verfahren 4. Varianten für den Ersatz der Prinz-Brücke Nr. 66 4.1 Variante 1 4.2 Variante 2 4.3 Variante 3 4.4 Variante 4 4.5 Variante 5 Anlage 1: Überschlägliche Kostenermittlung Anlage 2: Zusammenstellung der Querschnitte Anlage 3: Zusammenstellung der Trassierungselemente Seite 4-5 5-6 Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 -2- 1. Grundlagen Die Prinz- Brücke Nr. 66 überführt die Stadtstrasse „‚Osttor‘“ innerhalb des Stadtgebietes von Münster in Ortsteil Hiltrup über den Dortmund- Ems- Kanalbei km 62,405. Die Brücke ist die einzige Zufahrtsmöglichkeit in das Gewerbegebiet „Nobelstraße“ zwischen Bundesbahn und Dortmund- Ems- Kanal. Zudem führt die Fuß- und Radwegverbindung vom Ortsteil Hiltrup zum Bahnhof und zur Innenstadt von Münster über die Prinzbrücke. Die nördlich gelegene Hochbrücke (Osttor-Straßenbrücke Nr. 67 in km 62,453) führt die Landestraße 885 über den Dortmund-Ems-Kanal. Die Hochbrücke dient dem Kraftfahrzeugverkehr als Verbindung zwischen Hiltrup-Ost und dem Zentrum von Hiltrup. Im Bereich der Ortslage Hiltrup wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 18. Juli 1969 der Bau der sogenannten „Überholstrecke Hiltrup“ genehmigt; Ziel dieses Ausbauverfahrens war die Verbreiterung der Wasserstraße für Überholvorgänge von Schiffen sowie eine Vertiefung des Kanals. Der vorhandene Kanalquerschnitt entspricht hinsichtlich der erforderlichen Wasserspiegelbreiten sowie der Fahrwassertiefe den Ausbauanforderungen an die Wasserstraßenklasse Vb.. Die Durchfahrtshöhe für die Schifffahrt unter der Prinz-Brücke ist allerdings mit 4,50 m über Normalwasserstand (NW = NN + 56,50 m) nicht ausreichend. Es ist daher eine Hebung auf 5,25 m über oberem Grenzwasserstand (Gyo = NN + 56,90 m ) erforderlich. Die Widerlager aus Beton mit einer Sandsteinverkleidung wurden 1936 errichtet. Der vorhandene Überbau wurde 1907 in Duisburg als „Karl-Lehr-Brücke“ errichtet und im Jahre 1932 entsprechend neuer Vorschriften verstärkt und umgebaut. Im Jahre 1946 wurde dieser Überbau von der Ruhr nach Hiltrup als Ersatz für die zerstörte Brücke umgesetzt. Dabei erfolgte ein Umbau, in dem die Gehwege nach innen gelegt werden und die Fahrbahnbreite von ursprünglich 8,50 m auf 6,00 m reduziert wurde. Das vorhandene Kreuzungsbauwerk weist folgende Abmessungen auf: Fahrbahnbreite 2x 3,00 m Gehwegbreite 2x1,50m Konstruktionshöhe 1,60 m Stützweite 50,00 m Lichte Weite senkrecht 47,10 m Lichte Durchfahrtshöhe 4,50 m über NW =NN + 56,50 m Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 -3- 2. Zustand des vorhandenes Bauwerks Nach Überprüfung der Standsicherheit durch Ingenieurbüros weist das Bauwerk erhebliche Mängel auf. Daher wurden in den vergangenen Jahren bereits Verstärkungen im Bogenbereich vorgenommen sowie Beschränkungen für den Verkehr eingerichtet. Im Zuge dieser gutachterlichen Untersuchungen wurden auch erhebliche Schäden an den Bogenfußpußpunkten der Brücke festgestellt. Nach dem Ergebnis des Gutachtens kann die Brücke ohne weitere Sicherungsmaßnahmen an den Bogenfußpunkten nur noch kurzfristig und unter strengen Auflagen für den Verkehr sowie für die Kontrolle in Betrieb bleiben. Durch eine Hilfskonstruktion an den Bogenfußpunkten kann die Prinz-Brücke nur für einen begrenzten Zeitraum weiter betrieben werden. Diese Sanierungsmaßnahme wird im Frühjahr 2011 durchgeführt. Auch dann darf die Brücke nur von LKW bis 30 t befahren werden, ein Begegnungsverkehr für LKW ist zu unterbinden und ein Mindestabstand von 60 m einzuhalten. 3. Abstimmung für öffentlich rechtliches Verfahren Auf Grund des Bauwerkszustandes ist die Prinz-Brücke Nr. 66 durch ein neues Bauwerk zu ersetzen. Für die Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren nach $ 14 ff WaStrG (Bundeswasserstraßengesetz) durchzuführen. Die WSV hat für das Kreuzungsbauwerk folgende Abmessungen zu berücksichtigen: Fahrbahnbreite 2x 3,00 m Gehwegbreite 2x 1,50 m Lichte Weite senkrecht 54,20 m Lichte Durchfahrtshöhe 5,25 m über GWo = NN + 56,90 m. Für die weitere Planung sind die Belange anderer Behörden einzubeziehen. Hier sind insbesondere Anforderungen an die Führung des Straßenverkehrs sowie die Geh- und Radwegführung einschließlich der Umleitungen während Bau- und Montagezeiten mit den Straßenbaulastträgern zu klären. Die Inanspruchnahme von Flächen und Inanspruchnahme von Wald sowie Interessen des Denkmalschutzes sind ebenfalls in die Abwägung von Planungsalternativen einzubeziehen. Als Grundlage für eine Abstimmung dienen die hier vorgestellten Varianten. Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 -4- 4. _Varianten für den Ersatz der Prinz-Brücke Nr. 66 Die einzelnen Varianten sind in den anliegenden Plänen jeweils im Lageplan und in Längsschnitten dargestellt. Eine tabellarische Zusammenstellung der Querschnittswerte für die Brücke und die Straßenrampen ist in Anlage 2 beigefügt, eine Zusammenstellung der gewählten Trassierungs- elemente in Anlage 3. Eine Kostenschätzung für die jeweilige Variante enthält Anlage 1. 4.1 Variante 1 Variante 1 sieht einen Neubau der Brücke zwischen alter Prinz- Brücke und der Landesstraßen- Brücke vor. Die Montage des neuen Überbaues ist auf auf der linken Kanalseite geplant. Nach dem Bau der neuen Widerlager wird der Überbau in die neue Lage eingeschwommen. Die Rampen an die Straße Osttor und Föhrenweg werden ebenso wie die Zufahrten zu den Anliegern wieder angeschlossen. Anschließend erfolgen Abbruch und Entsorgung des Überbaus der alten Prinz-Brücke und der Widerlager. Der Verkehr kann über das alte Bauwerk für die Bauzeit aufrecht erhalten werden. Diese Variante hat insbesondere in der Baudurchführung einige Erschwernisse. So liegen die Baugruben zwischen altem und neuem Widerlager auf der rechten Kanalseite sehr dicht beieinander. Während der Bauzeit sind starke Überschneidungen für die Verkehrsführung vorhanden. Während der Montage des Überbaus sind auf dem westlichen Ufer besondere Vorkehrungen zum Schutz der kreuzenden Radfahrer und Fußgänger erforderlich. Die verschiedenen Zufahrten sind steiler anzurampen, da ein größerer Höhenunterschied gegenüber dem heutigen Bauwerk zu überwinden ist. Da für die Straßenführung als Trassierungselement ein Bogen auf der neuen Brücke vorgesehen werden muss, ist der Brückenquerschnitt gegenüber dem heutigen Querschnitt aufzuweiten. Eine Vergrößerung der Verkehrsflächen ergibt sich daraus nicht. 4.2 Variante 2 Variante 2 sieht einen Neubau der Brücke nördlich der Landesstraßen-Brücke vor. Die Straße wird im Osten an die Rampe zwischen Osttor und Landesstraße L 885 angebunden, im Westen an die Nobelstraße. Die Kreuzungsanlage erhält zwei Bauwerke mit einer Brücke über den Dortmund-Ems- Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 -5- Kanal und einer Brücke über die Gemeindestrasse Föhrenweg.) nördlich der Landesstrassen- Brücke. Die bisherige Kreuzungsstelle entfällt. Die Montage des neuen Überbaus ist auf Montageflächen auf der linken Kanalseite vorgesehen. Nach Neubau der Widerlager und der Brücke über die Gemeindestrasse „Föhrenweg‘“ wird der neue Überbau in seine endgültige Lage eingeschwommen. Danach werden die Rampen angeschlossen. Anschließend erfolgen Abbruch und Entsorgung des Überbaus der alten Prinz-Brücke und der Widerlager. Der Verkehr kann für die Bauzeit über das alte Bauwerk aufrecht erhalten werden. Durch die Überführung der Straße über den Föhrenweg ist dort ein zusätzliches Brückenbauwerk erforderlich. Die Berücksichtigung der Durchfahrtshöhe dort bedingt zusätzlich hohe Rampen mit großen Längsneigungen. Für die Maßnahme einschl. Montage werden Flächen benötigt, die als Wald bzw. Park genutzt werden (Waldpark). 4.3 Variante 3 Variante 3 sieht einen Neubau der Brücke nördlich der Landesstraßen-Brücke vor. Die Straße wird im Osten an die Rampe zwischen Osttor und Landesstraße L 885 angebunden, im Westen an die Nobelstraße. Die Gemeindestrasse Föhrenweg wird direkt an die neue Kreuzungsanlage angebunden. Die Kreuzungsanlage erhält daher ein Bauwerk mit der Brücke über den Dortmund- Ems-Kanal nördlich der Landesstrassen- Brücke. Die bisherige Kreuzungsstelle entfällt. Die Montage des neuen Überbaus ist auf Montageflächen auf der linken Kanalseite vorgesehen. Nach Neubau der Widerlager und der Brücke über die Gemeindestrasse „Föhrenweg“ wird der neue Überbau in seine endgültige Lage eingeschwommen. Danach werden die Rampen angeschlossen. Anschließend erfolgen Abbruch und Entsorgung des Überbaus der alten Prinz-Brücke und der Widerlager. Der Verkehr auf der Straße Osttor kann für die Bauzeit über das alte Bauwerk aufrecht erhalten werden. Für den Gemeindeweg Föhrenweg ist eine Umleitung ein zurichten. Die Längsneigung der neuen Rampen ist deutlich geringer als in Variante 2, da die Unterführung Föhrenweg entfällt.. Für die Maßnahme einschl. Montage werden Flächen benötigt, die als Wald bzw. Park genutzt werden (Waldpark). Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 -6- 4.4 Variante 4 Variante 4 sieht für die Straße Osttor und den Straßenverkehr eine gänzlich andere Lösung vor. Westlich des Kanals wird eine Rampe von der Landesstraße Straße 885 zum Osttor unter der Landesstraßen-Brücke errichtet. Die Rampe beginnt zwischen den Brücken über die Bahnstrecke und den Dortmunsd-Ems-Kanal auf der Nordseite der L885. Sie führt in einer Schleife unter der vorhandenen Landesstraßen- Brücke zum Wiederanschluss an die Gemeindestrasse „ Osttor“. Auf der Landesstraße wird die Markierung geändert und eine Linksabbiegespur eingerichtet. An der bisherigen Kreuzungsstelle wird als Ersatz eine Geh- und Radwegbrücke errichtet. Zunächst wird die Rampe zur L 885 errichtet. Danach werden Behelfswiderlagern nördlich der alten Prinz- Brücke hergestellt und die neue Rad- und Fußweg- Brücke eingeschwommen. Anschließend wird der Überbau der alten Prinz-Brücke abgebrochen..Nach Umbau der alten Widerlager wird die Rad- und Fußweg- Brücke umgesetzt. Zuletzt werden die Behelfswiderlager zurückgebaut. Der Straßenverkehr kann frühzeitig verlagert werden. Verkehrsführung während Bauzeit ohne Probleme möglich. Eine Geh- und Radwegbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal ist als Ersatz ausreichend. Die Brücke kann auf Grund der geringeren notwendigen Bauhöhe außerhalb des Baubereiches vorgefertigt werden und anschließend über die Wasserstraße zur Baustelle verbracht werden. Zur Abfangung der Rampe auf dem begrenzten Gelände zwischen Kanal und Gemeindewegen sind Stützwände erforderlich. Für die Maßnahme werden dauerhaft Flächen benötigt, die als Wald genutzt werden. 4.5 Variante 5 Westlich des Kanals wird eine Rampe von der Landesstraße L 885 in einer Schleife bis zum Anschluss der Verlängerung der Nobelstraße geführt. Die Rampe beginnt wie in Variante 4 Zwischen den Brücken über die Bahnstrecke und dem Dortmund-Ems-Kanal auf der Nordseite der L 885. Auf der Landesstraße L 885 wird die Markierung geändert und eine Linksabbiegerspur eingerichtet. An der bisherigen Kreuzungsstelle wird als Ersatz eine Geh- und Radwegbrücke errichtet. Zunächst wird die Rampe zur L 885 errichtet. Danach werden Behelfswiderlagern nördlich der alten Prinz- Brücke hergestellt und die neue Rad- und Fußweg- Brücke eingeschwommen. Anschließend Voruntersuchung zur Prinz- Brücke Nr. 66 DEK- km 62,405 =7= wird der Überbau der alten Prinz-Brücke abgebrochen..Nach Umbau der alten Widerlager wird die Rad- und Fußweg- Brücke umgesetzt. Zuletzt werden die Behelfswiderlager zurückgebaut. Der Straßenverkehr kann frühzeitig verlagert werden. Verkehrsführung während Bauzeit ohne Probleme möglich. Eine Geh- und Radwegbrücke über den Dortmund-Ems-Kanal ist als Ersatz ausreichend. Die Brücke kann auf Grund der geringeren notwendigen Bauhöhe außerhalb des Baubereiches vorgefertigt werden und anschließend über die Wasserstraße zur Baustelle verbracht werden. Anlage: 1 Überschlägliche Baukostenermittlung Variante 1 Brücke : 2.100.000,00 € Rampen : 600.000,00 € Brückenabbruch : 80.000,00 € 2.780.000,00 € Variante 2 Brücke 1 : 1.800.000,00 € Brücke 2 :-500.000,00 € Rampen :-.800.000,00 € Brückenabbruch : 80.000,00 € 3.180.000,00 € Variante 3 Brücke :1.800.000,00 € Rampen : 700.000,00 € Brückenabbruch : 80.000,00 € 2.580.000,00 € Variante 4 Rampe : 700.000,00 € Stützwände : 700.000,00 € Fuß-und Radwegbrücke : 1.000.000,00 € Überbauabbruch : 60.000,00 € 2.460.000,00 € Variante 5 Rampe : 640.000,00 € Fuß-und Radwegbrücke : 1.000.000,00 € Überbauabbruch ß 60.000,00 € 1.700.000,00 € Wirt für die Varianten 2 und 3 eine Rad- und Fußweg- Brücke erforderlich erhöhen sich die kosten um jeweils 900.000,00 €. Anlage: 2 Prinz - Brücke Nr. 66 DEK - Km 62,405 Querschnitte Rampe links Brücke Rampe rechts 3,50 / 3.50 / 3.50 / 3.00 / 1.00 1,50 / 3,00 / 3,00 / 1,50 3.00 / 2.00 / 3.50 / 3.50 /3.20/0.5 rn I | | 0 | EEE EEE BETTER VER YERTERGIET: 0.50 / 2.00 / 2.00 / 2.75 13.75 13.75 / 1.00 vorh. Hauptrampe vorh. Rad-und Fußweg vorh. Föhrenweg vorh. Zum Hiltruper See 0.50 / 1.50 / 3.25 / 3.25 / 1.50 / 0.50 1.50 / 3.25 / 3.25 / 1.50 0.50 / 3.00 / 2.00 / 3.50 / 3.50 / 3.20 / 0.50 Variante 1 Föhrenweg 0.50 /2.00 / 3.00 / 3.00 /1.70 / 0.50 Rad- und Fußweg 0.50 / 3.00 / 3.00 / 0.50 1.50 / 3.00 / 3.00 / 1.50 1.50 / 3.25 / 3.25 / 1.50 1.50 / 3.00 / 3.00 / 1.50 Variante 2 Zum Hiltruper See 4.00 / 2.75 13.75 13.75 / 1.50 Variante 3 Zum Hiltruper See Variante 4 | 1.50 / 3.75 1 3.75 / 1.50 I Variante 5 | 1.50 / 3,25 / 3.25(+Aufweitung) / 1 so | | | 1 [1 Anlage: 3 Prinz-Brücke Nr. 66 DEK - km 62,405 Trassenelemente Variante Radius min. Längsneigung max. Kuppe min. Wanne min. Bemerkung Neubau zwischen alter Prinz-Br. Und der Landesstraßenbrücke Neubau nördlich der Landesstraßenbrücke Zwei Brücken erforderlich Neubau nördlich der Landesstraßenbrücke Eine Brücke erforderlich Nebenbenrampe Drei Stützwände zur Abfangung der Rampe erforderlich „|Radfahrer und Fußgänger vom übriegen Verkehr getrennt Nebenbenrampe 2129 502 609 608 452 2088 2137 2128 2132 1122 1198: 2289 6 2266 \ 2251 N 2237 93 k Tree er Pre Bensezahang ur re Tore Are sag Im aut hentenet geretgt Vorplanung Wasser- und Schifffahrtsdirektion West Wasser und Schifffahrtsamt Rheine wre Orekinh BWast, Klomater 5 reinaten ee | Pe 414jA |05[01]| 062405 |0 Objektbenennung Straßenbrückenanlage Prinz-Brücke Nr. 66 Sojekttell Variante 1 Enzeen Kite Ta. En Pr Ta | 11000 TeamnaW- Bar 512 [Die Übereinstimmung mit der Ausführung wird bestähgt: OvtU-Identfkation Bla Em Umersanin Fun H=14.00,00m TH 6 hu | An H=-1000.00m 0.00m 70 Er&30m een An En 14. 71m 6035 0-263.27 60 I ia Ba & | i | & r | 7 Aufgestellt Unterschrift Amts- Aliensfhezeichnung N 3 | 5 | & iM & & Zeichnung Unterschrift Ants-0lensfbezeichnung = Im Auftrag S m = bearbeitet | | | gefertigt | = 50 | Bi ' | ' Vorplanung = ! Wasser- und Schifffahrtsdirektion West AS | gepl. Gradiente: Bu 38 EERS u u er re e a8 38 Wasser und Sehe tfehntsamt Rheine wsv.de een BELLE EE EEE EBENE s88 8 Dem [ Prsr, Kae era - — ei mu EINES EEE SSEENG rE ee Toslertonnaas | ERTEFERTEIET ErTER = = ErzErS se Objekttenennung Straßenbrückenanlage Pre Eu a & SS Ban a a gl Dbjektteil Variante 1 Krümmungstand: | Einzelheit Längsschnitt Hauptrampe —| ee , u | Dhjekiden ir. Oijakt- TOBTEnMwunT Mansrah Queneigungsband Pe Dart Tal | zK 41000/7100 | ERE Zeichnung Wr. Biart-Nr. u Die Übereinstimmung mif der Ausführung wird bestätigt: DVEU-entiraflon DVrÜ-nde Datum Unterschrift, Funktionsbez. 70 Aufesfeit Unerscrir Tnrs-Alenbezachnra Temns rerseit (Arte Arskeretmna Im Auftrag L L Bentetet | gefertigt 50 a Li B Li Vorplanung > | - — = = ie = Sur Wasser- und Schifffahrtsdirektion West a] gen! Sradante = 3 Wasser und Schifffahetsamt Rheine Winde = | | Fu] ip Toararaten z Erg I er FE nachts Pr var Pe B Ei «1s] a Josjo1] 05205 lo 5 3 Fe Eu üjekteemum _ Straßenbrückenanlage Sralen 8 33 State 3 Prinz-Brücke Nr. 66 u 2 | u u s Ss jekrteil Variante 1 Vrtmagsne | Krünungant . — u ——H Enzelkit Längsschnitt Nebenrampe; Radweg Ar = = ThjerIentir. Ooent- — Tosfenwer ir. Meiste erebnie | un || "410007100 “ Terfeuna Bar. — - 4 - | 512 (Ve Unerenafnmra mi Gar Ras Hrurg wird Berta Daran ov.nax Er EEE 502 | 2209 6 \ 809 \ ..f 2241 j| Ä IR IH N 608 IN \ Hin N IM ul 452 \\ H \ \ en! 2 gie 2251 N = | «N j m 2088 4 2250 ! j 2131 \ ; & } Autaesteit Unergem TR Fnis-Aeneazekhag 2128 mu Tann Gier Ins ereTeraevamg 2129 2132 D Im Auftrag bearbater gefertigt Vorplanung = Wasser- und Schifffahrtsdirektion West Wasser und Schifffahrtsamt Rheine B# 1122 Fi pecnts RER son #14] a Josloıl 062205 Jo a Ohjekibenennung ‚Straßenbrückenanlage Prinz-Brücke Nr. 66 Am i Ben Otte "Verlanto 2 08 H SE Tango _ N N ’ 70 08° # - ee zo h ! Einzelheit: Lagepien ar as re Ger Tele TREE | \ a Dart Je | 26 4.000 =\ _ er) Feilen I Drozı2 3%; (ie Tnerane Tun mir der AuRTTUng Word esFäh: DE “al 93 DromEr rn Wersant, Fukrerser. 2.92m T2=62.95m 6, f=1.42m . Y 5 De Aufgesteilt Unferschrit [Amts Blei Fhezeichnung a Tenor anzu Im zug beat gefertigt \ Vorplanung Wasser- und Schifffahrtsdirektion West a] Wasser und Schifffahrfsamt Rheine wivde 2 2 L 2 1 L 2 Drgeim Bwastr. Kilometer 3 Koordinaten ai PrZ® - Elsa a) au a | w 2a vechts hoch PR s] Un s14| a |osloı| 062%05 |o | Ohjekfbenennung Straßenbrückenanlage . u Prinz-Brücke Nr. 66 es & E Oojektteil, Variante 2 = : Emzeiheit Längsschnitt Heuptramps n ObehHden ir, DEeHT- — TOBTEntmut m. Mensen Krünng arme Ka 1et_ | 1.1000/100 E _ Km er. 512 Di era mn a er Fur vi Bes Dee Te Darrer Grm Iren Fon > H=2000m H=-1000m T1=71.00m 11-10. 34m T2=11,01m | T2=10.33m f=0.03m =0.05m Aufgestellt Unterschrift [nt -/Dienstbezeichung 5 Zeichnung Unterschrift [Amts-/Dlenstbezeichnung im Auftrag - | N u ' bearbeitet Su j gefertigt Fe: en Vorplanung - r i | Wasser- und Schifffahrtsdirektion West 5, v Wasser und Schifffahrtsamt Rheine wsude L Orgeirh Bwastr Kilometer 5 Roorainaten - Amt | AB | Nr | ZB rechts | hoch, iin #141 A |oslo1ı] 062405 jo | Ohjektbenennung Straßenbrückenanlage Prinz-Brücke Nr. 66 Osjektteil Variante 2 Einzelheit Längsschnitt Nebenrampe Ühjekfidenfir. Onekt- TOBTEntwurf I Maßstab Art | Teil ZK 41000/7100 Zeichnung Nr. Blatt-Ar, Se Üie Übereinstimmung mit der Ausführung wird bestätigt: OVU-dentifikation OVfU-ndex Datum Unterschrift, Funktlonsbez. 502 609 608 452 2129 1122 1109 93 Aufgestelt Unterserrift [Amts-Abenstbezeichnung Fans Urerscrir Anne Alereezenmung im Auftrag eanstet geertn Vorplanung Wasser- und Schifffahrtsdirektion West 5 Wasser und Schifffahrtsamt Rheine im BWastr Kitomefer 13 Konrdnaten Amt Kae ı za ‚rechts ni hoch, 494] a Joslo1| 062405 Jo Onjekttenennung, Staßenbrückenanlage Prinz-Brücke Nr. 66 Otjektieil Varlante 3 \ Gmaelet Lageplan ae Gem. TOBTEnweT Paras Or az 41000 Tachnra I DEIEa 512 ar „ie heran rung mIr er ATnung rd bestätigt Ds DrOmer Ei Ürarsanın.Farsber. Burger mensch sone rezerneng H Terms [Unfersennr (Ants-/ienstbezecmung Im Auftrag esbatet Fr ‚getertigt Vorplanung | Wasser- und Schifffahrtscirektion West + 4 r Dr Turm j Wasser und Schifffahrtsamt Rheine 8 | 3 em TR Monaten 75 Feaanaten i FERN eaite ieh - | ‚ am 1 af; wa 414] A 10501] 062405 jo E a 35 5 B Gerttenenug Straßenbrückenanlage A] r E Fi Sr Fi Prinz-Brücke Nr. 66 & € | £ E & Otte Variante 3 Fe) u u Einzelheit Längsschnitt Hauptrampe u r- 5 TbiekfidentNe. Dbjekt- [OB TEntwurt Ar. Mafstabı User a | m 410007100 sı2 Zeichnung Nr. Blatt-Mr. (Ge Inerenstinming m der Fosfhving word Bestätigt Em DvoHex ln Ühersehit,Funensher m truper Autsarer? meer Eur een rg BIzume In autaa Vesetet gefertigt Vorplanung Wasser- und Schifffahrtsdirektion West RS | Wasser und Schifffahrtsamt Rheine wsude Em _ TR Am 15 Forma Fi Aa nach hoch 41% 0501| 062205 Jo Orjekttienennung Straßenbrückenanlage Prinz-Brücke Nr. 66 Dbjektreil Veriante 3 Einzetheit Längsschnitte Nebenrempen RE Tan Teen nr Dart Teil A 1:1000/100 To. Gar. 512 Bie Übereinstimmung mit der Ausführung wird bestätigt: [Bvtu-wentifikafion Done En Ürensen Foren \ 2269 6 Afgestel OmerschT ns-Alersiereamung \ Terms Irtersahntr Anfe-AVersbererhara, Landesstraßen \\, \ fe £ Im Auftrag Brücke Nr.67 ;\\ , bearseet gefecngt Vorplanung Wasser- und Schifffahrtscirektion West LS} Wasser und Schifffahrtsamt Rheine such Droemm BEST Miomefer | Konanalen man | wo) zo rechte Auch 4414| A |0501| 062405 |0 Ohiekibererurn Straßenbrückenanlage Prinz-Brücke Nr. 66 Ohjektteit "Varlante 4 Einzetnat Lageplan OhjektidentNr. Onjekt- [O3 entwirft Nr. Mafistab Dart Ta | m 11000 Toirang Bar. = Satz “ (Ve Tberehstimn m der Autohrung wird Bestägr DWRO-HerTARaFEn 3 ug rn Üntersch,Furkliensber. je Bafgesfatt Unesehrer Amis oerseezeemma Finn reserer Anfs-Aersttezemsn Im Auftrag Deareitet ‚gefertigt Vorplanung Wasser- und Schifffahrtsdirektion West 5 Wasser und Schifffahrtsamt Rheine wine Orgkinn Bwaste Kliomefer 5 Koordinaten Am | 1) zo rechts uch 414] a |osloı] 052405 lo ektienemng __ Straßenbrückenanlage Prinz-Brücke Nr. 66 Wektteil Vartante 4 Enzeineit Längsschnitt Taken Dnert- — ToRTEnae ir BEN Dart za || 11000/100 Zen Sr 512 De Übereinstimmung mir dar AasTorang rd Bes ats SO enTÜRGTEn ner jüten Ühersänt,FuMmentez. IV mn Aufgestellt Unterschrift [Amts-/Dienstbezeichnung Zeichnung Unferschnit Ams-/Olenstbezeichnung Im Auftrag bearbeitet gefertigt ea = ir = Wasser- und Schifffahrtsdirektion West AS | fi 2 ä Ä Wasser und Schifffahrtsamt Rheine wsUde . - en 1 Orgeinh Bwastr | Kilometer 8 Koordinaten | yorh. Getändehöhe: Amt | AB N] ZB rechts ‚hoch | ! 414) A |0501| 062405 |0 Station 5 =] E) g S Objektbenennung Straßenbrückenanlage ai & EI E] S Prinz-Brücke Nr. 66 | | E 2 Onjektteil Variante 4 Krümmungsband: 2650 u = = — Einzelneit Längsschnitt Rad- und Fußweg Ohjertidenfir. Obeert- W Entwurf Wr Mafisrab Dart Tel_| X 11000/7100 Zeichnung Wr. Biatt-W, BR Die Übereinstimmung mit der Ausfünrung wird bestätigt: DVIU-denfifikaflon DVtU-Index Oztum Unterschrift, Funktionsbez. 23 2129 502 609 608 452 2088 2137 2128 2132 1122 2269 Landesstraßen Brücke Nr.67 —2. 2237 Op, 72 93 Ara an Te AEG Tessa en ae Re TszaEmn Im aut eateet Pre Vorplanung Wasser- und Schifffahrtsdirektion West Wasser und Schifffahrtsamt Rheine WSY.de Ras) A sr, Kicmefer 5 va, Koordinaten m 414) A |0501|062205 |0 Objektbenemnung ‚Straßenbrückenanlage Prinz-Brücke Nr. 66 | Onjentteil Variante 5 Einzeiheit Lageplan hjetenii. Ohjekt- [os TEntwurt Mr. Mallstatı Dart Teil | z« 41000 Korg Bor 218 Die Ibzrenstinmung mit der Ausführung wird bestärlt: DUFU-BenFiikarion Ber rm Ühterschift, Funkfonsbez. Hauptrampe } vorn, Geltehihe o 0.0800 sus | 5202. as [Arts Alensfezeneg Aestei Urersemit KEN Unerschit [Ans lenstiezerung Im Auftrag Breteitet gefertigt Vorplanung Wasser- und Schifffahrtscirektion West AS | Wasser und Schifffahrtsamt Rheine wave Gem BWST Miomeier TE Torsten Ant 1 28 | Wr. 28 rechts Joch 414| A ]|05[01] 062405 |0 Oeeberenun Straßenbrückenanlage Prinz-Brücke Nr. 66 Onerrtet Varlante 5 Einzebeit Längsschnitt Hauptramps ORT ee Mans Okt Tal 110007100 Znang I. Sm Su (De Tberemstmmang pi der Ausfühnung wird bestätgt DvrO- Berta Bunt mer [tn Üherschft,Funktansbez. Nebenrampe 332 Krünmingstandı Rad- und Fußweg vorn Ge 0 ms ao | 2er as IE % Stator 0. os KRRTET en Tee Aber Tre ren ze Im aut ‚gefertigt Vorplanung Wasser- und Schifffahrtsdirektion West Wasser und Schifffahrtsamt Rheine sude Orgeam EIS Kilomerer S Toordmafen an aa | wi] za sechs ach #14] A Joslotl 062205 [o &hteemun Straßenbrückenanlage Prinz-Brücke Nr. 66 Diahtti. Variante 5 Einzahelt Längsschnitte Nebenrampe, Rad- und Fußweg Tai Gert — TohTEnmwur Wr Mae Dart Ba 71000100 Zeihung Wr. Bar. 512 Die Übereinstimmung mit der Ausführung wira bestärigt: DVru-Bentifikarion ORU-hier Er Ümersanit, Funke.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (13)
- Glasuritstraße 38
- Meinenkampstraße
- Nobelstraße
- Wasserstraße
- Immenkamp
- Föhrenweg 0
- Zum Hiltruper See 0
- Hülsebrockstraße
- Kampstraße
- Marktallee
- Hülsheide
- Ringstraße
- Osttor 46
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0572/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37