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1737/2019

Gigabit Masterplan Cologne

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.13

Anlage 1 Gigabit Masterplan 2025

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Anlage 2 Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen

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Anlage1 Gigabit-Masterplan 2025

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Stellungnahme RPA

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Anlage 1 Gigabit Masterplan 2025

23649 Zeichen

1000 MBit/s und mehr. 
GIGABIT MASTERPLAN COLOGNE 2025 
Strategie zur Entwicklung Kölns als Gigabit-Stadt

Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Digitalisierung und Informationstechnik
Inhalt: Stand Mai 2019 
Auskunft erteilt: (Stand Januar 2026)
Stabsstelle Breitbandkoordination und digitale Netze 
Tel.: 0221 - 221 34034
E-Mail: breitband@stadt-koeln.de

3
INHALT 
Auf einen Blick .......................................................................................................................... 4 
Zielsetzung ............................................................................................................................... 5 
Die Ausgangslage .................................................................................................................... 6 
FTTB: Glasfasernetze ........................................................................................................... 6 
HFC: TV-Kabelnetze ............................................................................................................. 6 
FTTC: Glasfaser-/Kupfernetze .............................................................................................. 7 
Leitprinzipien zur Umsetzung des Gigabit-Masterplans ........................................................... 8 
Fokus auf privatwirtschaftliche Initiativen unter aktiver kommunaler Mitwirkung .................. 8 
Effektive Nutzung von Förderprogrammen ........................................................................... 8 
Koordiniertes Vorgehen bei öffentlichen Baumassnahmen .................................................. 8 
Synergien aus Leerrohrkapazitäten ...................................................................................... 8 
Vier Massnahmenpakete .......................................................................................................... 9 
Massnahmenpaket 1: Netzverdichtung im Eigenwirtschaftlichen Ausbau ............................ 9 
Massnahmenpaket 2: Nutzung von Förderungen für die Reduktion der „weißen Flecken“ .. 9 
Massnahmenpaket 3: Akquise von Fördermitteln für den Ausbau von „grauen Flecken“ .. 10 
Massnahmenpaket 4: 5G-Ausbau als Chance nutzen ....................................................... 11

4
AUF EINEN BLICK  
 
Im nationalen und internationalen Wettbewerb der Metropolen ist eine leistungsfähige Gigabit-
Infrastruktur ein entscheidender Standortfaktor. Ziel ist es, f ür Köln eine hochleistungsfähige 
und zukunftssichere Telekommunikations-Infrastruktur sicherzustellen. 
Der Gigabit Masterplan Cologne definiert die Strategie zum Ausbau einer flächendeckenden 
Gigabit-Infrastruktur bis zum Jahr 2025. Er orientiert sich entlang folgender Leitprinzipien:  
o Fokus auf privatwirtschaftliche Initiativen unter aktiver komm unaler Mitwirkung 
o Effektive Nutzung von Förderprogrammen 
o Synergien durch koordiniertes Vorgehen bei öffentlichen Baumaß nahmen 
o Synergien aus Leerrohrkapazitäten 
Um das Ziel eines flächendeckenden, gigabitfähigen Breitbandnet zes bis 2025 zu erreichen, 
wurden vier Maßnahmenbündel geschnürt, mit denen ein schrittwei ser, aufeinander aufbau-
ender, synergiegetriebener Netzausbau sichergestellt wird. 
o Maßnahmenpaket 1:  
Eigenwirtschaftlicher Ausbau 
o Maßnahmenpaket 2:  
Nutzung von Förderungen für die Reduktion der „weißen Flecken“ 
o Maßnahmenpaket 3:  
Akquise von Fördermitteln für den Ausbau von „grauen Flecken“ 
o Maßnahmenpaket 4:  
5G-Ausbau als Chance nutzen 
Die Umsetzung des Gigabit Masterplan Cologne 2025 wirkt sich ni cht nur direkt auf die Ver-
sorgung Kölns mit nachhaltigen Internetbandbreiten aus. Von Glasfasernetzen profitieren auch 
die infrastrukturnahen Dienste des Internet of Things (IoT). Di e Nutzung der Sensorik, Auto-
matisierung, Robotik, Mobilität und Künstlichen Intelligenz füh ren zunehmend zur autarken 
Kommunikation digitaler Systeme untereinander – selbst in Berei chen, die bislang kaum von 
Digitalisierung betroffen waren. 
Im kommunalen Bereich sorgen solche Anwendungen und Dienste unt er dem Stichwort 
„Smart City“ bei Verkehr, Energieversorgung und Umwelt für höhe re Effizienz durch eigen-
ständige Steuerung sowie die Nutzung von Synergien zwischen bis her separat betrachteten 
Systemen und Daten. 
Gemeinsam ist allen, dass neben speziellen Funknetzen eine leis tungsfähige Telekommuni-
kations-Infrastruktur, das heißt ein flächendeckendes Glasfasernetz, erforderlich ist, um Daten 
mit Gigabit-Geschwindigkeit zu transportieren und zu verarbeiten. 
Der Gigabit Masterplan Cologne 2025 legt die Grundlage für den Ausbau der Gigabit-
Netze und die Entwicklung Kölns zur Gigabit-Stadt.

5
ZIELSETZUNG 
Flächendeckende 
und leistungsfähige Breitbandinfrastrukturen sind eine notwendige Voraus-
setzung für die Nutzung von innovativen digitalen Angeboten für  Wirtschaft und Gesellschaft. 
Sie gehören heute zur kommunalen Daseinsvorsorge. Aufgrund der stark wachsenden Nach-
frage nach hohen Bandbreiten auf Konsumentenseite und dem positiven Bevölkerungswachs-
tum in Köln von durchschnittlich 9,5 Prozent bis zum Jahr 2025 steigt der Breitbandbedarf 
auch im Privatkundenbereich noch deutlich an.  
Neue, aber auch schon bestehende Dienste stellen wachsende Anforderungen an zukunftsfä-
hige Telekommunikationsnetze:  
o Klimaschutz und Luftreinehalteplanung erzeugen einen hohen Han dlungsdruck, auch
mit intelligen
ten Mobilitätskonzepten Lösungsansätze zu finden.
o Im Gesundheitsbereich entwickelt sich die Nutzung digitaler An wendungen mit einer
rasanten Dynamik.
o
Die immer stärkere Einbindung von digitalen Lernumgebungen in den Unterricht erhöht
auch die Bandbreitenbedarfe in den Schulen.
o
Die exzellente Wissenschafts- und Bildungslandschaft in Köln s chafft hervorragende
Ausgangsbedingungen für digitale Innovationen.
o
Die Nachfrage nach frei zugänglichen, öffentlichen WLAN-Angeboten steigt stetig.
o Die Etablierung des 5G-Mobilfunkstandards wird weitere Impulse setzen.
o
Die Verwaltung selbst forciert ebenfalls durch ein ambitionier tes Digitalisierungspro-
gramm die Nutzung von digitalen Diensten in der Stadt.
Projekte 
wie „GrowSmarter“, „Smart City Cologne“ und den „Kölner Perspektiven 2030“ setzen 
starke Impulse zur Digitalisierung und der Entwicklung der Stadt als Smart City.  In Verbindung 
mit dem dynamischen Wirtschaftsstandort ist Köln zu einem Hotsp ot für Startups geworden. 
Von Digitalisierungsprozessen profitieren allerdings nicht nur Startups, sondern auch klassi-
sche Industrien, Handel und Versicherungen, die mittelständisch e Wirtschaft, Gewerbetrei-
bende und nicht zuletzt alle Bürgerinnen und Bürger. Zum Beispiel erfreut sich „hotspot.koeln“ 
mit kostenfreiem Surfen an stark frequentierten öffentlichen Pl ätzen ständig steigender 
Beliebtheit.  
Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Beschluss des Konzeptes Internetstadt Köln bereits 2012 
den Grundstein zur Gigabit City gelegt. Darin fordert er „die f lächendeckende Grundversor-
gung mit Hochgeschwindigkeits-Internet in Köln sicher zu stellen“ und eine „gleichberechtigte 
Teilhabe“ zu fördern. Seitdem haben sich die Digitalisierungsprozesse weiter beschleunigt.  
Das erklärte Ziel des Ausbaus der Netzinfrastruktur in der Stadt Köln ist die Gigabitfä-
higkeit, das heißt von 1.000 Mbit/s und mehr.  
Gigabitfähige Datenübertragungsraten können perspektivisch nur durch Glasfaser-
netze garantiert werden. Nur Netzverbindungen, die durchgehend aus Glasfasern be-
stehen, sind unbeschränkt gigabitfähig.  
Um aber eine flächendeckende Gigabit-Versorgung schon bis 2025 zu erreichen, werden so-
genannte HFC-Netze, das heißt TV-Kabelnetze, als Brückentechnologie mit berücksichtigt.

6
DIE AUSGANGSLAGE 
 
Die Ergebnisse der von der Stadt beim TÜV Rheinland Consulting GmbH beauftragten Studie 
zum Stand der Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen zeig en, dass die Stadt Köln 
ein gutes Beispiel für den erfolgreichen privatwirtschaftlichen  Glasfaser-Ausbau mit starkem 
kommunalem Engagement ist.  
 
Um den tatsächlichen Handlungsbedarf für den raschen Gigabit-Au sbau korrekt zu lokalisie-
ren, ist jedoch eine differenzierte Betrachtung der Netze erforderlich:  
Grundsätzlich unterscheidet man drei Netzvarianten:  
o Reine Glasfasernetze, abgekürzt als FTTB (Fiber to the Building – Glasfaser bis zum 
Gebäude) bzw. FTTH (Fiber to the Home - Glasfaser bis zur Wohnung)
1 
o TV-Kabelnetze, abgekürzt HFC (Hybrid Fiber Coax)  
o Kupfernetze mit Glasfaserleitungen bis zum Hauptverteiler, abg ekürzt FTTC (Fiber to 
the Curb – Glasfaser bis zum Bürgersteig).  
 
FTTB: GLASFASERNETZE 
 
Reine Glasfasernetze – FTTB – sind technologisch und leistungsm äßig die zukunftsfähigste 
Infrastruktur. Bei Bedarf können Bandbreiten im Gigabitbereich problemlos erreicht werden 
und dies symmetrisch, d.h. mit gleich hohen Geschwindigkeiten im Download und Upload.  
Eine leistungsfähige Netzinfrastruktur mit Übertragungsgeschwindigkeiten im Gigabit-Bereich 
und mit extrem niedrigen Reaktionszeiten zwischen Sender und Empfänger, sogenannten La-
tenzzeiten, werden perspektivisch in allen Handlungsfeldern der Digitalisierung gebraucht.  
Hinzu kommt, dass kabelgebundene Netze über den Anschluss von Sendeantennen auch die 
Basis für die Datenübertragung in mobilen Netzen sind. Mit der Einführung des 5G-Mobilfunk-
standards wird diese Anforderung besonders relevant.  
Der einzige Betreiber eines größeren FTTB-Netzes ist die NetCol ogne GmbH. Sie versorgt 
insgesamt 48% der Adressen im Stadtgebiet. Davon sind 46 % bere its über Glasfaser ange-
bunden. NetCologne plant auch zukünftig einen eigenwirtschaftli chen Ausbau des Glasfaser-
netzes im Stadtgebiet Köln. Eine feste Ausbauzusage macht das Unternehmen für Projekte in 
Lindenthal, Klettenberg, Zollstock und Wahnheide. Darüber hinau s findet eine Nachverdich-
tung in Stadtvierteln statt, in denen bereits ein Glasfasernetz vorhanden ist. 
HFC: TV-KABELNETZE 
 
Bei der Übertragung mit HFC werden in aufgerüsteten Kabelnetzen  wie in Köln auch Band-
breiten von bis zu 1 Gbit/s im Downstream, aber nur bis ca. 50 Mbit/s im Upstream erreicht. 
Diese HFC–Netze werden als leistungsschwächere Ergänzung zur flächendeckenden Gigabit-
versorgung einbezogen. 
In diesem Segment ist Unitymedia der größte Netzbetreiber in Kö ln. Insgesamt versorgt Uni-
tymedia 75 % der Adressen im Stadtgebiet. Dabei werden Adressen , bei denen das Kabel 
                                                 
1 Im Folgenden wird auf die gesonderte Betrachtung von FTTH verzi chtet, weil sie sich in der Basistechnologie 
nicht von FTTB unterscheidet und die Verkabelung im Gebäude nicht im kommunalen Fokus liegt.

7
zwecks Anschlusses bei Bedarf lediglich in der Straße vorbeigef ührt wird, als versorgt mitge-
zählt. 
Unitymedia hat primär Privatkunden als Zielgruppe des eigenen Geschäftsmodells und in Ge-
werbegebieten kaum Anschlüsse. Unitymedia sieht – ähnlich den a nderen Netzbetreibern – 
aber auch bei Privatkunden eine steigende Nachfrage nach Anschlüssen mit hohen Bandbrei-
ten. Daher hat Unitymedia in 2018 eine Netzmodernisierung durchgeführt, mittels der nun An-
schlüsse mit Gigabit-Qualität im Download angeboten werden können. Für Köln hat Unityme-
dia keine konkreten Ausbauvorhaben in den kommenden 3 Jahren genannt.  
Das HFC-Netz der NetCologne umfasst einzelne Straßenzüge bis hin zu einzelnen Ortslagen. 
Im Innenstadtbereich ergänzt das HFC-Netz in vielen Bereichen d as vorhandene Glasfaser-
netz, sodass ein über das gesamte Stadtgebiet nahezu flächendec kendes FTTB-HFC-Netz 
besteht. 
 
FTTC: GLASFASER-/KUPFERNETZE  
 
Bei der FTTC-Technologie besteht die „letzte Meile“, also der letzte Leitungsabschnitt bis zum 
Gebäude, aus Kupferkabel. Abhängig von der Länge dieser Kabelst recken können Bandbrei-
ten in der Regel bis zu 100 Mbit/s (im Download) geliefert werd en. Die Bandbreite im Upload 
ist deutlich geringer als die Bandbreite im Download. FTTC-Netze sind damit nicht gigabitfähig. 
Die Telekom erreicht den weitaus größten Teil der 159.944 im Liegenschaftskataster der Stadt 
Köln ausgewiesenen Flächen bzw. Adressen. Darüber hinaus kann davon ausgegangen wer-
den, dass auch zurückgelegene Gebäude oder Doppelhaushälften versorgt sind, die über be-
nachbarte Gebäude mit erschlossen sind. 
Aufgrund der niedrigen Bandbreiten, die mit FTTC erreicht werden, betreibt die Telekom zwar 
ein nahezu flächendeckendes Breitbandnetz im Stadtgebiet, das a ber nicht gigabitfähig ist. 
Die Telekom hat keine Ausbauplanung in Köln für die nächsten 3 Jahre mitgeteilt. 
Die FTTC-Versorgung der NetCologne beschränkt sich weitestgehen d auf die Randbereiche 
des Stadtgebietes. 
 
Die Versorgungsgrade der einzelnen Technologien verteilen sich somit wie folgt: 
 
 
Versorgung der Adressen gegliedert nach Technologie (in %) 
Die Versorgungsgrade können nicht addiert werden, da rund 22.50 0 (somit 14%) Adressen 
vor allem im innerstädtischen Bereich durch verschiedene Netzbe treiber doppelt gigabitver-
sorgt sind. Rund 26.100 Adressen, das bedeutet 17% der gesamten Adressen, sind noch nicht 
gigabitfähig erschlossen.  
30
80
95
100
FTTH/B
HFC
Kupfer
Alle Adressen

8
LEITPRINZIPIEN ZUR UMSETZUNG DES GIGABIT-MASTERPLANS 
 
Um ein flächendeckendes, gigabitfähiges Breitbandnetz im Kölner  Stadtgebiet bis 2025 auf-
zubauen, wurden folgende Leitziele aufgestellt. Mit ihnen werde n der ambitionierte Zeitplan 
und ein wirtschaftliches Vorgehen sichergestellt.  
FOKUS AUF PRIVATWIRTSCHAFTLICHE INITIATIVEN UNTER AKTIVER KOM-
MUNALER MITWIRKUNG 
Der Gigabit Masterplan Cologne 2025 verfolgt eine Ausbaustrategie, die primär auf  privatwirt-
schaftliche Initiativen setzt. Die privatwirtschaftlichen Ausba umaßnahmen im Gigabit-Bereich 
sollen von städtischer Seite unterstützt werden. Das erfolgt in erster Linie durch die Sicherstel-
lung effizienter Genehmigungsprozesse sowie die Förderung von Synergien vor allem bei der 
Kabelverlegung und die Bereitstellung von öffentlicher Infrastruktur. Dazu gehören neben städ-
tischen Glasfaser- und Leerohrtrassen auch städtische Gebäude und Anlagen im öffentlichen 
Raum, wie beispielsweise „Stadtmöbel“. Diese Strategie führt letztendlich auch zur Reduktion 
des Einsatzes von staatlichen Fördermitteln. 
EFFEKTIVE NUTZUNG VON FÖRDERPROGRAMMEN 
Für einen flächendeckenden Gigabitausbau braucht es ein flächen deckendes Glasfasernetz. 
Die dafür erforderlichen Tiefbauarbeiten sind sehr kostenintens iv und bedeuten Investitionen 
von zwei- bis dreistellige Millionenbeträgen. Für die Finanzier ung sind Förderprogramme un-
erlässlich. Die Stadt sieht ihre Aufgabe darin, als Antragstell erin zu den verfügbaren Förder-
programmen Mittel zum Ausbau der städtischen Netzinfrastruktur einzuwerben. Die akquirier-
ten Fördermittel sollen in öffentlichen Vergabeverfahren an die  bestbietenden Telekommuni-
kationsbetreiber für den Ausbau der Gigabit-Infrastruktur weitergegeben werden. 
KOORDINIERTES VORGEHEN BEI ÖFFENTLICHEN BAUMASSNAHMEN 
Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwin digkeitsnetze (DigiNetzG) 
sieht vor, dass öffentlich finanzierte Tiefbaumaßnahmen zur Mit verlegung von Telekommuni-
kationsleitungen angeboten werden müssen. Als Kommune ist die S tadt Köln gefordert, in 
diesem Sinne einen transparenten und effektiven Informationsaustausch zwischen Verwaltung 
und Telekommunikationsunternehmen zu etablieren. Insbesondere d er Verkehrsbereich ist 
hier ein wesentlicher Synergieträger. 
Die Stadt Köln wird daher eine zentrale Informationsstelle aufbauen, um die Koordination und 
Kommunikation zwischen Verwaltung und Telekommunikations-Unternehmen zu intensivieren 
und die maximale Hebung von Synergien sicherzustellen. 
SYNERGIEN AUS LEERROHRKAPAZITÄTEN 
Die Leerrohrkapazitäten der einzelnen Provider wurden hinsichtl ich ihrer Nutzbarkeit für Aus-
baupläne anderer Provider im Rahmen der TÜV-Studie abgefragt. Die entsprechenden Daten 
stammen aus dem Infrastrukturatlas des Bundes. Zusätzlich wurden auch die städtischen Un-
ternehmen um Auskunft bezüglich nutzbarer Infrastrukturen gebeten. 
Generell ist die Bereitschaft, Auskunft über Leerrohrkapazitäten zu erteilen, bzw. diese an an-
dere Netzbetreiber zu vermieten, gering. Deshalb können aktuell keine vorhandenen Leerrohr-
kapazitäten bei der Ermittlung des Förderbedarfs im Gigabit-Ausbau berücksichtigt werden. 
Da dies jedoch aus Gründen der verantwortungsvollen Verwendung von Mitteln der öffentli-
chen Hand unabdingbar ist, werden im Rahmen von konkreten Ausbauplänen diese Abfragen 
durch die Verwaltung nachdrücklich wiederholt. Die Stadt Köln wird die zentrale Informations-
stelle auch als Schnittstelle für Mitnutzungsanfragen betreiben.

9
VIER MASSNAHMENPAKETE  
 
Die folgenden vier Maßnahmenbündel dienen dem Ziel, den Netzaus bau schrittweise, aufei-
nander aufbauend und synergiegetrieben umzusetzen. Erklärt Ziel  ist es, ein flächendecken-
des, gigabitfähiges Breitbandnetz bis 2025 für die Stadt Köln zu realisieren.  
 
MASSNAHMENPAKET 1: NETZVERDICHTUNG IM EIGENWIRTSCHAFTLICHEN 
AUSBAU 
 
Verfügbare Ressourcen sollen optimal für einen tatsächlich flächendeckenden Ausbau genutzt 
werden. Durch aktive Breitbandkoordination wird sichergestellt,  dass nicht nur in den dicht 
besiedelten Stadtvierteln parallele Glasfasernetze verlegt werden, sondern auch in Außenbe-
reichen mit niedrigerer Wohndichte.  
Involviert sind hier vor allem Netzbetreiber, welche ihre Netze  teilweise „homes passed“ aus-
gebaut haben. Dabei wird das Glasfaserkabel am Gebäude vorbei o hne Hausstich geführt. 
Das entsprechende Gebäude kann dann im Nachhinein kostengünstig  an das Glasfasernetz 
angeschlossen werden. Bei „homes connected“ wird der Anschluss an die Glasfasertrasse 
bereits beim Ausbau vorbereitet bzw. der Hausstich umgesetzt. Eine effiziente Breitbandkoor-
dination ermutigt Netzbetreiber, dies zu tun. NetCologne hat die entsprechenden Ausbaumaß-
nahmen bereits zugesagt. 
Im Förderfall ergibt sich eine weitere Chance für den verdichte nden Ausbau: Auch nicht-för-
derfähige Adressen, die bereits per FTTC mit mehr als 30 Mbit/s angebunden sind und entlang 
der geförderten Tiefbautrassen liegen, können eigenwirtschaftli ch und damit für den Endver-
braucher kostenfrei oder zu geringen Erschließungskosten einen eigenen Hausstich erhalten. 
In Köln können auf diese Weise rund 6.600 Adressen als indirekte Auswirkung des Förderver-
fahrens kostengünstig mit einem Glasfaseranschluss erschlossen werden.  
 
MASSNAHMENPAKET 2: NUTZUNG VON FÖRDERUNGN FÜR DIE REDUKTION 
DER „WEIßEN FLECKEN“ 
 
„Weiße Flecken“ nennt man Adressen bzw. Gebiete, die nur mit unter 30 Mbit/s versorgt sind. 
Die aktuellen Bundes- und Landesförderprogramme fokussieren auf  die Glasfaseranbindung 
dieser „Weißen Flecken“ sowie auf nicht mit Glasfaser erschloss ene Gewerbegebiete, Kran-
kenhäuser und Schulen.  
Für das entsprechende Förderprogramm werden seitens des Bundes 4 Mrd. € zur Verfügung 
gestellt. Damit kann die projektspezifische Wirtschaftlichkeits lücke, das heißt der nach einer 
Nutzungszeit von 7 Jahren verbleibende „Verlust“, zu 50% gedeckt werden. 40% werden vom 
Land NRW kofinanziert. Von der Stadt Köln ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% zu erbringen.  
Für die Stadt Köln wurden insgesamt 1.504 Adressen als förderfä hig identifiziert. Diese sind 
weitgehend gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt. Hochgerechnet auf Anschlussebene bedeutet 
dies, dass ca. 3.843 Anschlüsse, darunter 3.610 Haushalte, 225 Gewerbeadressen, sieben 
Schulen in nichtstädtischer Trägerschaft und ein Krankenhaus vo n der Förderung profitieren 
können. Städtische Schulen wurden bereits mit dem Landesprogram m „Gute Schule 2020“ 
vollständig mit Glasfaser angebunden.

10
Außerdem wurden vier Gewerbegebiete mit weiteren 108 Gewerbeadr essen identifiziert, die 
noch nicht mit Glasfaser erschlossen und im Rahmen eines Sonderaufrufs aufgrund einer er-
höhten Aufgreifschwelle förderfähig sind, so dass sich schlusse ndlich ein geförderter Glasfa-
serausbau für bis zu 1.612 Adressen ergibt. 
Da für den geförderten Netzausbau nur gigabitfähige Technologien eingesetzt werden dürfen, 
trägt der Ausbau der weißen Flecken dazu bei, dass in die am st ärksten unterversorgten Ge-
biete Glasfaserleitungen verlegt werden, die auch für weitere A usbauschritte genutzt werden 
können. Dies bietet ein hohes Synergiepotenzial für eine später e eigenwirtschaftliche Erwei-
terung des Netzes. 
 
Erschließung von allen weißen Flecken in der Stadt mit FTTB 
 
MASSNAHMENPAKET 3: AKQUISE VON FÖRDERMITTELN FÜR DEN AUSBAU 
VON „GRAUEN FLECKEN“ 
 
Aktuell wird die Richtlinie des Bundes mit Blick auf das politische Ziel einer flächendeckenden 
Gigabit-Versorgung in Deutschland bis zum Jahr 2025 weiterentwi ckelt. Dies beinhaltet vor 
allem die Ausweitung der Förderung von Glasfaseranschlüssen auf Adressen, die zwar schon 
mit mehr als 30 Mbit/s, aber noch nicht mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen sind. Diese 
Adressen bzw. Gebiete nennt man „Graue Flecken“.

11
Diese 
überarbeitete Förderrichtlinie muss der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt wer-
den. Mit einem Abschluss dieses Verfahrens wird bis Ende 2019 gerechnet.  Danach kann das 
Förderprogramm genutzt und für den weiteren Ausbau von Gigabit-Netzen umgesetzt werden. 
Zur Refinanzierung dieses Programmes sind seitens des Bundes die Einnahmen aus der 5G-
Lizenzversteigerung sowie nötigenfalls Haushaltsmittel vorgesehen.  
Die Stadt Köln wird bei der Verteilung dieser Haushaltsmittel n achdrücklich und gemeinsam 
mit weiteren großen Städten Deutschlands dafür eintreten, dass periphere Stadtlagen realisti-
sche Chancen auf eine staatliche Förderung haben. Hier können i m Vergleich zu anderen 
Lagen mit den verfügbaren Mitteln mehr Menschen mit Gigabitnetzen versorgt werden. 
Sollte die geplanten Förderprogramme auch für Köln als Antragsteller offen sein, soll ein An-
trag zum Ausbau „grauer Flecken“ gestellt werden. Es könnten nach aktuellem Stand 26.113 
weitere Adressen, ca. 17 % der Gesamtadressen, von einer derartigen Förderung profitieren. 
Nach aktueller Schätzung sind – ohne Einrechnung von möglichen Synergien – ca. 250 Milli-
onen Euro an Fördermitteln erforderlich. Durch die Erschließung  der weißen Flecken, diese 
machen ca. 6% der grauen Flecken aus, werden die erforderlichen Mittel um ca. 20% reduziert. 
Erschließung aller Grauen Flecken im Stadtgebiet mit FTTB ohne HFC-Überbau 
MASSNAHMENPAKET 4: 5G-AUSBAU ALS CHANCE NUTZEN 
Mit Abschluss der 5G-Lizenzversteigerung wird es sukzessive zu einem umfangreichen Netz-
ausbau im Mobilfunk kommen. 5G-Netze im städtischen Bereich erfordern erheblich mehr,

12
aber 
kleinere Sendestandorte als bisherige Mobilfunknetze. Jede 5G-Antenne muss aus Band-
breiten- und Latenzgründen mit Glasfaser angebunden werden. 
Die Stadt Köln verfügt schon jetzt und perspektivisch über eine gute Ausgangssituation für 
einen bedarfsorientierten 5G-Ausbau, da im Stadtgebiet bereits ein umfangreiches Glasfaser-
netz liegt, das durch die Maßnahmenpakete 2 und 3 erheblich erweitert würde. 
Für den 5G-Ausbau müssen aufgrund der Bevölkerungsdichte und der bestehenden Mobil-
funkstandorte bei Vollabdeckung in Köln eine erhebliche Anzahl neuer Mobilfunkstandorte, 
überwiegend im Innenstadtbereich, erschlossen werden. Setzt man  einen vollständigen Aus-
bau der Grauen Flecken mit Glasfaser voraus, sinken die Investitionskosten pro Standort - auf 
Vollkostenbasis betrachtet - um bis zu einem Drittel. Deshalb ist bei allen Planungen der ka-
belgebundene und kabellose Netzausbau komplementär zu betrachten. 
Erschließung aller neuen Funkmaststandorte im Stadtgebiet mit FTTB unter Berücksichtigung von Synergien

Anlage 2 Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen

2495 Zeichen

27.05.2019
Anlage "Haushaltsmäßige Auswirkungen" zur Beschlussvorlage 1737/2019  Gigabit Masterplan Cologne 
Finanzrechnung: 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt 
investiv 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb von Investitionsgütern 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
konsumtiv 0 € 1.000.000 € 1.000.000 € 0 € 0 € 2.000.000 €
Zuwendung für lfd. Zwecke vom Bund 0 € -5.000.000 € -5.000.000 € 0 € 0 € -10.000.000 €
Zuwendung für lfd. Zwecke vom Land 0 € -4.000.000 € -4.000.000 € 0 € 0 € -8.000.000 €
davon 
Hardware-/Softwarewartung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
davon 
Dienstleistungen 0 € 10.000.000 € 10.000.000 € 0 € 0 € 20.000.000 €
Summe Belastung Finanzrechnung 0 € 1.000.000 € 1.000.000 € 0 € 0 € 2.000.000 €
Ergebnisrechnung: 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0 € 1.000.000 € 1.000.000 € 0 € 0 € 2.000.000 €
Zuwendung für lfd. Zwecke vom Bund 0 € -5.000.000 € -5.000.000 € 0 € 0 € -10.000.000 €
Zuwendung für lfd. Zwecke vom Land 0 € -4.000.000 € -4.000.000 € 0 € 0 € -8.000.000 €
davon 
Hardware-/Softwarewartung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
davon 
Dienstleistungen 0 € 10.000.000 € 10.000.000 € 0 € 0 € 20.000.000 €
Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
für Investitionsgüter 
(Lineare Verteilung auf die jeweilige Nutzungsdauer) 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Summe Belastung Ergebnisrechnung 0 € 1.000.000 € 1.000.000 € 0 € 0 € 2.000.000 €
Berechnung der Abschreibungen: 
Nutzungs- 
dauer 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 
Kontroll- 
summe 
Erwerb investive Güter in 2019 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb >410 € in 2020 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb >410 € in 2021 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb >410 € in 2022 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Erwerb >410 € in 2023 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Summe der Abschreibungsbeträge pro Jahr 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
Teilplanzeile 14 
"Bilanzielle Abschreibungen" 
Teilergebnisplan 0104 
Teilfinanzplan 0104 
Teilplanzeile 09 
"Auszahlung für den Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen" 
Teilplanzeile 13 
"Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen" 
Teilplanzeile 02 "Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen" 
Teilplanzeile 02 "Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen" 
Teilplanzeile 13 
"Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" 
Erläuterungen 
Fördermittel von Bund und Land in 2020 und 2021 jeweils 
9.000.000 € (Eigenanteil 10 %) 
Erläuterungen 
Fördermittel von Bund und Land in 2020 und 2021 jeweils 
9.000.000 € (Eigenanteil 10 %) 
Stadt Köln - Amt für Informationsverarbeitung Herr Prengel - 123/2 1

Beschlussvorlage Rat

13074 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 1737/2019 
Freigabedatum 
11.07.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gigabit Masterplan Cologne sowie Bedarfsfeststellung über den Eigenbeitrag zur Förderung 
des Breitbandausbaus in der Stadt Köln durch den Bund und das Land NRW 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt den Masterplan Gigabit Cologne und erkennt den dargestellten 
Bedarf eines Eigenanteils in Höhe von bis zu 4.500.000,00 Euro an der Gesamtförderung im Rah-
men der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik 
Deutschland“ an. 
 
Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 17.06.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 
Rat 09.07.2019

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Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  20.000.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 18.000.000 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Anlage 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. Anlage € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Anlage 
a) Erträge    s. Anlage € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Fördermittel werden im Wege des Win dhundverfahrens vergeben. Eine Verzögerung bis zur 
nächsten Sitzung des Unterausschusses Digitale Kommunikation und Organisation nach der So m-
merpause kann bedeuten, dass aufgrund zwischenzeitlicher anderweitiger Mittelvergabe eine Benach-
teiligung des Kölne r Förderantrages erfolgt, oder sich Rahmenbedingungen bei der Mittelvergabe 
ändern. Um finanzielle Nachteile für die Stadt Köln zu vermeiden, ist ein zeitnaher Beschluss über den 
Eigenanteil der Stadt Köln sowie Stellung des Förderantrages wesentlich. 
 
Begründung 
1. Der Gigabit Masterplan Cologne 
 
Flächendeckende und leistungsfähige Breitbandinfrastrukturen sind eine notwendige Voraussetzung 
für die Nutzung von innovativen digitalen Angeboten für Wirtschaft und Gesellschaft. Sie gehören 
heute zur kommunalen  Daseinsvorsorge. Aufgrund der stark wachsenden Nachfrage nach hohen 
Bandbreiten auf Konsumentenseite und dem positiven Bevölkerungswachstum in Köln von durc h-
schnittlich 9,5 Prozent bis zum Jahr 2025 steigt der Breitbandbedarf auch im Privatkundenbereich 
noch deutlich an.  
Neue, aber auch schon bestehende Dienste stellen wachsende Anforderungen an zukunftsfähige 
Telekommunikationsnetze:  
 
o Klimaschutz und Luftreinhalteplanung erzeugen einen hohen Handlungsdruck, auch mit intelli-
genten Mobilitätskonzepten Lösungsansätze zu finden.  
o Im Gesundheitsbereich entwickelt sich die Nutzung digitaler Anwendungen mit einer rasanten

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Dynamik.  
o Die immer stärkere Einbindung von digitalen Lernumgebungen in den Unterricht erhöht auch 
die Bandbreitenbedarfe in den Schulen.  
o Die exzellente Wissenschafts - und Bildungslandschaft in Köln schafft hervorragende Au s-
gangsbedingungen für digitale Innovationen.  
o Die Nachfrage nach frei zugänglichen, öffentlichen WLAN-Angeboten steigt stetig. 
o Die Etablierung des 5G-Mobilfunkstandards wird weitere Impulse setzen. 
o Die Verwaltung selbst forciert ebenfalls durch ein ambitioniertes Digitalisierungsprogramm die 
Nutzung von digitalen Diensten in der Stadt. 
 
Projekte wie „GrowSmarter“, „Smart City Cologne“ und den „Kölner Perspektiven 2030“ setzen starke 
Impulse zur Digitalisierung und der Entwicklung der Stadt als Smart City.  In Verbindung mit dem dy-
namischen Wirtschaftsstandort ist Köln zu einem Hotspot für Startups geworden. Von Digitalisierungs-
prozessen profitieren allerdings nicht nur Startup s, sondern auch klassische Industrien, Handel und 
Versicherungen, die mittelständische Wirtschaft, Gewerbetreibende und nicht zuletzt alle Bürgerinnen 
und Bürger. Zum Beispiel erfreut sich „hotspot Köln“ mit kostenfreiem Surfen an stark frequentierten 
öffentlichen Plätzen ständig steigender Beliebtheit.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Beschluss des Konzeptes Internetstadt Köln bereits 2012 den 
Grundstein zur Gigabit City gelegt. Darin fordert er „die flächendeckende Grundversorgung mit Hoch-
geschwindigkeits-Internet in Köln sicher zu stellen“ und eine „gleichberechtigte Teilhabe“ zu fördern. 
Seitdem haben sich die Digitalisierungsprozesse weiter beschleunigt.  
 
Um vor diesem Hintergrund den Ausbau der öffentlichen Telekommunikationsnetze strategisch zu 
planen und die Umsetzung zu koordinieren, hat die Verwaltung im Amt für Informationsverarbeitung 
Anfang 2018 die Stabsstelle Breitbandkoordination eingerichtet. Ihre Aufgabe ist die Planung, Weiter-
entwicklung und Unterstützung des Ausbaus der öffentlichen T elekommunikationsnetze in Köln. Sie 
unterstützt die Telekommunikationsprovider beim eigenwirtschaftlichen Ausbau der Netze, übernimmt 
die Koordination von stadteigenen Projekten, forciert die Akquise von Fördermitteln und entwickelt mit 
dem Gigabit Masterplan Cologne eine Strategie zum Netzausbau. 
 
Der Gigabit Masterplan Cologne (vgl. Anlage 1) definiert die Schritte und das Vorgehen zum Ausbau 
einer flächendeckenden Gigabit-Infrastruktur bis zum Jahr 2025. Sein Ziel ist, dass Köln mit der U m-
setzung von vie r Maßnahmenpaketen unter enger Einbindung der Telekommunikationsunternehmen 
eine hochleistungsfähige und zukunftssichere Telekommunikations-Infrastruktur erhält. 
 
Der Gigabit Masterplan Cologne verfolgt eine Ausbaustrategie, die primär auf  privatwirtschaf tliche 
Initiativen der Telekommunikationsprovider setzt. In den Gebieten, in denen unter den derzeitigen 
Rahmenbedingungen ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist, spielen Förderprogramme zur Fi-
nanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke eine wichtige Rolle. Ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung des 
Gigabit Masterplan Cologne ist daher die Beantragung von Fördermitteln aus der aktuellen Bunde s-
richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus. 
 
2. Aktuelles Förderprogramm 
 
Im Jahr 2018 wurde vom Bundesministerium f ür Verkehr und digitale Infrastruktur die bestehende 
Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutsch-
land“ novelliert. In die Gestaltung der Novelle brachte sich die Verwaltung auf direktem Weg und über 
den Deutschen Städtetag ein. Im Ergebnis wurde erstmals eine Förderung für den Breitbandausbau 
auch für städtische Gebiete möglich, und zwar für die mit Internetbandbreiten unter 30 MBit/s versorg-
ten Adressen (sog. „Weiße Flecken“). Mit dem Förderprogramm  könn en nun diese Gebiete und Ad-
ressen mit Glasfaser erschlossen werden. 
 
Für das entsprechende Förderprogramm stehen seitens des Bundes rd. 4 Mrd. Euro zur Verfügung. 
Die projektspezifische  „Wirtschaftlichkeitslücke“ (der nach einer Nutzungszeit von 7 Jahren verblei-
bende „Verlust“) kann damit bis zu 50% gedeckt werden. 40% werden vom Land NRW kofinanziert 
und von der Kommune ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% zu erbringen (sofern sich die Kommune 
nicht in der Haushaltssicherung befindet).

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Die novellierte Richtlinie wurde nochmals zum 15.11.2018 überarbeitet. Seitdem stehen auch  geson-
derte Fördermittel für die Glasfaseranbindung von Schulen und Gewerbegebieten bereit. 
 
3. Förderantrag zum Ausbau der „weißen Flecken“ 
 
Um den Stand der Versorgung mit Telekommu nikationsanschlüssen in der Stadt zu erheben und die 
Ausbauplanungen der Telekommunikationsprovider zu ermitteln, wurde eine Markterkundung beauf-
tragt.  
 
Für die Stadt Köln konnten nach detaillierter Auswertung und zusätzlicher Verifizierung durch eine 
Konsultation der Netzbetreiber insgesamt 1.504 Adressen als förderfähig identifiziert werden, die weit-
gehend gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt sind. Hochgerechnet auf Anschlussebene bedeutet dies, 
dass ca. 3.843 Anschlüsse, darunter 3.610 Haushalte, 225 Gew erbeadressen, sieben Schulen und 
ein Krankenhaus von der Förderung profitieren können. 
 
Außerdem wurden vier Gewerbegebiete mit weiteren 108 Gewerbeadressen identifiziert, die noch 
nicht mit Glasfaser angebunden und im Rahmen eines Sonderaufrufs aufgrund e iner erhöhten Auf-
greifschwelle förderfähig sind, so dass sich schlussendlich ein geförderter Glasfaserausbau für bis zu 
1.612 Adressen ergibt. 
 
Für den Ausbau der förderfähigen Gebiete hat der TÜV Rheinland Consulting GmbH eine voraussicht-
liche Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 45 Mio. Euro kalkuliert. Es ist zu erwarten, dass der tatsächliche 
Förderbedarf deutlich niedriger sein wird, weil die Telekommunikationsnetzbetreiber bei der Kalkulati-
on ihrer Angebote für den Glasfaserausbau bestehende und vorhandene Infrastrukturen mit einbezie-
hen werden, was zu Kosteneinsparungen führen wird. Da diese Infrastruktur-Synergien zum Zeitpunkt 
der Antragstellung nicht bekannt sind, kann zunächst nur der Betrag ohne Synergien beantragt we r-
den. Für die erwartete Fördersumme von 45 Mio. Euro sind Eigenmittel der Kommune gegenüber dem 
Fördermittelgeber in Höhe von 10 %, mithin von 4.500.000 Mio. Euro zuzusichern. Im Ergebnis bleibt - 
wie vorangestellt erläutert - festzuhalten, dass nach derzeitigem Kenntnisstand von einer Eigenbeteili-
gung der Stadt Köln i. H. v. 2.000.000 Euro auszugehen ist. 
 
Im Falle der Bewilligung der Förderung ergeht ein Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe und zu 
der o.g. Aufteilung der Finanzierung auf Bund, Land und Kommune. Im Anschluss wird das Vergabe-
verfahren gestartet und die Netzbetreiber werden um Abgabe konkreter Ausbau -Angebote gebeten. 
Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag, und es ergeht ein Zuwendungsbescheid in endgül-
tiger Höhe. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die anfangs theoretische Schätzung 
des Förderbedarfs nicht nach Angebotsabgabe zu einer Unterfinanzierung führt. 
 
Nach Beginn der Bauarbeiten erfolgt der Mittelabruf je nach Baufortschritt. Entsprechende Nachweise 
werden dem Bund und voraussichtlich se parat auch dem Land online bereitgestellt. Nach Abschluss 
der Arbeiten erfolgt eine Endabrechnung. 
 
Der zeitliche Ablauf gestaltet sich nach aktuellem Kenntnisstand wie folgt: 
1. Bis 31.07.2019: Stellung des Förderantrages 
2. Bis 31.12.2019: Eingang des vorläufigen Zuwendungsbescheids 
3. Bis 30.06.2020: Durchführung des Vergabeverfahrens 
4. Bis 31.08.2020: Eingang des endgültigen Zuwendungsbescheids und Beginn der Umsetzung. 
 
Die bei einem positiven Förderbescheid zum Glasfaserausbau entstehenden zusätzlichen Persona l-
bedarfe, die für die Planung und Genehmigung der Ausbaumaßnahmen bei den zuständigen Dienst-
stellen entstehen, werden nach Vorlage der konkreten Angebote zu den Ausbauplanungen der Tele-
kommunikationsbetreiber ermittelt und in der Personalbemessung der beteil igten Dienststellen b e-
rücksichtigt. Zur Minimierung der Aufwände in den Genehmigungsverfahren soll den Firmen, die einen 
Zuschlag erhalten, die Auflage zu einer digitalen Antragsstellung erteilt werden. Ein entsprechender 
digitaler Antragsprozess wird durch das Amt für Informationsverarbeitung entwickelt. 
Die im Gigabit Masterplan Cologne 2025 vorgesehene zentrale Informationsstelle zur Unterstützung 
der Koordination und Kommunikation zwischen Verwaltung und Telekommunikations-Unternehmen ist

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insoweit ebenfalls als strategische Option zu sehen, deren Realisierung letztlich von einem positiven 
Ratsbeschluss abhängt und auf dessen Basis konzipiert werden soll. Zusätzliche Ressourcenerfo r-
dernisse bei den beteiligten Ämtern sind damit nicht impliziert, denn die Stelle soll bei 12-2 angesie-
delt und so ausgestattet sein, dass keine zusätzlichen Personalbedarfe bei den weiteren beteiligten 
Ämtern anfallen. Gleichwohl ist eine enge Beteiligung und regelmäßige Abstimmung vorzusehen, 
insbesondere bei der Umsetzung von Vorgaben des TKG bzw. DiGiNetzG, beispielsweise bei der 
Umsetzung der Ermöglichung von Mitverlegung. 
 
4. Finanzmittelbereitstellung 
 
Die mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen verbundenen Aufwandsermächtigungen i. H. 
v. 20.000.000 Euro wurden im HPL-Entwurf 2020/21 ff. im Teilergebnisplan 0104 – IT- und Telekom-
munikationsdienste, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen mit jeweils 
10.000.000 Euro in den Jahren 2020 und 2021 berücksichtigt. Die korrespondierenden Erträge von 
insgesamt 18.000.000 Euro wurden im gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen 
und allg. Umlagen in den Jahren 2020 und 2021 mit jeweils 9.000.000 Euro eingeplant. 
 
Sollten in den Jahren 2020 und 2021 entgegen der oben dargestellten Erwartung Mehrbedarfe en t-
stehen, werden diese im Rahmen der Haushaltsplanbewirtschaftung unterjährig budgetneutral bereit-
gestellt. 
 
Anlagen

Anlage 3 Stellungnahme RPA

2955 Zeichen

14 170 .06.2019

142

12

Umsetzung des "Gigabit Masterplans Cologne 2025" sowie Bedarfsfeststellung über
den Eigenbeitrag zur Förderung des Breitbandausbaus in der Stadt Köln durch den
Bund und das Land NRW

hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 1737/2019

Voraussichtliche Auftragssumme: 20.000.000,00 EUR brutto/16.806.722,69 EUR netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe. mich auf diemir am 28.05.2019 zugegangene Beschlussvorlage 1737/2019 zur
Bedarfsfeststellung durch den Rat der Stadt Köln zur Umsetzung des "Gigabit Masterplans
Cologne 2025" sowie über den Eigenbeitrag zur Förderung des Breitbandausbaus in der
Stadt Köln durch den Bund und das Land NRW.

Es ist nachvollziehbar dargestellt, dass der flächendeckende und leistungsfähige Ausbau
von Breitbandinfrastrukturen strategisch geplant und koordiniert werden muss, wobei der
"Gigabit Masterplan Cologne 2025" die erforderlichen Schritte und das weitere Vorgehen
zum Ausbau einer flächendeckenden Gigabit-Infrastruktur bis zum Jahre 2025 definiert.

Die Umsetzung dieses Masterplans soll mit Hilfe von Bundes- und Landesmitteln erfolgen.

In diesem Zusammenhang wurde zur Ermittlung des Förderbedarfes eine entsprechende
Markterkundung zum Stand der Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen in der
Stadt Köln unter Berücksichtigung der Ausbauplanungen der Telekommunikationsprovider
durchgeführt. Danach wird für den weiteren Ausbau des Breitbandausbaus der als förderfä-
hig eingestuften Gebiete mit Kosten von ca. 45 Millionen € kalkuliert. Dabei wird davon aus-
gegangen, dass bis zu 90 % der Kosten durch entsprechende Förderprogramme des Bun-
des und des Landes NRW gedeckt werden können. Die Stadt Köln hat gegenüber den För-
dermittelgebern Eigenmittel in Höhe von 10 %, also ca. 4,5 Millionen € brutto, zuzusichern.

Die Verwaltung geht aber davon aus, dass nach derzeitigen Erkenntnissen der tatsächliche
Förderbedarf deutlich niedriger ausfallen wird, weil die Telekommunikationsnetzbetreiber bei
der Kalkulation für den Glasfaserausbau bestehende und vorhandene Infrastrukturen mit
einbeziehen werden. Dies würde im Ergebnis zu einer signifikanten Senkung des Auftrags-
wertes auf ca. 20 Millionen € und damit zu einer Eigenbeteiligung i. H. v. rund 2 Millionen €
führen.

Gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken (RPA-Nr.: 142/22/62/19).
Es wird allerdings darauf verwiesen, dass es sich bei der erheblichen Reduzierung der Kos-
ten von 45 Millionen € auf 20 Millionen € und die damit verbundene Reduzierung der Eigen-
beteiligung der Stadt Köln von 4,5 Millionen € auf 2 Millionen € um eine prognostizierte Er-
wartung handelt, die mit Unsicherheiten behaftet und auch mangels weiterer Unterlagen
nicht von 14 - Rechnungsprüfungsamt nachprüfbar ist.

Sollten entgegen dieser Erwartung Mehrbedarfe entstehen, sollen diese im Rahmen der re-
en onitacheftune unterjährig budgetneutral bereitgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

W, RS

Beratungsverlauf (3)

17.06.2019 Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1737/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.06.2019
Erstellt
16.05.2019 10:39