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Gigabit Masterplan Cologne

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1737/2019 vom 11.06.2019

Stand: Am 09.07.2019 im Rat geändert beschlossen.

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  • Anlage 2 Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen

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    27.05.2019 Anlage "Haushaltsmäßige Auswirkungen" zur Beschlussvorlage 1737/2019 Gigabit Masterplan Cologne Finanzrechnung: 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt investiv 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb von Investitionsgütern 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € konsumtiv 0 € 1.000.000 € 1.000.000 € 0 € 0 € 2.000.000 € Zuwendung für lfd. Zwecke vom Bund 0 € -5.000.000 € -5.000.000 € 0 € 0 € -10.000.000 € Zuwendung für lfd. Zwecke vom Land 0 € -4.000.000 € -4.000.000 € 0 € 0 € -8.000.000 € davon Hardware-/Softwarewartung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € davon Dienstleistungen 0 € 10.000.000 € 10.000.000 € 0 € 0 € 20.000.000 € Summe Belastung Finanzrechnung 0 € 1.000.000 € 1.000.000 € 0 € 0 € 2.000.000 € Ergebnisrechnung: 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamt Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0 € 1.000.000 € 1.000.000 € 0 € 0 € 2.000.000 € Zuwendung für lfd. Zwecke vom Bund 0 € -5.000.000 € -5.000.000 € 0 € 0 € -10.000.000 € Zuwendung für lfd. Zwecke vom Land 0 € -4.000.000 € -4.000.000 € 0 € 0 € -8.000.000 € davon Hardware-/Softwarewartung 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € davon Dienstleistungen 0 € 10.000.000 € 10.000.000 € 0 € 0 € 20.000.000 € Abschreibungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € für Investitionsgüter (Lineare Verteilung auf die jeweilige Nutzungsdauer) 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Summe Belastung Ergebnisrechnung 0 € 1.000.000 € 1.000.000 € 0 € 0 € 2.000.000 € Berechnung der Abschreibungen: Nutzungs- dauer 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Kontroll- summe Erwerb investive Güter in 2019 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb >410 € in 2020 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb >410 € in 2021 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb >410 € in 2022 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Erwerb >410 € in 2023 5 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Summe der Abschreibungsbeträge pro Jahr 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Teilplanzeile 14 "Bilanzielle Abschreibungen" Teilergebnisplan 0104 Teilfinanzplan 0104 Teilplanzeile 09 "Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen" Teilplanzeile 13 "Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen" Teilplanzeile 02 "Zuwendungen und allgemeine Umlagen" Teilplanzeile 02 "Zuwendungen und allgemeine Umlagen" Teilplanzeile 13 "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen" Erläuterungen Fördermittel von Bund und Land in 2020 und 2021 jeweils 9.000.000 € (Eigenanteil 10 %) Erläuterungen Fördermittel von Bund und Land in 2020 und 2021 jeweils 9.000.000 € (Eigenanteil 10 %) Stadt Köln - Amt für Informationsverarbeitung Herr Prengel - 123/2 1
  • Anlage 1 Gigabit Masterplan 2025

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    1000 MBit/s und mehr. GIGABIT MASTERPLAN COLOGNE 2025 Strategie zur Entwicklung Kölns als Gigabit-Stadt Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Digitalisierung und Informationstechnik Inhalt: Stand Mai 2019 Auskunft erteilt: (Stand Januar 2026) Stabsstelle Breitbandkoordination und digitale Netze Tel.: 0221 - 221 34034 E-Mail: breitband@stadt-koeln.de 3 INHALT Auf einen Blick .......................................................................................................................... 4  Zielsetzung ............................................................................................................................... 5  Die Ausgangslage .................................................................................................................... 6  FTTB: Glasfasernetze ........................................................................................................... 6  HFC: TV-Kabelnetze ............................................................................................................. 6  FTTC: Glasfaser-/Kupfernetze .............................................................................................. 7  Leitprinzipien zur Umsetzung des Gigabit-Masterplans ........................................................... 8  Fokus auf privatwirtschaftliche Initiativen unter aktiver kommunaler Mitwirkung .................. 8  Effektive Nutzung von Förderprogrammen ........................................................................... 8  Koordiniertes Vorgehen bei öffentlichen Baumassnahmen .................................................. 8  Synergien aus Leerrohrkapazitäten ...................................................................................... 8  Vier Massnahmenpakete .......................................................................................................... 9  Massnahmenpaket 1: Netzverdichtung im Eigenwirtschaftlichen Ausbau ............................ 9  Massnahmenpaket 2: Nutzung von Förderungen für die Reduktion der „weißen Flecken“ .. 9  Massnahmenpaket 3: Akquise von Fördermitteln für den Ausbau von „grauen Flecken“ .. 10  Massnahmenpaket 4: 5G-Ausbau als Chance nutzen ....................................................... 11 4 AUF EINEN BLICK Im nationalen und internationalen Wettbewerb der Metropolen ist eine leistungsfähige Gigabit- Infrastruktur ein entscheidender Standortfaktor. Ziel ist es, f ür Köln eine hochleistungsfähige und zukunftssichere Telekommunikations-Infrastruktur sicherzustellen. Der Gigabit Masterplan Cologne definiert die Strategie zum Ausbau einer flächendeckenden Gigabit-Infrastruktur bis zum Jahr 2025. Er orientiert sich entlang folgender Leitprinzipien: o Fokus auf privatwirtschaftliche Initiativen unter aktiver komm unaler Mitwirkung o Effektive Nutzung von Förderprogrammen o Synergien durch koordiniertes Vorgehen bei öffentlichen Baumaß nahmen o Synergien aus Leerrohrkapazitäten Um das Ziel eines flächendeckenden, gigabitfähigen Breitbandnet zes bis 2025 zu erreichen, wurden vier Maßnahmenbündel geschnürt, mit denen ein schrittwei ser, aufeinander aufbau- ender, synergiegetriebener Netzausbau sichergestellt wird. o Maßnahmenpaket 1: Eigenwirtschaftlicher Ausbau o Maßnahmenpaket 2: Nutzung von Förderungen für die Reduktion der „weißen Flecken“ o Maßnahmenpaket 3: Akquise von Fördermitteln für den Ausbau von „grauen Flecken“ o Maßnahmenpaket 4: 5G-Ausbau als Chance nutzen Die Umsetzung des Gigabit Masterplan Cologne 2025 wirkt sich ni cht nur direkt auf die Ver- sorgung Kölns mit nachhaltigen Internetbandbreiten aus. Von Glasfasernetzen profitieren auch die infrastrukturnahen Dienste des Internet of Things (IoT). Di e Nutzung der Sensorik, Auto- matisierung, Robotik, Mobilität und Künstlichen Intelligenz füh ren zunehmend zur autarken Kommunikation digitaler Systeme untereinander – selbst in Berei chen, die bislang kaum von Digitalisierung betroffen waren. Im kommunalen Bereich sorgen solche Anwendungen und Dienste unt er dem Stichwort „Smart City“ bei Verkehr, Energieversorgung und Umwelt für höhe re Effizienz durch eigen- ständige Steuerung sowie die Nutzung von Synergien zwischen bis her separat betrachteten Systemen und Daten. Gemeinsam ist allen, dass neben speziellen Funknetzen eine leis tungsfähige Telekommuni- kations-Infrastruktur, das heißt ein flächendeckendes Glasfasernetz, erforderlich ist, um Daten mit Gigabit-Geschwindigkeit zu transportieren und zu verarbeiten. Der Gigabit Masterplan Cologne 2025 legt die Grundlage für den Ausbau der Gigabit- Netze und die Entwicklung Kölns zur Gigabit-Stadt. 5 ZIELSETZUNG Flächendeckende und leistungsfähige Breitbandinfrastrukturen sind eine notwendige Voraus- setzung für die Nutzung von innovativen digitalen Angeboten für Wirtschaft und Gesellschaft. Sie gehören heute zur kommunalen Daseinsvorsorge. Aufgrund der stark wachsenden Nach- frage nach hohen Bandbreiten auf Konsumentenseite und dem positiven Bevölkerungswachs- tum in Köln von durchschnittlich 9,5 Prozent bis zum Jahr 2025 steigt der Breitbandbedarf auch im Privatkundenbereich noch deutlich an. Neue, aber auch schon bestehende Dienste stellen wachsende Anforderungen an zukunftsfä- hige Telekommunikationsnetze: o Klimaschutz und Luftreinehalteplanung erzeugen einen hohen Han dlungsdruck, auch mit intelligen ten Mobilitätskonzepten Lösungsansätze zu finden. o Im Gesundheitsbereich entwickelt sich die Nutzung digitaler An wendungen mit einer rasanten Dynamik. o Die immer stärkere Einbindung von digitalen Lernumgebungen in den Unterricht erhöht auch die Bandbreitenbedarfe in den Schulen. o Die exzellente Wissenschafts- und Bildungslandschaft in Köln s chafft hervorragende Ausgangsbedingungen für digitale Innovationen. o Die Nachfrage nach frei zugänglichen, öffentlichen WLAN-Angeboten steigt stetig. o Die Etablierung des 5G-Mobilfunkstandards wird weitere Impulse setzen. o Die Verwaltung selbst forciert ebenfalls durch ein ambitionier tes Digitalisierungspro- gramm die Nutzung von digitalen Diensten in der Stadt. Projekte wie „GrowSmarter“, „Smart City Cologne“ und den „Kölner Perspektiven 2030“ setzen starke Impulse zur Digitalisierung und der Entwicklung der Stadt als Smart City. In Verbindung mit dem dynamischen Wirtschaftsstandort ist Köln zu einem Hotsp ot für Startups geworden. Von Digitalisierungsprozessen profitieren allerdings nicht nur Startups, sondern auch klassi- sche Industrien, Handel und Versicherungen, die mittelständisch e Wirtschaft, Gewerbetrei- bende und nicht zuletzt alle Bürgerinnen und Bürger. Zum Beispiel erfreut sich „hotspot.koeln“ mit kostenfreiem Surfen an stark frequentierten öffentlichen Pl ätzen ständig steigender Beliebtheit. Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Beschluss des Konzeptes Internetstadt Köln bereits 2012 den Grundstein zur Gigabit City gelegt. Darin fordert er „die f lächendeckende Grundversor- gung mit Hochgeschwindigkeits-Internet in Köln sicher zu stellen“ und eine „gleichberechtigte Teilhabe“ zu fördern. Seitdem haben sich die Digitalisierungsprozesse weiter beschleunigt. Das erklärte Ziel des Ausbaus der Netzinfrastruktur in der Stadt Köln ist die Gigabitfä- higkeit, das heißt von 1.000 Mbit/s und mehr. Gigabitfähige Datenübertragungsraten können perspektivisch nur durch Glasfaser- netze garantiert werden. Nur Netzverbindungen, die durchgehend aus Glasfasern be- stehen, sind unbeschränkt gigabitfähig. Um aber eine flächendeckende Gigabit-Versorgung schon bis 2025 zu erreichen, werden so- genannte HFC-Netze, das heißt TV-Kabelnetze, als Brückentechnologie mit berücksichtigt. 6 DIE AUSGANGSLAGE Die Ergebnisse der von der Stadt beim TÜV Rheinland Consulting GmbH beauftragten Studie zum Stand der Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen zeig en, dass die Stadt Köln ein gutes Beispiel für den erfolgreichen privatwirtschaftlichen Glasfaser-Ausbau mit starkem kommunalem Engagement ist. Um den tatsächlichen Handlungsbedarf für den raschen Gigabit-Au sbau korrekt zu lokalisie- ren, ist jedoch eine differenzierte Betrachtung der Netze erforderlich: Grundsätzlich unterscheidet man drei Netzvarianten: o Reine Glasfasernetze, abgekürzt als FTTB (Fiber to the Building – Glasfaser bis zum Gebäude) bzw. FTTH (Fiber to the Home - Glasfaser bis zur Wohnung) 1 o TV-Kabelnetze, abgekürzt HFC (Hybrid Fiber Coax) o Kupfernetze mit Glasfaserleitungen bis zum Hauptverteiler, abg ekürzt FTTC (Fiber to the Curb – Glasfaser bis zum Bürgersteig). FTTB: GLASFASERNETZE Reine Glasfasernetze – FTTB – sind technologisch und leistungsm äßig die zukunftsfähigste Infrastruktur. Bei Bedarf können Bandbreiten im Gigabitbereich problemlos erreicht werden und dies symmetrisch, d.h. mit gleich hohen Geschwindigkeiten im Download und Upload. Eine leistungsfähige Netzinfrastruktur mit Übertragungsgeschwindigkeiten im Gigabit-Bereich und mit extrem niedrigen Reaktionszeiten zwischen Sender und Empfänger, sogenannten La- tenzzeiten, werden perspektivisch in allen Handlungsfeldern der Digitalisierung gebraucht. Hinzu kommt, dass kabelgebundene Netze über den Anschluss von Sendeantennen auch die Basis für die Datenübertragung in mobilen Netzen sind. Mit der Einführung des 5G-Mobilfunk- standards wird diese Anforderung besonders relevant. Der einzige Betreiber eines größeren FTTB-Netzes ist die NetCol ogne GmbH. Sie versorgt insgesamt 48% der Adressen im Stadtgebiet. Davon sind 46 % bere its über Glasfaser ange- bunden. NetCologne plant auch zukünftig einen eigenwirtschaftli chen Ausbau des Glasfaser- netzes im Stadtgebiet Köln. Eine feste Ausbauzusage macht das Unternehmen für Projekte in Lindenthal, Klettenberg, Zollstock und Wahnheide. Darüber hinau s findet eine Nachverdich- tung in Stadtvierteln statt, in denen bereits ein Glasfasernetz vorhanden ist. HFC: TV-KABELNETZE Bei der Übertragung mit HFC werden in aufgerüsteten Kabelnetzen wie in Köln auch Band- breiten von bis zu 1 Gbit/s im Downstream, aber nur bis ca. 50 Mbit/s im Upstream erreicht. Diese HFC–Netze werden als leistungsschwächere Ergänzung zur flächendeckenden Gigabit- versorgung einbezogen. In diesem Segment ist Unitymedia der größte Netzbetreiber in Kö ln. Insgesamt versorgt Uni- tymedia 75 % der Adressen im Stadtgebiet. Dabei werden Adressen , bei denen das Kabel 1 Im Folgenden wird auf die gesonderte Betrachtung von FTTH verzi chtet, weil sie sich in der Basistechnologie nicht von FTTB unterscheidet und die Verkabelung im Gebäude nicht im kommunalen Fokus liegt. 7 zwecks Anschlusses bei Bedarf lediglich in der Straße vorbeigef ührt wird, als versorgt mitge- zählt. Unitymedia hat primär Privatkunden als Zielgruppe des eigenen Geschäftsmodells und in Ge- werbegebieten kaum Anschlüsse. Unitymedia sieht – ähnlich den a nderen Netzbetreibern – aber auch bei Privatkunden eine steigende Nachfrage nach Anschlüssen mit hohen Bandbrei- ten. Daher hat Unitymedia in 2018 eine Netzmodernisierung durchgeführt, mittels der nun An- schlüsse mit Gigabit-Qualität im Download angeboten werden können. Für Köln hat Unityme- dia keine konkreten Ausbauvorhaben in den kommenden 3 Jahren genannt. Das HFC-Netz der NetCologne umfasst einzelne Straßenzüge bis hin zu einzelnen Ortslagen. Im Innenstadtbereich ergänzt das HFC-Netz in vielen Bereichen d as vorhandene Glasfaser- netz, sodass ein über das gesamte Stadtgebiet nahezu flächendec kendes FTTB-HFC-Netz besteht. FTTC: GLASFASER-/KUPFERNETZE Bei der FTTC-Technologie besteht die „letzte Meile“, also der letzte Leitungsabschnitt bis zum Gebäude, aus Kupferkabel. Abhängig von der Länge dieser Kabelst recken können Bandbrei- ten in der Regel bis zu 100 Mbit/s (im Download) geliefert werd en. Die Bandbreite im Upload ist deutlich geringer als die Bandbreite im Download. FTTC-Netze sind damit nicht gigabitfähig. Die Telekom erreicht den weitaus größten Teil der 159.944 im Liegenschaftskataster der Stadt Köln ausgewiesenen Flächen bzw. Adressen. Darüber hinaus kann davon ausgegangen wer- den, dass auch zurückgelegene Gebäude oder Doppelhaushälften versorgt sind, die über be- nachbarte Gebäude mit erschlossen sind. Aufgrund der niedrigen Bandbreiten, die mit FTTC erreicht werden, betreibt die Telekom zwar ein nahezu flächendeckendes Breitbandnetz im Stadtgebiet, das a ber nicht gigabitfähig ist. Die Telekom hat keine Ausbauplanung in Köln für die nächsten 3 Jahre mitgeteilt. Die FTTC-Versorgung der NetCologne beschränkt sich weitestgehen d auf die Randbereiche des Stadtgebietes. Die Versorgungsgrade der einzelnen Technologien verteilen sich somit wie folgt: Versorgung der Adressen gegliedert nach Technologie (in %) Die Versorgungsgrade können nicht addiert werden, da rund 22.50 0 (somit 14%) Adressen vor allem im innerstädtischen Bereich durch verschiedene Netzbe treiber doppelt gigabitver- sorgt sind. Rund 26.100 Adressen, das bedeutet 17% der gesamten Adressen, sind noch nicht gigabitfähig erschlossen. 30 80 95 100 FTTH/B HFC Kupfer Alle Adressen 8 LEITPRINZIPIEN ZUR UMSETZUNG DES GIGABIT-MASTERPLANS Um ein flächendeckendes, gigabitfähiges Breitbandnetz im Kölner Stadtgebiet bis 2025 auf- zubauen, wurden folgende Leitziele aufgestellt. Mit ihnen werde n der ambitionierte Zeitplan und ein wirtschaftliches Vorgehen sichergestellt. FOKUS AUF PRIVATWIRTSCHAFTLICHE INITIATIVEN UNTER AKTIVER KOM- MUNALER MITWIRKUNG Der Gigabit Masterplan Cologne 2025 verfolgt eine Ausbaustrategie, die primär auf privatwirt- schaftliche Initiativen setzt. Die privatwirtschaftlichen Ausba umaßnahmen im Gigabit-Bereich sollen von städtischer Seite unterstützt werden. Das erfolgt in erster Linie durch die Sicherstel- lung effizienter Genehmigungsprozesse sowie die Förderung von Synergien vor allem bei der Kabelverlegung und die Bereitstellung von öffentlicher Infrastruktur. Dazu gehören neben städ- tischen Glasfaser- und Leerohrtrassen auch städtische Gebäude und Anlagen im öffentlichen Raum, wie beispielsweise „Stadtmöbel“. Diese Strategie führt letztendlich auch zur Reduktion des Einsatzes von staatlichen Fördermitteln. EFFEKTIVE NUTZUNG VON FÖRDERPROGRAMMEN Für einen flächendeckenden Gigabitausbau braucht es ein flächen deckendes Glasfasernetz. Die dafür erforderlichen Tiefbauarbeiten sind sehr kostenintens iv und bedeuten Investitionen von zwei- bis dreistellige Millionenbeträgen. Für die Finanzier ung sind Förderprogramme un- erlässlich. Die Stadt sieht ihre Aufgabe darin, als Antragstell erin zu den verfügbaren Förder- programmen Mittel zum Ausbau der städtischen Netzinfrastruktur einzuwerben. Die akquirier- ten Fördermittel sollen in öffentlichen Vergabeverfahren an die bestbietenden Telekommuni- kationsbetreiber für den Ausbau der Gigabit-Infrastruktur weitergegeben werden. KOORDINIERTES VORGEHEN BEI ÖFFENTLICHEN BAUMASSNAHMEN Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwin digkeitsnetze (DigiNetzG) sieht vor, dass öffentlich finanzierte Tiefbaumaßnahmen zur Mit verlegung von Telekommuni- kationsleitungen angeboten werden müssen. Als Kommune ist die S tadt Köln gefordert, in diesem Sinne einen transparenten und effektiven Informationsaustausch zwischen Verwaltung und Telekommunikationsunternehmen zu etablieren. Insbesondere d er Verkehrsbereich ist hier ein wesentlicher Synergieträger. Die Stadt Köln wird daher eine zentrale Informationsstelle aufbauen, um die Koordination und Kommunikation zwischen Verwaltung und Telekommunikations-Unternehmen zu intensivieren und die maximale Hebung von Synergien sicherzustellen. SYNERGIEN AUS LEERROHRKAPAZITÄTEN Die Leerrohrkapazitäten der einzelnen Provider wurden hinsichtl ich ihrer Nutzbarkeit für Aus- baupläne anderer Provider im Rahmen der TÜV-Studie abgefragt. Die entsprechenden Daten stammen aus dem Infrastrukturatlas des Bundes. Zusätzlich wurden auch die städtischen Un- ternehmen um Auskunft bezüglich nutzbarer Infrastrukturen gebeten. Generell ist die Bereitschaft, Auskunft über Leerrohrkapazitäten zu erteilen, bzw. diese an an- dere Netzbetreiber zu vermieten, gering. Deshalb können aktuell keine vorhandenen Leerrohr- kapazitäten bei der Ermittlung des Förderbedarfs im Gigabit-Ausbau berücksichtigt werden. Da dies jedoch aus Gründen der verantwortungsvollen Verwendung von Mitteln der öffentli- chen Hand unabdingbar ist, werden im Rahmen von konkreten Ausbauplänen diese Abfragen durch die Verwaltung nachdrücklich wiederholt. Die Stadt Köln wird die zentrale Informations- stelle auch als Schnittstelle für Mitnutzungsanfragen betreiben. 9 VIER MASSNAHMENPAKETE Die folgenden vier Maßnahmenbündel dienen dem Ziel, den Netzaus bau schrittweise, aufei- nander aufbauend und synergiegetrieben umzusetzen. Erklärt Ziel ist es, ein flächendecken- des, gigabitfähiges Breitbandnetz bis 2025 für die Stadt Köln zu realisieren. MASSNAHMENPAKET 1: NETZVERDICHTUNG IM EIGENWIRTSCHAFTLICHEN AUSBAU Verfügbare Ressourcen sollen optimal für einen tatsächlich flächendeckenden Ausbau genutzt werden. Durch aktive Breitbandkoordination wird sichergestellt, dass nicht nur in den dicht besiedelten Stadtvierteln parallele Glasfasernetze verlegt werden, sondern auch in Außenbe- reichen mit niedrigerer Wohndichte. Involviert sind hier vor allem Netzbetreiber, welche ihre Netze teilweise „homes passed“ aus- gebaut haben. Dabei wird das Glasfaserkabel am Gebäude vorbei o hne Hausstich geführt. Das entsprechende Gebäude kann dann im Nachhinein kostengünstig an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Bei „homes connected“ wird der Anschluss an die Glasfasertrasse bereits beim Ausbau vorbereitet bzw. der Hausstich umgesetzt. Eine effiziente Breitbandkoor- dination ermutigt Netzbetreiber, dies zu tun. NetCologne hat die entsprechenden Ausbaumaß- nahmen bereits zugesagt. Im Förderfall ergibt sich eine weitere Chance für den verdichte nden Ausbau: Auch nicht-för- derfähige Adressen, die bereits per FTTC mit mehr als 30 Mbit/s angebunden sind und entlang der geförderten Tiefbautrassen liegen, können eigenwirtschaftli ch und damit für den Endver- braucher kostenfrei oder zu geringen Erschließungskosten einen eigenen Hausstich erhalten. In Köln können auf diese Weise rund 6.600 Adressen als indirekte Auswirkung des Förderver- fahrens kostengünstig mit einem Glasfaseranschluss erschlossen werden. MASSNAHMENPAKET 2: NUTZUNG VON FÖRDERUNGN FÜR DIE REDUKTION DER „WEIßEN FLECKEN“ „Weiße Flecken“ nennt man Adressen bzw. Gebiete, die nur mit unter 30 Mbit/s versorgt sind. Die aktuellen Bundes- und Landesförderprogramme fokussieren auf die Glasfaseranbindung dieser „Weißen Flecken“ sowie auf nicht mit Glasfaser erschloss ene Gewerbegebiete, Kran- kenhäuser und Schulen. Für das entsprechende Förderprogramm werden seitens des Bundes 4 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Damit kann die projektspezifische Wirtschaftlichkeits lücke, das heißt der nach einer Nutzungszeit von 7 Jahren verbleibende „Verlust“, zu 50% gedeckt werden. 40% werden vom Land NRW kofinanziert. Von der Stadt Köln ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% zu erbringen. Für die Stadt Köln wurden insgesamt 1.504 Adressen als förderfä hig identifiziert. Diese sind weitgehend gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt. Hochgerechnet auf Anschlussebene bedeutet dies, dass ca. 3.843 Anschlüsse, darunter 3.610 Haushalte, 225 Gewerbeadressen, sieben Schulen in nichtstädtischer Trägerschaft und ein Krankenhaus vo n der Förderung profitieren können. Städtische Schulen wurden bereits mit dem Landesprogram m „Gute Schule 2020“ vollständig mit Glasfaser angebunden. 10 Außerdem wurden vier Gewerbegebiete mit weiteren 108 Gewerbeadr essen identifiziert, die noch nicht mit Glasfaser erschlossen und im Rahmen eines Sonderaufrufs aufgrund einer er- höhten Aufgreifschwelle förderfähig sind, so dass sich schlusse ndlich ein geförderter Glasfa- serausbau für bis zu 1.612 Adressen ergibt. Da für den geförderten Netzausbau nur gigabitfähige Technologien eingesetzt werden dürfen, trägt der Ausbau der weißen Flecken dazu bei, dass in die am st ärksten unterversorgten Ge- biete Glasfaserleitungen verlegt werden, die auch für weitere A usbauschritte genutzt werden können. Dies bietet ein hohes Synergiepotenzial für eine später e eigenwirtschaftliche Erwei- terung des Netzes. Erschließung von allen weißen Flecken in der Stadt mit FTTB MASSNAHMENPAKET 3: AKQUISE VON FÖRDERMITTELN FÜR DEN AUSBAU VON „GRAUEN FLECKEN“ Aktuell wird die Richtlinie des Bundes mit Blick auf das politische Ziel einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung in Deutschland bis zum Jahr 2025 weiterentwi ckelt. Dies beinhaltet vor allem die Ausweitung der Förderung von Glasfaseranschlüssen auf Adressen, die zwar schon mit mehr als 30 Mbit/s, aber noch nicht mit gigabitfähiger Infrastruktur erschlossen sind. Diese Adressen bzw. Gebiete nennt man „Graue Flecken“. 11 Diese überarbeitete Förderrichtlinie muss der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt wer- den. Mit einem Abschluss dieses Verfahrens wird bis Ende 2019 gerechnet. Danach kann das Förderprogramm genutzt und für den weiteren Ausbau von Gigabit-Netzen umgesetzt werden. Zur Refinanzierung dieses Programmes sind seitens des Bundes die Einnahmen aus der 5G- Lizenzversteigerung sowie nötigenfalls Haushaltsmittel vorgesehen. Die Stadt Köln wird bei der Verteilung dieser Haushaltsmittel n achdrücklich und gemeinsam mit weiteren großen Städten Deutschlands dafür eintreten, dass periphere Stadtlagen realisti- sche Chancen auf eine staatliche Förderung haben. Hier können i m Vergleich zu anderen Lagen mit den verfügbaren Mitteln mehr Menschen mit Gigabitnetzen versorgt werden. Sollte die geplanten Förderprogramme auch für Köln als Antragsteller offen sein, soll ein An- trag zum Ausbau „grauer Flecken“ gestellt werden. Es könnten nach aktuellem Stand 26.113 weitere Adressen, ca. 17 % der Gesamtadressen, von einer derartigen Förderung profitieren. Nach aktueller Schätzung sind – ohne Einrechnung von möglichen Synergien – ca. 250 Milli- onen Euro an Fördermitteln erforderlich. Durch die Erschließung der weißen Flecken, diese machen ca. 6% der grauen Flecken aus, werden die erforderlichen Mittel um ca. 20% reduziert. Erschließung aller Grauen Flecken im Stadtgebiet mit FTTB ohne HFC-Überbau MASSNAHMENPAKET 4: 5G-AUSBAU ALS CHANCE NUTZEN Mit Abschluss der 5G-Lizenzversteigerung wird es sukzessive zu einem umfangreichen Netz- ausbau im Mobilfunk kommen. 5G-Netze im städtischen Bereich erfordern erheblich mehr, 12 aber kleinere Sendestandorte als bisherige Mobilfunknetze. Jede 5G-Antenne muss aus Band- breiten- und Latenzgründen mit Glasfaser angebunden werden. Die Stadt Köln verfügt schon jetzt und perspektivisch über eine gute Ausgangssituation für einen bedarfsorientierten 5G-Ausbau, da im Stadtgebiet bereits ein umfangreiches Glasfaser- netz liegt, das durch die Maßnahmenpakete 2 und 3 erheblich erweitert würde. Für den 5G-Ausbau müssen aufgrund der Bevölkerungsdichte und der bestehenden Mobil- funkstandorte bei Vollabdeckung in Köln eine erhebliche Anzahl neuer Mobilfunkstandorte, überwiegend im Innenstadtbereich, erschlossen werden. Setzt man einen vollständigen Aus- bau der Grauen Flecken mit Glasfaser voraus, sinken die Investitionskosten pro Standort - auf Vollkostenbasis betrachtet - um bis zu einem Drittel. Deshalb ist bei allen Planungen der ka- belgebundene und kabellose Netzausbau komplementär zu betrachten. Erschließung aller neuen Funkmaststandorte im Stadtgebiet mit FTTB unter Berücksichtigung von Synergien
  • Anlage 3 Stellungnahme RPA

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    14 170 .06.2019 142 12 Umsetzung des "Gigabit Masterplans Cologne 2025" sowie Bedarfsfeststellung über den Eigenbeitrag zur Förderung des Breitbandausbaus in der Stadt Köln durch den Bund und das Land NRW hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 1737/2019 Voraussichtliche Auftragssumme: 20.000.000,00 EUR brutto/16.806.722,69 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe. mich auf diemir am 28.05.2019 zugegangene Beschlussvorlage 1737/2019 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat der Stadt Köln zur Umsetzung des "Gigabit Masterplans Cologne 2025" sowie über den Eigenbeitrag zur Förderung des Breitbandausbaus in der Stadt Köln durch den Bund und das Land NRW. Es ist nachvollziehbar dargestellt, dass der flächendeckende und leistungsfähige Ausbau von Breitbandinfrastrukturen strategisch geplant und koordiniert werden muss, wobei der "Gigabit Masterplan Cologne 2025" die erforderlichen Schritte und das weitere Vorgehen zum Ausbau einer flächendeckenden Gigabit-Infrastruktur bis zum Jahre 2025 definiert. Die Umsetzung dieses Masterplans soll mit Hilfe von Bundes- und Landesmitteln erfolgen. In diesem Zusammenhang wurde zur Ermittlung des Förderbedarfes eine entsprechende Markterkundung zum Stand der Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen in der Stadt Köln unter Berücksichtigung der Ausbauplanungen der Telekommunikationsprovider durchgeführt. Danach wird für den weiteren Ausbau des Breitbandausbaus der als förderfä- hig eingestuften Gebiete mit Kosten von ca. 45 Millionen € kalkuliert. Dabei wird davon aus- gegangen, dass bis zu 90 % der Kosten durch entsprechende Förderprogramme des Bun- des und des Landes NRW gedeckt werden können. Die Stadt Köln hat gegenüber den För- dermittelgebern Eigenmittel in Höhe von 10 %, also ca. 4,5 Millionen € brutto, zuzusichern. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass nach derzeitigen Erkenntnissen der tatsächliche Förderbedarf deutlich niedriger ausfallen wird, weil die Telekommunikationsnetzbetreiber bei der Kalkulation für den Glasfaserausbau bestehende und vorhandene Infrastrukturen mit einbeziehen werden. Dies würde im Ergebnis zu einer signifikanten Senkung des Auftrags- wertes auf ca. 20 Millionen € und damit zu einer Eigenbeteiligung i. H. v. rund 2 Millionen € führen. Gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken (RPA-Nr.: 142/22/62/19). Es wird allerdings darauf verwiesen, dass es sich bei der erheblichen Reduzierung der Kos- ten von 45 Millionen € auf 20 Millionen € und die damit verbundene Reduzierung der Eigen- beteiligung der Stadt Köln von 4,5 Millionen € auf 2 Millionen € um eine prognostizierte Er- wartung handelt, die mit Unsicherheiten behaftet und auch mangels weiterer Unterlagen nicht von 14 - Rechnungsprüfungsamt nachprüfbar ist. Sollten entgegen dieser Erwartung Mehrbedarfe entstehen, sollen diese im Rahmen der re- en onitacheftune unterjährig budgetneutral bereitgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen W, RS
  • Anlage1 Gigabit-Masterplan 2025

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  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/12 Vorlagen-Nummer 1737/2019 Freigabedatum 11.07.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gigabit Masterplan Cologne sowie Bedarfsfeststellung über den Eigenbeitrag zur Förderung des Breitbandausbaus in der Stadt Köln durch den Bund und das Land NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt den Masterplan Gigabit Cologne und erkennt den dargestellten Bedarf eines Eigenanteils in Höhe von bis zu 4.500.000,00 Euro an der Gesamtförderung im Rah- men der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ an. Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation 17.06.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 20.000.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 18.000.000 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Anlage a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. s. Anlage € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s. Anlage a) Erträge s. Anlage € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung der Dringlichkeit Die Fördermittel werden im Wege des Win dhundverfahrens vergeben. Eine Verzögerung bis zur nächsten Sitzung des Unterausschusses Digitale Kommunikation und Organisation nach der So m- merpause kann bedeuten, dass aufgrund zwischenzeitlicher anderweitiger Mittelvergabe eine Benach- teiligung des Kölne r Förderantrages erfolgt, oder sich Rahmenbedingungen bei der Mittelvergabe ändern. Um finanzielle Nachteile für die Stadt Köln zu vermeiden, ist ein zeitnaher Beschluss über den Eigenanteil der Stadt Köln sowie Stellung des Förderantrages wesentlich. Begründung 1. Der Gigabit Masterplan Cologne Flächendeckende und leistungsfähige Breitbandinfrastrukturen sind eine notwendige Voraussetzung für die Nutzung von innovativen digitalen Angeboten für Wirtschaft und Gesellschaft. Sie gehören heute zur kommunalen Daseinsvorsorge. Aufgrund der stark wachsenden Nachfrage nach hohen Bandbreiten auf Konsumentenseite und dem positiven Bevölkerungswachstum in Köln von durc h- schnittlich 9,5 Prozent bis zum Jahr 2025 steigt der Breitbandbedarf auch im Privatkundenbereich noch deutlich an. Neue, aber auch schon bestehende Dienste stellen wachsende Anforderungen an zukunftsfähige Telekommunikationsnetze: o Klimaschutz und Luftreinhalteplanung erzeugen einen hohen Handlungsdruck, auch mit intelli- genten Mobilitätskonzepten Lösungsansätze zu finden. o Im Gesundheitsbereich entwickelt sich die Nutzung digitaler Anwendungen mit einer rasanten 3 Dynamik. o Die immer stärkere Einbindung von digitalen Lernumgebungen in den Unterricht erhöht auch die Bandbreitenbedarfe in den Schulen. o Die exzellente Wissenschafts - und Bildungslandschaft in Köln schafft hervorragende Au s- gangsbedingungen für digitale Innovationen. o Die Nachfrage nach frei zugänglichen, öffentlichen WLAN-Angeboten steigt stetig. o Die Etablierung des 5G-Mobilfunkstandards wird weitere Impulse setzen. o Die Verwaltung selbst forciert ebenfalls durch ein ambitioniertes Digitalisierungsprogramm die Nutzung von digitalen Diensten in der Stadt. Projekte wie „GrowSmarter“, „Smart City Cologne“ und den „Kölner Perspektiven 2030“ setzen starke Impulse zur Digitalisierung und der Entwicklung der Stadt als Smart City. In Verbindung mit dem dy- namischen Wirtschaftsstandort ist Köln zu einem Hotspot für Startups geworden. Von Digitalisierungs- prozessen profitieren allerdings nicht nur Startup s, sondern auch klassische Industrien, Handel und Versicherungen, die mittelständische Wirtschaft, Gewerbetreibende und nicht zuletzt alle Bürgerinnen und Bürger. Zum Beispiel erfreut sich „hotspot Köln“ mit kostenfreiem Surfen an stark frequentierten öffentlichen Plätzen ständig steigender Beliebtheit. Der Rat der Stadt Köln hat mit dem Beschluss des Konzeptes Internetstadt Köln bereits 2012 den Grundstein zur Gigabit City gelegt. Darin fordert er „die flächendeckende Grundversorgung mit Hoch- geschwindigkeits-Internet in Köln sicher zu stellen“ und eine „gleichberechtigte Teilhabe“ zu fördern. Seitdem haben sich die Digitalisierungsprozesse weiter beschleunigt. Um vor diesem Hintergrund den Ausbau der öffentlichen Telekommunikationsnetze strategisch zu planen und die Umsetzung zu koordinieren, hat die Verwaltung im Amt für Informationsverarbeitung Anfang 2018 die Stabsstelle Breitbandkoordination eingerichtet. Ihre Aufgabe ist die Planung, Weiter- entwicklung und Unterstützung des Ausbaus der öffentlichen T elekommunikationsnetze in Köln. Sie unterstützt die Telekommunikationsprovider beim eigenwirtschaftlichen Ausbau der Netze, übernimmt die Koordination von stadteigenen Projekten, forciert die Akquise von Fördermitteln und entwickelt mit dem Gigabit Masterplan Cologne eine Strategie zum Netzausbau. Der Gigabit Masterplan Cologne (vgl. Anlage 1) definiert die Schritte und das Vorgehen zum Ausbau einer flächendeckenden Gigabit-Infrastruktur bis zum Jahr 2025. Sein Ziel ist, dass Köln mit der U m- setzung von vie r Maßnahmenpaketen unter enger Einbindung der Telekommunikationsunternehmen eine hochleistungsfähige und zukunftssichere Telekommunikations-Infrastruktur erhält. Der Gigabit Masterplan Cologne verfolgt eine Ausbaustrategie, die primär auf privatwirtschaf tliche Initiativen der Telekommunikationsprovider setzt. In den Gebieten, in denen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist, spielen Förderprogramme zur Fi- nanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke eine wichtige Rolle. Ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung des Gigabit Masterplan Cologne ist daher die Beantragung von Fördermitteln aus der aktuellen Bunde s- richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus. 2. Aktuelles Förderprogramm Im Jahr 2018 wurde vom Bundesministerium f ür Verkehr und digitale Infrastruktur die bestehende Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutsch- land“ novelliert. In die Gestaltung der Novelle brachte sich die Verwaltung auf direktem Weg und über den Deutschen Städtetag ein. Im Ergebnis wurde erstmals eine Förderung für den Breitbandausbau auch für städtische Gebiete möglich, und zwar für die mit Internetbandbreiten unter 30 MBit/s versorg- ten Adressen (sog. „Weiße Flecken“). Mit dem Förderprogramm könn en nun diese Gebiete und Ad- ressen mit Glasfaser erschlossen werden. Für das entsprechende Förderprogramm stehen seitens des Bundes rd. 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Die projektspezifische „Wirtschaftlichkeitslücke“ (der nach einer Nutzungszeit von 7 Jahren verblei- bende „Verlust“) kann damit bis zu 50% gedeckt werden. 40% werden vom Land NRW kofinanziert und von der Kommune ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% zu erbringen (sofern sich die Kommune nicht in der Haushaltssicherung befindet). 4 Die novellierte Richtlinie wurde nochmals zum 15.11.2018 überarbeitet. Seitdem stehen auch geson- derte Fördermittel für die Glasfaseranbindung von Schulen und Gewerbegebieten bereit. 3. Förderantrag zum Ausbau der „weißen Flecken“ Um den Stand der Versorgung mit Telekommu nikationsanschlüssen in der Stadt zu erheben und die Ausbauplanungen der Telekommunikationsprovider zu ermitteln, wurde eine Markterkundung beauf- tragt. Für die Stadt Köln konnten nach detaillierter Auswertung und zusätzlicher Verifizierung durch eine Konsultation der Netzbetreiber insgesamt 1.504 Adressen als förderfähig identifiziert werden, die weit- gehend gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt sind. Hochgerechnet auf Anschlussebene bedeutet dies, dass ca. 3.843 Anschlüsse, darunter 3.610 Haushalte, 225 Gew erbeadressen, sieben Schulen und ein Krankenhaus von der Förderung profitieren können. Außerdem wurden vier Gewerbegebiete mit weiteren 108 Gewerbeadressen identifiziert, die noch nicht mit Glasfaser angebunden und im Rahmen eines Sonderaufrufs aufgrund e iner erhöhten Auf- greifschwelle förderfähig sind, so dass sich schlussendlich ein geförderter Glasfaserausbau für bis zu 1.612 Adressen ergibt. Für den Ausbau der förderfähigen Gebiete hat der TÜV Rheinland Consulting GmbH eine voraussicht- liche Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 45 Mio. Euro kalkuliert. Es ist zu erwarten, dass der tatsächliche Förderbedarf deutlich niedriger sein wird, weil die Telekommunikationsnetzbetreiber bei der Kalkulati- on ihrer Angebote für den Glasfaserausbau bestehende und vorhandene Infrastrukturen mit einbezie- hen werden, was zu Kosteneinsparungen führen wird. Da diese Infrastruktur-Synergien zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bekannt sind, kann zunächst nur der Betrag ohne Synergien beantragt we r- den. Für die erwartete Fördersumme von 45 Mio. Euro sind Eigenmittel der Kommune gegenüber dem Fördermittelgeber in Höhe von 10 %, mithin von 4.500.000 Mio. Euro zuzusichern. Im Ergebnis bleibt - wie vorangestellt erläutert - festzuhalten, dass nach derzeitigem Kenntnisstand von einer Eigenbeteili- gung der Stadt Köln i. H. v. 2.000.000 Euro auszugehen ist. Im Falle der Bewilligung der Förderung ergeht ein Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe und zu der o.g. Aufteilung der Finanzierung auf Bund, Land und Kommune. Im Anschluss wird das Vergabe- verfahren gestartet und die Netzbetreiber werden um Abgabe konkreter Ausbau -Angebote gebeten. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag, und es ergeht ein Zuwendungsbescheid in endgül- tiger Höhe. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die anfangs theoretische Schätzung des Förderbedarfs nicht nach Angebotsabgabe zu einer Unterfinanzierung führt. Nach Beginn der Bauarbeiten erfolgt der Mittelabruf je nach Baufortschritt. Entsprechende Nachweise werden dem Bund und voraussichtlich se parat auch dem Land online bereitgestellt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Endabrechnung. Der zeitliche Ablauf gestaltet sich nach aktuellem Kenntnisstand wie folgt: 1. Bis 31.07.2019: Stellung des Förderantrages 2. Bis 31.12.2019: Eingang des vorläufigen Zuwendungsbescheids 3. Bis 30.06.2020: Durchführung des Vergabeverfahrens 4. Bis 31.08.2020: Eingang des endgültigen Zuwendungsbescheids und Beginn der Umsetzung. Die bei einem positiven Förderbescheid zum Glasfaserausbau entstehenden zusätzlichen Persona l- bedarfe, die für die Planung und Genehmigung der Ausbaumaßnahmen bei den zuständigen Dienst- stellen entstehen, werden nach Vorlage der konkreten Angebote zu den Ausbauplanungen der Tele- kommunikationsbetreiber ermittelt und in der Personalbemessung der beteil igten Dienststellen b e- rücksichtigt. Zur Minimierung der Aufwände in den Genehmigungsverfahren soll den Firmen, die einen Zuschlag erhalten, die Auflage zu einer digitalen Antragsstellung erteilt werden. Ein entsprechender digitaler Antragsprozess wird durch das Amt für Informationsverarbeitung entwickelt. Die im Gigabit Masterplan Cologne 2025 vorgesehene zentrale Informationsstelle zur Unterstützung der Koordination und Kommunikation zwischen Verwaltung und Telekommunikations-Unternehmen ist 5 insoweit ebenfalls als strategische Option zu sehen, deren Realisierung letztlich von einem positiven Ratsbeschluss abhängt und auf dessen Basis konzipiert werden soll. Zusätzliche Ressourcenerfo r- dernisse bei den beteiligten Ämtern sind damit nicht impliziert, denn die Stelle soll bei 12-2 angesie- delt und so ausgestattet sein, dass keine zusätzlichen Personalbedarfe bei den weiteren beteiligten Ämtern anfallen. Gleichwohl ist eine enge Beteiligung und regelmäßige Abstimmung vorzusehen, insbesondere bei der Umsetzung von Vorgaben des TKG bzw. DiGiNetzG, beispielsweise bei der Umsetzung der Ermöglichung von Mitverlegung. 4. Finanzmittelbereitstellung Die mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen verbundenen Aufwandsermächtigungen i. H. v. 20.000.000 Euro wurden im HPL-Entwurf 2020/21 ff. im Teilergebnisplan 0104 – IT- und Telekom- munikationsdienste, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen mit jeweils 10.000.000 Euro in den Jahren 2020 und 2021 berücksichtigt. Die korrespondierenden Erträge von insgesamt 18.000.000 Euro wurden im gleichen Teilergebnisplan, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allg. Umlagen in den Jahren 2020 und 2021 mit jeweils 9.000.000 Euro eingeplant. Sollten in den Jahren 2020 und 2021 entgegen der oben dargestellten Erwartung Mehrbedarfe en t- stehen, werden diese im Rahmen der Haushaltsplanbewirtschaftung unterjährig budgetneutral bereit- gestellt. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2019

    Unterausschuss Digitale Kommunikation und Organisation

    TOP 7.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 01.07.2019

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 09.07.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 10.13, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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