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1000/2022

Kölle Blitzsauber (AN/0324/2022)

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 25.03.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 31.03.2022, TOP 2.1.1

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

4175 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer  25.03.2022 
 1000/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 31.03.2022 
 
Kölle Blitzsauber (AN/0324/2022) 
Von der FDP-Fraktion wurde folgender Antrag gestellt: 
 
 
Der Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln beschließt: 
 
Bei der nächsten Hausmüll-Analyse in Köln wird der Auftrag um die Analyse des Straßenkehrichts 
und des Abfalls, der bei Rheinufersäuberungen und „Kölle putzmunter“ anfällt, erweitert. 
 
Begründung: 
 
Die Anwendung des Verursacherprinzips gegen Verursacher von Verschmutzung erfordert belastbare 
Daten. Diese liegen beim Restmüll vor. Für Straßenkehricht und Littering fehlen quantitative Daten 
zur Zusammensetzung. Diese könnten aber zu neuen Ansätzen der Ver-wertung führen. 
 
 
Die Verwaltung nimmt in Abstimmung mit der AWB GmbH und AVG GmbH wie folgt Stellung: 
 
In 2021 wurden rd. 6.800 t Straßenkehricht entsorgt (2020: rd. 7.100 t). Die Mengen aus den „Kölle 
putzmunter“-Aktionen (ca. 480 Aktionen in 2021) finden sich i.d.R. in der Hausmüllfraktion wieder. Die 
Menge kann mit max. 500 t im Jahr abgeschätzt werden (max. 1 t je Aktion). 
 
Nach gemeinsamer Einschätzung der AWB GmbH und AVG GmbH ist die Wahrscheinlichkeit, dass 
die Fraktionen auch nur anteilig stofflich zu verwerten sind, als sehr gering einzuschätzen.  
 
Dies liegt im Bereich des Straßenkehrichts, der den deutlich größeren Anteil ausmacht, insbesondere 
am hohen Verunreinigungsgrad (kleine hausmüllartige Bestandteile wie z. B. Zigarettenkippen), am 
Feuchtigkeitsgrad (z. B. Material aus Kehrmaschinen) und der Inhomogenität des Materials. Darüber 
hinaus sind Versuche der AWB im Rahmen ähnlich gelagerter Projekte (z. B. Straßenkehricht der 
KVB) an der für die stoffliche Verwertung deutlich zu hohen Schadstoffbelastung (u. a. Messwerte für 
die Parameter Chrom gesamt, Nickel und vor allem Kohlenwasserstoffe im Feststoff) des Materials 
gescheitert. 
 
Im Bereich der „Kölle putzmunter“-Aktionen sind die gesammelten Fraktionen häufig mit Wasser in 
Kontakt gekommen bzw. durch Schlamm oder andere Anhaftungen (z. B. Essensreste) verunreinigt 
und daher in großen Teilen nicht mehr zu verwerten (im Besonderen bei Aktionen am Rheinufer). 
 
Unter Berücksichtigung der vergleichsweise geringen Mengen (< 3% am Gesamtaufkommen), den zu 
erwartenden höheren Logistikaufwendungen sowie der geringen Wahrscheinlichkeit der Möglichkeit 
der stofflichen Verwertung, halten wir eine mit entsprechend hohen Kosten verbundene Beauftragung 
eines externen Gutachtens zur Zeit für nicht gerechtfertigt.

2 
 
 
Um insbesondere die Möglichkeiten der Verwertbarkeit zu verifizieren, schlagen AWB GmbH und 
AVG GmbH im ersten Schritt vor, Stichproben der Fraktionen bei der AVG-Ressourcen (Sortierung) 
anzuliefern, fotografisch zu dokumentieren und hinsichtlich der stofflichen Verwertbarkeit zu prüfen. 
Eine entsprechende Kurzdokumentation mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise wird bis 
Ende 2022 vorgelegt. 
 
Weiterhin sollte berücksichtigt werden, dass auf Bundesebene eine erweiterte Herstellerverantwor-
tung (als Teil der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie) im Gespräch ist. Ziel soll sein, die 
Hersteller von schnelllebigen Produkten und Verpackungen aus Einwegkunststoffen an den Littering-
kosten der Kommunen für die daraus entstehenden Abfälle zu beteiligen. Es bleibt abzuwarten, auf 
welcher Grundlage der Anteil der Hersteller berücksichtigt werden kann. Dafür wäre ggf. eine umfas-
sende Analyse sinnvoll. In diesem Zusammenhang ist auch auf die im Betriebsausschuss vom 
22.04.2021 vorgestellten Erkenntnisse aus der Verbundstudie zu „Single Used Plastics“ zu verweisen 
(nichtöffentliche Vorlage 1408/2021). 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt sollte daher auf eine Analyse einzelner Bereiche (Rheinufer, „Kölle putzmun-
ter“) verzichtet sowie zunächst das Ergebnis der stofflichen Verwertbarkeit durch die AWB GmbH und 
AVG GmbH und die mögliche Entwicklung hin zu einer erweiterten Herstellerverantwortung abgewar-
tet werden. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

31.03.2022 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1000/2022
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
25.03.2022
Erstellt
23.03.2022 06:45