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Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Immobilienmanagement zum 01.01.2008
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SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGEGFLLACHAFT - STFOFRRFRATUNGSGFEFLLSCHAFT Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 63303 DREIEICH - HAUPTSTRASSE 38 - TELEFON 061 03-6050 - TELEFAX O 61 03 - 6 10 24 E-MAIL: INFO@SCHUELLERMANN.DE SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG Inhaltsverzeichnis Textziffer Prüfungsauftrag 1-7 B. Grundlagen und Struktur des Eigenbetriebes I. Betriebssatzung 8 - 24 C. Feststellungen und Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz I. Bestandsnachweise 25 Il. Gliederung und Bewertung 26 - 30 Ill. Postenaufgliederung 31 - 51 D. Durchführung der Prüfung l. Gegenstand der Prüfung 52 - 56 Il. Art und Umfang der Prüfung 57 - 62 E. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis, Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes und Schlussbemerkungen 63 - 65 Anlagen Anlage 1: Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 Anlage 2: Anhang Anlage 3: Bestätigungsvermerk Anlage 4: Allgemeine Auftragsbestimmungen 871/09 DGM/di 11552 Seite 1 2 -6 - 16 17 18 19 - 21 SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG A. Prüfungsauftrag Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes "Immobilienmanagement der Wissen- schaftsstadt Darmstadt (IDA)", im Folgenden kurz "Eigenbetrieb" genannt, er- teilte uns aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung den Auf- trag, die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 zu prüfen. Wir führten diesen Auftrag von März bis September 2009 durch und erstellten auftragsgemäß den vorliegenden Bericht in den Geschäftsräumen unserer Ge- sellschaft in Dreieich. Als Unterlagen standen uns die Eröffnungsbilanz, die bis zum 31. Dezember 2007 kameralistisch geführten Sachbücher der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Anlagennachweis, die Belege und das sonstige Schriftgut des Eigenbetriebes uneingeschränkt zur Verfügung. Bei unserer Arbeit waren insbesondere folgende Gesetze und Verordnungen zu beachten: - Eigenbetriebsgesetz für das Land Hessen (EigBGes) - Hessische Gemeindeordnung (HGO). Darüber hinaus waren die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie die Fachveröffentlichungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer einzuhal- ten. Sämtliche erforderlichen Auskünfte erteilten uns bereitwillig: Frau Werner (1. Betriebsleiterin, kaufmännischer Bereich) Herr Lisowski (Betriebleiter, technischer Bereich) sowie weitere uns benannte Mitarbeiter des Eigenbetriebes. Maßgebend für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit für alle unsere Arbeiten sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaf- ten in der Fassung vom 1. Januar 2002, die wir als Anlage 4 diesem Bericht beifügen. Ze SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG B. Grundlagen und Struktur des Eigenbetriebes I. Betriebssatzung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 31. Mai 2005 und Bekanntmachung vom 22. Dezember 2007 im "Darmstädter Echo" wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2008 gegründet. Der Eigenbetrieb führt gemäß 3 2 der Betriebssatzung die Bezeichnung "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)" und hat seinen Sitz in Darmstadt. Die Aufgaben des Eigenbetriebes ergeben sich aus 8 1 der Betriebssatzung. Diese beinhalten: - An- und Verkauf von Grundstücken und/oder Teilen davon - Bestellung, Rücknahme und Erwerb von Erbbaurechten - Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden, Räumen und/oder Teilen davon - Anmietung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen - Allgemeine Bodenbevorratung - Erbringung von Dienstleistungen für andere Eigenbetriebe und Betriebe gewerblicher Art - Neubau, Umbau, Instandhaltung, Unterhaltung, Ausbau und Modernisie- rung von städtischen Gebäuden und baulichen Anlagen - Unterhaltung von Grundstücken - Portfolioanalyse und -management - Energiemanagement - Gestaltung und Pflege von Außenanlagen - Gebäudereinigung - Hausdienste - Hausmeisterdienste - Umzugsmanagement - Gebäudesicherung - Schlüsselverwaltung. SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 11 12 14 15 16 Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt gemäß 3 3 der Betriebssat- zung EUR 10.000.000,00. Der Eigenbetrieb hat folgende Organe: - Betriebsleitung - Betriebskommission - Stadtverordnetenversammlung. Die Betriebsleitung besteht gemäß 8 4 Abs. 2 der Betriebssatzung aus einer 1. Betriebsleiterin (kaufmännischer Bereich) und einem Betriebsleiter (techni- scher Bereich) und führt die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebes. Die Betriebsleitung leitet gemäß 3 4 der Betriebssatzung den Eigenbetrieb selbständig, soweit nicht durch die HGO, das EigBGes oder die Betriebssat- zung etwas anderes bestimmt ist. Der Magistrat vertritt die Wissenschaftsstadt in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebes die seiner Entscheidung oder der Entscheidung der Stadtver- ordnetenversammlung unterliegt. Die Betriebsleitung vertritt die Wissenschaftsstadt in allen übrigen Angele- genheiten. Aufgaben der Betriebsleitung sind insbesondere: a) Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes (3 13) und der fünfjährigen Fi- nanzplanung sowie der Jahresberichte b) Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes (3 15) c) Der Vorschlag für die Ergebnisverwendung nach den gesetzlichen Vor- gaben d) Die nach dem Gesetz erforderliche Berichterstattung vor der Betriebs- kommission e) Der Einsatz des Personals des Eigenbetriebes und dessen Überwachung f) Die Vermögens- und Finanzwirtschaft und die Überwachung der Liquidi- tät g) Die Organisation der Verwaltung, die Kostenkontrolle sowie die Über- wachung des Betriebsablaufes und die Anordnung der notwendigen Un- terhaltungsarbeiten h) Der Abschluss von Energielieferverträgen für Einzelobjekte -3- SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 18 19 Der Abschluss von Verträgen aller Art, deren Wert im Einzelfall EUR 100.000,00 nicht übersteigt Der Abschluss von Mietverträgen, wenn für einen Mietzeitraum von bis zu 12 Monaten oder im Laufe einer befristeten Mietzeit der vom Eigenbe- trieb zu zahlende Mietzins die Wertgrenze von bis zu EUR 100.000,00 “nicht übersteigt Die Stundung von Forderungen bis zu EUR 6.000,00 je Einzelfall Der Erlass oder die unbefristete Niederschlagung bis zu EUR 2.000,00 je Einzelfall. Für die Überwachung der Betriebsleitung sowie die Vorbereitung von Be- schlüssen der Stadtverordnetenversammlung, die den Eigenbetrieb betreffen, ist eine Betriebskommission eingesetzt. Nach 8 7 der Satzung gehören ihr an: Fünf Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die von dieser für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte zu wählen sind. Drei Mitglieder des Magistrats - die/der Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister kraft Amtes oder in ihrer/seiner Vertretung ein von ihr/ihm bestimmtes Mitglied des Ma- gistrats - die/der für das Finanzwesen zuständige Dezernentin/Dezernent - die/der Fachdezernent/-in. Soweit der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin den/die für das Finanzwesen zuständigen Dezernenten/Dezernentin oder den Fachdezer- nenten/die Fachdezernentin als seinen/ihre Vertreter/in bestimmt hat, ge- hört ein weiteres Magistratsmitglied der Betriebskommission an. Nehmen Magistratsmitglieder eine Funktion oder mehrere der genannten Funktio- nen in Personalunion wahr, sind weitere Magistratsmitglieder zu entsen- den, bis die oben genannte Anzahl von Magistratsmitgliedern erreicht ist. Zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden und zwei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen gemäß 8 6 Abs. 3 EigBGes, die nach Vorschlag des Magistrats von der Stadt- verordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt werden. Als beratende Mitglieder nehmen eine Beschäftigte/ein Beschäftigter der Kämmerei und die Frauenbeauftragte des Eigenbetriebes an den Sitzun- gen der Betriebskommission teil. SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 20 21 22 23 Die Mitglieder der Betriebskommission können sich nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes vertreten lassen. Den Vorsitz der Betriebskommission führt der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestimmter Vertreter. Für den Fall der Stimmengleichheit gibt der Vorsit- zende den Ausschlag. Die Aufgaben der Betriebskommission gemäß 3 8 der Satzung sind insbeson- dere: a) b) c) d) e) f) g) h) Stellungnahme zum Wirtschaftsplan gem. 8 13 und Vorlage an den Ma- gistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftspla- nes, deren Wert über EUR 400.000,00 im Einzelfall liegt Genehmigung von Mietverträgen, wenn für einen Mietzeitraum von 12 Monaten oder im Laufe einer befristeten Mietzeit der vom Immobi- lienmanagement Darmstadt zu zahlende Mietzins die Wertgrenze von EUR 400.000,00 übersteigt Stellungnahme zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und zum Vor- schlag für die Ergebnisverwendung Stellungnahme zur Einstellung, Beförderung und Entlassung von Beam- ten und der Betriebsleitung Vorschlag zur Bestellung des Prüfers/der Prüferin für den Jahresab- schluss j Entscheidung über die Führung eines Rechtsstreites und Abschluss von Vergleichen von größerer Bedeutung Zustimmung zu Verträgen von grundsätzlicher/größerer Bedeutung Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen über die Befug- nis der Betriebsleitung hinaus. Die Stadtverordnetenversammlung hat nach Maßgabe der 88 127 und 127 a HGO über alle Grundsätze zu entscheiden, nach denen der Eigenbetrieb der Stadt gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden soll. SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 24 Die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung ergeben sich aus 8 10 der Satzung. Sie umfassen im Wesentlichen: a) b) c) d) e) f) g) h) Erlass und Änderung der Betriebssatzung Wesentliche Aus- und Umgestaltung oder Auflösung des Eigenbetriebes Verschmelzung mit anderen Eigenbetrieben oder Umwandlung in eine andere Rechtsform Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan nach 8 15 EigBGes Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen und zu erhebli- chen Mehrausgaben nach Maßgabe des 3 16 Abs. 3 und des 3 17 Abs. 8 EigBGes Verfügungen über Vermögensgegenstände, die zum Sondervermögen (8 10 Abs. 1 EigBGes) gehören, mit einem Wert über EUR 700.000,00 je Einzelfall hinaus Entscheidung über die Verminderung des Eigenkapitals nach 8 11 Abs. 4 EigBGes Übernahme von neuen Aufgaben, insbesondere Angliederung sonstiger Unternehmen und Einrichtungen der Stadt, die nicht als wirtschaftliche Unternehmen gelten, jedoch wirtschaftlich oder technisch mit dem Ei- genbetrieb in Zusammenhang stehen Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen Genehmigung der Verträge der Stadt mit Mitgliedern der Betriebskom- mission oder deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen oder den Betriebs- leitern/Betriebsleiterinnen nach Maßgabe des 8 3 Abs. 6 und des 3 6 Abs. 9 EigBGes Bestellung des/der Prüfers/Prüferin für den Jahresabschluss Übernahme von Bürgschaften und Bestellung anderer Sicherheiten. SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 25 26 27 28 29 30 C. Feststellungen und Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz Bestandsnachweise Der Eigenbetrieb ist seiner Pflicht zur Aufstellung der Inventare über die ein- zelnen Vermögensgegenstände und Schulden gemäß 8 240 HGB wie folgt nachgekommen: — Das Anlagevermögen wird in einem Anlagennachweis geführt, in dem sämtliche erforderlichen Angaben verzeichnet sind (Bezeichnung des Anlagegegenstandes, Anschaffungsjahr, Abschreibungssatz und -betrag sowie der jeweilige Restbuchwert). - Für die langfristigen Darlehen gegenüber Kreditinstituten liegen die Dar- lehensverträge sowie die Zins- und Tilgungspläne vor. Gliederung und Bewertung Für die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes zum 1. Januar 2008 wurden gemäß 8 22 EigBGes die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetz- buches (HGB) für große Kapitalgesellschaften angewendet. Zum Bilanzstichtag 1. Januar 2008 wurde das Anlagevermögen aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt auf den Eigenbetrieb übertragen. Eine Besichtigung der Gebäude hat durch das Architekturbüro Gerber mit anschließender Schadensfeststellung stattgefunden. Dies hat zu einer Redu- zierung der Gebäudewerte geführt. Für Berechnung der Pensionsrückstellungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt lag ein versicherungsmathematisches Gutachten vor. Die Ermitt- lung der Verpflichtung erfolgte mittels des steuerlichen Teilwertverfahrens unter Verwendung eines Zinssatzes von 6 % (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck). Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden ist sachgerecht im Anhang dargestellt. SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 31 32 33 Il.Postenaufgliederung Aktivseite A. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 1.1.2008 EUR 95.488,43 Zusammensetzung: EUR Lizenzen 10.856,76 Software 84.631,67 95.488,43 Sachanlagen 1.1.2008 EUR 220.867.371,94 Zusammensetzung: 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Zu 1. Grundstücke und grundstücks- EUR 132.553.805,45 61.438.071,34 26.875.495,15 220.867.371,94 gleiche Rechte mit Bauten 1.1.2008 EUR 132.553.805,45 Zusammensetzung: EUR Schulen 58.675.430,43 Andere Bauten Grundstücke mit eigenen Wohnbauten Verwaltungsgebäude Sportanlagen, Schwimm- und Hallenbäder Übertrag: 18.966.767,24 32.160.307,80 7.018.003,98 6.475.706,00 123.296.215,45 SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 34 35 EUR ° Übertrag: 123.296.215,45 Sportanlagen, Kitas und Horte, Freizeiteinrichtungen 6.343.441,00 Sonstige Betriebsgebäude 2.671.613,00 Theater, Bürgerhäuser, Büchereien, Bibliotheken 192.302,00 Außenanlagen, Grundstückseinrichtungen 49.612,00 Grundstücke mit fremden Wohnbauten 622,00 132.553.805,45 Die Position "Andere Bauten" beinhaltet im Wesentlichen die Oetinger Villa (EUR 986.300,00), die Trinkbornstraße (EUR 432.500,00), die Deutsche Akademie für Sprache (EUR 251.800,00), das Vereinsgebäude, Nebenge- bäude (EUR 379.100,00), die Darmstädter Tafel (EUR 778.100,00), die La- gerhalle D3 (EUR 333.400,00), die Eisen-Rieg AG (EUR 478.000,00), das Scentral Bismarckstraße 3 (EUR 326.600,00), den Fohlenhof Willi Lotz (EUR 811.300,00), den Stützpunkt Tiefbauamt (EUR 2.108.600,00), ein Parkhaus Heinheimer Straße 37 (EUR 992.100,00), Garagen, Parkdeck Vo- gelsbergstraße 36 (EUR 391.000,00), Trafo Olbrichweg (EUR 1.211.175,00), der Deutsche Doggenclub (EUR 856.170,00), die Trinkbornstraße (EUR 304.900,00), Garage Fritz-Dächert-Weg 11 (EUR 716.200,00), die Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof (EUR 387.800,00) und das Gemeinschaftshaus Rodgaustraße (EUR 1.980.000,00). Zu 2. Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte ohne Bauten 1.1.2008 EUR _61.438.071,34 Die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sind in einem EDV geführ- ten Anlagevermögennachweis einzeln nachgewiesen. Bezüglich der Bewer- tung wird auf. die Ausführungen im Anhang verwiesen. SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG Zu 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.1.2008 EUR 26.875.495,15 Zusammensetzung: EUR Bernhard-Adelung-Schule und Christian-Morgenstern- Schule 632.564,00 Diesterwegschulgebäude 4, Aula 1.508.368,00 Andersen-Schule/Schulbau 1.247.867,00 Bessunger Schule (ohne Pausendeck und Schulhofgebäude) 1.536.460,00 Heinrich-Heine-Schule/Schulgebäude 5.141.667,83 Heinrich-Heine-Schule/Turnhalle 4.889.649,99 Wilhelm-Leuschner-Schule 1.552.666,00 Lichtenbergschule 1.957.404,00 Abendgymnasium/Außenstelle Peter-Behrens-Schule 1.478.610,00 Sonstige Anlagen im Bau 6.930.238,33 26.875.495,15 — 10 — SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 36 37 38 39 B. Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.1.2008 EUR 7.922,35 Zusammensetzung: EUR Heizölbestand: Gräfenhäuser Straße 156 3.444,50 Mornewegstraße 20 1.722,25 Liebfrauenstraße 100 2066,70 Pallaswiesenstraße 688,90 7.922,35 Das Vorratsvermögen wurde zum Marktpreis des 1. Januar 2008 bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 1.1.2008 EUR _23.126.852,60 Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3. September 2009 wurde für die Abwicklung der bereits vor der Gründung des Eigenbetriebes angefangenen Projekte aus dem städtischen Verwaltungshaushalt, Vermö- genshaushalt und Vermögenshaushalt-Schulbausanierungsprogramm be- schlossen, die Haushaltsausgabenreste 2007 der Wissenschaftsstadt Darm- stadt auf den Eigenbetrieb in Höhe von EUR 19.764.920,52 zu übertragen. Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb wurde zudem vereinbart, dass die Pensionsverpflichtung, die beim Wechsel eines Beamten in oder aus dem Eigenbetrieb besteht oder bestanden hat, zum Zeitpunkt des Übergangs zu einer Verbindlichkeit der rechnungslegenden Einheit wird, aus der der Beamte ausscheidet und zu einer Forderung der Einheit wird, die den Beamten aufnimmt. - 11- SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG Ill. Guthaben bei Kreditinstituten 1.1.2008 EUR _7.464.348,40 40 Zusammensetzung: EUR Kreis- und Stadtsparkasse Darmstadt - Konto-Nr. 719340 7.448.284,20 Spargeldkonten von Miteigentumsanteilen - Mauerstraße 3.182,65 - Lichtenberger Straße 12.881,55 7.464.348,40 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.1.2008 EUR 55.722,81 41 Der Ausweis betrifft die Beamtenbezüge für Januar 2008, die bereits im De- zember 2007 ausgezahlt wurden. -12 - SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG Passivseite A. 42 43 B. 44 45 Eigenkapital I. Stammkapital 1.1.2008 EUR 10.000.000,00 Das Stammkapital beträgt gemäß 8 3 der Satzung EUR 10.000.000,00. ll. Rücklagen 1.1.2008 EUR 134.092.573,67 Die Rücklagen ergeben sich als Saldogröße von Aktiva und Passiva am Bi- lanzstichtag. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.1.2008 EUR _3.361.932,08 Zusammensetzung: EUR Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 3.048.943,08 Beihilferückstellungen 312.989,00 3.361.932,08 Für Berechnung der Pensionsrückstellungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt lag ein versicherungsmathematisches Gutachten vor. Die Ermitt- lung der Verpflichtung erfolgte mittels des steuerlichen Teilwertverfahrens unter Verwendung eines Zinssatzes von 6 % (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck). -13 - SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 46 47 48 49 Sonstige Rückstellungen Zusammensetzung: Unterlassene Instandhaltung Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen Sanierung von Altlasten Urlaubs- und Zeitguthaben Rechts- und Beratungskosten Sanierungsgebiet Martinsviertel Archivierung 1.1.2008 EUR 3.025.220,04 EUR 1.109.831,46 954.790,00 355.000,00 169.982,93 155.000,00 48.615,65 232.000,00 3.025.220,04 Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen wurden für Instand- haltungsmaßnahmen, die in den ersten drei Monaten 2008 nachgeholt wur- den, gebildet. Für die Altersteilzeitrückstellungen lag ein versicherungsmathematisches Gu- tachten vor. Die Archivierungsrückstellung wurde mit einem Durchschnittswert in Höhe von EUR 5,00 pro m? berechnet und eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 30 Jahren angenommen. - 14 - SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.1.2008 EUR 101.133.973,73 Zusammensetzung: EUR Darlehen 8/603 1.601.145,12 8/606 3.176.786,26 8/611 1.359.868,28 8/613 7.207.400,06 8/623 \ 4.474.404,71 8/629 6.860.556,59 8/630 4.620.609,99 8/689 211.981,65 8/693 901.000,00 8/694 8.958.008,02 8/696 3.122.283,48 8/713 3.664.651,41 8/716 115.622,26 8/723 4.154.646,18 8/724 4.983.503,36 8/726 93.602,48 8/727 189.497,04 8/733 9.409.708,04 8/734 9.408.240,49 8/737 1.903.000,00 8/856 . 69.433,48 8/859 5.364.807,00 8/624a 2.279.833,59 8/624b \ 3.631.978,86 8/735/0 13.371.405,38 101.133.973,73 -15 - SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.1.2008 EUR 4.007,01 51 Der Ausweis betrifft die bereits erhaltenen Mieten für Januar 2008. - 16 - SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 52 53 54 55 56 D. Durchführung der Prüfung Gegenstand der Prüfung Im Rahmen unseres Auftrages prüften wir gemäß 8 317 HGB die Eröff- nungsbilanz auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Für versicherbare Risiken hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Ei- genbetrieb entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Eine Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes auf Angemessenheit liegt nicht im Rahmen unseres Prüfungsauftrages. Die Betriebsleitung trägt für die Eröffnungsbilanz sowie die uns erteilten Auskünfte und vorgelegten Unterlagen die Verantwortung. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Für unsere Arbeiten standen uns die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008, der kamerale Abschluss der Stadt für das Jahr 2007, der Anlagennachweis, die Sachkonten, Belege sowie - in dem angeforderten Umfang - das Schriftgut des Eigenbetriebes uneingeschränkt zur Verfügung. Die Betriebsleitung versicherte durch Vollständigkeitserklärung, dass die als Anlage 1 diesem Bericht beigefügte Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Eigenbetriebes am Bilanzstich- tag enthält und dass darüber hinaus weitere Verbindlichkeiten und Haftungs- verhältnisse, insbesondere solche aus Bürgschaften sowie der Ausstellung und Weitergabe von Wechseln und Schecks, am Bilanzstichtag nicht bestan- den. Te SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 57 58 59 60 61 62 Art und Umfang der Prüfung Einzelheiten über die Durchführung der Prüfung haben wir nach Art, Umfang und Ergebnis in unseren Arbeitspapieren dokumentiert. Unsere Prüfung nahmen wir gemäß 8 27 Abs. 2 EigBGes nach den für gro- ße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (88 316 ff. HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Prüfungsstandards (IDW PS 200 ff.) zur Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen vor. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinrei- chender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Eröffnungsbilanz frei von wesentlichen Unrichtigkeiten und Verstößen ist. Die Prüfung der Eröff- nungsbilanz legten wir unter Beachtung der Grundsätze gewissenhafter Be- rufsausübung mit der Zielsetzung an, Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung zu erkennen, die sich auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermö- gens- und Finanzlage i. S. d. 8 264 Abs. 2 HGB wesentlich auswirken. Die in unserer Prüfungsstrategie identifizierten Prüfungsziele führten zu fol- genden Schwerpunkten unserer Prüfung: - Anlagevermögen — Rückstellungen - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Im Bereich des Prüffeldes Anlagevermögen nahmen wir bezüglich des Anla- genbestandes Stichprobenprüfungen anhand des Anlagennachweises, der Belege und der sonstigen Aufzeichnungen und Unterlagen vor. Im Rahmen der Prüfung der Rückstellungen wurde beurteilt, ob die Rückstel- lungen vollständig erfasst, zutreffend bewertet und richtig in der Eröff- nungsbilanz ausgewiesen sind. Die Kapitalmarktdarlehen wurden anhand der Darlehensverträge und Zins- und Tilgungspläne überprüft. -18- SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 63 64 Zusammengefasstes Prüfungsergebnis, Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes und Schlussbemerkungen Das Ergebnis unserer Prüfung fassen wir wie folgt zusammen: - Die von uns vorgenommene stichprobenartige Überprüfung der Buchfüh- rung im Hinblick auf die Herleitung und Fortentwicklung bzw. Abwicklung der Eröffnungsbilanzposten ergab, dass alle geprüften Vermögensgegen- stände und Schulden ordnungsgemäß erfasst und die Posten belegt wa- ren. Das Belegwesen ist geordnet. - Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen Vorschriften. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes Für die als Anlage 1 beigefügte Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes "Immo- billenmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)" erteilen wir als Prüfer nach Abschluss der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestä- tigungsvermerk: "Wir haben die Eröffnungsbilanz — bestehend aus Bilanz und Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung des Eigenbetriebes "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)" zum 1. Januar 2008 geprüft. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufga- be ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beur- teilung über die Eröffnungsbilanz unter Einbeziehung der Buchführung ab- zugeben. -19 - SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG Wir haben unsere Prüfung nach 8 27 Abs. 2 EigBGes i. V. mit 8 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichen- der Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftli- che und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Angaben in der Eröffnungsbilanz überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrund- sätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für un- sere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er- kenntnisse entspricht die Eröffnungsbilanz den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften der Betriebssatzung und vermittelt unter Be- achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Ei- genbetriebes. Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichter- stattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450)." - 20 - SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG 65 Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerkes au- Rerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe der Eröffnungsbilanz in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf 8 328 HGB wird verwiesen. Dreieich, 16. September 2009 Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dipl.-Volksw. Rainer Reuhl Dipl.-Ing. Stephan Schüllermann Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer = Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 Aktivseite Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte ll. Sachanlagevermögen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Umlaufvermögen 1. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 I. Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten 1.1.2008 EUR 95.488,43 132.553.805,45 61.438.071,34 26.875.495,15 —__220.867.371,94 220.962.860,37 7.922,35 23.126.852,60 7.464.348,40 30.599.123,35 55.722,81 251.617.706,53 Eigenkapital 1. Stammkapital Il. Rücklagen Allgemeine Rücklage Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 3.867.504,83 Rechnungsabgrenzungsposten Anlage 1 Passivseite 1.1.2008 EUR 10.000.000,00 134.092.573,67 144.092.573,67 3.361.932,08 3.025.220,04 6.387.152,12 101.133.973,73 4.007,01 251.617.706,53 Anlage 2 Blatt 1 Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 Anhang Allgemeine Angaben Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) wurde zum 1. Januar 2008 gegründet. Gemäß 8 20 i. V. m $ 23 Eigenbetriebsgesetz führt der Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung und muss eine Eröffnungsbilanz aufstellen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Anhang sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläu- tern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen können. Für die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes zum 1. Januar 2008 wurden gemäß $ 22 EigB- Ges die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapital- gesellschaften angewendet. Zum Bilanzstichtag 1. Januar 2008 wurde das Anlagevermögen aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt auf den Eigenbetrieb übertragen. Grundstücke, die nach dem 31. Dezember 2002 erworben wurden, sind mit ihren histori- schen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Ließen sich die Anschaffungsnebenkosten nur mit hohem Aufwand ermitteln, wurden sie pauschal mit 5 % des Kaufpreises angesetzt. Grundstücke, die vor dem 31. Dezember 2002 erworben wurden, wurden mit dem Boden- richtwert zum Erhebungsstichtag angesetzt, soweit sich keine historischen Anschaffungs- kosten mit vertretbarem Aufwand ermitteln ließen. Für die Bewertung gelten die durch den Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2003 (Richtwertübersichtskarte Darmstadt 2004/2005). Dort, wo keine Bodenrichtwerte existierten, wurde der niedrigste Bodenrichtwert der umlie- genden Grundstücke angesetzt. Im Fall von Randlagen (z. B. Grundstücke direkt an der Bebauungsgrenze) wurde derjenige niedrigste Bodenrichtwert der umliegenden Flächen zu Grunde gelegt, der der gleichen Grundstückskategorie zuzurechnen ist. Die Bewertung der Bauten erfolgte auf Basis historischer Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Anwendung des Sachwert- oder des Ertragswertverfahrens. Die lineare Abschreibung wurde berücksichtigt. Hilfsweise wurden die Nutzungsdauern für verschiedene Gebäudety- pen aus der Abschreibungstabelle zum NKRS abgeleitet. Anlage 2 Blatt 2 Für Gebäude, die nach 1950 errichtet wurden, gilt eine Abschreibungszeit von 50 Jahren für massive Gebäude und 30 Jahren für teilmassive Gebäude. Alle Gebäude, die älter als 50 Jahre sind, wurden grundsätzlich mit dem Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt. Bauten und sonstige bauliche Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2002 hergestellt oder erworben worden sind, wurden mit ihren historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die vor dem 31. Dezember 2002 hergestellten oder erworbenen Bauten wurden auf der Ba- sis der Normalherstellungskosten (NHK) 2000 mit dem Sachwertverfahren (88 21-25 WertV) bewertet. Sonstige bauliche Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2002 hergestellt oder erworben wur- den, wurden mit den auf das Baujahr rückindizierten geschätzten Anschaffungs- und Her- stellkosten bewertet. Sonstige bauliche Anlagen mit unbekanntem Baujahr sind mit 1 EUR Erinnerungswert veranschlagt worden. Für vermietete Gebäude kam das Ertragswertverfahren (88 15-20 WertV) zur Anwendung. Freistehende bzw. eindeutig abgegrenzte Gebäudekörper/-teile, die nicht in einem einheitli- chen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Hauptgebäude stehen, sind selb- ständige Wirtschaftsgüter und deshalb gesondert bewertet und abgeschrieben worden. Die Grundstückswerte und die beim abnutzbaren Anlagevermögen um planmäßige Ab- schreibungen fortgeführten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden über einen Anlagennachweis im Einzelnen nachgewiesen. Erbbaugrundstücke (Eigentum der Stadt, Erbbaurecht eines Dritten) wurden mit einem Erin- nerungswert von EUR 1 angesetzt. Für Berechnung der Pensionsrückstellungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt lag ein versicherungsmathematisches Gutachten vor, aus dem die Rückstellungen für die Mitarbei- ter des Eigenbetriebes entnommen werden konnten. Die Ermittlung der Verpflichtung erfolg- te mittels des steuerlichen Teilwertverfahrens unter Verwendung eines Zinssatzes von 6 % (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck). Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen wurden für Instandhaltungsmaßnah- men, die in den ersten drei Monaten 2008 nachgeholt wurden, gebildet. Für die Altersteilzeitrückstellungen lag ein versicherungsmathematisches Gutachten vor. Die Vorgehensweise zur Ermittlung dieser Rückstellung entspricht der der Pensionsrückstel- lungen. Die Archivierungsrückstellungen wurden mit einem Durchschnittswert in Höhe von EUR 5,00 pro m? berechnet und eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 30 Jahren angenom- men. Anlage 2 Blatt 3 C. Erläuterungen Datengrundlage war die vom Vermessungsamt erstellte Liste mit allen bebauten und unbe- bauten Grundstücken der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. September 2007 wurde über die Zuordnung zum Eigenbetrieb Immobilienmanagement oder zum städtischen Haushalt ent- schieden. Eine Besichtigung der Gebäude durch das Architekturbüro Gerber mit anschließender Schadensfeststellung hat stattgefunden. Dies hat zu einer Reduzierung der Gebäudewerte geführt. Sonstige Rückstellungen Zusammensetzung: EUR Rückstellung für unterlassene Instandhaltung 1.109.831,46 Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 954.790,00 Rückstellung für die Sanierung von Altlasten 355.000,00 Rückstellung für Urlaubs- und Zeitguthaben 169.982,93 Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten 155.000,00 Rückstellung für das Sanierungsgebiet Martinsviertel 48.615,65 Archivierungsrückstellung 232.000,00 3.025.220,04 Die Verbindlichkeiten wurden zu ihren Rückzahlungswerten passiviert. Verbindlichkeitenspiegel Laufzeiten mehr als 5 Jahre bis 1 Jahr 2 bis 5 Jahre (ab 2013 bis (2008) (2009 bis 2012) Laufzeitende) Summe EUR EUR EUR EUR Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 3.867.504,83 18.134.460,79 79.132.008,11 101.133.973,73 3.867.504,83 18.134.460,79 79.132.008,11 101.133.973,73 mm——— — —— — — — — — D. Sonstige Angaben Anlage 2 Blatt Zum 1. Januar 2008 wurden die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebes von folgenden Personen geführt: Marit Werner Joachim Lisowski 1. Betriebsleitern, kaufmännischer Bereich Betriebsleiter, technischer Bereich. Der Betriebskommission gehörten zum 1. Januar 2008 an: Herr Stadtrat Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Herr Bürgermeister Wolfgang Glenz Herr Stadtrat Dr. Dierk Molter Herr Stadtverordneter Ctirad Kotoucek Herr Stadtverordneter Wilfried Oßmann Frau Stadtverordnete Brigitte Lindscheid Herr Stadtverordneter Dr. Gert Mittmann Herr Stadtverordneter Jürgen Barth Frau Brigitte Völsen/Personalrat Herr Gernot Beppler/Personalrat Herr German Nogueira Herr Jürgen Rittmannsperger. Darmstadt, den 14, September 2? eL Marit Werner 1. Betriebsleiterin (kaufmännischer Bereich) — Vorsitzender — \yo chimtisawski etriebsleite: (technischer Bereich) 4 Anlage 3 Blatt 1 Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 Bestätigungsvermerk Wir haben die Eröffnungsbilanz - bestehend aus Bilanz und Anhang - un- ter Einbeziehung der Buchführung des Eigenbetriebes "Immobilienmana- gement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)" zum 1. Januar 2008 geprüft. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz nach den deutschen han- delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Be- triebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigen- betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durch- geführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz unter Einbe- ziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 8 27 Abs. 2 EigBGes i. V. mit 8 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest- gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vor- genommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung vermittelten Bildes der Vermögens- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festle- gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts- tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbe- triebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Angaben in der Eröffnungsbilanz über- wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs- grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertre- ter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Anlage 3 Blatt 2 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er- kenntnisse entspricht die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzli- chen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes. Dreieich, 16. September 2009 Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Sul — Dipl. k&w. Rainer Reuhl Dipl.-Ing. Stephan Schüllermann Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
anlage 3
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Anlage 3 zum Entwurf der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Anhang zum Entwurf der Eröffnungsbilanz Der Anhang soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse aus der Aufstellung der Eröffnungsbilanz geben und so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Anhang eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Eröffnungsbilanz und der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Zum Gründungsdatum O1. Januar 2008 ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Nach diesem Zeitpunkt wird eine Bilanz nur noch im Rahmen des Jahresabschlusses erstellt. Die vorliegende Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Immobilienmanagement wird gemeinsam mit der städtischen Eröffnungsbilanz in die Gremien eingebracht. Die Bilanz des Eigenbetriebes Immobilienmanagement schließt mit einer Bilanzsumme von rd. 251.617 TE ab. Zusammengefasst stellt sich die Bilanz des Eigenbetriebes Immobilienmanagement wir folgt dar: Aktiva in TEUR |in% Passiva In TEUR |in% Anlagevermögen 220.963 |87,82 |Eigenkapital 144.093 |57,267 Umlaufvermögen 30.599 |12,16 |Rückstellungen 6.387 2,538 Verbindlichkeiten 101.133 [40,193 Aktive Rechnungs- 55 0,02 | Passive Rechnungs- 4 0,002 abgrenzung abgrenzung Summe 251.617 |100,00 | Summe 251.617 |100,000 1. Die Vermögensstruktur der Eröffnungsbilanz (Aktiva) Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit 220.963 T € (87,82 %) beim Anlagevermögen. Zum Anlagevermögen zählen insbesondere e _Immaterielle Vermögensgegenstände, hier insbs. Softwarelizenzen ( 84.631,67 €), «e _Sachanlagen wie Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge ( 220.962.860,37 €). Je größer der Anteil des Anlagevermögens ist, desto mehr Kapital ist langfristig gebunden. Vom Gesamt-Anlagevermögen entfallen 220.962.860,37 € (87,82 %) auf Sachanlagen. Hierfür entstehen in der Regel hohe Aufwendungen für Abschreibungen und Instandhaltungen, die den Ergebnisplan beeinflussen. Gemessen an dieser Summe fällt das Umlaufvermögen mit 30.599.123,35 € (12,16 %) weit weniger ins Gewicht. Das Umlaufvermögen setzt sich insbesondere zusammen aus « Vorräten ( 7.922,35 €) «e Forderungen (23.126.852,60 €) « Jiquiden Mitteln ( 7.464.348,40 €) Die Vermögenswerte im Umlaufvermögen sind nur relativ kurzfristig gebunden und werden in der Regel auch relativ schnell wieder zu flüssigen Mitteln. Auf der Vermögensseite ist außerdem die Position aktive Rechnungsabgrenzung mit 55.722,81 € bzw. 0,02 % ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Zahlungen, die bereits im Vorjahr für Aufwendungen des Haushaltsjahres 2008 geleistet wurden. 2. Kapitalstruktur/Finanzierung der Eröffnungsbilanz (Passiva) Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die Kreditwürdigkeit und gewährt finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan belasten. An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital mit 144.092.573,67 € (57,267 %). Das Eigenkapital besteht im Wesentlichen « der allgemeinen Rücklage mit 134.092.573,67 € Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 6.387.152,12 € (2,538 %) gebildet. Die Rückstellungen setzen sich insbesondere zusammen aus e _Pensionsrückstellungen mit 3.361.932,08 €, «e Rückstellungen für Deponien und Altlasten mit 355.000,00€, «e Instandhaltungsrückstellungen mit 1.109.831,46 € und «e sonstige Rückstellungen mit 1.560.388,58 €. Für die Berechnung von Bilanzkennzahlen werden die Rückstellungen dem Fremdkapital hinzugerechnet, da sie sich wirtschaftlich wie Fremdkapital auswirken. In der Regel entstehen aus Rückstellungen in der Zukunft Verbindlichkeiten, die zum Abfluss liquider Mittel führen. Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 101.133.973,73 € (40,193 %) bestehen zum 01.01.2008 nur e Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3. Kennzahlen zur Bilanz Für die Beurteilung einer Bilanz bedient man sich in der Regel auch spezieller Analysemethoden, um einen objektiven Vergleich durchführen zu können. Für den Anhang zur Eröffnungsbilanz wurden einige besonders wichtige Kennzahlen ermittelt. « Eigenkapitalquote | = 57,267 % Die Eigenkapitalquote | setzt das Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme. Sie zeigt an, in welchem Verhältnis das Vermögen durch Eigenkapital finanziert ist. «e Anlagenintensität = 87,82% Die Anlagenintensität stellt das Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen dar. 4. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Entsprechende erläuterungsbedürftige Vorgänge haben sich nicht ergeben. 5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde «e Entwicklung der liquiden Mittel Hinzuweisen ist insbesondere auch auf die mittelfristige Entwicklung der liquiden Mittel. Da der Ergebnisplan (Ertrag/Aufwand) nach der mittelfristigen Prognose strukturell nicht ausgeglichen ist, ist es nahezu zwangsläufig, dass auch der Finanzplan (Einzahlungen/Auszahlungen) ein strukturelles Defizit aufweist. Dieses Defizit kann nur durch die Aufnahme von Kassenkrediten gedeckt werden. Die hierfür anfallenden Zinsen werden den Ergebnisplan spürbar belasten. «e Resümee Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Immobilienmanagement zeigt mit einer Eigenkapitalgoute von 57,267 % eine gesunde Struktur. Im Zusammenhang mit der Eröffnungsbilanz der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird diese erneut zu betrachten sein. Die Haushaltskonsolidierung ist ein entscheidender Eckpfeiler für die Stabilisierung des städtischen Haushaltes und der Wirtschaftspläne und die Sicherstellung notwendiger Investitionen. Bereits im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2009 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen, ein freiwilliges Konsolidierungskonzept auf der Basis eines gesetzlichen Haushaltssicherungskonzeptes zu erarbeiten. Ausgehend von der vorliegenden Ergebnisplanung 2006 - 2010 hat die Verwaltung einen dauerhaften Konsolidierungsbedarf benannt. Unabhängig davon bestehen weitere Risiken, die sich ggf. in den kommenden Jahren belastend auf den Haushalt und somit auch auf die Bilanz auswirken werden: e Entwicklung Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen werden langfristig erheblich steigen. Pensionsrückstellungen werden im Ergebnisplan veranschlagt, sodass steigende Pensionslasten erwirtschaftet werden müssen.
2010/0432
4675 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
13.10.2010
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2010/0432
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Eröffnungsbilanz des Eigenbetrieb es Immobilienmanagement zum 01.01.2008
Vorlage vom: 29.09.2010
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt die geprüfte Eröffnungsbilanz zur Kenntnis und leitet diese der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zu.
Anlagen: Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz (Anlage 1)
Richtlinie zur Bewertung des Sachanlagevermögens (Anlage 2)
Anhang zum Entwurf der Eröffnungsbilanz (Anlage 3)
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.09.2010
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wurde zum 01.01.2008 gegründet.
Der Zweck des Betriebs sind die bedarfsgerechte Versorgung der Organisationseinheiten (Ämter und
Verwaltungsstellen) der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden, Räumen und
die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immobilien unter betriebswirtschaftlich optimierten
Bedingungen. Im Rahmen der sachgerechten Bewirtschaftung wird der Eigenbetrieb insbesondere in
folgenden Bereichen tätig:
• An- und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden, Räumen und/oder Teilen davon;
(Bereitstellung und Bewirtschaftung von Liegenschaften)
• Interne und externe Vermietung und Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden, Räumen
und/oder Teilen davon;
• Allgemeine Bodenbevorratung
• Neubau, Umbau, Instandhaltung, Unterhaltung, Ausbau und Modernisierung von Gebäuden
und baulichen Anlagen
• Portfolioanalyse und -management
• Energiewirtschaft
• Gestaltung und Pflege von Außenanlagen
• Gebäudereinigung
• Hausdienste
• Hausmeisterdienste
• Umzugsmanagement
• Gebäudesicherung
Das Immobilienmanagement in Darmstadt folgt der Maßgabe, die Versorgung der städtischen
Organisationseinheiten mit Gebäuden und zugehörigen Leistungen entsprechend des jeweiligen
Bedarfs der Nutzer (Nutzerämter), kundenorientiert unter Anrechnung der jeweiligen Vollkosten
durchzuführen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, Kostentransparenz bei der Flächenbereitstellung und –
bewirtschaftung zu schaffen und den für die städtische Aufgabenerledigung notwendigen
Immobilienbestand wirtschaftlich zu optimieren, wertsichernd zu entwickeln und die Betriebskosten zu
minimieren.
Nach den Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit den Vorgaben des
Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften hat der Eigenbetrieb Immobilienmanagement eine
Eröffnungsbilanz vorzulegen.
Mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement die
vollständige Erfassung und Bewertung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die
Zuordnung der Verbindlichkeiten erfolgt in enger Abstimmung mit der Finanzverwaltung und unter
Betrachtung des Vermögens der Stadt und des Eigenbetriebes.
Mit der Beratung der Betriebskommission am 30. September 2009 erfolgt die Berücksichti-gung der
Ergebnisse als städtisches Vermögens in der vorläufigen Eröffnungsbilanz der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, die im Oktober 2009 Magistrat und Stadtverordnetenver-sammlung vorgelegt wurde.
3
...
Da der Eigenbetrieb Immobilienmanagement derzeit den geprüften Jahresabschluss 2008 vorlegt,
wird entgegen der ursprünglichen Absicht die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement separat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 enthält die Bilanz und alle
Feststellungen und Erläuterungen (Anlage 1).
Zur Vervollständigung der Informationen wird die Richtlinie zur Bewertung des Sachanlagevermögens
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt beigefügt (Anlage 2).
Ergänzend wurde von der Betriebsleitung ein Anhang erstellt (Anlage 3).
Die Betriebskommission hat in Ihrer Sitzung am 30.09.2009 die Eröffnungsbilanz und den Bericht über
die Prüfung beraten.
Der Dezernent II Der Dezernent VI
i. V.
Walter Hoffmann Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Oberbürgermeister Stadtrat
anlage 2
84992 Zeichen
Anlage 2 WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT NEUES KOMMUNALE SRECHNUNGS & STEUERUNGSSYSTEM FÜR DIE MENSCHEN UNSERER STADT Richtlinie zur Bewertung des Sachanlagevermögens für die Eröffnungsbilanz der Wissen- schaftsstadt Darmstadt 1 Allgemeine Erläuterungen .................244244444snnnnnnennennennnnnnnnennnnnennnnnnnnnnennennnnnnnnnnnnnennnnnnnennn nenn 2 1.1. Gesetzliche Grundlagen .................42.44nenennenenenenneneenennennenennenen nenn nennen nennen 3 1.2 Grundsatze den BEWERUNG. rear sense een rennen nn ernten aa naaenen wnnassene armer 4 1.3 _ Wertansätze der Vermögensgegenstände Umsan En Den IH Bus ae aTe Tun ea nen Bun ET T HIERHER ET RR TERERE 5 1:4 Geringwertige Wirtschaftsgüter um. 7 2 _ Immaterielle Vermögensgegenstände.............nemessnnnennennenneennennnnnennönnnnnennnnnnnnnhnnnnnnennennen nennen 7 2.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte........................... 8 2.2 _ Investitionszuschüsse...........eenennenenennenenenennnnnnenennnnnnnennnnennnennnenenennennnnnnnenn 9 3: Sächanlagevermögen..=....- ==: 2er era en nn 10 3.1 Grundstücke; 'grundstücksgleiche Rechte... Runen 10 3.2 Bauten und sonstige bauliche Anlagen, einschließlich Bauten und sonstige bauliche Anlagen auf fremden Grundstücken ................ 13 3.3 _ Grün- und Freiflächen................ennenenenenenenenenenesenenenenenenenene nennen een 1% 34 Infrastrükturvenmögen z::..:..:ssnus0#208004RSRHBRRRRE HER: HEEnn HER SHARE HE TEL RE as ansaeH En nan sa rauen nen Hannenenennacernn 19 3.5 _ Betriebsvorrichtungen/ Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung ... 3.6 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.7 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.... Bewertungsrichtlinie 1/31 25. August 2009 1 Allgemeine Erläuterungen Eine der wesentlichen Zielsetzungen des "Neuen Kommunalen Rechnungs- und Steue- rungssystems" ist die perioden-, sach-, und verursachungsgerechte Abbildung des Ressour- cenaufkommens und -verbrauchs bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Hierzu ist es unter anderem erforderlich, das gesamte Vermögen (Anlage- und Umlaufver- mögen) und die Verbindlichkeiten (Darlehen, empfangene Zuschüsse) der Wissenschafts- stadt Darmstadt zu erfassen, zu bewerten und — sofern erforderlich -— Wertminderungen, die bspw. durch Abnutzung eintreten, zu berücksichtigen. Maßgeblichen Anteil am Vermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt das Anlagever- mögen dar. Als Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gelten « wirtschaftliche Werte, die « wirtschaftliches Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt, « einzeln bewertbar, « einzeln verkehrsfähig sind und dazu bestimmt sind, dauerhaft für die Leistungserstellung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung zu stehen. Das Anlagevermögen lässt sich gemäß & 49 GemHVO-Doppik grundsätzlich in drei Gruppen untergliedern: « Immaterielle Vermögensgegenstände (bspw. Lizenzen, gewährte Investitionszu- schüsse « Sachanlagevermögen (bspw. Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge) « _Finanzanlagevermögen (bspw. Beteiligungen an Eigenbetrieben, Mitarbeiterdarle- hen). Die Bewertung der Finanzanlagen ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Mit dieser Bewertungsrichtlinie wird sichergestellt, dass die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens einheitlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben nach gleichen Be- wertungskriterien für die Zwecke der Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2008 bewertet wer- den und die erforderlichen Dokumentationen (Bilanzanlagen) erstellt werden. Hinsichtlich der Erfassung und Inventarisierung der einzelnen Vermögensgegenstände wird auf die Inventarordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 1. September 2005 verwie- sen. Bewertungsrichtlinie 2/31 25. August 2009 Die Bezeichnung des jeweiligen Anlagegutes richtet sich nach folgenden bestehenden Ord- nungssystemen: Kapitel Anlagevermögen Ordnungssystem 3A Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte Grundstücke Siebenstellige Codierungsnummer der Grundstücks- und Gebäudeliste oder Investitionsnummer 3.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstü- cken Bauten Siebenstellige Codierungsnummer der Grundstücks- und Gebäudeliste oder Investtionsnummer 3.3 Grün- und Freiflächen Grünanlagen, Parks Achtstellige Objektnummer (z. B. 1160.01.01) der Gründatei Spielplätze Achtstellige Objektnummer (z. B. 1120.03.01) der Gründatei 3.4 Infrastrukturvermögen Straßenabschnitte Investtionsnummer aus Übergangs- regelungen Lichtsignalanlagen Investtionsnummer aus Übergangs- regelungen Ingenieurbauwerke Bezeichnung der jeweiligen Bau- werke nach Arten unterteilt ( Liste des Straßenverkehrsamtes ) Behindertengerechte Bushaltestellen Namentliche Bezeichnung der Bus- haltestelle 3.5 Betriebsvorrichtungen / Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung Betriebsvorrichtungen Gliederung nach DIN 276; erweiterte Codierungsnummer der Grund- stücks- und Gebäudeliste Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung erweiterte Codierungsnummer der Grundstücks- und Gebäudeliste 3.6 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstat- tung Betriebsausstattung Nach den Vorgaben der Inventar- ordnung Geschäftsausstattung Nach den Vorgaben der Inventar- ordnung Kunstgegenstände ohne 3.7 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Anlagen im Bau Siebenstellige Codierungsnummer der Grundstücks- und Gebäudeliste 1.1 Gesetzliche Grundlagen Bewertungsrichtlinie 3/31 25. August 2009 Grundlage dieser Richtlinie bildet die Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005. Insbesondere sind zu berücksichtigen: « 8 108 HGO, nach dem "die Vermögensgegenstände und Schulden mit ihren Werten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen sind. Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskos- ten, vermindert um Abschreibungen, [...] anzusetzen [...]. Dies gilt auch für die Schlussbilanz, die erstmals zum 31. Dezember 2009 und danach zum 31. Dezember eines jeden Haushaltsjahres aufzustellen ist.“ « 88 114 a - 114u als die maßgeblichen Bestimmungen zur Haushaltswirtschaft mit doppelter Buchführung Ferner folgt diese Richtlinie für die Erstellung der Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2008 den "Sonderregelungen zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz für Gemeinden und Gemein- deverbände in Hessen" (im Folgenden als "Sonderregelungen" bezeichnet) in der Fassung vom 17. Dezember 2003. Des Weiteren werden die Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO- Doppik) vom 02. April 2006 (Inkraft getreten am 24. Mai 2006) herangezogen. Neben diesen Vorgaben erfolgt eine Auslegung gemäß den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). 1.2 Grundsätze der Bewertung Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände gelten nachstehende Grundsätze: Ansatz und Bewertung müssen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung genügen. Bei der Bewertung ist grundsätzlich von der Fortführung der Geschäftstätigkeit auszugehen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zum Stichtag zu bewerten. Gemäß $& 40 GemHVO-Doppik ist vorsichtig zu bewerten, d. h. es sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Stichtag der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) entstanden sind, zu berücksichtigen. Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Stichtag reali- siert sind (Imparitätsprinzip). Bei der Festlegung der Nutzungsdauer abnutzbarer Vermögensgegenstände ist gemäß 8 43 Abs. 1 GemHVO-Doppik von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszugehen. Bei der Abschätzung können zur Orientierung die Nutzungsdauern, die sich aus der Ab- schreibungstabelle NKRS (Abschreibungstabelle der hessischen Pilotkommunen) ergeben, herangezogen werden. Der Wertabschlag für zwischenzeitliche Nutzung ist im Wege einer linearen Abschreibung zu ermitteln. Unterlassene Instandhaltungen, Schäden und Mängel sowie ausstehende Großreparaturen sind bei der Wertermittlung des jeweiligen Vermögensgegenstandes wertmindernd zu be- rücksichtigen. Rückstellungen nach $ 39 GemHVO-Doppik werden nicht gebildet. Bewertungsrichtlinie 4/31 25. August 2009 Kostenrechende Einrichtungen und Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darm- stadt behalten gemäß $ 108 Abs. 4 HGO ihre bisherigen Bewertungen nach den Grundsät- zen der Bilanzkontinuität und der Buchwertfortschreibung bei, soweit nicht explizit etwas an- deres geregelt wird. Die Anlagenbewertung folgender Eigenbetriebe bleibt unverändert: - Kulturinstitute, - Bäder, - Bürger- und Kongresshäuser, - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, - Klinikum Darmstadt und - Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen für behinderte Menschen - Immobilienmanagement Darmstadt (IDA). Die Anlagenbewertung folgender Betriebe gewerblicher Art bleibt unverändert: - Vivarium, - Kindertagesstätten - Krematorium - Friedhöfe - Industriegleisanlagen - Theatertiefgarage Auch wenn die Anlagebewertung unverändert bleibt, ist die Dokumentation entsprechend der Inventarordnung und dieser Richtlinie zu erstellen. 1.3 Wertansätze der Vermögensgegenstände Nach $ 108 HGO bilden die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten die Ober- grenze für die Bewertung und die Abschreibung der einzelnen Vermögensgegenstände. Gemäß 8& 41 Abs.2 GemHVO-Doppik sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die ge- leistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsberei- ten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet wer- den können. Eine Einbeziehung von Gemeinkostenanteilen (bspw. Kosten der allgemeinen Verwaltung) ist nicht zulässig. Ein Vermögensgegenstand ist betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestim- mung genutzt werden kann. Demnach sind auch angefallene Nebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten Be- standteile der Anschaffungskosten. Zu den Anschaffungskosten der einzelnen Vermögensgegenstände zählt grundsätzlich auch eine umsatzsteuerrechtlich nicht abziehbare Vorsteuer. Dies gilt auch für eine ggf. teilweise nicht abziehbare Vorsteuer. Fremdkapitalzinsen sind nur insoweit als Anschaffungskosten einzubeziehen, als die Kredite dazu dienen, die Herstellung zu beschaffender Neuanlagen mit längerer Bauzeit durch An- zahlungen oder Vorauszahlungen zu finanzieren. Es muss ein enger Zusammenhang zwi- schen den Fremdfinanzierungskosten und den Investitionen bestehen. Bewertungsrichtlinie 5/31 25. August 2009 In anderen Fällen ist der Ansatz der Finanzierungskosten des Kaufpreises nicht zulässig. Minderungen des Anschaffungspreises sind abzusetzen. Nachstehendes Berechnungsschema ist für die Ermittlung der Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs heranzuziehen: Anschaffungspreis des Vermögensgegenstandes + Aufwendungen für die Versetzung in die Betriebsbereitschaft (z. B. Montagekosten, Fundamentierungskosten, Inspektions- und Abnahmekosten) + Anschaffungsnebenkosten (z. B. Eingangsfrachten, Transportversicherung, Anfahrt- und Abladekosten, Anwalts- und Notarkosten, Kosten für Grundbucheintragung, Grunderwerbssteuer u.ä.) + Nachträgliche Anschaffungskosten (z. B. rückwirkende Kaufpreiserhöhung, anschaf- fungsnahe Aufwendungen zur Erweiterung und Verbesserung) J. \Preisnachlässe (Rabatte, Lieferantenskonti/-boni, Rückvergütung, Gutschriften, sons- tige Nachlässe) = |Anschaffungskosten Nach $ 41 Abs. 3 GemHVO-Doppik sind Herstellungskosten die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zu- stand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Materialkosten, den Fertigungskosten und den Sonderkosten der Fertigung. Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen nach 8 41 Abs. 3 GemHVO-Doppik auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungs- gemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, eingerechnet werden. Fremdkapitalzinsen zählen nach $ 41 Abs. 4 GemHVO-Doppik grundsätzlich nicht zu den Herstellungskosten. Sie dürfen in Ausnahmefällen angesetzt werden, soweit es sich um Zinsen für Fremdkapital handelt, das in zeitlicher und sachlicher Hinsicht zur Finanzierung der Herstellung des Ver- mögensgegenstandes verwendet wird. Der Ansatz der Zinsen ist in diesen Fällen beschränkt auf den Zinsanteil, der auf den Zeit- raum der Herstellung des Vermögensgegenstandes entfällt. Ein Ansatz von allgemeinen Verwaltungskosten (bspw. anteilige Kosten der Personalverwal- tung, der Kämmerei) ist aufgrund der abschließenden Aufzählung des $ 41 Abs. 3 GemHVO- Doppik nicht zulässig. Bewertungsrichtlinie 6/31 25. August 2009 Folgendes Berechnungsschema für die Ermittlung der Herstellungskosten ist heranzuziehen: Materialeinzelkosten (z. B. Baustoffe, Baumaterial) + Materialgemeinkosten (z. B. anteilige Kosten der Lagerhaltung, Material- und Rech- nungsprüfung) = Materialkosten Fertigungseinzelkosten (Personalkosten der Herstellleistung: Bruttolohn + Arbeitge- beranteil, Zuschläge, Prämien) + Fertigungsgemeinkosten (Personalkosten der Bauverwaltung, für die Bauplanung und —überwachung, Werkzeuge, Energiekosten, Brennstoffe) = Fertigungskosten Sonderkosten der Fertigung (z. B. Aufwendungen für Modelle, Schablonen, Spezial- werkzeuge, Gebühren für Fertigungslizenzen) = Herstellungskosten 1.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter Für selbständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren An- schaffungs- oder Herstellungskosten weniger als 410 Euro ohne Umsatzsteuer betragen, kann für die Zwecke der Eröffnungsbilanz nach Abschnitt 7.4 der Sonderegelungen eine Ein- zelbewertung unterbleiben. Die Vorgaben der Inventarordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Erfassung und Inventarisierung sind zu beachten. 2 Immaterielle Vermögensgegenstände Als immaterielle Vermögensgegenstände werden gemäß der Gliederungsvorschrift des 8 49 GemHVO-Doppik - Konzessionen, - Lizenzen, - ähnliche Rechte sowie - an Dritte geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse bezeichnet. Die Bewertung entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstände erfolgt grund- sätzlich zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um anteilige Ab- schreibungen. Bewertungsrichtlinie 7/31 25. August 2009 Immaterielle Vermögensgegenstände (Konzessionen) sind nur dann zu historischen An- schaffungs- und Herstellungskosten korrigiert um die seit der Anschaffung angefallenen Ab- schreibungen anzusetzen, wenn die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ü- ber 20.000 EUR lagen. Hiervon ausgenommen sind die gewährten Investitionszuschüsse (vgl. Pkt. 2.2). Ist die Nutzung der immateriellen Vermögensgegenstände zeitlich begrenzt (z.B. Software, Softwarelizenzen), sind diese über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abzuschreiben. Liegt eine technische oder wirtschaftliche Überalterung vor, so ist dies durch entsprechende Wertabschläge zu berücksichtigen. Ein Ansatz immaterieller Vermögensgegenstände ist nur dann zulässig, wenn sie entgeltlich erworben wurden, d.h. wenn sie vertraglich oder durch Hoheitsakt gegen Hingabe einer be- stimmten Gegenleistung übergegangen oder eingeräumt worden sind (z.B. Konzessionsab- gabe, Lizenzgebühren, Preis der Software). Für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltliich erworben wurden, gilt nach 8 38 Abs. 3 GemHVO-Doppik sowie Abschnitt 8.1 der Sonderegelungen ein Ansatzverbot. Dies gilt bspw. für selbsterstellte Software. Software ist grundsätzlich ein immaterieller Vermögensgegenstand. Betriebs- und System- software gelten jedoch als Bestandteil der Hardware und sind damit beim (materiellen) be- weglichen Anlagevermögen auszuweisen. 2.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Konzessionen: Eine Konzession stellt eine Erlaubnis dar, durch die der Wissenschaftsstadt Darmstadt ent- geltlich gestattet wird, bestimmte Tätigkeiten vorzunehmen. Das Recht der Wissenschafts- stadt Darmstadt zur Erteilung von Konzessionen ist nicht Bestandteil des Anlagevermögens. Gewerbliche Schutzrechte: Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen hier insbesondere Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster und Marken. Lizenzen: Als Lizenz bezeichnet man Verträge über den Erwerb oder (häufiger) die Nutzung von ge- werblichen Schutzrechten. Der Lizenzgeber als Inhaber eines Rechts gewährt der Wissen- schaftsstadt Darmstadt (Lizenznehmer) das Recht, den geschützten Gegenstand gegen Zahlung eines Entgelts zu nutzen (z. B. Software-Lizenzen bzw. Preis der Software). Dazu zählen ggf. auch Lizenzen zum Betrieb bestimmter Anlagen sowie ähnliche Rechte, z. B. Leitungsverlegungsrechte, Einleitungsrechte. Jährlich oder unterjährig zu entrichtende Lizenzgebühren sowie Kosten für Updates von Softwareprogrammen stellen laufenden Aufwand dar und sind nicht aktivierungsfähig. Bewertungsrichtlinie 8/31 25. August 2009 Die Kosten für die Entwicklung eines Internetauftritts der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind nur insoweit ansatzfähig, als sie für die Leistungen Dritter angefallen sind, d.h. sofern ein entgeltlicher Erwerb vorliegt. Die Kosten der mit der Entwicklung beschäftigten Mitarbeiter der Stadt Darmstadt sind aufgrund des Ansatzverbots des $ 38 Abs. 3 GemHVO-Doppik nicht ansatzfähig. 2.2 Investitionszuschüsse Ein immaterieller Vermögenswert kann für die Wissenschaftsstadt Darmstadt daraus resultie- ren, dass sie die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben durch Dritte unterstützt und diese Tätigkeit mit einem Investitionszuschuss fördert. Dazu zählen nicht rückzahlbare Investiti- onszuschüsse, die an private Dritte wie bspw. gemeinnützige Einrichtungen bzw. deren Trä- ger oder an Vereine vergeben werden. Ebenfalls zu solchen Investitionszuschüssen können Zuwendungen an private Dritte zählen, die für Maßnahmen der Stadtsanierung gewährt wurden. Solche Investitionszuschüsse sind nach $ 38 Abs. 4 GemHVO-Doppik zu aktivieren, sofern folgende Anforderungen erfüllt sind: - Zweck der Zuwendung muss die Förderung einer Investitionsmaßnahme sein; der Wert des Vermögensgegenstandes muss oberhalb der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von EUR 410,00 ohne Umsatzsteuer liegen. - Die bezuschusste Investitionsmaßnahme muss im Bescheid bzw. in der Zusage der Wissenschaftsstadt Darmstadt an den Zuwendungsempfänger hinreichend konkret bestimmt sein. - Bei zweckfremder Verwendung oder nicht erfolgter Realisierung durch den Zuwen- dungsempfänger besteht ein Herausgabeanspruch der Wissenschaftsstadt Darm- stadt über die geleistete Zuwendung, dieser ist dann als sonstige Forderung zu er- fassen oder die Zweckbindung der Förderung ist aufzuheben. - Die Zuwendung ist mit dem Betrag der Endabrechnung anzusetzen. Sollte die End- abrechnung und der Zuwendungsbescheid nicht vorhanden sein, kann, im Ausnah- mefall, auch der gebuchte Auszahlungsbetrag verwendet werden. Für die Abschrei- bung, die von der geleisteten Investitionszuwendung abzusetzen ist, gilt grundsätz- lich, dass die voraussichtliche Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensge- genstandes (bzw. der Investitionsmaßnahme) anzusetzen ist. Im Zweifel ist von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren auszugehen. In der Eröffnungsbilanz werden nur die Zuschüsse erfasst, die von der Stadt detailiert nach den oben aufgeführten Anforderungen nachgewiesen werden. Sollte ein testierter Bericht über die Jahresabschlussprüfung eines Zuschussempfängers vorliegen, kann der dort gebil- dete Sonderposten als Anlagegut übernommen werden. Für alle anderen gegebenen Zuschüsse werden die Summen der Kameralen Werte für Zu- schüsse seit 1998 pro Zuschussjahr auf 50 % abgewertet. Die abgewerteten Beträge werden 10 Jahre lang abgeschrieben. Für 1998 bis 2007 werden dann die so ermittelten Werte pro Zuschussjahr als ein Anlagegut erfasst. Bewertungsrichtlinie 9/31 25. August 2009 3 Sachanlagevermögen 3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte Für die kommunale Vermögensbewertung wird der Grundstücksbegriff aus $ 70 BewG abge- leitet. Er stellt auf die wirtschaftliche Einheit ab, so dass mehrere „bürgerlich-rechtliche“ Ein- zelgrundstücke bzw. Flurstücke, aber auch nur ein Teil von einem solchen, ein Grundstück im Sinne des Bewertungsrechtes bilden kann. Grund und Boden sowie Gebäude sind unter- schiedliche Anlagegüter, bilden aber eine wirtschaftliche Einheit. Grundstücksgleiche Rechte: Grundstücksgleiche Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden. Sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden. Als grund- stücksgleiche Rechte sind beispielsweise das Erbbaurecht, das Dauerwohnrecht nach dem Wohnungseigentumsrecht, das Teileigentum und das Wohnungseigentum zu nennen. Grundstücke: Grundstücke, die nach dem 31.12.2002 angeschafft wurden, werden mit ihren historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Diese ergeben sich grundsätzlich aus dem Kaufpreis des Grundstückes zuzüglich der Nebenkosten (insbesondere Grunderwerbsteuer, Kosten Grundbucheintrag, Notariatskosten, Kosten der Erschließung). Sofern sich die Anschaffungsnebenkosten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermit- teln lassen, können sie pauschal mit 5% des Kaufpreises angesetzt werden. Grundstücke, die vor dem 31.12.2002 angeschafft wurden, werden mit dem Bodenrichtwert zum Erhebungsstichtag angesetzt, soweit sich keine historischen Anschaffungskosten mit vertretbarem Aufwand ermitteln lassen. Liegen zum Erhebungsstichtag keine Bodenrichtwer- te vor, sind diejenigen Werte anzuwenden, die dem Stichtag zeitlich am nächsten liegen. Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt gelten die durch den Gutachterausschuss festgeleg- ten Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2003 (Richtwertübersichtskarte Darmstadt 2004/2005). In der Richtwertübersichtskarte sind Ortsgebiete gebildet worden, für die der niedrigste Bodenrichtwert als Bewertungsgrundlage festgeschrieben ist (z.B. Wixhausen Richtwert: 180 EUR). Unter Beachtung des Vorsichtsprinzipes wurde im Kerngebiet der niedrigste Bodenwert mit 760 EUR/ m? angesetzt. Im Stadtgebiet ( außer Kerngebiet) wurde ebenfalls aus Vorsichts- prinzip der niedrigste Bodenwert von Wohngebieten von 350 EUR/ m? angesetzt. Soweit niedrigere Bodenwerte in einem Ortsgebiet existieren sind diese der Bewertung zugrunde zu legen. Falls keine Bodenrichtwerte existieren, ist der niedrigste Bodenrichtwert der umliegenden Grundstücke anzusetzen. Im Fall von Randlagen (z. B. Grundstücke direkt an der Bebau- ungsgrenze) ist derjenige niedrigste Bodenrichtwert der umliegenden Flächen zu Grunde zu legen, der der gleichen Grundstückskategorie zuzurechnen ist (z. B. wäre für ein außerhalb und direkt an der Bebauungsgrenze liegendes Grundstück der durchschnittliche Bodenricht- wert derjenigen Grundstücke anzusetzen, die innerhalb der Bebauungsgrenze liegen). Der ermittelte Wert darf nicht größer als der aktuelle Marktwert sein. Die aktuelle Ausnutzung des Grundstückes ist nur in begründeten Ausnahmefällen zu berücksichtigen. Bewertungsrichtlinie 10/31 25. August 2009 Für einzelne Grundstücke gelten in Anlehnung an die Sonderregelungen zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz unter Beachtung der tatsächlichen Nutzung des Grundstückes in der Wis- senschaftsstadt Darmstadt folgende Festlegungen: Flächen von Straßen, Wegen, Plätzen und |66, 67 | werden mit dem niedrigsten Bodenrichtwert bewertet, der öffentlichen Grünanlagen für unbebaute Grundstücke außerhalb der geschlossenen Bebauung der Stadt anzusetzen ist; 1,50 EUR/m? Grundstücke von Schulen Team | werden mit 30 % des Minimums der vergleichbaren Bo- denrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet Quelle: Vermessungsamt (kommunale Bewertungsstelle ) 05.02.1999 Grundstücke von Sportflächen Team | werden mit 5 % des Minimums der vergleichbaren Bo- denrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet Quelle: Vermessungsamt (kommunale Bewertungsstelle ) 05.02.1999 Grundstücke von Sporthallen Team | werden mit 10 - 15 % des Minimums der vergleichbaren . Bodenrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet Quelle: Vermessungsamt (kommunale Bewertungsstelle) 05.02.1999 Grundstücke mit Gebäuden im Gemein- Team | werden mit 30 % des Minimums der vergleichbaren Bo- gebrauch ( z.B. Gemeinschaftshäuser, Ju- denrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet | gendzentren, Altenzentren) Grundstücke von bewirtschafteten öffentli- 66, werden mit 5 EUR/m? bewertet (Grund und Boden) chen Parkplätzen Team Deponiegrundstücke 23 werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR je Deponie für die gesamte Fläche angesetzt Naturschutzgebiet, Naturschutzplanungsge- |67 werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR für das biete, Wasserschutzgebiete Flurstück angesetzt Landschaftsschutzgebiet 23 Wertansatz je nach Nutzungsart (z.B. Acker mit 2,50 EUR/m?) bzw. mit dem Ansatz für Wasserschutzgebiete, wenn diese Grundstückseigenschaft vorliegt Erbbaugrundstücke (Eigentum der Stadt, 23 werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR/Grundstück Erbbaurecht eines Dritten) angesetzt Wald, Aufforstungsflächen, 67 wird pauschal mit 1 EUR/m? angesetzt sofern nicht Naturschutzgebiet (entsprechend Landesbetrieb Hessenforst) Grund und Boden : 0,50 EUR/m? Aufwuchs : 0,50 EUR/m? als Festwerte Waldwiese, an Wälder angrenzend Team __| werden mit 0,50 EUR/m? bewertet Garten- und Parkanlagen 67, werden mit dem Wert für Gartenland (20 EUR/m?) be- Team __| wertet Öffentliche Spielflächen 23, 67, | werden mit 20 EUR/m? bewertet, jedoch max. niedrigster Team __| Bodenrichtwert der umliegenden Grundstücke Wasserflächen 67, werden mit 1 EUR/m? als Grund und Boden bewertet; Team | Ausnahme: Renaturierungs- und Investitionsmaßnahmen Gräben, Rückhaltebecken 67, werden mit 1 EUR/m? bewertet, Team | Grund und Boden ohne Aufbau Altlastenflächen Team | werden mit dem Minimum des Bodenrichtwertes der umliegenden Grundstücke abzüglich des zu erwartenden Sanierungsaufwands angesetzt Naturdenkmäler 67, werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR pro Flur- Team | Stück angesetzt Bewertungsrichtlinie 11/31 25. August 2009 Ackerland, Grünland 23 Bewertung nach Bodenrichtwerten: Ackerland: 2,50 EUR/m? Grünland: 1,50 EUR/m? Restflächen Bauland, sonstige Restflächen |23, werden mit 30 bis 50 % des Minimums der Bodenricht- Team |werte der umliegenden Grundstücke bewertet, soweit eine Nutzung möglich ist (evt. Zuordnung an anliegendes Grundstück) nicht nutzbare Restflächen werden mit 1 EUR/m? bewer- tet Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland |23, werden je nach Entwicklungs- und Erschließungszustand Team | mit 25 bis 50 % des Minimums der Bodenrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet Dauerkleingärten 23, werden mit dem Wert für Gartenland (20 EUR/m? ) be- Team _| wertet Grabgärten, Vereinsgelände ( außerhalb) 23 werden mit einem gemittelten Wert von 10 EUR /m? be- wertet Ausgleichsflächen (wie Straßengrundstücke) | 23 j werden mit 1,50 EUR/m? bewertet Überlassene Straßengrundstücke 23 werden mit 1,00 EUR/Abschnitt bewertet (Investorstraßen) Unland 23, werden mit 1 EUR/m? bewertet Team Gesteinabbauland 23 Ansatz von 1 EUR/m?, Steinbruch in Betrieb: Ertrags- wertverfahren Dressurplatz 23 Ertragswertverfahren bei wirtschaftlicher Nutzung; jedoch max. niedrigster Bodenrichtwert der umliegenden Nut- zung Wochenendplatz 23 Ertragswertverfahren bei wirtschaftlicher Nutzung; jedoch max. niedrigster Bodenrichtwert der umliegenden Nut- zung Bestehen Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwertungsbeschränkungen, die den Verkehrswert nach allgemeiner Verkehrsauffassung wesentlich beeinträchtigen, so sind diese wertmin- dernd zu berücksichtigen. Eine solche Wertminderung ist beispielsweise für nicht erschlossene Grundstücke zu be- rücksichtigen, wenn der Bewertung der Bodenrichtwert zugrunde liegt. Für die Bewertung von Grundstücken in Sanierungsgebieten wird ein Anhang zu dieser Richtlinie erstellt. Für nachstehende Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwertungsbeschränkungen, d. h. Rechte und Belastungen ist je nach Einzelfall ein Wertabschlag bei dem Grundstücks- bzw. Boden- wert vorzunehmen. Grundstücke mit denkmalgeschützten Gebäuden oder | Abschlag von 25 bis 50 %, je nach Einzelfall anderen denkmalgeschützten Bauwerken, Grundstücke innerhalb eines denkmalgeschützten Gesamtwerkes Bestehende Leitungsrechte fremder Dritter, Überlei- | Abschlag von 50 %, Ansatz immer unter Berücksichti- tungsrechte, Überlandleitungen, Wegerechte auf be- | gung der umliegenden Bodenrichtwerte bauten Grundstücken Beeinträchtigung durch nahe liegende Industrie, Wind- | Gewerbegrundstücke ohne Abschlag, St - hi kraftanlagen, Straßen- oder Schienenverkehr Wohngrundstücke : Abschlag von 20 % Rückübertragungsansprüche Einzelfallprüfung, Erinnerungswert 1 EUR Bewertungsrichtlinie 12/31 25. August 2009 Erhaltene Beiträge, Zuschüsse und Zuwendungen: Ergänzend zu der Grundstückserfassung und -bewertung sind erhaltene Fördermittel (Bei- träge, ähnliche Entgelte, Zuwendungen, Zuweisungen und Investitionszuschüsse) mit direk- ter Zuordnung zu den einzelnen Vermögensgegenständen gesondert zu erfassen. Sie sind mit dem Endabrechnungsbetrag als Sonderposten zu passivieren. Je nach Nutzungsdauer des jeweiligen geförderten Anlagegutes wird die Förderung verteilt und als Ertrag gebucht. 3.2 Bauten und sonstige bauliche Anlagen, einschließlich Bauten und sonstige bauliche Anlagen auf fremden Grundstücken Die Bewertung der Bauten erfolgt auf Basis historischer Anschaffungs-/ Herstellungskosten , unter Anwendung des Sachwertverfahrens oder unter Anwendung des Ertragswertverfah- rens. In jedem Fall ist ein Wertabschlag für die zwischenzeitliche Nutzung (Abschreibung) zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung und dem Bewertungsstichtag im Be- rechnungsverfahren zu berücksichtigen. Der Wertabschlag für die zwischenzeitliche Nutzung ist durch eine lineare Abschreibung zu ermitteln. Die Abschreibungssätze ergeben sich aus der betriebsgewöhnlichen Nutzungs- dauer. Hilfsweise können die Nutzungsdauern für verschiedene Gebäudetypen aus der Ab- schreibungstabelle zum NKRS abgeleitet werden ( Anlage 10 ).Aufgrund des tatsächlichen Zustandes der Gebäude kann es zu Abweichungen von den empfohlenen Nutzungsdauern kommen. Für die Folgebewertung ist bei einer dauerhaften Wertminderung eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen. Für Gebäude, die nach 1950 errichtet wurden gilt eine Abschreibungszeit von 50 Jahren für massive Gebäude und 30 Jahren für teilmassive Gebäude. Alle Gebäude, die älter als 50 Jahre sind, werden grundsätzlich mit dem Erinnerungswert von O0 EUR angesetzt. Historische Anschaffungs-/Herstellungskosten werden für diese Ge- bäude nicht ermittelt. Bauten und sonstige bauliche Anlagen, die nach dem 31.12.2002 hergestellt oder ange- schafft wurden, werden mit ihren historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewer- tet. Bauten , die vor dem 31.12.2002 hergestellt oder angeschafft wurden, werden auf der Basis der Normalherstellungskosten (NHK) 2000 mit dem Sachwertverfahren (88 21-25 WertV) bewertet Sonstige bauliche Anlagen, die vor dem 31.12.2002 hergestellt oder angeschafft wurden, werden mit den auf das Baujahr rückindizierten geschätzten Anschaffungs- und Herstellkos- ten bewertet. Sonstige bauliche Anlagen mit unbekanntem Baujahr werden mit 0 EUR Erin- nerungswert veranschlagt. Für vermietete Gebäude kommt das Ertragswertverfahren (88 15-20 WertV) zur Anwendung. Normalherstellungskosten sind auf den Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung rückzuindizie- ren. Bewertungsrichtlinie 13/31 25. August 2009 Freistehende bzw. eindeutig abgegrenzte Gebäudekörper/-teile, die nicht in einem einheitli- chen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Hauptgebäude stehen, sind selb- ständige Wirtschaftsgüter und deshalb gesondert zu bewerten und abzuschreiben. Für den jeweiligen Gebäudetyp sind die Normalherstellungskosten des entsprechenden Bau- jahres/Anschaffungsjahres zu verwenden. Dem Vorsichtsprinzip folgend sind die jeweils niedrigsten Kostensätze zu verwenden. Es ist von einem mittleren Ausstattungsstandard auszugehen. Abweichungen sind zu dokumentieren. Sofern in dem Regelwerk der NHK bestimmte Gebäudetypen (z. B. Feuerwehrhäuser) nicht enthalten sind, sind die NHK typenähnlicher Gebäude zu verwenden (bspw. Feuerwehrhäu- ser > Industriegebäude mit Sozialtrakt). Die Erhebung der Merkmale ist auf wertbestimmende Daten zu konzentrieren, insbesondere: - Nutzungsart - Herstellungsjahr - Bauweise (Massiv- oder Leichtbauweise) - Ausstattungsstandard - Flächenangaben (Grundstücksfläche, Bruttogrundfläche, Gliederung der Flächen gemäß DIN 277) Bei der standardisierten Wertermittlung von Gebäuden nach dem Sachwertverfahren wird von massiver Bauweise und von der Bruttogrundfläche (BGF) bzw. dem Bruttorauminhalt (BRI) ausgegangen. Die BGF nach DIN 277 ist mit den NHK auf der Wertbasis des Jahres 2000 pro m? zu multiplizieren. Ein Korrekturfaktor von 0,95 für Hessen ist zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind wertbeeinflussende Faktoren anzusetzen. Die gewählten Daten müssen in aussagefähiger Form dokumentiert werden. Als wertmindernde Faktoren sind zu berücksichtigen: Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwertungsbeschränkungen Baumängel und -schäden, die fachmännisch festgestellt und beziffert sind, sind mit den geschätzten Kosten für deren Beseitigung wertmindern zu berücksichtigen. Ansonsten sind Abschläge für Baumängel und Bauschäden nach Erfahrungssätzen durch pauschale Abschläge (gestaffelte Abschläge) vor Berücksichtigung der linearen Abschreibung wie folgt zu erfassen: 1 - Vornehmlich fällige Schönheitskorrekturen 5 %-10% 2 - Leichte Mängel und Schäden, durch einfache Reparatur zu beseitigen 10 %-20% 3 - Mittlere Mängel und Schäden, einzelne Gewerke sind zu erneuern 20%-30% 4 — Schwere Mängel und Schäden, grundlegender Sanierungsbedarf 30%-50% Die gewählten Abschläge sind zu erläutern und zu dokumentieren. Alle Maßnahmen zur Mängel- und Schadensbeseitigung, die bis zum 01.01.2008 nachweisbar abgeschlossen sind, werden nicht durch Abschläge berücksichtigt. Als werterhöhende Faktoren sind zu berücksichtigen: Zuschläge für Baunebenkosten sind gemäß den Gebäudetypen nach NHK-Tabellen zu ermitteln Bewertungsrichtlinie 14/31 25. August 2009 Einzelmaßnahmen an Gebäuden wie z.B. eine über den ursprünglichen Zustand hinaus- gehende wesentliche Verbesserung sind je nach Einzelfall vor Berücksichtigung der line- aren Abschreibung zu erfassen Die praktische Anwendung des Sachwertverfahrens wird anhand eines Beispiels in der An- lage 1 verdeutlicht. Grundhafte Sanierung Mit einer Total-/Kernsanierung eines Gebäudes entsteht ein neuer Vermögensgegenstand, der über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben ist. Dabei ergeben der Wert der Restsubstanz des Gebäudes und die Kosten der Sanierungsmaßnahmen den Wert des neuen Vermögensgegenstands. Als neuer Anschaffungs-/Herstellungszeitpunkt gilt der Zeitpunkt der Fertigstellung der Sa- nierungsmaßnahmen. Sofern die Kosten für die grundhafte Sanierung nicht ermittelbar sind, ist nach Anlage 2 zu verfahren. Der prozentuale Abschlag ist ein festgelegter Wert. Bewertung von Gebäuden mit nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind Auszahlungen für bereits be- schaffte/ hergestellte Vermögensgegenstände, die in einem zeitlichen Abstand zum Zeit- punkt der Anschaffung/ Herstellung anfallen. Sie erhöhen den Betrag der dem Vermögens- gegenstand zugerechneten Anschaffungs- und Herstellungskosten. Vorraussetzung hierfür ist, dass durch die vorgenommenen Maßnahmen der Vermögensge- genstand in seiner Substanz vermehrt, in seinem Wesen verändert, über seine Zustand hin- aus erheblich verbessert, in seiner Gebrauchs- und Verwendungsmöglichkeit erheblich ver- ändert oder die Nutzungsdauer erheblich verlängert wird ( sog. Herstellungsaufwand). Die weitere Abschreibung ist einheitlich für den gesamten Vermögensgegenstand nach dem sich danach ergebenden neuen Restwert für die Restnutzungsdauer zu berechnen. Die Berücksichtigung wird anhand eines Beispiels in der Anlage 3 aufgezeigt. Anders zu beurteilen sind nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wenn In- standhaltungs-, Instandsetzungs-, oder Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden und die- se dazu dienen, einen Vermögensgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhal- ten ( sog. Erhaltungsaufwand). Es handelt sich in diesen Fällen um regelmäßig in gewissen Zeitabständen notwendige Ausbesserungen, die die Wesensart des Vermögensgegenstan- des nicht verändern. Eine Vermögensmehrung liegt dann nicht vor. Erhaltungsaufwendun- gen erhöhen deshalb nicht die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sie sind im Jahr der Entstehung in voller Höhe als Aufwand der Periode zu erfassen. Bewertung von Gebäuden mit gemischter Nutzung: Anschaffungs- und Herstellungskosten von Gebäuden mit gemischter Nutzung sind entspre- chend ihrer Nutzung aufzuteilen und getrennt zu bewerten. Eine Aufteilung der Grundstücksfläche auf die verschiedenen Gebäude bzw. Gebäudeteile muss ebenfalls erfolgen. Die Aufteilung erfolgt anhand der Nutzflächen der einzelnen Gebäudeteile (Anlage 4). Bewertungsrichtlinie 15/31 25. August 2009 Bewertung von Gebäuden auf fremden Grundstücken: Es handelt sich vornehmlich um kommunalspezifische Betriebsvorrichtungen wie Transfor- matorengebäude, Druckreglerstationen und dgl., deren Errichtung ein vertraglich gesichertes Recht (Miet- oder Pachtvertrag), ggf. in Verbindung mit einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit zu Grunde liegt. Ein Bodenwert ist daher nicht in Ansatz zu bringen. Bewertet werden nur die baulichen Anla- gen und die Betriebsvorrichtungen. Vermietete Gebäude Für vermietete Gebäude kommt das Ertragswertverfahren (88 15-20 WertV) zur Anwen- dung, soweit es sich bei den Gebäuden um marktübliche und marktgängig vermietete Immo- bilien handelt. Dies betrifft insbesondere die Mietwohnungen. Vermietete Gebäude, die Einrichtungen der Bezirksverwaltung darstellen, sind nach dem Sachwertverfahren zu bewerten. Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Wert der baulichen Anlage oder des Ge- bäudes getrennt vom Bodenwert auf der Grundlage des nachhaltig jährlich erzielbaren Rein- ertrags zu ermitteln (88 15, 16 WertV). Der Reinertrag ergibt sich aus dem Rohertrag abzüg- lich der Bewirtschaftungskosten. Der Rohertrag enthält sämtliche, bei einer ordnungsgemäßen Nutzung dauerhaft erzielbaren Einnahmen. Betriebskosten, welche auf die Mieter umgelegt werden, bleiben jedoch unbe- rücksichtigt (817 | WertV). Wird eine vergünstigte Miete oder Pacht gewährt, ist von den tat- sächlich auf Dauer erzielbaren Einnahmen auszugehen (817 II WertV). Die Bewirtschaftungskosten sind gemäß den Vorgaben des Vermessungsamtes als prozen- tualer Anteil des Rohertrages zu ermitteln. Dabei ergeben sich die Prozentsätze in Abhän- gigkeit der unterschiedlichen Nutzung des Gebäudes und der zu Grunde gelegten Restnut- zungsdauer des Gebäudes. (Anlage 5) Für die Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren werden in Anlehnung an die Werter- mittlungsrichtlinie folgende Liegenschaftszinssätze verwendet. Nutzung Liegenschaftszinssatz Mietwohngrundstück 5% Gemischt genutzte Grundstücke mit weniger als 50 % | 5,5 % | gewerblichem Mietanteil Gemischt genutzte Grundstücke mit mehr als 50 % |6,0 % | gewerblichem Mietanteil Geschäftsgrundstücke 6,5% An dieser Stelle verweisen wir auf die 88 15-20 WertV, die das Ertragswertverfahren im Ein- zelnen regeln. Das Beispiel in der Anlage 6 zeigt das Ertragswertverfahren in seiner praktischen Umset- zung. Bewertungsrichtlinie 16/31 25. August 2009 Erhaltene Beiträge, Zuschüsse und Zuwendungen: Ergänzend zu der Gebäudeerfassung und -bewertung sind erhaltene Fördermittel (Beiträge, ähnliche Entgelte, Zuweisungen und Investitionszuschüsse) mit direkter Zuordnung zu den einzelnen Vermögenswerten und zeitanteiliger linearer Auflösung des Zuschusses gesondert zu erfassen. Sie sind mit dem Endabrechnungsbetrag als Sonderposten zu passivieren. Je nach Nutzungsdauer des jeweiligen geförderten Anlagegutes wird die Förderung verteilt und als Ertrag gebucht. Bewertung der Außenanlagen: Alle Grundstücksaufbauten, die weder Gebäude noch Betriebsvorrichtung sind, stellen Au- Renanlagen dar (z. B. Zäune, Hecken, Mauern, Tore, Wege- und Platzbefestigungen, Gar- tenanlagen). Zur Vereinfachung kann bei der Begutachtung für die Eröffnungsbilanzierung folgende Vor- gehensweise zu Grunde gelegt werden: Der selbständige Ausweis der Außenanlagen ist nur bei entsprechender Bedeutung für das kommunale Vermögen notwendig. Die zu bewertenden Außenanlagen sind mit historischen Anschaffungs- und Herstellungs- kosten zu bewerten. Sind die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten für vor dem 31.12.2002 fertig- gestellte Außenanlagen nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar, können rückindizierte aktuelle Durchschnittspreise als Näherungsgröße verwendet werden. (Wertansätze in Anlage 7) Zur Rückindizierung wird die Indextabelle für Außenanlagen angewendet. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Außenanlagen sind 20 Jahre anzusehen. Außenanlagen, die vor dem 1. Januar 1989 angeschafft/hergestellt wurden sind mit dem Erinnerungswert von O EUR je Anlage anzusetzen. Bewertung der Kulturdenkmäler und historische Zierbrunnen: Kulturdenkmäler und historische Zierbrunnen sind mit dem Erinnerungswert von 1 EUR je Denkmal und Brunnen zu bewerten. Bei Parkanlagen, die Kulturdenkmäler sind, wird der Aufwuchs mit 1 EUR pro Parkanlage bewertet. 3.3 Grün- und Freiflächen Bei der Bewertung der Grün- und Freiflächen sind der Bodenwert und der Wert des Auf- wuchs nur dann getrennt voneinander zu erfassen und zu bewerten, wenn Wert und Funkti- on des Aufwuchs nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung sind. Die Bewertung der Grün- und Freiflächen einschließlich Spiel- und Sportplätze, die nach dem 31.12.2002 hergestellt oder angeschafft wurden, erfolgt nach historischen Anschaf- fungs- und Herstellungskosten. Die Bewertung der Grün- und Freiflächen, die vor dem 31.12.2002 hergestellt oder ange- schafft wurden, erfolgt nach Teilobjektarten (Rasen, Gehölz etc.) mit mittleren Herstellungs- kosten (aktuelle Durchschnittspreise), wenn die historischen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar sind. Die mittleren Herstellungskos- ten zuzüglich 12% Planungsleistung werden rückindiziert und um die Wertminderung durch zwischenzeitliche Nutzung korrigiert. Bewertungsrichtlinie 17/31 25. August 2009 Es wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Grün- und Freiflächen von 20 Jahren angesetzt. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Spielplätzen sind 10 Jahre, von Sportplätzen sind 20 Jahre anzusehen. Bäume werden separat mit einem Festwert von 1.410 EUR/Stück bewertet und auf das Jahr 1986 rückindiziert. Eine entsprechende Überprüfung des Bestands hat in einem 3-Jahresrhythmus zu erfolgen. Die nachstehende Tabelle erläutert die Bewertung: Zust. | Grün- und Freiflä- Bewertung Verweis inner- Amt |ehen halb der Richtli- nie 23/62 | Bodenwert Siehe Punkt 3.1 66 Straßenbegleitgrün Siehe Punkt 3.4 67 Baumbestand Baumbestand (Baumdatei) mit 1.410 EUR als Siehe Anlage 7 Festwert (Festwert = Durchschnittspreis eines Baumes gemäß Ermittlung des Grünflächenam- tes x Anzahl der Bäume); Die Kosten sind auf das Jahr 1986 rückzuindizieren. 67 Grünanlagen / Parks Nach Teilobjektart (Rasen, Gehölzpflanzung, Siehe Anlage 7 Wege etc.) mit auf das Datum der Anschaffung / Herstellung rückindizierten mittleren Herstel- lungskosten (aktuelle Durchschnittspreise) pro Fläche gemäß Ermittlung des Grünflächen- und Umweltamtes, incl. 3% pauschaler Zuschlag für Mobiliar (Bänke, Abfallkörbe etc.) und 12% Pla- nungsleistungen. Nutzungsdauer 20 Jahre. Bäume werden mit einem Festwert separat be- wertet. 67 Spielplätze nach Ausstattungskategorien gemessen an den | Siehe Anlage 8 Spielgeräten mit auf das Datum der Anschaffung / Herstellung rückindizierten mittleren Herstel- lungskosten (aktuelle Durchschnittspreise nach Ermittlung des Grün- und Umweltamtes) incl. Aufwuchs durch prozentualen Zuschlag mit 30 % und 12% Planungsleistungen. Nutzungsdauer 10 Jahre. Bäume werden mit einem Festwert separat be- wertet. 52/67 | Sportplätze mit auf das Datum der Anschaffung / Herstellung rückindizierten aktuellen Durchschnittspreisen -Aufbauten ( Aschebahn, Zuschauertribünen, Beleuchtungsanlagen, Rasenflächen usw.) sind einzeln zu erfassen und zu bewerten Nutzungsdauer 20 Jahre. Wertminderungen (Durchforstungen und Schädigungen) sind zu berücksichtigen und vom (Fest-)Wert bzw. den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten abzuziehen. Erhaltene Beiträge, Zuschüsse und Zuwendungen Ergänzend zu der Erfassung und Bewertung der Grün- und Freiflächen sind erhaltene För- dermittel (Beiträge, ähnliche Entgelte, Zuweisungen und Investitionszuschüsse) mit direkter Zuordnung zu den einzelnen Vermögenswerten gesondert zu erfassen. Sie sind mit dem Bewertunggsrichtlinie 18/31 25. August 2009 Endabrechnungsbetrag als Sonderposten zu passivieren. Je nach Nutzungsdauer des jewei- ligen geförderten Anlagegutes wird die Förderung verteilt und diese Auflösung als Ertrag gebucht. 3.4 Infrastrukturvermögen Einrichtungen wie Verkehrswege (z. B. Schienen, Straßen), Gewässerbauten und Kanalisa- tionsanlagen, die als Netzwerke der Versorgung der Öffentlichkeit mit Infrastrukturleistungen dienen (z. B. Energie, Wasser/Abwasser, Telekommunikation, Verkehr) werden als Infra- strukturvermögen bezeichnet. Bewertung von Straßen: Grund und Boden der Straßen und Straßenkörper sind getrennt zu bilanzierende Wirt- schaftsgüter. Der Straßenkörper bestehend aus Deckschicht, Tragschicht und Unterbau einer Straße, bil- det eine Bewertungseinheit. Der Bestand der Straßen wird mit einem vereinfachten Durchschnittswert in der Eröffnungs- bilanz angesetzt. Ermittelt wird dieser Wert aus der Summe aller investiven Ausgaben für den Straßenbau der letzten 30 Jahre vor dem Bilanzstichtag. Der Summenwert ist anschlie- ßRend mit einem Faktor von 0,5 zu multiplizieren. In der Anlagenbuchhaltung ist der so be- rechnete vereinfachte Durchschnittswert als eine Gesamtanlage zu führen und über eine Dauer von 15 Jahren abzuschreiben. Eine Rückindizierung und die Buchung von Anlagen- abgängen während der Restnutzungsdauer finden bei dieser Methode nicht statt. 1. Straßenbäume Baumbestand als Festwert ( siehe Punkt 3.3) | Instandhaltung/Erneuerung: Durch Instandhaltungsmaßnahmen (Straßenbeitragsfreie Maßnahmen), wie die Erneuerung bzw. das Aufbringen einer Deckschicht, erfolgt keine Wertsteigerung und keine Verlängerung der Haltbarkeit (eine indirekte Verlängerung erfolgt lediglich durch die Zustandserfassung). Bei einer grundlegenden Erneuerung der Straße (incl. Unterbau, d. h. Komplettausbau) wird die Straße mit den tatsächlichen Kosten der Sanierungsmaßnahme bewertet und mit einer Nutzungsdauer von 40 Jahren aktiviert. Straßen des Anlagevermögens, Investitionen in Bundes- und Landesstraßen: Gemäß Abschnitt 10.3 der Sonderregelungen gilt: „Sind der für die Ersterrichtung der Straße verantwortliche Baulastträger (z. B. Land für Landesstraßen) und der Eigentümer eines Straßengrundstücks als der für die zeitlich der Ersterrichtung folgenden Reinvestition ver- antwortliche Baulastträger (z. B. Gemeinde innerhalb eigener Ortsdurchfahrtsgrenzen) nicht identisch, so sind Straßenbauwerke innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen als im wirtschaftli- chen Eigentum der Gemeinde befindliches Anlagevermögen zu bilanzieren und um zeitantei- lige Abnutzung (AfA) zu vermindern‘. Bewertungsrichtlinie 19/31 25. August 2009 Die an die Wissenschaftsstadt Darmstadt unentgeltlich überlassenen Straßen (auf Grund Übertragung der Baulast, Abstufung oder Umwidmung), sind mit 1,00 € / Abschnitt anzuset- zen. Solche Vorgänge sind bei der Erfassung als Investorstraßen gesondert zu kennzeichnen. Als zu bilanzierendes wirtschaftliches Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt gelten auch Bauten auf fremdem Grund und Boden, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt an- geschafft oder hergestellt worden sind und der Öffentlichkeit dauerhaft zur Verfügung ste- hen. Investitionen in Bundesstraßen und Landesstraßen, die nicht auf Grund und Boden der Wis- senschaftsstadt Darmstadt liegen, sind als geleistete Investitionszuschüsse zu aktivieren und unterliegen der gleichen Abschreibung wie eine Straße. Baustraßen: Reine Baustraßen, die nach der Baumaßnahme zurückgebaut werden sind unter Anlage im Bau zu erfassen. Der Wertansatz (Bau + Rückbau) ist Bestandteil der gesamten AHK des Vermögensgegenstandes „Straßenbauwerk“. Baustraßen, die genutzt werden und als Grundlage für den späteren Straßenabschnitt die- nen, werden mit ihren AHK’s bilanziert und mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Der Bilanzansatz wird in einer gesonderten Position im Be- reich Infrastrukturvermögen ausgewiesen. Beleuchtungsanlagen: Die Beleuchtungsanlagen der befestigten Straßen, Wege und Plätze der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind mit dem Buchwert der HSE HEAG Südhessische Energie AG zu überneh- men. Die Nutzungsdauer beträgt für Kabel 30 Jahre, für Masten 15 Jahre, für Beleuchtungs- körper 10 Jahre. Lichtsignalanlagen: Die Lichtsignalanlagen werden mit ihren AHK einzeln erfasst und bewertet. Die AHK werden folgendermaßen ermittelt: AHK für Kabelschächte, Verrohrung, Masten und Steuergeräte. Fertigungsgemeinkosten werden laut Anhang berücksichtigt. Es gilt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren für Lichtsignalanlagen und 10 Jahren für die Verkehrsrechner. Die einzelnen Lichtsignalanlagen werden als eigenständige Vermögensgegenstände erfasst. Wertsteigernde Maßnahmen einer Lichtsignalanlage werden der Anlage zugeordnet, aber einzeln mit der jeweiligen Abschreibungsdauer aufgelistet. Verkehrszeichen und Schilder: Verkehrszeichen und Schilder werden dagegen nicht einzeln erfasst, sondern gelten als in den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Straße enthalten und werden mit der glei- chen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wegweisende Beschilderungen (Schilderbrücken DIN 1076) mit einer Gesamtfläche von über 1,5 m? werden gesondert erfasst und bewertet. In die AHK werden 3% interne Pla- nungsleistungen eingerechnet. Es gilt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren. Bewertungsrichtlinie 20/31 25. August 2009 Öffentlich geförderte ÖPNV-Haltestellen Der behindertengerechte Ausbau von öffentlich geförderten ÖPNV-Haltestellen stellt eine wertsteigernde Einzelmaßnahme dar, wird gesondert erfasst und mit einem Pauschalansatz von 21.000 € pro Bushaltestelle für den 1. bis 3. Bauabschnitt bewertet. Für den 4. (2005) und 5. Bauabschnitt werden die tatsächlichen Herstellungskosten zuzüglich den Fertigungs- gemeinkosten laut Anhang 11 angesetzt. Es gilt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 25 Jahren für die Haltestelle (Verkehrsfläche) und eine betriebsgewöhnliche Nutzungs- dauer von 15 Jahren für die Wartehallen bzw. Warteunterstände Bewertung von Ingenieurbauwerken: Zu den Ingenieurbauwerken zählen z. B.: - Brücken - Unterführungen, Tunnel - Durchlässe als brückenähnliche Bauwerke - Schilderbrücken (DIN 1076) - Lärmschutzbauwerke, Stützbauwerke Brücken und vergleichbare Straßenbauwerke sind gesondert zu erfassen und zu bewerten. Ein Beispiel zur Veranschaulichung ist beigefügt. (Anlage 9) Durchlässe mit einem kleineren Durchmesser als 1 m sind nicht gesondert zu erfassen. Die Durchlässe, deren Durchmesser größer/gleich 1 m ist und die als einfache Verrohrung her- gestellt sind, werden mit 1 EUR Erinnerungswert angesetzt. Ein Durchlass, welcher aufgrund seines Bauwerksgesamtumfanges als brückenähnliches Bauwerk errichtet ist, wird gemäß der nachfolgenden Beschreibung bewertet. Die Bewertung für die nach dem 31.12.2002 angeschafften/hergestellten Ingenieurbauwerke erfolgt nach den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten vermindert um die anteiligen Abschreibungen. Für die vor dem 31.12.2002 angeschafften/hergestellten Ingenieurbauwerke ist von aktuellen Durchschnittspreisen der nachfolgenden Tabelle auszugehen. Stahlfachwerkbrücke 2.600,00 EUR / m? Stahlbeton- und Spannbetonbrücken 4.000,00 EUR / m? Holzbauwerke 2.000,00 EUR / m? Trogbauwerke 1.700 EUR / Ifdm Lärmschutzbauwerke 600,00 EUR / m? Stützmauer 600,00 EUR / m? Unterführungen 4.000,00 EUR / m? Tunnelbauwerke 20.000,00 EUR / Ifdm Dieser Wert ist auf das Datum der Anschaffung/Herstellung rückzuindizieren und um die an- teiligen Abschreibungen zu vermindern (siehe Vordruck: Ermittlung des Wertes von Ingeni- eurbauwerken). Für Stahl-, Stahlbeton-, Gewölbe-, und Spannbetonbrücken gilt eine be- triebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 80 Jahren. Für Holzbauwerke gilt eine betriebsge- wöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren. Bewertungsrichtlinie 21/31 25. August 2009 Aufwendungen für Generalüberholungen oder grundhafte Sanierungen werden ebenfalls als Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt. Die wertbestimmenden Faktoren (Schadenskategorien), als Ergebnis der aktuellen Zu- standsprüfung, werden in allen Fällen eingerechnet. Unentgeltlich überlassene Vermögensgegenstände (ohne Angabe einer Wertermittlung), wie z. B. Brücken, sind mit dem Erinnerungswert 1 EUR zu bewerten. Die zukünftigen finanziel- len Verpflichtungen (Verkehrssicherungspflicht, Sanierungsverpflichtung), die sich durch die- se unentgeltliche Übertragung von Vermögensgegenständen ergeben, sind zu erläutern und zu dokumentieren (Anhangsangabe). Gleisanlagen: Bewertungsgegenstand sind die technischen Anlagen inkl. Gleisunter- und -oberbau sowie alle sonstigen dem Betrieb dienlichen Anlagen, z. B. Signale, Funkanlagen, etc. Die Bewer- tung wird mit einem in 2005 durch Sonderuntersuchung ermittelten mittleren Einheitswert von 19 Euro pro Ifdm vorgenommen, sofern sie nicht bereits beim Betrieb gewerblicher Art — Industriegleisanlagen - erfolgt ist. Bewertung sonstiger Bauten des Infrastrukturvermögens: Parkhäuser, Tiefgaragen und Fahrradabstellanlagen, die nicht konkret einer anderen Grund- stücksnutzung zugeordnet sind (z. B. Rathaus), sind nachzuweisen. Die Bewertung erfolgt analog der Vorgehensweise für Gebäude bzw. Außenanlagen. Kanäle und Sonderbauwerke der Entwässerung : Die Erstbewertung der Kanäle und der Sonderbauwerke der Entwässerung (z.B. Pumpstati- onen, Regenrückhaltebecken, Düker) erfolgte bereits als Netzbewertung des Abwasserver- sorgungsnetzes und wird jährlich fortgeschrieben. Die Werte werden aus dem Kanalkataster entnommen. Renaturierungs- und Investitionsfördermaßnahmen sind gesondert zu erfassen. Die Abschreibung erfolgt über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Erhaltene Beiträge, Zuschüsse und Zuwendungen Ergänzend zu der Erfassung und Bewertung des Infrastrukturvermögens sind erhaltene För- dermittel (Beiträge, ähnliche Entgelte, Zuweisungen und Investitionszuschüsse) mit direkter Zuordnung zu den einzelnen Vermögenswerten und zeitanteiliger linearer Auflösung des Zuschusses gesondert zu erfassen. Sie sind mit dem Endabrechnungsbetrag als Sonderpos- ten zu passivieren. Je nach Nutzungsdauer des jeweiligen geförderten Anlagegutes wird die Förderung verteilt und als Ertrag gebucht. Die Erfassung der Straßen-, Kanal-, Erschließungs-, und Sonderbeiträge (z. B. Lärmschutz- wall) erfolgt objektbezogen nach Fertigstellung. Die Auflösung der erhaltenen Straßenbeiträ- ge erfolgt über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Anlagegutes. Bewertungsrichtlinie 22/31 25. August 2009 3.5 Betriebsvorrichtungen/ Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung Technische Anlagen und Maschinen, die der kommunalen Leistungserstellung dienen, sind gesondert zu erfassen und zu bewerten. Dies gilt auch für sog. Betriebsvorrichtungen, die getrennt von Grund und Boden und Ge- bäuden als selbständige Vermögensgegenstände zu behandeln sind. Betriebsvorrichtungen stehen nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit Grund und Boden oder Gebäuden sondern mit der kommunalen Leistungserstellung. Der Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen vom 15. März 2006 ( BStBl.1 2006 S. 314) ist zu beachten. Zu den technischen Anlagen zählen bspw. Anlagen und Maschinen - der Energieversorgung und Betriebstechnik - der Feuerwehrtechnik und -gerätschaft - von Transportanlagen - maschinelle Anlagen in der Kläranlage (Rechenanlagen, Belüftungsbecken, me- chanische Zerkleinerungsanlagen, etc.) - von Flutlichtanlagen auf einem Sportplatz, Zu den Betriebsvorrichtungen zählen bspw. - Schwingböden in reinen Turnhallen - Schwimmbecken - Lastenaufzüge - Verkaufsautomaten - Zuschauertribünen - Tresoranlagen Bei Turnhallen, die nach der NHK bewertet werden, ist eine gesonderte Bewertung der Schwingböden nicht erforderlich, da die NHK- Berechnung diese bereits berücksichtigt. Nicht zu den technischen Anlagen zählen Kleinmaschinen (Bohrmaschine, etc.); diese gehö- ren zur Betriebs- und Geschäftsausstattung. In analoger Anwendung der Sonderregelungen sind diejenigen technischen Anla- gen/Betriebsvorrichtungen, die nach dem 31.12.2002 angeschafft/hergestellt wurden zu his- torischen Anschaffungs-/Herstellungskosten abzüglich Wertminderungen für zwischenzeitli- che Nutzung zu bewerten. Technische Anlagen/Betriebsvorrichtungen, die vor dem 31.12.2002 angeschafft/hergestellt wurden, sind nur dann gesondert zu bewerten, wenn die historischen Anschaffungs- /Herstellungskosten über 51.130 EUR lagen. Die Abschreibungssätze ergeben sich aus der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Hilfs- weise können die Nutzungsdauern aus der Abschreibungstabelle zum NKRS abgeleitet wer- den. Bewertungsrichtlinie 23/31 25. August 2009 3.6 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird den beweglichen Wirtschaftsgütern zugeordnet. Hierzu zählen insbesondere die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Verwaltungsgebäu- de (z. B. Mobiliar, Arbeitsplatzrechner) und der Betriebsgebäude (Feuerwehren, Laborein- richtungen). Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind zu historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten abzüglich Wertminderungen für zwischenzeitliche Nut- zung zu bewerten. Auf den Ansatz von immateriellen Vermögensgegenständen und beweglichen Vermögens- gegenständen des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 3.000 EUR ohne Umsatzsteuer nicht überschritten ha- ben, wird gemäß $ 59 Abs. 1 GemHVO-Doppik verzichtet. Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung, die zum Zeitpunkt des Eröffnungsbilanzstichtages bereits abgeschrieben sind, werden nicht berücksichtigt. Ausge- nommen hiervon sind Gegenstände, die historische Anschaffungs-/Herstellungskosten grö- ßer/gleich 20.000 EUR brutto haben. Für Vermögensgegenstände, die in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusam- menhang stehen, sind Sachgesamtheiten zu bilden (bspw. Gleichartige Tische einer Schule oder die Bestuhlung in einem Schulklassenraum). Die Ersterfassung nach Anschaffungskosten anhand der Belege erfolgt durch die Kämmerei. Eine endgültige Bewertungsregelung für die Betriebs- und Geschäftsausstattung kann erst nach einer qualitativen und quantitativen Feststellung der Ergebnisse der körperlichen Inven- tur gemäß der Inventarordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stand 1. September 2005) erfolgen. Die Abschreibungen richten sich nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei der Ermittlung können die Nutzungsdauern gemäß den Abschreibungstabellen (NKRS) herangezogen werden. ö Betriebsausstattung: Zur Betriebsausstattung gehören: Werkstätteneinrichtungen, Werkzeuge, Werksgeräte und Modelle, Prüf- und Messmiittel, La- gereinrichtungen, Transporteinrichtungen außerhalb des unmittelbaren Produktionsprozes- ses (Rollenbahnen, Drahtseilbahnen, Gleisanlagen), Fuhrpark, Arbeitsbühnen, Lagerbehäl- ter, Tanks, Geräte und Einrichtungen von Labor-, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen. Sofern sie nicht für ein einzelnes Projekt oder Auftrag angeschafft wurden und für eine län- gerfristige Nutzung vorgesehen sind, gehören sie zur aktivierungspflichtigen Betriebsausstat- tung. j Geschäftsausstattung: Zur Geschäftsausstattung zählen: Büromaschinen, Organisationsmittel, EDV-Anlagen der Verwaltung, Fernsprechanlagen, Büromöbel, Arbeitsmittel. Bewertungsrichtlinie 24/31 25. August 2009 Medienbestand: Für den Medienbestand, hierzu zählen Bücher, CD's, Kassetten und ähnliche Publikations- formen ist von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren auszugehen. Daher werden die derzeitigen Bestände mit dem Erinnerungswert von 1 EUR je Einrichtung angesetzt, sofern sie nicht in Sondervermögen geführt werden. Zeitungen und Zeitschriften gelten als Verbrauchsmaterial und stellen somit laufenden Auf- wand des jeweiligen Haushaltsjahres dar. Der Medienbestand, der nach dem 31.12.2005 angeschafft wird, ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Es gilt die Inventarordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Kunstgegenstände: Bewegliche Kunstgegenstände sowie Kunstwerke, Artefakte oder Gemälde in Museen sind zu erfassen. Relevante Kunstgegenstände sind vor allem bei öffentlichen Galerien, kulturell genutzten Räumlichkeiten, Museen oder im Zusammenhang mit der Gestaltung öffentlicher Gebäude, Straßen, Wege oder Plätze zu erwarten. Auch künstlerisch oder historisch wertvol- le Sammlungen und Buchbestände fallen in diese Kategorie. Die Kunstsammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird mit 1,00 EUR bewertet. Regelmäßig kann davon ausgegangen werden, dass Kunstgegenstände analog zu Grundstücken keiner Abschreibung unterliegen. Als Orientierungshilfe sei auf die steuerliche Interpretation des Bundesfinanzhofes verwiesen, der in mehreren Entscheidungen in die nachstehenden zwei Typen von Gemälden unterscheidet (vgl. BfH 2.12.1977 - III R 58/75, BStBl II 1978, 164 = BFHE 124, 172, BB 1978). Gemälde anerkannter Meister: Ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ist ein Kunstwerk erst dann, wenn es von einem Künst- ler stammt, dessen Gesamtwerk von einer Vielzahl kunstverständiger und kunstinteressierter Personen als künstlerisch eingeschätzt wird; zu dieser Kategorie zählen z. B. Gemälde aner- kannter Meister. Bei den Gemälden anerkannter Meister tritt regelmäßig weder ein wirtschaftlicher noch technischer Werteverzehr ein, was gegen eine planmäßige Ab- schreibung spricht. Gebrauchskunst: Dienen Gemälde überwiegend Dekorationszwecken und entsprechen dem jeweiligen Zeitge- schmack, so gelten sie als sog. „Gebrauchskunst‘. Bei Gebrauchskunstgegenständen wird eine Abschreibung wegen wirtschaftlicher Abnutzung grundsätzlich zugelassen; eine jährliche Abschreibung mit 5 % p.a. wird als angemessen betrachtet. 3.7 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Als geldliche Vorleistungen auf noch zu erhaltende Sachanlagen gelten für die Eröffnungsbi- lanz die Zahlungsströme bezogen auf den Bilanzstichtag. Bewertungsrichtlinie 25/31 25. August 2009 Bei Anlagen im Bau (noch nicht fertiggestellte Sachanlagen auf eigenen oder fremden Grundstücken) sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren, die für Investiti- onen bis zum 31.12.2007/01.01.2008 anfallen. Anlagen: Anlage 1 Gebäudebewertung mit NHK 2000 nach dem Sachwertverfahren Siehe Beispiel: Gebäudebewertung nach NHK Anlage 2 Gebäudebewertung mit nachträglichen Anschaffungs- und Herstel- lungs- kosten (grundhafte Sanierung) Siehe unten Anlage 3 Gebäudebewertung mit nachträglichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten Siehe unten Anlage 4 Gebäudebewertung für ein Objekt mit gemischter Nutzung Siehe unten Anlage 5 Bewirtschaftungskosten als prozentualer Anteil am Rohertrag Siehe Datei Anlage 6 Bewertung eines Mietobjektes nach dem Ertragswertverfahren Siehe Beispiel Anlage 7 Aktuelle Durchschnittspreise für Grünflächen nach Teilobjektarten Siehe Datei Anlage 8 Aktuelle Durchschnittspreise für Spielplätze nach Ausstattungskate- | gorien Siehe Datei Anlage 9 Bewertung von Ingenieurbauwerken Siehe Beispiel Anlage 10 Aufstellung der Nutzungsdauer Siehe unten Anlage 11 Ermittlung der Fertigungsgemeinkosten des Infrastrukturvermögens Siehe unten Bewertungsrichtlinie 26/31 25. August 2009 Grundstücksnummer [Gebäudenummer Lagebezeichnung / Hausnummer Objekt / Bauteil Jahr der Bewertung nach NHK 2000 (gem. WertR) —ı 3]Ausstattungsstandard 4|Baujahr / Jahr der Fertigstellung 5|Brutto-Grundfläche BGF (a+b) nach DIN 277 6|Brutto-Rauminhalt BRI (a+b) nach DIN 277 7|Anzahl der Geschosse 8/Nutzungsdauer 9|Normalherstellkosten nach NHK 2000 Korrekturfaktoren 10/Baunebenkosten nach NHK 2000 in % 11/Um Nebenkosten bereinigter Gebäudewertansatz 0,00 12|Bewertungsabschlag Hessen 0,95 13|Ortsgrößenabschlag für Orte über 50.000 Einwohner 14|bereinigter Gebäudewertansatz je m? / m? 15|Zwischenwert NHK Wertbestimmende Faktoren 16|werterhöhende Faktoren in % *" 17 |wertmindernde Faktoren in % *? korrigierte Normalherstellungskosten Rückindizierung 19|Index für Herstellungsjahr 20 | Index Basisjahr NHK 2000 21|Normalherstellungskosten Berücksichtigung Wertminderung durch Abschreibung 22|Restnutzungsdauer Buchwert der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Ermittlung der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungkosten Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr (Gesamt-) Nutzungsdauer Nutzungsdauer bis 31.12.2007 Restnutzungsdauer zum Bewertungszeitpunkt #DIV/o!| #DIV/0!| Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Bewertungszeitpunkt #DIV/O! Anlage 1 Vordruck Gebäudebewertung NHK280811.xls /Gebäude 01 18.9.2009 Hinweis: Grüne Felder sind auszufüllen! Berechnung Grundfläche BGF atb Grundfläche |Gebäudehöhe| BRia+b Summe BRI Anlage 1 Vordruck Gebäudebewertung NHK280811.xIs /Gebäude 01 18.9.2009 “1 werterhöhende Faktoren: Einzelmaßnahmen an Gebäuden, wenn: *2 zum Beispiel über den ursprünglichen Zustand wesentliche Verbesserung vorgenommen wird, eine Vergrößerung der Nutzfläche eintritt (z.B. Aufstockung) je nach Einzelfall wertmindernde Faktoren: Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwertungsbeschränkungen Abschläge für Baumängel und Bauschäden sind nach Erfahrungssätzen durch pauschale Abschläge vor Berücksichtigung der linearen Abschreibungen zu erfassen. Bitte benutzen Sie dazu die Zustandsbewertung des Architekturbüro Gerber. Diese orientiert sich an folgender Staffelung. 1.|Vornehmlich fällige Schönheitsreparaturen 2.|Leichte Mängel und Schäden, durch einfache Reparatur zu beseitigen 3.|Mittlere Mängel und Schäden, einzelne Gewerke sind zu erneuern 4.|Schwere Mängel und Schäden, grundlegender Sanierungsbedarf Anlage 1 Vordruck Gebäudebewertung NHK280811.xIs /Gebäude 01 18.9.2009 100,00 Zwischensumme Bodenwert 000) Auswirkungen grundstücksbezogener Rechte und Belastungen wertsteigernde Faktoren in % a 08 wertmindernde Faktoren in % . ı N [ee | Sonstige wertbeeinflussende Umstände z.B. Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt . Funktion nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung ist. Vordruck Bodenbewertung.xis / Bodenwert 18.9.2009 Festgelegte Bodenrichtwerte für folgende Stadtgebiete: (siehe auch Karte zur Veranschaulichung) Wixhausen 180 EUR/m? Arheilgen (außer westl. Gewerbe) 210 EUR/m? Kranichstein 200 EUR/m? Stadtgebiet (außer Kerngebiet) 350 EUR/m? Kerngebiet 760 EUR/m? Westgebiet (außer Siedlung Tann) 200 EUR/m? Eberstadt (außer westlich der Bahn) 240 EUR/m? Soweit niedrigere Bodenwerte in einem Ortsgebiet existieren sind diese anzusetzen. Im Stadtgebiet wurde der niedrigsten Bodenwert von Wohngebieten angesetzt. Für einzelne Grundstücke wurden folgende Festlegungen in der Bewertungsrichtlinie getroffen: Flächen von Straßen, Wegen und Plätzen werden mit dem niedrigsten Bodenrichtwert bewertet, der für unbebaute Grundstücke außerhalb der geschlossenen Bebauung der Stadt anzusetzen ist werden mit 30 % des Minimums der vergleichbaren Bodenrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet Quelle: Vermessungsamt ( kommunale Bewertungsstelle ) 05.02.1999 Grundstücke von Sportflächen werden mit 5 % des Minimums der vergleichbaren Bodenrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet Quelle: Vermessungsamt ( kommunale Bewertungsstelle ) 05.02.1999 werden mit 10 — 15 % des Minimums der vergleichbaren Bodenrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet Quelle: Vermessungsamt (kommunale Bewertungsstelle) 05.02.1999 Grundstücke von bewirtschafteten öffentlichen Parkflächen|werden mit 5 EUR/m? bewertet Deponiegrundstücke werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR je Deponie für die gesamte Fläche angesetzt Naturschutzgebiete, Naturschutzplanungsgebiete, werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR Wasserschutzgebiete für die gesamte Fläche bzw. je Gebiet angesetzt Landschaftsschutzgebiet Wertansatz je nach Nutzungsart (z.B. Acker mit 2,50 EUR/m?) bzw. mit dem Ansatz für Wasserschutzgebiete , wenn diese Grundstückseigenschaft vorliegt Erbbaugrundstücke (Eigentum der Stadt, Erbbaurecht werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR eines Dritten) angesetzt Wald, Aufforstungsflächen, wird pauschal mit 1 EUR/m? angesetzt sofern nicht Naturschutzgebiet (entsprechend Landesbetrieb Hessenforst) Grundstücke von Sporthallen Grund und Boden : 0,50 EUR/m? Aufwuchs : 0,50 EUR/m? als Festwerte Waldwiese, an Wälder angrenzend werden mit 0,50 EUR/m? bewertet Garten- und Parkanlagen werden mit dem Wert für Gartenland (20 EUR/m? ) bewertet Vordruck Bodenbewertung.xls / Bodenwert 18.9.2009 werden mit 1 EUR/m? angesetzt Altlastenflächen werden mit dem Minimum des Bodenrichtwertes der umliegenden Grundstücke abzüglich des zu erwartenden Sanierungsaufwands angesetzt Naturdenkmäler werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt Ackerland, Grünland Bewertung nach Bodenrichtwerten: Ackerland: 2,50 EUR/m? Grünland: 1,50 EUR/m? Restflächen Bauland, sonstige Restflächen werden mit 30 bis 50 % des Minimums der Bodenrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet, soweit eine Nutzung möglich ist (evt. Zuordnung an anliegendes Grundstück) nicht nutzbare Restflächen werden mit 1 EUR/m? angesetzt werden je nach Entwicklungs- und Erschließungszustand mit 25 bis 50 % des Minimums der Bodenrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland Dauerkleingärten werden mit dem Wert für Gartenland (20 EUR/m? ) bewertet EUR /m? bewertet Gesteinabbauland Ansatz von 1 EUR/m?, Steinbruch in Betrieb: Ertragswertverfahren Dressurpliz BEER Wochenendplatz BERNER EBENE Wertminderungen Wertminderungen können sich durch Belastungen im Grundbuch ergeben. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden in welcher Höhe sich Belastungen auf den Wert des Grundstücks auswirken. Vordruck Bodenbewertung.xis / Bodenwert 18.9.2009 Anlage 2: Gebäudebewertung mit nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungs- kosten (grundhafte Sanierung) Die Kosten der grundhaften Sanierung konnten nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden. 1964 Altbau Feuerwehrgerätehaus Baukosten nach NHK 25.000 EUR Grundhafte Sanierung 1985 Ermittlung der NHK für das Jahr der Grundhaften Sanierung 95.000 EUR Empfehlung zur Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten Bewertungsstichtag: 1.1.2008 Nutzungsdauer: 50 Jahre (Linear AfA: 2 %) Baujahr EUR EUR 1964 Anschaffungs- und Herstellungskosten nach NHK 25.000 Kumulierte AfA 1964 — 1985= 22 Jahrex2 % =44 % -11.000 Restbuchwert per 31.12.1985 14.000 1985 Anschaffungs- und Herstellungskosten nach NHK 95.000 Abzug Grundsubstanz (pauschal 25%) - 23.750 Fiktive Kosten der grundhaften Sanie- rung 71.250 Anschaffungs- und Herstellungskosten nach der grundhaften Sanierung - neue Bemessungsgrundlage - 85.250 Bewertungsrichtlinie 27/31 25. August 2009 Anlage 3: Gebäudebewertung mit nachträglichen Anschaffungs- und Herstel- lungskostenBei der Wertermittlung eines Gebäudes (Herstellung vor dem 01.01.1993) konnten die nachstehenden Anschaffungs- und Herstellungskosten mit vertretbarem Auf- wand ermittelt werden: 1964 Altbau Feuerwehrgerätehaus - Mauerwerksbau Baukosten: 25.000 EUR 02/1998 Um- und Ausbau des Gerätehauses Baukosten: 95.000 EUR Empfehlung zur Ermittlung des Restbuchwertes bei nachträglichen Anschaffungs- und Her- stellungskosten: Bewertungsstichtag: 01.01.2008 Nutzungsdauer: 50 Jahre (lineare AfA: 2 %) Baujahr EUR EUR 1964 Anschaffungs- und Herstellungskosten 25.000 - Absetzung für Abnutzung (ND 50 Jahre) 1964 - 1997 = 34 Jahrex 2% = 68 % -17.000 Restbuchwert per 31.12.1997 8.000 1998 Baukosten für Um- und Ausbau 95.000 Anschaffungs- und Herstellungskosten 103.000 - neue Bemessungsgrundlage - Bei der Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Restnutzungsdauer wird von einem fiktiven Baujahr ausgegangen. Hierzu wird bei der Ermittlung ein mittleres Baujahr zu Grunde gelegt, das sich wie folgt ergibt: Altbau, Mauerwerksbau: 1964 Um- und Ausbau: 1998 Mittleres Baujahr: 1981 Bewertungsrichtlinie 28/31 25. August 2009 Anlage 4: Aufteilung der Nutzungsfläche bei gemischt genutzten Gebäuden Bei der Wertermittlung eines bebauten Grundstücks (Herstellung vor dem 01.01.1993) konn- ten die folgenden Anschaffungs- und Herstellungskosten mit einem vertretbaren Aufwand ermittelt werden. 1988 Neubau eines gemischt genutzten Gebäudes Baukosten: 800.000 DM Das Gebäude wird gemischt genutzt. Die Aufteilung erfolgt an Hand der Nutzungsflächen (m?) bzw. an Hand des umbauten Raumes (m?) der einzelnen Gebäudeteile. Nach vorliegenden Unterlagen und Aufzeichnungen wird das Gebäude nach der Nutzungs- fläche wie folgt aufgeteilt: Anteilige Anschaffungs-/Herstellungskosten DM EUR Feuerwehrgerätehaus 30% 240.000 122.710 Dorfgemeinschaftshaus 60% 480.000 245.420 Jugendräume 10% 80.000 40.904 800,000 409.034 Die Erfassung der einzelnen Nutzungsflächen erfolgt entsprechend den verschiedenen Ge- bäudetypen: Bezeichnung Historische AfA (HK) Kumulierte AfA Restbuchwert zum 01.01.2003 Kindergarten 40.904 12.271 28.633 DGH, Bürgerhaus 245.420 76.626 171.794 Feuerwehr 122.710 36.813 85.897 409.034 122.710 286.324 Nutzungsdauer: 50 Jahre Lineare AfA: 2% Kumulierte AfA: 1988 — 2002 = 15 Jahre x 2 % = 30 % Bewertungsrichtlinie 29/31 25. August 2009 Bewirtschaftungskosten (in % vom Rohertrag) RND MFH Mischnutzung Gewerbel/lnd. |Garagen/Lager |Verbraucher- märkte 20-80% gew. |>80 % gew. 29,0 25,0 22,0 zu 20,0 29,0 25,0 20 20,0 29,0 25,0 22,0 20,0 29,0 25,0 22,0 20,0 29,0 235,0 22,0 1200 29,0 25,0 22,0 20,0 29,0 725,0 22,0 20,0 20 25,0 22,0 20,0 29,0 25,0 22,0 200 29,0 22,0 20,0 29,0 22,0 20,0 29,0 22,0 20,0 290 _ 20 | Ds 29,0 | 2230 20,0 29,0 22,0 20,0 29,0 22,0 20,0 29,0 22,0 20,0 290 22,0 20,0 29,0 22,0 20,0 29,0 22,0 20,0 28,9 21,9 - 19,8 28,7 21,8 19,6 28,6 21,8 19,4 728,4 21,7 19,2 28,3 21,6 19,0 28,1 21,5 18,8 28,0 214 | 8,6 27,8 21,3 18,4 27,7 21,3 18,2 27,5 21,2 18,0 27,4 211 17,8 27,2 21,0 17,6 27,1 20,9 I 17,4 9 ) 28 | 17,2 E 28 | 20,8 17,0 26,6 20,7 16,8 26,5 - 16,6 26,3 = 8,4 26,2 _ 162 26,0 16,0 u 25,9 15,8 25,7 2 15,6 25,6 15,4 25,4 15,2 253 15,0 25,1 14,8 25,0 14,6 24,8 14,4 247 . 14,2 25 | 14,0 24,4 14,0 24,2 14,0 24,1 14,0 233,9 u 14,0 23,8 14,0 23,6 14,0 23,5 14,0 23,3 14,0 23,2 14,0 23,0 14,0 22,9 _ 27 22,6 _ B 22,4 22,3 22,1 EEE 22,0 _ 21,8 - BE 217 . 215 214 u _ _ | 212 _ on 211 —t 20,9 nu = 20.8 _ —_ Anlage 4 Bewirtschaftungskosten für Ertragswertverf.k&2 18.9.2009 RND MFH Mischnutzung Gewerbe/lnd. |Garagen/Lager |Verbraucher- märkte 20-80% gew. >80 % gew. Anlage 4 Bewirtschaftungskosten für Ertragswertverf&12 18.9.2009 | Ertragswertverfahren Datenerfassung Grundstücksnummer Gebäudenummer en Ban Objekt Gesamtnutzungsdauer SI Bodenrichtwert EUR/m? wre | [Liegenschaftszinsstz;_ | Bewirtschaftungskosten prozentualer Erfahrungssatz vom Rohertrag 0) UR 2 % % Bewirtschaftungskosten UR Vervielfältiger (ermittelt aus RND und Zinssatz) #DIV/O! Restnutzungsdauer des Gebäudes -2.007| Jahre Wertminderung wegen baulicher Mängel % Zusammenfassung der Bewertung #DIVIO! Wertsteigerung in % Wertminderung wegen baulicher Mängel in % #DIV/O! ) E 9% Anlage 6 Vordruck Ertragswertverf.xIs / Erfassung 1 18.9.2009 Umstellung auf Doppik, Bewertung des Vermögens 67-24, HL 29.11.2005 Ermittlung der Spielplatz Ausstattungs-Mittelwert-Kosten für die 4 Spielplatz Kategorien, jeweils anhand von 3 Beispiel-Plätzen. ERGEBNIS: ERMITTLUNG: 1) Spielplatz Bärbel-Six-Platz (2133.03.01) Ballfangzaun, Stabgitterzaun (70 Ifm, 4m hoch) 7700 € 2 Kleinfeldtore (Metall, incl. Metallnetz) 3000 € 2 Basketballanlagen 1500 € 1 Spieldeck mit Spielmauer 2125 € 1 Spiel-Tier (Krokodil) 3336 € 1 Federwippgerät 936 € 1 Wippe einfach 751 € 1 Kreuzwaage _ 3115 € 1Schwengelpumpe 1462 € 1 Wasserspender 2913 € 1 Quellstein (Geschätzt) 3000 € 4 Stauwehre 4021 € 2 Tischtennisplatte 1932 € 1 Kletternetz 7500 € Netto 43291 € Davon Montage ca. 25% 10823 € Summe 54114 € Mwst. 16% 8658 € Gesamtsumme 62772 € 2) Spielplatz Böcklerstraße (2390.03.02) Ballfangzaun, Maschendrahtzaun (57Ifm, 4m hoch) 2 Kleinfeldtore (Metall) 1 Spielkombination, 3-6 jährige, Holz 1 Spielkombination, 6-14 jährige, Holz 3 Federwippgeräte 1 Wippe einfach 1 Drehscheibe 1 Doppelschaukel 1 Reifen-Pendel-Schaukel 1 Bauwerksgerüst / Sandwerk 1 Druckventilpumpe (Geschätzt) 1 Bagger 5 Wasserrinnen und Wasserspielgeräte (Holz und Metall) 1 Matschplatz mit Wasserbecken und Schleuse (Geschätzt) 1 Tischtennisplatte 1 Balancierseil 1 Grill-Feuerstelle (Geschätzt) Netto Davon Montage ca. 25% Summe Mwst. 16% Gesamtsumme 2) Spielplatz Prinz-Emil-Garten / Hermannstraße (7025.03.02) Ballfangzaun, Stabgitterzaun (40 Ifm, 4m hoch, 60 Ifm. 3m hoch) 2 Kleinfeldtore (Metall) 1 Spielschiff, 3-6 jährige, Holz 1 Spielkombination, 6-14 jährige, Holz 2 Federwippgeräte 1 Wippe mehrfach 1 Drehscheibe (Geschätzt) 1 Schaukelkombination 1 Reifen-Pendel-Schaukel 1 Holzspielgeräte (Pferd mit Wagen und Märchenspielhaus) 1 Streetballanlage 1 Seilbahn 1 Tischtennisplatte 3 Action-Bänke für Jugendliche Netto Davon Montage ca. 25% Summe Mwst. 16% Gesamtsumme VEREEERaEB BEN (1+2+3)=(62772+81513+82573)= 226858 : 3 = 1007 € 1000 € 4790 € 7500 € 1623 € 1388 € 9639 € 750 € 2572 € 4477 € 2000 € 6521 € 5242 € 3000 € 966 € 2741 € 1000 € 56216 € 14054 € 70270 € 11243 € 81513 € 9350 € 1000 € 8622 € 14515 € 1082 € 1388 € 4000 € 3331 € 2572 € 5240 € 906 € 2I25€ 966 € 1050 € 56947 € 14237 € 71184 € 11389 € 82573 € 1) Spielplatz August-Buxbaum-Anlage (2080.03.01) 1 Spielkombination für 3-6 jährige 1 Spielkombination für 6-14 jährige 2 Federwipptiere 2 Schaukeln mehrfach Netto Davon Montage ca. 25% Summe Mwst. 16% Gesamtsumme 2) Spielplatz Flachsbachweg (3400.03.01) 1 Indianerzelt 1 Federwipptier 1 Bockrutsche 1 Sechsfach-Schaukel 1 Kreuzwaage 1 Tischtennisplatte Netto Davon Montage ca. 25% Summe Mwst. 16% Gesamtsumme 3) Spielplatz Herdweg (4360.03.01) 1 Spielkombination für 3-6 jährige 2 Federwipptiere 1 Doppelschaukel 2 Wippen mehrfach 1 Rundhangel 1 Klettertreff Netto Davon Montage ca. 25% Summe Mwst. 16% Gesamtsumme RE (1+2+3)=(28093+17874+30542)= 76509 : 3 = 1310 € 13890 € 1082 € 3092 € 19374 € 4844 € 24218 € 3875 € 28093 € 1000 € 541 € 1390 € 5756 € 2674 € 966 € 12327 € 3082 € 15409 € 2465 € 17874 € 3672 € 1082 € 2100 € 5456 € 3352 € 5401 € 21063 € 5266 € 26329 € 4213 € 30542 € -4- 1) Spielplatz Am Kirchberg (1590.03.01) 1 Spielhaus 1122 € 1 Spiel-Fahrzeug (Lokomotive mit Waggons) 9217 € 2 Federwipptiere 1082 € 1 Bockrutsche \ 1357 € 1 Doppelschaukel 944 € Netto 13722 € Davon Montage ca. 25% 3431 € Summe 17153 € Mwst. 16% 2744 € Gesamtsumme 19897 € 2) Spielplatz Marienplatz (6020.03.01) 1 Spielkombination für 3-6 jährige 9702 € 1 Spieltisch 300 € 2 Federwipptiere 1082 € 1 Doppelschaukel 1092 € 2 Tischtennisplatten 1932 € 1 Kletterstangen 800 € Netto 14908 € Davon Montage ca. 25% 3727 € Summe 18635 € Must. 16% 2982 € Gesamtsumme 21617 € 3) Spielplatz Viktoriastraße (8610.03.01) 1 Spielkombination für 3-6 jährige 2350 € 1 Spielhaus . 1500 € 1 Spieltier (Drache) 1763 € 1 Einfach-Schaukel 1166 € 2 Federwipptiere 1016 € Netto 7795 € Davon Montage ca. 25% 1949 € Summe 9744 € Must. 16% 1559 € Gesamtsumme 11303 € Mittelwert Kategorie 3: (1+2+3)=(19897+21617+11303)= 52817:3= 17606 € 1) Bolzplatz Im Appensee (4600.03.01) Ballfangzaun (Gesamthöhe 4m, 2m Stabgitterzaun mit 2m Maschendrahtzaun) 7941 € 2 Kleinfeldtore (Metall, Rundrohr) 1000 € Netto 8941 € Davon Montage ca. 25% 2235 € Summe 11176 € Mwst. 16% 1788 € Gesamtsumme 12964 € 2) Bolzplatz Marienplatz (6020.03.02) Ballfangzaun, Stabgitterzaun (71 Ifm, 4m hoch, 28 Ifm, 1,7 m hoch) 9392 € 2 Kleinfeldtore (Aluminium) 1000 € Netto 10392 € Davon Montage ca. 25% 2598 € Summe 12990 € Mwst. 16% 2078 € Gesamtsumme 15068 € 3) Bolzplatz Modaupromenade, am KIGA ASB (6277.03.03) Ballfangzaun, Stabgitterzaun (65 Ifm, 4m hoch) 7095 € 2 Kleinfeldtore (Holz) 914 € Netto 8009 € Davon Montage ca. 25% 2002 € Summe 10011 € Mwst. 16% 1602 € Gesamtsumme 11613 € El (1+2+3)-(12964+15068+11613)= 3965: EEE Bauwerksnummer | ____|Bauwerksart | ___|Jahr der Bewertung 1|Bauwerksart 2/Material 3]Brückenklasse 4|Baujahr / Jahr der Fertigstellung 5|Fläche / Länge Ifdm oder m? 6|durchschnittliche Baukosten EURO/lfdm oder m? 7|Nutzungsdauer nach NKRS-AfA-Tabelle Korrekturfaktoren 8|Bewertungsabschlag Hessen 9Ortsgrößenabschlag für Orte über 50.000 Einwohner 10]|bereinigter Wertansatz je m? / m? 11|Zwischenwert Wertbestimmende Faktoren (Schadenskategorien 12]werterhöhende Faktoren in % *" 13/wertmindernde Faktoren in % *? 14 korrigierte Herstellungskosten Rückindizierung Index für Herstellungsjahr 15 16| Index Basisjahr 100,00 17 Historische Anschaffungs-/Herstellungskosten 0,00 Berücksichtigung Wertminderung durch Abschreibung 18|Restnutzungsdauer -2007 Buchwert der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 > #DIV/0! Anlage 9 Bewertung Ingenieurbauwerke.xlis / Neubau 1/2 18.9.2009 Ermittlung der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungkosten Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr Gesamtnutzungsdauer Nutzungsdauer bis 31.12.2007 Restnutzungsdauer zum Bewertungszeitpunkt Lineare planmäßige Afa p.a. Lineare planmäßige Afa bis Berwertungszeitpunkt gesamt Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Bewertungszeitpunkt #DIV/O! #DIV/0! #DIV/O! Anlage 9 Bewertung Ingenieurbauwerke.xis / Neubau 2/2 18.9.2009 Anlage 10: Nutzungsdauer bei der Bewertung von Gebäuden nach Sachwertverfahren für die Eröffnungsbilanz der Wissenschaftsstadt Darmstadt Typ Bezeichnung Abschreibungsdauer I Jahre 4 Gemischt genutzte Wohn- und Ge- 50 schäftshäuser mit im Mittel 1/3 Gewerbe- und 2/3 Wohnnutzung 5.1 -5.3 |Verwaltungsgebäude 8 Gemeindezentren und Bürgerhäu- 40 ser 9 Saalbauten und Veranstaltungs- 50 zentren 10 Vereins- und Jugendheime, Ta- 40 gesstätten 11 Kindergärten und Kindertagesstät- 50 ten 12 Schulen 50 13 Berufsschulen 50 14 Hochschulen, Universitäten 50 15 Personal- und Schwesternwohn- 40 heime 16 Altenwohnheime 40 Allgemeine Krankenhäuser 40 Tennishallen 30 Turn- und Sporthallen 30 Funktionsgebäude für Sportanla- 40 gen |Einkaufsmärkte 30 Kauf- und Warenhäuser 40 Ausstellungsgebäude ‚ 30 Parkhäuser mehrgeschossig, offe- 50 ne Ausführung ohne Lüftungsanla- ge Parkhäuser mehrgeschossig, ge- 50 schlossene Ausführung mit Lüf- tungsanlage Tiefgaragen 50 bzw. wie Überbauung 30.1 - 30.2 |Industriegebäude, Werkstätten 40 31.1 - 31.3|Lagergebäude 40 Pferdeställe 30 Scheunen ohne Stallteil 40 Bewertungsrichtlinie 30/31 25. August 2009 Anlage 11: Ermittlung der Fertigungsgemeinkosten des Infrastrukturvermögens Planungs-, Bauoberleitungs- Annahmen: und Bauüberwachungskosten " in Anlehnung an die Werte der HOAI Bewertung für: HZ II; 100 % Planungs-, Örtliche Mindestsatz; re .i Bauoberleitungs- Bauüber- Mittlere AK: kosten wachung Verkehrsanlagen / 5 0 Siraßen 350.000 € Verkehrsanlagen 8% 3% Lichtsignalanlagen 100.000 € Ingenieurbauwerke 10% 3% ÖPNV Haltestellen 25.000 € Verkehrsanlagen 15% 3% Ingenieurbauwerke 300.000 € Ingenieurbauwerke 8% 3% Bei der Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der Ingenieur- bauwerke - Schilderbrücken (DIN 1076) werden 3 % für die Planungskosten berücksichtigt. Bei der Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wartehallen bzw. der Warteunterstände der OPNV-Haltestellen werden 3 % für die örtlichen Bauüberwa- chungskosten berücksichtigt. Grundlage für die Kostenermittlung der Planung, Bauoberleitung und der örtlichen Bauüber- wachung sind die Bruttobaukosten. Die internen Planungs-, Bauoberleitungs- und Bauüberwachungskosten werden ohne weite- ren zusätzlichen Umsatzsteueransatz bei der Bewertungsermittlung des Anlagenvermögens berücksichtigt. Bewertungsrichtlinie 31/31 25. August 2009
Beratungsverlauf (13)
Orte (21)
- Trinkbornstraße
- Gräfenhäuser Straße 156
- Mornewegstraße 20
- Liebfrauenstraße 100
- Pallaswiesenstraße 688
- Mauerstraße 3
- Hermannstraße
- Am Kirchberg
- Heinheimer Straße 37
- Fritz-Dächert-Weg 11
- Bärbel-Six-Platz
- Bismarckstraße 3
- Am Hauptbahnhof
- Rodgaustraße
- Böcklerstraße
- Flachsbachweg
- Viktoriastraße
- Modaupromenade
- Olbrichweg
- Herdweg
- Im Appensee
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0432
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.09.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00