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2010/0432

Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Immobilienmanagement zum 01.01.2008

Magistratsvorlage 29.09.2010

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38766 Zeichen

SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGEGFLLACHAFT - STFOFRRFRATUNGSGFEFLLSCHAFT

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz
zum 1. Januar 2008

63303 DREIEICH - HAUPTSTRASSE 38 - TELEFON 061 03-6050 - TELEFAX O 61 03 - 6 10 24
E-MAIL: INFO@SCHUELLERMANN.DE

SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

Inhaltsverzeichnis

Textziffer

Prüfungsauftrag 1-7
B. Grundlagen und Struktur des Eigenbetriebes

I.  Betriebssatzung 8 - 24
C. Feststellungen und Erläuterungen zur

Eröffnungsbilanz

I.  Bestandsnachweise 25

Il. Gliederung und Bewertung 26 - 30

Ill. Postenaufgliederung 31 - 51
D. Durchführung der Prüfung

l. Gegenstand der Prüfung 52 - 56

Il. Art und Umfang der Prüfung 57 - 62
E. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis,

Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes

und Schlussbemerkungen 63 - 65

Anlagen

Anlage 1: Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008
Anlage 2: Anhang

Anlage 3: Bestätigungsvermerk

Anlage 4: Allgemeine Auftragsbestimmungen

871/09
DGM/di
11552

Seite

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SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

A. Prüfungsauftrag

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes "Immobilienmanagement der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt (IDA)", im Folgenden kurz "Eigenbetrieb" genannt, er-
teilte uns aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung den Auf-

trag, die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 zu prüfen.

Wir führten diesen Auftrag von März bis September 2009 durch und erstellten
auftragsgemäß den vorliegenden Bericht in den Geschäftsräumen unserer Ge-

sellschaft in Dreieich.

Als Unterlagen standen uns die Eröffnungsbilanz, die bis zum 31. Dezember
2007 kameralistisch geführten Sachbücher der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
der Anlagennachweis, die Belege und das sonstige Schriftgut des Eigenbetriebes

uneingeschränkt zur Verfügung.

Bei unserer Arbeit waren insbesondere folgende Gesetze und Verordnungen zu

beachten:

- Eigenbetriebsgesetz für das Land Hessen (EigBGes)
- Hessische Gemeindeordnung (HGO).

Darüber hinaus waren die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
sowie die Fachveröffentlichungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer einzuhal-

ten.
Sämtliche erforderlichen Auskünfte erteilten uns bereitwillig:

Frau Werner (1. Betriebsleiterin, kaufmännischer Bereich)

Herr Lisowski (Betriebleiter, technischer Bereich)
sowie weitere uns benannte Mitarbeiter des Eigenbetriebes.

Maßgebend für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit
für alle unsere Arbeiten sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Allgemeinen
Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaf-
ten in der Fassung vom 1. Januar 2002, die wir als Anlage 4 diesem Bericht

beifügen.

Ze

SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

B. Grundlagen und Struktur des Eigenbetriebes
I.  Betriebssatzung

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt vom 31. Mai 2005 und Bekanntmachung vom 22. Dezember
2007 im "Darmstädter Echo" wurde der Eigenbetrieb zum 1. Januar 2008
gegründet.

Der Eigenbetrieb führt gemäß 3 2 der Betriebssatzung die Bezeichnung
"Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)" und hat

seinen Sitz in Darmstadt.
Die Aufgaben des Eigenbetriebes ergeben sich aus 8 1 der Betriebssatzung.

Diese beinhalten:

- An- und Verkauf von Grundstücken und/oder Teilen davon
- Bestellung, Rücknahme und Erwerb von Erbbaurechten

- Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden, Räumen
und/oder Teilen davon

- Anmietung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen
- Allgemeine Bodenbevorratung

- Erbringung von Dienstleistungen für andere Eigenbetriebe und Betriebe
gewerblicher Art

- Neubau, Umbau, Instandhaltung, Unterhaltung, Ausbau und Modernisie-
rung von städtischen Gebäuden und baulichen Anlagen

- Unterhaltung von Grundstücken

-  Portfolioanalyse und -management

-  Energiemanagement

- Gestaltung und Pflege von Außenanlagen
- Gebäudereinigung

- Hausdienste

- Hausmeisterdienste

- Umzugsmanagement

-  Gebäudesicherung

-  Schlüsselverwaltung.

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Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt gemäß 3 3 der Betriebssat-
zung EUR 10.000.000,00.

Der Eigenbetrieb hat folgende Organe:

-  Betriebsleitung
-  Betriebskommission

-  Stadtverordnetenversammlung.

Die Betriebsleitung besteht gemäß 8 4 Abs. 2 der Betriebssatzung aus einer
1. Betriebsleiterin (kaufmännischer Bereich) und einem Betriebsleiter (techni-

scher Bereich) und führt die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebes.

Die Betriebsleitung leitet gemäß 3 4 der Betriebssatzung den Eigenbetrieb
selbständig, soweit nicht durch die HGO, das EigBGes oder die Betriebssat-

zung etwas anderes bestimmt ist.

Der Magistrat vertritt die Wissenschaftsstadt in allen Angelegenheiten des
Eigenbetriebes die seiner Entscheidung oder der Entscheidung der Stadtver-

ordnetenversammlung unterliegt.

Die Betriebsleitung vertritt die Wissenschaftsstadt in allen übrigen Angele-

genheiten.
Aufgaben der Betriebsleitung sind insbesondere:

a) Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes (3 13) und der fünfjährigen Fi-
nanzplanung sowie der Jahresberichte

b) Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes (3 15)

c) Der Vorschlag für die Ergebnisverwendung nach den gesetzlichen Vor-
gaben

d) Die nach dem Gesetz erforderliche Berichterstattung vor der Betriebs-
kommission

e) Der Einsatz des Personals des Eigenbetriebes und dessen Überwachung

f) Die Vermögens- und Finanzwirtschaft und die Überwachung der Liquidi-
tät

g) Die Organisation der Verwaltung, die Kostenkontrolle sowie die Über-
wachung des Betriebsablaufes und die Anordnung der notwendigen Un-
terhaltungsarbeiten

h) Der Abschluss von Energielieferverträgen für Einzelobjekte

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SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

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Der Abschluss von Verträgen aller Art, deren Wert im Einzelfall
EUR 100.000,00 nicht übersteigt

Der Abschluss von Mietverträgen, wenn für einen Mietzeitraum von bis
zu 12 Monaten oder im Laufe einer befristeten Mietzeit der vom Eigenbe-
trieb zu zahlende Mietzins die Wertgrenze von bis zu EUR 100.000,00

“nicht übersteigt

Die Stundung von Forderungen bis zu EUR 6.000,00 je Einzelfall

Der Erlass oder die unbefristete Niederschlagung bis zu EUR 2.000,00 je
Einzelfall.

Für die Überwachung der Betriebsleitung sowie die Vorbereitung von Be-

schlüssen der Stadtverordnetenversammlung, die den Eigenbetrieb betreffen,

ist eine Betriebskommission eingesetzt. Nach 8 7 der Satzung gehören ihr an:

Fünf Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die von dieser für die
Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte zu wählen sind.

Drei Mitglieder des Magistrats

- die/der Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister kraft Amtes oder in
ihrer/seiner Vertretung ein von ihr/ihm bestimmtes Mitglied des Ma-
gistrats

- die/der für das Finanzwesen zuständige Dezernentin/Dezernent
- die/der Fachdezernent/-in.

Soweit der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin den/die für das
Finanzwesen zuständigen Dezernenten/Dezernentin oder den Fachdezer-
nenten/die Fachdezernentin als seinen/ihre Vertreter/in bestimmt hat, ge-
hört ein weiteres Magistratsmitglied der Betriebskommission an. Nehmen
Magistratsmitglieder eine Funktion oder mehrere der genannten Funktio-
nen in Personalunion wahr, sind weitere Magistratsmitglieder zu entsen-
den, bis die oben genannte Anzahl von Magistratsmitgliedern erreicht ist.

Zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen
Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt
werden und

zwei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen gemäß
8 6 Abs. 3 EigBGes, die nach Vorschlag des Magistrats von der Stadt-
verordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für
die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt werden.

Als beratende Mitglieder nehmen eine Beschäftigte/ein Beschäftigter der
Kämmerei und die Frauenbeauftragte des Eigenbetriebes an den Sitzun-

gen der Betriebskommission teil.

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Die Mitglieder der Betriebskommission können sich nach den Bestimmungen

des Eigenbetriebsgesetzes vertreten lassen.

Den Vorsitz der Betriebskommission führt der Oberbürgermeister oder ein von

ihm bestimmter Vertreter. Für den Fall der Stimmengleichheit gibt der Vorsit-

zende den Ausschlag.

Die Aufgaben der Betriebskommission gemäß 3 8 der Satzung sind insbeson-

dere:

a)

b)

c)

d)

e)

f)

g)

h)

Stellungnahme zum Wirtschaftsplan gem. 8 13 und Vorlage an den Ma-
gistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung

Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftspla-
nes, deren Wert über EUR 400.000,00 im Einzelfall liegt

Genehmigung von Mietverträgen, wenn für einen Mietzeitraum von
12 Monaten oder im Laufe einer befristeten Mietzeit der vom Immobi-
lienmanagement Darmstadt zu zahlende Mietzins die Wertgrenze von
EUR 400.000,00 übersteigt

Stellungnahme zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und zum Vor-
schlag für die Ergebnisverwendung

Stellungnahme zur Einstellung, Beförderung und Entlassung von Beam-
ten und der Betriebsleitung

Vorschlag zur Bestellung des Prüfers/der Prüferin für den Jahresab-
schluss j

Entscheidung über die Führung eines Rechtsstreites und Abschluss von
Vergleichen von größerer Bedeutung

Zustimmung zu Verträgen von grundsätzlicher/größerer Bedeutung

Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen über die Befug-
nis der Betriebsleitung hinaus.

Die Stadtverordnetenversammlung hat nach Maßgabe der 88 127 und 127 a

HGO über alle Grundsätze zu entscheiden, nach denen der Eigenbetrieb der

Stadt gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden soll.

SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

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Die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung ergeben sich aus 8 10 der

Satzung. Sie umfassen im Wesentlichen:

a)
b)

c)

d)

e)

f)

g)

h)

Erlass und Änderung der Betriebssatzung
Wesentliche Aus- und Umgestaltung oder Auflösung des Eigenbetriebes

Verschmelzung mit anderen Eigenbetrieben oder Umwandlung in eine
andere Rechtsform

Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan nach 8 15 EigBGes

Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen und zu erhebli-
chen Mehrausgaben nach Maßgabe des 3 16 Abs. 3 und des 3 17
Abs. 8 EigBGes

Verfügungen über Vermögensgegenstände, die zum Sondervermögen
(8 10 Abs. 1 EigBGes) gehören, mit einem Wert über EUR 700.000,00
je Einzelfall hinaus

Entscheidung über die Verminderung des Eigenkapitals nach 8 11
Abs. 4 EigBGes

Übernahme von neuen Aufgaben, insbesondere Angliederung sonstiger
Unternehmen und Einrichtungen der Stadt, die nicht als wirtschaftliche
Unternehmen gelten, jedoch wirtschaftlich oder technisch mit dem Ei-
genbetrieb in Zusammenhang stehen

Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die
Verwendung des Jahresgewinns oder Behandlung des Jahresverlustes
sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen

Genehmigung der Verträge der Stadt mit Mitgliedern der Betriebskom-
mission oder deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen oder den Betriebs-
leitern/Betriebsleiterinnen nach Maßgabe des 8 3 Abs. 6 und des 3 6
Abs. 9 EigBGes

Bestellung des/der Prüfers/Prüferin für den Jahresabschluss

Übernahme von Bürgschaften und Bestellung anderer Sicherheiten.

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C. Feststellungen und Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz

Bestandsnachweise

Der Eigenbetrieb ist seiner Pflicht zur Aufstellung der Inventare über die ein-
zelnen Vermögensgegenstände und Schulden gemäß 8 240 HGB wie folgt

nachgekommen:

— Das Anlagevermögen wird in einem Anlagennachweis geführt, in dem

sämtliche erforderlichen Angaben verzeichnet sind (Bezeichnung des
Anlagegegenstandes, Anschaffungsjahr, Abschreibungssatz und -betrag

sowie der jeweilige Restbuchwert).

- Für die langfristigen Darlehen gegenüber Kreditinstituten liegen die Dar-

lehensverträge sowie die Zins- und Tilgungspläne vor.

Gliederung und Bewertung

Für die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes zum 1. Januar 2008 wurden
gemäß 8 22 EigBGes die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetz-
buches (HGB) für große Kapitalgesellschaften angewendet.

Zum Bilanzstichtag 1. Januar 2008 wurde das Anlagevermögen aus dem

allgemeinen Haushalt der Stadt auf den Eigenbetrieb übertragen.

Eine Besichtigung der Gebäude hat durch das Architekturbüro Gerber mit
anschließender Schadensfeststellung stattgefunden. Dies hat zu einer Redu-

zierung der Gebäudewerte geführt.

Für Berechnung der Pensionsrückstellungen für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt lag ein versicherungsmathematisches Gutachten vor. Die Ermitt-
lung der Verpflichtung erfolgte mittels des steuerlichen Teilwertverfahrens
unter Verwendung eines Zinssatzes von 6 % (Richttafeln 2005 G von Prof.
Dr. Klaus Heubeck).

Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden ist sachgerecht

im Anhang dargestellt.

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Il.Postenaufgliederung

Aktivseite

A. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Konzessionen, Lizenzen und ähnliche

Rechte 1.1.2008 EUR 95.488,43
Zusammensetzung:
EUR
Lizenzen 10.856,76
Software 84.631,67
95.488,43
Sachanlagen 1.1.2008 EUR 220.867.371,94

Zusammensetzung:

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Bauten

2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten

3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Zu 1. Grundstücke und grundstücks-

EUR
132.553.805,45

61.438.071,34
26.875.495,15
220.867.371,94

gleiche Rechte mit Bauten 1.1.2008 EUR 132.553.805,45
Zusammensetzung:
EUR
Schulen 58.675.430,43

Andere Bauten

Grundstücke mit eigenen Wohnbauten
Verwaltungsgebäude

Sportanlagen, Schwimm- und Hallenbäder

Übertrag:

18.966.767,24
32.160.307,80
7.018.003,98

6.475.706,00

123.296.215,45

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EUR °
Übertrag: 123.296.215,45
Sportanlagen, Kitas und Horte, Freizeiteinrichtungen 6.343.441,00
Sonstige Betriebsgebäude 2.671.613,00
Theater, Bürgerhäuser, Büchereien, Bibliotheken 192.302,00
Außenanlagen, Grundstückseinrichtungen 49.612,00
Grundstücke mit fremden Wohnbauten 622,00

132.553.805,45

Die Position "Andere Bauten" beinhaltet im Wesentlichen die Oetinger Villa
(EUR 986.300,00), die Trinkbornstraße (EUR 432.500,00), die Deutsche
Akademie für Sprache (EUR 251.800,00), das Vereinsgebäude, Nebenge-
bäude (EUR 379.100,00), die Darmstädter Tafel (EUR 778.100,00), die La-
gerhalle D3 (EUR 333.400,00), die Eisen-Rieg AG (EUR 478.000,00), das
Scentral Bismarckstraße 3 (EUR 326.600,00), den Fohlenhof Willi Lotz
(EUR 811.300,00), den Stützpunkt Tiefbauamt (EUR 2.108.600,00), ein
Parkhaus Heinheimer Straße 37 (EUR 992.100,00), Garagen, Parkdeck Vo-
gelsbergstraße 36 (EUR 391.000,00), Trafo Olbrichweg
(EUR 1.211.175,00), der Deutsche Doggenclub (EUR 856.170,00), die
Trinkbornstraße (EUR 304.900,00), Garage Fritz-Dächert-Weg 11
(EUR 716.200,00), die Mobilitätszentrale am Hauptbahnhof
(EUR 387.800,00) und das Gemeinschaftshaus Rodgaustraße
(EUR 1.980.000,00).

Zu 2. Grundstücke und grundstücks-
gleiche Rechte ohne Bauten 1.1.2008 EUR _61.438.071,34

Die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sind in einem EDV geführ-
ten Anlagevermögennachweis einzeln nachgewiesen. Bezüglich der Bewer-
tung wird auf. die Ausführungen im Anhang verwiesen.

SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

Zu 3. Geleistete Anzahlungen

und Anlagen im Bau 1.1.2008 EUR 26.875.495,15

Zusammensetzung:
EUR

Bernhard-Adelung-Schule und Christian-Morgenstern-
Schule 632.564,00
Diesterwegschulgebäude 4, Aula 1.508.368,00
Andersen-Schule/Schulbau 1.247.867,00
Bessunger Schule (ohne Pausendeck und
Schulhofgebäude) 1.536.460,00
Heinrich-Heine-Schule/Schulgebäude 5.141.667,83
Heinrich-Heine-Schule/Turnhalle 4.889.649,99
Wilhelm-Leuschner-Schule 1.552.666,00
Lichtenbergschule 1.957.404,00
Abendgymnasium/Außenstelle Peter-Behrens-Schule 1.478.610,00
Sonstige Anlagen im Bau 6.930.238,33

26.875.495,15

— 10 —

SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

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B. Umlaufvermögen

Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.1.2008 EUR 7.922,35
Zusammensetzung:
EUR

Heizölbestand:
Gräfenhäuser Straße 156 3.444,50
Mornewegstraße 20 1.722,25
Liebfrauenstraße 100 2066,70
Pallaswiesenstraße 688,90

7.922,35

Das Vorratsvermögen wurde zum Marktpreis des 1. Januar 2008 bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen an die
Wissenschaftsstadt Darmstadt 1.1.2008 EUR _23.126.852,60

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3. September 2009
wurde für die Abwicklung der bereits vor der Gründung des Eigenbetriebes

angefangenen Projekte aus dem städtischen Verwaltungshaushalt, Vermö-

genshaushalt und Vermögenshaushalt-Schulbausanierungsprogramm be-

schlossen, die Haushaltsausgabenreste 2007 der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt auf den Eigenbetrieb in Höhe von EUR 19.764.920,52 zu übertragen.

Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb wurde
zudem vereinbart, dass die Pensionsverpflichtung, die beim Wechsel eines
Beamten in oder aus dem Eigenbetrieb besteht oder bestanden hat, zum
Zeitpunkt des Übergangs zu einer Verbindlichkeit der rechnungslegenden
Einheit wird, aus der der Beamte ausscheidet und zu einer Forderung der
Einheit wird, die den Beamten aufnimmt.

- 11-

SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

Ill. Guthaben bei Kreditinstituten 1.1.2008 EUR _7.464.348,40
40 Zusammensetzung:
EUR
Kreis- und Stadtsparkasse Darmstadt
- Konto-Nr. 719340 7.448.284,20
Spargeldkonten von Miteigentumsanteilen
- Mauerstraße 3.182,65
- Lichtenberger Straße 12.881,55
7.464.348,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.1.2008 EUR 55.722,81
41 Der Ausweis betrifft die Beamtenbezüge für Januar 2008, die bereits im De-

zember 2007 ausgezahlt wurden.

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SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

Passivseite

A.
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B.
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Eigenkapital

I. Stammkapital 1.1.2008 EUR 10.000.000,00

Das Stammkapital beträgt gemäß 8 3 der Satzung EUR 10.000.000,00.

ll. Rücklagen 1.1.2008 EUR 134.092.573,67

Die Rücklagen ergeben sich als Saldogröße von Aktiva und Passiva am Bi-
lanzstichtag.

Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und

ähnliche Verpflichtungen 1.1.2008 EUR _3.361.932,08
Zusammensetzung:

EUR
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 3.048.943,08
Beihilferückstellungen 312.989,00

3.361.932,08

Für Berechnung der Pensionsrückstellungen für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt lag ein versicherungsmathematisches Gutachten vor. Die Ermitt-
lung der Verpflichtung erfolgte mittels des steuerlichen Teilwertverfahrens
unter Verwendung eines Zinssatzes von 6 % (Richttafeln 2005 G von Prof.
Dr. Klaus Heubeck).

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Sonstige Rückstellungen

Zusammensetzung:

Unterlassene Instandhaltung
Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen
Sanierung von Altlasten

Urlaubs- und Zeitguthaben

Rechts- und Beratungskosten
Sanierungsgebiet Martinsviertel

Archivierung

1.1.2008 EUR

3.025.220,04

EUR
1.109.831,46
954.790,00
355.000,00
169.982,93
155.000,00
48.615,65

232.000,00
3.025.220,04

Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen wurden für Instand-

haltungsmaßnahmen, die in den ersten drei Monaten 2008 nachgeholt wur-

den, gebildet.

Für die Altersteilzeitrückstellungen lag ein versicherungsmathematisches Gu-

tachten vor.

Die Archivierungsrückstellung wurde mit einem Durchschnittswert in Höhe

von EUR 5,00 pro m? berechnet und eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw.

30 Jahren angenommen.

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SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber

Kreditinstituten 1.1.2008 EUR 101.133.973,73
Zusammensetzung:

EUR
Darlehen
8/603 1.601.145,12
8/606 3.176.786,26
8/611 1.359.868,28
8/613 7.207.400,06
8/623 \ 4.474.404,71
8/629 6.860.556,59
8/630 4.620.609,99
8/689 211.981,65
8/693 901.000,00
8/694 8.958.008,02
8/696 3.122.283,48
8/713 3.664.651,41
8/716 115.622,26
8/723 4.154.646,18
8/724 4.983.503,36
8/726 93.602,48
8/727 189.497,04
8/733 9.409.708,04
8/734 9.408.240,49
8/737 1.903.000,00
8/856 . 69.433,48
8/859 5.364.807,00
8/624a 2.279.833,59
8/624b \ 3.631.978,86
8/735/0 13.371.405,38

101.133.973,73

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D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.1.2008 EUR 4.007,01

51 Der Ausweis betrifft die bereits erhaltenen Mieten für Januar 2008.

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D. Durchführung der Prüfung

Gegenstand der Prüfung

Im Rahmen unseres Auftrages prüften wir gemäß 8 317 HGB die Eröff-
nungsbilanz auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Für versicherbare Risiken hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Ei-
genbetrieb entsprechende Versicherungen abgeschlossen. Eine Überprüfung
des bestehenden Versicherungsschutzes auf Angemessenheit liegt nicht im

Rahmen unseres Prüfungsauftrages.

Die Betriebsleitung trägt für die Eröffnungsbilanz sowie die uns erteilten
Auskünfte und vorgelegten Unterlagen die Verantwortung. Unsere Aufgabe
ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen

Prüfung zu beurteilen.

Für unsere Arbeiten standen uns die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008,
der kamerale Abschluss der Stadt für das Jahr 2007, der Anlagennachweis,
die Sachkonten, Belege sowie - in dem angeforderten Umfang - das

Schriftgut des Eigenbetriebes uneingeschränkt zur Verfügung.

Die Betriebsleitung versicherte durch Vollständigkeitserklärung, dass die als
Anlage 1 diesem Bericht beigefügte Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008
sämtliche Vermögenswerte und Schulden des Eigenbetriebes am Bilanzstich-
tag enthält und dass darüber hinaus weitere Verbindlichkeiten und Haftungs-
verhältnisse, insbesondere solche aus Bürgschaften sowie der Ausstellung
und Weitergabe von Wechseln und Schecks, am Bilanzstichtag nicht bestan-

den.

Te

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Art und Umfang der Prüfung

Einzelheiten über die Durchführung der Prüfung haben wir nach Art, Umfang

und Ergebnis in unseren Arbeitspapieren dokumentiert.

Unsere Prüfung nahmen wir gemäß 8 27 Abs. 2 EigBGes nach den für gro-
ße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(88 316 ff. HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten Prüfungsstandards (IDW PS 200 ff.) zur Durchführung
von Jahresabschlussprüfungen sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger

Durchführung von Abschlussprüfungen vor.

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinrei-
chender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Eröffnungsbilanz frei von
wesentlichen Unrichtigkeiten und Verstößen ist. Die Prüfung der Eröff-
nungsbilanz legten wir unter Beachtung der Grundsätze gewissenhafter Be-
rufsausübung mit der Zielsetzung an, Unrichtigkeiten und Verstöße gegen
die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung und die sie ergänzenden
Bestimmungen der Betriebssatzung zu erkennen, die sich auf die Darstellung
eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermö-
gens- und Finanzlage i. S. d. 8 264 Abs. 2 HGB wesentlich auswirken.

Die in unserer Prüfungsstrategie identifizierten Prüfungsziele führten zu fol-

genden Schwerpunkten unserer Prüfung:

- Anlagevermögen
— Rückstellungen
-  Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Im Bereich des Prüffeldes Anlagevermögen nahmen wir bezüglich des Anla-
genbestandes Stichprobenprüfungen anhand des Anlagennachweises, der

Belege und der sonstigen Aufzeichnungen und Unterlagen vor.

Im Rahmen der Prüfung der Rückstellungen wurde beurteilt, ob die Rückstel-
lungen vollständig erfasst, zutreffend bewertet und richtig in der Eröff-

nungsbilanz ausgewiesen sind.

Die Kapitalmarktdarlehen wurden anhand der Darlehensverträge und Zins-

und Tilgungspläne überprüft.

-18-

SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

63

64

Zusammengefasstes Prüfungsergebnis,
Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes und Schlussbemerkungen

Das Ergebnis unserer Prüfung fassen wir wie folgt zusammen:

- Die von uns vorgenommene stichprobenartige Überprüfung der Buchfüh-
rung im Hinblick auf die Herleitung und Fortentwicklung bzw. Abwicklung
der Eröffnungsbilanzposten ergab, dass alle geprüften Vermögensgegen-
stände und Schulden ordnungsgemäß erfasst und die Posten belegt wa-

ren. Das Belegwesen ist geordnet.

- Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 entspricht in Gliederung und

Bewertung den gesetzlichen Vorschriften.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes

Für die als Anlage 1 beigefügte Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes "Immo-
billenmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)" erteilen wir als
Prüfer nach Abschluss der Prüfung den folgenden uneingeschränkten Bestä-

tigungsvermerk:

"Wir haben die Eröffnungsbilanz — bestehend aus Bilanz und Anhang - unter
Einbeziehung der Buchführung des Eigenbetriebes "Immobilienmanagement
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)" zum 1. Januar 2008 geprüft. Die
Aufstellung der Eröffnungsbilanz nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen
in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufga-
be ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beur-
teilung über die Eröffnungsbilanz unter Einbeziehung der Buchführung ab-

zugeben.

-19 -

SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

Wir haben unsere Prüfung nach 8 27 Abs. 2 EigBGes i. V. mit 8 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten
Bildes der Vermögens- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichen-
der Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftli-
che und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Angaben

in der Eröffnungsbilanz überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrund-
sätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie
die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für un-

sere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er-
kenntnisse entspricht die Eröffnungsbilanz den gesetzlichen Vorschriften und
den ergänzenden Vorschriften der Betriebssatzung und vermittelt unter Be-
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Ei-

genbetriebes.
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den

gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichter-
stattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450)."

- 20 -

SCHÜLLERMANN UND PARTNER AG

65

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerkes au-
Rerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe der Eröffnungsbilanz in einer von der
bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten
Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf

unsere Prüfung hingewiesen wird; auf 8 328 HGB wird verwiesen.

Dreieich, 16. September 2009

Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dipl.-Volksw. Rainer Reuhl Dipl.-Ing. Stephan Schüllermann
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

=

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008

Aktivseite

Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte

ll. Sachanlagevermögen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Umlaufvermögen
1. Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00

I. Guthaben bei Kreditinstituten

Rechnungsabgrenzungsposten

1.1.2008
EUR

95.488,43

132.553.805,45
61.438.071,34
26.875.495,15

—__220.867.371,94

220.962.860,37

7.922,35

23.126.852,60

7.464.348,40

30.599.123,35

55.722,81

251.617.706,53

Eigenkapital

1. Stammkapital

Il. Rücklagen
Allgemeine Rücklage

Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Sonstige Rückstellungen

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 3.867.504,83

Rechnungsabgrenzungsposten

Anlage 1

Passivseite
1.1.2008
EUR
10.000.000,00

134.092.573,67

144.092.573,67

3.361.932,08
3.025.220,04

6.387.152,12

101.133.973,73

4.007,01

251.617.706,53

Anlage 2
Blatt 1

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008

Anhang
Allgemeine Angaben

Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA) wurde
zum 1. Januar 2008 gegründet.

Gemäß 8 20 i. V. m $ 23 Eigenbetriebsgesetz führt der Eigenbetrieb seine Rechnung nach
den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung und muss eine Eröffnungsbilanz
aufstellen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Anhang sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläu-
tern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen können.

Für die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes zum 1. Januar 2008 wurden gemäß $ 22 EigB-
Ges die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapital-
gesellschaften angewendet.

Zum Bilanzstichtag 1. Januar 2008 wurde das Anlagevermögen aus dem allgemeinen
Haushalt der Stadt auf den Eigenbetrieb übertragen.

Grundstücke, die nach dem 31. Dezember 2002 erworben wurden, sind mit ihren histori-
schen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.

Ließen sich die Anschaffungsnebenkosten nur mit hohem Aufwand ermitteln, wurden sie
pauschal mit 5 % des Kaufpreises angesetzt.

Grundstücke, die vor dem 31. Dezember 2002 erworben wurden, wurden mit dem Boden-
richtwert zum Erhebungsstichtag angesetzt, soweit sich keine historischen Anschaffungs-
kosten mit vertretbarem Aufwand ermitteln ließen.

Für die Bewertung gelten die durch den Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwerte
zum Stichtag 31. Dezember 2003 (Richtwertübersichtskarte Darmstadt 2004/2005).

Dort, wo keine Bodenrichtwerte existierten, wurde der niedrigste Bodenrichtwert der umlie-
genden Grundstücke angesetzt. Im Fall von Randlagen (z. B. Grundstücke direkt an der
Bebauungsgrenze) wurde derjenige niedrigste Bodenrichtwert der umliegenden Flächen zu
Grunde gelegt, der der gleichen Grundstückskategorie zuzurechnen ist.

Die Bewertung der Bauten erfolgte auf Basis historischer Anschaffungs-/Herstellungskosten
unter Anwendung des Sachwert- oder des Ertragswertverfahrens. Die lineare Abschreibung
wurde berücksichtigt. Hilfsweise wurden die Nutzungsdauern für verschiedene Gebäudety-
pen aus der Abschreibungstabelle zum NKRS abgeleitet.

Anlage 2
Blatt 2

Für Gebäude, die nach 1950 errichtet wurden, gilt eine Abschreibungszeit von 50 Jahren für
massive Gebäude und 30 Jahren für teilmassive Gebäude.

Alle Gebäude, die älter als 50 Jahre sind, wurden grundsätzlich mit dem Erinnerungswert
von 1 EUR angesetzt.

Bauten und sonstige bauliche Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2002 hergestellt oder
erworben worden sind, wurden mit ihren historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten
bewertet.

Die vor dem 31. Dezember 2002 hergestellten oder erworbenen Bauten wurden auf der Ba-
sis der Normalherstellungskosten (NHK) 2000 mit dem Sachwertverfahren (88 21-25 WertV)
bewertet.

Sonstige bauliche Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2002 hergestellt oder erworben wur-
den, wurden mit den auf das Baujahr rückindizierten geschätzten Anschaffungs- und Her-
stellkosten bewertet. Sonstige bauliche Anlagen mit unbekanntem Baujahr sind mit 1 EUR
Erinnerungswert veranschlagt worden.

Für vermietete Gebäude kam das Ertragswertverfahren (88 15-20 WertV) zur Anwendung.

Freistehende bzw. eindeutig abgegrenzte Gebäudekörper/-teile, die nicht in einem einheitli-
chen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Hauptgebäude stehen, sind selb-
ständige Wirtschaftsgüter und deshalb gesondert bewertet und abgeschrieben worden.

Die Grundstückswerte und die beim abnutzbaren Anlagevermögen um planmäßige Ab-
schreibungen fortgeführten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden über
einen Anlagennachweis im Einzelnen nachgewiesen.

Erbbaugrundstücke (Eigentum der Stadt, Erbbaurecht eines Dritten) wurden mit einem Erin-
nerungswert von EUR 1 angesetzt.

Für Berechnung der Pensionsrückstellungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt lag ein
versicherungsmathematisches Gutachten vor, aus dem die Rückstellungen für die Mitarbei-
ter des Eigenbetriebes entnommen werden konnten. Die Ermittlung der Verpflichtung erfolg-
te mittels des steuerlichen Teilwertverfahrens unter Verwendung eines Zinssatzes von 6 %
(Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck).

Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen wurden für Instandhaltungsmaßnah-
men, die in den ersten drei Monaten 2008 nachgeholt wurden, gebildet.

Für die Altersteilzeitrückstellungen lag ein versicherungsmathematisches Gutachten vor.
Die Vorgehensweise zur Ermittlung dieser Rückstellung entspricht der der Pensionsrückstel-
lungen.

Die Archivierungsrückstellungen wurden mit einem Durchschnittswert in Höhe von
EUR 5,00 pro m? berechnet und eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 30 Jahren angenom-
men.

Anlage 2
Blatt 3

C. Erläuterungen

Datengrundlage war die vom Vermessungsamt erstellte Liste mit allen bebauten und unbe-
bauten Grundstücken der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13. September 2007 wurde über die
Zuordnung zum Eigenbetrieb Immobilienmanagement oder zum städtischen Haushalt ent-
schieden.

Eine Besichtigung der Gebäude durch das Architekturbüro Gerber mit anschließender
Schadensfeststellung hat stattgefunden. Dies hat zu einer Reduzierung der Gebäudewerte
geführt.

Sonstige Rückstellungen

Zusammensetzung:
EUR
Rückstellung für unterlassene Instandhaltung 1.109.831,46
Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 954.790,00
Rückstellung für die Sanierung von Altlasten 355.000,00
Rückstellung für Urlaubs- und Zeitguthaben 169.982,93
Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten 155.000,00
Rückstellung für das Sanierungsgebiet Martinsviertel 48.615,65
Archivierungsrückstellung 232.000,00
3.025.220,04
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihren Rückzahlungswerten passiviert.
Verbindlichkeitenspiegel
Laufzeiten
mehr als
5 Jahre
bis 1 Jahr 2 bis 5 Jahre (ab 2013 bis
(2008) (2009 bis 2012) Laufzeitende) Summe
EUR EUR EUR EUR

Verbindlichkeiten aus
Kreditaufnahmen 3.867.504,83 18.134.460,79 79.132.008,11 101.133.973,73

3.867.504,83 18.134.460,79 79.132.008,11 101.133.973,73
mm——— — —— — — — — —

D. Sonstige Angaben

Anlage 2

Blatt

Zum 1. Januar 2008 wurden die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebes von folgenden

Personen geführt:

Marit Werner
Joachim Lisowski

1. Betriebsleitern, kaufmännischer Bereich
Betriebsleiter, technischer Bereich.

Der Betriebskommission gehörten zum 1. Januar 2008 an:

Herr Stadtrat Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Herr Bürgermeister Wolfgang Glenz
Herr Stadtrat Dr. Dierk Molter

Herr Stadtverordneter Ctirad Kotoucek
Herr Stadtverordneter Wilfried Oßmann
Frau Stadtverordnete Brigitte Lindscheid
Herr Stadtverordneter Dr. Gert Mittmann
Herr Stadtverordneter Jürgen Barth
Frau Brigitte Völsen/Personalrat

Herr Gernot Beppler/Personalrat

Herr German Nogueira

Herr Jürgen Rittmannsperger.

Darmstadt, den 14, September 2?

eL

Marit Werner
1. Betriebsleiterin
(kaufmännischer Bereich)

— Vorsitzender —

\yo chimtisawski
etriebsleite:
(technischer Bereich)

4

Anlage 3
Blatt 1

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008

Bestätigungsvermerk

Wir haben die Eröffnungsbilanz - bestehend aus Bilanz und Anhang - un-
ter Einbeziehung der Buchführung des Eigenbetriebes "Immobilienmana-
gement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)" zum 1. Januar 2008
geprüft. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz nach den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Be-
triebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigen-
betriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durch-
geführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz unter Einbe-

ziehung der Buchführung abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung nach 8 27 Abs. 2 EigBGes i. V. mit 8 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest-
gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vor-
genommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die
Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung vermittelten Bildes der Vermögens- und Finanzlage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festle-
gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts-
tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbe-
triebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Angaben in der Eröffnungsbilanz über-

wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-
grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertre-
ter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere

Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Anlage 3
Blatt 2

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er-
kenntnisse entspricht die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzli-
chen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften der Betriebssatzung
und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes.

Dreieich, 16. September 2009

Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

(Sul —

Dipl. k&w. Rainer Reuhl Dipl.-Ing. Stephan Schüllermann
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

anlage 3

7036 Zeichen

Anlage 3 zum Entwurf der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Immobilienmanagement

Anhang zum Entwurf der Eröffnungsbilanz

Der Anhang soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse aus der Aufstellung der
Eröffnungsbilanz geben und so gefasst werden, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermittelt wird. Über
Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten
sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Anhang eine ausgewogene und umfassende, dem
Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Eröffnungsbilanz
und der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu enthalten. Auch ist auf die Chancen
und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende
Annahmen sind anzugeben.

Zum Gründungsdatum O1. Januar 2008 ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Nach diesem
Zeitpunkt wird eine Bilanz nur noch im Rahmen des Jahresabschlusses erstellt.

Die vorliegende Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Immobilienmanagement wird gemeinsam
mit der städtischen Eröffnungsbilanz in die Gremien eingebracht.

Die Bilanz des Eigenbetriebes Immobilienmanagement schließt mit einer Bilanzsumme von
rd. 251.617 TE ab.

Zusammengefasst stellt sich die Bilanz des Eigenbetriebes Immobilienmanagement wir folgt
dar:

Aktiva in TEUR |in% Passiva In TEUR |in%

Anlagevermögen 220.963 |87,82 |Eigenkapital 144.093 |57,267

Umlaufvermögen 30.599 |12,16 |Rückstellungen 6.387 2,538
Verbindlichkeiten 101.133 [40,193

Aktive Rechnungs- 55 0,02 | Passive Rechnungs- 4 0,002

abgrenzung abgrenzung

Summe 251.617 |100,00 | Summe 251.617 |100,000

1. Die Vermögensstruktur der Eröffnungsbilanz (Aktiva)

Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit 220.963 T €
(87,82 %) beim Anlagevermögen. Zum Anlagevermögen zählen insbesondere

e _Immaterielle Vermögensgegenstände, hier insbs. Softwarelizenzen ( 84.631,67 €),
«e _Sachanlagen wie Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge ( 220.962.860,37 €).

Je größer der Anteil des Anlagevermögens ist, desto mehr Kapital ist langfristig gebunden.
Vom Gesamt-Anlagevermögen entfallen 220.962.860,37 € (87,82 %) auf Sachanlagen.
Hierfür entstehen in der Regel hohe Aufwendungen für Abschreibungen und Instandhaltungen,
die den Ergebnisplan beeinflussen.

Gemessen an dieser Summe fällt das Umlaufvermögen mit 30.599.123,35 € (12,16 %) weit
weniger ins Gewicht. Das Umlaufvermögen setzt sich insbesondere zusammen aus

« Vorräten ( 7.922,35 €)
«e Forderungen (23.126.852,60 €)
« Jiquiden Mitteln ( 7.464.348,40 €)

Die Vermögenswerte im Umlaufvermögen sind nur relativ kurzfristig gebunden und werden in
der Regel auch relativ schnell wieder zu flüssigen Mitteln.

Auf der Vermögensseite ist außerdem die Position aktive Rechnungsabgrenzung mit
55.722,81 € bzw. 0,02 % ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Zahlungen, die bereits im
Vorjahr für Aufwendungen des Haushaltsjahres 2008 geleistet wurden.

2. Kapitalstruktur/Finanzierung der Eröffnungsbilanz (Passiva)

Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier erkennt man
also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals aus Eigenkapital und
Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft
aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die Kreditwürdigkeit und gewährt finanzielle
Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den
Ergebnisplan belasten.

An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital mit 144.092.573,67 € (57,267 %).

Das Eigenkapital besteht im Wesentlichen
« der allgemeinen Rücklage mit 134.092.573,67 €

Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 6.387.152,12 €
(2,538 %) gebildet. Die Rückstellungen setzen sich insbesondere zusammen aus

e  _Pensionsrückstellungen mit 3.361.932,08 €,

«e Rückstellungen für Deponien und Altlasten mit 355.000,00€,

«e  Instandhaltungsrückstellungen mit 1.109.831,46 € und

«e sonstige Rückstellungen mit 1.560.388,58 €.
Für die Berechnung von Bilanzkennzahlen werden die Rückstellungen dem Fremdkapital
hinzugerechnet, da sie sich wirtschaftlich wie Fremdkapital auswirken. In der Regel entstehen

aus Rückstellungen in der Zukunft Verbindlichkeiten, die zum Abfluss liquider Mittel führen.

Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 101.133.973,73 € (40,193 %) bestehen
zum 01.01.2008 nur

e  Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen

3. Kennzahlen zur Bilanz

Für die Beurteilung einer Bilanz bedient man sich in der Regel auch spezieller
Analysemethoden, um einen objektiven Vergleich durchführen zu können. Für den Anhang zur
Eröffnungsbilanz wurden einige besonders wichtige Kennzahlen ermittelt.

«  Eigenkapitalquote | = 57,267 %

Die Eigenkapitalquote | setzt das Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme. Sie zeigt an, in
welchem Verhältnis das Vermögen durch Eigenkapital finanziert ist.

«e  Anlagenintensität = 87,82%
Die Anlagenintensität stellt das Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem
Gesamtvermögen dar.
4. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind

Entsprechende erläuterungsbedürftige Vorgänge haben sich nicht ergeben.

5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde
«e Entwicklung der liquiden Mittel

Hinzuweisen ist insbesondere auch auf die mittelfristige Entwicklung der liquiden Mittel.

Da der Ergebnisplan (Ertrag/Aufwand) nach der mittelfristigen Prognose strukturell nicht
ausgeglichen ist, ist es nahezu zwangsläufig, dass auch der Finanzplan
(Einzahlungen/Auszahlungen) ein strukturelles Defizit aufweist. Dieses Defizit kann nur durch
die Aufnahme von Kassenkrediten gedeckt werden. Die hierfür anfallenden Zinsen werden den
Ergebnisplan spürbar belasten.

«e Resümee

Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Immobilienmanagement zeigt mit einer
Eigenkapitalgoute von 57,267 % eine gesunde Struktur.

Im Zusammenhang mit der Eröffnungsbilanz der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird diese
erneut zu betrachten sein.

Die Haushaltskonsolidierung ist ein entscheidender Eckpfeiler für die Stabilisierung des
städtischen Haushaltes und der Wirtschaftspläne und die Sicherstellung notwendiger
Investitionen.

Bereits im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2009 hat der Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen, ein freiwilliges Konsolidierungskonzept auf der
Basis eines gesetzlichen Haushaltssicherungskonzeptes zu erarbeiten. Ausgehend von der
vorliegenden Ergebnisplanung 2006 - 2010 hat die Verwaltung einen dauerhaften
Konsolidierungsbedarf benannt.

Unabhängig davon bestehen weitere Risiken, die sich ggf. in den kommenden Jahren
belastend auf den Haushalt und somit auch auf die Bilanz auswirken werden:

e Entwicklung Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen werden langfristig erheblich steigen. Pensionsrückstellungen

werden im Ergebnisplan veranschlagt, sodass steigende Pensionslasten erwirtschaftet
werden müssen.

2010/0432

4675 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.10.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0432 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Eröffnungsbilanz des Eigenbetrieb es Immobilienmanagement zum 01.01.2008 
 
 
Vorlage vom: 29.09.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt die geprüfte Eröffnungsbilanz zur Kenntnis und leitet diese der 
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zu. 
 
 
Anlagen: Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz (Anlage 1) 
Richtlinie zur Bewertung des Sachanlagevermögens (Anlage 2) 
Anhang zum Entwurf der Eröffnungsbilanz (Anlage 3) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 29.09.2010  
 
 
 
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wurde zum 01.01.2008 gegründet. 
 
Der Zweck des Betriebs sind die bedarfsgerechte Versorgung der Organisationseinheiten (Ämter und 
Verwaltungsstellen) der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden, Räumen und 
die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immobilien unter betriebswirtschaftlich optimierten 
Bedingungen. Im Rahmen der sachgerechten Bewirtschaftung wird der Eigenbetrieb insbesondere in 
folgenden Bereichen tätig: 
 
• An- und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden, Räumen und/oder Teilen davon; 
    (Bereitstellung und Bewirtschaftung von Liegenschaften)  
• Interne und externe Vermietung  und Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden, Räumen 
und/oder Teilen davon; 
• Allgemeine Bodenbevorratung 
• Neubau, Umbau, Instandhaltung, Unterhaltung, Ausbau und Modernisierung von Gebäuden 
und baulichen Anlagen 
• Portfolioanalyse und -management  
• Energiewirtschaft 
• Gestaltung und Pflege von Außenanlagen  
• Gebäudereinigung  
• Hausdienste 
• Hausmeisterdienste  
• Umzugsmanagement  
• Gebäudesicherung 
 
Das Immobilienmanagement in Darmstadt folgt der Maßgabe, die Versorgung der städtischen 
Organisationseinheiten mit Gebäuden und zugehörigen Leistungen entsprechend des jeweiligen 
Bedarfs der Nutzer (Nutzerämter), kundenorientiert unter Anrechnung der jeweiligen Vollkosten 
durchzuführen. Hiermit wird das Ziel verfolgt, Kostentransparenz bei der Flächenbereitstellung und –
bewirtschaftung zu schaffen und den für die städtische Aufgabenerledigung notwendigen 
Immobilienbestand wirtschaftlich zu optimieren, wertsichernd zu entwickeln und die Betriebskosten zu 
minimieren.  
 
Nach den Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit den Vorgaben des 
Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften hat der Eigenbetrieb Immobilienmanagement eine 
Eröffnungsbilanz vorzulegen. 
 
Mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement die 
vollständige Erfassung und Bewertung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die 
Zuordnung der Verbindlichkeiten erfolgt in enger Abstimmung mit der Finanzverwaltung und unter 
Betrachtung des Vermögens der Stadt und des Eigenbetriebes. 
Mit der Beratung der Betriebskommission am 30. September 2009 erfolgt die Berücksichti-gung der 
Ergebnisse als städtisches Vermögens in der vorläufigen Eröffnungsbilanz der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die im Oktober 2009 Magistrat und Stadtverordnetenver-sammlung vorgelegt wurde.

3 
... 
 
 
Da der Eigenbetrieb Immobilienmanagement derzeit den geprüften Jahresabschluss 2008 vorlegt, 
wird entgegen der ursprünglichen Absicht die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement separat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Der Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008 enthält die Bilanz und alle 
Feststellungen und Erläuterungen (Anlage 1). 
 
Zur Vervollständigung der Informationen wird die Richtlinie zur Bewertung des Sachanlagevermögens 
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt beigefügt (Anlage 2). 
 
Ergänzend wurde von der Betriebsleitung ein Anhang erstellt (Anlage 3). 
 
Die Betriebskommission hat in Ihrer Sitzung am 30.09.2009 die Eröffnungsbilanz und den Bericht über 
die Prüfung beraten. 
 
 
 
 
 
Der Dezernent II  Der Dezernent VI 
 
i. V. 
 
 
 
Walter Hoffmann                                          Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister                                       Stadtrat

anlage 2

84992 Zeichen

Anlage 2

WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT
NEUES KOMMUNALE SRECHNUNGS & STEUERUNGSSYSTEM

FÜR DIE MENSCHEN UNSERER STADT

Richtlinie

zur Bewertung des Sachanlagevermögens für die Eröffnungsbilanz der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt

1 Allgemeine Erläuterungen .................244244444snnnnnnennennennnnnnnnennnnnennnnnnnnnnennennnnnnnnnnnnnennnnnnnennn nenn 2
1.1. Gesetzliche Grundlagen .................42.44nenennenenenenneneenennennenennenen nenn nennen nennen 3
1.2  Grundsatze den BEWERUNG. rear sense een rennen nn ernten aa naaenen wnnassene armer 4
1.3 _ Wertansätze der Vermögensgegenstände Umsan En Den IH Bus ae aTe Tun ea nen Bun ET T HIERHER ET RR TERERE 5
1:4  Geringwertige Wirtschaftsgüter um. 7

2 _ Immaterielle Vermögensgegenstände.............nemessnnnennennenneennennnnnennönnnnnennnnnnnnnhnnnnnnennennen nennen 7
2.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte........................... 8
2.2 _ Investitionszuschüsse...........eenennenenennenenenennnnnnenennnnnnnennnnennnennnenenennennnnnnnenn 9

3:  Sächanlagevermögen..=....- ==: 2er era en nn 10
3.1 Grundstücke; 'grundstücksgleiche Rechte... Runen 10
3.2 Bauten und sonstige bauliche Anlagen,

einschließlich Bauten und sonstige bauliche Anlagen auf fremden Grundstücken ................ 13
3.3 _ Grün- und Freiflächen................ennenenenenenenenenenesenenenenenenenene nennen een 1%
34  Infrastrükturvenmögen z::..:..:ssnus0#208004RSRHBRRRRE HER: HEEnn HER SHARE HE TEL RE as ansaeH En nan sa rauen nen Hannenenennacernn 19

3.5 _ Betriebsvorrichtungen/ Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung ...

3.6 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

3.7 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau....

Bewertungsrichtlinie 1/31 25. August 2009

1 Allgemeine Erläuterungen

Eine der wesentlichen Zielsetzungen des "Neuen Kommunalen Rechnungs- und Steue-
rungssystems" ist die perioden-, sach-, und verursachungsgerechte Abbildung des Ressour-
cenaufkommens und -verbrauchs bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Hierzu ist es unter anderem erforderlich, das gesamte Vermögen (Anlage- und Umlaufver-
mögen) und die Verbindlichkeiten (Darlehen, empfangene Zuschüsse) der Wissenschafts-
stadt Darmstadt zu erfassen, zu bewerten und — sofern erforderlich -— Wertminderungen, die
bspw. durch Abnutzung eintreten, zu berücksichtigen.

Maßgeblichen Anteil am Vermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt das Anlagever-
mögen dar.

Als Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gelten
« wirtschaftliche Werte, die
« wirtschaftliches Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
« einzeln bewertbar,
« einzeln verkehrsfähig

sind und dazu bestimmt sind, dauerhaft für die Leistungserstellung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zur Verfügung zu stehen.

Das Anlagevermögen lässt sich gemäß & 49 GemHVO-Doppik grundsätzlich in drei Gruppen
untergliedern:

«  Immaterielle Vermögensgegenstände (bspw. Lizenzen, gewährte Investitionszu-
schüsse

« Sachanlagevermögen (bspw. Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge)

« _Finanzanlagevermögen (bspw. Beteiligungen an Eigenbetrieben, Mitarbeiterdarle-
hen).

Die Bewertung der Finanzanlagen ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Mit dieser Bewertungsrichtlinie wird sichergestellt, dass die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens einheitlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben nach gleichen Be-
wertungskriterien für die Zwecke der Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2008 bewertet wer-
den und die erforderlichen Dokumentationen (Bilanzanlagen) erstellt werden.

Hinsichtlich der Erfassung und Inventarisierung der einzelnen Vermögensgegenstände wird
auf die Inventarordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 1. September 2005 verwie-
sen.

Bewertungsrichtlinie 2/31 25. August 2009

Die Bezeichnung des jeweiligen Anlagegutes richtet sich nach folgenden bestehenden Ord-

nungssystemen:
Kapitel Anlagevermögen Ordnungssystem
3A Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
Grundstücke Siebenstellige Codierungsnummer
der Grundstücks- und Gebäudeliste
oder Investitionsnummer
3.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstü-
cken
Bauten Siebenstellige Codierungsnummer
der Grundstücks- und Gebäudeliste
oder Investtionsnummer
3.3 Grün- und Freiflächen
Grünanlagen, Parks Achtstellige Objektnummer
(z. B. 1160.01.01) der Gründatei
Spielplätze Achtstellige Objektnummer
(z. B. 1120.03.01) der Gründatei
3.4 Infrastrukturvermögen
Straßenabschnitte Investtionsnummer aus Übergangs-
regelungen
Lichtsignalanlagen Investtionsnummer aus Übergangs-
regelungen
Ingenieurbauwerke Bezeichnung der jeweiligen Bau-
werke nach Arten unterteilt ( Liste
des Straßenverkehrsamtes )
Behindertengerechte Bushaltestellen Namentliche Bezeichnung der Bus-
haltestelle
3.5 Betriebsvorrichtungen / Anlagen und Maschinen zur
Leistungserstellung
Betriebsvorrichtungen Gliederung nach DIN 276; erweiterte
Codierungsnummer der Grund-
stücks- und Gebäudeliste
Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung erweiterte Codierungsnummer der
Grundstücks- und Gebäudeliste
3.6 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung
Betriebsausstattung Nach den Vorgaben der Inventar-
ordnung
Geschäftsausstattung Nach den Vorgaben der Inventar-
ordnung
Kunstgegenstände ohne
3.7 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Anlagen im Bau

Siebenstellige Codierungsnummer
der Grundstücks- und Gebäudeliste

1.1 Gesetzliche Grundlagen

Bewertungsrichtlinie 3/31

25. August 2009

Grundlage dieser Richtlinie bildet die Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
vom 1. April 2005.

Insbesondere sind zu berücksichtigen:

« 8 108 HGO, nach dem "die Vermögensgegenstände und Schulden mit ihren Werten
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen
sind. Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskos-
ten, vermindert um Abschreibungen, [...] anzusetzen [...]. Dies gilt auch für die
Schlussbilanz, die erstmals zum 31. Dezember 2009 und danach zum 31. Dezember
eines jeden Haushaltsjahres aufzustellen ist.“

« 88 114 a - 114u als die maßgeblichen Bestimmungen zur Haushaltswirtschaft mit
doppelter Buchführung

Ferner folgt diese Richtlinie für die Erstellung der Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2008
den "Sonderregelungen zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz für Gemeinden und Gemein-
deverbände in Hessen" (im Folgenden als "Sonderregelungen" bezeichnet) in der Fassung
vom 17. Dezember 2003.

Des Weiteren werden die Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-
Doppik) vom 02. April 2006 (Inkraft getreten am 24. Mai 2006) herangezogen. Neben diesen
Vorgaben erfolgt eine Auslegung gemäß den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB)
sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

1.2 Grundsätze der Bewertung

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände gelten nachstehende Grundsätze:

Ansatz und Bewertung müssen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung genügen.
Bei der Bewertung ist grundsätzlich von der Fortführung der Geschäftstätigkeit auszugehen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zum Stichtag zu bewerten.

Gemäß $& 40 GemHVO-Doppik ist vorsichtig zu bewerten, d. h. es sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Stichtag der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) entstanden
sind, zu berücksichtigen. Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Stichtag reali-
siert sind (Imparitätsprinzip).

Bei der Festlegung der Nutzungsdauer abnutzbarer Vermögensgegenstände ist gemäß
8 43 Abs. 1 GemHVO-Doppik von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszugehen.
Bei der Abschätzung können zur Orientierung die Nutzungsdauern, die sich aus der Ab-
schreibungstabelle NKRS (Abschreibungstabelle der hessischen Pilotkommunen) ergeben,
herangezogen werden. Der Wertabschlag für zwischenzeitliche Nutzung ist im Wege einer
linearen Abschreibung zu ermitteln.

Unterlassene Instandhaltungen, Schäden und Mängel sowie ausstehende Großreparaturen
sind bei der Wertermittlung des jeweiligen Vermögensgegenstandes wertmindernd zu be-
rücksichtigen. Rückstellungen nach $ 39 GemHVO-Doppik werden nicht gebildet.

Bewertungsrichtlinie 4/31 25. August 2009

Kostenrechende Einrichtungen und Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt behalten gemäß $ 108 Abs. 4 HGO ihre bisherigen Bewertungen nach den Grundsät-
zen der Bilanzkontinuität und der Buchwertfortschreibung bei, soweit nicht explizit etwas an-
deres geregelt wird. Die Anlagenbewertung folgender Eigenbetriebe bleibt unverändert:

-  Kulturinstitute,

- Bäder,

-  Bürger- und Kongresshäuser,

- Abfallwirtschaft und Stadtreinigung,

- Klinikum Darmstadt und

- Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen für behinderte Menschen
-  Immobilienmanagement Darmstadt (IDA).

Die Anlagenbewertung folgender Betriebe gewerblicher Art bleibt unverändert:
-  Vivarium,

-  Kindertagesstätten

-  Krematorium

- Friedhöfe

-  Industriegleisanlagen

-  Theatertiefgarage

Auch wenn die Anlagebewertung unverändert bleibt, ist die Dokumentation entsprechend der
Inventarordnung und dieser Richtlinie zu erstellen.

1.3 Wertansätze der Vermögensgegenstände

Nach $ 108 HGO bilden die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten die Ober-
grenze für die Bewertung und die Abschreibung der einzelnen Vermögensgegenstände.

Gemäß 8& 41 Abs.2 GemHVO-Doppik sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die ge-
leistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsberei-
ten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet wer-
den können. Eine Einbeziehung von Gemeinkostenanteilen (bspw. Kosten der allgemeinen
Verwaltung) ist nicht zulässig.

Ein Vermögensgegenstand ist betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestim-
mung genutzt werden kann.

Demnach sind auch angefallene Nebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten Be-
standteile der Anschaffungskosten.

Zu den Anschaffungskosten der einzelnen Vermögensgegenstände zählt grundsätzlich auch
eine umsatzsteuerrechtlich nicht abziehbare Vorsteuer. Dies gilt auch für eine ggf. teilweise
nicht abziehbare Vorsteuer.

Fremdkapitalzinsen sind nur insoweit als Anschaffungskosten einzubeziehen, als die Kredite
dazu dienen, die Herstellung zu beschaffender Neuanlagen mit längerer Bauzeit durch An-
zahlungen oder Vorauszahlungen zu finanzieren. Es muss ein enger Zusammenhang zwi-
schen den Fremdfinanzierungskosten und den Investitionen bestehen.

Bewertungsrichtlinie 5/31 25. August 2009

In anderen Fällen ist der Ansatz der Finanzierungskosten des Kaufpreises nicht zulässig.
Minderungen des Anschaffungspreises sind abzusetzen.

Nachstehendes Berechnungsschema ist für die Ermittlung der Anschaffungskosten zum
Zeitpunkt des Erwerbs heranzuziehen:

Anschaffungspreis des Vermögensgegenstandes

+ Aufwendungen für die Versetzung in die Betriebsbereitschaft (z. B. Montagekosten,
Fundamentierungskosten, Inspektions- und Abnahmekosten)

+ Anschaffungsnebenkosten (z. B. Eingangsfrachten, Transportversicherung, Anfahrt-
und Abladekosten, Anwalts- und Notarkosten, Kosten für Grundbucheintragung,
Grunderwerbssteuer u.ä.)

+ Nachträgliche Anschaffungskosten (z. B. rückwirkende Kaufpreiserhöhung, anschaf-
fungsnahe Aufwendungen zur Erweiterung und Verbesserung)

J.  \Preisnachlässe (Rabatte, Lieferantenskonti/-boni, Rückvergütung, Gutschriften, sons-
tige Nachlässe)

=  |Anschaffungskosten

Nach $ 41 Abs. 3 GemHVO-Doppik sind Herstellungskosten die Aufwendungen, die durch
den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines
Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zu-
stand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.

Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Materialkosten, den Fertigungskosten
und den Sonderkosten der Fertigung.

Bei der Berechnung der Herstellungskosten dürfen nach 8 41 Abs. 3 GemHVO-Doppik auch
angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungs-
gemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung
veranlasst ist, eingerechnet werden.

Fremdkapitalzinsen zählen nach $ 41 Abs. 4 GemHVO-Doppik grundsätzlich nicht zu den
Herstellungskosten.

Sie dürfen in Ausnahmefällen angesetzt werden, soweit es sich um Zinsen für Fremdkapital
handelt, das in zeitlicher und sachlicher Hinsicht zur Finanzierung der Herstellung des Ver-
mögensgegenstandes verwendet wird.

Der Ansatz der Zinsen ist in diesen Fällen beschränkt auf den Zinsanteil, der auf den Zeit-
raum der Herstellung des Vermögensgegenstandes entfällt.

Ein Ansatz von allgemeinen Verwaltungskosten (bspw. anteilige Kosten der Personalverwal-
tung, der Kämmerei) ist aufgrund der abschließenden Aufzählung des $ 41 Abs. 3 GemHVO-
Doppik nicht zulässig.

Bewertungsrichtlinie 6/31 25. August 2009

Folgendes Berechnungsschema für die Ermittlung der Herstellungskosten ist heranzuziehen:

Materialeinzelkosten (z. B. Baustoffe, Baumaterial)

+ Materialgemeinkosten (z. B. anteilige Kosten der Lagerhaltung, Material- und Rech-
nungsprüfung)

= Materialkosten

Fertigungseinzelkosten (Personalkosten der Herstellleistung: Bruttolohn + Arbeitge-
beranteil, Zuschläge, Prämien)

+ Fertigungsgemeinkosten (Personalkosten der Bauverwaltung, für die Bauplanung und
—überwachung, Werkzeuge, Energiekosten, Brennstoffe)

= Fertigungskosten

Sonderkosten der Fertigung (z. B. Aufwendungen für Modelle, Schablonen, Spezial-
werkzeuge, Gebühren für Fertigungslizenzen)

= Herstellungskosten

1.4 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Für selbständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens deren An-
schaffungs- oder Herstellungskosten weniger als 410 Euro ohne Umsatzsteuer betragen,
kann für die Zwecke der Eröffnungsbilanz nach Abschnitt 7.4 der Sonderegelungen eine Ein-
zelbewertung unterbleiben.

Die Vorgaben der Inventarordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Erfassung und
Inventarisierung sind zu beachten.

2 Immaterielle Vermögensgegenstände

Als immaterielle Vermögensgegenstände werden gemäß der Gliederungsvorschrift des
8 49 GemHVO-Doppik

- Konzessionen,

- Lizenzen,

- ähnliche Rechte sowie

- an Dritte geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse
bezeichnet.

Die Bewertung entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstände erfolgt grund-
sätzlich zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um anteilige Ab-
schreibungen.

Bewertungsrichtlinie 7/31 25. August 2009

Immaterielle Vermögensgegenstände (Konzessionen) sind nur dann zu historischen An-
schaffungs- und Herstellungskosten korrigiert um die seit der Anschaffung angefallenen Ab-
schreibungen anzusetzen, wenn die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ü-
ber 20.000 EUR lagen.

Hiervon ausgenommen sind die gewährten Investitionszuschüsse (vgl. Pkt. 2.2).

Ist die Nutzung der immateriellen Vermögensgegenstände zeitlich begrenzt (z.B. Software,
Softwarelizenzen), sind diese über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abzuschreiben.
Liegt eine technische oder wirtschaftliche Überalterung vor, so ist dies durch entsprechende
Wertabschläge zu berücksichtigen.

Ein Ansatz immaterieller Vermögensgegenstände ist nur dann zulässig, wenn sie entgeltlich
erworben wurden, d.h. wenn sie vertraglich oder durch Hoheitsakt gegen Hingabe einer be-
stimmten Gegenleistung übergegangen oder eingeräumt worden sind (z.B. Konzessionsab-
gabe, Lizenzgebühren, Preis der Software).

Für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltliich erworben wurden, gilt nach
8 38 Abs. 3 GemHVO-Doppik sowie Abschnitt 8.1 der Sonderegelungen ein Ansatzverbot.
Dies gilt bspw. für selbsterstellte Software.

Software ist grundsätzlich ein immaterieller Vermögensgegenstand. Betriebs- und System-
software gelten jedoch als Bestandteil der Hardware und sind damit beim (materiellen) be-
weglichen Anlagevermögen auszuweisen.

2.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

Konzessionen:

Eine Konzession stellt eine Erlaubnis dar, durch die der Wissenschaftsstadt Darmstadt ent-
geltlich gestattet wird, bestimmte Tätigkeiten vorzunehmen. Das Recht der Wissenschafts-
stadt Darmstadt zur Erteilung von Konzessionen ist nicht Bestandteil des Anlagevermögens.

Gewerbliche Schutzrechte:

Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen hier insbesondere Urheberrechte, Patente,
Gebrauchsmuster und Marken.

Lizenzen:

Als Lizenz bezeichnet man Verträge über den Erwerb oder (häufiger) die Nutzung von ge-
werblichen Schutzrechten. Der Lizenzgeber als Inhaber eines Rechts gewährt der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt (Lizenznehmer) das Recht, den geschützten Gegenstand gegen
Zahlung eines Entgelts zu nutzen (z. B. Software-Lizenzen bzw. Preis der Software). Dazu
zählen ggf. auch Lizenzen zum Betrieb bestimmter Anlagen sowie ähnliche Rechte, z. B.
Leitungsverlegungsrechte, Einleitungsrechte.

Jährlich oder unterjährig zu entrichtende Lizenzgebühren sowie Kosten für Updates von
Softwareprogrammen stellen laufenden Aufwand dar und sind nicht aktivierungsfähig.

Bewertungsrichtlinie 8/31 25. August 2009

Die Kosten für die Entwicklung eines Internetauftritts der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind
nur insoweit ansatzfähig, als sie für die Leistungen Dritter angefallen sind, d.h. sofern ein
entgeltlicher Erwerb vorliegt. Die Kosten der mit der Entwicklung beschäftigten Mitarbeiter
der Stadt Darmstadt sind aufgrund des Ansatzverbots des $ 38 Abs. 3 GemHVO-Doppik
nicht ansatzfähig.

2.2 Investitionszuschüsse

Ein immaterieller Vermögenswert kann für die Wissenschaftsstadt Darmstadt daraus resultie-
ren, dass sie die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben durch Dritte unterstützt und diese
Tätigkeit mit einem Investitionszuschuss fördert. Dazu zählen nicht rückzahlbare Investiti-
onszuschüsse, die an private Dritte wie bspw. gemeinnützige Einrichtungen bzw. deren Trä-
ger oder an Vereine vergeben werden.

Ebenfalls zu solchen Investitionszuschüssen können Zuwendungen an private Dritte zählen,
die für Maßnahmen der Stadtsanierung gewährt wurden.

Solche Investitionszuschüsse sind nach $ 38 Abs. 4 GemHVO-Doppik zu aktivieren, sofern
folgende Anforderungen erfüllt sind:

- Zweck der Zuwendung muss die Förderung einer Investitionsmaßnahme sein; der
Wert des Vermögensgegenstandes muss oberhalb der Grenze für geringwertige
Wirtschaftsgüter von EUR 410,00 ohne Umsatzsteuer liegen.

- Die bezuschusste Investitionsmaßnahme muss im Bescheid bzw. in der Zusage der
Wissenschaftsstadt Darmstadt an den Zuwendungsempfänger hinreichend konkret
bestimmt sein.

- Bei zweckfremder Verwendung oder nicht erfolgter Realisierung durch den Zuwen-
dungsempfänger besteht ein Herausgabeanspruch der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt über die geleistete Zuwendung, dieser ist dann als sonstige Forderung zu er-
fassen oder die Zweckbindung der Förderung ist aufzuheben.

- Die Zuwendung ist mit dem Betrag der Endabrechnung anzusetzen. Sollte die End-
abrechnung und der Zuwendungsbescheid nicht vorhanden sein, kann, im Ausnah-
mefall, auch der gebuchte Auszahlungsbetrag verwendet werden. Für die Abschrei-
bung, die von der geleisteten Investitionszuwendung abzusetzen ist, gilt grundsätz-
lich, dass die voraussichtliche Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensge-
genstandes (bzw. der Investitionsmaßnahme) anzusetzen ist. Im Zweifel ist von einer
Nutzungsdauer von 10 Jahren auszugehen.

In der Eröffnungsbilanz werden nur die Zuschüsse erfasst, die von der Stadt detailiert nach
den oben aufgeführten Anforderungen nachgewiesen werden. Sollte ein testierter Bericht
über die Jahresabschlussprüfung eines Zuschussempfängers vorliegen, kann der dort gebil-
dete Sonderposten als Anlagegut übernommen werden.

Für alle anderen gegebenen Zuschüsse werden die Summen der Kameralen Werte für Zu-
schüsse seit 1998 pro Zuschussjahr auf 50 % abgewertet. Die abgewerteten Beträge werden
10 Jahre lang abgeschrieben. Für 1998 bis 2007 werden dann die so ermittelten Werte pro
Zuschussjahr als ein Anlagegut erfasst.

Bewertungsrichtlinie 9/31 25. August 2009

3  Sachanlagevermögen

3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte

Für die kommunale Vermögensbewertung wird der Grundstücksbegriff aus $ 70 BewG abge-
leitet. Er stellt auf die wirtschaftliche Einheit ab, so dass mehrere „bürgerlich-rechtliche“ Ein-
zelgrundstücke bzw. Flurstücke, aber auch nur ein Teil von einem solchen, ein Grundstück
im Sinne des Bewertungsrechtes bilden kann. Grund und Boden sowie Gebäude sind unter-
schiedliche Anlagegüter, bilden aber eine wirtschaftliche Einheit.

Grundstücksgleiche Rechte:

Grundstücksgleiche Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt
werden. Sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden. Als grund-
stücksgleiche Rechte sind beispielsweise das Erbbaurecht, das Dauerwohnrecht nach dem
Wohnungseigentumsrecht, das Teileigentum und das Wohnungseigentum zu nennen.

Grundstücke:

Grundstücke, die nach dem 31.12.2002 angeschafft wurden, werden mit ihren historischen
Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Diese ergeben sich grundsätzlich aus dem
Kaufpreis des Grundstückes zuzüglich der Nebenkosten (insbesondere Grunderwerbsteuer,
Kosten Grundbucheintrag, Notariatskosten, Kosten der Erschließung).

Sofern sich die Anschaffungsnebenkosten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermit-
teln lassen, können sie pauschal mit 5% des Kaufpreises angesetzt werden.

Grundstücke, die vor dem 31.12.2002 angeschafft wurden, werden mit dem Bodenrichtwert
zum Erhebungsstichtag angesetzt, soweit sich keine historischen Anschaffungskosten mit
vertretbarem Aufwand ermitteln lassen. Liegen zum Erhebungsstichtag keine Bodenrichtwer-
te vor, sind diejenigen Werte anzuwenden, die dem Stichtag zeitlich am nächsten liegen.

Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt gelten die durch den Gutachterausschuss festgeleg-
ten Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2003 (Richtwertübersichtskarte Darmstadt
2004/2005). In der Richtwertübersichtskarte sind Ortsgebiete gebildet worden, für die der
niedrigste Bodenrichtwert als Bewertungsgrundlage festgeschrieben ist (z.B. Wixhausen
Richtwert: 180 EUR).

Unter Beachtung des Vorsichtsprinzipes wurde im Kerngebiet der niedrigste Bodenwert mit
760 EUR/ m? angesetzt. Im Stadtgebiet ( außer Kerngebiet) wurde ebenfalls aus Vorsichts-
prinzip der niedrigste Bodenwert von Wohngebieten von 350 EUR/ m? angesetzt.

Soweit niedrigere Bodenwerte in einem Ortsgebiet existieren sind diese der Bewertung
zugrunde zu legen.

Falls keine Bodenrichtwerte existieren, ist der niedrigste Bodenrichtwert der umliegenden
Grundstücke anzusetzen. Im Fall von Randlagen (z. B. Grundstücke direkt an der Bebau-
ungsgrenze) ist derjenige niedrigste Bodenrichtwert der umliegenden Flächen zu Grunde zu
legen, der der gleichen Grundstückskategorie zuzurechnen ist (z. B. wäre für ein außerhalb
und direkt an der Bebauungsgrenze liegendes Grundstück der durchschnittliche Bodenricht-
wert derjenigen Grundstücke anzusetzen, die innerhalb der Bebauungsgrenze liegen).

Der ermittelte Wert darf nicht größer als der aktuelle Marktwert sein. Die aktuelle Ausnutzung
des Grundstückes ist nur in begründeten Ausnahmefällen zu berücksichtigen.

Bewertungsrichtlinie 10/31 25. August 2009

Für einzelne Grundstücke gelten in Anlehnung an die Sonderregelungen zur Erstellung einer
Eröffnungsbilanz unter Beachtung der tatsächlichen Nutzung des Grundstückes in der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt folgende Festlegungen:

Flächen von Straßen, Wegen, Plätzen und |66, 67 | werden mit dem niedrigsten Bodenrichtwert bewertet, der
öffentlichen Grünanlagen für unbebaute Grundstücke außerhalb der geschlossenen
Bebauung der Stadt anzusetzen ist;
1,50 EUR/m?
Grundstücke von Schulen Team | werden mit 30 % des Minimums der vergleichbaren Bo-
denrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet
Quelle: Vermessungsamt (kommunale Bewertungsstelle )
05.02.1999
Grundstücke von Sportflächen Team | werden mit 5 % des Minimums der vergleichbaren Bo-
denrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet
Quelle: Vermessungsamt (kommunale Bewertungsstelle )
05.02.1999
Grundstücke von Sporthallen Team | werden mit 10 - 15 % des Minimums der vergleichbaren
. Bodenrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet
Quelle: Vermessungsamt (kommunale Bewertungsstelle)
05.02.1999
Grundstücke mit Gebäuden im Gemein- Team | werden mit 30 % des Minimums der vergleichbaren Bo-
gebrauch ( z.B. Gemeinschaftshäuser, Ju- denrichtwerte der umliegenden Grundstücke bewertet
| gendzentren, Altenzentren)
Grundstücke von bewirtschafteten öffentli- 66, werden mit 5 EUR/m? bewertet (Grund und Boden)
chen Parkplätzen Team
Deponiegrundstücke 23 werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR je Deponie
für die gesamte Fläche angesetzt
Naturschutzgebiet, Naturschutzplanungsge- |67 werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR für das
biete, Wasserschutzgebiete Flurstück angesetzt
Landschaftsschutzgebiet 23 Wertansatz je nach Nutzungsart (z.B. Acker mit 2,50
EUR/m?) bzw. mit dem Ansatz für Wasserschutzgebiete,
wenn diese Grundstückseigenschaft vorliegt
Erbbaugrundstücke (Eigentum der Stadt, 23 werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR/Grundstück
Erbbaurecht eines Dritten) angesetzt
Wald, Aufforstungsflächen, 67 wird pauschal mit 1 EUR/m? angesetzt
sofern nicht Naturschutzgebiet (entsprechend Landesbetrieb Hessenforst)
Grund und Boden : 0,50 EUR/m?
Aufwuchs : 0,50 EUR/m? als Festwerte
Waldwiese, an Wälder angrenzend Team __| werden mit 0,50 EUR/m? bewertet
Garten- und Parkanlagen 67, werden mit dem Wert für Gartenland (20 EUR/m?) be-
Team __| wertet
Öffentliche Spielflächen 23, 67, | werden mit 20 EUR/m? bewertet, jedoch max. niedrigster
Team __| Bodenrichtwert der umliegenden Grundstücke
Wasserflächen 67, werden mit 1 EUR/m? als Grund und Boden bewertet;
Team | Ausnahme: Renaturierungs- und Investitionsmaßnahmen
Gräben, Rückhaltebecken 67, werden mit 1 EUR/m? bewertet,
Team | Grund und Boden ohne Aufbau
Altlastenflächen Team | werden mit dem Minimum des Bodenrichtwertes der
umliegenden Grundstücke abzüglich des zu erwartenden
Sanierungsaufwands angesetzt
Naturdenkmäler 67, werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR pro Flur-
Team | Stück angesetzt
Bewertungsrichtlinie 11/31 25. August 2009

Ackerland, Grünland 23 Bewertung nach Bodenrichtwerten:
Ackerland: 2,50 EUR/m?
Grünland: 1,50 EUR/m?

Restflächen Bauland, sonstige Restflächen |23, werden mit 30 bis 50 % des Minimums der Bodenricht-
Team |werte der umliegenden Grundstücke bewertet, soweit
eine Nutzung möglich ist (evt. Zuordnung an anliegendes
Grundstück)

nicht nutzbare Restflächen werden mit 1 EUR/m? bewer-
tet

Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland |23, werden je nach Entwicklungs- und Erschließungszustand
Team | mit 25 bis 50 % des Minimums der Bodenrichtwerte der
umliegenden Grundstücke bewertet

Dauerkleingärten 23, werden mit dem Wert für Gartenland (20 EUR/m? ) be-
Team _| wertet
Grabgärten, Vereinsgelände ( außerhalb) 23 werden mit einem gemittelten Wert von 10 EUR /m? be-
wertet

Ausgleichsflächen (wie Straßengrundstücke) | 23 j werden mit 1,50 EUR/m? bewertet

Überlassene Straßengrundstücke 23 werden mit 1,00 EUR/Abschnitt bewertet

(Investorstraßen)

Unland 23, werden mit 1 EUR/m? bewertet

Team

Gesteinabbauland 23 Ansatz von 1 EUR/m?, Steinbruch in Betrieb: Ertrags-
wertverfahren

Dressurplatz 23 Ertragswertverfahren bei wirtschaftlicher Nutzung; jedoch
max. niedrigster Bodenrichtwert der umliegenden Nut-
zung

Wochenendplatz 23 Ertragswertverfahren bei wirtschaftlicher Nutzung; jedoch
max. niedrigster Bodenrichtwert der umliegenden Nut-
zung

Bestehen Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwertungsbeschränkungen, die den Verkehrswert
nach allgemeiner Verkehrsauffassung wesentlich beeinträchtigen, so sind diese wertmin-
dernd zu berücksichtigen.

Eine solche Wertminderung ist beispielsweise für nicht erschlossene Grundstücke zu be-
rücksichtigen, wenn der Bewertung der Bodenrichtwert zugrunde liegt.

Für die Bewertung von Grundstücken in Sanierungsgebieten wird ein Anhang zu dieser
Richtlinie erstellt.

Für nachstehende Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwertungsbeschränkungen, d. h. Rechte
und Belastungen ist je nach Einzelfall ein Wertabschlag bei dem Grundstücks- bzw. Boden-
wert vorzunehmen.

Grundstücke mit denkmalgeschützten Gebäuden oder | Abschlag von 25 bis 50 %, je nach Einzelfall
anderen denkmalgeschützten Bauwerken, Grundstücke
innerhalb eines denkmalgeschützten Gesamtwerkes

Bestehende Leitungsrechte fremder Dritter, Überlei- | Abschlag von 50 %, Ansatz immer unter Berücksichti-
tungsrechte, Überlandleitungen, Wegerechte auf be- | gung der umliegenden Bodenrichtwerte
bauten Grundstücken

Beeinträchtigung durch nahe liegende Industrie, Wind- | Gewerbegrundstücke ohne Abschlag,

St - hi
kraftanlagen, Straßen- oder Schienenverkehr Wohngrundstücke : Abschlag von 20 %

Rückübertragungsansprüche Einzelfallprüfung,

Erinnerungswert 1 EUR

Bewertungsrichtlinie 12/31 25. August 2009

Erhaltene Beiträge, Zuschüsse und Zuwendungen:

Ergänzend zu der Grundstückserfassung und -bewertung sind erhaltene Fördermittel (Bei-
träge, ähnliche Entgelte, Zuwendungen, Zuweisungen und Investitionszuschüsse) mit direk-
ter Zuordnung zu den einzelnen Vermögensgegenständen gesondert zu erfassen. Sie sind
mit dem Endabrechnungsbetrag als Sonderposten zu passivieren. Je nach Nutzungsdauer
des jeweiligen geförderten Anlagegutes wird die Förderung verteilt und als Ertrag gebucht.

3.2 Bauten und sonstige bauliche Anlagen,

einschließlich Bauten und sonstige bauliche Anlagen auf fremden
Grundstücken

Die Bewertung der Bauten erfolgt auf Basis historischer Anschaffungs-/ Herstellungskosten ,
unter Anwendung des Sachwertverfahrens oder unter Anwendung des Ertragswertverfah-
rens. In jedem Fall ist ein Wertabschlag für die zwischenzeitliche Nutzung (Abschreibung)
zwischen dem Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung und dem Bewertungsstichtag im Be-
rechnungsverfahren zu berücksichtigen.

Der Wertabschlag für die zwischenzeitliche Nutzung ist durch eine lineare Abschreibung zu
ermitteln. Die Abschreibungssätze ergeben sich aus der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauer. Hilfsweise können die Nutzungsdauern für verschiedene Gebäudetypen aus der Ab-
schreibungstabelle zum NKRS abgeleitet werden ( Anlage 10 ).Aufgrund des tatsächlichen
Zustandes der Gebäude kann es zu Abweichungen von den empfohlenen Nutzungsdauern
kommen.

Für die Folgebewertung ist bei einer dauerhaften Wertminderung eine Abschreibung auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen.

Für Gebäude, die nach 1950 errichtet wurden gilt eine Abschreibungszeit von 50 Jahren für
massive Gebäude und 30 Jahren für teilmassive Gebäude.

Alle Gebäude, die älter als 50 Jahre sind, werden grundsätzlich mit dem Erinnerungswert
von O0 EUR angesetzt. Historische Anschaffungs-/Herstellungskosten werden für diese Ge-
bäude nicht ermittelt.

Bauten und sonstige bauliche Anlagen, die nach dem 31.12.2002 hergestellt oder ange-
schafft wurden, werden mit ihren historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewer-
tet.

Bauten , die vor dem 31.12.2002 hergestellt oder angeschafft wurden, werden auf der Basis
der Normalherstellungskosten (NHK) 2000 mit dem Sachwertverfahren (88 21-25 WertV)
bewertet

Sonstige bauliche Anlagen, die vor dem 31.12.2002 hergestellt oder angeschafft wurden,
werden mit den auf das Baujahr rückindizierten geschätzten Anschaffungs- und Herstellkos-
ten bewertet. Sonstige bauliche Anlagen mit unbekanntem Baujahr werden mit 0 EUR Erin-
nerungswert veranschlagt.

Für vermietete Gebäude kommt das Ertragswertverfahren (88 15-20 WertV) zur Anwendung.

Normalherstellungskosten sind auf den Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung rückzuindizie-
ren.

Bewertungsrichtlinie 13/31 25. August 2009

Freistehende bzw. eindeutig abgegrenzte Gebäudekörper/-teile, die nicht in einem einheitli-
chen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Hauptgebäude stehen, sind selb-
ständige Wirtschaftsgüter und deshalb gesondert zu bewerten und abzuschreiben.

Für den jeweiligen Gebäudetyp sind die Normalherstellungskosten des entsprechenden Bau-
jahres/Anschaffungsjahres zu verwenden. Dem Vorsichtsprinzip folgend sind die jeweils
niedrigsten Kostensätze zu verwenden. Es ist von einem mittleren Ausstattungsstandard
auszugehen. Abweichungen sind zu dokumentieren.

Sofern in dem Regelwerk der NHK bestimmte Gebäudetypen (z. B. Feuerwehrhäuser) nicht
enthalten sind, sind die NHK typenähnlicher Gebäude zu verwenden (bspw. Feuerwehrhäu-
ser > Industriegebäude mit Sozialtrakt).

Die Erhebung der Merkmale ist auf wertbestimmende Daten zu konzentrieren, insbesondere:
-  Nutzungsart
-  Herstellungsjahr
- Bauweise (Massiv- oder Leichtbauweise)
-  Ausstattungsstandard

-  Flächenangaben (Grundstücksfläche, Bruttogrundfläche, Gliederung der Flächen
gemäß DIN 277)

Bei der standardisierten Wertermittlung von Gebäuden nach dem Sachwertverfahren wird
von massiver Bauweise und von der Bruttogrundfläche (BGF) bzw. dem Bruttorauminhalt
(BRI) ausgegangen. Die BGF nach DIN 277 ist mit den NHK auf der Wertbasis des Jahres
2000 pro m? zu multiplizieren.

Ein Korrekturfaktor von 0,95 für Hessen ist zu berücksichtigen.

Darüber hinaus sind wertbeeinflussende Faktoren anzusetzen.
Die gewählten Daten müssen in aussagefähiger Form dokumentiert werden.

Als wertmindernde Faktoren sind zu berücksichtigen:
Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwertungsbeschränkungen

Baumängel und -schäden, die fachmännisch festgestellt und beziffert sind, sind mit den
geschätzten Kosten für deren Beseitigung wertmindern zu berücksichtigen.

Ansonsten sind Abschläge für Baumängel und Bauschäden nach Erfahrungssätzen
durch pauschale Abschläge (gestaffelte Abschläge) vor Berücksichtigung der linearen
Abschreibung wie folgt zu erfassen:

1 - Vornehmlich fällige Schönheitskorrekturen 5 %-10%
2 - Leichte Mängel und Schäden, durch einfache Reparatur zu beseitigen 10 %-20%
3 - Mittlere Mängel und Schäden, einzelne Gewerke sind zu erneuern 20%-30%
4 — Schwere Mängel und Schäden, grundlegender Sanierungsbedarf 30%-50%

Die gewählten Abschläge sind zu erläutern und zu dokumentieren. Alle Maßnahmen zur
Mängel- und Schadensbeseitigung, die bis zum 01.01.2008 nachweisbar abgeschlossen
sind, werden nicht durch Abschläge berücksichtigt.

Als werterhöhende Faktoren sind zu berücksichtigen:

Zuschläge für Baunebenkosten sind gemäß den Gebäudetypen nach NHK-Tabellen zu
ermitteln

Bewertungsrichtlinie 14/31 25. August 2009

Einzelmaßnahmen an Gebäuden wie z.B. eine über den ursprünglichen Zustand hinaus-
gehende wesentliche Verbesserung sind je nach Einzelfall vor Berücksichtigung der line-
aren Abschreibung zu erfassen

Die praktische Anwendung des Sachwertverfahrens wird anhand eines Beispiels in der An-
lage 1 verdeutlicht.

Grundhafte Sanierung

Mit einer Total-/Kernsanierung eines Gebäudes entsteht ein neuer Vermögensgegenstand,
der über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben ist. Dabei ergeben der Wert
der Restsubstanz des Gebäudes und die Kosten der Sanierungsmaßnahmen den Wert des
neuen Vermögensgegenstands.

Als neuer Anschaffungs-/Herstellungszeitpunkt gilt der Zeitpunkt der Fertigstellung der Sa-
nierungsmaßnahmen. Sofern die Kosten für die grundhafte Sanierung nicht ermittelbar sind,
ist nach Anlage 2 zu verfahren. Der prozentuale Abschlag ist ein festgelegter Wert.

Bewertung von Gebäuden mit nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten

Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind Auszahlungen für bereits be-
schaffte/ hergestellte Vermögensgegenstände, die in einem zeitlichen Abstand zum Zeit-
punkt der Anschaffung/ Herstellung anfallen. Sie erhöhen den Betrag der dem Vermögens-
gegenstand zugerechneten Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Vorraussetzung hierfür ist, dass durch die vorgenommenen Maßnahmen der Vermögensge-
genstand in seiner Substanz vermehrt, in seinem Wesen verändert, über seine Zustand hin-
aus erheblich verbessert, in seiner Gebrauchs- und Verwendungsmöglichkeit erheblich ver-
ändert oder die Nutzungsdauer erheblich verlängert wird ( sog. Herstellungsaufwand).

Die weitere Abschreibung ist einheitlich für den gesamten Vermögensgegenstand nach dem
sich danach ergebenden neuen Restwert für die Restnutzungsdauer zu berechnen.

Die Berücksichtigung wird anhand eines Beispiels in der Anlage 3 aufgezeigt.

Anders zu beurteilen sind nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wenn In-
standhaltungs-, Instandsetzungs-, oder Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden und die-
se dazu dienen, einen Vermögensgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhal-
ten ( sog. Erhaltungsaufwand). Es handelt sich in diesen Fällen um regelmäßig in gewissen
Zeitabständen notwendige Ausbesserungen, die die Wesensart des Vermögensgegenstan-
des nicht verändern. Eine Vermögensmehrung liegt dann nicht vor. Erhaltungsaufwendun-
gen erhöhen deshalb nicht die Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sie sind im Jahr der
Entstehung in voller Höhe als Aufwand der Periode zu erfassen.

Bewertung von Gebäuden mit gemischter Nutzung:

Anschaffungs- und Herstellungskosten von Gebäuden mit gemischter Nutzung sind entspre-
chend ihrer Nutzung aufzuteilen und getrennt zu bewerten.

Eine Aufteilung der Grundstücksfläche auf die verschiedenen Gebäude bzw. Gebäudeteile
muss ebenfalls erfolgen.

Die Aufteilung erfolgt anhand der Nutzflächen der einzelnen Gebäudeteile (Anlage 4).

Bewertungsrichtlinie 15/31 25. August 2009

Bewertung von Gebäuden auf fremden Grundstücken:

Es handelt sich vornehmlich um kommunalspezifische Betriebsvorrichtungen wie Transfor-
matorengebäude, Druckreglerstationen und dgl., deren Errichtung ein vertraglich gesichertes
Recht (Miet- oder Pachtvertrag), ggf. in Verbindung mit einer im Grundbuch eingetragenen
Dienstbarkeit zu Grunde liegt.

Ein Bodenwert ist daher nicht in Ansatz zu bringen. Bewertet werden nur die baulichen Anla-
gen und die Betriebsvorrichtungen.

Vermietete Gebäude

Für vermietete Gebäude kommt das Ertragswertverfahren (88 15-20 WertV) zur Anwen-
dung, soweit es sich bei den Gebäuden um marktübliche und marktgängig vermietete Immo-
bilien handelt.

Dies betrifft insbesondere die Mietwohnungen.

Vermietete Gebäude, die Einrichtungen der Bezirksverwaltung darstellen, sind nach dem
Sachwertverfahren zu bewerten.

Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Wert der baulichen Anlage oder des Ge-
bäudes getrennt vom Bodenwert auf der Grundlage des nachhaltig jährlich erzielbaren Rein-
ertrags zu ermitteln (88 15, 16 WertV). Der Reinertrag ergibt sich aus dem Rohertrag abzüg-
lich der Bewirtschaftungskosten.

Der Rohertrag enthält sämtliche, bei einer ordnungsgemäßen Nutzung dauerhaft erzielbaren
Einnahmen. Betriebskosten, welche auf die Mieter umgelegt werden, bleiben jedoch unbe-
rücksichtigt (817 | WertV). Wird eine vergünstigte Miete oder Pacht gewährt, ist von den tat-
sächlich auf Dauer erzielbaren Einnahmen auszugehen (817 II WertV).

Die Bewirtschaftungskosten sind gemäß den Vorgaben des Vermessungsamtes als prozen-
tualer Anteil des Rohertrages zu ermitteln. Dabei ergeben sich die Prozentsätze in Abhän-
gigkeit der unterschiedlichen Nutzung des Gebäudes und der zu Grunde gelegten Restnut-
zungsdauer des Gebäudes. (Anlage 5)

Für die Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren werden in Anlehnung an die Werter-
mittlungsrichtlinie folgende Liegenschaftszinssätze verwendet.

Nutzung Liegenschaftszinssatz

Mietwohngrundstück 5%

Gemischt genutzte Grundstücke mit weniger als 50 % | 5,5 %
| gewerblichem Mietanteil

Gemischt genutzte Grundstücke mit mehr als 50 % |6,0 %
| gewerblichem Mietanteil

Geschäftsgrundstücke 6,5%

An dieser Stelle verweisen wir auf die 88 15-20 WertV, die das Ertragswertverfahren im Ein-
zelnen regeln.

Das Beispiel in der Anlage 6 zeigt das Ertragswertverfahren in seiner praktischen Umset-
zung.

Bewertungsrichtlinie 16/31 25. August 2009

Erhaltene Beiträge, Zuschüsse und Zuwendungen:

Ergänzend zu der Gebäudeerfassung und -bewertung sind erhaltene Fördermittel (Beiträge,
ähnliche Entgelte, Zuweisungen und Investitionszuschüsse) mit direkter Zuordnung zu den
einzelnen Vermögenswerten und zeitanteiliger linearer Auflösung des Zuschusses gesondert
zu erfassen. Sie sind mit dem Endabrechnungsbetrag als Sonderposten zu passivieren. Je
nach Nutzungsdauer des jeweiligen geförderten Anlagegutes wird die Förderung verteilt und
als Ertrag gebucht.

Bewertung der Außenanlagen:

Alle Grundstücksaufbauten, die weder Gebäude noch Betriebsvorrichtung sind, stellen Au-
Renanlagen dar (z. B. Zäune, Hecken, Mauern, Tore, Wege- und Platzbefestigungen, Gar-
tenanlagen).

Zur Vereinfachung kann bei der Begutachtung für die Eröffnungsbilanzierung folgende Vor-
gehensweise zu Grunde gelegt werden: Der selbständige Ausweis der Außenanlagen ist nur
bei entsprechender Bedeutung für das kommunale Vermögen notwendig.

Die zu bewertenden Außenanlagen sind mit historischen Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten zu bewerten.

Sind die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten für vor dem 31.12.2002 fertig-
gestellte Außenanlagen nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar, können rückindizierte
aktuelle Durchschnittspreise als Näherungsgröße verwendet werden.

(Wertansätze in Anlage 7)

Zur Rückindizierung wird die Indextabelle für Außenanlagen angewendet.
Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Außenanlagen sind 20 Jahre anzusehen.

Außenanlagen, die vor dem 1. Januar 1989 angeschafft/hergestellt wurden sind mit dem
Erinnerungswert von O EUR je Anlage anzusetzen.

Bewertung der Kulturdenkmäler und historische Zierbrunnen:

Kulturdenkmäler und historische Zierbrunnen sind mit dem Erinnerungswert von 1 EUR je
Denkmal und Brunnen zu bewerten.

Bei Parkanlagen, die Kulturdenkmäler sind, wird der Aufwuchs mit 1 EUR pro Parkanlage
bewertet.

3.3 Grün- und Freiflächen

Bei der Bewertung der Grün- und Freiflächen sind der Bodenwert und der Wert des Auf-
wuchs nur dann getrennt voneinander zu erfassen und zu bewerten, wenn Wert und Funkti-
on des Aufwuchs nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung sind.

Die Bewertung der Grün- und Freiflächen einschließlich Spiel- und Sportplätze, die nach
dem 31.12.2002 hergestellt oder angeschafft wurden, erfolgt nach historischen Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten.

Die Bewertung der Grün- und Freiflächen, die vor dem 31.12.2002 hergestellt oder ange-
schafft wurden, erfolgt nach Teilobjektarten (Rasen, Gehölz etc.) mit mittleren Herstellungs-
kosten (aktuelle Durchschnittspreise), wenn die historischen Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar sind. Die mittleren Herstellungskos-
ten zuzüglich 12% Planungsleistung werden rückindiziert und um die Wertminderung durch
zwischenzeitliche Nutzung korrigiert.

Bewertungsrichtlinie 17/31 25. August 2009

Es wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Grün- und Freiflächen von 20 Jahren
angesetzt.

Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Spielplätzen sind 10 Jahre, von Sportplätzen
sind 20 Jahre anzusehen.

Bäume werden separat mit einem Festwert von 1.410 EUR/Stück bewertet und auf das Jahr
1986 rückindiziert.
Eine entsprechende Überprüfung des Bestands hat in einem 3-Jahresrhythmus zu erfolgen.

Die nachstehende Tabelle erläutert die Bewertung:

Zust. | Grün- und Freiflä- Bewertung Verweis inner-

Amt |ehen halb der Richtli-
nie

23/62 | Bodenwert Siehe Punkt 3.1

66 Straßenbegleitgrün Siehe Punkt 3.4

67 Baumbestand Baumbestand (Baumdatei) mit 1.410 EUR als Siehe Anlage 7

Festwert (Festwert = Durchschnittspreis eines
Baumes gemäß Ermittlung des Grünflächenam-
tes x Anzahl der Bäume); Die Kosten sind auf
das Jahr 1986 rückzuindizieren.

67 Grünanlagen / Parks Nach Teilobjektart (Rasen, Gehölzpflanzung, Siehe Anlage 7
Wege etc.) mit auf das Datum der Anschaffung /
Herstellung rückindizierten mittleren Herstel-
lungskosten (aktuelle Durchschnittspreise) pro
Fläche gemäß Ermittlung des Grünflächen- und
Umweltamtes, incl. 3% pauschaler Zuschlag für
Mobiliar (Bänke, Abfallkörbe etc.) und 12% Pla-
nungsleistungen.

Nutzungsdauer 20 Jahre.

Bäume werden mit einem Festwert separat be-
wertet.

67 Spielplätze nach Ausstattungskategorien gemessen an den | Siehe Anlage 8
Spielgeräten mit auf das Datum der Anschaffung
/ Herstellung rückindizierten mittleren Herstel-
lungskosten (aktuelle Durchschnittspreise nach
Ermittlung des Grün- und Umweltamtes) incl.
Aufwuchs durch prozentualen Zuschlag mit 30 %
und 12% Planungsleistungen.

Nutzungsdauer 10 Jahre.

Bäume werden mit einem Festwert separat be-
wertet.

52/67 | Sportplätze mit auf das Datum der Anschaffung / Herstellung
rückindizierten aktuellen Durchschnittspreisen
-Aufbauten ( Aschebahn, Zuschauertribünen,
Beleuchtungsanlagen, Rasenflächen usw.) sind
einzeln zu erfassen und zu bewerten

Nutzungsdauer 20 Jahre.

Wertminderungen (Durchforstungen und Schädigungen) sind zu berücksichtigen und vom
(Fest-)Wert bzw. den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten abzuziehen.

Erhaltene Beiträge, Zuschüsse und Zuwendungen

Ergänzend zu der Erfassung und Bewertung der Grün- und Freiflächen sind erhaltene För-
dermittel (Beiträge, ähnliche Entgelte, Zuweisungen und Investitionszuschüsse) mit direkter
Zuordnung zu den einzelnen Vermögenswerten gesondert zu erfassen. Sie sind mit dem
Bewertunggsrichtlinie 18/31 25. August 2009

Endabrechnungsbetrag als Sonderposten zu passivieren. Je nach Nutzungsdauer des jewei-
ligen geförderten Anlagegutes wird die Förderung verteilt und diese Auflösung als Ertrag
gebucht.

3.4 Infrastrukturvermögen

Einrichtungen wie Verkehrswege (z. B. Schienen, Straßen), Gewässerbauten und Kanalisa-
tionsanlagen, die als Netzwerke der Versorgung der Öffentlichkeit mit Infrastrukturleistungen
dienen (z. B. Energie, Wasser/Abwasser, Telekommunikation, Verkehr) werden als Infra-
strukturvermögen bezeichnet.

Bewertung von Straßen:

Grund und Boden der Straßen und Straßenkörper sind getrennt zu bilanzierende Wirt-
schaftsgüter.

Der Straßenkörper bestehend aus Deckschicht, Tragschicht und Unterbau einer Straße, bil-
det eine Bewertungseinheit.

Der Bestand der Straßen wird mit einem vereinfachten Durchschnittswert in der Eröffnungs-
bilanz angesetzt. Ermittelt wird dieser Wert aus der Summe aller investiven Ausgaben für
den Straßenbau der letzten 30 Jahre vor dem Bilanzstichtag. Der Summenwert ist anschlie-
ßRend mit einem Faktor von 0,5 zu multiplizieren. In der Anlagenbuchhaltung ist der so be-
rechnete vereinfachte Durchschnittswert als eine Gesamtanlage zu führen und über eine
Dauer von 15 Jahren abzuschreiben. Eine Rückindizierung und die Buchung von Anlagen-
abgängen während der Restnutzungsdauer finden bei dieser Methode nicht statt.

1. Straßenbäume

Baumbestand als Festwert ( siehe Punkt 3.3) |

Instandhaltung/Erneuerung:

Durch Instandhaltungsmaßnahmen (Straßenbeitragsfreie Maßnahmen), wie die Erneuerung
bzw. das Aufbringen einer Deckschicht, erfolgt keine Wertsteigerung und keine Verlängerung
der Haltbarkeit (eine indirekte Verlängerung erfolgt lediglich durch die Zustandserfassung).

Bei einer grundlegenden Erneuerung der Straße (incl. Unterbau, d. h. Komplettausbau) wird
die Straße mit den tatsächlichen Kosten der Sanierungsmaßnahme bewertet und mit einer
Nutzungsdauer von 40 Jahren aktiviert.

Straßen des Anlagevermögens, Investitionen in Bundes- und Landesstraßen:

Gemäß Abschnitt 10.3 der Sonderregelungen gilt: „Sind der für die Ersterrichtung der Straße
verantwortliche Baulastträger (z. B. Land für Landesstraßen) und der Eigentümer eines
Straßengrundstücks als der für die zeitlich der Ersterrichtung folgenden Reinvestition ver-
antwortliche Baulastträger (z. B. Gemeinde innerhalb eigener Ortsdurchfahrtsgrenzen) nicht
identisch, so sind Straßenbauwerke innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen als im wirtschaftli-
chen Eigentum der Gemeinde befindliches Anlagevermögen zu bilanzieren und um zeitantei-
lige Abnutzung (AfA) zu vermindern‘.

Bewertungsrichtlinie 19/31 25. August 2009

Die an die Wissenschaftsstadt Darmstadt unentgeltlich überlassenen Straßen (auf Grund
Übertragung der Baulast, Abstufung oder Umwidmung), sind mit 1,00 € / Abschnitt anzuset-
zen.

Solche Vorgänge sind bei der Erfassung als Investorstraßen gesondert zu kennzeichnen.

Als zu bilanzierendes wirtschaftliches Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt gelten
auch Bauten auf fremdem Grund und Boden, die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt an-
geschafft oder hergestellt worden sind und der Öffentlichkeit dauerhaft zur Verfügung ste-
hen.

Investitionen in Bundesstraßen und Landesstraßen, die nicht auf Grund und Boden der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt liegen, sind als geleistete Investitionszuschüsse zu aktivieren und
unterliegen der gleichen Abschreibung wie eine Straße.

Baustraßen:

Reine Baustraßen, die nach der Baumaßnahme zurückgebaut werden sind unter Anlage im
Bau zu erfassen. Der Wertansatz (Bau + Rückbau) ist Bestandteil der gesamten AHK des
Vermögensgegenstandes „Straßenbauwerk“.

Baustraßen, die genutzt werden und als Grundlage für den späteren Straßenabschnitt die-
nen, werden mit ihren AHK’s bilanziert und mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
von 20 Jahren abgeschrieben. Der Bilanzansatz wird in einer gesonderten Position im Be-
reich Infrastrukturvermögen ausgewiesen.

Beleuchtungsanlagen:

Die Beleuchtungsanlagen der befestigten Straßen, Wege und Plätze der Wissenschaftsstadt
Darmstadt sind mit dem Buchwert der HSE HEAG Südhessische Energie AG zu überneh-
men. Die Nutzungsdauer beträgt für Kabel 30 Jahre, für Masten 15 Jahre, für Beleuchtungs-
körper 10 Jahre.

Lichtsignalanlagen:

Die Lichtsignalanlagen werden mit ihren AHK einzeln erfasst und bewertet. Die AHK werden
folgendermaßen ermittelt: AHK für Kabelschächte, Verrohrung, Masten und Steuergeräte.
Fertigungsgemeinkosten werden laut Anhang berücksichtigt.

Es gilt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren für Lichtsignalanlagen und
10 Jahren für die Verkehrsrechner.

Die einzelnen Lichtsignalanlagen werden als eigenständige Vermögensgegenstände erfasst.
Wertsteigernde Maßnahmen einer Lichtsignalanlage werden der Anlage zugeordnet, aber
einzeln mit der jeweiligen Abschreibungsdauer aufgelistet.

Verkehrszeichen und Schilder:

Verkehrszeichen und Schilder werden dagegen nicht einzeln erfasst, sondern gelten als in
den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Straße enthalten und werden mit der glei-
chen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Wegweisende Beschilderungen (Schilderbrücken DIN 1076) mit einer Gesamtfläche von
über 1,5 m? werden gesondert erfasst und bewertet. In die AHK werden 3% interne Pla-
nungsleistungen eingerechnet.

Es gilt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren.

Bewertungsrichtlinie 20/31 25. August 2009

Öffentlich geförderte ÖPNV-Haltestellen

Der behindertengerechte Ausbau von öffentlich geförderten ÖPNV-Haltestellen stellt eine
wertsteigernde Einzelmaßnahme dar, wird gesondert erfasst und mit einem Pauschalansatz
von 21.000 € pro Bushaltestelle für den 1. bis 3. Bauabschnitt bewertet. Für den 4. (2005)
und 5. Bauabschnitt werden die tatsächlichen Herstellungskosten zuzüglich den Fertigungs-
gemeinkosten laut Anhang 11 angesetzt. Es gilt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
von 25 Jahren für die Haltestelle (Verkehrsfläche) und eine betriebsgewöhnliche Nutzungs-
dauer von 15 Jahren für die Wartehallen bzw. Warteunterstände

Bewertung von Ingenieurbauwerken:
Zu den Ingenieurbauwerken zählen z. B.:
- Brücken
-  Unterführungen, Tunnel
-  Durchlässe als brückenähnliche Bauwerke
-  Schilderbrücken (DIN 1076)
-  Lärmschutzbauwerke, Stützbauwerke

Brücken und vergleichbare Straßenbauwerke sind gesondert zu erfassen und zu bewerten.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung ist beigefügt. (Anlage 9)

Durchlässe mit einem kleineren Durchmesser als 1 m sind nicht gesondert zu erfassen. Die
Durchlässe, deren Durchmesser größer/gleich 1 m ist und die als einfache Verrohrung her-
gestellt sind, werden mit 1 EUR Erinnerungswert angesetzt.

Ein Durchlass, welcher aufgrund seines Bauwerksgesamtumfanges als brückenähnliches
Bauwerk errichtet ist, wird gemäß der nachfolgenden Beschreibung bewertet.

Die Bewertung für die nach dem 31.12.2002 angeschafften/hergestellten Ingenieurbauwerke
erfolgt nach den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten vermindert um die anteiligen
Abschreibungen.

Für die vor dem 31.12.2002 angeschafften/hergestellten Ingenieurbauwerke ist von aktuellen
Durchschnittspreisen der nachfolgenden Tabelle auszugehen.

Stahlfachwerkbrücke 2.600,00 EUR / m?
Stahlbeton- und Spannbetonbrücken 4.000,00 EUR / m?
Holzbauwerke 2.000,00 EUR / m?
Trogbauwerke 1.700 EUR / Ifdm
Lärmschutzbauwerke 600,00 EUR / m?
Stützmauer 600,00 EUR / m?
Unterführungen 4.000,00 EUR / m?
Tunnelbauwerke 20.000,00 EUR / Ifdm

Dieser Wert ist auf das Datum der Anschaffung/Herstellung rückzuindizieren und um die an-
teiligen Abschreibungen zu vermindern (siehe Vordruck: Ermittlung des Wertes von Ingeni-
eurbauwerken). Für Stahl-, Stahlbeton-, Gewölbe-, und Spannbetonbrücken gilt eine be-
triebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 80 Jahren. Für Holzbauwerke gilt eine betriebsge-
wöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren.

Bewertungsrichtlinie 21/31 25. August 2009

Aufwendungen für Generalüberholungen oder grundhafte Sanierungen werden ebenfalls als
Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt.

Die wertbestimmenden Faktoren (Schadenskategorien), als Ergebnis der aktuellen Zu-
standsprüfung, werden in allen Fällen eingerechnet.

Unentgeltlich überlassene Vermögensgegenstände (ohne Angabe einer Wertermittlung), wie
z. B. Brücken, sind mit dem Erinnerungswert 1 EUR zu bewerten. Die zukünftigen finanziel-
len Verpflichtungen (Verkehrssicherungspflicht, Sanierungsverpflichtung), die sich durch die-
se unentgeltliche Übertragung von Vermögensgegenständen ergeben, sind zu erläutern und
zu dokumentieren (Anhangsangabe).

Gleisanlagen:

Bewertungsgegenstand sind die technischen Anlagen inkl. Gleisunter- und -oberbau sowie
alle sonstigen dem Betrieb dienlichen Anlagen, z. B. Signale, Funkanlagen, etc. Die Bewer-
tung wird mit einem in 2005 durch Sonderuntersuchung ermittelten mittleren Einheitswert
von 19 Euro pro Ifdm vorgenommen, sofern sie nicht bereits beim Betrieb gewerblicher Art —
Industriegleisanlagen - erfolgt ist.

Bewertung sonstiger Bauten des Infrastrukturvermögens:

Parkhäuser, Tiefgaragen und Fahrradabstellanlagen, die nicht konkret einer anderen Grund-
stücksnutzung zugeordnet sind (z. B. Rathaus), sind nachzuweisen.

Die Bewertung erfolgt analog der Vorgehensweise für Gebäude bzw. Außenanlagen.

Kanäle und Sonderbauwerke der Entwässerung :

Die Erstbewertung der Kanäle und der Sonderbauwerke der Entwässerung (z.B. Pumpstati-
onen, Regenrückhaltebecken, Düker) erfolgte bereits als Netzbewertung des Abwasserver-
sorgungsnetzes und wird jährlich fortgeschrieben. Die Werte werden aus dem Kanalkataster
entnommen.

Renaturierungs- und Investitionsfördermaßnahmen

sind gesondert zu erfassen. Die Abschreibung erfolgt über den Zeitraum der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Erhaltene Beiträge, Zuschüsse und Zuwendungen

Ergänzend zu der Erfassung und Bewertung des Infrastrukturvermögens sind erhaltene För-
dermittel (Beiträge, ähnliche Entgelte, Zuweisungen und Investitionszuschüsse) mit direkter
Zuordnung zu den einzelnen Vermögenswerten und zeitanteiliger linearer Auflösung des
Zuschusses gesondert zu erfassen. Sie sind mit dem Endabrechnungsbetrag als Sonderpos-
ten zu passivieren. Je nach Nutzungsdauer des jeweiligen geförderten Anlagegutes wird die
Förderung verteilt und als Ertrag gebucht.

Die Erfassung der Straßen-, Kanal-, Erschließungs-, und Sonderbeiträge (z. B. Lärmschutz-
wall) erfolgt objektbezogen nach Fertigstellung. Die Auflösung der erhaltenen Straßenbeiträ-
ge erfolgt über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Anlagegutes.

Bewertungsrichtlinie 22/31 25. August 2009

3.5 Betriebsvorrichtungen/ Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung

Technische Anlagen und Maschinen, die der kommunalen Leistungserstellung dienen, sind
gesondert zu erfassen und zu bewerten.

Dies gilt auch für sog. Betriebsvorrichtungen, die getrennt von Grund und Boden und Ge-
bäuden als selbständige Vermögensgegenstände zu behandeln sind. Betriebsvorrichtungen
stehen nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit Grund und
Boden oder Gebäuden sondern mit der kommunalen Leistungserstellung.

Der Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur Abgrenzung des Grundvermögens
von den Betriebsvorrichtungen vom 15. März 2006 ( BStBl.1 2006 S. 314) ist zu beachten.

Zu den technischen Anlagen zählen bspw. Anlagen und Maschinen
- der Energieversorgung und Betriebstechnik
- der Feuerwehrtechnik und -gerätschaft
- von Transportanlagen

- maschinelle Anlagen in der Kläranlage (Rechenanlagen, Belüftungsbecken, me-
chanische Zerkleinerungsanlagen, etc.)

- von Flutlichtanlagen auf einem Sportplatz,
Zu den Betriebsvorrichtungen zählen bspw.

-  Schwingböden in reinen Turnhallen

- Schwimmbecken

-  Lastenaufzüge

-  Verkaufsautomaten

-  Zuschauertribünen

-  Tresoranlagen

Bei Turnhallen, die nach der NHK bewertet werden, ist eine gesonderte Bewertung der
Schwingböden nicht erforderlich, da die NHK- Berechnung diese bereits berücksichtigt.

Nicht zu den technischen Anlagen zählen Kleinmaschinen (Bohrmaschine, etc.); diese gehö-
ren zur Betriebs- und Geschäftsausstattung.

In analoger Anwendung der Sonderregelungen sind diejenigen technischen Anla-
gen/Betriebsvorrichtungen, die nach dem 31.12.2002 angeschafft/hergestellt wurden zu his-
torischen Anschaffungs-/Herstellungskosten abzüglich Wertminderungen für zwischenzeitli-
che Nutzung zu bewerten.

Technische Anlagen/Betriebsvorrichtungen, die vor dem 31.12.2002 angeschafft/hergestellt
wurden, sind nur dann gesondert zu bewerten, wenn die historischen Anschaffungs-
/Herstellungskosten über 51.130 EUR lagen.

Die Abschreibungssätze ergeben sich aus der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Hilfs-
weise können die Nutzungsdauern aus der Abschreibungstabelle zum NKRS abgeleitet wer-
den.

Bewertungsrichtlinie 23/31 25. August 2009

3.6 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird den beweglichen Wirtschaftsgütern zugeordnet.

Hierzu zählen insbesondere die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Verwaltungsgebäu-
de (z. B. Mobiliar, Arbeitsplatzrechner) und der Betriebsgebäude (Feuerwehren, Laborein-
richtungen).

Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind zu historischen
Anschaffungs-/Herstellungskosten abzüglich Wertminderungen für zwischenzeitliche Nut-
zung zu bewerten.

Auf den Ansatz von immateriellen Vermögensgegenständen und beweglichen Vermögens-
gegenständen des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im
Einzelnen wertmäßig den Betrag von 3.000 EUR ohne Umsatzsteuer nicht überschritten ha-
ben, wird gemäß $ 59 Abs. 1 GemHVO-Doppik verzichtet.

Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung, die zum Zeitpunkt des
Eröffnungsbilanzstichtages bereits abgeschrieben sind, werden nicht berücksichtigt. Ausge-
nommen hiervon sind Gegenstände, die historische Anschaffungs-/Herstellungskosten grö-
ßer/gleich 20.000 EUR brutto haben.

Für Vermögensgegenstände, die in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusam-
menhang stehen, sind Sachgesamtheiten zu bilden (bspw. Gleichartige Tische einer Schule
oder die Bestuhlung in einem Schulklassenraum).

Die Ersterfassung nach Anschaffungskosten anhand der Belege erfolgt durch die Kämmerei.

Eine endgültige Bewertungsregelung für die Betriebs- und Geschäftsausstattung kann erst
nach einer qualitativen und quantitativen Feststellung der Ergebnisse der körperlichen Inven-
tur gemäß der Inventarordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stand 1. September
2005) erfolgen.

Die Abschreibungen richten sich nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bei der Ermittlung können die Nutzungsdauern gemäß den Abschreibungstabellen (NKRS)
herangezogen werden. ö

Betriebsausstattung:
Zur Betriebsausstattung gehören:

Werkstätteneinrichtungen, Werkzeuge, Werksgeräte und Modelle, Prüf- und Messmiittel, La-
gereinrichtungen, Transporteinrichtungen außerhalb des unmittelbaren Produktionsprozes-
ses (Rollenbahnen, Drahtseilbahnen, Gleisanlagen), Fuhrpark, Arbeitsbühnen, Lagerbehäl-
ter, Tanks, Geräte und Einrichtungen von Labor-, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen.

Sofern sie nicht für ein einzelnes Projekt oder Auftrag angeschafft wurden und für eine län-
gerfristige Nutzung vorgesehen sind, gehören sie zur aktivierungspflichtigen Betriebsausstat-
tung. j

Geschäftsausstattung:
Zur Geschäftsausstattung zählen:

Büromaschinen, Organisationsmittel, EDV-Anlagen der Verwaltung, Fernsprechanlagen,
Büromöbel, Arbeitsmittel.

Bewertungsrichtlinie 24/31 25. August 2009

Medienbestand:

Für den Medienbestand, hierzu zählen Bücher, CD's, Kassetten und ähnliche Publikations-
formen ist von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren auszugehen.

Daher werden die derzeitigen Bestände mit dem Erinnerungswert von 1 EUR je Einrichtung
angesetzt, sofern sie nicht in Sondervermögen geführt werden.

Zeitungen und Zeitschriften gelten als Verbrauchsmaterial und stellen somit laufenden Auf-
wand des jeweiligen Haushaltsjahres dar.

Der Medienbestand, der nach dem 31.12.2005 angeschafft wird, ist mit den
Anschaffungskosten zu bewerten.

Es gilt die Inventarordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Kunstgegenstände:

Bewegliche Kunstgegenstände sowie Kunstwerke, Artefakte oder Gemälde in Museen sind
zu erfassen. Relevante Kunstgegenstände sind vor allem bei öffentlichen Galerien, kulturell
genutzten Räumlichkeiten, Museen oder im Zusammenhang mit der Gestaltung öffentlicher
Gebäude, Straßen, Wege oder Plätze zu erwarten. Auch künstlerisch oder historisch wertvol-
le Sammlungen und Buchbestände fallen in diese Kategorie.

Die Kunstsammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird mit 1,00 EUR bewertet.

Regelmäßig kann davon ausgegangen werden, dass Kunstgegenstände analog zu
Grundstücken keiner Abschreibung unterliegen. Als Orientierungshilfe sei auf die steuerliche
Interpretation des Bundesfinanzhofes verwiesen, der in mehreren Entscheidungen in die
nachstehenden zwei Typen von Gemälden unterscheidet (vgl. BfH 2.12.1977 - III R 58/75,
BStBl II 1978, 164 = BFHE 124, 172, BB 1978).

Gemälde anerkannter Meister:

Ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ist ein Kunstwerk erst dann, wenn es von einem Künst-
ler stammt, dessen Gesamtwerk von einer Vielzahl kunstverständiger und kunstinteressierter
Personen als künstlerisch eingeschätzt wird; zu dieser Kategorie zählen z. B. Gemälde aner-
kannter Meister. Bei den Gemälden anerkannter Meister tritt regelmäßig weder ein
wirtschaftlicher noch technischer Werteverzehr ein, was gegen eine planmäßige Ab-
schreibung spricht.

Gebrauchskunst:

Dienen Gemälde überwiegend Dekorationszwecken und entsprechen dem jeweiligen Zeitge-
schmack, so gelten sie als sog. „Gebrauchskunst‘.

Bei Gebrauchskunstgegenständen wird eine Abschreibung wegen wirtschaftlicher Abnutzung
grundsätzlich zugelassen; eine jährliche Abschreibung mit 5 % p.a. wird als angemessen
betrachtet.

3.7 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Als geldliche Vorleistungen auf noch zu erhaltende Sachanlagen gelten für die Eröffnungsbi-
lanz die Zahlungsströme bezogen auf den Bilanzstichtag.

Bewertungsrichtlinie 25/31 25. August 2009

Bei Anlagen im Bau (noch nicht fertiggestellte Sachanlagen auf eigenen oder fremden
Grundstücken) sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren, die für Investiti-
onen bis zum 31.12.2007/01.01.2008 anfallen.

Anlagen:

Anlage 1 Gebäudebewertung mit NHK 2000 nach dem Sachwertverfahren
Siehe Beispiel: Gebäudebewertung nach NHK

Anlage 2 Gebäudebewertung mit nachträglichen Anschaffungs- und Herstel-
lungs- kosten (grundhafte Sanierung)
Siehe unten

Anlage 3 Gebäudebewertung mit nachträglichen Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten
Siehe unten

Anlage 4 Gebäudebewertung für ein Objekt mit gemischter Nutzung
Siehe unten

Anlage 5 Bewirtschaftungskosten als prozentualer Anteil am Rohertrag
Siehe Datei

Anlage 6 Bewertung eines Mietobjektes nach dem Ertragswertverfahren
Siehe Beispiel

Anlage 7 Aktuelle Durchschnittspreise für Grünflächen nach Teilobjektarten
Siehe Datei

Anlage 8 Aktuelle Durchschnittspreise für Spielplätze nach Ausstattungskate- |
gorien
Siehe Datei

Anlage 9 Bewertung von Ingenieurbauwerken
Siehe Beispiel

Anlage 10 Aufstellung der Nutzungsdauer
Siehe unten

Anlage 11 Ermittlung der Fertigungsgemeinkosten des Infrastrukturvermögens

Siehe unten

Bewertungsrichtlinie

26/31 25. August 2009

Grundstücksnummer
[Gebäudenummer

Lagebezeichnung / Hausnummer
Objekt / Bauteil

Jahr der Bewertung

nach NHK 2000 (gem. WertR)

—ı

3]Ausstattungsstandard
4|Baujahr / Jahr der Fertigstellung
5|Brutto-Grundfläche BGF (a+b) nach DIN 277
6|Brutto-Rauminhalt BRI (a+b) nach DIN 277
7|Anzahl der Geschosse
8/Nutzungsdauer
9|Normalherstellkosten nach NHK 2000

Korrekturfaktoren
10/Baunebenkosten nach NHK 2000 in %
11/Um Nebenkosten bereinigter Gebäudewertansatz 0,00
12|Bewertungsabschlag Hessen 0,95
13|Ortsgrößenabschlag für Orte über 50.000 Einwohner
14|bereinigter Gebäudewertansatz je m? / m?

15|Zwischenwert NHK

Wertbestimmende Faktoren
16|werterhöhende Faktoren in % *"
17 |wertmindernde Faktoren in % *?

korrigierte Normalherstellungskosten

Rückindizierung
19|Index für Herstellungsjahr
20 | Index Basisjahr NHK 2000
21|Normalherstellungskosten

Berücksichtigung Wertminderung durch Abschreibung
22|Restnutzungsdauer

Buchwert der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Ermittlung der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungkosten

Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr
(Gesamt-) Nutzungsdauer
Nutzungsdauer bis 31.12.2007
Restnutzungsdauer zum Bewertungszeitpunkt

#DIV/o!|
#DIV/0!|

Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Bewertungszeitpunkt #DIV/O!

Anlage 1 Vordruck Gebäudebewertung NHK280811.xls /Gebäude 01 18.9.2009

Hinweis:
Grüne Felder sind auszufüllen!

Berechnung

Grundfläche BGF atb

Grundfläche |Gebäudehöhe| BRia+b

Summe BRI

Anlage 1 Vordruck Gebäudebewertung NHK280811.xIs /Gebäude 01 18.9.2009

“1

werterhöhende Faktoren:
Einzelmaßnahmen an Gebäuden, wenn:

*2

zum Beispiel über den ursprünglichen Zustand wesentliche Verbesserung
vorgenommen wird, eine Vergrößerung der Nutzfläche eintritt (z.B.
Aufstockung) je nach Einzelfall

wertmindernde Faktoren:
Nutzungs-, Verfügungs- oder Verwertungsbeschränkungen

Abschläge für Baumängel und Bauschäden sind nach Erfahrungssätzen durch
pauschale Abschläge vor Berücksichtigung der linearen Abschreibungen zu
erfassen. Bitte benutzen Sie dazu die Zustandsbewertung des Architekturbüro
Gerber. Diese orientiert sich an folgender Staffelung.

1.|Vornehmlich fällige Schönheitsreparaturen

2.|Leichte Mängel und Schäden, durch einfache Reparatur zu beseitigen

3.|Mittlere Mängel und Schäden, einzelne Gewerke sind zu erneuern

4.|Schwere Mängel und Schäden, grundlegender Sanierungsbedarf

Anlage 1 Vordruck Gebäudebewertung NHK280811.xIs /Gebäude 01

18.9.2009

100,00

Zwischensumme Bodenwert 000)

Auswirkungen grundstücksbezogener Rechte und Belastungen
wertsteigernde Faktoren in % a 08
wertmindernde Faktoren in % . ı N
[ee |

Sonstige wertbeeinflussende Umstände

z.B. Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt .

Funktion nicht von lediglich untergeordneter
Bedeutung ist.

Vordruck Bodenbewertung.xis / Bodenwert 18.9.2009

Festgelegte Bodenrichtwerte für folgende Stadtgebiete:
(siehe auch Karte zur Veranschaulichung)

Wixhausen 180 EUR/m?
Arheilgen (außer westl. Gewerbe) 210 EUR/m?
Kranichstein 200 EUR/m?
Stadtgebiet (außer Kerngebiet) 350 EUR/m?
Kerngebiet 760 EUR/m?
Westgebiet (außer Siedlung Tann) 200 EUR/m?
Eberstadt (außer westlich der Bahn) 240 EUR/m?

Soweit niedrigere Bodenwerte in einem Ortsgebiet existieren sind diese anzusetzen.
Im Stadtgebiet wurde der niedrigsten Bodenwert von Wohngebieten angesetzt.

Für einzelne Grundstücke wurden folgende Festlegungen in der Bewertungsrichtlinie
getroffen:

Flächen von Straßen, Wegen und Plätzen werden mit dem niedrigsten Bodenrichtwert
bewertet, der für unbebaute Grundstücke
außerhalb der geschlossenen Bebauung der

Stadt anzusetzen ist

werden mit 30 % des Minimums der
vergleichbaren Bodenrichtwerte der
umliegenden Grundstücke bewertet
Quelle: Vermessungsamt ( kommunale
Bewertungsstelle ) 05.02.1999
Grundstücke von Sportflächen werden mit 5 % des Minimums der
vergleichbaren Bodenrichtwerte der
umliegenden Grundstücke bewertet
Quelle: Vermessungsamt ( kommunale
Bewertungsstelle ) 05.02.1999

werden mit 10 — 15 % des Minimums der
vergleichbaren Bodenrichtwerte der
umliegenden Grundstücke bewertet
Quelle: Vermessungsamt (kommunale
Bewertungsstelle) 05.02.1999

Grundstücke von bewirtschafteten öffentlichen Parkflächen|werden mit 5 EUR/m? bewertet

Deponiegrundstücke werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR
je Deponie für die gesamte Fläche angesetzt

Naturschutzgebiete, Naturschutzplanungsgebiete, werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR

Wasserschutzgebiete für die gesamte Fläche bzw. je Gebiet
angesetzt

Landschaftsschutzgebiet Wertansatz je nach Nutzungsart (z.B. Acker
mit 2,50 EUR/m?) bzw. mit dem Ansatz für
Wasserschutzgebiete , wenn diese
Grundstückseigenschaft vorliegt
Erbbaugrundstücke (Eigentum der Stadt, Erbbaurecht werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR
eines Dritten) angesetzt

Wald, Aufforstungsflächen, wird pauschal mit 1 EUR/m? angesetzt
sofern nicht Naturschutzgebiet (entsprechend Landesbetrieb Hessenforst)

Grundstücke von Sporthallen

Grund und Boden : 0,50 EUR/m?
Aufwuchs : 0,50 EUR/m? als Festwerte

Waldwiese, an Wälder angrenzend werden mit 0,50 EUR/m? bewertet

Garten- und Parkanlagen werden mit dem Wert für Gartenland (20
EUR/m? ) bewertet

Vordruck Bodenbewertung.xls / Bodenwert 18.9.2009

werden mit 1 EUR/m? angesetzt

Altlastenflächen werden mit dem Minimum des
Bodenrichtwertes der umliegenden
Grundstücke abzüglich des zu erwartenden

Sanierungsaufwands angesetzt

Naturdenkmäler werden mit dem Erinnerungswert von 1 EUR
angesetzt

Ackerland, Grünland Bewertung nach Bodenrichtwerten:
Ackerland: 2,50 EUR/m?
Grünland: 1,50 EUR/m?
Restflächen Bauland, sonstige Restflächen werden mit 30 bis 50 % des Minimums der
Bodenrichtwerte der umliegenden
Grundstücke bewertet, soweit eine Nutzung
möglich ist (evt. Zuordnung an anliegendes
Grundstück)

nicht nutzbare Restflächen werden mit 1
EUR/m? angesetzt

werden je nach Entwicklungs- und
Erschließungszustand mit 25 bis 50 % des
Minimums der Bodenrichtwerte der

umliegenden Grundstücke bewertet

Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland

Dauerkleingärten werden mit dem Wert für Gartenland (20

EUR/m? ) bewertet

EUR /m? bewertet

Gesteinabbauland Ansatz von 1 EUR/m?, Steinbruch in Betrieb:
Ertragswertverfahren

Dressurpliz BEER
Wochenendplatz BERNER EBENE

Wertminderungen

Wertminderungen können sich durch Belastungen im Grundbuch ergeben.
Hier ist im Einzelfall zu entscheiden in welcher Höhe sich Belastungen auf den
Wert des Grundstücks auswirken.

Vordruck Bodenbewertung.xis / Bodenwert 18.9.2009

Anlage 2: Gebäudebewertung mit nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten (grundhafte Sanierung)

Die Kosten der grundhaften Sanierung konnten nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt
werden.

1964 Altbau Feuerwehrgerätehaus Baukosten nach NHK

25.000 EUR
Grundhafte Sanierung
1985 Ermittlung der NHK für das Jahr der Grundhaften
Sanierung
95.000 EUR

Empfehlung zur Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten

Bewertungsstichtag: 1.1.2008
Nutzungsdauer: 50 Jahre (Linear AfA: 2 %)
Baujahr EUR EUR
1964 Anschaffungs- und Herstellungskosten

nach NHK 25.000

Kumulierte AfA

1964 — 1985=

22 Jahrex2 % =44 % -11.000

Restbuchwert per 31.12.1985 14.000
1985 Anschaffungs- und Herstellungskosten

nach NHK 95.000

Abzug Grundsubstanz (pauschal 25%) - 23.750

Fiktive Kosten der grundhaften Sanie-
rung 71.250

Anschaffungs- und Herstellungskosten
nach der grundhaften Sanierung
- neue Bemessungsgrundlage -
85.250

Bewertungsrichtlinie 27/31 25. August 2009

Anlage 3: Gebäudebewertung mit nachträglichen Anschaffungs- und Herstel-
lungskostenBei der Wertermittlung eines Gebäudes (Herstellung vor dem 01.01.1993)
konnten die nachstehenden Anschaffungs- und Herstellungskosten mit vertretbarem Auf-
wand ermittelt werden:

1964 Altbau Feuerwehrgerätehaus - Mauerwerksbau Baukosten: 25.000 EUR
02/1998 Um- und Ausbau des Gerätehauses Baukosten: 95.000 EUR

Empfehlung zur Ermittlung des Restbuchwertes bei nachträglichen Anschaffungs- und Her-
stellungskosten:

Bewertungsstichtag: 01.01.2008
Nutzungsdauer: 50 Jahre (lineare AfA: 2 %)

Baujahr EUR EUR

1964 Anschaffungs- und Herstellungskosten 25.000

- Absetzung für Abnutzung (ND 50 Jahre)

1964 - 1997 = 34 Jahrex 2% = 68 % -17.000

Restbuchwert per 31.12.1997 8.000
1998 Baukosten für Um- und Ausbau 95.000

Anschaffungs- und Herstellungskosten 103.000

- neue Bemessungsgrundlage -

Bei der Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Restnutzungsdauer
wird von einem fiktiven Baujahr ausgegangen. Hierzu wird bei der Ermittlung ein mittleres
Baujahr zu Grunde gelegt, das sich wie folgt ergibt:

Altbau, Mauerwerksbau: 1964
Um- und Ausbau: 1998
Mittleres Baujahr: 1981

Bewertungsrichtlinie 28/31 25. August 2009

Anlage 4: Aufteilung der Nutzungsfläche bei gemischt genutzten Gebäuden

Bei der Wertermittlung eines bebauten Grundstücks (Herstellung vor dem 01.01.1993) konn-
ten die folgenden Anschaffungs- und Herstellungskosten mit einem vertretbaren Aufwand
ermittelt werden.

1988 Neubau eines gemischt genutzten Gebäudes Baukosten: 800.000 DM

Das Gebäude wird gemischt genutzt. Die Aufteilung erfolgt an Hand der Nutzungsflächen
(m?) bzw. an Hand des umbauten Raumes (m?) der einzelnen Gebäudeteile.

Nach vorliegenden Unterlagen und Aufzeichnungen wird das Gebäude nach der Nutzungs-
fläche wie folgt aufgeteilt:

Anteilige Anschaffungs-/Herstellungskosten

DM EUR
Feuerwehrgerätehaus 30% 240.000 122.710
Dorfgemeinschaftshaus 60% 480.000 245.420
Jugendräume 10% 80.000 40.904
800,000 409.034

Die Erfassung der einzelnen Nutzungsflächen erfolgt entsprechend den verschiedenen Ge-
bäudetypen:

Bezeichnung Historische AfA (HK) Kumulierte AfA Restbuchwert zum
01.01.2003

Kindergarten 40.904 12.271 28.633

DGH, Bürgerhaus 245.420 76.626 171.794

Feuerwehr 122.710 36.813 85.897
409.034 122.710 286.324

Nutzungsdauer: 50 Jahre

Lineare AfA: 2%

Kumulierte AfA: 1988 — 2002 = 15 Jahre x 2 % = 30 %

Bewertungsrichtlinie 29/31 25. August 2009

Bewirtschaftungskosten (in % vom Rohertrag)

RND MFH Mischnutzung Gewerbel/lnd. |Garagen/Lager |Verbraucher-
märkte

20-80% gew. |>80 % gew.

29,0 25,0 22,0 zu 20,0
29,0 25,0 20 20,0
29,0 25,0 22,0 20,0
29,0 25,0 22,0 20,0
29,0 235,0 22,0 1200
29,0 25,0 22,0 20,0
29,0 725,0 22,0 20,0
20 25,0 22,0 20,0
29,0 25,0 22,0 200
29,0 22,0 20,0
29,0 22,0 20,0
29,0 22,0 20,0
290 _ 20 | Ds
29,0 | 2230 20,0
29,0 22,0 20,0
29,0 22,0 20,0
29,0 22,0 20,0
290 22,0 20,0
29,0 22,0 20,0
29,0 22,0 20,0
28,9 21,9 - 19,8
28,7 21,8 19,6
28,6 21,8 19,4
728,4 21,7 19,2
28,3 21,6 19,0
28,1 21,5 18,8
28,0 214 | 8,6
27,8 21,3 18,4
27,7 21,3 18,2
27,5 21,2 18,0
27,4 211 17,8
27,2 21,0 17,6
27,1 20,9 I 17,4
9 ) 28 | 17,2 E
28 | 20,8 17,0
26,6 20,7 16,8
26,5 - 16,6
26,3 = 8,4
26,2 _ 162
26,0 16,0 u
25,9 15,8
25,7 2 15,6
25,6 15,4
25,4 15,2
253 15,0
25,1 14,8
25,0 14,6
24,8 14,4
247 . 14,2
25 | 14,0
24,4 14,0
24,2 14,0
24,1 14,0
233,9 u 14,0
23,8 14,0
23,6 14,0
23,5 14,0
23,3 14,0
23,2 14,0
23,0 14,0
22,9 _
27
22,6 _ B
22,4
22,3
22,1 EEE
22,0 _
21,8 - BE
217 .
215
214 u _ _ |
212 _ on
211 —t
20,9 nu =
20.8 _ —_

Anlage 4 Bewirtschaftungskosten für Ertragswertverf.k&2 18.9.2009

RND MFH Mischnutzung Gewerbe/lnd. |Garagen/Lager |Verbraucher-
märkte

20-80% gew. >80 % gew.

Anlage 4 Bewirtschaftungskosten für Ertragswertverf&12 18.9.2009

| Ertragswertverfahren Datenerfassung

Grundstücksnummer
Gebäudenummer

en Ban

Objekt
Gesamtnutzungsdauer

SI

Bodenrichtwert EUR/m?
wre |
[Liegenschaftszinsstz;_ |

Bewirtschaftungskosten
prozentualer Erfahrungssatz
vom Rohertrag

0)

UR

2
%
%
Bewirtschaftungskosten UR
Vervielfältiger (ermittelt aus RND
und Zinssatz) #DIV/O!
Restnutzungsdauer des
Gebäudes -2.007| Jahre
Wertminderung wegen
baulicher Mängel %

Zusammenfassung der Bewertung

#DIVIO!

Wertsteigerung in %

Wertminderung wegen baulicher Mängel
in %

#DIV/O!

)
E
9%

Anlage 6 Vordruck Ertragswertverf.xIs / Erfassung 1 18.9.2009

Umstellung auf Doppik, Bewertung des Vermögens 67-24, HL 29.11.2005

Ermittlung der Spielplatz Ausstattungs-Mittelwert-Kosten für
die 4 Spielplatz Kategorien, jeweils anhand von 3 Beispiel-Plätzen.

ERGEBNIS:

ERMITTLUNG:

1) Spielplatz Bärbel-Six-Platz (2133.03.01)

Ballfangzaun, Stabgitterzaun (70 Ifm, 4m hoch) 7700 €
2 Kleinfeldtore (Metall, incl. Metallnetz) 3000 €
2 Basketballanlagen 1500 €
1 Spieldeck mit Spielmauer 2125 €
1 Spiel-Tier (Krokodil) 3336 €
1 Federwippgerät 936 €
1 Wippe einfach 751 €
1 Kreuzwaage _ 3115 €
1Schwengelpumpe 1462 €
1 Wasserspender 2913 €
1 Quellstein (Geschätzt) 3000 €
4 Stauwehre 4021 €
2 Tischtennisplatte 1932 €
1 Kletternetz 7500 €
Netto 43291 €
Davon Montage ca. 25% 10823 €
Summe 54114 €
Mwst. 16% 8658 €

Gesamtsumme 62772 €

2) Spielplatz Böcklerstraße (2390.03.02)

Ballfangzaun, Maschendrahtzaun (57Ifm, 4m hoch)

2 Kleinfeldtore (Metall)

1 Spielkombination, 3-6 jährige, Holz

1 Spielkombination, 6-14 jährige, Holz

3 Federwippgeräte

1 Wippe einfach

1 Drehscheibe

1 Doppelschaukel

1 Reifen-Pendel-Schaukel

1 Bauwerksgerüst / Sandwerk

1 Druckventilpumpe (Geschätzt)

1 Bagger

5 Wasserrinnen und Wasserspielgeräte (Holz und Metall)

1 Matschplatz mit Wasserbecken und Schleuse (Geschätzt)

1 Tischtennisplatte

1 Balancierseil

1 Grill-Feuerstelle (Geschätzt)
Netto
Davon Montage ca. 25%
Summe
Mwst. 16%
Gesamtsumme

2) Spielplatz Prinz-Emil-Garten / Hermannstraße (7025.03.02)

Ballfangzaun, Stabgitterzaun (40 Ifm, 4m hoch, 60 Ifm. 3m hoch)

2 Kleinfeldtore (Metall)

1 Spielschiff, 3-6 jährige, Holz

1 Spielkombination, 6-14 jährige, Holz

2 Federwippgeräte

1 Wippe mehrfach

1 Drehscheibe (Geschätzt)

1 Schaukelkombination

1 Reifen-Pendel-Schaukel

1 Holzspielgeräte (Pferd mit Wagen und Märchenspielhaus)

1 Streetballanlage

1 Seilbahn

1 Tischtennisplatte

3 Action-Bänke für Jugendliche
Netto
Davon Montage ca. 25%
Summe
Mwst. 16%
Gesamtsumme

VEREEERaEB BEN (1+2+3)=(62772+81513+82573)= 226858 : 3 =

1007 €
1000 €
4790 €
7500 €
1623 €
1388 €
9639 €
750 €
2572 €
4477 €
2000 €
6521 €
5242 €
3000 €
966 €
2741 €
1000 €
56216 €
14054 €
70270 €
11243 €
81513 €

9350 €
1000 €
8622 €

14515 €
1082 €
1388 €

4000 €
3331 €
2572 €
5240 €

906 €
2I25€
966 €
1050 €
56947 €
14237 €
71184 €
11389 €
82573 €

1) Spielplatz August-Buxbaum-Anlage (2080.03.01)

1 Spielkombination für 3-6 jährige
1 Spielkombination für 6-14 jährige
2 Federwipptiere

2 Schaukeln mehrfach

Netto
Davon Montage ca. 25%
Summe
Mwst. 16%
Gesamtsumme

2) Spielplatz Flachsbachweg (3400.03.01)

1 Indianerzelt

1 Federwipptier

1 Bockrutsche

1 Sechsfach-Schaukel

1 Kreuzwaage

1 Tischtennisplatte
Netto
Davon Montage ca. 25%
Summe
Mwst. 16%
Gesamtsumme

3) Spielplatz Herdweg (4360.03.01)

1 Spielkombination für 3-6 jährige

2 Federwipptiere

1 Doppelschaukel

2 Wippen mehrfach

1 Rundhangel

1 Klettertreff
Netto
Davon Montage ca. 25%
Summe
Mwst. 16%
Gesamtsumme

RE (1+2+3)=(28093+17874+30542)= 76509 : 3 =

1310 €
13890 €
1082 €
3092 €
19374 €
4844 €
24218 €
3875 €
28093 €

1000 €
541 €
1390 €
5756 €
2674 €
966 €
12327 €
3082 €
15409 €
2465 €
17874 €

3672 €
1082 €
2100 €
5456 €
3352 €
5401 €
21063 €
5266 €
26329 €
4213 €
30542 €

-4-

1) Spielplatz Am Kirchberg (1590.03.01)

1 Spielhaus 1122 €
1 Spiel-Fahrzeug (Lokomotive mit Waggons) 9217 €
2 Federwipptiere 1082 €
1 Bockrutsche \ 1357 €
1 Doppelschaukel 944 €
Netto 13722 €
Davon Montage ca. 25% 3431 €
Summe 17153 €
Mwst. 16% 2744 €
Gesamtsumme 19897 €

2) Spielplatz Marienplatz (6020.03.01)

1 Spielkombination für 3-6 jährige 9702 €
1 Spieltisch 300 €
2 Federwipptiere 1082 €
1 Doppelschaukel 1092 €
2 Tischtennisplatten 1932 €
1 Kletterstangen 800 €
Netto 14908 €
Davon Montage ca. 25% 3727 €
Summe 18635 €
Must. 16% 2982 €
Gesamtsumme 21617 €

3) Spielplatz Viktoriastraße (8610.03.01)

1 Spielkombination für 3-6 jährige 2350 €
1 Spielhaus . 1500 €
1 Spieltier (Drache) 1763 €
1 Einfach-Schaukel 1166 €
2 Federwipptiere 1016 €
Netto 7795 €
Davon Montage ca. 25% 1949 €
Summe 9744 €
Must. 16% 1559 €
Gesamtsumme 11303 €

Mittelwert Kategorie 3: (1+2+3)=(19897+21617+11303)= 52817:3= 17606 €

1) Bolzplatz Im Appensee (4600.03.01)

Ballfangzaun (Gesamthöhe 4m, 2m Stabgitterzaun mit 2m Maschendrahtzaun) 7941 €

2 Kleinfeldtore (Metall, Rundrohr) 1000 €
Netto 8941 €
Davon Montage ca. 25% 2235 €
Summe 11176 €
Mwst. 16% 1788 €
Gesamtsumme 12964 €

2) Bolzplatz Marienplatz (6020.03.02)

Ballfangzaun, Stabgitterzaun (71 Ifm, 4m hoch, 28 Ifm, 1,7 m hoch) 9392 €
2 Kleinfeldtore (Aluminium) 1000 €
Netto 10392 €
Davon Montage ca. 25% 2598 €
Summe 12990 €
Mwst. 16% 2078 €
Gesamtsumme 15068 €

3) Bolzplatz Modaupromenade, am KIGA ASB (6277.03.03)

Ballfangzaun, Stabgitterzaun (65 Ifm, 4m hoch) 7095 €
2 Kleinfeldtore (Holz) 914 €
Netto 8009 €
Davon Montage ca. 25% 2002 €
Summe 10011 €
Mwst. 16% 1602 €
Gesamtsumme 11613 €

El (1+2+3)-(12964+15068+11613)= 3965: EEE

Bauwerksnummer

| ____|Bauwerksart

| ___|Jahr der Bewertung

1|Bauwerksart

2/Material

3]Brückenklasse

4|Baujahr / Jahr der Fertigstellung

5|Fläche / Länge Ifdm oder m?

6|durchschnittliche Baukosten EURO/lfdm oder m?
7|Nutzungsdauer nach NKRS-AfA-Tabelle

Korrekturfaktoren

8|Bewertungsabschlag Hessen

9Ortsgrößenabschlag für Orte über 50.000 Einwohner

10]|bereinigter Wertansatz je m? / m?

11|Zwischenwert

Wertbestimmende Faktoren (Schadenskategorien
12]werterhöhende Faktoren in % *"
13/wertmindernde Faktoren in % *?

14 korrigierte Herstellungskosten

Rückindizierung

Index für Herstellungsjahr

15

16| Index Basisjahr 100,00

17 Historische Anschaffungs-/Herstellungskosten 0,00
Berücksichtigung Wertminderung durch Abschreibung

18|Restnutzungsdauer -2007

Buchwert der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

> #DIV/0!

Anlage 9 Bewertung Ingenieurbauwerke.xlis / Neubau 1/2

18.9.2009

Ermittlung der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungkosten

Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr
Gesamtnutzungsdauer
Nutzungsdauer bis 31.12.2007

Restnutzungsdauer zum Bewertungszeitpunkt
Lineare planmäßige Afa p.a.

Lineare planmäßige Afa bis Berwertungszeitpunkt gesamt
Fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Bewertungszeitpunkt

#DIV/O!
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Anlage 9 Bewertung Ingenieurbauwerke.xis / Neubau 2/2 18.9.2009

Anlage 10: Nutzungsdauer bei der Bewertung von Gebäuden nach Sachwertverfahren
für die Eröffnungsbilanz der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Typ Bezeichnung Abschreibungsdauer
I Jahre
4 Gemischt genutzte Wohn- und Ge- 50
schäftshäuser mit im Mittel 1/3
Gewerbe- und 2/3 Wohnnutzung
5.1 -5.3 |Verwaltungsgebäude
8 Gemeindezentren und Bürgerhäu- 40
ser
9 Saalbauten und Veranstaltungs- 50
zentren
10 Vereins- und Jugendheime, Ta- 40
gesstätten
11 Kindergärten und Kindertagesstät- 50
ten
12 Schulen 50
13 Berufsschulen 50
14 Hochschulen, Universitäten 50
15 Personal- und Schwesternwohn- 40
heime
16 Altenwohnheime 40

Allgemeine Krankenhäuser 40
Tennishallen 30
Turn- und Sporthallen 30
Funktionsgebäude für Sportanla- 40
gen
|Einkaufsmärkte 30
Kauf- und Warenhäuser 40
Ausstellungsgebäude ‚ 30
Parkhäuser mehrgeschossig, offe- 50
ne Ausführung ohne Lüftungsanla-
ge

Parkhäuser mehrgeschossig, ge- 50
schlossene Ausführung mit Lüf-
tungsanlage

Tiefgaragen 50 bzw. wie Überbauung
30.1 - 30.2 |Industriegebäude, Werkstätten 40

31.1 - 31.3|Lagergebäude 40

Pferdeställe 30
Scheunen ohne Stallteil 40

Bewertungsrichtlinie 30/31 25. August 2009

Anlage 11: Ermittlung der Fertigungsgemeinkosten des Infrastrukturvermögens

Planungs-, Bauoberleitungs-
Annahmen: und Bauüberwachungskosten
" in Anlehnung an die Werte
der HOAI
Bewertung für:
HZ II; 100 % Planungs-, Örtliche
Mindestsatz; re .i Bauoberleitungs- Bauüber-
Mittlere AK: kosten wachung
Verkehrsanlagen / 5 0
Siraßen 350.000 € Verkehrsanlagen 8% 3%
Lichtsignalanlagen 100.000 € Ingenieurbauwerke 10% 3%
ÖPNV Haltestellen 25.000 € Verkehrsanlagen 15% 3%
Ingenieurbauwerke 300.000 € Ingenieurbauwerke 8% 3%

Bei der Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der Ingenieur-
bauwerke - Schilderbrücken (DIN 1076) werden 3 % für die Planungskosten berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wartehallen
bzw. der Warteunterstände der OPNV-Haltestellen werden 3 % für die örtlichen Bauüberwa-
chungskosten berücksichtigt.

Grundlage für die Kostenermittlung der Planung, Bauoberleitung und der örtlichen Bauüber-
wachung sind die Bruttobaukosten.

Die internen Planungs-, Bauoberleitungs- und Bauüberwachungskosten werden ohne weite-
ren zusätzlichen Umsatzsteueransatz bei der Bewertungsermittlung des Anlagenvermögens
berücksichtigt.

Bewertungsrichtlinie 31/31 25. August 2009

Beratungsverlauf (13)

TOP 16.a
TOP 14
TOP 533
TOP 4
TOP 18
TOP 3
TOP 4
TOP 2
TOP 5
TOP 11.a
TOP 3
TOP 2
TOP 3

Orte (21)

  • Trinkbornstraße
  • Gräfenhäuser Straße 156
  • Mornewegstraße 20
  • Liebfrauenstraße 100
  • Pallaswiesenstraße 688
  • Mauerstraße 3
  • Hermannstraße
  • Am Kirchberg
  • Heinheimer Straße 37
  • Fritz-Dächert-Weg 11
  • Bärbel-Six-Platz
  • Bismarckstraße 3
  • Am Hauptbahnhof
  • Rodgaustraße
  • Böcklerstraße
  • Flachsbachweg
  • Viktoriastraße
  • Modaupromenade
  • Olbrichweg
  • Herdweg
  • Im Appensee

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2010/0432
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.09.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00