Mandari Insight

0281/2023

Beantwortung einer Mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün zur Vorlage 2507/2022 (Deutzer Hafen-Nachhaltigkeitshandbuch)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 15.02.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 09.03.2023, TOP 8.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

6826 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
 
Vorlagen-Nummer  15.02.2023 
 0281/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 
 
Beantwortung einer Mündlichen Anfrage seitens des Ausschusses für Klima, Umwelt 
und Grün zur Vorlage 2507/2022 (Deutzer Hafen-Nachhaltigkeitshandbuch) 
In der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün vom 29.09.2022 wurden Fragen 
seitens einer sachkundigen Einwohnerin zur Mitteilung (2507/2022) ,Deutzer Hafen- Nachhal-
tigkeitshandbuch‘ gestellt, welche unter TOP 7.6 behandelt wurde. Diese Fragen wurden im 
Nachgang zur Sitzung zusätzlich schriftlich eingereicht und seitens der Verwaltung in enger 
Abstimmung mit der modernen stadt wie folgt beantwortet. 
 
1. Beim Kapitel „Nachhaltige Stadtentwicklung“ steht als Überschrift folgendes: „Die Stadt 
Köln hat sich verpflichtet, bis 2030 die in Köln erzeugten CO²-Emissionen gegenüber 1990 um 
50 Prozent zu senken.“ 
Dass das so im Handbuch steht, ist insofern verständlich, weil es der Formulierung auf der 
Webseite der Stadt Köln unter „Klimaziele für Köln“ entspricht. Außerdem findet man dieses 
Ziel u.a. in „KölnKlimaAktiv2022“ und in „Köln Perspektiven 2030+“ 
Dieses Ziel, dass auf einen in den 90ziger Jahren vom Rat getroffenen Beschluss basiert, ist 
nach Auskunft von Herrn Wolfgramm, durch dem Beschluss zur Klimaneutralität 2035 obsolet. 
Bitte aktualisieren Sie die Klimaziele sowohl im Handbuch als auch auf der Webseite der 
Stadt Köln. 
Antwort: Da die Beschlussvorlage (2547/2022) „Strategie Klimaneutrales Köln“ erst am 
08.11.2022 offiziell freigegeben wurde, konnte sie in der zuvor erschienenen V ersion des 
Handbuchs leider keine Berücksichtigung finden. Bei der Fortschreibung des Buches werden 
alle Neuerungen analysiert und entsprechend berücksichtigt. 
 
2. Weiter steht unter „Nachhaltiger Stadtentwicklung“: „Es ist daher das erklärte Ziel der Euro-
päischen Union sowie der Bundesrepublik, bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissi-
onen gegenüber 1990 von 55 Prozent zu erreichen.“ 
Am 31. August 2021 trat das Gesetz in Kraft, wonach auf Bundesebene bis 2030 die Emissio-
nen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken sollen und nicht auf 55 Prozent. Bitte übernehmen 
Sie auch hier die aktuelle Beschlusslage. 
Antwort: Der Novelle bzw. dem Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur 
Änderung des Klimaschutzgesetzes (19/30230) wurde in der vom Umweltausschuss 
geänderten Fassung (19/30949) am 24.06.21 zugestimmt. Im Zuge der Fortschreibung des 
Handbuchs wird die aktuelle Beschlusslage mitaufgenommen.  
 
3. Im Handbuch heißt es weiter unten: „Ein nachhaltiges Quartier sollte flächen- und ressour-
ceneffizient sein und auf erneuerbare Energiequellen für Wärme und Kälte, Strom und Mobili-

2 
 
tät setzen.“ und an anderer Stelle: „Heute schon müssen wir geeignete Musterlösungen für 
das klimaneutrale Köln im Jahre 2035 entwickeln und testen.“ 
Laut Handbuch soll aber die Wärmegewinnung über ein Niedertemperaturnetz zumindest an-
fänglich mittels Gas erfolgen. Widerspricht das nicht den obigen Aussagen? Und widerspricht 
das oben Genannte nicht auch mit folgendem Satz dem Handbuch: “Die Verordnung (EU) 
2020 / 852 (Taxonomie-Verordnung) ist ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige 
Wirtschaftsaktivitäten und definiert, wann eine wirtschaftliche Tätigkeit und damit auch eine 
Investition in diese Tätigkeit als „ökologisch nachhaltig“ gilt. Sie wird in sämtlichen Planungen 
des Quartiers Deutzer Hafen berücksichtigt.“ Ökologisch nachhaltig ist laut Taxonomie auch 
Atomstrom und Gas. Ist vorgesehen, die Wärme im Deutzer Hafen erst einmal mit fossilen 
Brennstoffen zu erzeugen, wenn ja, in welcher Größenordnung? 
Antwort: Dies ist im Zuge der weiteren, vertieften Planung mit der Rhein Energie 
abzustimmen. Zum Einen die anfängliche Wärmegewinnung über ein Niedertemperaturnetz 
derzeit lediglich eine potenzielle V ariante des generellen Energiekonzeptes und zum Anderen 
steht dies zum derzeitigen Planungsstand noch nicht final fest. Daher kann es hierbei auch 
zunächst keinen direkten Widerspruch geben- die „obigen Aussagen“ als vielmehr als 
Empfehlung zu verstehen. Am sogenannten ,Transformationsplan zur Fernwärmeversorgung‘ 
wird derzeit gearbeitet, um die künftige Fernwärmeversorgung sukzessive und noch vor 2035  
klimaneutral leisten zu können. 
 
Die Aussage „Ökologisch nachhaltig ist laut Taxonomie auch Atomstrom und Gas“ ist nicht 
zutreffend. Die Sektoren und Bereiche, auf welche die EU-Taxonomie Verordnung 
angewendet werden können, sind klar definiert. Hierzu zählt neben dem Bau- und 
Immobiliensektor auch der Energiesektor. Die Bauwerke und Erzeugung von Gas- bzw. 
Atomstrom dürfen gemäß Zustimmung des Europäischen Parlaments vom Juli 2022 zwar 
gemäß den EU-Taxonomie Nachhaltigkeitskriterien geprüft werden, allerdings bedeutet dies 
nicht, dass diese Kriterien im Einzelfall auch eingehalten werden können. Zudem werden hier 
die Energieproduktion und das Bauwerk getrennt voneinander differenziert betrachtet und 
bewertet. 
 
4. Im Kapitel: Energiewende steht ganz am Anfang folgender Satz: 
„Klimaneutralität gelingt, wenn auf ein Jahr gerechnet eine ausgeglichene CO2-Bilanz nach-
weisbar ist. Dabei werden die durch den Energieverbrauch verursachten Treibhausgasemissi-
onen den Emissionen gegenübergestellt, die durch die Abgabe von erneuerbarer Energie an 
das Netz vermieden wurden.“ Diesen Satz verstehe ich nicht. Es würde mich freuen, ihn er-
klärt zu bekommen.“ 
Antwort: Es wird beschrieben, dass Klimaneutralität in diesem Zusammenhang zunächst nur 
mit Hilfe von „Abgabe“ also „Einspeisung“ von lokal produzierter, erneuerbarer Energie (hier 
beispielsweise Strom) in das Netz erreicht werden kann. V ereinfacht kann zusammengefasst 
werden, dass der Strom, der ins Netz eingespeist wird, an anderer Stelle nicht mehr fossil er-
zeugt werden muss und somit „Gutschriften“ generiert werden können. Die Begrifflichkeiten 
werden bei der Fortschreibung des Buches entsprechend angepasst. 
 
5. Ausschussvorsitzende Frau Abé unterstreicht diese Bitte. Sie hebt hervor, dass die Klima-
ziele der Stadt Köln weit über die Ziele der Bundesregierung hinausgehen und bittet darum, 
dass sich diese Ziele auf der Homepage der Stadt Köln, im Handbuch und weiteren offiziellen 
Seiten der Stadt Köln wiederfinden.  
Antwort: Die Seite zu den städtischen Klimazielen ist mit den aktuellen Klimazielen: „Köln 
Klimaneutral 2035“ hinterlegt (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-
tiere/klima/klimaziele-fuer-koeln). Diese Klimaziele sollen auch bei der Fortschreibung des 
Buches in der Version 2.0 als auch bei den ambitionierten Planungsvorhaben selbst weiter 
aufgeführt werden. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0281/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
15.02.2023
Erstellt
19.01.2023 10:59