Mandari Insight

3334/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Errichten eines Spielplatzes auf der Grünfläche "Alter Friedhof Kalk" an der Kapellenstraße, Aktenzeichen 100/25

Mitteilung BV 25.11.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.11.2025, TOP 10.2.5

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

3535 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von:  
Gesendet: Donnerstag, 12. Juni 2025 23:20 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Bürgereingabe nach § 24 GO – Neuer Spielplatz auf Grünfläche Alter 
Friedhof Kalk 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit dieser Email möchte ich nach §24 GO NRW anregen, dass auf der Grünfläche 
"Alter Friedhof Kalk" an der Kapellenstraße in Kalk ein öffentlicher Spielplatz errichtet 
wird. 
 
Der vor Kurzem veröffentlichten kommunalen Spielraumplanung ist zu entnehmen, 
dass zwar der Qualitätswert der in Kalk bereits vorhandenen Spielflächen seit 2011 
von 2,6 auf 4,3 gestiegen ist (6 = Höchstwert), insgesamt jedoch eine deutliche 
Unterversorgung an Spielplätzen vorherrscht. So ist die Versorgungsquote im Bezirk 
von 71 % im Jahr 2011 sogar auf 63 % im Jahr 2022 gesunken. Demnach fehlen nur 
im Stadtteil Kalk aktuell ganze 27.691 qm Spielfläche, was fast vier Fußballfeldern 
entspricht. Es liegt auf der Hand, dass in einem so hochverdichteten Stadtteil wie 
Kalk keine ungenutzten Freiflächen in dieser Größenordnung zur Verfügung stehen 
und daher nur z.B. vorhandene Grünflächen als potentielle neue Standorte in Frage 
kommen. Der alte Friedhof Kalk ist eine dieser ganz wenigen Grünflächen im 
Stadtteil Kalk und liegt günstig an der Grenze zu Vingst, sodass sie auch 
Bewohner*innen dieses Stadtteils fußläufig zur Verfügung steht. Leider bietet die 
Grünfläche neben ein paar Bänken, einer Boulebahn und einer Hundefreilauffläche 
keine weitere Nutzungsfunktion. Hinzu kommt, dass südlich der Kalker Hauptstraße, 
östlich der Rolshover Straße und westlich des Rangierbahnhofs aktuell nur ein 
einziger öffentlicher Spielplatz vorhanden ist, der im Stadtgarten. Entsprechend hoch 
ist dieser frequentiert. 
 
In der kommunalen Spielraumplanung ist ein Zielwert von 2 qm Spielfläche je 
Einwohner*in festgeschrieben. Aktuell steht jedem*r Einwohner*in in Kalk aber mit 
0,9 qm nur weniger als die Hälfte der vorgesehenen Spielfläche zur Verfügung und 
somit nochmals weniger als im Kölner Durchschnitt (1,2 qm). Offensichtlich wird sich 
auch in absehbarer Zukunft nichts ändern, da in der kommunalen Spielraumplanung 
für den Stadtteil Kalk bis 2028 nur eine neue Spielfläche vorgesehen ist. Dabei ist zu 
betonen, dass diese nicht durch die Stadt Köln, sondern durch einen Investor 
geschaffen wird. Auch über das Jahr 2028 hinaus ist durch die Stadt Köln keine 
Neuanlage für den Stadtteil Kalk geplant. 
Perspektivisch wird die Unterversorgung sogar noch verschärft, wenn das geplante 
Bauprojekt der Köln Arcaden mit mehr als 100 neuen Wohnungen realisiert wird, da 
auch hierbei keine öffentliche Spielfläche umgesetzt wird. Der Bedarf wird also weiter 
steigen, die zur Versorgung der Kalker Bürger*innen mit verfügbaren Spielflächen 
entsprechend noch schlechter werden. 
 
Für die genaue Gestaltung der Spielfläche schlage ich eine Öffentlichkeitsbeteiligung 
unter Einbeziehung der späteren Nutzer*innen vor, so wie sie das Amt für Kinder, 
Jugend und Familie in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich durchgeführt 
hat.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, 
 
 
 
 
Quelle: https://drop.stadt-
koeln.de/link?id=BAgAAABvozPyWOrh2LgAAAC9nRg_wTCPcxrRr-
R8THbKHV9SOzYb8-JEC89kSNrpGSFYMvsae19-
748Gx5rmgfhlbwZ6mCSnGY0RF8j56oWh8Rs0Rs93NPkz3QBd0ILT0TcZRuyg6YRv
ahktTKFzIqCnTVkTqoNHedUaKTnAgEEgevi6Cgrb2R_LRe_OoWoYl4Rg4dCuRD0U
s0A0x6Ys21PqemDOTjf1Rx5cxENuneW4H1NdqRsYXBEtRyHItfiK6rUKvvEoUZQM0

Mitteilung BV

926 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3334/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Errichten eines Spielplatzes auf der 
Grünfläche "Alter Friedhof Kalk" an der Kapellenstraße, Aktenzeichen 100/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

4969 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221-  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1/4- Az 100-25 10.11.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Errichten eines Spielplatzes auf der Grünfläche 
"Alter Friedhof Kalk" an der Kapellenstraße, Aktenzeichen 100/25 
Sehr geehrter Herr    , 
für Ihr Schreiben vom 12.06.2025 möchte ich mich noch einmal bedanken. Leider 
wurde es versäumt, Ihnen die Stellungnahme des Amtes für Kinder, Jugend und Fa-
milie vom 21.07.2025 zeitnah zu übermitteln. Dies bitte ich zu entschuldigen. 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie teilt zu Ihrem Anliegen Folgendes mit: 
„Beim alten Kalker Friedhof handelt es sich um einen ehemaligen, um 1858 für die 
Stadtteile Kalk und Vingst errichteten kommunalen Friedhof. Die als Abgrenzung zur 
Kapellenstraße dienende Einfriedungsmauer mit Mauerpfosten, Zaunelementen und 
zwei Eingangstoren sind ebenso erhalten wie ein Kriegerdenkmal sowie ca. 50 Grab-
male aus der zweiten Hälfte des 19ten und dem frühen 20ten Jahrhundert.  
Das Denkmal mit der Nummer 596 ist seit 01.07.1980 geschützt. 
Bereits 2017 erfolgte eine gemeinsame Prüfung und Abstimmung mit dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen, in deren Verwaltung die Fläche liegt. 
Es wurde festgestellt, dass sich der alte Kalker Friedhof aus verschiedenen Gründen 
nicht als Standort für die Anlage eines öffentlichen Spielplatzes eignet. Diese Gründe 
liegen auch heute noch vor: 
Es handelt sich hier um einen rundum mit Mauern und Zäunen fest eingefriedeten Be-
reich, der lediglich über zwei relativ weit auseinander liegende Tore verfügt.  
Zur Sicherheit der Kinder muss ein Spielplatz aber über zwei gut erreichbare Ein-
gänge verfügen, damit die Kinder die Örtlichkeit in einer Gefahrensituation schnell

Seite 2/2 
verlassen können. Unter diesem Aspekt betrachtet, liegen die vorhandenen Tore zu 
weit auseinander. Aus demselben Grund sind auf öffentlichen Spielplätzen auch keine 
schließbaren Tore, sondern Doppelholmsperren vorzusehen, was hier schon allein 
aus Gründen des Denkmalschutzes nicht zu realisieren ist. 
Als Spielbereich für Kinder im Grundschulalter ist die Örtlichkeit zudem ungeeignet, 
weil sich die Wohnbebauung größtenteils jenseits der angrenzenden stark befahrenen 
Hauptverbindungsstraße zwischen Kalk und Vingst befindet. Dies bedeutet, dass Kin-
der die Örtlichkeit nicht gefahrlos ohne ihre Eltern erreichen können. Aufgrund der feh-
lenden sozialen Kontrolle ist ein Aufenthalt ohne Begleitperson für Kinder hier nicht 
empfehlenswert. 
Wegen des dichten alten Baumbestands mit ausladenden Wurzelbereichen findet sich 
hier darüber hinaus auch kaum Raum für eine zusammenhängende Spielfläche. Auch 
die Herrichtung erforderlicher Fallschutzflächen gestaltet sich schwierig bis nahezu 
unmöglich.  
Zudem stellt die relative Nähe zu einer Hundefreilauffläche grundsätzlich keine opti-
male Grundbedingung für die Errichtung einer öffentlichen Spielfläche dar. Die Erfah-
rung in ähnlichen Fällen hat gezeigt, dass die Nutzung von Spielflächen durch Hunde 
von deren Besitzern nur selten unterbunden wird. Auch in der gleichzeitigen Nutzung 
der beiden denkmalgeschützten Zugänge zum alten Friedhof durch Kinder und Hunde 
ist in jedem Fall Konfliktpotential zu sehen. 
Vor dem genannten Hintergrund sowie in der Sichtachse von Grabmalen ist es des 
Weiteren schwer vorstellbar, hier ein Angebot für Jugendliche zu installieren und z. B. 
Tischtennisplatten aufzustellen. 
Mit Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 07.09.2017 wurde schließlich festge-
legt, dass sich der alte Kalker Friedhof nach Aussage der Fachverwaltung nicht als 
Standort für die Anlage eines öffentlichen Spielplatzes eignet.“ 
 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frau    , unter der Telefonnummer 
0221/221-     oder per E-Mail: jugendamt@stadt-koeln.de 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur 
Kenntnis weitergegeben.  
Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies 
bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre-
tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

27.11.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3334/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.11.2025
Erstellt
24.11.2025 10:34