3334/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Errichten eines Spielplatzes auf der Grünfläche "Alter Friedhof Kalk" an der Kapellenstraße, Aktenzeichen 100/25
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Anlage 1 Eingabe
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Gesendet: Donnerstag, 12. Juni 2025 23:20 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Bürgereingabe nach § 24 GO – Neuer Spielplatz auf Grünfläche Alter Friedhof Kalk Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Email möchte ich nach §24 GO NRW anregen, dass auf der Grünfläche "Alter Friedhof Kalk" an der Kapellenstraße in Kalk ein öffentlicher Spielplatz errichtet wird. Der vor Kurzem veröffentlichten kommunalen Spielraumplanung ist zu entnehmen, dass zwar der Qualitätswert der in Kalk bereits vorhandenen Spielflächen seit 2011 von 2,6 auf 4,3 gestiegen ist (6 = Höchstwert), insgesamt jedoch eine deutliche Unterversorgung an Spielplätzen vorherrscht. So ist die Versorgungsquote im Bezirk von 71 % im Jahr 2011 sogar auf 63 % im Jahr 2022 gesunken. Demnach fehlen nur im Stadtteil Kalk aktuell ganze 27.691 qm Spielfläche, was fast vier Fußballfeldern entspricht. Es liegt auf der Hand, dass in einem so hochverdichteten Stadtteil wie Kalk keine ungenutzten Freiflächen in dieser Größenordnung zur Verfügung stehen und daher nur z.B. vorhandene Grünflächen als potentielle neue Standorte in Frage kommen. Der alte Friedhof Kalk ist eine dieser ganz wenigen Grünflächen im Stadtteil Kalk und liegt günstig an der Grenze zu Vingst, sodass sie auch Bewohner*innen dieses Stadtteils fußläufig zur Verfügung steht. Leider bietet die Grünfläche neben ein paar Bänken, einer Boulebahn und einer Hundefreilauffläche keine weitere Nutzungsfunktion. Hinzu kommt, dass südlich der Kalker Hauptstraße, östlich der Rolshover Straße und westlich des Rangierbahnhofs aktuell nur ein einziger öffentlicher Spielplatz vorhanden ist, der im Stadtgarten. Entsprechend hoch ist dieser frequentiert. In der kommunalen Spielraumplanung ist ein Zielwert von 2 qm Spielfläche je Einwohner*in festgeschrieben. Aktuell steht jedem*r Einwohner*in in Kalk aber mit 0,9 qm nur weniger als die Hälfte der vorgesehenen Spielfläche zur Verfügung und somit nochmals weniger als im Kölner Durchschnitt (1,2 qm). Offensichtlich wird sich auch in absehbarer Zukunft nichts ändern, da in der kommunalen Spielraumplanung für den Stadtteil Kalk bis 2028 nur eine neue Spielfläche vorgesehen ist. Dabei ist zu betonen, dass diese nicht durch die Stadt Köln, sondern durch einen Investor geschaffen wird. Auch über das Jahr 2028 hinaus ist durch die Stadt Köln keine Neuanlage für den Stadtteil Kalk geplant. Perspektivisch wird die Unterversorgung sogar noch verschärft, wenn das geplante Bauprojekt der Köln Arcaden mit mehr als 100 neuen Wohnungen realisiert wird, da auch hierbei keine öffentliche Spielfläche umgesetzt wird. Der Bedarf wird also weiter steigen, die zur Versorgung der Kalker Bürger*innen mit verfügbaren Spielflächen entsprechend noch schlechter werden. Für die genaue Gestaltung der Spielfläche schlage ich eine Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung der späteren Nutzer*innen vor, so wie sie das Amt für Kinder, Jugend und Familie in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich durchgeführt hat. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Quelle: https://drop.stadt- koeln.de/link?id=BAgAAABvozPyWOrh2LgAAAC9nRg_wTCPcxrRr- R8THbKHV9SOzYb8-JEC89kSNrpGSFYMvsae19- 748Gx5rmgfhlbwZ6mCSnGY0RF8j56oWh8Rs0Rs93NPkz3QBd0ILT0TcZRuyg6YRv ahktTKFzIqCnTVkTqoNHedUaKTnAgEEgevi6Cgrb2R_LRe_OoWoYl4Rg4dCuRD0U s0A0x6Ys21PqemDOTjf1Rx5cxENuneW4H1NdqRsYXBEtRyHItfiK6rUKvvEoUZQM0
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3334/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Errichten eines Spielplatzes auf der Grünfläche "Alter Friedhof Kalk" an der Kapellenstraße, Aktenzeichen 100/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4- Az 100-25 10.11.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO – Errichten eines Spielplatzes auf der Grünfläche "Alter Friedhof Kalk" an der Kapellenstraße, Aktenzeichen 100/25 Sehr geehrter Herr , für Ihr Schreiben vom 12.06.2025 möchte ich mich noch einmal bedanken. Leider wurde es versäumt, Ihnen die Stellungnahme des Amtes für Kinder, Jugend und Fa- milie vom 21.07.2025 zeitnah zu übermitteln. Dies bitte ich zu entschuldigen. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie teilt zu Ihrem Anliegen Folgendes mit: „Beim alten Kalker Friedhof handelt es sich um einen ehemaligen, um 1858 für die Stadtteile Kalk und Vingst errichteten kommunalen Friedhof. Die als Abgrenzung zur Kapellenstraße dienende Einfriedungsmauer mit Mauerpfosten, Zaunelementen und zwei Eingangstoren sind ebenso erhalten wie ein Kriegerdenkmal sowie ca. 50 Grab- male aus der zweiten Hälfte des 19ten und dem frühen 20ten Jahrhundert. Das Denkmal mit der Nummer 596 ist seit 01.07.1980 geschützt. Bereits 2017 erfolgte eine gemeinsame Prüfung und Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, in deren Verwaltung die Fläche liegt. Es wurde festgestellt, dass sich der alte Kalker Friedhof aus verschiedenen Gründen nicht als Standort für die Anlage eines öffentlichen Spielplatzes eignet. Diese Gründe liegen auch heute noch vor: Es handelt sich hier um einen rundum mit Mauern und Zäunen fest eingefriedeten Be- reich, der lediglich über zwei relativ weit auseinander liegende Tore verfügt. Zur Sicherheit der Kinder muss ein Spielplatz aber über zwei gut erreichbare Ein- gänge verfügen, damit die Kinder die Örtlichkeit in einer Gefahrensituation schnell Seite 2/2 verlassen können. Unter diesem Aspekt betrachtet, liegen die vorhandenen Tore zu weit auseinander. Aus demselben Grund sind auf öffentlichen Spielplätzen auch keine schließbaren Tore, sondern Doppelholmsperren vorzusehen, was hier schon allein aus Gründen des Denkmalschutzes nicht zu realisieren ist. Als Spielbereich für Kinder im Grundschulalter ist die Örtlichkeit zudem ungeeignet, weil sich die Wohnbebauung größtenteils jenseits der angrenzenden stark befahrenen Hauptverbindungsstraße zwischen Kalk und Vingst befindet. Dies bedeutet, dass Kin- der die Örtlichkeit nicht gefahrlos ohne ihre Eltern erreichen können. Aufgrund der feh- lenden sozialen Kontrolle ist ein Aufenthalt ohne Begleitperson für Kinder hier nicht empfehlenswert. Wegen des dichten alten Baumbestands mit ausladenden Wurzelbereichen findet sich hier darüber hinaus auch kaum Raum für eine zusammenhängende Spielfläche. Auch die Herrichtung erforderlicher Fallschutzflächen gestaltet sich schwierig bis nahezu unmöglich. Zudem stellt die relative Nähe zu einer Hundefreilauffläche grundsätzlich keine opti- male Grundbedingung für die Errichtung einer öffentlichen Spielfläche dar. Die Erfah- rung in ähnlichen Fällen hat gezeigt, dass die Nutzung von Spielflächen durch Hunde von deren Besitzern nur selten unterbunden wird. Auch in der gleichzeitigen Nutzung der beiden denkmalgeschützten Zugänge zum alten Friedhof durch Kinder und Hunde ist in jedem Fall Konfliktpotential zu sehen. Vor dem genannten Hintergrund sowie in der Sichtachse von Grabmalen ist es des Weiteren schwer vorstellbar, hier ein Angebot für Jugendliche zu installieren und z. B. Tischtennisplatten aufzustellen. Mit Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 07.09.2017 wurde schließlich festge- legt, dass sich der alte Kalker Friedhof nach Aussage der Fachverwaltung nicht als Standort für die Anlage eines öffentlichen Spielplatzes eignet.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frau , unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: jugendamt@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre- tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3334/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 25.11.2025
- Erstellt
- 24.11.2025 10:34