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3060/2017

Verlegung einer Druckrohrleitung parallel zur Marsdorfer Str., LSG L 17, EZ 8, Bezirk 3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.10.2017

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 13.11.2017, TOP 3.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Marsdorfer Str-Anlage 1

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Anlage 2 Systemskizze_QS1_DL-MarsdorferStr_sw

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6047 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3060/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlegung einer Druckrohrleitung parallel zur Marsdorfer Str., LSG L 17, EZ 8, Bezirk 3 
 
hier: Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans gem.§67 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung  ge-
mäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG von entgegenstehenden Ge- und Verboten des Landschaftsplans unter 
der Auflage von Nebenbestimmungen zu. 
 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von ent-
gegenstehenden Ge- und Verboten des Landschaftsplans ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 13.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Notwendigkeit einer zweiten Leitung ergibt sich aus der Selbstüberwachungsverordnung Kanal, 
da bei den regelmäßig vorgeschriebenen Kontrollen von Druckrohrleitungen der Betrieb weiter auf-
recht zu halten ist. Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass die Bündelung von Leitungstrassen bei 
gleichzeitiger Schonung der bestehenden bzw. künftigen Kompensationsflächen Vorrang hat. 
Auf einer Länge von ca. 470 m wird eine neue Druckleitung parallel zur Bestandsleitung in offener 
Bauweise verlegt, teilweise in Wegeflächen, die als Rad- und Gehweg genutzt werden. Ein Einbau im 
Spülrohrverfahren wurde geprüft und nicht weiter in Betracht gezogen, da es technisch nicht möglich 
ist, für die Entleerung der Druckleitung eine Sohlneigung von mind. 1% zum Pumpwerk hin über die 
gesamte Länge einzuhalten. 
Die betroffenen Flächen liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplans, der hier das Landschafts-
schutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ fest-
setzt (siehe Anlage 1). 
Start der Leitungs-Verlegung ist das vorhandene Schieberschachtbauwerk am Mischwasserpump-
werk östlich der Marsdorfer Straße. Nach einer rechtwinkligen Straßenquerung erfolgt die Leitungs-
verlegung erst im vorhandenen Rad- / Gehweg entlang der Marsdorfer Straße und dann im vorhan-
denen Wirtschaftsweg am südlichen Siedlungsrand von Junkersdorf bis zum Lammetshofweg. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Die Bauzeit wird seitens der Stadtentwässerungsbetreibe mit ca. 6 Monaten angegeben. Da während 
dieser Zeit der Fuß- und Radweg nicht genutzt werden kann wird ein 2 m breiter, temporärer Weg auf 
der Ackerfläche angelegt. Im kommenden Jahr wird die derzeit landwirtschaftlich bewirtschaftete Flä-
che als Kompensationsfläche für ein anderes Projekt mit Baum- und Strauchpflanzungen umgestaltet. 
Im Bereich des Wirtschaftsweges muss für die Länge der Baumaßnahme eine Baustraße angelegt 
werden. In beiden Fällen wird ausreichend viel Abstand zu den vorhandenen Baumreihen (Linden an 
der Marsdorfer Str. – Obstgehölze am Wirtschaftsweg) gehalten, außerdem sind diverse Vermei-
dungs- und Minderungsmaßnahmen vorgesehen. 
Die Bewertung der Bodenfunktion kam im Plangebiet zu dem Ergebnis, dass es sich hinsichtlich der 
natürlichen Bodenfruchtbarkeit um besonders schutzwürdige Böden handelt, dessen Beeinträchti-
gung auszugleichen ist. Die Vorgaben hierzu kommen von der Unteren Bodenschutzbehörde des 
Umwelt- und Verbraucherschutzamtes. 
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird das Landschaftsbild wieder hergestellt. Es erfolgt der 
Rückbau der temporären Rad- / Gehweg- Umleitung sowie der Lager- und Arbeitsflächen. Abgesehen 
von drei neuen Schachtbauwerken (ebenerdige Betondeckel in vorhandener Wegefläche) mit je zwei 
oberirdischen Lüftungsrohren (ca. 60 cm hohe Metallrohre zzgl. Anfahrschutz in Form von Holzpali-
saden in der angrenzenden Ackerfläche entlang der Marsdorfer Str. und am Endschacht am Lam-
metshofweg in Wegefläche) findet keine Veränderung des Landschaftsbildes statt. 
Im Bereich der Lindenbaumreihe an der Marsdorfer Straße sind vor Baubeginn Suchschachtungen 
anzulegen, um abschätzen zu können, ob die geplante Leitungstrasse zum Schutz der Baumwurzeln 
in Handschachtung vorzunehmen ist (Schnitt siehe Anlage 2). 
Durch die Baumaßnahme wird es nicht zu Fällungen von Einzelbäumen kommen. Notwendige Pfle-
ge- und Rückschnittarbeiten an Gehölzen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren und 
außerhalb der Regelbrutzeit durchzuführen. 
Eine Minderung des Eingriffs erfolgt durch die Abgrenzung der Gehölzbestände mittels eines unver-
rückbaren Schutzzaunes. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die randlich beanspruchten Be-

3 
reiche zu lockern und mit autochthonem Saatgut wieder einzusäen. 
Eine vollständige Kompensation des Eingriffs vor Ort ist nicht möglich. Das errechnete Punktedefizit 
wird mit einem anderen Projekten der StEB verrechnet bzw. Ende des Jahres als Ersatzgeld festge-
setzt. 
Auf Grund der sensiblen Arbeiten im Nahbereich von Baumreihen ist der Einsatz einer ökologischen 
Baubegleitung als landschaftsrechtliche Nebenbestimmung vorgesehen. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Eine Befreiung von entgegenstehenden Ge- und Verboten des Landschaftsplans soll auf Antrag ge-
mäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde in diesem Fall gewährt 
werden, da das öffentlich Interesse an einer technisch geordneten Abwasserentsorgung inklusive der 
dem Stand der Technik entsprechenden zusätzliche Druckrohrleitung die Belange von Natur und 
Landschaft überwiegt. 
Auch handelt es sich in diesem Fall um eine zeitlich begrenzte Maßnahme, an deren Ende kaum 
sichtbare Veränderungen verbleiben. Durch geeignete Minderungs- und Ersatzmaßnahmen werden 
die Eingriffe insgesamt kompensiert. Aus Sicht der UNB liegen damit die Befreiungsvoraussetzungen 
nach § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Ausschnitt aus dem Landschaftsplan M 1:5.000 
Anlage 2 Schnitt mit Lage der vorh. Linden und der gepl. Leitung

Marsdorfer Str-Anlage 1

70 Zeichen

Anlage 1: LP Ausschnitt
Anlage 1: LP Ausschnitt - 1 -
--99 m:
1 : 5000

Anlage 2 Systemskizze_QS1_DL-MarsdorferStr_sw

776 Zeichen

Anmerkung 
Station 0,0 m entspricht Ausgang Schachtbauwerk am Pumpwerk 
Schutzzaun für Bau 
Grundstücksgrenz 
Bestandsleitung 
DRL (DN350) 
Erdstoff- 
zwischenlager 
2,20 m 2,60 m 
Sohltiefe 
Ts = 2,60 - 2,80 m 
Baustraße, Arbeitsfläche 
öffentlicher Rad- 
/Gehweg 
1,55 m 
0,70 m 4,20 m 
Trassenquerschnitt an Marsdorfer Str 
in Richtung Lammetshofweg 
in Fließrichtung) 
QS 1 - Station 70 m 
Neuer Leitungsgraben 
(DA450) inkl. Verbau 
Systemskizze 
Marsdorfer Straße 
Umleitung 
Rad-/Gehweg 
während 
Bauarbeiten 
2,00 m 3,50 m 2,50 m 
13,00 m 
Grünstreifen 
Schutzzaun für Bau 
Bestandsleitung 
WV (DN125) 
 
	
 
 

 

  
1,50 m 
1,60 m 
Feld- und Ackerfläche 
P:\Koeln\21732\Grafiken\Graben_QS_MOD_2017-07-06.xlsx  [Graben_QS] 06.07.2017

Beratungsverlauf (1)

13.11.2017 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3060/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.10.2017
Erstellt
04.10.2017 11:49