3060/2017
Verlegung einer Druckrohrleitung parallel zur Marsdorfer Str., LSG L 17, EZ 8, Bezirk 3
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 3060/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlegung einer Druckrohrleitung parallel zur Marsdorfer Str., LSG L 17, EZ 8, Bezirk 3 hier: Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans gem.§67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung ge- mäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG von entgegenstehenden Ge- und Verboten des Landschaftsplans unter der Auflage von Nebenbestimmungen zu. Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von ent- gegenstehenden Ge- und Verboten des Landschaftsplans ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 13.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Beschreibung der Maßnahme: Die Notwendigkeit einer zweiten Leitung ergibt sich aus der Selbstüberwachungsverordnung Kanal, da bei den regelmäßig vorgeschriebenen Kontrollen von Druckrohrleitungen der Betrieb weiter auf- recht zu halten ist. Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass die Bündelung von Leitungstrassen bei gleichzeitiger Schonung der bestehenden bzw. künftigen Kompensationsflächen Vorrang hat. Auf einer Länge von ca. 470 m wird eine neue Druckleitung parallel zur Bestandsleitung in offener Bauweise verlegt, teilweise in Wegeflächen, die als Rad- und Gehweg genutzt werden. Ein Einbau im Spülrohrverfahren wurde geprüft und nicht weiter in Betracht gezogen, da es technisch nicht möglich ist, für die Entleerung der Druckleitung eine Sohlneigung von mind. 1% zum Pumpwerk hin über die gesamte Länge einzuhalten. Die betroffenen Flächen liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplans, der hier das Landschafts- schutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ fest- setzt (siehe Anlage 1). Start der Leitungs-Verlegung ist das vorhandene Schieberschachtbauwerk am Mischwasserpump- werk östlich der Marsdorfer Straße. Nach einer rechtwinkligen Straßenquerung erfolgt die Leitungs- verlegung erst im vorhandenen Rad- / Gehweg entlang der Marsdorfer Straße und dann im vorhan- denen Wirtschaftsweg am südlichen Siedlungsrand von Junkersdorf bis zum Lammetshofweg. Eingriff / Kompensation: Die Bauzeit wird seitens der Stadtentwässerungsbetreibe mit ca. 6 Monaten angegeben. Da während dieser Zeit der Fuß- und Radweg nicht genutzt werden kann wird ein 2 m breiter, temporärer Weg auf der Ackerfläche angelegt. Im kommenden Jahr wird die derzeit landwirtschaftlich bewirtschaftete Flä- che als Kompensationsfläche für ein anderes Projekt mit Baum- und Strauchpflanzungen umgestaltet. Im Bereich des Wirtschaftsweges muss für die Länge der Baumaßnahme eine Baustraße angelegt werden. In beiden Fällen wird ausreichend viel Abstand zu den vorhandenen Baumreihen (Linden an der Marsdorfer Str. – Obstgehölze am Wirtschaftsweg) gehalten, außerdem sind diverse Vermei- dungs- und Minderungsmaßnahmen vorgesehen. Die Bewertung der Bodenfunktion kam im Plangebiet zu dem Ergebnis, dass es sich hinsichtlich der natürlichen Bodenfruchtbarkeit um besonders schutzwürdige Böden handelt, dessen Beeinträchti- gung auszugleichen ist. Die Vorgaben hierzu kommen von der Unteren Bodenschutzbehörde des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird das Landschaftsbild wieder hergestellt. Es erfolgt der Rückbau der temporären Rad- / Gehweg- Umleitung sowie der Lager- und Arbeitsflächen. Abgesehen von drei neuen Schachtbauwerken (ebenerdige Betondeckel in vorhandener Wegefläche) mit je zwei oberirdischen Lüftungsrohren (ca. 60 cm hohe Metallrohre zzgl. Anfahrschutz in Form von Holzpali- saden in der angrenzenden Ackerfläche entlang der Marsdorfer Str. und am Endschacht am Lam- metshofweg in Wegefläche) findet keine Veränderung des Landschaftsbildes statt. Im Bereich der Lindenbaumreihe an der Marsdorfer Straße sind vor Baubeginn Suchschachtungen anzulegen, um abschätzen zu können, ob die geplante Leitungstrasse zum Schutz der Baumwurzeln in Handschachtung vorzunehmen ist (Schnitt siehe Anlage 2). Durch die Baumaßnahme wird es nicht zu Fällungen von Einzelbäumen kommen. Notwendige Pfle- ge- und Rückschnittarbeiten an Gehölzen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren und außerhalb der Regelbrutzeit durchzuführen. Eine Minderung des Eingriffs erfolgt durch die Abgrenzung der Gehölzbestände mittels eines unver- rückbaren Schutzzaunes. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die randlich beanspruchten Be- 3 reiche zu lockern und mit autochthonem Saatgut wieder einzusäen. Eine vollständige Kompensation des Eingriffs vor Ort ist nicht möglich. Das errechnete Punktedefizit wird mit einem anderen Projekten der StEB verrechnet bzw. Ende des Jahres als Ersatzgeld festge- setzt. Auf Grund der sensiblen Arbeiten im Nahbereich von Baumreihen ist der Einsatz einer ökologischen Baubegleitung als landschaftsrechtliche Nebenbestimmung vorgesehen. Befreiungsvoraussetzungen: Eine Befreiung von entgegenstehenden Ge- und Verboten des Landschaftsplans soll auf Antrag ge- mäß § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde in diesem Fall gewährt werden, da das öffentlich Interesse an einer technisch geordneten Abwasserentsorgung inklusive der dem Stand der Technik entsprechenden zusätzliche Druckrohrleitung die Belange von Natur und Landschaft überwiegt. Auch handelt es sich in diesem Fall um eine zeitlich begrenzte Maßnahme, an deren Ende kaum sichtbare Veränderungen verbleiben. Durch geeignete Minderungs- und Ersatzmaßnahmen werden die Eingriffe insgesamt kompensiert. Aus Sicht der UNB liegen damit die Befreiungsvoraussetzungen nach § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG vor. Anlagen: Anlage 1 Ausschnitt aus dem Landschaftsplan M 1:5.000 Anlage 2 Schnitt mit Lage der vorh. Linden und der gepl. Leitung
Marsdorfer Str-Anlage 1
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Anlage 1: LP Ausschnitt Anlage 1: LP Ausschnitt - 1 - --99 m: 1 : 5000
Anlage 2 Systemskizze_QS1_DL-MarsdorferStr_sw
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Anmerkung Station 0,0 m entspricht Ausgang Schachtbauwerk am Pumpwerk Schutzzaun für Bau Grundstücksgrenz Bestandsleitung DRL (DN350) Erdstoff- zwischenlager 2,20 m 2,60 m Sohltiefe Ts = 2,60 - 2,80 m Baustraße, Arbeitsfläche öffentlicher Rad- /Gehweg 1,55 m 0,70 m 4,20 m Trassenquerschnitt an Marsdorfer Str in Richtung Lammetshofweg in Fließrichtung) QS 1 - Station 70 m Neuer Leitungsgraben (DA450) inkl. Verbau Systemskizze Marsdorfer Straße Umleitung Rad-/Gehweg während Bauarbeiten 2,00 m 3,50 m 2,50 m 13,00 m Grünstreifen Schutzzaun für Bau Bestandsleitung WV (DN125) 1,50 m 1,60 m Feld- und Ackerfläche P:\Koeln\21732\Grafiken\Graben_QS_MOD_2017-07-06.xlsx [Graben_QS] 06.07.2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3060/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.10.2017
- Erstellt
- 04.10.2017 11:49