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Barrierefreies inklusives Sportstudio
Volt Anfrage nach § 4 AN/0790/2021 vom 15.04.2021
Stand: Am 29.04.2021 im Sportausschuss zurückgestellt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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Volt Anfrage nach § 4
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.04.2021 AN/0790/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Sportausschuss 29.04.2021 Barrierefreies inklusives Sportstudio Sehr geehrter Herr Seeck, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses am 29.04.2021 auf- zunehmen: Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung ist essentiell – gerade auch für Menschen mit einer Beein- trächtigung. Behinderte Menschen haben ein Anrecht auf soziale Teilhabe, auch im Sport. Aufgrund dessen, dass das Sportstudio Bushido, ehemals in der Sechtemerstr. 5 ansässig, wegen Ver- mieterwechsel (ehemals Stadt Köln, nun Investor) die Einrichtung verlassen musste, muss eine adäqua- te Alternative gefunden werden. Inklusion gilt es, von der Stadt Köln zu fördern, zu unterstützen und zu gewährleisten. Die bisherige Alternative einer Räumlichkeit, die nicht barrierefrei ist und nicht gleiche räumliche Bedin- gungen für den Sport bereitstellt, kann nach unserer Einschätzung nicht als adäquat betrachtet werden. Stattdessen ist es eine direkte Barriere, eine Hürde, die behinderte Menschen von der Teilhabe am Sport abhält. Zudem steht die alte Immobilie nicht mehr in vollen Zügen zur Verfügung. Der Grund hier- für nach bisherigen Kenntnisstand: ein veränderter Mietpreis, aufgrund des neuen Eigentümers, der vom Sportstudio nicht getragen werden kann. Dementsprechend bitten wir die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Anfrage: Volt-Fraktion An den Vorsitzenden des Sportausschusses Oliver Seeck Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsfraktion Volt Rathaus Spanischer Bau Rathausplatz , Zi. B 137 50667 Köln Volt@stadt-koeln.de - 2 - Welche Maßnahmen plant die Stadt Köln, um die weggefallenen Sportmöglichkeiten für Men- schen mit Behinderung(en) zu kompensieren (Rückkauf der Immobilie, angemessener Alterna- tivstandort in örtlicher Nähe, o. Ä.)? Behinderte Menschen verdienen es, so am Leben teilzuhaben, wie alle anderen Menschen auch. Behin- dert ist man nicht, sondern man wird es – die Stadt Köln kann dazu beitragen, diese Behinderungen im Leben Betroffener zu minimieren. Nur so kann Inklusion umgesetzt und in Köln – eine Stadt, die sich für Vielfalt einsetzt – verwirklicht werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
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