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AN/0790/2021

Barrierefreies inklusives Sportstudio

Volt Anfrage nach § 4 15.04.2021

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 29.04.2021, TOP 3.4

Volt Anfrage nach § 4

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Volt Anfrage nach § 4

2455 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.04.2021 
AN/0790/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Sportausschuss 29.04.2021 
 
Barrierefreies inklusives Sportstudio 
Sehr geehrter Herr Seeck, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses am 29.04.2021 auf-
zunehmen: 
Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung ist essentiell – gerade auch für Menschen mit einer Beein-
trächtigung. Behinderte Menschen haben ein Anrecht auf soziale Teilhabe, auch im Sport.  
Aufgrund dessen, dass das Sportstudio Bushido, ehemals in der Sechtemerstr. 5 ansässig, wegen Ver-
mieterwechsel (ehemals Stadt Köln, nun Investor) die Einrichtung verlassen musste, muss eine adäqua-
te Alternative gefunden werden. Inklusion gilt es, von der Stadt Köln zu fördern, zu unterstützen und zu 
gewährleisten.  
Die bisherige Alternative einer Räumlichkeit, die nicht barrierefrei ist und nicht gleiche räumliche Bedin-
gungen für den Sport bereitstellt, kann nach unserer Einschätzung nicht als adäquat betrachtet werden. 
Stattdessen ist es eine direkte Barriere, eine Hürde, die behinderte Menschen von der Teilhabe am 
Sport abhält. Zudem steht die alte Immobilie nicht mehr in vollen Zügen zur Verfügung. Der Grund hier-
für nach bisherigen Kenntnisstand: ein veränderter Mietpreis, aufgrund des neuen Eigentümers, der vom 
Sportstudio nicht getragen werden kann. 
Dementsprechend bitten wir die Stadtverwaltung um Beantwortung folgender Anfrage: 
 
Volt-Fraktion 
 
 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Sportausschusses 
Oliver Seeck 
 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Ratsfraktion Volt 
 
Rathaus Spanischer Bau  
Rathausplatz , Zi. B 137  
50667 Köln 
 
Volt@stadt-koeln.de

- 2 - 
 
Welche Maßnahmen plant die Stadt Köln, um die weggefallenen  Sportmöglichkeiten für Men-
schen mit Behinderung(en) zu kompensieren (Rückkauf der Immobilie, angemessener Alterna-
tivstandort in örtlicher Nähe, o. Ä.)?  
Behinderte Menschen verdienen es, so am Leben teilzuhaben, wie alle anderen Menschen auch. Behin-
dert ist man nicht, sondern man wird es – die Stadt Köln kann dazu beitragen,  diese Behinderungen im 
Leben Betroffener zu minimieren. Nur so kann Inklusion umgesetzt und in Köln – eine Stadt, die sich für 
Vielfalt einsetzt – verwirklicht werden.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.  Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Sportausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0790/2021
Typ
Volt Anfrage nach § 4
Datum
15.04.2021
Erstellt
15.04.2021 11:36