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0523/2017

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsregelung und -beruhigung Dasselstraße (Az.: 02-1600-02/17)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.03.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 29.06.2017, TOP 4.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4708 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0523/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsregelung und -beruhigung Dasselstraße (Az.: 02-
1600-02/17) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe und spricht sich für die Ent-
fernung der Stellplatzmarkierung Dasselstraße 1- 1 D aus.  
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, die Vorschläge des Petenten zu dem Knotenpunkt Das-
selstraße/Zülpicher Straße/Moselstraße im Rahmen der Auswertung des Verkehrsversuches Zülpi-
cher Straße zu prüfen. Die Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung vorgelegt werden. 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe, spricht sich jedoch gegen 
die Entfernung der Stellplatzmarkierung Dasselstraße 1- 1 D aus. Die Verwaltung wird darüber hinaus 
aber gebeten, die Vorschläge des Petenten zu dem Knotenpunkt Dasselstraße/Zülpicher Stra-
ße/Moselstraße im Rahmen der Auswertung des Verkehrsversuches Zülpicher Straße zu prüfen. Die 
Ergebnisse sollen der Bezirksvertretung vorgelegt werden. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 16.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent beschwert sich über die Verkehrssituation in der Dasselstraße und bringt verschiedene 
Vorschläge zur Verkehrsberuhigung ein (vgl. Anlage 1). 
Stellungnahme zu Ziffer 1 - Anwohnerparken:  
 
Eine Ausweitung bzw. Überlappung der Bewohnerparkgebiete ist leider nicht möglich. Laut eines Ur-
teils des Bundesverwaltungsgerichts zur Größe von Bewohnerparkgebieten wurde festgelegt, dass 
die maximale Diagonale 1000 Meter nicht überschreiten darf. Das Rathenauviertel erreicht diese Ma-
ximalgröße.  
 
Mit der Parkscheinautomatenbedienpflicht bis 23 Uhr auf dem überwiegenden Teil der Kurzzeitpark-
plätze des Rathenauviertels hat die Verwaltung berücksichtigt, dass das Rathenauviertel in den 
Abend- und Nachtstunden von vielen Gästen des Quartier Latäng aufgesucht wird. Ziel der Laufzeit 
der Parkscheinautomaten bis 23 Uhr ist es, die Parker in vorhandene Parkhäuser zu bringen oder 
alternative Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu nutzen. Hierdurch sollen die Bewohner des 
Rathenauviertels eine größere Chance haben, einen freien, möglichst wohnortnahen Stellplatz zu 
finden. 
 
Stellungnahme zu Ziffer 2 – Parkplätze Dasselstraße 1-1 D 
 
Einer Entfernung der Markierung zwischen den einzelnen Stellplätzen ist zulässig.  
 
Die Längsstellplätze ohne Mittelmarkierung, mit einer Gesamtlänge von 12 Meter, ermöglichen das 
Abstellen von drei kleinen oder zwei großen PKW. 
 
Nach einem entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung wird die Maßnahme umgesetzt. 
 
Stellungnahme zu den Ziffern  3 und 4 – Geschwindigkeitsreduzierung Dasselstraße  
 
Die Dasselstraße liegt im vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Vorbehaltsnetz der Stadt Köln wel-
che in der Regel mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen sind. Die 
Ausweisung eines solchen Vorbehaltsnetzes ist laut Bundesgesetzgebung Voraussetzung für die 
Einrichtung von Tempo 30 Zonen. Aufgrund dessen ist keine Reduzierung der zulässigen Höchstge-
schwindigkeit auf 30 km/h möglich, da hierfür auch keine sonstigen Gründe (z.B. schützenswerte Ein-
richtungen) vorliegen. 
 
Stellungnahme zu Punkt 5 – Knotenpunkt Dasselstraße / Zülpicher Straße  
 
Die Verkehrsführung am Knotenpunkt Dasselstraße/Zülpicher Straße/Moselstraße, d.h. Geradeaus-
fahrgebot in die Moselstraße, steht nicht im Zusammenhang mit dem Verkehrsversuch „Sperrung 
Zülpicher Straße“. Diese wurde aus Verkehrssicherheitsgründen, die sich aus den engen räumlichen 
Gegebenheiten im Bereich der Haltestelle Dasselstraße/Bahnhof Süd ergeben, angeordnet. Die Ver-
waltung führt derzeit eine Verkehrsuntersuchung zur Sperrung der Zülpicher Straße durch, bei der 
auch die Verkehrsverlagerungen, unter anderem auf der Dasselstraße und der Zülpicher Straße, un-
tersucht werden. Die Anregungen hierzu aus der Eingabe werden in die Überlegungen einbezogen. 
 
Zu dem Linksabbiegeverbot aus der Bachemer Straße in den Zülpicher Wall kann mitgeteilt werden, 
dass der Knotenpunkt Bachemer Straße/Zülpicher Wall unabhängig vom Verkehrsversuch „Sperrung 
Zülpicher Straße“ gemäß den Beschlüssen der Bezirksvertretung Innenstadt (vom 28.01.2016) und 
der Bezirksvertretung Lindenthal (vom 01.02.2016) umgeplant werden soll. Intention hierbei ist es, 
alle Fahrbeziehungen für den Rad- und Kfz-Verkehr zu ermöglichen und somit die Erreichbarkeit des

3 
Zülpicher Walls zu verbessern. 
Anlagen

Anlage 1 Eingabe

7106 Zeichen

Anlage 1 Eingabe: 
 
Von:  
Gesendet: Mittwoch, 4. Januar 2017 16:10 
An: 66-Poststelle Amt für Strassen + Verkehrstechnik 
Cc: Wolter, Andreas; SPD-Fraktion, NN; FDP-Fraktion Poststelle; Grüne-Fraktion Poststelle; Hupke, 
Bezirksbürgermeister 
Betreff: Verkehrsregelung und -beruhigung Bereich Dasselstraße 
Wichtigkeit: Hoch 
 
Guten Tag, 
 
ich wende mich auf diesem Wege an Sie, weil mir dies als Weg von der Hotline zum Anwohnerparken 
so vorgeschlagen wurde. 
Meine Frau, Barbara Knüppel, und ich, Jürgen Hoeft, wohnen in der Dasselstraße 35. 
 
1. Anwohnerparken Bereich Dasselstraße (Quartier Rathenauviertel) Im September 2016 wurde im 
Bereich Dasselstraße 1-1D ein Neubau fertig gestellt. Zu diesem gehört eine Tiefgarage, wo 
vermutlich einige der Bewohner einen Stellplatz finden, aber sicher nicht alle. Dies hat zu einer 
spürbar höheren Auslastung der vorhandenen Parkplätze geführt, so dass es für meine Frau und mich 
zunehmend schwieriger wird, einen Parkplatz im zugehörigen Anwohnerparkbereich zu finden. 
Deutlich verschärft wird die Situation am Wochenende oder bestimmten Feiertagen, wo eine höhere 
Frequentierung der umliegenden Gastronomie stattfindet. 
Das bedeutet, entweder länger durch das direkte Wohnumfeld zu fahren und zu suchen (kann schnell 
mal 30 bis 45 Minuten dauerh) oder weiter auszuweichen und damit möglicherweise erst außerhalb 
des eigenen Anwohnerbereiches – dann auch noch kostenpflichtig – parken zu können. 
 
Hier wäre eine Ausweitung bzw. Überlappung der Anwohnerparkbereiche wünschenswert, so dass 
der jeweilige Bereich etwas vergrößert und damit eine etwas flexiblere und bessere Nutzung durch 
die Anwohner ermöglicht wird. 
 
2. Vor dem Neubau Dasselstraße 1–1D wurden auch die Parkplätze neu angelegt. Teilweise sind die 
Längen aber so groß, dass auf 2 Parkplätze auch 3 Fahrzeuge passen würden. Hier ist die Unterteilung 
in einzelne Parkplätze unsinnig – es würde reichen, die Bereiche zu markieren und die Binnennutzung 
frei zu ermöglichen. 
(Hier wären lediglich wieder die Unterteilungen zu entfernen, was ohne großen Aufwand möglich 
wäre. Da ohnehin hier noch Pfosten und vermutlich Parkautomaten gesetzt werden – so zumindest 
schon gekennzeichnet – könnte dies ggf. mit ausgeführt werden. 
 
3. Tempolimit Dasselstraße wegen höheren Verkehrsaufkommens Zur Zeit des Neubaus Dasselstraße 
1 wurde wegen der Baustelle die Fahrbahn dort im Bereich  Dasselstraße auf eine Fahrspur verengt 
und auf eine Richtung begrenzt. 
Dies hatte für die Anwohner den angenehmen Effekt, dass der Verkehr nach und nach etwas 
abnahm, also annähernd das erreicht wurde, was man als Lärmbelastung gefühlt für ein Wohnviertel 
sich wünscht. 
Nach Wegfall der Baustelle hat sich der Verkehr wieder erhöht, dies möglicherweise noch etwas 
mehr, da nun der Verkehrsfluss wegen der Sperrung der Zülpicher Straße stadtauswärts hinter 
Zülpicher Wall nun 
(auch) in die Dasselstraße mit umgelenkt wird. 
Hier wäre es nun einhergehend mit angebracht, dem Wohnviertel wieder die Wohnqualität zu geben 
und die Fahrgeschwindigkeit auf der Dasselstraße auf 30 km/h zu begrenzen. Ggf. wäre dies auch 
eingeschränkt für die Zeit zwischen 22.00 und 8.00 Uhr schon von großer Wirkung.

(Positive Erfahrungen auch für größere Straßen mit solchen Maßnahmen kenne ich z. B. aus Berlin-
Steglitz, z. B. die Birkbuschstraße). 
Dies wäre auch ein Ausgleich zu der Belastung auf der Hausrückseite durch den Bahnverkehr (der 
inzwischen glücklicherweise durch die Lärmschutzwand etwas abgemildert wurde). 
 
4. Tempolimit für Dasselstarße auf 30 km/h im Wohnviertel Siehe hierzu auch 3. 
Auf der Dasselstraße ist derzeit die innerstädtische Geschwindigkeit von 
50 km/h erlaubt. 
In der davon abzweigenden Querstraße Lochnerstraße (Wohngebiet mit Limit 
30 km/h) befindet sich eine Grundschule. Morgens gibt es daher einen regen Fahrzeugverkehr von 
Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen und dort absetzen. Allerdings müssen sie wegen der 
Einbahnstraßenregelung von der Dasselstraße in die Görresstraße über Rathenauplatz in die 
Lochnerstraße fahren – durch das auf Tempo 30 km/h beschränkte Wohngebiet. Um dann – nach 
dem Ausladen – wieder in die Dsselstraße – dort gilt Tempo 50 km/h – (vor dem Fußgängerüberweg) 
einzubiegen. Durch die Einbahnstraßenregelung der beiden Querstraßen ist die Durchfahrung so 
vorgegeben, da die Eltern nur schlecht im Bereich Dasselstraße in zweiter Spur halten und ihre Kinder 
aussteigen lassen können. 
Aus eigener leidvoller Unfallerfahrung besteht zusätzlich ein Gefahrenpunkt beim Linkseinbiegen aus 
der Dasselstraße (von der Lindenstraße kommend) in die Görresstraße. Dort kommt erst nach ca. 30 
Metern die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h. Ein Einbieger fährt maximal mit 50 km/h 
ein und kann daher erst spät die in der Görresstraße links parkenden Fahrzeuge sehen. So passierte 
es uns, dass ein solcher Einbieger uns noch rechts schnell überholen wollte als wir gerade unseren 
Ausparkvorgang abgeschlossen hatten, was aber dann wegen durch beidseitig parkende Fahrzeuge 
nicht mehr möglich war und weil der Rechtsüberholer nicht bremste zu einer leichten Kollision 
führte. Diese Gefahrensituation besteht nach wie vor, 
 
Alle Faktoren sprechen dafür, das Wohnviertelgeschwindigkeitslimit von 
30 km/h auch auf die Dasselstraße auszuweiten. 
Hätte folgende Vorteile: 
- weniger Unfallrisikobereiche 
- dem Wohnviertel besser angepasste Lärmbelastung 
- Verlagerung des innerstädtischen Verkehrs auf die Hauptachsen und vorrangige Nutzung durch die 
Anwohner 
 
5. Rechts abbiegen aus der Dasselstraße in die Zülpicher Straße Mit der Sperrung der Durchfahrt 
stadtauswärts über die Zülpicher Straße hat sich das Verkehrsgebahren an der Kreuzung 
Dasselstraße/Zülpicher Straße verändert. 
Ist es noch sinnvoll, hier eine Spur für Linksabbieger und eine für Geradeaus in die Moselstraße zu 
haben? 
Aus Anwohnersicht stellt das dort vorhandene Schild, dass man hier nur geradeaus fahren darf eine 
große Benachteiligung bei der Parkplatzsuche dar. 
Will man z. B. aus der Dasselstraße zum Zülpicher Wall um dort einen Parkplatz zu suchen, muss man 
derzeit sich gut auskennen: 
- Aus der Dasselstraße darf man nicht rechts abbiegen 
- farht man geradeaus um im weiten Bogen rechts wieder zum Zülpicher Wall zu kommen, ist das 
durch die Durchfahrtsperrung der Zülpicher Straße erst wieder über Universitätsstraße/Bachemer 
Straße möglich. 
- fährt man links in die Zülpicher, müsste man über die Roonstraße - Lindenstraße - Bachemer Straße 
zum Zülpicher Wall fahren – und stellt dort fest, dass man da nicht links einbiegen darf. 
 
Siehe 
https://www.google.de/maps/place/Dasselstraße,+50674+Köln/@50.9295746,6.9325226,17z/data=!
4m5!3m4!1s0x47bf24fdc4cbf6e5:0x48fc875c1a2c4f36!8m2!3d50.9297567!4d6.9349091

Fazit: 
An der Kreuzung Dasselstraße müsste das Rechtsabbiegen freigegeben werden. 
(Der Verkehr der Straßenbahnlinie 9 scheint mir dafür kein dem entgegen sprechender Grund zu 
sein.) 
 
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. 
Bitte antworten Sie mir innerhalb von 4 Wochen. 
 
Mit freundlichem Gruß

Beratungsverlauf (1)

29.06.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Dasselstraße 35
  • Zülpicher Straße
  • Moselstraße
  • Bachemer Straße
  • Görresstraße
  • Lochnerstraße
  • Lindenstraße
  • Universitätsstraße
  • Roonstraße
  • Rathenauplatz
  • Zülpicher Wall
  • Querstraße

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Details

Aktenzeichen
0523/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27