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0559/2017

Koordination von Baumaßnahmen

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 28.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2017, TOP 13.1

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3839 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0559/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 
 
Koordination von Baumaßnahmen 
hier: Mündliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 30.01.2017, TOP 13 
„Herr Besser (Fraktion DIE LINKE) führt aus, dass im Bereich Stammstraße/Glasstraße/Gerhard-
Wilczek-Platz in den letzten Monaten mehrmals die Straße durch die Stadt, die RheinEnergie etc. 
aufgerissen wurde. Er fragt aus diesem Grund nach, wie die Koordinierung der einzelnen Baumaß-
nahmen zwischen den dort tätigen Ämtern stattfindet und wenn nicht, warum nicht.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Baumaßnahmen der Verwaltung 
 
Vor Durchführung von Straßenbaumaßnahmen der Verwaltung werden alle Versorgungsträger ange-
schrieben, ob diese noch Arbeiten durchführen müssen, bevor die Straße durch die Verwaltung er-
neuert wird. Sind im Vorfeld noch Arbeiten der Versorger erforderlich, finden Abstimmungen statt, in 
denen geklärt wird, in welcher Form die Arbeiten koordiniert werden können. In einigen Fällen werden 
die Arbeiten in einem Zuge mit der Maßnahme der Verwaltung durchgeführt. Da dies in den meisten 
Fällen jedoch nicht oder nicht sinnvoll möglich ist, werden die Arbeiten der Versorgungsträger vorher 
durchgeführt. Dies kann aufgrund der manchmal lange dazwischen liegenden Zeiträume für Außen-
stehende unkoordiniert wirken. 
 
Generelles Vorgehen bei Aufgrabungen 
 
Die Aufgrabungen der Versorgungsträger (z. B. RheinEnergie AG) werden der Stadt Köln in einem 
festgelegten Verfahren gemeldet. Für die Kontrolle dieser Aufgrabungen gibt es in der Verwaltung ein 
Sachgebiet, von dem diese Aufgrabungen Dritter kontrolliert werden. Bei größeren Aufgrabungen 
findet vor Beginn der Arbeiten eine Vorbegehung zwischen dem Versorgungsträger und der Verwal-
tung statt. Hierbei wird insbesondere die Wiederherstellung der Straße festgelegt. Je nach Erfordernis 
können auch größere Bereiche unter Beteiligung der Verwaltung wieder hergestellt werden. Grund-
sätzlich ist die Wiederherstellung von Aufgrabungen durch das technische Regelwerk (Zusätzliche 
Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen – kurz ZTV A-
Stb 12) beschrieben. Seitens der Verwaltung werden die Arbeiten der Versorgungsträger während 
der Bauausführung kontrolliert. Nach Abschluss der Arbeiten findet eine Übernahme statt, bei der die 
Wiederherstellung der Straße auf Einhaltung der Regelwerke und Auflagen der Verwaltung geprüft 
wird. 
 
Arbeiten der RheinEnergie AG in der Glasstraße 
 
In der Glasstraße sind von der RheinEnergie AG Gas- und Wasserleitungen erneuert worden. Zur 
Wiederherstellung nach diesen Arbeiten bietet es sich an, dass die Fahrbahn der Glasstraße in einer 
koordinierten Wiederherstellung auf der gesamten Breite erneuert wird. Dies wurde so zwischen der

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Verwaltung und der RheinEnergie AG festgelegt. Die für die Leitungsverlegung notwendigen Aufgra-
bungen sind derzeit provisorisch geschlossen. Zwischenzeitlich wurden von der Verwaltung in der 
Glasstraße neue Sinkkästen (Straßenabläufe) eingebracht. Dies erfolgte in Vorbereitung für die neue 
Fahrbahndecke, die später von der Verwaltung hergestellt wird. Die RheinEnergie AG wird an den 
Kosten anteilig in Höhe der von ihnen in Anspruch genommenen Flächen beteiligt. Aufgrund von an-
deren Baumaßnahmen in der Umgebung können diese Arbeiten  voraussichtlich erst Anfang 2018 
erfolgen, damit der Verkehrsfluß im Gebiet aufrechterhalten bleibt. Bei den „anderen“ Baumaßnah-
men handelt es sich um Arbeiten am Leitungsnetz der RheinEnergie AG in der Phillipstraße . Diese 
Arbeiten werden vermutlich bis Anfang 2018 andauern.

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 13.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0559/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
28.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27