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1002/2021

Anfragen zum TOP 2.6 - Geldanlage der Bühnen Köln bei der Greensill Bank

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 29.04.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.03.2021, TOP 4.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

15069 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/II 
 
Vorlagen-Nummer 15.03.2021 
 1002/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 14.03.2021 
Rechnungsprüfungsausschuss 04.05.2021 
 
Anfragen zum TOP 2.6 - Geldanlage der Bühnen Köln bei der Greensill Bank 
Zum o.g. Tagesordnungspunkt liegen verschiedene Anfragen vor, zu denen die Verwaltung 
im Rahmen schriftlicher Beantwortungen Stellung genommen hat.  
 
Verschiedene Fragen der FDP-Fraktion (AN/0514/2021) sowie der SPD-Fraktion 
(AN/0561/2021) verlangen aufgrund des Inhaltes, dass die Beantwortung der Anfragen im 
nicht-öffentlichen Teil der Sitzung erfolgt.  
 
Da dies jedoch nicht für sämtliche Fragen aus den Fragenkatalogen gilt und ein hohes öffent-
liches Interesse an der Beantwortung erkennbar ist, werden die einer öffentlichen Befassung 
zugänglichen Antworten aus Gründen der Transparenz im Folgenden mit dieser öffentlichen 
Vorlage zusammengefasst.  
 
 
Fragen der FDP-Fraktion (AN/0514/2021):  
 
3. Inwiefern ist es möglich, dass die Leitung der Bühnen ohne Kenntnis der Stadtspitze 
und des Betriebsausschusses der Bühnen und damit der Politik über die Verwendung und 
das Anlegen der Kredite i.H. von 100 Mio. Euro eigenhändig bestimmen kann? 
 
Auf Basis des Ratsbeschlusses „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der 
Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen“ (1142/2019) wurde unter Nr. 3 beschlossen: „Der 
Rat ermächtigt die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 554,1 Mio. € aufzunehmen. Der 
Rat ermächtigt die Bühnen darüber hinaus Kredite für Bauzeitzinsen gem. Anlage 1 (Berech-
nungen KHB) in Anspruch zu nehmen.“  
Zuletzt wurde auf dieser Basis im Dezember 20 20 ein weiteres Schuldscheindarlehen in Hö-
he von 100 Mio. Euro zu einem Zinssatz von 0.98 % über 40 Jahre abgeschlossen. 
Hintergrund: Die Bühnen der Stadt Köln sind Bauherr der Sanierungsmaßnahme am Offen-
bachplatz. Dies folgt aus der Tatsache, dass das Gebäudeensemble im Sondervermögen der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln steht. In diesem Zusammenhang 
wird die Kreditfinanzierung über die Bühnen abgewickelt. Der Rat hat am 12.05.2015 im Rah-
men des Wirtschaftsplanes für die Spielzei t 2015/16 ein entsprechendes Finanzie -
rungskonzept beschlossen (1034/2015). Zins- und Tilgungen der Kreditaufnahmen werden in

2 
 
den nächsten 40 Jahren ein fixer Teil des Betriebskostenzuschusses der Bühnen neben den 
Aufwendungen für den Spielbetrieb sein. 
In den Jahren 2016 und 2017 wurden zur langfristigen Finanzierung bereits Schuldscheindar-
lehen über 300 Mio. Euro aufgenommen. Der jeweilige Stand der Finanzierung wurde über 
die Wirtschaftspläne der Bühnen kommuniziert: 
 
 2017/18 – 0581/2017 (S. IX) 
 2018/19 – 1209/2018 (S. VIII) 
 2019/20 – 1241/2019 (S. XII) 
 2020/21 – 0726/2020 (S. XVII) 
 
Alle Schuldscheindarlehen wurden mit einer Laufzeit von 40 Jahren bei verschiedenen insti-
tutionellen Investoren unter Ausnutzung der andauernden Niedrigzinsphase platziert. Damit 
wurden die günstigen Finanzierungskonditionen über den gesamten Abschreibungszeitraum 
der Sanierung gesichert.  
 
Gemäß § 11 der EigVO NRW  (Zahlungsabwicklung, Liquiditätsplanung) sollen  „Vorüberge-
hend nicht benötigte Geldmittel des Eigenbetriebs in Ab stimmung mit der Liquiditätslage der 
Gemeinde angelegt werden. (…)“ 
Eine Abstimmung mit der Liquiditätslage der Gemeinde erfolgte zuletzt im Dezember 2020 
dergestalt, dass die Bühnen mit Blick auf die Aufnahme des Schuldscheindarlehens darüber 
informiert haben, über genügend Liquidität zu verfügen und um Aussetzung der Betriebskos-
tenzuschusszahlungen für die ersten 6 Monate des Kalenderjahres 2021 gebeten haben. In 
der Folge werden aktuell auch keine Betriebskostenzuschussabschläge an die Bühnen ge-
zahlt.  
 
4. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Stadt Köln, solchen Vorgängen in Zukunft vor-
zubeugen? 
Die Bühnen werden unabhängig davon, ob der Insolvenzfall der Greensill Bank tatsächlich 
eintritt, die internen Prozesse prüfen. Die Oberbürgermeisterin hat bereits  höchst vorsorglich 
die Stadtkämmerin beauftragt, die internen Vorgänge zu überprüfen und ihr sowie den Gre-
mien die Ergebnisse in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt zu übermitteln. 
 
 
Fragen der SPD-Fraktion (AN/0561/2021):  
1. Auf Basis welcher rechtlichen Grundlagen (Beschlüsse oder Erlasse) konnte der Ge-
schäftsführende Direktor des Eigenbetriebs Bühnen die hier in Rede stehenden Hand-
lungen (Aufnahme von Darlehen, Umgang mit den auf diese Weise zugeführten Fi-
nanzmitteln) vornehmen, ohne zu irgendeinem Zeitpunkt die Kämmerei hinzuzuzie-
hen, sei es zu Beratungs- oder Unterstützungszwecken, und wie gestaltete sich die 
Aufnahme von Darlehen bzw. Anlagestrategie für nicht benötigte Finanzmittel in der 
Vergangenheit? 
Bei der Antwort bitten wir um Aussagen zu den Höhen, zu den gewählten Zeitpunkten 
und zu den Konditionen. 
 
Die Bühnen der Stadt Köln sind Bauherr der Sanierungsmaßnahme am Offenbachplatz.  
Im Rahmen der Beschlussfassung über die Sanierung des Opernhauses und des Neubaus

3 
 
des Schauspielhauses i m Jahr 2009 wurde festgelegt, dass die Finanzierung der Gesamt-
maßnahme über Kommunalkredite seitens der Bühnen im Rahmen des dortigen Wirtschafts-
plans erfolgt (Vorlage 2968/2008).  
Mit Ratsbeschluss vom 12.05.2015 hat der Rat diese Entscheidung bekräftigt und ein ent-
sprechendes Finanzierungskonzept beschlossen (1034/2015).  
Um eine zu kleinteilige Kreditaufnahme und damit einhergehende Transaktionskosten zu 
vermeiden, sieht das beschlossene Konzept eine Finanzierung in Laufzeittranchen vor. Ne-
ben der abschr eibungsorientierten Finanzierung wurde von der Betriebsleitung im Einver-
nehmen mit der Kämmerei die langfristige Sicherheit der Kapitalaufnahme und der daraus 
resultierenden Zinsbelastung (Zinssicherung) sowie die Minimierung des laufenden Bearbei-
tungsaufwands als Vorgaben für die Strukturierung der Finanzierung gefordert.  
Gegenstand des Finanzierungskonzepts war auch das Instrument des Schuldscheindarle-
hens, welches in der damaligen Ratsvorlage ausführlich vorgestellt wurde. Entsprechend 
dieser Konzeption erfolgte die Aufnahme und Bereitstellung der Finanzmittel mittels mehrerer 
Schuldscheindarlehen. Zins- und Tilgungen der Kreditaufnahmen der Bühnen werden in den 
nächsten 40 Jahren ein fixer Teil des Betriebskostenzuschusses der Bühnen neben den 
Aufwendungen für den Spielbetrieb sein. 
Über die bislang vereinbarten bzw. geplanten Darlehen zur Finanzierung der Bühnensanie-
rung berichten die Bühnen regelmäßig in ihren Wirtschaftsplänen, die dem Rat zur Be-
schlussfassung vorgelegt werden:  
 2017/18 – (Vorlage 0581/2017) (S. IX) 
 2018/19 – (Vorlage 1209/2018) (S. VIII) 
 2019/20 – (Vorlage 1241/2019) (S. XII) 
 2020/21 – (Vorlage 0726/2020) (S. XVII) 
 
In den Jahren 2016 und 2017 wurden zur langfristigen Finanzierung bereits Schuldscheindar-
lehen über 300 Mio. Euro aufgenommen.  
Auf Basis des weitergehenden Ratsbeschlusses „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, 
Erweiterung der Verpflichtungs - und Kreditermächtigungen“ (1142/2019) wurde unter Nr. 3 
beschlossen: „Der Rat ermä chtigt die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 554,1 Mio. € 
aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Bühnen darüber hinaus Kredite für Bauzeitzinsen gem. 
Anlage 1 (Berechnungen KHB) in Anspruch zu nehmen.“  
Zuletzt wurde auf dieser Basis dann im Dezemb er 2020 ein weiteres Schuldscheindarlehen 
in Höhe von 100 Mio. Euro zu einem Zinssatz von 0.98 % über 40 Jahre abgeschlossen. 
 
Alle Schuldscheindarlehen wurden mit einer Laufzeit von 40 Jahren bei verschiedenen insti-
tutionellen Investoren unter Ausnutzung der andauernden Niedrigzinsphase platziert. Damit 
wurden die günstigen Finanzierungskonditionen über den gesamten Abschreibungszeitraum 
der Sanierung gesichert.  
 
Bei der Organisation sämtlicher Schuldscheindarlehen war die Kämmerei beratend an der 
Seite der Bühnen beteiligt. Alle Schuldscheindarlehen wurden vor Abschluss von der Käm-
merei mitgezeichnet.  
Die rechtlichen Grundlagen für Zahlungsabwicklung und Liquiditätsplanung durch die Bühnen 
als eigenbetriebsähnlicher Einrichtung ergeben sich aus § 11 der EigVO NRW. Danach sol-
len vorübergehend nicht benötigte Geldmittel des Eigenbetriebs in Abstimmung mit der Li-
quiditätslage der Gemeinde angelegt werden. (…) 
In der Vergangenheit haben die Bühnen verschiedene kurzfristige Termingeldanlagen zwi-

4 
 
schen drei und sechzig Mio. bei verschiedenen Banken angelegt.  
 
Eine Abstimmung mit der Liquiditätslage der Gemeinde erfolgte zuletzt im Dezember 2020 
dergestalt, dass die Bühnen mit Blick auf die Aufnahme des Schuldscheindarlehens darüber 
informiert haben, über genügend Liquidität zu verfügen und um Aussetzung der Betriebskos-
tenzuschusszahlungen für die ersten 6 Monate des Kalenderjahres 2021 gebeten haben. In 
der Folge werden aktuell auch keine Betriebskostenzuschussabschläge an die Bühnen ge-
zahlt.  
 
  
2. Gab es Kontakte des Geschäftsführenden Direktors der Bühnen mit der Sparkasse 
Köln-Bonn hinsichtlich der Abfrage von Konditionen für das „Zwischenparken“ von Fi-
nanzmitteln und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?  
 
 
Die Sparkasse KölnBonn ist se it vielen Jahren die Geschäftsbank der Bühnen Köln. Es be-
stehen regelmäßige Kontakte. 
 
Die Bühnen haben die Sparkasse bereits zu Beginn des Sanierungsprojektes kontaktiert, um 
mit ihr die Möglichkeiten der langfristigen Sanierungsfinanzierung zu besprechen . Aufgrund 
der Zielsetzung der abschreibungskongruenten Finanzierung und der damit verbundenen 
Langfristigkeit der Kredite, konnte die Sparkasse KölnBonn jedoch bei keiner der Abfragen 
ein Angebot abgeben. 
 
Zwischenfinanzierungen, die dann z.B. durch Schul dscheindarlehen abgelöst wurden, waren 
in der gesamten bisherigen Sanierungsphase ständiges Geschäft zwischen den Bühnen und 
der Sparkasse. 
 
In 2020 haben die Bühnen die Sparkasse erneut kontaktiert um ihr das Geschäft der Abwick-
lung des Schuldscheins über  ihre Banklizenz anzubieten (sog. „Fronting“). Diese Anfrage 
wurde seitens der Sparkasse ebenso abgelehnt, da sie dieses Geschäft nach eigener Aus-
sage nicht mehr betreibt. 
 
Die Sparkasse wurde von den Bühnen im Dezember 2020 unverzüglich darüber informiert , 
mit welcher Valuta die 100 Mio. Euro aus der Aufnahme des Schuldscheindarlehens auf dem 
Geschäftskonto eingehen. 
 
Programme der Sparkasse für die kurzfristige Anlage größerer Beträge existierten weder 
zum Jahreswechsel noch wären solche aktuell im Angebo t. Termingeldanlagen werden von 
der Sparkasse KölnBonn im Geschäftskundenbereich im benannten Zusammenhang grund-
sätzlich nicht angeboten. Dies hat die Sparkasse erneut bestätigt. 
 
 
5. Mit der Beschaffung und dem Einsatz der im Dezember 2018 Bedarfsfestgestellten 
Cash Pooling Software „CashPoolPro“ strebte die Kämmerei seinerzeit an, als Dienst-
leisterin für die Eigenbetriebe aufzutreten und das Liquiditätsmanagement zu 
übernehmen. Ziel war lt. Aussage in der Vorlage 3571/2018, notwendige Kreditauf-
nahmen insgesamt zu minimieren und für die verfügbare Liquidität ggfls. günstigere 
Konditionen zu erzielen. Nach dem Kernhaushalt der Stadt Köln sollte im nächsten 
Schritt die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sukzessive in den Cash-Pooling-
Kreis einbezogen werden.

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Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. der Beschaffung und des Einsatzes der Software, 
d.h. welche Dienststellen und Einrichtungen sind derzeit bereits an einem Cash-
Pooling beteiligt und welche Einrichtungen oder Beteiligungen der Stadt Köln werden 
nach der seinerzeit angekündigten wirtschaftlichen und juristischen Prüfung zukünftig 
für ein stadtweites Cash-Pooling darin einbezogen?  
 
 
Die Stadt ermöglicht es ihren Beteiligungsunternehmen schon jetzt, überschüssige Liquidität 
bei der Stadt zu  „parken“ und dort managen zu lassen. Die gültigen Richtlinien für Kassenk-
reditaufnahmen regeln: „Sowohl der Konzern Stadt Köln (inklusive Steb) als auch die Stadt-
werke können ihre Mittel dem allgemeinen Haushalt zur Verfügung stellen und somit eine 
Anlage bei der Stadt Köln tätigen.“ Davon macht derzeit zum Beispiel die Gebäudewirtschaft 
Gebrauch. Auch im Verhältnis zur Messe wurde 2020 ein Cash -Pooling begrenzt auf 80 Mio. 
Euro eingerichtet. Mittels Cash -Pooling können Negativzinsen allerdings nicht per se ausge-
schlossen werden. 
 
Der in der Fragestellung zitierte Bedarfsfeststellungsbeschluss wurde auf Bitten der Verwal-
tung gefasst, um der Verwaltung die Einführung einer sog. Cash -Pooling-Software zunächst 
für die eigenen Geschäftskonten zu ermöglichen. Das Software -Projekt wurde 2018 begon-
nen und konsequent vorangetrieben. Das Projekt steht ku rz vor der Umsetzung bzgl. der 
verwaltungseigenen Geschäftskonten. 
 
In der Begründung des damaligen Beschlusses wird außerdem ausgeführt, dass die Stadt 
perspektivisch auch eine Nutzung für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen anstrebt, um den 
Austausch von Liquidität, der derzeit schon möglich ist und praktiziert wird (s.o.), zu erleich-
tern. 
 
Da die Einführung eines Software gestützten, d.h. automatisierten und tagesscharfen Cash -
Poolings mit vielen technischen und rechtlichen Fragestellungen sowie intensiv en Abstim-
mungsprozessen mit der koordinierenden Hausbank verbunden ist, ist das Projekt zum Ein-
satz einer Cash -Pooling-Software von vornherein auf eine sukzessive Prüfung und Einfüh-
rung angelegt gewesen und nicht mit zeitlichen Meilensteinen versehen worden. Damit ist die 
Verwaltung auch einer Empfehlung der KGSt gefolgt, die „eine gute Vorbereitung und Pla-
nung bei der Einführung eines solchen komplexen Systems“ anmahnen und empfehlen, den 
Aufbauprozess in überschaubare Schritte zu zerlegen. 
 
Hintergrund is t, dass im Rahmen eines automatisierten Cash -Poolings eine tagesscharfe 
Bündelung der liquiden Mittel aller angeschlossenen Einrichtungen auf einem zentralen 
Bankkonto erfolgt. Vereinfacht gesagt: Wenn ein/eine an das System angeschlossene/s Kon-
to/Einrichtung Liquidität „übrig“ hat, kann diese von einem anderen, an das System ange-
schlossene/s Konto/Einrichtung genutzt werden. Wenn das Liquiditätsangebot den Liquidi-
tätsbedarf im Pool übersteigt, nimmt die bündelnde Stelle – hier die Stadt - Kassenkredite 
auf. Bei hohem Liquiditätsbedarf führt ein derartiges System deshalb zu höheren Kassenkre-
diten der Stadt. Die Einführung eines automatisierten Cash -Pooling-Systems ist deshalb 
nach dem Krediterlass des Landes auch an strenge Wirtschaftlichkeitsvorgaben und re chtli-
che Grenzen gebunden, da die finanzwirtschaftliche Verantwortung der eigentlich selbständi-
gen Unternehmen/Einrichtungen durch einer derartiges Pooling nicht einseitig der Gemeinde 
(Kernverwaltung) übertragen werden darf . Bei Einbindung von Einrichtung en außerhalb des 
Kernhaushalts sind Anpassungen in der Haushaltssatzung und entsprechende Ratsbe-
schlüsse erforderlich. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Finanzausschuss
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Offenbachplatz

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Details

Aktenzeichen
1002/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
29.04.2021
Erstellt
14.03.2021 19:18