1002/2021
Anfragen zum TOP 2.6 - Geldanlage der Bühnen Köln bei der Greensill Bank
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
15069 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 15.03.2021 1002/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 14.03.2021 Rechnungsprüfungsausschuss 04.05.2021 Anfragen zum TOP 2.6 - Geldanlage der Bühnen Köln bei der Greensill Bank Zum o.g. Tagesordnungspunkt liegen verschiedene Anfragen vor, zu denen die Verwaltung im Rahmen schriftlicher Beantwortungen Stellung genommen hat. Verschiedene Fragen der FDP-Fraktion (AN/0514/2021) sowie der SPD-Fraktion (AN/0561/2021) verlangen aufgrund des Inhaltes, dass die Beantwortung der Anfragen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung erfolgt. Da dies jedoch nicht für sämtliche Fragen aus den Fragenkatalogen gilt und ein hohes öffent- liches Interesse an der Beantwortung erkennbar ist, werden die einer öffentlichen Befassung zugänglichen Antworten aus Gründen der Transparenz im Folgenden mit dieser öffentlichen Vorlage zusammengefasst. Fragen der FDP-Fraktion (AN/0514/2021): 3. Inwiefern ist es möglich, dass die Leitung der Bühnen ohne Kenntnis der Stadtspitze und des Betriebsausschusses der Bühnen und damit der Politik über die Verwendung und das Anlegen der Kredite i.H. von 100 Mio. Euro eigenhändig bestimmen kann? Auf Basis des Ratsbeschlusses „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen“ (1142/2019) wurde unter Nr. 3 beschlossen: „Der Rat ermächtigt die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 554,1 Mio. € aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Bühnen darüber hinaus Kredite für Bauzeitzinsen gem. Anlage 1 (Berech- nungen KHB) in Anspruch zu nehmen.“ Zuletzt wurde auf dieser Basis im Dezember 20 20 ein weiteres Schuldscheindarlehen in Hö- he von 100 Mio. Euro zu einem Zinssatz von 0.98 % über 40 Jahre abgeschlossen. Hintergrund: Die Bühnen der Stadt Köln sind Bauherr der Sanierungsmaßnahme am Offen- bachplatz. Dies folgt aus der Tatsache, dass das Gebäudeensemble im Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln steht. In diesem Zusammenhang wird die Kreditfinanzierung über die Bühnen abgewickelt. Der Rat hat am 12.05.2015 im Rah- men des Wirtschaftsplanes für die Spielzei t 2015/16 ein entsprechendes Finanzie - rungskonzept beschlossen (1034/2015). Zins- und Tilgungen der Kreditaufnahmen werden in 2 den nächsten 40 Jahren ein fixer Teil des Betriebskostenzuschusses der Bühnen neben den Aufwendungen für den Spielbetrieb sein. In den Jahren 2016 und 2017 wurden zur langfristigen Finanzierung bereits Schuldscheindar- lehen über 300 Mio. Euro aufgenommen. Der jeweilige Stand der Finanzierung wurde über die Wirtschaftspläne der Bühnen kommuniziert: 2017/18 – 0581/2017 (S. IX) 2018/19 – 1209/2018 (S. VIII) 2019/20 – 1241/2019 (S. XII) 2020/21 – 0726/2020 (S. XVII) Alle Schuldscheindarlehen wurden mit einer Laufzeit von 40 Jahren bei verschiedenen insti- tutionellen Investoren unter Ausnutzung der andauernden Niedrigzinsphase platziert. Damit wurden die günstigen Finanzierungskonditionen über den gesamten Abschreibungszeitraum der Sanierung gesichert. Gemäß § 11 der EigVO NRW (Zahlungsabwicklung, Liquiditätsplanung) sollen „Vorüberge- hend nicht benötigte Geldmittel des Eigenbetriebs in Ab stimmung mit der Liquiditätslage der Gemeinde angelegt werden. (…)“ Eine Abstimmung mit der Liquiditätslage der Gemeinde erfolgte zuletzt im Dezember 2020 dergestalt, dass die Bühnen mit Blick auf die Aufnahme des Schuldscheindarlehens darüber informiert haben, über genügend Liquidität zu verfügen und um Aussetzung der Betriebskos- tenzuschusszahlungen für die ersten 6 Monate des Kalenderjahres 2021 gebeten haben. In der Folge werden aktuell auch keine Betriebskostenzuschussabschläge an die Bühnen ge- zahlt. 4. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Stadt Köln, solchen Vorgängen in Zukunft vor- zubeugen? Die Bühnen werden unabhängig davon, ob der Insolvenzfall der Greensill Bank tatsächlich eintritt, die internen Prozesse prüfen. Die Oberbürgermeisterin hat bereits höchst vorsorglich die Stadtkämmerin beauftragt, die internen Vorgänge zu überprüfen und ihr sowie den Gre- mien die Ergebnisse in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt zu übermitteln. Fragen der SPD-Fraktion (AN/0561/2021): 1. Auf Basis welcher rechtlichen Grundlagen (Beschlüsse oder Erlasse) konnte der Ge- schäftsführende Direktor des Eigenbetriebs Bühnen die hier in Rede stehenden Hand- lungen (Aufnahme von Darlehen, Umgang mit den auf diese Weise zugeführten Fi- nanzmitteln) vornehmen, ohne zu irgendeinem Zeitpunkt die Kämmerei hinzuzuzie- hen, sei es zu Beratungs- oder Unterstützungszwecken, und wie gestaltete sich die Aufnahme von Darlehen bzw. Anlagestrategie für nicht benötigte Finanzmittel in der Vergangenheit? Bei der Antwort bitten wir um Aussagen zu den Höhen, zu den gewählten Zeitpunkten und zu den Konditionen. Die Bühnen der Stadt Köln sind Bauherr der Sanierungsmaßnahme am Offenbachplatz. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Sanierung des Opernhauses und des Neubaus 3 des Schauspielhauses i m Jahr 2009 wurde festgelegt, dass die Finanzierung der Gesamt- maßnahme über Kommunalkredite seitens der Bühnen im Rahmen des dortigen Wirtschafts- plans erfolgt (Vorlage 2968/2008). Mit Ratsbeschluss vom 12.05.2015 hat der Rat diese Entscheidung bekräftigt und ein ent- sprechendes Finanzierungskonzept beschlossen (1034/2015). Um eine zu kleinteilige Kreditaufnahme und damit einhergehende Transaktionskosten zu vermeiden, sieht das beschlossene Konzept eine Finanzierung in Laufzeittranchen vor. Ne- ben der abschr eibungsorientierten Finanzierung wurde von der Betriebsleitung im Einver- nehmen mit der Kämmerei die langfristige Sicherheit der Kapitalaufnahme und der daraus resultierenden Zinsbelastung (Zinssicherung) sowie die Minimierung des laufenden Bearbei- tungsaufwands als Vorgaben für die Strukturierung der Finanzierung gefordert. Gegenstand des Finanzierungskonzepts war auch das Instrument des Schuldscheindarle- hens, welches in der damaligen Ratsvorlage ausführlich vorgestellt wurde. Entsprechend dieser Konzeption erfolgte die Aufnahme und Bereitstellung der Finanzmittel mittels mehrerer Schuldscheindarlehen. Zins- und Tilgungen der Kreditaufnahmen der Bühnen werden in den nächsten 40 Jahren ein fixer Teil des Betriebskostenzuschusses der Bühnen neben den Aufwendungen für den Spielbetrieb sein. Über die bislang vereinbarten bzw. geplanten Darlehen zur Finanzierung der Bühnensanie- rung berichten die Bühnen regelmäßig in ihren Wirtschaftsplänen, die dem Rat zur Be- schlussfassung vorgelegt werden: 2017/18 – (Vorlage 0581/2017) (S. IX) 2018/19 – (Vorlage 1209/2018) (S. VIII) 2019/20 – (Vorlage 1241/2019) (S. XII) 2020/21 – (Vorlage 0726/2020) (S. XVII) In den Jahren 2016 und 2017 wurden zur langfristigen Finanzierung bereits Schuldscheindar- lehen über 300 Mio. Euro aufgenommen. Auf Basis des weitergehenden Ratsbeschlusses „Sanierung der Bühnen am Offenbachplatz, Erweiterung der Verpflichtungs - und Kreditermächtigungen“ (1142/2019) wurde unter Nr. 3 beschlossen: „Der Rat ermä chtigt die Bühnen, Kredite bis zu einer Höhe von 554,1 Mio. € aufzunehmen. Der Rat ermächtigt die Bühnen darüber hinaus Kredite für Bauzeitzinsen gem. Anlage 1 (Berechnungen KHB) in Anspruch zu nehmen.“ Zuletzt wurde auf dieser Basis dann im Dezemb er 2020 ein weiteres Schuldscheindarlehen in Höhe von 100 Mio. Euro zu einem Zinssatz von 0.98 % über 40 Jahre abgeschlossen. Alle Schuldscheindarlehen wurden mit einer Laufzeit von 40 Jahren bei verschiedenen insti- tutionellen Investoren unter Ausnutzung der andauernden Niedrigzinsphase platziert. Damit wurden die günstigen Finanzierungskonditionen über den gesamten Abschreibungszeitraum der Sanierung gesichert. Bei der Organisation sämtlicher Schuldscheindarlehen war die Kämmerei beratend an der Seite der Bühnen beteiligt. Alle Schuldscheindarlehen wurden vor Abschluss von der Käm- merei mitgezeichnet. Die rechtlichen Grundlagen für Zahlungsabwicklung und Liquiditätsplanung durch die Bühnen als eigenbetriebsähnlicher Einrichtung ergeben sich aus § 11 der EigVO NRW. Danach sol- len vorübergehend nicht benötigte Geldmittel des Eigenbetriebs in Abstimmung mit der Li- quiditätslage der Gemeinde angelegt werden. (…) In der Vergangenheit haben die Bühnen verschiedene kurzfristige Termingeldanlagen zwi- 4 schen drei und sechzig Mio. bei verschiedenen Banken angelegt. Eine Abstimmung mit der Liquiditätslage der Gemeinde erfolgte zuletzt im Dezember 2020 dergestalt, dass die Bühnen mit Blick auf die Aufnahme des Schuldscheindarlehens darüber informiert haben, über genügend Liquidität zu verfügen und um Aussetzung der Betriebskos- tenzuschusszahlungen für die ersten 6 Monate des Kalenderjahres 2021 gebeten haben. In der Folge werden aktuell auch keine Betriebskostenzuschussabschläge an die Bühnen ge- zahlt. 2. Gab es Kontakte des Geschäftsführenden Direktors der Bühnen mit der Sparkasse Köln-Bonn hinsichtlich der Abfrage von Konditionen für das „Zwischenparken“ von Fi- nanzmitteln und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Die Sparkasse KölnBonn ist se it vielen Jahren die Geschäftsbank der Bühnen Köln. Es be- stehen regelmäßige Kontakte. Die Bühnen haben die Sparkasse bereits zu Beginn des Sanierungsprojektes kontaktiert, um mit ihr die Möglichkeiten der langfristigen Sanierungsfinanzierung zu besprechen . Aufgrund der Zielsetzung der abschreibungskongruenten Finanzierung und der damit verbundenen Langfristigkeit der Kredite, konnte die Sparkasse KölnBonn jedoch bei keiner der Abfragen ein Angebot abgeben. Zwischenfinanzierungen, die dann z.B. durch Schul dscheindarlehen abgelöst wurden, waren in der gesamten bisherigen Sanierungsphase ständiges Geschäft zwischen den Bühnen und der Sparkasse. In 2020 haben die Bühnen die Sparkasse erneut kontaktiert um ihr das Geschäft der Abwick- lung des Schuldscheins über ihre Banklizenz anzubieten (sog. „Fronting“). Diese Anfrage wurde seitens der Sparkasse ebenso abgelehnt, da sie dieses Geschäft nach eigener Aus- sage nicht mehr betreibt. Die Sparkasse wurde von den Bühnen im Dezember 2020 unverzüglich darüber informiert , mit welcher Valuta die 100 Mio. Euro aus der Aufnahme des Schuldscheindarlehens auf dem Geschäftskonto eingehen. Programme der Sparkasse für die kurzfristige Anlage größerer Beträge existierten weder zum Jahreswechsel noch wären solche aktuell im Angebo t. Termingeldanlagen werden von der Sparkasse KölnBonn im Geschäftskundenbereich im benannten Zusammenhang grund- sätzlich nicht angeboten. Dies hat die Sparkasse erneut bestätigt. 5. Mit der Beschaffung und dem Einsatz der im Dezember 2018 Bedarfsfestgestellten Cash Pooling Software „CashPoolPro“ strebte die Kämmerei seinerzeit an, als Dienst- leisterin für die Eigenbetriebe aufzutreten und das Liquiditätsmanagement zu übernehmen. Ziel war lt. Aussage in der Vorlage 3571/2018, notwendige Kreditauf- nahmen insgesamt zu minimieren und für die verfügbare Liquidität ggfls. günstigere Konditionen zu erzielen. Nach dem Kernhaushalt der Stadt Köln sollte im nächsten Schritt die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sukzessive in den Cash-Pooling- Kreis einbezogen werden. 5 Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. der Beschaffung und des Einsatzes der Software, d.h. welche Dienststellen und Einrichtungen sind derzeit bereits an einem Cash- Pooling beteiligt und welche Einrichtungen oder Beteiligungen der Stadt Köln werden nach der seinerzeit angekündigten wirtschaftlichen und juristischen Prüfung zukünftig für ein stadtweites Cash-Pooling darin einbezogen? Die Stadt ermöglicht es ihren Beteiligungsunternehmen schon jetzt, überschüssige Liquidität bei der Stadt zu „parken“ und dort managen zu lassen. Die gültigen Richtlinien für Kassenk- reditaufnahmen regeln: „Sowohl der Konzern Stadt Köln (inklusive Steb) als auch die Stadt- werke können ihre Mittel dem allgemeinen Haushalt zur Verfügung stellen und somit eine Anlage bei der Stadt Köln tätigen.“ Davon macht derzeit zum Beispiel die Gebäudewirtschaft Gebrauch. Auch im Verhältnis zur Messe wurde 2020 ein Cash -Pooling begrenzt auf 80 Mio. Euro eingerichtet. Mittels Cash -Pooling können Negativzinsen allerdings nicht per se ausge- schlossen werden. Der in der Fragestellung zitierte Bedarfsfeststellungsbeschluss wurde auf Bitten der Verwal- tung gefasst, um der Verwaltung die Einführung einer sog. Cash -Pooling-Software zunächst für die eigenen Geschäftskonten zu ermöglichen. Das Software -Projekt wurde 2018 begon- nen und konsequent vorangetrieben. Das Projekt steht ku rz vor der Umsetzung bzgl. der verwaltungseigenen Geschäftskonten. In der Begründung des damaligen Beschlusses wird außerdem ausgeführt, dass die Stadt perspektivisch auch eine Nutzung für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen anstrebt, um den Austausch von Liquidität, der derzeit schon möglich ist und praktiziert wird (s.o.), zu erleich- tern. Da die Einführung eines Software gestützten, d.h. automatisierten und tagesscharfen Cash - Poolings mit vielen technischen und rechtlichen Fragestellungen sowie intensiv en Abstim- mungsprozessen mit der koordinierenden Hausbank verbunden ist, ist das Projekt zum Ein- satz einer Cash -Pooling-Software von vornherein auf eine sukzessive Prüfung und Einfüh- rung angelegt gewesen und nicht mit zeitlichen Meilensteinen versehen worden. Damit ist die Verwaltung auch einer Empfehlung der KGSt gefolgt, die „eine gute Vorbereitung und Pla- nung bei der Einführung eines solchen komplexen Systems“ anmahnen und empfehlen, den Aufbauprozess in überschaubare Schritte zu zerlegen. Hintergrund is t, dass im Rahmen eines automatisierten Cash -Poolings eine tagesscharfe Bündelung der liquiden Mittel aller angeschlossenen Einrichtungen auf einem zentralen Bankkonto erfolgt. Vereinfacht gesagt: Wenn ein/eine an das System angeschlossene/s Kon- to/Einrichtung Liquidität „übrig“ hat, kann diese von einem anderen, an das System ange- schlossene/s Konto/Einrichtung genutzt werden. Wenn das Liquiditätsangebot den Liquidi- tätsbedarf im Pool übersteigt, nimmt die bündelnde Stelle – hier die Stadt - Kassenkredite auf. Bei hohem Liquiditätsbedarf führt ein derartiges System deshalb zu höheren Kassenkre- diten der Stadt. Die Einführung eines automatisierten Cash -Pooling-Systems ist deshalb nach dem Krediterlass des Landes auch an strenge Wirtschaftlichkeitsvorgaben und re chtli- che Grenzen gebunden, da die finanzwirtschaftliche Verantwortung der eigentlich selbständi- gen Unternehmen/Einrichtungen durch einer derartiges Pooling nicht einseitig der Gemeinde (Kernverwaltung) übertragen werden darf . Bei Einbindung von Einrichtung en außerhalb des Kernhaushalts sind Anpassungen in der Haushaltssatzung und entsprechende Ratsbe- schlüsse erforderlich. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Offenbachplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1002/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 29.04.2021
- Erstellt
- 14.03.2021 19:18