Mandari Insight

0418/2019

Eingabe nach §24 GO, Benutzungsordnung für die Museen der Stadt Köln; Verweigerung eines ermäßigten Eintrittspreises für Behinderte, AZ 02-1600-239/18

Beschlussvorlage Ausschuss 14.05.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 02.07.2019, TOP 3.6

Anlage Antrag Petenten

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage Antrag Petenten

1315 Zeichen

30.11.2018

Rat der Stadt Köln san N
Geschäftsstelle Anregungen u. Beschwerden &

Ludwigstraße 8

5007 Ki Eingang 08. Dez. 2018
Die Oberbürgermeisterin
Bürgeramt Innenstadt
02-1/1 Personalstelle

Betr.: Benutzungsordnung für die Museen der Stadt Köln; Verweigerung eines er-
mäßigten Eintrittspreises für Behinderte

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem beiliegenden Schreiben des Römisch-Germanischen Museums ist eigentlich nichts
mehr hinzufügen als ... Sprachlosigkeit!

Auf unser Schreiben an das Museum, in dem wir uns erstaunt zeigten, dass für
Behinderte (wir haben GdB 50 bzw. 80 G) keine Eintrittsermäßigung gewährt wird,
erfuhren wir nun, dass der Rat der Stadt Köln dies verfügt hat.

Chapeau! Die weltoffene und freundliche den Menschen zugewandte Stadt Köln, die von
offizieller Seite so gerne auf dieses Image verweist, zeigt sich knüppelhart, wenn es
darum geht, Einsparungen - auch auf Kosten der Humanität - durchzusetzen.
Angesichts dieser skandalösen Verfügung Behinderten gegenüber ersparen wir uns eine
„Anregung“. Sie ist von dieser Stadtregierung nicht zu erwarten.

Merci CDU, Grüne, SPD u.a.

PS. Als gebürtiger Rheinländer schmerzt mich diese „politische Haltung“ der Stadt Köln
umso mehr, als ich dieses Klichee von der weltoffenen und frdi. Stadt natürlich immer

noch mit mir herumtrage.

Beschlussvorlage Ausschuss

2593 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0418/2019 
Freigabedatum 
14.05.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eingabe nach §24 GO, Benutzungsordnung für die Museen der Stadt Köln; Verweigerung 
eines ermäßigten Eintrittspreises für Behinderte, AZ 02-1600-239/18 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für ihre Eingabe und bittet die 
Verwaltung, die von den Petenten vorgeschlagenen Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen 
bei der Angleichung der Eintritte für Menschen mit Behinderungen in die kulturellen Einrichtungen der 
Stadt zu berücksichtigen. 
 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 02.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Mit Schreiben vom 30.11.2018 wandten sich die Petenten an den Ausschuss für Anregungen und 
Beschwerden mit der Bitte um ermäßigten Eintritt für Menschen mit Behinderungen in die städtischen 
Museen. 
 
Hintergrund war ein Besuch des Römisch-Germanische Museums durch die Petenten. Ein ermäßigter 
Eintritt wurde trotz Vorlage des Schwerbehindertenausweises abgelehnt. Daraufhin wandte sich der 
Petent schriftlich an das Römisch-Germanische Museum. Hierauf wurde den Petenten durch Schrei-
ben des Museums vom 21.11.2018 mitgeteilt, dass aufgrund der derzeit gültigen Benutzungsordnung 
für die städtischen Museen nur Begleiterinnen und Begleiter von Menschen mit Behinderungen, die in 
ihrem Schwerbehindertenausweis ein „B“ haben, kostenlosen Eintritt in die Museen gewährt wird, 
nicht jedoch der Menschen mit Behinderungen selbst. Daraufhin wandten sich die Petenten an den 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden. 
 
Da es sich bei dem Schreiben des Petenten um eine Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW handelt, 
wurde die Verwaltung um Stellungnahme zu obiger Angelegenheit gebeten. 
 
Die Verwaltung bedauert die den Petenten entstandenen Unannehmlichkeiten und verweist auf den 
dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden in seiner Sitzung am 19.03.2019 vorgelegten Be-
richt zum Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht (Vorlagen-Nr. 0340/2019). 
Dort ist unter Pkt. 6.15 vermerkt, dass die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sport-
stätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen 
werden und Menschen mit einer Schwerbehinderung auf Nachweis 50% Ermäßigung erhalten sollen. 
Die Verwaltung plant eine Umsetzung im Laufe des Jahres 2019.

Beratungsverlauf (1)

02.07.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.6 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0418/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.05.2019
Erstellt
31.01.2019 12:32