Mandari Insight

2493/2023

Sachstandsbericht

Mitteilung BV 09.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 24.08.2023, TOP 9.18

1018-2023

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1018-2023

3933 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1018/2023
Stand: 09.08.2023 
Sachstandsbericht  
Vergabe Stadtklima- und Stadtverschönerungsmittel 2023 im Stadtbezirk Innenstadt 
I. GEÄNDERTER Beschluss: 
1.)  Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die vom Rat im Haushaltsplan 2023/2024 
bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € für Maßnahmen zum Stadtklima 
und zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 03.04.2017 
beschlossenen Kriterienkatalogs für die aufgeführten Maßnahmen zu verwenden und bit-
tet die Verwaltung die Maßnahme umzusetzen. 
 
Nr. Ort Geplante Maßnahmen  geschätzte 
Kosten Brutto 
1 Altstadt-Süd Ankerstr. Hundefreilauffläche mit Einzäunung  25.000€ 
2 Neustadt-Nord Einzäunung Hundefreilauffläche Volksgarten 18.000 € 
3 Neustadt-Nord Stadtgarten: Durchführung von Natursteinarbei-
ten am Ausgang Gilbachstraße  
40.000 € 
32.000 € 
4 Deutz Am Düxer Bock 2x Tisch -Bank-Kombinationen 
installieren  
und  
Bepflanzung 
10.000 € 
 
 
1.000 
5 Neustadt-Nord Boulefläche Stadtgarten mit 2 Bänken  15.000€ 
6 Neustadt-Nord 12 Bänke am Brüsseler Platz erneuern  20.000€ 
7 Neustadt-Nord Beete Ebertplatz aufwerten 20.000€ 
8 Neustadt-Nord Bepflanzung St. Agnes  1.000 € 
9 Neustadt-Nord Entsiegelung und Bepflanzung mit Stauden 
des abgepollerten freilaufenden Rechtsab-
biegers am Hans-Böckler-Platz 
18.000 € 
10  Baumpflanzungen im Bezirk Innenstadt  5.000 € 
 Summe   150.000

2 
 
2.)   Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel 2023 in Höhe von  
150.000 € für die von der Bezirksvertretung Innenstadt beschlossenen Maßnahmen. Die 
entsprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024, Teilergebnisplan 
1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 13 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung. 
 
II. Kenntnisnahme: 
 Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün erhält die Vorlage im Nachgang zur Kenntnis. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu Nummer 9 der im Beschluss aufgeführten Tabelle, Entsiegelung und Bepflanzung mit 
Stauden des abgepollerten freilaufenden Rechtsabbiegers am Hans-Böckler-Platz, wurde die 
Verwaltung gebeten zu prüfen, ob dieser Beschluss realisierbar ist. 
Dazu kann Folgendes mitgeteilt werden: 
Es handelt sich um die orange markierte Fläche. 
 
 
Nach Auskunft des Amtes für öffentliche Ordnung bestehen von dort gegen eine Entsiegelung 
keine Bedenken. 
Nach Auskunft der Berufsfeuerwehr Köln können auch bei Entsiegelung alle Gebäude im Not-
fall erreicht werden. 
Das Bauverwaltungsamt wurde bezüglich einer eventuell notwendigen Umwidmung des öf-
fentlichen Straßenlandes angefragt. 
Zu dem Radweg ist nach Mitteilung des Amtes für nachhaltige Mobilität ein Abstand von 70

3 
 
cm notwendig.  
Auf Anfrage teilt das Amt für Straßen und Radwegebau mit, dass zu den Pollern und der Ver-
kehrsinsel keine besonderen Abstände einzuhalten sind. Ebenso wird erklärt, dass die neue 
„Grünfläche“ als Straßenbegleitgrün gelten würde und daher keine Umwidmung von Straßen-
land erforderlich sei. Ebenfalls wird der wichtige Hinweis auf eine vom Amt für Brücken, Tun-
nel und Stadtbahnbau beabsichtigte Baustelleneinrichtung im Bereich des freilaufenden 
Rechtsabbiegers gegeben. 
Nach Auskunft des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau wird die Fläche als Baustel-
leneinrichtungsfläche für die Brandschutzsanierung an der Haltestelle Hans-Böckler-Platz 
nach aktueller Planung mit einem Start im August 2024 und bis Ende 2026 benötigt. 
Von einer Entsiegelung der o.g. Fläche ist daher zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen.  
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung in bewährtem Verfahren neue Vorschläge unter-
breiten und anschließend eine Beschlussvorlage zur Beratung für die Bezirksvertretung Innen-
stadt, den Finanzausschuss sowie den Ausschuss Umwelt und Grün vorlegen.

AN-0894-2021

1179 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0894/2021
Stand: 24.04.2023 
Sachstandsbericht  
Gem. Änderungsantrag  Engelbertstraße Parkraum, gem. Änderungsantrag Die Linke, 
Grüne und KlimafreundeBeschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich bei der Fachverwaltung für die Darstellung der 
Möglichkeiten zur Parkraumoptimierung in der Engelbertstraße und beauftragt die Verwaltung: 
1. gemäß Variante II (Möglichkeit der Neuordnung der Längsparkplätze auf dem Gehweg) die 
vorhandenen Längsparkplätze vom Gehweg halb auf die Fahrbahn zu verlegen (siehe An-
lage), 
2. entsprechend Punkt III zusätzlich zu den Maßnahmen eine nächtliche Bewohner-reservie-
rung ab 18 Uhr zur Kompensation der Stellplatzreduzierung einzuführen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Planung sowie die Abstimmung mit den Fachdienststellen wurde abgeschlossen und an 
die entsprechende Instanz zur Ausschreibung übergeben. 
Nächste Schritte: 
Die Maßnahme wird ausgeschrieben und an eine externe Fachfirma vergeben werden. Ein 
konkretes Datum kann derzeit nicht genannt werden. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
?

AN-0281-2023

828 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0281/2023
Stand: 06.06.2023 
Sachstandsbericht  
Bauliche Trennung und Markierung Fleischmengergasse, Antrag B90/Die 
GrünenBeschluss: 
Die Parkplätze / Lade- und Lieferzone in der Fleischmengergasse zwischen Lungengasse und 
Cäcilienstraße soll von der im Westen liegenden Fahrradstraße baulich getrennt werden (ent-
weder doppelter Hochbord oder Frankfurter Hüte).  
 
Die Fahrradstraße soll mit einer Mittelstrichelung versehen werden.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Planungen für bauliche Trennelemente wurde abgeschlossen und an die Bauausfüh-
rungsabteilung übergeben. 
Nächste Schritte: 
Die Maßnahme wird voraussichtlich in 2023 ausgeführt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
31.12.2023

AN-0858-2023

11405 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0858/2023
Stand: 08.08.2023 
Sachstandsbericht  
Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 
Gemeindeordnung NRW – Jugendvertreter*innen in der Bezirksvertretung Innenstadt, 
gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die ParteiBeschluss: 
 
1. bis auf weiteres jeweils eine*n Vertreter*in der Bezirksschüler*innenvertretung Köln 
und des Kölner Jugendrings nach Maßgabe des Absatz 3 des § 58 der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen als Vertreter einer Bevölkerungsgruppen, die 
von den Entscheidung der Bezirksvertretung vorwiegend betroffen ist, zur beratenden 
Teilnahme ab der ersten Sitzung nach den diesjährigen Herbstferien zuzulassen. 
1.1. Die Vertreter*innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Zulassung  das 14. Lebensjahr 
vollendet, dürfen aber das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. 
1.2. Der/Die Vertreter*in der Bezirksschüler*innenschaft muss eine Schule im Stadtbe-
zirk Innenstadt besuchen oder wie der/die Vertreter*in des Kölner Jugendrings sei-
nen/ihren Hauptwohnsitz haben. Entfällt diese Maßgabe, erlischt damit die Zulassung 
– dies ist der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt unmittelbar mitzutei-
len. 
1.3. Die beiden Organisationen bestimmen nach Beginn eines jeden Schuljahr jeweils 
aus ihrer Mitte eine*n Vertreter*in. Ein*e Ersatzvertreter*in kann bestimmt werden. 
Eine Geschlechterparität wird gewünscht. Die Daten der Vertreter*innen (Vorname, 
Name, Alter, Adresse sowie  ggf. die Schulzugehörigkeit) sind durch die Organisation 
unmittelbar der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt zu übermitteln. 
1.4. Bis zur Neubestimmung eines/einer Vertreter*in bleiben bereits zugelassene Ver-
treter*innen unter Maßgabe von Punkt 1.2. Teil der Bezirksvertretung Innenstadt.  
1.5. Falls die Gemeindeordnung für sie keine Aufwandsentschädigungen (Sitzungs-
geld) vorsehen sollte, werden diese entsprechend den Regularien für sachkundige 
Einwohner*innen in den Ausschüssen des Kölner Rates aus Mitteln des Bezirks ge-
leistet. 
 
2. bittet den Bezirksbürgermeister und den Geschäftsführer der Bezirksvertretung Innen-
stadt spätestens zur Sitzung am 24. August einen Verfahrensvorschlag der Bezirksver-
tretung vorzulegen, der sicherstellt, dass Sitzungen mit den entsprechenden Schutzge-
setzen im Einklang stehen. So sollen sie u.a. durch Pausen getaktet werden und ihre 
Dauer angemessen begrenzt bleiben. Eine frühzeitige Einbindung beider Verbände in 
die Entwicklung ist hierbei anzustreben – zur Sitzung sind sie einzuladen. 
 
3. Die BV Innenstadt unterstützt die Idee mittelfristig direkt gewählte Jugendvertre-
ter*innen aus einem einzurichtenden Jugendrat in den Bezirksvertretungen zu 
etablieren, wie es beispielsweise schon in Düsseldorf der Fall ist. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 25.05.2023 beschlossen, 
dass ab der 1. Sitzung nach den Herbstferien Vertreter der Bezirksschüler*innenver-
tretung und des Kölner Jugendrings an den Sitzungen der Bezirksvertretung Innen-
stadt teilnehmen sollen. Ein Konzept soll von dem Bezirksbürgermeister und Verwal-
tung in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorgestellt werden. 
 
Beschluss des Rates 
Der Rat hat die Verwaltung bereits mit Beschluss vom 05.05.2022 mit der Erarbeitung 
eines gesamtstädtischen Konzeptes zur Jugendpartizipation beauftragt AN/1003/2022 
(der im Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt als Quelle zitierte Ursprungsantrag 
AN/0781/2022 wurde durch den o.g. Antrag AN/1003/2022 ersetzt).  
Hier der Beschlusstext: 
„Es sollen ein gemeinsames Konzept und Verständnis für den Bereich der Partizipa-
tion in der Stadt Köln (kommunalpolitische Ebene) erarbeitet w erden, w elches Ju-
gendpartizipation als festen Bestandteil der Kölner Kommunalpolitik verankert und 
verstetigt. 
Jugendparlamente auf der Stadt- oder Bezirksebene können dabei ein Beteiligungs-
format sein, daher w ollen w ir dieses Modell auch ergebnisoffen und ausführlich disku-
tieren. 
Bei der Erarbeitung des Konzepts w ird aktiv die Unterstützung der Fachstelle für Ei-
genständige Jugendpolitik und Partizipation des LVR bei der Erarbeitung angefragt. 
Dieses Konzept ist dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Bürgerbeteiligun g, 
Anregungen und Beschw erden, und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung 
vorzulegen. 
Die Erfahrungen mit bereits etablierten Beteiligungsformaten w ie zum Beispiel den Ju-
gendforen, der Spielplatzplanung sow ie den Partizipationsansätzen aus den Bezirks-
vertretungen und dem zw eiten Aktionsplan “Kinderfreundliche Kommune”(Mülheim-
Check) sind dabei ebenso auszuw erten und zu berücksichtigen, w ie die Erfahrungen 
mit Jugendparlamenten in anderen großen Städten. 
Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass gerade Kinder und Jugendliche, die bisher 
keine oder w enig Erfahrung haben, ihre Interessen einzubringen oder hieran gehindert 
w erden (z.B. durch Sprach- oder auch soziale Barrieren oder auch Behinderungen), 
sich gleichermaßen beteiligen können. 
Hierfür soll die Stadt Köln im 2.Halbjahr 2022 zu einem Fachtag einladen. Zielsetzung 
soll sein, hier unterschiedliche Meinungen und Ansätze von Kindern und Jugendli-
chen, Politik und freien Trägern ergebnisoffen zu diskutieren und die Grundlage für 
das Konzept partizipativ zu erarbeiten. Hierbei soll es auch einen w issenschaftlichen 
Beitrag bzgl. der Wirksamkeit von Jugendparlamenten in deutschen Großstädten und 
anderen Ländern (z.B. Schottland) geben. 
Die Bezirksschüler*innenvertretung und der Kölner Jugendring e.V. sind aktiv in die 
Fachtagplanung einzubeziehen. Für die Teilnahme am Fachtag ist insbesondere in 
den bestehenden Jugendforen und partizipationserfahrenen Einrichtungen w ie z.B. 
dem Lino-Club zu w erben. Alle im Hauptausschuss vertretenen Fraktionen sind einzu-
laden. 
Eine w issenschaftliche Evaluation der Wirksamkeit des Konzepts ist vorzusehen.

3 
 
Die Finanzierung der Fachtagung i. H. v. 15.000 € soll aus der Landschaftsumlage 
entnommen w erden.“ 
Die Planungen des Jugendamtes zu diesem Antrag wurden mit Mitteilung 3780/2022 
der BV 1 am 01.12.2022, den anderen BVén sowie dem Ausschuss Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden vorgestellt.  
Nach einem sehr erfolgreichen Fachtag im April dieses Jahres erarbeitet das Amt für 
Kinder Jugend und Familie aktuell die Planungsschritte für die Strategieentwicklung 
und wird nach den Sommerferien dort aktiv einsteigen. Aktuell wird ein begleitender 
Arbeitskreis konstituiert, der die Konzeptentwicklung unterstützt und gewährleistet, 
dass alle Perspektiven berücksichtigt werden. Das Jugendamt möchte zudem zeitnah 
alle Bezirksvertretungen besuchen, um die Mitglieder über den aktuellen Stand und 
die weiteren Schritte der Strategieentwicklung zu informieren und in den Austausch zu 
kommen. 
 
Rechtliche Grundlagen 
Es wird darauf hingewiesen, dass der im Antrag als Rechtsgrundlage genannte § 58 II 
Gemeindeordnung NRW für die Bezirksvertretung nicht einschlägig ist, sondern aus-
drücklich nur Ausschüsse des Rates betrifft. Bezirksvertretungen können nach § 36 
Abs. 5 S. 3 GO NRW sowie § 34 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre-
tungen sowie § 18 Abs. V Hauptsatzung Sachverständige und Einwohner zu einzel-
nen Punkten der Tagesordnung hören. Die Bezirksvertretung muss vor Eintritt in die 
Tagesordnung das Rederecht für die konkreten Personen beschließen. Die Anhörung 
von Sachverständigen und Einwohner*innen ist jahrelange gelebte Praxis in der Be-
zirksvertretung Innenstadt und selbstverständlich auch für die Beteiligung von Jugend-
lichen möglich.  
Die Entscheidung über die Gewährung von Sitzungsgeld ist dem Rat vorbehalten und 
auch das nur, soweit keine landesgesetzliche Regelung vorliegt. Eine Gewährung von 
Sitzungsgeld ist aus diesem Grund nicht möglich. 
 
Rahmenbedingungen  
Nach Auskunft des Jugendamtes sind folgende Vorgaben des Jugendschutzes zu be-
achten: 14- bis 15- jährige haben Ausgang bis 22:00 Uhr und 16- bis 17-jährige bis 
24:00 Uhr.  
Einfluss auf die Dauer der Sitzung haben insbesondere die Mitglieder der Bezirksver-
tretung sowie der Bezirksbürgermeister als Sitzungsleiter. Jugendrelevante Themen 
könnten im Bedarfsfall vorgezogen oder auch Pausen/Sitzungsunterbrechungen ein-
berufen werden. Eine generelle Pausenregelung erscheint für den Sitzungsablauf 
nicht zielführend. 
 
Benennung von Vertreter*innen 
Sowohl zur Bezirksschüler*innenvertretung als auch zum Kölner Jugendring wurde 
Kontakt aufgenommen. Eine Namensnennung ist noch nicht erfolgt. Diese wird erfol-
gen, sobald die genauen Rahmenbedingungen geklärt sind.

4 
 
Zielgruppengerechte Beteiligung 
Der Austausch mit den Jugendlichen ist in einer Sitzung der Bezirksvertretung auf die 
zur Beratung vorliegenden Tagesordnungspunkte begrenzt und die Diskussionen ste-
hen unter dem Zeitdruck einer äußerst umfangreichen Tagesordnung. Daher stellt 
sich die Frage, ob die Sitzung der Bezirksvertretung für den gewünschten Austausch 
den Rahmen generell bieten kann oder ob gezielt zu einzelnen Tagesordnungspunk-
ten Vertreter*innen der Jugendlichen eingeladen werden sollten.  
In Absprache mit dem Bezirksbürgermeister Herrn Hupke schlägt die Verwaltung als 
Übergangslösung für den Stadtbezirk Innenstadt bis zu einer gesamtstädtischen Lö-
sung Folgendes vor: 
Die von Bezirksschüler+innenvertretung und vom Kölner Jugendring benannten 
Vertreter*innen werden nach jeweiliger Absprache in der Fraktionsvorsitzenden-
besprechung zu einzelnen Themen eingeladen. Die Sitzungstermine werden die-
sen zu Beginn des Jahres mitgeteilt. Sofern die Vertreter*innen darüber hinaus 
an einer Sitzung der Bezirksvertretung teilnehmen möchten, können sie sich 
gerne hierzu anmelden. Sofern sie ein Rederecht zu einem Punkt wünschen, tei-
len sie dies mit der Anmeldung mit, spätestens aber am Tag vor der Sitzung, da-
mit dann zu Sitzungsbeginn das Rederecht beschlossen werden kann. Eine Ge-
währung von Sitzungsgeld ist aus den oben dargestellten Gründen nicht mög-
lich. 
Ergänzend zu dieser formellen Beteiligungsmöglichkeit könnten Bezirksbürgermeister 
und Bezirksvertretung Jugendlichen die Möglichkeit einer öffentlichen Jugendbeteili-
gung bieten. Dies könnte z. B. im Rahmen einer Veranstaltung in einer Schule oder 
Jugendeinrichtung stattfinden, sofern hierzu in der Fachverwaltung die notwendigen 
Kapazitäten für die Organisation und Begleitung zur Verfügung stehen.  
 
Modell Düsseldorf 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 25.05.2023 wurde auf das Modell 
der Landeshauptstadt Düsseldorf hingewiesen. Dort wird allerdings - ähnlich wie in 
Köln die Seniorenvertretung - ein Jugendrat gewählt, der als eigenständiges Gremium 
tagt, als beratende Mitglieder nehmen an den Sitzungen Vertreter der Politik teil. Der 
Jugendrat hat ein eigenes Antrags- und Anfragerecht und entsendet in die Bezirksver-
tretungen zwei Vertreter. Sollte ein solches Verfahren gewünscht sein, könnte die BV 
1 eine Anregung nach § 38 XIII GO an den Rat richten. Allerdings hat der Rat die Ver-
waltung mit dem Beschluss vom 05.05.2022 AN/1003/2022 mit der Erstellung eines 
Konzeptes, also einem weitergehenden Beschluss, bereits beauftragt. 
 
Nächste Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

AN-2089-2022

1934 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2089/2022
Stand: 14.06.2023 
Sachstandsbericht  
Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß für das Gebiet 
Griechenmarktviertel, gem. Antrag Grüne, CDU, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die 
ParteiBeschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Aufst ellung 
einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) für das Gebiet Griechenmarktviertel. Eine entsprechende Vor-
lage ist den entsprechenden politischen Gremien bis spätestens zum 4. Quartal 
2023 vorzulegen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen vom 11. Februar 2014 
(3443/2013) hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, im Bedarfsfall das Instrument Soziale 
Erhaltungssatzung vermehrt zu nutzen. Die Verwaltung hat seitdem für folgende Gebiete die 
Aufstellung bzw. den Beschluss von Sozialen Erhaltungsgebieten vorbereitet und in die politi-
schen Gremien eingebracht: 
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Severinsviertel 
(2017, 2019), siehe dazu Dritter Sachstands-, Erfahrungsbericht (0598/2023) 
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West (2020, 
2022), siehe dazu Erster Sachstands-, Erfahrungsbericht (1131/2023) 
- Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Neustadt Süd-West (2021) und Vorlage 
zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (0541/2023) 
- Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Ehrenfeld Ost (4463/2021) 
 
Nächste Schritte: 
Die von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen Gebiete zur Aufstellung einer Sozialen Er-
haltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), wie beispielsweise 
das Griechenmarktviertel, werden derzeit von der Verwaltung geprüft. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Mitte 2024

2

AN-1788-2022

1010 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1788/2022
Stand: 26.05.2023 
Sachstandsbericht  
Verlängerung von Lieferzeiten auf dem Alter Markt, Antrag FDPBeschluss: 
 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, 
 
die Anlieferungszeiten für den Alter Markt um zwei Stunden pro Tag zu verlängern. 
Die Maßnahme ist auf ein Jahr begrenzt. In der ersten Sitzung der Bezirksvertretung  nach 
der Sommerpause 2023 soll über eine Vorlage über eine Verlängerung entschieden werden.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Anlieferungszeiten für den Alter Markt werden auf 12 Uhr ausgeweitet. Die entsprechende 
Änderung ist in Vorbereitung. 
Aufgrund der vielfältigen Nutzungsansprüche wird die Verwaltung darüber hinaus keine wei-
tergehende Anpassung der Lieferzeiten vornehmen. 
Nächste Schritte: 
Mit Anordnung der angepassten Beschilderung erfolgt die Ausführung voraussichtlich im Som-
mer 2023. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
IV 2023

AN-0851-2023

589 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0851/2023
Stand: 15.06.2023 
Sachstandsbericht  
Renovierung Bänke Lichhof, Antrag GrüneBeschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten,-nach der Einweihung der neuen Freitreppe an der Pippinstraße- 
die Bänke im Lichhof zu renovieren. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Bänke sind bereits bestellt und werden voraussichtlich in der 27.KW geliefert. 
Nächste Schritte: 
Vergabe der Bauleistung (Bankaufstellung/Austausch) 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
November 2023

AN-0268-2020

1929 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0268/2020
Stand: 07.06.2023 
Sachstandsbericht  
Parken auf dem Platz  Apostelnkloster, Antrag GrüneBeschluss: 
Die Bezirksvertretung beschließt: 
Die Verwaltung unterbindet zeitnah das Parken auf dem Platz Apostelnkloster durch das Auf-
stellen weiterer Poller. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Anordnung von Absperrpfosten ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in 
Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwal-
tung. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an. Die Prüfung hat folgendes 
ergeben: 
Nach den Bestimmungen der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 StVO, wonach Anordnungen von 
Verkehrszeichen nur dort zu treffen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwin-
gend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen und 
Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Verkehrseinrichtungen, die lediglich die ge-
setzlichen Regelungen wiedergeben oder bereits verbotene Verhaltensweisen verhindern, 
sind nicht anzuordnen. Ein Absperrpfosten gilt nach der Straßenverkehrsordnung als Ver-
kehrszeichen. Absperrpfosten werden grundsätzlich nur noch dort installiert, wo dies zur Ge-
währleistung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. Dies ist hier nicht der Fall. 
Bei der Örtlichkeit handelt es sich um eine ausgewiesene Ausfahrt, welche aus verkehrsrecht-
licher Sicht sowie aus Sicht der Verkehrssicherheit nicht dauerhaft mittels herausnehmbarer 
Absperrpfosten gesichert werden kann. 
 
Zur Verdeutlichung der Situation wurde ein weiteres Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-
ordnung (Verbot der Einfahrt) angeordnet. So soll den am Verkehr Teilnehmenden die rechts-
widrige Befahrung nochmals kenntlich gemacht werden. 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2

Mitteilung BV

364 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2493/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
 
Sachstandsbericht 
Als Anlage werden die seit der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt neu eingegan-
genen Sachstandsberichte aus den Fachämtern zur Kenntnisnahme vorgelegt.  
 
gez. Dr. Höver

AN-2078-2022

3003 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2078/2022
Stand: 25.07.2023 
Sachstandsbericht  
Ertüchtigung der Brückengeländer zweier Fuß- und Radbrücken (Alarichstraße, 
Wissener Weg) sowie die Modernisierung der Fahrradschienen an den Treppenwerken 
der Südbrücke, Antrag GrüneBeschluss: 
1. Das Brückengeländer der Fuß- und Radbrücke zwischen der Alarichstraße und dem Ge-
lände der TH-Deutz wird durch einen angeflanschten Handlauf von 1,0 Meter auf 1,30 Me-
ter ertüchtigt und kann damit wieder für den Radverkehr freigegeben werden. 
2. Das Brückengeländer der Brücke im Verlauf des Wissener Wegs wird durch einen ange-
flanschten Handlauf von 1,0 Meter auf 1,30 Meter ertüchtigt und kann damit für den Rad-
verkehr freigegeben werden. 
3. Die Fahrradschienen der Treppenwerke der Südbrücke werden so ertüchtigt, dass Radfah-
rende ohne große Kraftanstrengung ihrer Räder hoch und auch wieder hinunter bekom-
men. Hierfür soll das bestehende Schienensystem durch ein neues ersetzt werden, dass  
1. die Schienen, die hinunterführen, sollen das Fahrrad je nach Gewicht mehr oder 
weniger stark abbremsen, so dass Radfahrende beim Abstieg ihr eigenes Tempo 
bestimmen können. Dieser Effekt wird durch sogenannte Bürstenleisten erreicht. 
2. die Schienen, die hochführen, weisen eine Art Förderband auf, das elektrisch an-
getrieben wird und damit die Radfahrenden komfortabel beim Fahrradtransport un-
terstützt. 
3. Die Fahrradschienen sollen so verbaut werden, dass jeweils eine Seite der Brücke 
für nur eine Fahrtrichtung ausgelegt wird, um so den Radverkehr zu entflechten 
und damit für Fußgänger:innen voraussehbarer zu gestalten. Der jeweilige Rich-
tungsverlauf ist zu Beschildern. 
4. Eine regelmäßige und in kurzfristigen Intervallen zu versehene Wartung sowie eine 
Instandsetzungen mit schnellen Reaktionszeiten ist sicherzustellen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Anfrage ist in Bearbeitung. 
Sachstand zu 1:

2 
 
Das Brückenbauwerk Alarichstraße ist im Eigentum und der Zuständigkeit der Stadt Köln. Es 
wird geprüft, ob eine einfache Ertüchtigung der Geländer auf 1,30m Höhe ohne weitere Maß-
nahmen möglich ist. Zu beachten ist auch, ob die Breite und Rampenneigung der Brücke ei-
nen uneingeschränkten Radverkehr in beiden Richtungen zulassen. 
Hierzu muss eine Abstimmung zwischen den beteiligten Fachämtern erfolgen. 
Sachstand zu 2: 
Das Brückenbauwerk Wissener Weg ist nicht im Eigentum und der Zuständigkeit der Stadt 
Köln. Es gehört dem Bund und wird von der Autobahn GmbH verwaltet. Eine Anfrage zur Be-
reitschaft der Autobahn GmbH das Geländer zu ertüchtigen wird gestellt. 
Sachstand zu 3: 
Es liegt noch kein Sachstand vor, da die Verwaltung andere dringendere Projekte bearbeiten 
musste. Ein funktionierendes Schienensystem ist derzeit vorhanden. 
 
Nächste Schritte: 
Abstimmungen zwischen den Ämtern, Kontaktaufnahme zur Autobahn GmbH 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
15.12.2023

AN-1350-2022

1725 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1350/2022 
Freigabedatum 19.07.2023
Stand: 31.07.2023 
Sachstandsbericht  
Neugestaltung Quartermarkt, Antrag GrüneBeschluss: 
Der Quartermarkt soll als wichtiger Aufenthaltsraum auf der Via Culturalis eine neue 
Platzgestaltung erhalten, die sich der ständig steigenden Hitzeentwicklung in der In-
nenstadt entgegen stellt. Durch den alten Baumbestand hat der Platz jetzt schon eine 
natürliche Beschattung. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Kühlung sollten bei 
der Gestaltung eine Entsiegelung geprüft und Nebelduschen, Steelen oder ähnliches 
eingesetzt werden. Die Verwaltung entwickelt Ideen zur Neugestaltung des Quarter-
marktes und legt sie der Bezirksvertretung zeitnah vor. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Quatermarkt befindet sich überwiegend in Privatbesitz. Aufgrund der auch im Antrag be-
schriebenen Lage an der Via Culturalis ist perspektivisch eine Bebauung vorgesehen. Mit dem 
Eigentümer ist dazu ein Wettbewerbsverfahren abgestimmt, das gestartet werden kann, so-
bald weitere liegenschaftliche Themen geklärt sind. Der Rat der Stadt Köln hatte daher in sei-
ner Sitzung am 02.07.2019 (3136/2018) den Verkauf einer Teilfläche und der Löschung einer 
Dienstbarkeit beschlossen, welche wesentliche Voraussetzungen für die geplante Bebauung 
sind. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Platzgestaltung der dann ver-
bleibenden Flächen wurde zur Bearbeitung in das Arbeitsprogramm 61- 66 aufgenommen 
Nächste Schritte: 
Die Verhandlungen zwischen dem Investor und dem Liegenschaftsamt werden fortgeführt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
II Quartal 2024

AN-0911-2018

1956 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0911/2018
Stand: 08.05.2023 
Sachstandsbericht  
Parken in der Suevenstraße, Antrag GrüneBeschluss: 
1.            Die Verwaltung wird beauftragt  
auf der nördlichen Seite der Suevenstraße (ungerade Hausnummern) das halbseitige Geh-
wegparken aufzuheben und stattdessen Fahrbahnparken anzuordnen,  
für mindestens 30 Fahrräder sichere Abstellmöglichkeiten (Fahrradnadeln) in der Sueven-
straße einzurichten, mit besonderer Berücksichtigung auch von mehrspurigen Fahrrädern, wie 
z.B. Cargo Bikes. 
zu prüfen, inwiefern eine Einbahnstraßenregelung im Bereich Suevenstraße/Alarichstraße und 
den angrenzenden Nebenstraßen zu einer dauerhaften Entschleunigung des motorisierten 
Verkehrs beitragen kann und das Ergebnis der Prüfung der BV Innenstadt zur Kenntnis zu 
bringen.“ 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand 2021: 
Die Verlegung des halbseitigen Gehwegparkens auf die Fahrbahn wird im 3.Quartal 2021 er-
folgen. Fahrradabstellanlagen fallen in die Zuständigkeit von 661/4, Prüfung Einbahnstraße in 
die Zuständigkeit 661/3 
Sachstand 2023: 
Die Verwaltung überplant aktuell das Bewohnerparkgebiet Deutz II in Punkto Ausweitung von 
Bewohnerreservierungen. Im Rahmen dieser Umplanung wird auch der Beschlusspunkt, das 
halbseitige Gehwegparken auf der nördöstlichen Seite der Suevenstraße aufzuheben, mitge-
plant und nach erfolgtem Beschluss umgesetzt. 
Nach Umsetzung werden die vom Parken befreiten Gehwegbereiche bedarfsgerecht mit Fahr-
radabstellanlagen bestückt. 
Die Prüfung einer Einbahnstraßenregelung in Sueven- und Alarichstraße, sowie benachbarter 
Straßen ist noch nicht erfolgt. 
 
 
Nächste Schritte:

2 
 
Vorlage einer Beschlussvorlage zur Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerpark-
gebiet Deutz II. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Zeitraum nach Umsetzung des Beschlusses, voraussichtlich 2024.

AN-1105-2021

1568 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4520 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1105/2021
Stand: 27.07.2023 
Sachstandsbericht  
Gedenktafel/-Plakette für Michael "Mike" JovyBeschluss: 
Die Verwaltung soll prüfen, wo und wie im Bereich „An der Bottmühle“ eine Gedenkplaket-
te/Gedenktafel für den Widerstandskämpfer Michel „Mike“ Jovy angebracht werden kann. Die 
Ergebnisse sind der BV Innenstadt vorzustellen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
2023 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung schlägt die Anbringung einer Gedenktafel/-Plakette am Gebäude Severinswall 
32 vor.  
Die Bottmühle, Severinswall 32, befindet sich in städtischem Eigentum. Mieterin ist die Sozia-
listische Jugend Deutschlands – Die Falken, Kreisverband Köln, ein anerkannter freier Träger 
der Jugendhilfe. In Vergangenheit hat dort bereits eine Gedenkveranstaltung stattgefunden, 
die an das Wirken Michael Jovys erinnerte. Aufgrund der inhaltlichen Nähe (Jugendverbands-
arbeit und antifaschistische Ausrichtung) und der Verankerung im Stadtvierteil empfiehlt es 
sich, die Falken in die Planung und Enthüllung einzubeziehen. So könnte die gesellschaftliche 
Auseinandersetzung mit der Person Michael Jovy gefördert werden. 
Für die inhaltliche Gestaltung der Tafel kann das NS-Dokumentationszentrum verantwortlich 
zeichnen, ggfs. unter Beteiligung der Historiker Herrn Dr. Matthias von Hellfeld und Herrn 
Horst-Pierre Bothien, Co-Autoren der 2017 erschienenen Publikation „Ein Leben gegen den 
Strom. Michael "Mike" Jovy - Widerstandkämpfer, Jungenschafter, Diplomat“.

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2493/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
09.08.2023
Erstellt
03.08.2023 14:19