2493/2023
Sachstandsbericht
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1018-2023
3933 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-1
Vorlagen-Nummer
1018/2023
Stand: 09.08.2023
Sachstandsbericht
Vergabe Stadtklima- und Stadtverschönerungsmittel 2023 im Stadtbezirk Innenstadt
I. GEÄNDERTER Beschluss:
1.) Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die vom Rat im Haushaltsplan 2023/2024
bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € für Maßnahmen zum Stadtklima
und zur Stadtverschönerung nach Maßgabe des vom Finanzausschuss am 03.04.2017
beschlossenen Kriterienkatalogs für die aufgeführten Maßnahmen zu verwenden und bit-
tet die Verwaltung die Maßnahme umzusetzen.
Nr. Ort Geplante Maßnahmen geschätzte
Kosten Brutto
1 Altstadt-Süd Ankerstr. Hundefreilauffläche mit Einzäunung 25.000€
2 Neustadt-Nord Einzäunung Hundefreilauffläche Volksgarten 18.000 €
3 Neustadt-Nord Stadtgarten: Durchführung von Natursteinarbei-
ten am Ausgang Gilbachstraße
40.000 €
32.000 €
4 Deutz Am Düxer Bock 2x Tisch -Bank-Kombinationen
installieren
und
Bepflanzung
10.000 €
1.000
5 Neustadt-Nord Boulefläche Stadtgarten mit 2 Bänken 15.000€
6 Neustadt-Nord 12 Bänke am Brüsseler Platz erneuern 20.000€
7 Neustadt-Nord Beete Ebertplatz aufwerten 20.000€
8 Neustadt-Nord Bepflanzung St. Agnes 1.000 €
9 Neustadt-Nord Entsiegelung und Bepflanzung mit Stauden
des abgepollerten freilaufenden Rechtsab-
biegers am Hans-Böckler-Platz
18.000 €
10 Baumpflanzungen im Bezirk Innenstadt 5.000 €
Summe 150.000
2
2.) Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel 2023 in Höhe von
150.000 € für die von der Bezirksvertretung Innenstadt beschlossenen Maßnahmen. Die
entsprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024, Teilergebnisplan
1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 13
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung.
II. Kenntnisnahme:
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün erhält die Vorlage im Nachgang zur Kenntnis.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Zu Nummer 9 der im Beschluss aufgeführten Tabelle, Entsiegelung und Bepflanzung mit
Stauden des abgepollerten freilaufenden Rechtsabbiegers am Hans-Böckler-Platz, wurde die
Verwaltung gebeten zu prüfen, ob dieser Beschluss realisierbar ist.
Dazu kann Folgendes mitgeteilt werden:
Es handelt sich um die orange markierte Fläche.
Nach Auskunft des Amtes für öffentliche Ordnung bestehen von dort gegen eine Entsiegelung
keine Bedenken.
Nach Auskunft der Berufsfeuerwehr Köln können auch bei Entsiegelung alle Gebäude im Not-
fall erreicht werden.
Das Bauverwaltungsamt wurde bezüglich einer eventuell notwendigen Umwidmung des öf-
fentlichen Straßenlandes angefragt.
Zu dem Radweg ist nach Mitteilung des Amtes für nachhaltige Mobilität ein Abstand von 70
3
cm notwendig.
Auf Anfrage teilt das Amt für Straßen und Radwegebau mit, dass zu den Pollern und der Ver-
kehrsinsel keine besonderen Abstände einzuhalten sind. Ebenso wird erklärt, dass die neue
„Grünfläche“ als Straßenbegleitgrün gelten würde und daher keine Umwidmung von Straßen-
land erforderlich sei. Ebenfalls wird der wichtige Hinweis auf eine vom Amt für Brücken, Tun-
nel und Stadtbahnbau beabsichtigte Baustelleneinrichtung im Bereich des freilaufenden
Rechtsabbiegers gegeben.
Nach Auskunft des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau wird die Fläche als Baustel-
leneinrichtungsfläche für die Brandschutzsanierung an der Haltestelle Hans-Böckler-Platz
nach aktueller Planung mit einem Start im August 2024 und bis Ende 2026 benötigt.
Von einer Entsiegelung der o.g. Fläche ist daher zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung in bewährtem Verfahren neue Vorschläge unter-
breiten und anschließend eine Beschlussvorlage zur Beratung für die Bezirksvertretung Innen-
stadt, den Finanzausschuss sowie den Ausschuss Umwelt und Grün vorlegen.
AN-0894-2021
1179 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0894/2021
Stand: 24.04.2023
Sachstandsbericht
Gem. Änderungsantrag Engelbertstraße Parkraum, gem. Änderungsantrag Die Linke,
Grüne und KlimafreundeBeschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt bedankt sich bei der Fachverwaltung für die Darstellung der
Möglichkeiten zur Parkraumoptimierung in der Engelbertstraße und beauftragt die Verwaltung:
1. gemäß Variante II (Möglichkeit der Neuordnung der Längsparkplätze auf dem Gehweg) die
vorhandenen Längsparkplätze vom Gehweg halb auf die Fahrbahn zu verlegen (siehe An-
lage),
2. entsprechend Punkt III zusätzlich zu den Maßnahmen eine nächtliche Bewohner-reservie-
rung ab 18 Uhr zur Kompensation der Stellplatzreduzierung einzuführen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Planung sowie die Abstimmung mit den Fachdienststellen wurde abgeschlossen und an
die entsprechende Instanz zur Ausschreibung übergeben.
Nächste Schritte:
Die Maßnahme wird ausgeschrieben und an eine externe Fachfirma vergeben werden. Ein
konkretes Datum kann derzeit nicht genannt werden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
?
AN-0281-2023
828 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0281/2023
Stand: 06.06.2023
Sachstandsbericht
Bauliche Trennung und Markierung Fleischmengergasse, Antrag B90/Die
GrünenBeschluss:
Die Parkplätze / Lade- und Lieferzone in der Fleischmengergasse zwischen Lungengasse und
Cäcilienstraße soll von der im Westen liegenden Fahrradstraße baulich getrennt werden (ent-
weder doppelter Hochbord oder Frankfurter Hüte).
Die Fahrradstraße soll mit einer Mittelstrichelung versehen werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Planungen für bauliche Trennelemente wurde abgeschlossen und an die Bauausfüh-
rungsabteilung übergeben.
Nächste Schritte:
Die Maßnahme wird voraussichtlich in 2023 ausgeführt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
31.12.2023
AN-0858-2023
11405 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/02/02-1
Vorlagen-Nummer
AN/0858/2023
Stand: 08.08.2023
Sachstandsbericht
Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3
Gemeindeordnung NRW – Jugendvertreter*innen in der Bezirksvertretung Innenstadt,
gem. Antrag Grüne, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die ParteiBeschluss:
1. bis auf weiteres jeweils eine*n Vertreter*in der Bezirksschüler*innenvertretung Köln
und des Kölner Jugendrings nach Maßgabe des Absatz 3 des § 58 der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen als Vertreter einer Bevölkerungsgruppen, die
von den Entscheidung der Bezirksvertretung vorwiegend betroffen ist, zur beratenden
Teilnahme ab der ersten Sitzung nach den diesjährigen Herbstferien zuzulassen.
1.1. Die Vertreter*innen müssen zum Zeitpunkt ihrer Zulassung das 14. Lebensjahr
vollendet, dürfen aber das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
1.2. Der/Die Vertreter*in der Bezirksschüler*innenschaft muss eine Schule im Stadtbe-
zirk Innenstadt besuchen oder wie der/die Vertreter*in des Kölner Jugendrings sei-
nen/ihren Hauptwohnsitz haben. Entfällt diese Maßgabe, erlischt damit die Zulassung
– dies ist der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt unmittelbar mitzutei-
len.
1.3. Die beiden Organisationen bestimmen nach Beginn eines jeden Schuljahr jeweils
aus ihrer Mitte eine*n Vertreter*in. Ein*e Ersatzvertreter*in kann bestimmt werden.
Eine Geschlechterparität wird gewünscht. Die Daten der Vertreter*innen (Vorname,
Name, Alter, Adresse sowie ggf. die Schulzugehörigkeit) sind durch die Organisation
unmittelbar der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Innenstadt zu übermitteln.
1.4. Bis zur Neubestimmung eines/einer Vertreter*in bleiben bereits zugelassene Ver-
treter*innen unter Maßgabe von Punkt 1.2. Teil der Bezirksvertretung Innenstadt.
1.5. Falls die Gemeindeordnung für sie keine Aufwandsentschädigungen (Sitzungs-
geld) vorsehen sollte, werden diese entsprechend den Regularien für sachkundige
Einwohner*innen in den Ausschüssen des Kölner Rates aus Mitteln des Bezirks ge-
leistet.
2. bittet den Bezirksbürgermeister und den Geschäftsführer der Bezirksvertretung Innen-
stadt spätestens zur Sitzung am 24. August einen Verfahrensvorschlag der Bezirksver-
tretung vorzulegen, der sicherstellt, dass Sitzungen mit den entsprechenden Schutzge-
setzen im Einklang stehen. So sollen sie u.a. durch Pausen getaktet werden und ihre
Dauer angemessen begrenzt bleiben. Eine frühzeitige Einbindung beider Verbände in
die Entwicklung ist hierbei anzustreben – zur Sitzung sind sie einzuladen.
3. Die BV Innenstadt unterstützt die Idee mittelfristig direkt gewählte Jugendvertre-
ter*innen aus einem einzurichtenden Jugendrat in den Bezirksvertretungen zu
etablieren, wie es beispielsweise schon in Düsseldorf der Fall ist.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 25.05.2023 beschlossen,
dass ab der 1. Sitzung nach den Herbstferien Vertreter der Bezirksschüler*innenver-
tretung und des Kölner Jugendrings an den Sitzungen der Bezirksvertretung Innen-
stadt teilnehmen sollen. Ein Konzept soll von dem Bezirksbürgermeister und Verwal-
tung in der ersten Sitzung nach der Sommerpause vorgestellt werden.
Beschluss des Rates
Der Rat hat die Verwaltung bereits mit Beschluss vom 05.05.2022 mit der Erarbeitung
eines gesamtstädtischen Konzeptes zur Jugendpartizipation beauftragt AN/1003/2022
(der im Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt als Quelle zitierte Ursprungsantrag
AN/0781/2022 wurde durch den o.g. Antrag AN/1003/2022 ersetzt).
Hier der Beschlusstext:
„Es sollen ein gemeinsames Konzept und Verständnis für den Bereich der Partizipa-
tion in der Stadt Köln (kommunalpolitische Ebene) erarbeitet w erden, w elches Ju-
gendpartizipation als festen Bestandteil der Kölner Kommunalpolitik verankert und
verstetigt.
Jugendparlamente auf der Stadt- oder Bezirksebene können dabei ein Beteiligungs-
format sein, daher w ollen w ir dieses Modell auch ergebnisoffen und ausführlich disku-
tieren.
Bei der Erarbeitung des Konzepts w ird aktiv die Unterstützung der Fachstelle für Ei-
genständige Jugendpolitik und Partizipation des LVR bei der Erarbeitung angefragt.
Dieses Konzept ist dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Bürgerbeteiligun g,
Anregungen und Beschw erden, und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Die Erfahrungen mit bereits etablierten Beteiligungsformaten w ie zum Beispiel den Ju-
gendforen, der Spielplatzplanung sow ie den Partizipationsansätzen aus den Bezirks-
vertretungen und dem zw eiten Aktionsplan “Kinderfreundliche Kommune”(Mülheim-
Check) sind dabei ebenso auszuw erten und zu berücksichtigen, w ie die Erfahrungen
mit Jugendparlamenten in anderen großen Städten.
Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass gerade Kinder und Jugendliche, die bisher
keine oder w enig Erfahrung haben, ihre Interessen einzubringen oder hieran gehindert
w erden (z.B. durch Sprach- oder auch soziale Barrieren oder auch Behinderungen),
sich gleichermaßen beteiligen können.
Hierfür soll die Stadt Köln im 2.Halbjahr 2022 zu einem Fachtag einladen. Zielsetzung
soll sein, hier unterschiedliche Meinungen und Ansätze von Kindern und Jugendli-
chen, Politik und freien Trägern ergebnisoffen zu diskutieren und die Grundlage für
das Konzept partizipativ zu erarbeiten. Hierbei soll es auch einen w issenschaftlichen
Beitrag bzgl. der Wirksamkeit von Jugendparlamenten in deutschen Großstädten und
anderen Ländern (z.B. Schottland) geben.
Die Bezirksschüler*innenvertretung und der Kölner Jugendring e.V. sind aktiv in die
Fachtagplanung einzubeziehen. Für die Teilnahme am Fachtag ist insbesondere in
den bestehenden Jugendforen und partizipationserfahrenen Einrichtungen w ie z.B.
dem Lino-Club zu w erben. Alle im Hauptausschuss vertretenen Fraktionen sind einzu-
laden.
Eine w issenschaftliche Evaluation der Wirksamkeit des Konzepts ist vorzusehen.
3
Die Finanzierung der Fachtagung i. H. v. 15.000 € soll aus der Landschaftsumlage
entnommen w erden.“
Die Planungen des Jugendamtes zu diesem Antrag wurden mit Mitteilung 3780/2022
der BV 1 am 01.12.2022, den anderen BVén sowie dem Ausschuss Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden vorgestellt.
Nach einem sehr erfolgreichen Fachtag im April dieses Jahres erarbeitet das Amt für
Kinder Jugend und Familie aktuell die Planungsschritte für die Strategieentwicklung
und wird nach den Sommerferien dort aktiv einsteigen. Aktuell wird ein begleitender
Arbeitskreis konstituiert, der die Konzeptentwicklung unterstützt und gewährleistet,
dass alle Perspektiven berücksichtigt werden. Das Jugendamt möchte zudem zeitnah
alle Bezirksvertretungen besuchen, um die Mitglieder über den aktuellen Stand und
die weiteren Schritte der Strategieentwicklung zu informieren und in den Austausch zu
kommen.
Rechtliche Grundlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass der im Antrag als Rechtsgrundlage genannte § 58 II
Gemeindeordnung NRW für die Bezirksvertretung nicht einschlägig ist, sondern aus-
drücklich nur Ausschüsse des Rates betrifft. Bezirksvertretungen können nach § 36
Abs. 5 S. 3 GO NRW sowie § 34 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertre-
tungen sowie § 18 Abs. V Hauptsatzung Sachverständige und Einwohner zu einzel-
nen Punkten der Tagesordnung hören. Die Bezirksvertretung muss vor Eintritt in die
Tagesordnung das Rederecht für die konkreten Personen beschließen. Die Anhörung
von Sachverständigen und Einwohner*innen ist jahrelange gelebte Praxis in der Be-
zirksvertretung Innenstadt und selbstverständlich auch für die Beteiligung von Jugend-
lichen möglich.
Die Entscheidung über die Gewährung von Sitzungsgeld ist dem Rat vorbehalten und
auch das nur, soweit keine landesgesetzliche Regelung vorliegt. Eine Gewährung von
Sitzungsgeld ist aus diesem Grund nicht möglich.
Rahmenbedingungen
Nach Auskunft des Jugendamtes sind folgende Vorgaben des Jugendschutzes zu be-
achten: 14- bis 15- jährige haben Ausgang bis 22:00 Uhr und 16- bis 17-jährige bis
24:00 Uhr.
Einfluss auf die Dauer der Sitzung haben insbesondere die Mitglieder der Bezirksver-
tretung sowie der Bezirksbürgermeister als Sitzungsleiter. Jugendrelevante Themen
könnten im Bedarfsfall vorgezogen oder auch Pausen/Sitzungsunterbrechungen ein-
berufen werden. Eine generelle Pausenregelung erscheint für den Sitzungsablauf
nicht zielführend.
Benennung von Vertreter*innen
Sowohl zur Bezirksschüler*innenvertretung als auch zum Kölner Jugendring wurde
Kontakt aufgenommen. Eine Namensnennung ist noch nicht erfolgt. Diese wird erfol-
gen, sobald die genauen Rahmenbedingungen geklärt sind.
4
Zielgruppengerechte Beteiligung
Der Austausch mit den Jugendlichen ist in einer Sitzung der Bezirksvertretung auf die
zur Beratung vorliegenden Tagesordnungspunkte begrenzt und die Diskussionen ste-
hen unter dem Zeitdruck einer äußerst umfangreichen Tagesordnung. Daher stellt
sich die Frage, ob die Sitzung der Bezirksvertretung für den gewünschten Austausch
den Rahmen generell bieten kann oder ob gezielt zu einzelnen Tagesordnungspunk-
ten Vertreter*innen der Jugendlichen eingeladen werden sollten.
In Absprache mit dem Bezirksbürgermeister Herrn Hupke schlägt die Verwaltung als
Übergangslösung für den Stadtbezirk Innenstadt bis zu einer gesamtstädtischen Lö-
sung Folgendes vor:
Die von Bezirksschüler+innenvertretung und vom Kölner Jugendring benannten
Vertreter*innen werden nach jeweiliger Absprache in der Fraktionsvorsitzenden-
besprechung zu einzelnen Themen eingeladen. Die Sitzungstermine werden die-
sen zu Beginn des Jahres mitgeteilt. Sofern die Vertreter*innen darüber hinaus
an einer Sitzung der Bezirksvertretung teilnehmen möchten, können sie sich
gerne hierzu anmelden. Sofern sie ein Rederecht zu einem Punkt wünschen, tei-
len sie dies mit der Anmeldung mit, spätestens aber am Tag vor der Sitzung, da-
mit dann zu Sitzungsbeginn das Rederecht beschlossen werden kann. Eine Ge-
währung von Sitzungsgeld ist aus den oben dargestellten Gründen nicht mög-
lich.
Ergänzend zu dieser formellen Beteiligungsmöglichkeit könnten Bezirksbürgermeister
und Bezirksvertretung Jugendlichen die Möglichkeit einer öffentlichen Jugendbeteili-
gung bieten. Dies könnte z. B. im Rahmen einer Veranstaltung in einer Schule oder
Jugendeinrichtung stattfinden, sofern hierzu in der Fachverwaltung die notwendigen
Kapazitäten für die Organisation und Begleitung zur Verfügung stehen.
Modell Düsseldorf
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 25.05.2023 wurde auf das Modell
der Landeshauptstadt Düsseldorf hingewiesen. Dort wird allerdings - ähnlich wie in
Köln die Seniorenvertretung - ein Jugendrat gewählt, der als eigenständiges Gremium
tagt, als beratende Mitglieder nehmen an den Sitzungen Vertreter der Politik teil. Der
Jugendrat hat ein eigenes Antrags- und Anfragerecht und entsendet in die Bezirksver-
tretungen zwei Vertreter. Sollte ein solches Verfahren gewünscht sein, könnte die BV
1 eine Anregung nach § 38 XIII GO an den Rat richten. Allerdings hat der Rat die Ver-
waltung mit dem Beschluss vom 05.05.2022 AN/1003/2022 mit der Erstellung eines
Konzeptes, also einem weitergehenden Beschluss, bereits beauftragt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
AN-2089-2022
1934 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IX/15
Vorlagen-Nummer
AN/2089/2022
Stand: 14.06.2023
Sachstandsbericht
Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß für das Gebiet
Griechenmarktviertel, gem. Antrag Grüne, CDU, SPD, Die Linke, KlimaFreunde und Die
ParteiBeschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung mit der Aufst ellung
einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetz-
buch (BauGB) für das Gebiet Griechenmarktviertel. Eine entsprechende Vor-
lage ist den entsprechenden politischen Gremien bis spätestens zum 4. Quartal
2023 vorzulegen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Mit Ratsbeschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen vom 11. Februar 2014
(3443/2013) hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, im Bedarfsfall das Instrument Soziale
Erhaltungssatzung vermehrt zu nutzen. Die Verwaltung hat seitdem für folgende Gebiete die
Aufstellung bzw. den Beschluss von Sozialen Erhaltungsgebieten vorbereitet und in die politi-
schen Gremien eingebracht:
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Severinsviertel
(2017, 2019), siehe dazu Dritter Sachstands-, Erfahrungsbericht (0598/2023)
- Aufstellung und Beschluss einer Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West (2020,
2022), siehe dazu Erster Sachstands-, Erfahrungsbericht (1131/2023)
- Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Neustadt Süd-West (2021) und Vorlage
zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (0541/2023)
- Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für Ehrenfeld Ost (4463/2021)
Nächste Schritte:
Die von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen Gebiete zur Aufstellung einer Sozialen Er-
haltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB), wie beispielsweise
das Griechenmarktviertel, werden derzeit von der Verwaltung geprüft.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Mitte 2024
2
AN-1788-2022
1010 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/1788/2022
Stand: 26.05.2023
Sachstandsbericht
Verlängerung von Lieferzeiten auf dem Alter Markt, Antrag FDPBeschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
die Anlieferungszeiten für den Alter Markt um zwei Stunden pro Tag zu verlängern.
Die Maßnahme ist auf ein Jahr begrenzt. In der ersten Sitzung der Bezirksvertretung nach
der Sommerpause 2023 soll über eine Vorlage über eine Verlängerung entschieden werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Anlieferungszeiten für den Alter Markt werden auf 12 Uhr ausgeweitet. Die entsprechende
Änderung ist in Vorbereitung.
Aufgrund der vielfältigen Nutzungsansprüche wird die Verwaltung darüber hinaus keine wei-
tergehende Anpassung der Lieferzeiten vornehmen.
Nächste Schritte:
Mit Anordnung der angepassten Beschilderung erfolgt die Ausführung voraussichtlich im Som-
mer 2023.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
IV 2023
AN-0851-2023
589 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0851/2023
Stand: 15.06.2023
Sachstandsbericht
Renovierung Bänke Lichhof, Antrag GrüneBeschluss:
Die Verwaltung wird gebeten,-nach der Einweihung der neuen Freitreppe an der Pippinstraße-
die Bänke im Lichhof zu renovieren.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Bänke sind bereits bestellt und werden voraussichtlich in der 27.KW geliefert.
Nächste Schritte:
Vergabe der Bauleistung (Bankaufstellung/Austausch)
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
November 2023
AN-0268-2020
1929 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0268/2020
Stand: 07.06.2023
Sachstandsbericht
Parken auf dem Platz Apostelnkloster, Antrag GrüneBeschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt:
Die Verwaltung unterbindet zeitnah das Parken auf dem Platz Apostelnkloster durch das Auf-
stellen weiterer Poller.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Anordnung von Absperrpfosten ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in
Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwal-
tung. Die Verwaltung sieht den Beschluss daher als Prüfauftrag an. Die Prüfung hat folgendes
ergeben:
Nach den Bestimmungen der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 StVO, wonach Anordnungen von
Verkehrszeichen nur dort zu treffen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwin-
gend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Verkehrseinrichtungen, die lediglich die ge-
setzlichen Regelungen wiedergeben oder bereits verbotene Verhaltensweisen verhindern,
sind nicht anzuordnen. Ein Absperrpfosten gilt nach der Straßenverkehrsordnung als Ver-
kehrszeichen. Absperrpfosten werden grundsätzlich nur noch dort installiert, wo dies zur Ge-
währleistung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. Dies ist hier nicht der Fall.
Bei der Örtlichkeit handelt es sich um eine ausgewiesene Ausfahrt, welche aus verkehrsrecht-
licher Sicht sowie aus Sicht der Verkehrssicherheit nicht dauerhaft mittels herausnehmbarer
Absperrpfosten gesichert werden kann.
Zur Verdeutlichung der Situation wurde ein weiteres Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-
ordnung (Verbot der Einfahrt) angeordnet. So soll den am Verkehr Teilnehmenden die rechts-
widrige Befahrung nochmals kenntlich gemacht werden.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2
Mitteilung BV
364 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2493/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Sachstandsbericht Als Anlage werden die seit der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt neu eingegan- genen Sachstandsberichte aus den Fachämtern zur Kenntnisnahme vorgelegt. gez. Dr. Höver
AN-2078-2022
3003 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69
Vorlagen-Nummer
AN/2078/2022
Stand: 25.07.2023
Sachstandsbericht
Ertüchtigung der Brückengeländer zweier Fuß- und Radbrücken (Alarichstraße,
Wissener Weg) sowie die Modernisierung der Fahrradschienen an den Treppenwerken
der Südbrücke, Antrag GrüneBeschluss:
1. Das Brückengeländer der Fuß- und Radbrücke zwischen der Alarichstraße und dem Ge-
lände der TH-Deutz wird durch einen angeflanschten Handlauf von 1,0 Meter auf 1,30 Me-
ter ertüchtigt und kann damit wieder für den Radverkehr freigegeben werden.
2. Das Brückengeländer der Brücke im Verlauf des Wissener Wegs wird durch einen ange-
flanschten Handlauf von 1,0 Meter auf 1,30 Meter ertüchtigt und kann damit für den Rad-
verkehr freigegeben werden.
3. Die Fahrradschienen der Treppenwerke der Südbrücke werden so ertüchtigt, dass Radfah-
rende ohne große Kraftanstrengung ihrer Räder hoch und auch wieder hinunter bekom-
men. Hierfür soll das bestehende Schienensystem durch ein neues ersetzt werden, dass
1. die Schienen, die hinunterführen, sollen das Fahrrad je nach Gewicht mehr oder
weniger stark abbremsen, so dass Radfahrende beim Abstieg ihr eigenes Tempo
bestimmen können. Dieser Effekt wird durch sogenannte Bürstenleisten erreicht.
2. die Schienen, die hochführen, weisen eine Art Förderband auf, das elektrisch an-
getrieben wird und damit die Radfahrenden komfortabel beim Fahrradtransport un-
terstützt.
3. Die Fahrradschienen sollen so verbaut werden, dass jeweils eine Seite der Brücke
für nur eine Fahrtrichtung ausgelegt wird, um so den Radverkehr zu entflechten
und damit für Fußgänger:innen voraussehbarer zu gestalten. Der jeweilige Rich-
tungsverlauf ist zu Beschildern.
4. Eine regelmäßige und in kurzfristigen Intervallen zu versehene Wartung sowie eine
Instandsetzungen mit schnellen Reaktionszeiten ist sicherzustellen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Anfrage ist in Bearbeitung.
Sachstand zu 1:
2
Das Brückenbauwerk Alarichstraße ist im Eigentum und der Zuständigkeit der Stadt Köln. Es
wird geprüft, ob eine einfache Ertüchtigung der Geländer auf 1,30m Höhe ohne weitere Maß-
nahmen möglich ist. Zu beachten ist auch, ob die Breite und Rampenneigung der Brücke ei-
nen uneingeschränkten Radverkehr in beiden Richtungen zulassen.
Hierzu muss eine Abstimmung zwischen den beteiligten Fachämtern erfolgen.
Sachstand zu 2:
Das Brückenbauwerk Wissener Weg ist nicht im Eigentum und der Zuständigkeit der Stadt
Köln. Es gehört dem Bund und wird von der Autobahn GmbH verwaltet. Eine Anfrage zur Be-
reitschaft der Autobahn GmbH das Geländer zu ertüchtigen wird gestellt.
Sachstand zu 3:
Es liegt noch kein Sachstand vor, da die Verwaltung andere dringendere Projekte bearbeiten
musste. Ein funktionierendes Schienensystem ist derzeit vorhanden.
Nächste Schritte:
Abstimmungen zwischen den Ämtern, Kontaktaufnahme zur Autobahn GmbH
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
15.12.2023
AN-1350-2022
1725 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61
Vorlagen-Nummer
AN/1350/2022
Freigabedatum 19.07.2023
Stand: 31.07.2023
Sachstandsbericht
Neugestaltung Quartermarkt, Antrag GrüneBeschluss:
Der Quartermarkt soll als wichtiger Aufenthaltsraum auf der Via Culturalis eine neue
Platzgestaltung erhalten, die sich der ständig steigenden Hitzeentwicklung in der In-
nenstadt entgegen stellt. Durch den alten Baumbestand hat der Platz jetzt schon eine
natürliche Beschattung. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Kühlung sollten bei
der Gestaltung eine Entsiegelung geprüft und Nebelduschen, Steelen oder ähnliches
eingesetzt werden. Die Verwaltung entwickelt Ideen zur Neugestaltung des Quarter-
marktes und legt sie der Bezirksvertretung zeitnah vor.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Quatermarkt befindet sich überwiegend in Privatbesitz. Aufgrund der auch im Antrag be-
schriebenen Lage an der Via Culturalis ist perspektivisch eine Bebauung vorgesehen. Mit dem
Eigentümer ist dazu ein Wettbewerbsverfahren abgestimmt, das gestartet werden kann, so-
bald weitere liegenschaftliche Themen geklärt sind. Der Rat der Stadt Köln hatte daher in sei-
ner Sitzung am 02.07.2019 (3136/2018) den Verkauf einer Teilfläche und der Löschung einer
Dienstbarkeit beschlossen, welche wesentliche Voraussetzungen für die geplante Bebauung
sind. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Platzgestaltung der dann ver-
bleibenden Flächen wurde zur Bearbeitung in das Arbeitsprogramm 61- 66 aufgenommen
Nächste Schritte:
Die Verhandlungen zwischen dem Investor und dem Liegenschaftsamt werden fortgeführt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
II Quartal 2024
AN-0911-2018
1956 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66
Vorlagen-Nummer
AN/0911/2018
Stand: 08.05.2023
Sachstandsbericht
Parken in der Suevenstraße, Antrag GrüneBeschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt
auf der nördlichen Seite der Suevenstraße (ungerade Hausnummern) das halbseitige Geh-
wegparken aufzuheben und stattdessen Fahrbahnparken anzuordnen,
für mindestens 30 Fahrräder sichere Abstellmöglichkeiten (Fahrradnadeln) in der Sueven-
straße einzurichten, mit besonderer Berücksichtigung auch von mehrspurigen Fahrrädern, wie
z.B. Cargo Bikes.
zu prüfen, inwiefern eine Einbahnstraßenregelung im Bereich Suevenstraße/Alarichstraße und
den angrenzenden Nebenstraßen zu einer dauerhaften Entschleunigung des motorisierten
Verkehrs beitragen kann und das Ergebnis der Prüfung der BV Innenstadt zur Kenntnis zu
bringen.“
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2021:
Die Verlegung des halbseitigen Gehwegparkens auf die Fahrbahn wird im 3.Quartal 2021 er-
folgen. Fahrradabstellanlagen fallen in die Zuständigkeit von 661/4, Prüfung Einbahnstraße in
die Zuständigkeit 661/3
Sachstand 2023:
Die Verwaltung überplant aktuell das Bewohnerparkgebiet Deutz II in Punkto Ausweitung von
Bewohnerreservierungen. Im Rahmen dieser Umplanung wird auch der Beschlusspunkt, das
halbseitige Gehwegparken auf der nördöstlichen Seite der Suevenstraße aufzuheben, mitge-
plant und nach erfolgtem Beschluss umgesetzt.
Nach Umsetzung werden die vom Parken befreiten Gehwegbereiche bedarfsgerecht mit Fahr-
radabstellanlagen bestückt.
Die Prüfung einer Einbahnstraßenregelung in Sueven- und Alarichstraße, sowie benachbarter
Straßen ist noch nicht erfolgt.
Nächste Schritte:
2
Vorlage einer Beschlussvorlage zur Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerpark-
gebiet Deutz II.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Zeitraum nach Umsetzung des Beschlusses, voraussichtlich 2024.
AN-1105-2021
1568 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/4520
Vorlagen-Nummer
AN/1105/2021
Stand: 27.07.2023
Sachstandsbericht
Gedenktafel/-Plakette für Michael "Mike" JovyBeschluss:
Die Verwaltung soll prüfen, wo und wie im Bereich „An der Bottmühle“ eine Gedenkplaket-
te/Gedenktafel für den Widerstandskämpfer Michel „Mike“ Jovy angebracht werden kann. Die
Ergebnisse sind der BV Innenstadt vorzustellen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
2023
Nächste Schritte:
Die Verwaltung schlägt die Anbringung einer Gedenktafel/-Plakette am Gebäude Severinswall
32 vor.
Die Bottmühle, Severinswall 32, befindet sich in städtischem Eigentum. Mieterin ist die Sozia-
listische Jugend Deutschlands – Die Falken, Kreisverband Köln, ein anerkannter freier Träger
der Jugendhilfe. In Vergangenheit hat dort bereits eine Gedenkveranstaltung stattgefunden,
die an das Wirken Michael Jovys erinnerte. Aufgrund der inhaltlichen Nähe (Jugendverbands-
arbeit und antifaschistische Ausrichtung) und der Verankerung im Stadtvierteil empfiehlt es
sich, die Falken in die Planung und Enthüllung einzubeziehen. So könnte die gesellschaftliche
Auseinandersetzung mit der Person Michael Jovy gefördert werden.
Für die inhaltliche Gestaltung der Tafel kann das NS-Dokumentationszentrum verantwortlich
zeichnen, ggfs. unter Beteiligung der Historiker Herrn Dr. Matthias von Hellfeld und Herrn
Horst-Pierre Bothien, Co-Autoren der 2017 erschienenen Publikation „Ein Leben gegen den
Strom. Michael "Mike" Jovy - Widerstandkämpfer, Jungenschafter, Diplomat“.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2493/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 09.08.2023
- Erstellt
- 03.08.2023 14:19