0586/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Glashagen aus der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 16.11.2023 zur Beschlussvorlage "Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt" (2015/2023)
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4413 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 17.04.2024 0586/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 18.04.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Glashagen zur Beschlussvorlage "Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt" (2015/2023) In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 16.11.2023 fragt Herr Glashagen, ob im Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für die Zeit ab 01.01.2024 bis 31.12.2028 auch Nachhaltigkeits- und Umweltschutzkriterien beachtet wur- den. Antwort der Verwaltung: Für die Betrachtung der Möglichkeiten zur Festlegung von Anforderungen und Kriterien im Vergabekonzept gilt es zunächst zu unterscheiden zwischen Veranstaltungen, die dem Ge- nehmigungsprozess nach dem Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegen sowie Veranstaltungen, für deren Durchführung im Vorfeld des Genehmigungsprozesses eine Dienstleistungskonzes- sion nach dem einschlägigen Vergaberecht ausgeschrieben und vergeben wird, wie beispiels- weise den Weihnachtsmärkten. Für Letztere bietet das Vergaberecht im Rahmen des Verga- beverfahrens die Möglichkeit auch qualitative, umweltbezogene oder soziale (Zuschlags-)Kri- terien festzulegen. Dagegen haben sich die Kriterien für alle anderen Veranstaltungen und so- mit auch die Kriterien im Vergabekonzept nach dem Schutzzweck des StrWG NRW und der StVO, also nach straßen(verkehrs-)rechtlichen Aspekten, zu richten. Das Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt verfolgt insbesondere das Ziel, öffentliche Flächen und hierbei namentlich die zentralen Innenstadt- plätze qualitätsvoll zu gestalten. Hierzu beinhaltet das Vergabekonzept vor dem Hintergrund des großen Interesses einer Millionenstadt wie Köln an qualitativ hochwertigen Veranstaltun- gen mit überregionaler Ausstrahlung und Bedeutung in erster Linie Qualitätskriterien. Gleichzeitig sollen mit dem Konzept entstehende Konflikte zwischen einer zunehmenden Zahl von Anträgen für Veranstaltungen und den berechtigten Interessen der dortigen Anwohner*in- nen, Gewerbetreibenden und Anlieger*innen sowie den Interessen der Allgemeinheit in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Hierzu werden im Vergabekonzept Kontingente über die Anzahl der pro Jahr für die einzelnen Plätze zulässigen Veranstaltungen festgelegt. Rechtsgrundlage für das Vergabekonzept sowie die darin enthaltenen Regelungen ist § 18 Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Veranstaltungen auf den zentralen Plätzen stellen eine sog. Sondernutzung, also die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus, dar. Folglich bedarf es der Erteilung einer Sondernut- zungserlaubnis nach § 18 Absatz 1 StrWG NRW. Hierüber entscheidet die Verwaltung nach 2 pflichtgemäßem Ermessen. Bei der Ermessensentscheidung sind in erster Linie straßenrecht- liche Gesichtspunkte zu beachten. Dazu zählen die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Gemeingebrauchs, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Schutz der Straße in seinen Bestandteilen. Auch städtebauliche und stadtgestalterische Aspekte dürfen in die Entscheidung mit einfließen. Offenkundig straßenfremde Zwecke können dagegen nicht wirksam in die Gesamtbetrachtung bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis nach § 18 Abs. 1 StrWG NRW einbezogen werden. Inhalte in Bezug auf Nachhaltigkeits- und Umweltschutzkriterien sind straßenfremd und können somit auch nicht wirksam im Vergabekonzept berücksichtigt werden. Ungeachtet dessen ist die Verwaltung bestrebt, im intensiven und in der Regel kooperativen Austausch mit den Veranstaltenden, auch rechtlich nicht fixierte Umwelt- und Nachhaltig- keitskriterien für Veranstaltungen in den Vordergrund zu stellen. Um das langfristige Ziel der Verwaltung von nachhaltigen und umweltgerechten Veranstaltungen erreichen zu können, werden die Veranstaltenden daher insbesondere auch hinsichtlich der Themen Müllvermei- dung, Entsorgungslogistik, Schutz der Vegetation und Bäume, FairTrade, Reduzierung von CO2-Emissionen sowie Energiesparen beispielsweise durch das Verwenden von LED-Tech- nik sensibilisiert. gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0586/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 17.04.2024
- Erstellt
- 14.02.2024 11:09