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0328/2022

Drogenkranke Menschen in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.02.2022

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 15.02.2022, TOP 3.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7651 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
AN/2618/2021 
Vorlagen-Nummer 
 0328/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 15.02.2022 
 
Beantwortung der Anfrage "Drogenkranke Menschen in Köln" (AN/2618/2021) 
Die Fraktion „DIE LINKE“ stellt mit Anfrage vom 02.12.2021 folgende Fragen zur Substitutionssituati-
on in Köln an die Verwaltung: 
1. Wie sind die Zahlen für 2020 und 2021 (falls 2021 schon vorhanden)? Bitte nach drogenkran-
ken Menschen insgesamt und nach der Zahl der Substituierten a) mit Methadon und b) mit Di-
amorphin aufgliedern. 
2. Warum gibt es im Vergleich so wenige mit Diamorphin Substituierte? 
3. Ist die Anzahl der Substitutionsplätze für Köln ausreichend? 
4. Wenn nein, was sind die limitierenden Faktoren? Bitte aufschlüsseln nach a) Mittel für psycho-
soziale Betreuung, b) Kapazitäten psychosoziale Betreuung, c) Zahl der teilnehmenden 
Ärzt*innen, d) weitere Faktoren (d) bitte aufschlüsseln). 
5. Wie hoch ist die Zahl der Abbrüche in der Substitutionstherapie? 
Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: 
Zu 1.:  
  
Drogenkonsumierende Menschen in Köln 
Da keine Zahlen über drogenkonsumierende Menschen in Köln vorliegen, müssen bundesweite 
Zahlen auf die Kölner Bevölkerung bezogen und somit geschätzt werden.  
Im Jahr 2018 haben laut dem Epidemiologischen Suchtsurvey (ESA) 29,5 % der erwachsenen 
Wohnbevölkerung in Deutschlang im Alter von 18 bis 64 Jahren zumindest einmal in ihrem Leben 
„irgendeine illegale Droge“ (Die Variable „irgendeine illegale Droge“ umfasst die Substanzen 
Cannabis, Amphetamine, Methamphetamine, Ecstasy, LSD, Heroin/andere Opiate, Kokain/Crack 
und Pilze ) konsumiert. Auf die Kölner Bevölkerung im Jahr 2020 (Laut den Kölner Statistischen 
Nachrichten (Ausgabe 3/2021, 05.03.2021) wohnen im Jahr 2020 in Köln 747.575 Erwachsene 
im Alter zwischen 15 und 65 Jahren.) bezogen wären das 212.666 Erwachsene. Laut dem Sur-
vey haben in den letzten 12 Monaten 8,3% der Erwachsenen illegale Drogen konsumiert; das 
wären 59.835 Kölner*innen. In den letzten 30 Tagen haben hingegen 3,3% der Erwachsenen il-
legale Drogen zu sich genommen; das wären 23.790 Kölner*innen.  
Auch die Zahl der bundesweiten Opioidkonsument*innen wird mit Hilfe unterschiedlicher Indikato-

2 
 
ren geschätzt (REITOX-Bericht). Schätzungen für das Jahr 2019 zufolge beläuft sich die Zahl ris-
kanter Konsument*innen von Heroin auf 1,9 bis 2,3 Personen pro 1.000 Einwohner*innen im Al-
ter von 15 bis 64 Jahren. Laut Bericht geht die Zahl der Konsumierenden seit 2014 zwar leicht 
und kontinuierlich zurück, aber insgesamt bietet sich ein unverändertes Bild trotz leicht schwan-
kender Werte in den letzten Jahren. Für Köln wären dies ca. 1.420 bis 2.325 Personen im Jahr 
2020 (Laut den Kölner Statistischen Nachrichten (Ausgabe 3/2021, 05.03.2021) wohnten im Jahr 
2020 in Köln 747.575 Erwachsene im Alter zwischen 15 und 65 Jahren.) 
 
Substituierte Menschen in Köln 
In Köln gibt es vier Substitutionsambulanzen, die eine gute Auslastung aufweisen. In 2020 be-
fanden sich dort 1.261 Personen in einer Substitutionstherapie, wovon 88 Personen Diamorphin 
erhalten haben. In 2021 wurden 1.251 Personen behandelt, davon 86 Personen mit Diamorphin.  
Auch in 16 niedergelassenen Arztpraxen sowie in der Ambulanz für Abhängigkeits-erkrankungen 
der LVR-Klinik Köln wird Substitution angeboten. Im April 2022 wird das Gesundheitsamt eine 
Stichtagsbefragung durchführen.  
Im Drogenhilfekonzept 2020 wird von einer über die Jahre konstanten Anzahl von 2.260 Substitu-
tionsplätzen ausgegangen.  
 
Zu 2.: Bei umfassender suchtmedizinischer Behandlung, adäquater Dosierung und kontinuierli-
cher begleitender psychosozialer Betreuung gilt die Wirksamkeit der Behandlungen mit Diamor-
phin seit dem bundesdeutschen Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung 
(www.heroinstudie.de) als erwiesen.  
Die Kriterien für die Zulassung zur Behandlung mit Diamorphin sind jedoch hoch und darauf aus-
gerichtet, diese nur als letzte Möglichkeit zuzulassen. Laut Dritter Verordnung zur Änderung der 
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung § 5a sind dies, dass: 
„2. bei dem Patienten eine seit mindestens fünf Jahren bestehende Opioidabhängigkeit verbun-
den mit schwerwiegenden somatischen und psychischen Störungen bei derzeit überwiegend in-
travenösem Konsum vorliegt, 
3. ein Nachweis über zwei erfolglos beendete Behandlungen der Opioidabhängigkeit vorliegt, von 
denen mindestens eine sechsmonatige Behandlung nach § 5 sein muss, und 
4. der Patient das 23. Lebensjahr vollendet hat.“ 
Das Behandlungsprogramm selber erfordert eine aktive Mitarbeit der Betroffenen. Das Medika-
ment darf nur zum unmittelbaren Verbrauch in der Einrichtung abgegeben werden und wird unter 
Sicht in der Regel intravenös von den Patient*innen injiziert. Die Vergabe ist je nach Einzelfall 
ein- bis dreimal täglich erforderlich. Bislang ist Diamorphin in Deutschland nur zur parenteralen 
Applikation zugelassen. Ein Diamorphinpräparat zur oralen Eiinnahme ist in Deutschland nicht 
zugelassen. Die Kölner Diamorphinambulanz ist Mitglied in der bundesweiten Diamorphin AG, in 
der alle Diamorphinambulanzen sowie die großen Suchtfachgesellschaften vertreten sind. Diese 
AG setzt sich seit langem dafür ein, die Zugangskriterien für die Behandlung mit Diamorphin 
niedrigschwelliger zu gestalten sowie ein orales Diamorphinpräparat in Deutschland verfügbar zu 
machen. 
 
Zu 3.: Zur Frage des Bedarfs an Substitutionsplätzen wurde bereits in der Vorlage 2087/2017 
ausgeführt: „Die Verwaltung kennt keine Möglichkeit zur systematischen Bedarfserfassung im 
medizinischen Versorgungssystem durch das Gesundheitsamt oder andere Stellen. Jedoch er-

3 
 
folgt ein Austausch mit den substituierenden Ärztinnen und Ärzten unter anderem in Qualitätszir-
keln, um soweit wie möglich (da kassenärztliche Leistung) zeitnah auf eventuelle Engpässe und 
Veränderungen reagieren zu können.“ 
In Köln wird in vier Substitutionsambulanzen, 16 niedergelassenen Arztpraxen und in der Ambu-
lanz für Abhängigkeitserkrankungen der LVR-Klinik Köln Substitution angeboten. Die rein rechne-
risch aufgrund der vorhandenen Zulassungen vorhandenen Kapazitäten sind nicht ausgeschöpft. 
Bei Bedarf kann jede/r substituierende Arzt/Ärztin eine Platzzahlerhöhung bei der KV beantragen. 
In Köln werden zahlreiche Personen aus den umliegenden Kreisen substituiert.  
Aktuell sind der Verwaltung für Personen mit Versicherungsschutz im Rahmen der GKV keine re-
levanten Schwierigkeiten beim Zugang zur Substitutionsbehandlung bekannt. 
 
Zu 4.: Als problematisch für die zukünftige Erfüllung des Sicherstellungsauftrags der KV für die 
ambulante Versorgung der Versicherten wird seitens der Verwaltung das geringe Interesse jün-
gerer Ärzte, bei der Übernahme einer Praxis die Substitutionsbehandlung fortzuführen, gesehen. 
Die bis September 2021 zuständige Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, 
MdB hat deshalb zusammen mit der Bundesärztekammer 2021 offiziell die Initiative "Substituti-
onstherapie – Wege zurück ins Leben" ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, Ärzt*innen für 
das Thema Substitutionstherapie zu sensibilisieren und mehr von ihnen für diese Therapieform 
zu gewinnen. Außerdem soll eine Entstigmatisierung von substituierenden Ärzt*innen sowie de-
ren Patient*innen erreicht werden. 
 
Zu 5.: Zu dieser Fragestellung liegen für Köln nur aus 2 der 4 Ambulanzen in begrenztem Um-
fang Zahlen vor, die keine Aussage zur Zahl der Abbrüche oder der Haltequote bezogen auf alle 
in Köln substituierten Personen erlauben.

Beratungsverlauf (1)

15.02.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 3.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0328/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.02.2022
Erstellt
26.01.2022 16:32