2322/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.04.2024
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
3003 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 2322/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.04.2024 Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellte nachfolgende Fragen zum Gebäude auf der Kalker Hauptstraße 210: 1. Ist die Betriebszeit des Unternehmens, an die Schließungszeiten des Kalker Stadtgar- tens angepasst, um den Ruhebedarf der Fauna- und Flora im Park zu schützen? 2. Ist für den Wintergartenanbau auf der Terassenfläche eine Baugenehmigung vorhan- den? 3. Findet eine Lichtverschutzung in besonderem Maße statt, wenn die Leuchtreklame und die Beleuchtung des Wintergartens 24 Stunden sehr hell erstrahlen beziehungs- weise ist damit das Gedeihen der Fauna und Flora im Stadtgarten beeinträchtigt? Beantwortung durch die Verwaltung: 1. Ist die Betriebszeit des Unternehmens, an die Schließungszeiten des Kalker Stadtgar- tens angepasst, um den Ruhebedarf der Fauna- und Flora im Park zu schützen? Beantwortung durch Amt 32: Es besteht keine Möglichkeit die Zeiten vorzugeben. Auch nachvollziehbare Beschwerden lie- gen nicht vor. 2. Ist für den Wintergartenanbau auf der Terassenfläche eine Baugenehmigung vorhan- den? Beantwortung durch Amt 63: Nein. Zusatz: Wenn ja, warum wurde diese in einem denkmalgeschützten Park erteilt? Antwort 63 zum Zusatz entfällt, da die die Bedingung eines „ja“ zuvor nicht eingetreten ist. Ergänzende Information Es wurde eine Ortsbesichtigung des Amtes 63 bzgl. Bauarbeiten am Gebäude durchgeführt worden ist. Dabei wurde festgestellt, dass baurechtlich eine Terrassenüberdachung in Errich- tung war. Es wurde daraufhin amtlich die Fortführung von Bauarbeiten untersagt, weil dafür keine Baugenehmigung bestand. 2 3. Findet eine Lichtverschutzung in besonderem Maße statt, wenn die Leuchtreklame und die Beleuchtung des Wintergartens 24 Stunden sehr hell erstrahlen beziehungs- weise ist damit das Gedeihen der Fauna und Flora im Stadtgarten beeinträchtigt? Beantwortung durch Amt 57: Allgemein gilt, dass man so viel wie nötig und so wenig wie möglich beleuchten sollte. Konkre- ter sollte man Abschirmen, eine warme Lichtfarbe (möglichst ohne UV-Anteil) wählen, die Be- leuchtungsstärke regulieren und eine zeitliche Steuerung wählen, um die Lichtemissionen zu reduzieren. Die Situation vor Ort ist nicht bekannt, allerdings steigt die Beleuchtungsintensität deutscher Großstädte jährlich mit insgesamt drastischen Auswirkungen auf Flora und Fauna. Vor diesem Hintergrund ist jegliche zusätzliche Lichtemission zu hinterfragen, insbesondere, wenn sie nicht der nächtlichen Verkehrssicherung dient. Somit trägt eine „sehr hell erstrah- lende Beleuchtung“ des genannten Wintergartens sicherlich zu einer Lichtverschmutzung im besonderem Maße bei.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2322/2024
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 26.07.2024
- Erstellt
- 26.07.2024 10:42