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2322/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.04.2024

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 26.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 05.09.2024, TOP 9.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3003 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-8 
 
Vorlagen-Nummer 
 2322/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der 
Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.04.2024 
Bezirksvertreterin Grube (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellte nachfolgende Fragen zum 
Gebäude auf der Kalker Hauptstraße 210: 
 
1. Ist die Betriebszeit des Unternehmens, an die Schließungszeiten des Kalker Stadtgar-
tens angepasst, um den Ruhebedarf der Fauna- und Flora im Park zu schützen? 
 
 
2. Ist für den Wintergartenanbau auf der Terassenfläche eine Baugenehmigung vorhan-
den?  
 
3. Findet eine Lichtverschutzung in besonderem Maße statt, wenn die Leuchtreklame 
und die Beleuchtung des Wintergartens 24 Stunden sehr hell erstrahlen beziehungs-
weise ist damit das Gedeihen der Fauna und Flora im Stadtgarten beeinträchtigt? 
 
Beantwortung durch die Verwaltung: 
 
1. Ist die Betriebszeit des Unternehmens, an die Schließungszeiten des Kalker Stadtgar-
tens angepasst, um den Ruhebedarf der Fauna- und Flora im Park zu schützen? 
 
Beantwortung durch Amt 32: 
Es besteht keine Möglichkeit die Zeiten vorzugeben. Auch nachvollziehbare Beschwerden lie-
gen nicht vor. 
 
2. Ist für den Wintergartenanbau auf der Terassenfläche eine Baugenehmigung vorhan-
den?  
 
Beantwortung durch Amt 63:  
Nein. 
Zusatz: Wenn ja, warum wurde diese in einem denkmalgeschützten Park erteilt? 
Antwort 63 zum Zusatz entfällt, da die die Bedingung eines „ja“ zuvor nicht eingetreten ist. 
 
Ergänzende Information 
Es wurde eine Ortsbesichtigung des Amtes 63 bzgl. Bauarbeiten am Gebäude durchgeführt 
worden ist. Dabei wurde festgestellt, dass baurechtlich eine Terrassenüberdachung in Errich-
tung war. Es wurde daraufhin amtlich die Fortführung von Bauarbeiten untersagt, weil dafür 
keine Baugenehmigung bestand.

2 
 
3. Findet eine Lichtverschutzung in besonderem Maße statt, wenn die Leuchtreklame 
und die Beleuchtung des Wintergartens 24 Stunden sehr hell erstrahlen beziehungs-
weise ist damit das Gedeihen der Fauna und Flora im Stadtgarten beeinträchtigt? 
 
Beantwortung durch Amt 57: 
Allgemein gilt, dass man so viel wie nötig und so wenig wie möglich beleuchten sollte. Konkre-
ter sollte man Abschirmen, eine warme Lichtfarbe (möglichst ohne UV-Anteil) wählen, die Be-
leuchtungsstärke regulieren und eine zeitliche Steuerung wählen, um die Lichtemissionen zu 
reduzieren. Die Situation vor Ort ist nicht bekannt, allerdings steigt die Beleuchtungsintensität 
deutscher Großstädte jährlich mit insgesamt drastischen Auswirkungen auf Flora und Fauna. 
Vor diesem Hintergrund ist jegliche zusätzliche Lichtemission zu hinterfragen, insbesondere, 
wenn sie nicht der nächtlichen Verkehrssicherung dient. Somit trägt eine „sehr hell erstrah-
lende Beleuchtung“ des genannten Wintergartens sicherlich zu einer Lichtverschmutzung im 
besonderem Maße bei.

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2322/2024
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
26.07.2024
Erstellt
26.07.2024 10:42