V/0146/2010
Bebauungsplan 506 "St. Mauritz südl. Wolbecker Straße / östl. B 51"
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Beschlussvorlage
3375 Zeichen
V/0146/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Bebauungsplan 506 "St. Mauritz südl. Wolbecker Straße / östl. B 51" - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 11.03.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Bezirksvertretung Münster-Ost stimmt de m Entwurf und dem Bau des vom Ingenieur-Büro Thomas & Bökamp aufgestellten Entwurfs zur Erschließung des Bebauungsplangebiets Nr. 506 auf Grundlage des Lageplans (Plan-Nr. 10026) zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass gemäß städtebaulichen Vertrag vom 28.01.2009 keine Kos- ten anfallen. Begründung 1. Voraussetzungen Der vorhab enbezogene Bebauungsplan (VBP) Nr. 506 „St. Mauritz – Südlich Wolbecker Str. / östlich B 51“ liegt im südwestlichen Stadtgebiet im Kreuzungspunkt der Bundesstraße B 51 und der Wolbecker Str. Die dazu nötige Flächennutzungsplanänderung ist am 10.12.2008 vom Rat beschlossen worden. Mit Datum des 20.01.2009 ist die 25. Änderung wirksam geworden. Der VBP Nr. 506 ist am 17.11.2009 in Kraft getreten. Die Realisierung des Baugebietes mit Wohnnutzung sowie einem Teilbereich einer Einzel- handelsnutzung wurde im städtebaulichen Vertrag mit dem Erschließungsträger Holz GmbH vom 28.01.2009 geregelt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Die zu erstellende Straße des Bebauungsplangebietes wird über die vorh. Stichstraße Wol- becker Str. erschlossen. Diese wird den erhöhten Verkehrsbelastungen angepasst. Die zur- zeit aufgestellte temporäre Lichtsignalanlage im Knotenpunkt Wolbecker Str./ B 51 bleibt während der Erschließung des Gebietes bestehen. Sie wird erst im Zuge der Umbauarbei- Vorlagen-Nr.: V/0146/2010 Auskunft erteilt: Frau Scholte Ruf: 492 66 45 E-Mail: Scholte@stadt-muenster.de Datum: 22.02.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0146/2010 ten für die Wolbecker Str./ Umgehungsstr. endgültig aufgestellt. Die erforderlichen Lärm- schutzwände entlang der B 51 und der Wolbecker Str. werden entsprechend dem Baufort- schritt vom Vorhabenträger erstellt. 3. Ausschreibung und Bau: Die Tiefbauarbeiten werden vom Vorhabensträger, entsprechend dem Durchführungsver- trag, ausgeschrieben und beauftragt. Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss durch den Vorhabensträ- ger. Der Baubeginn ist für Mitte 2010 geplant. In Abstimmung mit den Tiefbaumaßnahmen werden durch die Stadtwerke Versorgungslei- tungen im Baugebiet verlegt. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Entwässerungsbeiträge und Erschließungsbeiträge werden gemäß dem städtebaulichen Vertrag nicht erhoben. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen: Es sind keine weiteren Genehmigungen/ Vereinbarungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen : Liegenschaftliche Regelungen sind mit dem Vorhabensträger im städtebaulichen Vertrag und mit Straßen NRW geklärt. Die öffentlichen Verkehrsflächen und die Lärmschutzwand parallel zur Wolbecker Str. wer- den nach mängelfreiem Bau und Erfüllung der Inhalte des städtebaulichen Vertrages vom Tiefbauamt übernommen. Die entwässerungstechnischen Maßnahmen werden in der Vorlage V/0126/2010 am 20.04.2010 im AUB beschlossen. i. V. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Wolbecker Straße
- Umgehungsstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0146/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.02.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37