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V/0146/2010

Bebauungsplan 506 "St. Mauritz südl. Wolbecker Straße / östl. B 51"

Vorlagen 22.02.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 11.03.2010, TOP 2.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3375 Zeichen

V/0146/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan 506 "St. Mauritz südl. Wolbecker Straße / östl. B 51" 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost stimmt de m Entwurf und dem Bau des vom Ingenieur-Büro 
Thomas & Bökamp aufgestellten Entwurfs zur Erschließung des Bebauungsplangebiets Nr. 506 
auf Grundlage des Lageplans (Plan-Nr. 10026) zu. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gemäß städtebaulichen Vertrag vom 28.01.2009 keine Kos-
ten anfallen.  
 
Begründung 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der vorhab
enbezogene Bebauungsplan (VBP) Nr. 506 „St. Mauritz – Südlich Wolbecker 
Str. / östlich B 51“ liegt im südwestlichen Stadtgebiet im Kreuzungspunkt der Bundesstraße 
B 51 und der Wolbecker Str. Die dazu nötige Flächennutzungsplanänderung ist am 
10.12.2008 vom Rat beschlossen worden. Mit Datum des 20.01.2009 ist die 25. Änderung 
wirksam geworden. Der VBP Nr. 506 ist am 17.11.2009 in Kraft getreten.  
 
Die Realisierung des Baugebietes mit Wohnnutzung sowie einem Teilbereich einer Einzel-
handelsnutzung wurde im städtebaulichen Vertrag mit dem Erschließungsträger Holz 
GmbH vom 28.01.2009 geregelt.  
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Die zu erstellende Straße des Bebauungsplangebietes wird über die vorh. Stichstraße Wol-
becker Str. erschlossen. Diese wird den erhöhten Verkehrsbelastungen angepasst. Die zur-
zeit aufgestellte temporäre Lichtsignalanlage im Knotenpunkt Wolbecker Str./ B 51 bleibt 
während der Erschließung des Gebietes bestehen. Sie wird erst im Zuge der Umbauarbei-
Vorlagen-Nr.: 
V/0146/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Scholte 
Ruf: 
492 66 45 
E-Mail: 
Scholte@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0146/2010 
ten für die Wolbecker Str./ Umgehungsstr. endgültig aufgestellt. Die erforderlichen Lärm-
schutzwände entlang der B 51 und der Wolbecker Str. werden entsprechend dem Baufort-
schritt vom Vorhabenträger erstellt.   
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Tiefbauarbeiten werden vom Vorhabensträger, entsprechend dem Durchführungsver-
trag, ausgeschrieben und beauftragt. 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss durch den Vorhabensträ-
ger. Der Baubeginn ist für Mitte 2010 geplant.  
In Abstimmung mit den Tiefbaumaßnahmen werden durch die Stadtwerke Versorgungslei-
tungen im Baugebiet verlegt. 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt 
durchgeführt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Entwässerungsbeiträge und Erschließungsbeiträge werden gemäß dem städtebaulichen 
Vertrag nicht erhoben. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
Es sind keine weiteren Genehmigungen/ Vereinbarungen erforderlich.  
 
6. Liegenschaftliche Regelungen : 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind mit dem Vorhabensträger im städtebaulichen Vertrag 
und mit Straßen NRW geklärt.  
Die öffentlichen Verkehrsflächen und die Lärmschutzwand parallel zur Wolbecker Str. wer-
den nach mängelfreiem Bau und Erfüllung der Inhalte des städtebaulichen Vertrages vom 
Tiefbauamt übernommen.  
 
Die entwässerungstechnischen Maßnahmen werden in der Vorlage V/0126/2010 am 20.04.2010 
im AUB beschlossen.  
 
 
i. V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

11.03.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wolbecker Straße
  • Umgehungsstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0146/2010
Typ
Vorlagen
Datum
22.02.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37