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AN/0533/2019

Europawahlkampfauftakt der AfD am 07.04.2019 in Köln-Kalk

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 25.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 09.05.2019, TOP 9.2.1

Anfrage Linke AN-0533-2019

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Anfrage Linke AN-0533-2019

5885 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247- 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 25.04.2019 
AN/0533/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 09.05.2019, TOP 9.2.1 
 
Europawahlkampfauftakt der AfD am 07.04.2019 in Köln-Kalk 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 25.04.2019 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
für den 7. April 2019 hatte die AfD zu ihrem Europawahlkampfauftakt in unser Kalker Bü r-
gerhaus in die Kalk-Mülheimer Straße eingeladen.  
Auf einer Pressekonferenz am 15. Januar 2019 hatte das Bundesamt für Verfassungs-
schutz (BfV) die Einstufung der AfD als „Prüffall“ veröffentlicht. „Unser nordrhein-
westfälischer Verfassungsschutz bearbeitet den NRW-Landesverband der AfD in Zukunft 
ebenfalls als "Prüffall"“, erklärte, der auch für die NRW-Polizei zuständige Innenminister 
Herbert Reul (CDU) am gleichen Tag. 
Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremisti-
sche Bestrebungen erkennen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte zwar dem BfV, die 
AfD weiterhin öffentlich als Prüffall zu bezeichnen, aber das ändert nichts an der Tatsache, 
dass sie ein Prüffall bleibt.  
Im September 2018 stellte der Politikwissenschaftler Maik Fielitz eine deutliche Radikali-
sierung der Partei fest; aus wissenschaftlicher Sicht gehöre sie inzwischen „eindeutig zum 
Spektrum der rechtsradikalen Parteien in Europa“. Bereits durch ihren Alleinvertretungs-
anspruch offenbare die Partei ihren „antidemokratischen Kern“, zu beobachten seien wei-
terhin die Propagierung eines völkischen Weltbilds, die Ausgrenzung einer Vielzahl von 
Menschen sowie die Reduktion komplexer gesellschaftlicher Vorgänge auf „manichäische 
Erklärungsmuster“  
Anfang 2019 beurteilte Armin Pfahl-Traughber die AfD als eine rechtsextremistische Partei. 
DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk  Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln   
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Marco Pagano 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Für Gideon Botsch (2019) ist die AfD „mehr als früher, rechtsextrem dominiert“. Die Dis-
tanzierung vom Extremismus sei „Rhetorik“.  
Von der Parteiführung sei „keine klare Absage an Fremdenfeindlichkeit oder Hetze gegen 
den Islam, sondern nur eine vermeintlich unangreifbare Wortwahl“ gewollt, schrieb  SZ-
Journalist Jens Schneider  
 
Die AfD versucht mit mehreren Veranstaltungen in Köln ihre rechte Hetze in Bürgerzentren 
und die VHS reinzutragen. Verantwortliche der Stadt schauen dabei hilflos zu und die Po-
lizei geht mit teils brachialer Gewalt gegen Protestierende und Anwohner*innen vor. Am 
Sonntag, den 7. April 2019 folgten 2.000 Menschen dem Aufruf von „Köln gegen Rechts“ 
und demonstrierten gegen die oben genannte Veranstaltung. 
Bedauerlich war allerdings, dass die Polizei -aber auch die Stadt Köln, die im Bürgerhaus 
Kalk mit städtischen Beamten die Regie übernommen hatte- die in Kooperationsgesprä-
chen getroffenen Absprachen gebrochen haben. Entgegen der Zusagen gab es keinen 
freien Zugang ab 17 Uhr zu der Veranstaltung, weil die AfD plötzlich wollte, dass der Zu-
gang erst ab 18 Uhr geöffnet wurde. Die Polizei machte sich so zum Erfüllungsgehilfen der 
AfD und verschaffte dann ca. 40 AfD -Anhängerinnen mit Gewalt Zugang zum Veranstal-
tungssaal, während den Gegendemonstrant*innen lange Zeit der Zugang verwehrt wurde. 
Dabei kam es mehrfach zu Schlagstock- und Pfefferspray-Einsätzen. Erst mit großer Ve r-
zögerung konnten schließlich kleine Gruppen nach und nach in den Saal gelangen. 
 
Unter einem FB-Posting der AfD Landtagsfraktion zur Veranstaltung im Bürgerhaus Kalk 
tobte der braune Mob unbehelligt seine Gewaltphantasien aus. Sprüche wie „Tränengas 
wird auf die Dauer nicht reichen“ und „Knüppel aus dem Sack und rauf auf die hohle Nuss“ 
beziehen sich dabei eindeutig auf die unverhältnismäßige und provozierende Gewaltan-
wendung der NRW-Polizei. Daraus lässt sich zweifelsfrei schließen, dass das Verhalten 
der Polizei zumindest die Kommentierenden in ihren Gewaltfantasien bestätigen. 
Auch auf der FB-Seite des tief in einen Spendenskandal verwickelten AfD-
Europawahlkandidaten Reil werden Kommentare zugelassen wie „Heckler und koch fg“, 
„Sofort Arbeitslager für das Rote und Grüne Gesindel“ und sogar „Einmal mit dem Auto 
durch?“, obwohl es wohl genau zu einem solchen Zwischenfall kam. 
 
Aus dem obigen Sachverhalt ergeben sich für uns die folgenden drängenden Fragen, um 
deren umgehende Beantwortung wir bitten: 
 
1. Warum durften AfD-Sympathisant*innen am 7. April 2019 bevorzugt an einer öffent-
lichen Veranstaltung in Köln-Kalk teilzunehmen, wurden an den polizeilich vorgege-
benen offiziellen Einlasspunkten von der Polizei vorbeigeschleust und mussten sich 
nicht wie alle anderen hinten anstellen und Stunden auf Einlass warten? 
 
2. Warum bekamen AfD-Sympathisant*innen sogar tatkräftige Unterstützung durch die 
Polizei, als sie körperliche Gewalt anwendeten, um sich vorzudrängeln und wurden 
dafür nicht in Gewahrsam genommen, wie andere Anwesende? 
 
3. Warum durften AfD-Sympathisant*innen bei der öffentlichen Veranstaltung frene-
tisch applaudieren als ein Redner die Bühne betrat und andere wurden dafür poli-
zeilich des Raumes verwiesen?

- 3 - 
4. Warum beantwortet die Polizei Veranstaltungsteilnehmer*innen während einer 
Maßnahme keine Fragen, z.B. ob und welchem Vergehen man beschuldigt wird? 
 
5. Inwieweit sind Kooperationsgespräche im Vorfeld von Demonstrationen für den 
Demonstrationsanmelder in Zukunft überhaupt noch sinnvoll, wenn getroffene Ab-
sprachen offensichtlich von Polizei und Ordnungsbehörden nicht eingehalten wer-
den? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
HP Fischer      gez. Dr. Tanja Groß 
Fraktionsv orsitzender      Stellv ertretende  Fraktionsv orsitzende

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Kalk-Mülheimer Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0533/2019
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
25.04.2019
Erstellt
25.04.2019 08:43