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KRhR 7/2023

Sachstandsbericht über die derzeit gebundenen Fördermittel und die Förderschwerpunkte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier (Frau Stollwerk, Herr Jakob, Dez. 37)

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier 29.09.2023

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Nächste Beratung: Kommission Rheinisches Revier, Sitzung am 29.09.2023, TOP 4.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Sachstandsbericht über die derzeit gebundenen Fördermittel und die Förderschwerpunkte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier (Frau Stollwerk, Herr Jakob, Dez. 37))

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Sachstandsbericht über die derzeit gebundenen Fördermittel und die Förderschwerpunkte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier (Frau Stollwerk, Herr Jakob, Dez. 37))

9114 Zeichen

Sitzungsvorlage Kommission 
Rheinisches Revier 
- öffentlich - 
KRhR 7/2023 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Jakob, Frau 
Stollwerk 
Telefon 0221 147- 3645 
0221 147- 4937 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 26.09.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission Rheinisches Revier 29.09.2023 4 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Sachstandsbericht über die derzeit gebundenen Fördermittel und die Förderschwerpunkte 
für den Strukturwandel im Rheinischen Revier (Frau Stollwerk, Herr Jakob, Dez. 37) 
 
Beschlussvorschlag: 
Zur Kenntnisnahme 
 
 
Erläuterungen: 
Der Bund stellt insgesamt 40 Mrd.€ für die Braunkohleregionen zur Verfügung. Hiervon stellt der 
Bund den Ländern als Finanzhilfen insgesamt 14 Mrd. € zur Verfügung.  
 
In der sog. Landeskomponente erhält NRW hiervon 37% d.h. 5,18 Mrd. €.  
 
Hinzu kommt die Bundeskomponente von 26 Mrd. €.  
 
Aus der Bundeskomponente erhält NRW nochmal 9,62 Mrd. €.  
Damit stehen NRW insgesamt 14,8 Mrd. € für den Strukturwandel im Rheinischen Revier zur Ver -
fügung.

Zum Stand der Mittelbindung werden folgende unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet: StaKo- 
und IMAG-Beschlüsse, gebundene Haushaltsmittel und zugewiesene sowie bewilligte Haushalts -
mittel. 
 
Durch die StaKo-/IMAG-Beschlüsse (Staatssekretärskonferenz / Interministerielle Arbeitsgruppe) 
werden Projektbudgets für die einzelnen geplanten Vorhaben vorgemerkt. Diese dienen als Grund-
lage für die mittelfristige Finanzplanung des Bundes und des Landes NRW. Für Förderaufrufe im 
Zuge des Strukturwandels (bspw. Wirtschaftsflächen) werden dabei zunächst Gesamtbudgets fest-
gelegt.  
 
Im Rahmen des Antragsverfahrens für ein einzelnes Projekt werden auf Grundlage des Ausgaben- 
und Finanzierungsplans die Haushaltsmittel bei der jeweilig zuständigen Haushaltsstelle des ver -
antwortlichen Ministeriums angefordert und durch einen Mittelbereitstellungserlass der Bewilli -
gungsbehörde (hier Bezirksregierung Köln) zugewiesen. Diese Mittel sind dann "gebunden" bzw. 
„zugewiesen“.  
 
Wird ein Zuwendungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde erteilt, sind die Mittel bewilligt und 
können nach Bedarf ausgezahlt werden.  
 
 
Im Rheinischen Revier sind derzeit insgesamt, d.h. durch den Landes- und durch den Bundesarm, 
aktuell 152 Projekte bewilligt. Die Höhe der bewilligten Zuwendungen liegt dabei bei 1.437.847.000 
€. 
 
Bisher wurden für das Rheinische Revier insgesamt 410 Vorhaben zur Umsetzung ausgewählt. 
Im Verfahren befinden sich derzeit 258 Projekte mit einem verplanten Fördervolumen von 8,43 Mrd. 
€.  
 
Aktuell bereits bewilligt oder für die vorhandenen Projekte verplant ist daher ein Fördervolumen von 
insgesamt ca. 9,8 Mrd. €. 
 
Auf der Homepage des MWIKE unter dem Punkt revier-gestalten.nrw sind die aktuellen Zahlen 
abrufbar. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Verfahren 
258 Projekte 
8,43 Mrd. Euro För-
dervolumen
Bewilligt 
152 Projekte 
1,43 Mrd. Euro Förder-
volumen
 Verplant 9,8 Mrd €

Für die kommenden Aufrufe ist nunmehr jedes Ressort gehalten zu prüfen, wie viele Strukturwan -
delmittel nach Inventur noch nicht durch bisherige Aufrufe vorgemerkt sind. Für die kommenden 
Aufrufe müssen nun, im Rahmen des verbleibenden Budgets, Themen identifiziert werden, die zum 
Gelingen des Strukturwandels noch notwendig sind.

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Die Bezirksregierung hat im Rahmen der o.g. Landeskomponente bisher sechs Projekte mit einem 
gesamten Fördervolumen von 22.565.187,13 € bewilligt. 
 
 
Vorhaben 
Modellfabrik 
Papier in Düren 
Aachen Rothe 
Erde EcoCastAero  
Ringschluss 
Hambach - 
Machbarkeits-
Studie 
Rheinisches 
Radver-
kehrsrevier -
Machbar-
keitsstudie 
Anna 4.0 
Alsdorf 
Bewilli-
gungszeit-
raum 07.23 - 08.27 03.23 - 06.24 
03.23 - 12.25 05.23 - 04.27 01.23 -12.24 05.23 - 
11.23 
Volumen 9,5 Mio. € 2,5 Mio € 8,3 Mio. € 656.500 €  1,1 Mio € 427.000 € 
 
 
Darüber hinaus sind 20 sog. LHO-Projekte mit einem Gesamtvolumen von 13,9 Mio. € bewilligt. 
Sowie die Kofinanzierung in 39 Projekten zu insgesamt 8,3 Mio. € bewilligt. 
Die LHO Projekte sowie die Kofinanzierungsprojekte werden aus dem Landeshaushalt getragen. 
 
 
Aktuell befinden sich 102 Projekte der Landeskomponente in der Qualifizierung bei der Bezirksre -
gierung Köln. Teils wird bereits gemeinsam mit dem Vorhabenträger an dem Antrag gearbeitet, bei 
einigen Projekten sind noch grundlegende Klärungen oder planerische Qualifizierungen durch den 
Vorhabenträger zu leisten, bevor ein Antrag gestellt werden kann.  
 
 
Die Förderschwerpunkte ergeben sich grds. aus den Zukunftsfeldern 
• Energie und Industrie 
• Ressourcen und Agrobusiness 
• Innovation und Bildung 
• Raum und Infrastruktur 
Diese Zukunftsfelder vereinen einzelne Themen wie bspw. die Entwicklung von Wirtschaftsflächen, 
Forschung oder Sport.  
 
 
Zukunftsfelder 
Energie  
und  
Industrie 
Ressourcen und 
Aggrobuisness 
Innovation  
und  
Bildung 
Raum  
und  
Infrastruktur 
 
Projektanzahl 
 
19 
 
8 
 
13 
 
62 
 
Fördervolumen 
(vorgemerkt) 
 
 
654,5 Mio. € 
 
145,5 Mio. € 
 
526 Mio. €   
 
1.004 Mio. €

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2023 Seite 5 von 6 
 
Eine Aussage zum Zeitrahmen ist kaum möglich, da dies von Projekt zu Projekt sehr variiert und 
sich die Projekte in unterschiedlichsten Stadien befinden. Einige Projekte haben eine Machbarkeits-
studie vorgeschaltet, die es zunächst abzuwarten gilt, andere steigen direkt in die Investition ein. So 
weisen gerade investive Projekte oftmals eine intensive Planungsphase auf, die teils über das Bun-
desprogramm STARK gefördert wird.  
 
Nicht zuletzt aufgrund des auf 2030 vorgezogenen Kohleausstiegs wird bei künftigen Aufrufen noch 
stärker darauf geachtet, welche Vorhaben besonders geeignet sind, den Strukturwandel bereits 
2030 vor Ort sichtbar zu machen. Als besonders betroffene Räume finden hierzu bereits erste Ge -
spräche mit den Tagebauumfeldinitiativen statt.  
 
Auch die Arbeitsmarktrelevanz ist nicht pauschal zu beantworten und hängt von jedem Projekt 
individuell ab. Dies lässt sich nicht auf die Förderschwerpunkte vereinheitlichen. Eindeutig ist ledig-
lich, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen eine zwingende Voraussetzung für jedes Projekt ist, um 
die Hürde der Förderwürdigkeit zu nehmen.  
 
 
Der Aufsichtsrat der ZRR hat in diesem Jahr ein neues Förderverfahren beschlossen. Aktuell werden 
neue Förderaufrufe durch die Ressorts der Landesregierung erarbeitet. Am 08.09.2023 fand ein 
erster inhaltlicher Austausch über geplante Förderangebote statt, bei dem insbesondere Fachminis-
terien ihren Input und ihre Vorstellungen zu neuen Förderangeboten abgeben konnten. 
Diese zukünftigen Aufrufe sollen explizit Schwerpunkte benennen und bespielen.  
 
Es sind bisher in folgenden Bereichen Förderangebote geplant:JTF Technologie- und Gründerzen -
tren, JTF Transfer, JTF Wasser, Wirtschaftsflächen, BMBF Richtlinie, Sport, Smarte Pendlerpark -
plätze, Mobilstationen. 
 
 
 
Inventurprozess: 
 
Im Juni dieses Jahres ist ein sog. Inventurprozess gestartet. Hierbei wurden alle Projekte aus den 
bisher gelaufenen Förderaufrufen Revier.Gestalten I-III, dem Sofortprogramm Plus und Starterpaket 
Kernrevier angeschrieben, bei denen der aktuelle Stand unklar war und von denen das Land länger 
als 3 Monate keine Rückmeldung hatte. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die BRK insgesamt 
15 Projekte im Rahmen des Inventurverfahrens angeschrieben hat.  
 
Bei 9 dieser Projekte ergaben sich aus dem Anschreiben weitergehende Handlungsschritte, die das 
Projekt weiterqualifizieren können, bei 6 anderen empfahl die BRK die Beendigung dieser Projekte. 
Letztendlich werden nunmehr drei Projekte ein Beendigungsschreiben im Namen der Landesregie-
rung erhalten. 
 
 
Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur hat den Inventurprozess in der Sitzung am 15.9. bestätigt. 
Der Inventurprozess soll fortlaufen, d.h. sollte sich in den kommenden Gesprächen ergeben, dass 
ein Projekt nicht weiterverfolgt werden soll, kann dies jederzeit aus dem Verfahren genommen wer-
den.

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2023 Seite 6 von 6 
 
Sachstand zum neuen Förderverfahren 
 
Die Konzeption des neuen Förderverfahrens ist abgeschlossen. Mit Kabinettbeschluss vom 
23.05.2023 wurde das Dialogverfahren als neues Förderverfahren beschlossen.  
 
Das neue Verfahren ersetzt das bisherige Wettbewerbsverfahren durch einen dialogischen Prozess, 
künftige Förderaufrufe werden ganz konkret Fördergegenstände und Zugänge benennen. 
Der Vorhabenträger steigt durch eine Kurzskizze in das Verfahren ein, welches nach Erörterung in 
einem Fördergespräch mit allen relevanten Akteuren in Zusammenarbeit mit dem klar definierten 
Prozessführenden (Bezirksregierung Köln für Projekte der Landeskomponente) zu einem antrags -
nahen Konzept entwickelt wird. Dadurch wird die tatsächliche Antragstellung vereinfacht. 
Es stehen unterschiedliche Dialogformate zur Verfügung um Hemmnisse zu lösen. 
Der regionale Konsens wird künftig nach Ausarbeitung des antragsnahen Konzepts durch den Auf-
sichtsrat der ZRR erteilt.

Beratungsverlauf (1)

29.09.2023 Kommission Rheinisches Revier
TOP 4.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRhR 7/2023
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
Datum
29.09.2023
Erstellt
26.09.2023 14:52