KRhR 7/2023
Sachstandsbericht über die derzeit gebundenen Fördermittel und die Förderschwerpunkte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier (Frau Stollwerk, Herr Jakob, Dez. 37)
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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Sachstandsbericht über die derzeit gebundenen Fördermittel und die Förderschwerpunkte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier (Frau Stollwerk, Herr Jakob, Dez. 37))
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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier - öffentlich - KRhR 7/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Jakob, Frau Stollwerk Telefon 0221 147- 3645 0221 147- 4937 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 26.09.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission Rheinisches Revier 29.09.2023 4 zur Kenntnis TOP: Sachstandsbericht über die derzeit gebundenen Fördermittel und die Förderschwerpunkte für den Strukturwandel im Rheinischen Revier (Frau Stollwerk, Herr Jakob, Dez. 37) Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme Erläuterungen: Der Bund stellt insgesamt 40 Mrd.€ für die Braunkohleregionen zur Verfügung. Hiervon stellt der Bund den Ländern als Finanzhilfen insgesamt 14 Mrd. € zur Verfügung. In der sog. Landeskomponente erhält NRW hiervon 37% d.h. 5,18 Mrd. €. Hinzu kommt die Bundeskomponente von 26 Mrd. €. Aus der Bundeskomponente erhält NRW nochmal 9,62 Mrd. €. Damit stehen NRW insgesamt 14,8 Mrd. € für den Strukturwandel im Rheinischen Revier zur Ver - fügung. Zum Stand der Mittelbindung werden folgende unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet: StaKo- und IMAG-Beschlüsse, gebundene Haushaltsmittel und zugewiesene sowie bewilligte Haushalts - mittel. Durch die StaKo-/IMAG-Beschlüsse (Staatssekretärskonferenz / Interministerielle Arbeitsgruppe) werden Projektbudgets für die einzelnen geplanten Vorhaben vorgemerkt. Diese dienen als Grund- lage für die mittelfristige Finanzplanung des Bundes und des Landes NRW. Für Förderaufrufe im Zuge des Strukturwandels (bspw. Wirtschaftsflächen) werden dabei zunächst Gesamtbudgets fest- gelegt. Im Rahmen des Antragsverfahrens für ein einzelnes Projekt werden auf Grundlage des Ausgaben- und Finanzierungsplans die Haushaltsmittel bei der jeweilig zuständigen Haushaltsstelle des ver - antwortlichen Ministeriums angefordert und durch einen Mittelbereitstellungserlass der Bewilli - gungsbehörde (hier Bezirksregierung Köln) zugewiesen. Diese Mittel sind dann "gebunden" bzw. „zugewiesen“. Wird ein Zuwendungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde erteilt, sind die Mittel bewilligt und können nach Bedarf ausgezahlt werden. Im Rheinischen Revier sind derzeit insgesamt, d.h. durch den Landes- und durch den Bundesarm, aktuell 152 Projekte bewilligt. Die Höhe der bewilligten Zuwendungen liegt dabei bei 1.437.847.000 €. Bisher wurden für das Rheinische Revier insgesamt 410 Vorhaben zur Umsetzung ausgewählt. Im Verfahren befinden sich derzeit 258 Projekte mit einem verplanten Fördervolumen von 8,43 Mrd. €. Aktuell bereits bewilligt oder für die vorhandenen Projekte verplant ist daher ein Fördervolumen von insgesamt ca. 9,8 Mrd. €. Auf der Homepage des MWIKE unter dem Punkt revier-gestalten.nrw sind die aktuellen Zahlen abrufbar. Im Verfahren 258 Projekte 8,43 Mrd. Euro För- dervolumen Bewilligt 152 Projekte 1,43 Mrd. Euro Förder- volumen Verplant 9,8 Mrd € Für die kommenden Aufrufe ist nunmehr jedes Ressort gehalten zu prüfen, wie viele Strukturwan - delmittel nach Inventur noch nicht durch bisherige Aufrufe vorgemerkt sind. Für die kommenden Aufrufe müssen nun, im Rahmen des verbleibenden Budgets, Themen identifiziert werden, die zum Gelingen des Strukturwandels noch notwendig sind. Seite 4 von 6 Die Bezirksregierung hat im Rahmen der o.g. Landeskomponente bisher sechs Projekte mit einem gesamten Fördervolumen von 22.565.187,13 € bewilligt. Vorhaben Modellfabrik Papier in Düren Aachen Rothe Erde EcoCastAero Ringschluss Hambach - Machbarkeits- Studie Rheinisches Radver- kehrsrevier - Machbar- keitsstudie Anna 4.0 Alsdorf Bewilli- gungszeit- raum 07.23 - 08.27 03.23 - 06.24 03.23 - 12.25 05.23 - 04.27 01.23 -12.24 05.23 - 11.23 Volumen 9,5 Mio. € 2,5 Mio € 8,3 Mio. € 656.500 € 1,1 Mio € 427.000 € Darüber hinaus sind 20 sog. LHO-Projekte mit einem Gesamtvolumen von 13,9 Mio. € bewilligt. Sowie die Kofinanzierung in 39 Projekten zu insgesamt 8,3 Mio. € bewilligt. Die LHO Projekte sowie die Kofinanzierungsprojekte werden aus dem Landeshaushalt getragen. Aktuell befinden sich 102 Projekte der Landeskomponente in der Qualifizierung bei der Bezirksre - gierung Köln. Teils wird bereits gemeinsam mit dem Vorhabenträger an dem Antrag gearbeitet, bei einigen Projekten sind noch grundlegende Klärungen oder planerische Qualifizierungen durch den Vorhabenträger zu leisten, bevor ein Antrag gestellt werden kann. Die Förderschwerpunkte ergeben sich grds. aus den Zukunftsfeldern • Energie und Industrie • Ressourcen und Agrobusiness • Innovation und Bildung • Raum und Infrastruktur Diese Zukunftsfelder vereinen einzelne Themen wie bspw. die Entwicklung von Wirtschaftsflächen, Forschung oder Sport. Zukunftsfelder Energie und Industrie Ressourcen und Aggrobuisness Innovation und Bildung Raum und Infrastruktur Projektanzahl 19 8 13 62 Fördervolumen (vorgemerkt) 654,5 Mio. € 145,5 Mio. € 526 Mio. € 1.004 Mio. € Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2023 Seite 5 von 6 Eine Aussage zum Zeitrahmen ist kaum möglich, da dies von Projekt zu Projekt sehr variiert und sich die Projekte in unterschiedlichsten Stadien befinden. Einige Projekte haben eine Machbarkeits- studie vorgeschaltet, die es zunächst abzuwarten gilt, andere steigen direkt in die Investition ein. So weisen gerade investive Projekte oftmals eine intensive Planungsphase auf, die teils über das Bun- desprogramm STARK gefördert wird. Nicht zuletzt aufgrund des auf 2030 vorgezogenen Kohleausstiegs wird bei künftigen Aufrufen noch stärker darauf geachtet, welche Vorhaben besonders geeignet sind, den Strukturwandel bereits 2030 vor Ort sichtbar zu machen. Als besonders betroffene Räume finden hierzu bereits erste Ge - spräche mit den Tagebauumfeldinitiativen statt. Auch die Arbeitsmarktrelevanz ist nicht pauschal zu beantworten und hängt von jedem Projekt individuell ab. Dies lässt sich nicht auf die Förderschwerpunkte vereinheitlichen. Eindeutig ist ledig- lich, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen eine zwingende Voraussetzung für jedes Projekt ist, um die Hürde der Förderwürdigkeit zu nehmen. Der Aufsichtsrat der ZRR hat in diesem Jahr ein neues Förderverfahren beschlossen. Aktuell werden neue Förderaufrufe durch die Ressorts der Landesregierung erarbeitet. Am 08.09.2023 fand ein erster inhaltlicher Austausch über geplante Förderangebote statt, bei dem insbesondere Fachminis- terien ihren Input und ihre Vorstellungen zu neuen Förderangeboten abgeben konnten. Diese zukünftigen Aufrufe sollen explizit Schwerpunkte benennen und bespielen. Es sind bisher in folgenden Bereichen Förderangebote geplant:JTF Technologie- und Gründerzen - tren, JTF Transfer, JTF Wasser, Wirtschaftsflächen, BMBF Richtlinie, Sport, Smarte Pendlerpark - plätze, Mobilstationen. Inventurprozess: Im Juni dieses Jahres ist ein sog. Inventurprozess gestartet. Hierbei wurden alle Projekte aus den bisher gelaufenen Förderaufrufen Revier.Gestalten I-III, dem Sofortprogramm Plus und Starterpaket Kernrevier angeschrieben, bei denen der aktuelle Stand unklar war und von denen das Land länger als 3 Monate keine Rückmeldung hatte. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die BRK insgesamt 15 Projekte im Rahmen des Inventurverfahrens angeschrieben hat. Bei 9 dieser Projekte ergaben sich aus dem Anschreiben weitergehende Handlungsschritte, die das Projekt weiterqualifizieren können, bei 6 anderen empfahl die BRK die Beendigung dieser Projekte. Letztendlich werden nunmehr drei Projekte ein Beendigungsschreiben im Namen der Landesregie- rung erhalten. Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur hat den Inventurprozess in der Sitzung am 15.9. bestätigt. Der Inventurprozess soll fortlaufen, d.h. sollte sich in den kommenden Gesprächen ergeben, dass ein Projekt nicht weiterverfolgt werden soll, kann dies jederzeit aus dem Verfahren genommen wer- den. Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 7/2023 Seite 6 von 6 Sachstand zum neuen Förderverfahren Die Konzeption des neuen Förderverfahrens ist abgeschlossen. Mit Kabinettbeschluss vom 23.05.2023 wurde das Dialogverfahren als neues Förderverfahren beschlossen. Das neue Verfahren ersetzt das bisherige Wettbewerbsverfahren durch einen dialogischen Prozess, künftige Förderaufrufe werden ganz konkret Fördergegenstände und Zugänge benennen. Der Vorhabenträger steigt durch eine Kurzskizze in das Verfahren ein, welches nach Erörterung in einem Fördergespräch mit allen relevanten Akteuren in Zusammenarbeit mit dem klar definierten Prozessführenden (Bezirksregierung Köln für Projekte der Landeskomponente) zu einem antrags - nahen Konzept entwickelt wird. Dadurch wird die tatsächliche Antragstellung vereinfacht. Es stehen unterschiedliche Dialogformate zur Verfügung um Hemmnisse zu lösen. Der regionale Konsens wird künftig nach Ausarbeitung des antragsnahen Konzepts durch den Auf- sichtsrat der ZRR erteilt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KRhR 7/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
- Datum
- 29.09.2023
- Erstellt
- 26.09.2023 14:52