3906/2019
Verhinderung von "Grundstücksresten"
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
1536 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/621/1 Vorlagen-Nummer 3906/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019 Verhinderung von "Grundstücksresten" Anlässlich der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Fellmühlenweg von Wohnweg bis Mielenforster Straße in Köln-Dellbrück (Vorlage 0816/2019) bat Herr Bezirksvertre- ter Krüger in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 04.11.2019 die Verwaltung um Prüfung, wie man zukünftig verhindern könne, dass „Grundstücksreste“ entstehen und verwies auf kleine spitz zulaufende Keile im Lageplan. Antwort der Verwaltung: Ursächlich für den spitz zulaufenden Zuschnitt des städtischen Flurstücks 2425 am Fellmühlenweg war die nachträgliche Änderung des Verlaufs der Straßenbegrenzungslinie gemäß dem Bebauungs- plan 75489/05 in der Fassung der 1. Änderung. Die Festlegung von neuen Straßenbegrenzungslinien in einem Bebauungsplan zieht regelmäßig eine Änderung bestehender Flurstückszuschnitte nach sich. Dies kann zwangsläufig auch zur Entstehung kleiner Splitterparzellen oder spitz zulaufender Parzellen führen. Die Planung und der Bau neuer Straßen werden nicht auf die bestehenden Flurstückszuschnitte abgepasst. Grundsätzlich erfolgt zu- nächst die Planung und erst danach werden – soweit erforderlich – die Grundstücksverhältnisse an- gepasst (zum Beispiel im Rahmen eines An- oder Verkaufs oder einer Umlegung).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mielenforster Straße
- Fellmühlenweg
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Details
- Aktenzeichen
- 3906/2019
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 11.11.2019
- Erstellt
- 11.11.2019 07:57