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V/0377/2015

Kappenberger Damm - barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Inselbogen" (stadtauswärts)

Vorlagen 21.05.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 11.06.2015, TOP 9.4

Inselbogen_Lageplan, Anlage 2

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Inselbogen_Übersichtsplan, Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Inselbogen_Lageplan, Anlage 2

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0377/2015

Inselbogen_Übersichtsplan, Anlage 1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0377/2015

Beschlussvorlage

6885 Zeichen

V/0377/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kappenberger Damm - barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Inselbogen" (stadtauswärts) 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung von April 2014 zum barrierefreien Ausbau der stadtauswärtigen Haltestelle „Insel-
bogen“ auf dem Kappenberger Damm zum Halt am Fahrbahnrand und zur Einrichtung einer 
neuen Querungshilfe wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den barrierefreien Ausbau der Halte-
stelle und dem Bau der neuen Querungshilfe Baukosten in Höhe von ca. 225.000 € entstehen.  
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da eine vorhandene Anlage umgebaut wird.  
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
Mit dem Beschluss zum Haltestellenprogramm 2015/2016 (V/0007/2014) wurde von der Bezirks-
vertretung Münster-Mitte der Haltestellenstandort „Inselbogen“ (stadtauswärts) auf dem Kappen-
berger Damm als vordringlich barrierefrei umzubauend beantragt. 
Die Haltestelle ist mit über 460 Fahrgästen als Umstiegshaltestelle von den Regionalbussen (Hal-
testelle Weseler Straße) mit Fahrtziel Clemenshospital von wichtiger Bedeutung und als Aus-
stiegshaltestelle für Schüler des Ludwig-Erhard- Berufskollegs. 
 
Bestand 
Die stadtauswärtige Haltestelle „Inselbogen“ befindet sich im Bestand in Höhe Hs.Nr. 14. Hier wer-
den die beiden Linie 2 (Linienweg über Inselbogen) und 7 (Linienweg über Weseler Straße) zu-
sammengeführt. Mittig der Haltestelle ist eine Querungsstelle mit Mittelinsel, beidseitig der Halte-
stelle sind Zufahrten vorhanden. 
 
Die stadteinwärtige Haltestelle befindet sich auf der Weseler Straße in Höhe der Sparkassenfiliale.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0377/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0377/2015 
 
Planung 
Aufgrund der Lage der Haltestelle zwischen den Zufahrten und der mittigen Anordnung der  Que-
rungshilfe wurden verschiedene alternative Standorte untersucht. Die Prüfergebnisse werden im 
Folgenden zusammengefasst: 
 
 Alternativstandort A - Höhe Haus Nr. 8  
Für den Standort wurde untersucht, ob die Einrichtung einer Busbucht im Bereich des vorhan-
denen Parkstreifens erfolgen kann. Dieser Standort wurde von den Fachämtern und der Polizei 
abgelehnt. Neben den umfangreichen baulichen Maßnahmen (Versetzung Schaltschränke, 
Aufhebung Stellplätze, Entfernung von zwei Bäumen), wird insbesondere die Lage unmittelbar 
in dem bereits sehr stark belasteten Knotenpunkt kritisch gesehen. Sofern der Bus die Bus-
bucht nicht korrekt anfahren kann, z.B. durch haltende Pkw in der Busbucht, würde dies zu 
Rückstauerscheinungen in und um den Knotenpunkt führen. Der Kappenberger Damm ist eine 
wichtige Straßenbeziehung für Einsätze der Feuerwehr im Bereich Hiltrup/Amelsbüren. Der 
Kappenberger Damm, die Weseler Straße und die Straße Inselbogen sind Bestandteile des 
Feuerwehrvorbehaltsstraßennetzes und müssen jederzeit und in voller Länge befahren werden 
können. 
 
 Alternativstandort B – Höhe Haus Nr. 40 
Aufgrund der zahlreichen privaten Zufahrten kann auf dem Abschnitt des Kappenberger 
Damms eine 18m lange Bushaltestelle etwa 90m südlich der vorhandenen Haltestelle in Höhe 
der Häuser 38/40 eingerichtet werden. Baulich könnte hierfür der Parkstreifen zurückgebaut 
und durch Verschwenken des Radweges eine ausreichend große Aufstellfläche für die Fahr-
gäste geschaffen werden. Da bei diesem Standort eine Nutzung der vorhandenen Querungs-
hilfe durch querende Fahrgäste auszuschließen ist, muss eine neue Querungshilfe nördlich der 
Haltestelle angeboten werden. 
Die Stadtwerke lehnen diesen Standort ab, da sich die Umstiegssituation von den Regional-
bussen auf der Weseler Straße zu dieser Haltestelle erheblich verschlechtert. Die Wegelänge 
zwischen den Haltestellen verlängert sich um etwa 90m auf 200m. Insbesondere für mobili-
tätseingeschränkte Personen, die diese Haltestelle zum Umstieg in Richtung Clemenshospital 
nutzen, stellt diese Wegeverlängerung einen Komfortverlust dar. 
 
 Standort im Bestand – Höhe Haus Nr. 14 
Mit dem Ergebnis der Prüfung der Alternativstandorte ist als weitere Variante der barrierefreie 
Ausbau der Haltestelle am Bestandsstandort geprüft worden. Bei einem Ausbau mit einem 16 
cm Hochbord wird der Wegfall der Querungshilfe erforderlich. Zudem kann der 16cm Hochbord 
in der vorhandenen, viel zu kurzen Busbucht nicht ausgebaut werden. Die hochbordgenaue 
Anfahrbahrkeit für den Bus kann nicht sichergestellt werden. Daher sollte die Busbucht zum 
Halt am Fahrbahnrand zurückgebaut werden. Zwischen den beiden Zufahrten könnte auf einer 
Länge von etwa 15m der 16cm Hochbord eingebaut werden. Zudem wäre die Schaffung einer 
ausreichend großen Aufstellfläche mit Wartehalle möglich. 
 
Für den notwendigen Rückbau der Querungshilfe muss auch für diese Variante eine neue 
Querungsmöglichkeit geschaffen werden. Die Prüfung einer Signalanlage in Höhe Haus Nr. 16 
ergab, dass die Entfernung dieser zusätzlichen Signalanlage zur Kreuzungsanlage Weseler 
Straße/Kappenberger Damm/Inselbogen zu gering ist, eine Koordinierung kaum möglich ist 
und eine Überstauung in dem Knotenpunkt nicht ausgeschlossen werden kann. Dies sollte im 
Hinblick auf mögliche Einsätze der Feuerwehr vermieden werden.  
Die Einrichtung einer zusätzlichen Signalanlage wird daher seitens der Verwaltung nicht  be-
fürwortet und die geplante Querungshilfe in Höhe Haus Nr. 20 favorisiert.

- 3 - 
V/0377/2015 
Fazit 
Die Prüfung der Standorte hat ergeben, dass aus Sicht der Verwaltung der bisherige Standort der 
Haltestelle beibehalten werden muss. Eine Verlagerung der Haltestelle nach Süden würde vor al-
lem für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste eine nicht unerhebliche Verschlechterung in der Um-
steigebeziehung bedeuten.  
Die Planung sieht vor, die Busbucht und die vorhandene Mittelinsel zurückzubauen, eine 3,50m 
breite Aufstellfläche anzulegen, die Wartehalle umzusetzen und den Bord zwischen den Zufahrten 
auf 16 cm zu erhöhen. Für querende Fahrgäste aus/in Richtung Osten wird eine neue Querungs-
hilfe in Höhe Haus Nr. 20 vorgesehen. 
 
Kosten/Finanzierung/Umsetzung 
Die Kosten für den Umbau der Haltestelle, den Rückbau der vorhandenen und den Neubau der 
geplanten Mittelinsel betragen ca. 225.000€. 
 
Die Maßnahme ist nach dem ÖPNVG §11 förderfähig. Die Förderhöhe liegt bei etwa 80% der för-
derfähigen Kosten. Ein entsprechender Antrag wird in 2015 gestellt. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2016 vorgesehen. 
 
 
i.A. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan 
Lageplan

Beratungsverlauf (2)

09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Weseler Straße
  • Kappenberger Damm
  • Inselbogen

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Details

Aktenzeichen
V/0377/2015
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37