Mandari Insight

4230/2016

Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion in der BV-Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 25.01.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 20.02.2017, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4551 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/3 
Vorlagen-Nummer 
 4230/2016 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion in der BV-Rodenkirchen "Fluglärmbeschwerden 
von Einwohnern im westlichen Teil von Köln-Sürth" AN/1649/2016 
Für die Sitzung der BV Rodenkirchen am 07.11.2016 hat die FDP-Fraktion eine Anfrage zur Einhal-
tung und möglichen Verlegung der Flugroute über Köln-Sürth gestellt.  
Die Verwaltung hat die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), die für die Festlegung und Kontrolle 
der Einhaltung der Flugrouten zuständig ist, um Stellungnahme zu den Fragen gebeten und diese in 
die Beantwortung einfließen lassen. 
 
Text der Anfrage: 
Seit einigen Monaten klagt die Bevölkerung in den westlichen Wohngebieten des Stadtteils Köln-
Sürth über hohen Fluglärm von Flugzeugen, die den Flughafen Köln-Bonn aus Westen kommend zur 
Landung anfliegen.  
Offenbar ist die Flughöhe der Flugzeuge über den betroffenen Wohngebieten von Sürth im Landean-
flug schon so weit abgesenkt, dass der Fluglärm sowohl am Tage als auch in der Nacht für die Bevöl-
kerung außerordentlich belastend ist! 
Die geschilderten Flugbewegungen über den Wohngebieten im westlichen Teil von Sürth sind nach 
Angaben der dortigen Wohnbevölkerung neu und bis zum Frühjahr 2016 nicht oder kaum registriert 
worden. 
Die FDP-Fraktion fragt zu dem geschilderten Sachverhalt deshalb die Verwaltung: 
 
1. Handelt es sich bei der neuen Einflugschneise zum Flughafen Köln-Bonn vom Westen 
kommend über den Stadtteil Köln-Sürth um zeitlich vorübergehende Flugbewegungen oder 
um eine neue dauerhafte Einflugstrecke zum Flughafen Köln-Bonn? 
2. Welche Möglichkeiten bestehen von Seiten des Flughafens Köln-Bonn, die Einflugstrecke 
zum Flughafen von der derzeitigen Linienführung über den Wohngebieten in Köln-Sürth zu 
verlegen, um die hohe Fluglärmbelastung der Bevölkerung zu verhindern und die vorherge-
henden geringen Luftverkehrs-Lärmbelastungen dort wiederherzustellen? 
 
Zu 1: Im Bereich Köln-Sürth kommt es nur zu vereinzelten Überflügen durch Anflüge, welche sich in 
der Regel in Flughöhen von über 7.000 Fuß (ca. 2,1km) befinden. (Zum Vergleich: Die Anflughöhe 
über Köln-Mülheim beträgt ca. 2.800 Fuß (850 m)). Es hat weder Änderungen der An- und Abflugrou-
ten noch geänderte Vorgaben der Flughöhe betreffend über Köln-Sürth gegeben. Die Flugspuren 
aller Anflüge einer beispielhaften Woche (hier 01.-06.12.2016) unterstreichen, dass wenige Flüge 
außerhalb des vorgegebenen Flugkorridors umgeleitet werden müssen und eine grundsätzliche Ver-
änderung der Flugrouten nicht gegeben ist (der Bereich Köln-Sürth ist eingekreist):

2 
 
 
 
Zu 2: Das wünschenswerte Ziel, nur unbesiedelte Gebiete zu überfliegen, ist auf Grund der Flugha-
fenlage innerhalb eines Ballungsgebiets kaum umsetzbar. Um eine breite Streuung und damit die 
Belastung eines größeren Bevölkerungsteils zu verhindern, wird der Luftverkehr auf Sollkurse gebün-
delt. Die aktuellen Sollkurven, auf denen die Flugzeuge beim An- und Abflug gebündelt werden, be-
stehen seit März 1999. Der Einführung der An- und Abflugrouten ging eine intensive Erörterung in 
den einzelnen Kommunen, zwischen Kommunen und Kreisen sowie gemäß Fluglärmkommission 
voraus. Die DFShat über 80 Varianten im Rahmen des Festlegungsverfahrens auf ihre Tauglichkeit 
überprüft, ehe es eine Verständigung auf die gültigen Routen gab. 
 
Das Navigationssystem NeSS-Verfahren (New Standard Instrument Departure and Standard Instru-
ment Arrival Routes) wurde ebenfalls 1999 am Flughafen Köln/Bonn eingeführt. Der Computer be-
rechnet unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Randfaktoren (Geschwindigkeit, Gewicht, Wind-
verhältnisse etc.) die ideale Flugroute und verringert somit die Abweichung von der Ideallinie. Die 
Streubreite der Abflugkorridore wird somit erheblich reduziert. 
 
Sowohl die Aufzeichnung der Anflüge für eine Woche, aber auch die Darstellung der prozentuellen 
Anteile der Nutzung der Abflugrouten für Tag und Nacht zeigen, dass es sich bei den Überflügen von 
Sürth um wenige Flüge handelt, die außerhalb der Sollkurven liegen. Eine Änderung der Flugrouten 
würde bezüglich der Überflüge von Sürth keine Änderung bewirken, da diese sich bereits heute au-
ßerhalb der Sollkurven befinden. Von Seiten der DFS wurde zudem darauf hingewiesen, dass eine 
Änderung des Anflugverhaltens im Bereich Köln-Sürth nicht in Aussicht gestellt werden kann.

Beratungsverlauf (1)

20.02.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4230/2016
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
25.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27