4230/2016
Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion in der BV-Rodenkirchen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4551 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/3 Vorlagen-Nummer 4230/2016 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion in der BV-Rodenkirchen "Fluglärmbeschwerden von Einwohnern im westlichen Teil von Köln-Sürth" AN/1649/2016 Für die Sitzung der BV Rodenkirchen am 07.11.2016 hat die FDP-Fraktion eine Anfrage zur Einhal- tung und möglichen Verlegung der Flugroute über Köln-Sürth gestellt. Die Verwaltung hat die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), die für die Festlegung und Kontrolle der Einhaltung der Flugrouten zuständig ist, um Stellungnahme zu den Fragen gebeten und diese in die Beantwortung einfließen lassen. Text der Anfrage: Seit einigen Monaten klagt die Bevölkerung in den westlichen Wohngebieten des Stadtteils Köln- Sürth über hohen Fluglärm von Flugzeugen, die den Flughafen Köln-Bonn aus Westen kommend zur Landung anfliegen. Offenbar ist die Flughöhe der Flugzeuge über den betroffenen Wohngebieten von Sürth im Landean- flug schon so weit abgesenkt, dass der Fluglärm sowohl am Tage als auch in der Nacht für die Bevöl- kerung außerordentlich belastend ist! Die geschilderten Flugbewegungen über den Wohngebieten im westlichen Teil von Sürth sind nach Angaben der dortigen Wohnbevölkerung neu und bis zum Frühjahr 2016 nicht oder kaum registriert worden. Die FDP-Fraktion fragt zu dem geschilderten Sachverhalt deshalb die Verwaltung: 1. Handelt es sich bei der neuen Einflugschneise zum Flughafen Köln-Bonn vom Westen kommend über den Stadtteil Köln-Sürth um zeitlich vorübergehende Flugbewegungen oder um eine neue dauerhafte Einflugstrecke zum Flughafen Köln-Bonn? 2. Welche Möglichkeiten bestehen von Seiten des Flughafens Köln-Bonn, die Einflugstrecke zum Flughafen von der derzeitigen Linienführung über den Wohngebieten in Köln-Sürth zu verlegen, um die hohe Fluglärmbelastung der Bevölkerung zu verhindern und die vorherge- henden geringen Luftverkehrs-Lärmbelastungen dort wiederherzustellen? Zu 1: Im Bereich Köln-Sürth kommt es nur zu vereinzelten Überflügen durch Anflüge, welche sich in der Regel in Flughöhen von über 7.000 Fuß (ca. 2,1km) befinden. (Zum Vergleich: Die Anflughöhe über Köln-Mülheim beträgt ca. 2.800 Fuß (850 m)). Es hat weder Änderungen der An- und Abflugrou- ten noch geänderte Vorgaben der Flughöhe betreffend über Köln-Sürth gegeben. Die Flugspuren aller Anflüge einer beispielhaften Woche (hier 01.-06.12.2016) unterstreichen, dass wenige Flüge außerhalb des vorgegebenen Flugkorridors umgeleitet werden müssen und eine grundsätzliche Ver- änderung der Flugrouten nicht gegeben ist (der Bereich Köln-Sürth ist eingekreist): 2 Zu 2: Das wünschenswerte Ziel, nur unbesiedelte Gebiete zu überfliegen, ist auf Grund der Flugha- fenlage innerhalb eines Ballungsgebiets kaum umsetzbar. Um eine breite Streuung und damit die Belastung eines größeren Bevölkerungsteils zu verhindern, wird der Luftverkehr auf Sollkurse gebün- delt. Die aktuellen Sollkurven, auf denen die Flugzeuge beim An- und Abflug gebündelt werden, be- stehen seit März 1999. Der Einführung der An- und Abflugrouten ging eine intensive Erörterung in den einzelnen Kommunen, zwischen Kommunen und Kreisen sowie gemäß Fluglärmkommission voraus. Die DFShat über 80 Varianten im Rahmen des Festlegungsverfahrens auf ihre Tauglichkeit überprüft, ehe es eine Verständigung auf die gültigen Routen gab. Das Navigationssystem NeSS-Verfahren (New Standard Instrument Departure and Standard Instru- ment Arrival Routes) wurde ebenfalls 1999 am Flughafen Köln/Bonn eingeführt. Der Computer be- rechnet unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Randfaktoren (Geschwindigkeit, Gewicht, Wind- verhältnisse etc.) die ideale Flugroute und verringert somit die Abweichung von der Ideallinie. Die Streubreite der Abflugkorridore wird somit erheblich reduziert. Sowohl die Aufzeichnung der Anflüge für eine Woche, aber auch die Darstellung der prozentuellen Anteile der Nutzung der Abflugrouten für Tag und Nacht zeigen, dass es sich bei den Überflügen von Sürth um wenige Flüge handelt, die außerhalb der Sollkurven liegen. Eine Änderung der Flugrouten würde bezüglich der Überflüge von Sürth keine Änderung bewirken, da diese sich bereits heute au- ßerhalb der Sollkurven befinden. Von Seiten der DFS wurde zudem darauf hingewiesen, dass eine Änderung des Anflugverhaltens im Bereich Köln-Sürth nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4230/2016
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27